Die Schweizer Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen zwei Männer aus den Kantonen Thurgau und Aargau, 72 und 49 Jahre alt, erhoben. Ihnen wird vorgeworfen, im Kanton Zürich eine spezialisierte Werkstatt für die Produktion von gefälschten 50-Dollar-Noten eingerichtet zu haben, mit dem Ziel, Falschgeld im Wert von mindestens fünf Millionen US-Dollar herzustellen. Darüber hinaus wird dem jüngeren der beiden vorgeworfen, unerlaubt mit Betäubungsmitteln gehandelt und illegale Cannabiserzeugnisse besessen zu haben, was bei der Durchsuchung einer CBD-Hanf-Produktionsstätte in Urdorf entdeckt wurde, wo unzulässigerweise Drogenhanf gefunden wurde.
Durchgeführte Hausdurchsuchungen in verschiedenen Kantonen führten zur Festnahme der Verdächtigen während der Fälschungsaktivitäten. Materialien, die für die Produktion von Falschgeld mit einem geschätzten Wert von rund acht Millionen US-Dollar bestimmt waren, wurden beschlagnahmt. Die Bundesanwaltschaft beschuldigt die beiden, eine hochentwickelte Operation zum Drucken fast perfekter gefälschter Banknoten aufgezogen zu haben, die durch das Eingreifen der Behörden gestoppt wurde.
Weitere Beteiligte wurden bereits wegen ihrer Beihilfe zu dem Fälschungsvorhaben rechtskräftig verurteilt. Der 49-Jährige ist zudem mit Anklagen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittel- und Waffengesetz konfrontiert. Nach einem zeitweiligen Gewahrsam befindet sich einer der Angeklagten aktuell in einer Art vorzeitigem Strafvollzug. Die Bundesanwaltschaft würdigt die Unterstützung durch die beteiligten Polizeikräfte und verweist für zusätzliche Informationen auf das zuständige Bundesstrafgericht, wobei bis zu einer endgültigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt.