Start Politik Deutschland Lauterbach fordert strengere Regeln: Verbot des begleiteten Trinkens für Jugendliche

Lauterbach fordert strengere Regeln: Verbot des begleiteten Trinkens für Jugendliche

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xusenru (CC0), Pixabay

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat sich entschieden gegen das sogenannte begleitete Trinken von 14- bis 16-Jährigen ausgesprochen und fordert strengere Regelungen. „Aus gesundheitspolitischer Sicht kann es zu diesem Thema keine zwei Meinungen geben“, erklärte der SPD-Politiker im Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. „Die Anwesenheit von Erwachsenen ändert nichts an der Schädlichkeit von Alkohol für Kinder.“

Nach dem aktuellen Jugendschutzgesetz dürfen Jugendliche ab 14 Jahren im Beisein einer sorgeberechtigten Person Bier, Wein oder Schaumwein trinken. Lauterbach hält diese Regelung jedoch für gefährlich und veraltet. Er betont, dass der Konsum von Alkohol in so jungen Jahren erhebliche gesundheitliche Risiken mit sich bringt, unabhängig davon, ob Erwachsene anwesend sind oder nicht.

Der Minister verweist auf wissenschaftliche Studien, die die negativen Auswirkungen von Alkohol auf die Entwicklung des jugendlichen Gehirns und die langfristige Gesundheit belegen. „Alkohol kann die Gehirnentwicklung beeinträchtigen, das Risiko für Alkoholabhängigkeit erhöhen und ist mit zahlreichen weiteren gesundheitlichen Problemen verbunden“, so Lauterbach.

Lauterbachs Forderung stößt auf gemischte Reaktionen. Während Gesundheitsexperten und Kinderärzte seine Initiative begrüßen, gibt es auch Kritik aus der Gastronomie und von Elternverbänden, die befürchten, dass ein strikteres Verbot das Problem in den privaten Raum verlagern könnte. Einige argumentieren, dass kontrolliertes Trinken im Beisein von Erwachsenen besser sei, als wenn Jugendliche heimlich und ohne Anleitung trinken.

Um seine Forderungen durchzusetzen, plant Lauterbach eine umfassende Aufklärungskampagne sowie Gespräche mit den zuständigen Gremien und Verbänden. Er hofft, dass ein breiter gesellschaftlicher Konsens erreicht wird, um die Gesundheit und Sicherheit der Jugendlichen besser zu schützen.

„Es ist unsere Pflicht, die Jugend vor den Gefahren des Alkoholkonsums zu bewahren“, so Lauterbach abschließend. „Nur durch klare und strenge Regelungen können wir sicherstellen, dass Jugendliche nicht den langfristigen gesundheitlichen Schäden durch Alkoholkonsum ausgesetzt werden.“

Die Debatte über die Änderungen im Jugendschutzgesetz wird in den kommenden Wochen intensiv weitergeführt. Befürworter und Gegner des Vorschlags werden ihre Argumente vorbringen, während die Öffentlichkeit gespannt auf die Entscheidungen wartet, die weitreichende Auswirkungen auf die Gesundheit und das Wohl der nächsten Generation haben könnten.

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