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Staatsanwaltschaft Traunstein

qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Traunstein
Strafvollstreckung

330 VRs 21570/​24 – 29.08.2024
An alle Betroffene
Vollstreckungsverfahren gegen Isac Sibisan u.a.

Im gegenständlichen Verfahren wurde gegen folgende Personen eine Einziehung angeordnet:
verurteilte Person Isac Sibisan
Entscheidung Strafbefehl des Amtsgerichts Laufen vom 10.06.2024, Az: 8 Cs 330 Js 21570/​24 jug, rechtskräftig seit 01.08.2024
Einziehungsanordnung Sonstige Einziehung nach § 73 Abs. 1 StGB
verurteilte Person Claudiu-Gabriel Monescu
Entscheidung Strafbefehl des Amtsgerichts Laufen vom 10.06.2024, Az: 8 Cs 330 Js 21570/​24 jug, rechtskräftig seit 01.08.2024
Einziehungsanordnung Sonstige Einziehung nach § 73 Abs. 1 StGB
verurteilte Person Ianis Elisei Marinica
Entscheidung Strafbefehl des Amtsgerichts Laufen vom 10.06.2024, Az: 8 Cs 330 Js 21570/​24 jug, rechtskräftig seit 02.08.2024
Einziehungsanordnung Sonstige Einziehung nach § 73 Abs. 1 StGB

Konkret eingezogen wurden folgende Gegenstände:
E-Mountainbike, Bulls, Iconicevo, Nummer: AA81116262 E-Mountainbike, KTM, G20, Nummer: KS90821420
E-Mountainbike, Jobo Bike, Robin
Akku-Flex der Marke Worx, Wx801, Nummer: 20230900097468
20 V Akku, 4.0 Ah, der Marke Worx, Wa3553, Nummer: 20191100998959

Nach der genannten Entscheidung könnte Ihnen als Anspruchsinhaber aus d. der Verurteilung zugrunde liegenden Tat(en) die Herausgabe der eingezogenen Gegenstände zustehen.

Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Die Gegenstände wurden gestohlen. Aufgegriffen wurden die Verurteilten am 06.03.2024.

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Herausgabe bei der Staatsanwaltschaft Traunstein geltend machen zu können bzw. um mitzuteilen, ob Sie Ihre Rechte bereits anderweitig durchgesetzt haben/​durchsetzen werden und diesbezüglich ggf. schon Maßnahmen ergriffen wurden.

Zur Geltendmachung bei der Staatsanwaltschaft Traunstein melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Zugang dieser Mitteilung unter Angabe des o.g. Aktenzeichens hier an.
Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos oder mit anliegendem Rückantwortschreiben möglich und kostenfrei (§ 459j Abs. 1 StPO).

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer des eingezogenen Gegenstandes.

Bitte beachten Sie auch die weiteren Erläuterungen im anliegenden Merkblatt.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen und nicht möglich, Auskünfte über etwaige Erfolgsaussichten des Entschädigungsverfahrens zu geben.

Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.
gez. Grafetstetter
Rechtspflegerin

Diese Mitteilung wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift, wofür um Verständnis gebeten wird.

Anlagen
Merkblatt mit wichtigen Hinweisen für Anspruchsinhaber
Rückantwortschreiben

Hinweis:
Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Googel-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

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