Start Europa FMA Österreich informiert: Bewerbung als Mitglied des Administrativen Prüfausschusses der EZB möglich

FMA Österreich informiert: Bewerbung als Mitglied des Administrativen Prüfausschusses der EZB möglich

7
OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat einen Aufruf zur Interessenbekundung für externe Sachverständige gestartet. Diese können sich um die Ernennung zum Mitglied oder stellvertretenden Mitglied des Administrativen Überprüfungsausschusses der Europäischen Zentralbank bewerben.

Interessierte Expertinnen und Experten haben bis zum 12. Juli 2024 die Möglichkeit, ihre Bewerbungen einzureichen. Dieser Aufruf richtet sich an qualifizierte Personen, die ihre Fachkenntnisse und Erfahrungen in die Arbeit der EZB einbringen möchten.

Der Administrative Überprüfungsausschuss spielt eine wichtige Rolle bei der Überwachung und Bewertung der Tätigkeiten der EZB, insbesondere in Bezug auf die Einhaltung der Vorschriften und die Integrität des Bankensystems.

Weitere Informationen zur Bewerbung und den spezifischen Anforderungen finden Sie im Amtsblatt der Europäischen Union unter dem folgenden Link: Amtsblatt der Europäischen Union C/2024/3967.

Diese Gelegenheit bietet externen Sachverständigen die Möglichkeit, einen wesentlichen Beitrag zur Stabilität und Sicherheit des europäischen Finanzsystems zu leisten und aktiv an der Gestaltung der zukünftigen Finanzregulierung mitzuwirken.

– – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – –

Bewerbung als Mitglied des Administrativen Prüfausschuss der EZB möglich
Veröffentlichungsdatum: 4. Juli 2024 | Kategorien:

Information

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat einen Aufruf zur Interessenbekundung für externe Sachverständige an der Ernennung zum Mitglied oder stellvertretenden Mitglied des Administrativen Überprüfungsausschusses der Europäischen Zentralbank gestartet.

Die Einreichfrist läuft bis zum 12. Juli 2024. Weitere Informationen finden Sie im Amtsblatt der EU unter dem folgenden Link: Amtsblatt der Europäischen Union C/2024/3967

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein