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Einheitliches digitales Konto für Behördendienstleistungen ab 2028 beschlossen

Bürgerinnen und Bürger sollen Dienstleistungen der Behörden künftig einfacher digital abrufen können. Bundestag und Bundesrat haben einem Kompromiss zu einem entsprechenden Gesetz zugestimmt, der im Vermittlungsausschuss zwischen Bund und Ländern ausgehandelt worden war.

Ab 2028 wird es für jeden Bürger ein einheitliches digitales Konto für Behördendienstleistungen geben. Dieses Konto ermöglicht den digitalen Kontakt mit verschiedenen Behörden, darunter die Bundesanstalt für Arbeit und das Bafög-Amt. Die gesamte Kommunikation und Abwicklung soll mithilfe der neuen Deutschland-ID vollständig online erfolgen.

Das Gesetz soll die Digitalisierung der Verwaltung vorantreiben und den Zugang zu Behördendienstleistungen erheblich vereinfachen. Bürger sollen dadurch Zeit sparen und Verwaltungsprozesse effizienter gestalten können. Die Einführung der Deutschland-ID als zentrales Identifikationsmittel soll zudem die Sicherheit und Benutzerfreundlichkeit der digitalen Behördendienste erhöhen.

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