Start Justiz Insolvenzverfahren Insolvenzverfahren gegen Horten GmbH: Verfügungsverbot und vorläufige Maßnahmen angeordnet

Insolvenzverfahren gegen Horten GmbH: Verfügungsverbot und vorläufige Maßnahmen angeordnet

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Ratfink1973 (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Rahmen des Insolvenzantrags der Horten GmbH, gelegen am Kaiser-Wilhelm-Ring 17-21 in Köln, umfassende Sicherungsmaßnahmen beschlossen. Das Unternehmen, vertreten durch die Geschäftsführer Bernhard Cülter und Marcus Roj, unterliegt nun einem allgemeinen Verfügungsverbot, und die Verwaltungs- sowie Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Horten GmbH wurde auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen.

Diese Anordnung tritt zusätzlich zu den vorläufigen Maßnahmen ein, die bereits mit Beschluss vom 06.03.2024 festgelegt wurden. Hierzu zählen unter anderem die Unterbrechung aller gerichtlich anhängigen Zivilrechtstreitigkeiten gegen die Schuldnerin, welche durch die aktuellen gerichtlichen Anordnungen gemäß § 240 ZPO ausgesetzt werden.

Details des Gerichtsbeschlusses:

Datum der Anordnung: 12.04.2024
Gericht: Amtsgericht Charlottenburg
Registernummer: HRB 87325
Gegenstand: Insolvenzverfahren über das eigene Vermögen der Horten GmbH
Maßnahmen: Allgemeines Verfügungsverbot, Übertragung der Verwaltungsbefugnisse, Fortführung der vorläufigen Maßnahmen
Wirkung: Unterbrechung gerichtlich anhängiger Verfahren, Sicherung der Vermögenslage bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag

Die Entscheidung kann mittels sofortiger Beschwerde angefochten werden, die binnen einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Charlottenburg einzureichen ist. Diese Frist beginnt ab der Verkündung, Zustellung oder wirksamen öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung. Beschwerden können schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts eingerelegt werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Betroffene sowie Gläubiger haben das Recht, gegen diesen Beschluss sofortige Beschwerde einzulegen. Die Beschwerde muss innerhalb der gesetzlichen Frist eingereicht werden und kann auch elektronisch übermittelt werden, sofern sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist oder sicher übermittelt wird.

Das Insolvenzgericht betont, dass die eingeführten Sicherungsmaßnahmen essenziell sind, um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Horten GmbH zu verhindern und um eine geordnete Abwicklung des Verfahrens zu gewährleisten. Die Maßnahmen bleiben bis zur finalen Entscheidung über den Insolvenzantrag oder bis zur Aufhebung durch das Gericht in Kraft.

36h IN 537/24

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