Die Staatsanwaltschaft Hannover hat die Ermittlungen im Zusammenhang mit der Gehaltserhöhung für eine Mitarbeiterin von Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil eingestellt. Wie die Justizbehörde mitteilte, gab es keine Anhaltspunkte für vorsätzliche Verstöße bei der Eingruppierung der Mitarbeiterin.
Seit zwei Monaten befasst sich ein Untersuchungsausschuss im Landtag mit dem Thema. Die Gehaltserhöhung betrug nach Ablauf der Probezeit knapp 1.900 Euro brutto monatlich. Die CDU bezeichnete den Vorgang als „Gehaltsaffäre“, da die Regelungen der langjährigen Verwaltungspraxis für eine Person geändert worden seien.
Die Staatskanzlei hatte die Vorwürfe, die höhere Bezahlung sei nicht rechtmäßig, bereits mehrfach zurückgewiesen. Der Untersuchungsausschuss soll klären, ob bei der Gehaltserhöhung ordnungsgemäß gehandelt wurde.