Das Bundeskabinett will am Mittwoch ein Gesetz beschließen, um das Amt der Missbrauchsbeauftragten abzusichern und aufzuwerten. Gleichzeitig sollen Menschen, die als Kinder sexuelle Gewalt erlitten haben, mit mehr Rechten ausgestattet werden.
Ein zentrales Element des Gesetzes ist das Recht auf Akteneinsicht bei Jugendbehörden, wodurch Betroffene Zugang zu wichtigen Informationen erhalten sollen. Zudem sind begleitende Hilfen bei der individuellen Aufarbeitung der erlittenen Gewalt vorgesehen, um den Betroffenen umfassende Unterstützung zu bieten.
Zusammen mit dem Amt der Missbrauchsbeauftragten werden auch der Betroffenenrat und die Aufarbeitungskommission auf sichere Füße gestellt. Diese Institutionen sollen gestärkt und besser ausgestattet werden, um ihre wichtige Arbeit in der Aufklärung und Unterstützung von Missbrauchsopfern effektiv fortzusetzen.
Das Gesetzesvorhaben zielt darauf ab, die Rechte der Opfer zu stärken, die Aufarbeitung von Missbrauchsfällen zu verbessern und den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu erhöhen. Bundesfamilienministerin Lisa Paus betonte die Notwendigkeit, dass die Gesellschaft Verantwortung übernimmt und den Betroffenen die notwendige Unterstützung zukommen lässt.