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Insolvenzverfahren gegen Antiquariat im Hufelandhaus GmbH eingeleitet

derneuemann (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Charlottenburg hat unter dem Aktenzeichen 36a IN 2895/24 am 29.04.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Antiquariat im Hufelandhaus GmbH, ehemals Lange & Springer, eröffnet. Das Unternehmen, vertreten durch die Geschäftsführer Ekkehart Gast und Manfred Gast, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 80262 registriert und hat seinen Sitz am Hegelplatz 1, 10117 Berlin.

Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenslage:

Es wurde angeordnet, dass alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung, eingestellt werden, soweit diese unbewegliche Gegenstände betreffen.
Frau Rechtsanwältin Dr. Petra Hilgers, Goethestraße 85, 10623 Berlin, wurde als vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt. Jegliche Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände bedürfen ab sofort ihrer Zustimmung.

Weitere Verfahrensinformationen:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Sollte das Verfahren eröffnet werden, wird eine Löschung der Daten spätestens sechs Monate nach Beendigung des Verfahrens oder dessen rechtskräftiger Einstellung erfolgen.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Betroffene können gegen die Entscheidung innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, Beschwerde einlegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung, deren Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Beschwerden müssen schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts gegeben werden und von dem Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigten unterzeichnet sein.

Elektronische Rechtsbehelfe:
Elektronische Dokumente, die als Rechtsbehelf eingereicht werden, müssen entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten finden sich auf der Website www.justiz.de.

Das Insolvenzgericht Charlottenburg nimmt dieses Verfahren sehr ernst und betont die Notwendigkeit, die Rechte aller Gläubiger und Betroffenen während des Prozesses zu schützen.

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