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Warnung vor gezielter Wahlwerbung und Datenschutzverstößen

succo (CC0), Pixabay

Die Berliner Landesdatenschutzbeauftragte Meike Kamp hat eine Warnung bezüglich gezielter Wahlwerbung im Vorfeld der Europawahlen ausgesprochen. Sie warnt politische Parteien davor, Microtargeting zu nutzen, um spezifische Werbung an bestimmte Personengruppen auszuspielen. In einem Schreiben an alle im Bundestag vertretenen Parteien mit Sitz in Berlin betonte Kamp, dass politische Meinungen gemäß Artikel 9 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) besonders geschützt sind und nicht als Grundlage für gezielte Werbeansprachen dienen sollten.

Sie hob hervor, dass es wichtig sei, die Privatsphäre und den Schutz persönlicher Daten der Bürgerinnen und Bürger zu respektieren, insbesondere in einem sensiblen Bereich wie politischen Überzeugungen. Dieser Appell erfolgt vor dem Hintergrund der wachsenden Besorgnis über den möglichen Missbrauch von Daten für politische Zwecke, wie es in der Vergangenheit bereits Fälle gegeben hat. Die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen und die Achtung der Privatsphäre sind wesentliche Grundsätze für einen fairen und transparenten Wahlkampf.

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