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Insolvenzverfahren der E.E. Investment GmbH angeordnet

Ratfink1973 (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Charlottenburg hat unter dem Aktenzeichen 36e IN 1504/24 am 26. April 2024 wichtige Sicherungsmaßnahmen im Rahmen des Insolvenzverfahrens gegen die E.E. Investment GmbH, Leibnizstraße 56, 10629 Berlin, beschlossen. Das Unternehmen, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Nummer HRB 220022, wird vorläufig von Rechtsanwältin Dr. Astrid Lauterwein, Rahel-Hirsch-Straße 10, 10557 Berlin, als Insolvenzverwalterin betreut.
Gerichtliche Sicherungsmaßnahmen

Alle Formen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin sind verboten, es sei denn, sie betreffen unbewegliches Vermögen.
Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen sind vorübergehend eingestellt.

Aufgaben der vorläufigen Insolvenzverwalterin

Dr. Lauterwein überwacht und sichert das Vermögen der Schuldnerin. Sie ist ermächtigt, über das schuldnerische Vermögen nur mit ihrer Zustimmung zu verfügen und wird prüfen, ob das Vermögen die Kosten des Verfahrens decken kann.
Weitere Regelungen

Verfügungen über Bankkonten und Außenstände der Schuldnerin sind ohne Zustimmung der Insolvenzverwalterin untersagt. Dr. Lauterwein ist weiterhin befugt, eingehende Gelder auf einem Sonderkonto zu verwalten und Forderungen einzuziehen.
Elektronische Veröffentlichungen und Löschungen

Alle im Rahmen des Verfahrens erfolgten elektronischen Veröffentlichungen werden für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert und nach sechs Monaten gelöscht, sollte das Verfahren eröffnet und später aufgehoben oder eingestellt werden.
Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntmachung Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden. Die Beschwerde muss schriftlich erfolgen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle gegeben werden.

Diese gerichtlichen Maßnahmen sollen die Interessen der Gläubiger schützen und eine ordnungsgemäße Abwicklung der Insolvenz der E.E. Investment GmbH sicherstellen.

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