Am 16. September 2024 hat das Amtsgericht Bayreuth (Aktenzeichen IN 240/24) einen weitreichenden Beschluss in dem Insolvenzverfahren der AZB Alpha Erste Vermögensverwaltungsgesellschaft GmbH & Co. KG aus Kasendorf gefasst. Das Unternehmen, ansässig in der Industriestraße 14, 95359 Kasendorf, steht aufgrund finanzieller Schwierigkeiten vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen.
Die AZB Alpha wird in diesem Verfahren durch die MAJA-WERK Verwaltungs-GmbH als geschäftsführende Gesellschafterin vertreten, wobei die Geschäftsführung von Herrn Nicolas Kammerer übernommen wird. Die Kanzlei Chatham Partners PartG mbB, ansässig am Neuen Wall 50 in Hamburg, fungiert als Verfahrensbevollmächtigte der Schuldnerin.
Gerichtlicher Beschluss und vorläufige Maßnahmen
Um das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu bewahren, ordnete das Insolvenzgericht die vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß § 21 Abs. 1 und 2 der Insolvenzordnung (InsO) an. Die Maßnahme trat um 15 Uhr desselben Tages in Kraft. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Ulrich Graf aus Bayreuth bestellt. Dr. Graf, dessen Kanzlei sich in der Rathenaustraße 7 befindet, übernimmt nun die Aufgabe, das Vermögen der AZB Alpha zu sichern und mögliche Verfügungen zu kontrollieren.
Gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO sind ab sofort alle Verfügungen der Schuldnerin nur mit der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies betrifft auch die Einziehung von Außenständen. Zudem wurde Dr. Graf ermächtigt, das vorhandene Vermögen der Schuldnerin in Besitz zu nehmen, Kassenbestände einzuziehen sowie freies Vermögen zu verwerten. Forderungen und Außenstände dürfen ausschließlich auf ein eigens für das Verfahren eingerichtetes Konto eingezogen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bayreuth kann binnen zwei Wochen nach Verkündung oder öffentlicher Bekanntmachung Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt entweder mit der Verkündung, Zustellung oder ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung im Internet auf www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Bayreuth einzureichen oder kann zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden.
Dokumente, die elektronisch eingereicht werden, müssen die gesetzlichen Vorgaben für elektronische Signaturen erfüllen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass einfache E-Mails den Anforderungen nicht genügen. Bei der Einreichung über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) gelten zusätzliche technische Bestimmungen.
Für weitere Informationen über den Verlauf des Verfahrens und mögliche Maßnahmen steht die vorläufige Insolvenzverwaltung unter der Leitung von Dr. Ulrich Graf zur Verfügung.
Amtsgericht Bayreuth – Insolvenzgericht – 16.09.2024