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Haftstrafen für Mitglieder der Neonazi-Kampfsportgruppe „Knockout 51“

Sparks_Cologne (CC0), Pixabay

Vier Mitglieder der Neonazi-Kampfsportgruppe „Knockout 51“ müssen ins Gefängnis. Das Thüringer Oberlandesgericht in Jena verhängte Haftstrafen zwischen zwei Jahren und zwei Monaten sowie drei Jahren und zehn Monaten. Die Richter erklärten, die vier seien der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung für schuldig befunden worden.

Die Gruppe hatte geplant, politische Gegner zu töten und griff im Zuge der Corona-Proteste zudem Polizisten an. Die „Knockout 51“-Kampfsportgruppe ist in Eisenach ansässig und wird im Thüringer Verfassungsschutzbericht als „gewaltbereite, neonazistische Vereinigung mit demokratiefeindlichen Zielsetzungen“ beschrieben.

Das Gericht hob hervor, dass die Verurteilten systematisch Gewalt gegen Andersdenkende ausübten und die öffentliche Ordnung gefährdeten. Die Urteile sollen ein deutliches Zeichen gegen rechtsextreme Gewalt setzen und die Entschlossenheit des Staates unterstreichen, solche Aktivitäten rigoros zu verfolgen.

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