Start Justiz Insolvenzverfahren Insolvenzverfahren Anordnung für SUGO Facility Management GmbH

Insolvenzverfahren Anordnung für SUGO Facility Management GmbH

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geralt / Pixabay

Gerichtsbeschluss (36s IN 6624/23)

Datum des Beschlusses: 18. April 2024

Beteiligte Partei:

Name: SUGO Facility Management GmbH
Adresse: Hauptstraße 117, 10827 Berlin
Vertreten durch: Geschäftsführer Giovanni Sampito Kostic
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg
Registernummer: HRB 221052
Geschäftszweig: Baugewerbe

Beschlussinhalt:

Um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der SUGO Facility Management GmbH zu verhindern, bis über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden wird, hat das Amtsgericht Charlottenburg folgende Maßnahmen angeordnet:

Untersagung von Zwangsvollstreckungen:
Alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung, werden untersagt, außer bei unbeweglichen Gegenständen. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt.

Ernennung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
Name: Herr Rechtsanwalt Dr. Jürgen Wallner
Adresse: Budapester Straße 31, 10787 Berlin
Verfügungen über Vermögensgegenstände der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters gültig.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen ab Bekanntgabe eine sofortige Beschwerde eingelegt werden, die beim Amtsgericht Charlottenburg zu richten ist:

Adresse für Beschwerden:
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin

Die Frist für die Einreichung der Beschwerde beginnt mit der Verkündung dieser Entscheidung oder ihrer Zustellung bzw. der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die öffentliche Bekanntmachung dient als Zustellnachweis für alle Beteiligten und ist wirksam zwei Tage nach der Veröffentlichung.
Zusätzliche Hinweise:

Elektronische Dokumente: Beschwerden können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden, sofern sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind.
Übermittlungsweg: Elektronische Dokumente sollen über einen sicheren Übermittlungsweg gesendet werden, der das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts einschließt.

Publikationshinweis:

Die Veröffentlichung dieser Anordnung bleibt im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem mindestens bis zur Dauer ihrer Wirksamkeit gespeichert. Nach der Eröffnung des Verfahrens wird sie sechs Monate nach der Aufhebung oder Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens gelöscht; falls das Verfahren nicht eröffnet wird, erfolgt die Löschung sechs Monate nach Aufhebung der Sicherungsmaßnahme.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht

Datum: 18. April 2024

Dieser Beschluss dient dazu, die Interessen der Gläubiger zu schützen und eine geordnete Abwicklung des Insolvenzverfahrens sicherzustellen.

36s IN 6624/23

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