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Insolvenzverfahren eingeleitet: AH Unternehmensberatungs GmbH unter vorläufiger Verwaltung
Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main

Insolvenzverfahren eingeleitet: AH Unternehmensberatungs GmbH unter vorläufiger Verwaltung

geralt (CC0), Pixabay

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der AH Unternehmensberatungs GmbH, ansässig in der Hirtengasse 2, 90522 Oberasbach, hat das Amtsgericht Fürth am 16.09.2024 einen wichtigen Beschluss gefasst (Aktenzeichen: IN 552/23). Um das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu schützen, wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Der erfahrene Rechtsanwalt Stephan Meyer aus Nürnberg wurde als vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt. Meyer übernimmt ab sofort die Aufgabe, das Vermögen der AH Unternehmensberatungs GmbH zu sichern und zu verwalten, während das Gericht über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheidet.

Ziel dieser Maßnahme ist es, weitere finanzielle Verluste zu verhindern und die Interessen der Gläubiger zu wahren. Die Geschäftsführung darf ab sofort keine eigenständigen Verfügungen mehr über das Vermögen treffen. Rechtsanwalt Meyer wird in den kommenden Wochen die finanziellen Verhältnisse des Unternehmens prüfen und sicherstellen, dass alle relevanten Gläubigerforderungen berücksichtigt werden.

Die Gläubiger und Drittschuldner wurden angewiesen, sämtliche Zahlungen und Leistungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten, um die Insolvenzmasse zu sichern.

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