Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Dark Mode Light Mode

BaFin warnt vor Bithelper GmbH: Vorsicht bei angeblichen Home-Office-Jobangeboten

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt dringend vor einem vermeintlich lukrativen Jobangebot der Bithelper GmbH, die angeblich in Hamburg ansässig ist. Die Tätigkeit wird auf der Website bithelper.tech angeboten und soll im Home-Office durchgeführt werden.
Zweifelhaftes Jobangebot

Bei der angebotenen Tätigkeit handelt es sich darum, Bankkonten zu eröffnen, auf denen anschließend Gelder entgegengenommen und an Dritte weitergeleitet werden sollen. Die BaFin vermutet, dass diese Gelder von Personen stammen, die selbst Opfer krimineller Handlungen geworden sind.
Warnung vor strafrechtlichen Konsequenzen

Die BaFin betont, dass Privatpersonen, die Gelder entgegennehmen und an Dritte weiterleiten, sich wegen des Betreibens unerlaubter Zahlungsdienste strafbar machen können. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass die betroffenen Personen, von denen das Geld eingezahlt oder überwiesen wurde, Rückzahlungsansprüche geltend machen.
Missbrauch persönlicher Daten

Ein weiteres Risiko besteht im Missbrauch der persönlichen Daten der Arbeitssuchenden. Die BaFin warnt daher eindringlich davor, solche Angebote anzunehmen und persönliche Daten preiszugeben.
Empfehlung der BaFin

Betroffenen Arbeitssuchenden empfiehlt die BaFin, die Strafverfolgungsbehörden wie Polizei oder Staatsanwaltschaft über solche Sachverhalte zu informieren. Diese Warnung basiert auf § 8 Absatz 7 Satz 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG).

Die BaFin hat bereits mehrfach vor derartigen Angeboten gewarnt und betont die Notwendigkeit, bei der Jobsuche besonders vorsichtig zu sein und unseriöse Angebote zu meiden.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

BaFin ordnet Maßnahmen bei Clearstream Banking AG an

Next Post

BaFin warnt vor ATBmarketsPRO: Unerlaubte Finanzdienstleistungen auf atbmarketspro.com