Die Reform des Straßenverkehrsgesetzes ist beschlossen. Bundestag und Bundesrat haben einem zuvor im Vermittlungsausschuss ausgehandelten Kompromiss zugestimmt. Die Reform sieht unter anderem vor, dass Städte und Gemeinden mehr Spielraum beispielsweise für Busspuren und Tempo-30-Zonen bekommen. Darüber hinaus sollen künftig auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit sowie der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden.
Mit der neuen Gesetzgebung wird die Grundlage für ein modernes Verkehrsrecht geschaffen, das sich den aktuellen Herausforderungen anpasst. Die Reform ermöglicht es Kommunen, flexibler auf lokale Bedürfnisse einzugehen und Maßnahmen zu ergreifen, die den Verkehr sicherer und umweltfreundlicher gestalten. Dazu gehört die Förderung des öffentlichen Nahverkehrs durch die Einrichtung zusätzlicher Busspuren sowie die Ausweitung von Tempo-30-Zonen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und Lärmbelastungen zu reduzieren.
Verkehrs- und Umweltverbände fordern seit langem eine Modernisierung des Straßenverkehrsrechts. Sie begrüßen die Reform als wichtigen Schritt, um den Verkehr in Deutschland nachhaltiger zu gestalten und die Lebensqualität in den Städten zu verbessern. Mit der Berücksichtigung von Klima- und Umweltschutz, Gesundheitsaspekten und städtebaulichen Zielen setzt das neue Gesetz einen wichtigen Impuls für die zukunftsorientierte Entwicklung des Verkehrssektors.