Im Rahmen des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Jahn Baumanagement GmbH & Co. KG, lokalisiert in An der Wuhlheide 232 b, 12459 Berlin und vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Jahn „GF Eins“ GmbH (diese wiederum vertreten durch Carola Kirchner), hat das Amtsgericht Charlottenburg, unter dem Aktenzeichen 36j IN 2527/24, folgenden Beschluss gefasst:
Beschluss vom 18. April 2024, 14:00 Uhr:
Einstweilige Maßnahmen:
Jegliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung, sind untersagt, sofern sie unbewegliche Gegenstände betreffen.
Bereits begonnene Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden einstweilen eingestellt.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Herr Rechtsanwalt Thomas Kühn, Kurfürstendamm 40/41, 10719 Berlin, ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter ernannt.
Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Weitere Anweisungen:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin. Seine Hauptaufgabe ist es, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten.
Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, auf den Namen der Schuldnerin Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie Sonderkonten zu eröffnen und darüber zu verfügen.
Kreditinstitute, die Konten der Schuldnerin führen, sind zur Auskunftserteilung an den vorläufigen Insolvenzverwalter verpflichtet.
Drittschuldner sind angewiesen, nicht an die Schuldnerin, sondern direkt an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu zahlen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat das Recht, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten und erforderliche Nachforschungen anzustellen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Beschwerde:
Gegen diesen Beschluss kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden, die beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin zu richten ist.
Die Frist für die Beschwerde beginnt mit der Verkündung der Entscheidung, deren Zustellung oder mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung.
Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle gegeben werden; eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht erforderlich.
Elektronische Einreichung:
Rechtsbehelfe können auch als elektronisch signiertes Dokument über sichere Übermittlungswege eingereicht werden.
Die Einreichung per einfacher E-Mail erfüllt nicht die gesetzlichen Anforderungen.
Speicherung und Löschung der Veröffentlichung:
Die Details der Anordnung werden im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem veröffentlicht und bleiben bis zum Abschluss des Verfahrens verfügbar.
Nach Eröffnung des Verfahrens wird die Veröffentlichung spätestens sechs Monate nach dessen Aufhebung oder nach der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens gelöscht.
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht
Datum: 18. April 2024
Diese Maßnahmen sind essentiell, um eine geregelte Abwicklung des Insolvenzverfahrens sicherzustellen und das Vermögen der Gläubiger zu schützen.
36j IN 2527/24