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Aktuelle Förderbedingungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz für Erneuerbare Energien

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jamal39 (CC0), Pixabay

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bietet eine Vielzahl von Förderprogrammen zur Unterstützung von erneuerbaren Energien und Energieeffizienz an. Hier sind die wichtigsten aktuellen Förderbedingungen und Programme zusammengefasst:

  1. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die BEG umfasst drei Teilprogramme:

  • BEG WG: Wohngebäude
  • BEG NWG: Nichtwohngebäude
  • BEG EM: Einzelmaßnahmen

Die BEG fördert Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden. Dazu gehören der Einbau neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und der Einsatz optimierter Anlagentechnik. Die Förderung kann als Zuschuss oder Kredit mit Tilgungszuschuss bei der KfW beantragt werden. Seit dem 1. Januar 2024 gelten dabei erweiterte Fördermöglichkeiten und höhere Fördersätze.

  1. Förderung für den Heizungstausch

Im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) unterstützt die Bundesregierung den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen. Ab 2024 ist bei Neubauten der Einbau von Heizungen, die zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden, verpflichtend. Für den Heizungstausch in Bestandsgebäuden gibt es ebenfalls großzügige Förderungen. Hausbesitzer können bis zu 70% der Kosten für den Heizungstausch erstattet bekommen. Diese Förderung kann bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden.

  1. Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)

Diese Förderung richtet sich an Unternehmen und unterstützt Investitionen in Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energien. Förderfähig sind u.a. Wärmepumpen, Biomassefeuerungsanlagen und Biogasanlagen. Die maximale Förderhöhe wurde auf 20 Millionen Euro pro Vorhaben angehoben.

  1. Förderung für Photovoltaikanlagen

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sieht spezielle Fördersätze für Solaranlagen vor. Netzbetreiber sind verpflichtet, den eingespeisten Strom zu vergüten. Diese Förderung gilt für alle, die eine Photovoltaikanlage betreiben und den erzeugten Strom in das öffentliche Netz einspeisen.

Weitere Informationen zu den aktuellen Förderbedingungen und Antragsverfahren können auf den Webseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, der BAFA und der KfW gefunden werden.

Quellen:

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