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Solarpaket: Neuerungen für Verbraucher und Kommunen

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Bru-nO (CC0), Pixabay

Die Ampelkoalition hat nach Verzögerungen das Solarpaket verabschiedet, das bedeutende Änderungen für Verbraucher, Unternehmen und Kommunen mit sich bringt. Im Fokus stehen die Entbürokratisierung und die Förderung von Solaranlagen, um mehr Strom vom eigenen Dach oder Balkon zu ermöglichen.

Für Verbraucher bedeuten die Neuerungen eine Erhöhung der Leistungsgrenze für Mini-PV-Anlagen auf dem Balkon von 600 auf 800 Watt. Die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt ebenso wie Spezialstecker. Vermieter sollen zudem grundsätzlich den Einbau von Balkonkraftwerken erlauben, was die Nutzung von Solarstrom für Mieter erleichtert.

Im Bereich des Mieterstroms sollen größere Anlagen in Mehrfamilienhäusern einfacher nutzbar werden, um den direkten Bezug von Solarstrom zu fördern. Dennoch bleibt die Nutzung von Mieterstrom bisher eher selten, da Mieter die Möglichkeit haben, sich für einen externen Anbieter zu entscheiden.

Für Unternehmen und Kommunen bedeutet das Solarpaket eine Fortsetzung der Förderung von gewerblichen Photovoltaikanlagen, beispielsweise auf Dächern von Hallen oder Supermärkten sowie auf landwirtschaftlichen Flächen. Es bleiben jedoch Fragen zur genauen Ausgestaltung der Förderung sowie zur Absicherung heimischer Solarhersteller gegenüber ausländischer Konkurrenz offen.

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