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Rechtliche Fallstricke bei Trading-Videos: Interview mit Rechtsanwältin Bontschev

TheDigitalArtist (CC0), Pixabay

Interviewer: Frau Bontschev, vielen Dank, dass Sie sich Zeit für uns nehmen. Wir haben hier ein Trading-Video analysiert, in dem der Betreiber über seine Ansichten zu Gold, Silber und Metallen spricht und dabei Trading-Ideen und Marktprognosen teilt. Wie beurteilen Sie solche Inhalte aus rechtlicher Sicht?

Rechtsanwältin Bontschev: Solche Inhalte, in denen Marktprognosen und Trading-Ideen öffentlich geteilt werden, können rechtlich problematisch werden, wenn sie nicht ausreichend als Meinungsäußerungen oder spekulative Analysen gekennzeichnet sind. Nach dem deutschen Wertpapierhandelsgesetz und den europäischen Finanzrichtlinien (MiFID II) müssen Anbieter klarstellen, dass es sich um persönliche Einschätzungen handelt und keine verbindliche Anlageberatung. Es sollte zudem klar gemacht werden, dass es Risiken gibt, insbesondere bei volatilen Märkten wie Edelmetallen oder Kryptowährungen.

Interviewer: Im Video wird wiederholt darauf hingewiesen, dass es „keine Anlageberatung“ sei, aber dennoch werden spezifische Trading-Ideen und Kaufempfehlungen geäußert. Wie problematisch ist das?

Rechtsanwältin Bontschev: Der Hinweis, dass es sich nicht um Anlageberatung handelt, reicht alleine nicht aus, um rechtliche Verantwortung auszuschließen. Wenn spezifische Kaufempfehlungen gegeben werden oder Marktbewegungen sehr konkret prognostiziert werden, könnte dies von den Zuschauern als verbindliche Beratung interpretiert werden. Die rechtliche Grenze zwischen einer zulässigen Meinungsäußerung und einer unzulässigen Anlageberatung ist dabei fließend. Wer solche Inhalte veröffentlicht, sollte sicherstellen, dass keine irreführenden Versprechungen gemacht werden, insbesondere wenn konkrete Zahlen oder Erfolgsaussichten genannt werden.

Interviewer: Was sollte man beachten, wenn man in solchen Videos etwa über Gewinne und Performance spricht?

Rechtsanwältin Bontschev: Sobald über Gewinne oder Trading-Erfolge gesprochen wird, muss dies mit Vorsicht geschehen. Aussagen wie „Wir sind bei über 15.000 $ im Gewinn“ können die Zuschauer dazu verleiten, unrealistische Erwartungen zu entwickeln. In der Finanzbranche ist Transparenz besonders wichtig. Es müsste also klar und deutlich gemacht werden, dass vergangene Gewinne keine Garantie für zukünftige Gewinne sind. Außerdem müssen alle Risiken deutlich kommuniziert werden, um den Anforderungen der Verbraucheraufklärung gerecht zu werden.

Interviewer: Welche rechtlichen Risiken bestehen, wenn Zuschauer aufgrund solcher Videos investieren und Verluste erleiden?

Rechtsanwältin Bontschev: Sollten Zuschauer aufgrund von Inhalten aus solchen Videos investieren und Verluste erleiden, könnten sie möglicherweise rechtliche Ansprüche gegen den Betreiber geltend machen, etwa wegen irreführender oder unvollständiger Informationen. Zudem könnten Verbraucherschutzbehörden oder die Finanzaufsichtsbehörden aktiv werden, wenn die Inhalte als rechtswidrige Anlageberatung oder als irreführende Werbung eingestuft werden. Solche Videos sollten daher immer klar als subjektive Marktansichten und nicht als Empfehlungen gekennzeichnet werden.

Interviewer: Würden Sie raten, solche Videos mit einem Haftungsausschluss zu versehen?

Rechtsanwältin Bontschev: Absolut. Ein ausführlicher Haftungsausschluss sollte immer eingeblendet werden, der klarstellt, dass keine Anlageberatung stattfindet und dass die Inhalte nur zu Informationszwecken dienen. Darüber hinaus sollten die Risiken des Tradings, insbesondere bei volatilen Vermögenswerten, deutlich gemacht werden. Solche Haftungsausschlüsse können die rechtlichen Risiken erheblich mindern.

Interviewer: Vielen Dank, Frau Bontschev, für Ihre Einblicke!

Rechtsanwältin Bontschev: Gern geschehen!

Link:  https://www.youtube.com/watch?v=2o8R1FAsRSg

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