Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH
Köln
FO Core plus
Jahresbericht zum 31. Oktober 2023
Tätigkeitsbericht
Sehr geehrte Anlegerin,
sehr geehrter Anleger,
hiermit legen wir Ihnen den Jahresbericht des Fonds FO Core plus für das Geschäftsjahr vom 1. November 2022 bis zum 31. Oktober 2023 vor.
Die Gesellschaft hat die alpha beta asset management GmbH, Frankfurt am Main als Fondsmanager für den Fonds bestellt.
Der Fonds soll zu mindestens 75 Prozent seines Wertes in Kapitalbeteiligungen (Aktien und Aktienfonds) in- und ausländischer Aussteller investieren, ein regionaler Schwerpunkt ist nicht vorgesehen. Das Fondsmanagement dieses Fonds strebt an, durch Investitionen in Aktien-ETFs die weltweit größten Aktienindizes abzubilden, wobei das Portfolio systematisch über Optionen mit einer dynamischen Verlustschwelle abgesichert wird. Ziel der Anlagepolitik des Fondsmanagements dieses Sondervermögens ist es, risikoangemessene Wertzuwächse zu erzielen. Hierzu werden je nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage und der Börsenaussichten im Rahmen der Anlagepolitik die nach dem KAGB und den Anlagebedingungen zugelassenen Vermögensgegenstände erworben und veräußert. Zulässige Vermögensgegenstände sind Wertpapiere (z.B. Aktien, Anleihen, Genussscheine und Zertifikate), Geldmarktinstrumente, Bankguthaben, Investmentanteile, Derivate und sonstige Anlageinstrumente. Derivate dürfen zu Investitions- und Absicherungszwecken erworben werden.
Der Fonds ist an keine Benchmark gebunden. Je nach Marktlage kann er sowohl zyklisch als auch antizyklisch handeln.
Zum Berichtsstichtag besteht folgende Asset Allocation:
Tageswert EUR | Tageswert % FV | |
---|---|---|
Fondsanteile | 15.017.129,10 | 94,89 % |
Derivate | 389.444,44 | 2,46 % |
Kasse / Forder. u. Verbindl. | 418.835,78 | 2,65 % |
Summe | 15.825.409,32 | 100,00 % |
Die größten Einzelpositionen im Portfolio (gemessen am Tageswert in Euro) sind zum Berichtsstichtag:
Bezeichnung | Tageswert % FV |
---|---|
LY.I.-L.CO.ST.EO 600(DR)A | 17,50% |
ISH.STOX.EUROPE 600 U.ETF | 16,64% |
ISHSVII-NASDAQ 100 DL ACC | 12,18% |
ISHSV-S+P500 EUR HGD ACC | 12,09% |
SPDR S+P 500 U.ETF EOHA | 9,50% |
Der Fonds erzielte im Berichtszeitraum einen Wertverlust in Höhe von -1,35 %.
Die durchschnittliche Volatilität des Fonds lag im Berichtszeitraum bei 9,35 %.
Im Berichtszeitraum wurde ein saldiertes Veräußerungsergebnis in Höhe von -632.120,79 Euro realisiert. Das Veräußerungsergebnis ist im Wesentlichen auf die Veräußerungen von Investmentanteilen, Optionen und Future Style Optionen zurückzuführen.
Aus der im Anhang gem. § 7 Nr. 9 KARBV genannten Verwaltungsvergütung der KVG zahlt die KVG eine Basisvergütung in Höhe von 81.751,76 EUR an den Asset Manager.
Erklärungen gemäß der Offenlegungs-Verordnung
Gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2019/2088 (sog. Offenlegungs-Verordnung) im Zusammenhang mit Artikel 7 der Verordnung (EU) 2020/852 (sog. Taxonomie-Verordnung) gilt für dieses Sondervermögen das Folgende:
Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.
Als Nachhaltigkeitsrisiko wird ein Ereignis oder eine Bedingung im Bereich Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung bezeichnet, dessen beziehungsweise deren Eintreten wesentlich bzw. erheblich negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte.
Im Rahmen der Monega Nachhaltigkeitsanalyse wird überprüft, inwieweit Investitionen negative Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung haben können, unabhängig davon, ob diese als nachhaltig ausgewiesen und vertrieben werden. Die Ergebnisse, welche die ökologische und soziale Leistung eines Wertpapieremittenten sowie dessen Corporate Governance (sogenannte ESG-Kriterien für die entsprechende englische Bezeichnung Environmental, Social und Governance) umfassen, werden systematisch im gesamten Investmentprozess berücksichtigt und dokumentiert.
Monega nutzt zu diesem Zwecke die Dienstleistungen eines etablierten ESG-Rating bzw. -Datenanbieters. Auf Basis des gesamten Analyseuniversums des ESG-Datenanbieters wird anhand der oben genannten Kriterien eine Liste erstellt und im Risikomanagementsystem für sämtliche Vermögensgegenstände der Monega-Fonds implementiert, anhand derer eine Überprüfung sämtlicher gehaltener Vermögensgegenstände stattfindet. Die Prüfung erfolgt grundsätzlich auf Basis des unmittelbaren Emittenten, ausgedrückt durch die ISIN des Wertpapiers. Ggf. kann auch noch eine Bewertung auf Basis des Mutterunternehmens hinzugezogen werden. Ergebnis dieses Prozesses ist eine Klassifizierung der Vermögensgegenstände, welche auf monatlicher Basis aktualisiert wird und die eine Bewertung zur Erwerbbarkeit unter ESG-Gesichtspunkten als „gegeben“ oder „nicht gegeben“ ausgibt und die dem Fonds- sowie Risikomanagement sodann zur Kenntnis gebracht wird. Sofern Emittenten aufgrund dieser Überwachung erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren aufweisen, können sie im Einzelfall weiteren Untersuchungen unterzogen und die Ergebnisse bei Bedarf zur weiteren Entscheidungsfindung an das Markt- und Produktrisikokomitee übermittelt werden. Das Spektrum möglicher Maßnahmen umfasst Folgende:
„Investierbar (keine Maßnahmen erforderlich)“,
„Beobachtung (Dialog mit dem Emittenten und weitere Überwachung) oder
„Ausschluss“ (Emittent wird als ungeeignet kategorisiert und der „Restricted List“ zugefügt).
Um Nachhaltigkeitsrisiken zu verringern, sucht das Fondsmanagement zudem den konstruktiven Dialog mit den Emittenten, u.a. durch Stimmrechtsausübung bei Hauptversammlungen, mit dem Ziel, eine verantwortungsvolle Führung, einen Werterhalt und eine Wertsteigerung der Unternehmen zu fördern, welche insoweit auch den Einfluss auf Emittenten in Bezug auf die Verhinderung und Verringerung von negativen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im vorgenannten Sinne umfasst.
Nachhaltigkeitsrisiken werden bei der Investitionsentscheidung auf die Einhaltung der jeweils fondsspezifisch relevanten Kriterien hin überprüft und auch für den Bestand fortlaufend kontrolliert.
Inwieweit die Bewertungsergebnisse dieses Prozesses im Rahmen der fondsspezifischen Anlagestrategie zur Einschränkung des Anlageuniversums führen können, ist den besonderen Anlagebedingungen des Fonds zu entnehmen.
Weitere Informationen zum Einbezug von Nachhaltigkeitsrisiken in die Investmentprozesse der Gesellschaft einschließlich der Aspekte der Organisation, u.a. wie die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Principal Adverse Impact (PAI) offengelegt
werden, wie Monega im Interesse ihrer Anleger den Dialog mit Portfoliounternehmen führt oder mit anderen Anlegern der Portfoliounternehmen im gesetzlich zulässigen Umfang kooperiert, um eine verantwortungsvolle Führung, einen Werterhalt und eine Wertsteigerung des Portfoliounternehmens zu fördern, sowie zum Risikomanagement und der Unternehmensführung solcher Prozesse, können Sie dem Internet unter www.monega.de/Nachhaltigkeit entnehmen.
Näheres zu den Auswirkungen der relevanten Risiken entnehmen Sie dem Verkaufsprospekt unter der Rubrik „Risikohinweise“.
Hinweise und Angaben zur EU-Taxonomie-Verordnung und zur EU-Offenlegungsverordnung Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.
PAIs (abgekürzt Principal Adverse Impact (PAI) Indicators – also negative Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren) werden im Rahmen der Anlagestrategie in diesem Sondervermögen nicht berücksichtigt, die fondsspezifische Anlagestrategie des Art. 6 Fonds sieht keine Berücksichtigung des PAI-Screenings im Investmententscheidungsprozess vor und führt insoweit nicht zu einer Einschränkung des Anlageuniversums.
Ein PAI-Screening findet nur auf Unternehmensebene statt.
Die Wertentwicklung des Fonds kann durch folgende Risiken und Unsicherheiten beeinträchtigt werden:
Der Angriff Russlands gegen die Ukraine im Februar 2022 wirkt sich nach wie vor auch auf das Kapitalmarktumfeld aus. Insbesondere die Veränderung von Rohstoffpreisen als auch die allgemeine Risikoaversion durch mögliche weitere Eskalation oder Verknappung des Rohstoffangebots können zu stärkeren Schwankungen führen. Die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Sondervermögens hängen somit auch an Verlauf und Dauer des Krieges und den Handlungen der weiteren (geld-)politischen und wirtschaftlichen Akteure. Insofern unterliegt auch die zukünftige Wertentwicklung des Sondervermögens erhöhten Schwankungsrisiken.
Im Folgenden werden die Risiken dargestellt, die mit einer Anlage in ein Investmentvermögen typischerweise verbunden sind. Diese Risiken können sich nachteilig auf den Anteilwert, auf das vom Anleger investierte Kapital sowie auf die vom Anleger geplante Haltedauer der Fondsanlage auswirken. Diese Risiken umfassen auch mögliche Auswirkungen aus Russlands Krieg gegen die Ukraine, wobei deren unklare noch nicht absehbare ökonomische Folgen diese Risiken zusätzlich negativ beeinflussen können:
Risiken im Zusammenhang mit der Investition in Investmentanteile
Die Risiken der Anteile an anderen Investmentvermögen, die für den Fonds erworben werden (sogenannte „Zielfonds“), stehen in engem Zusammenhang mit den Risiken der in diesen Zielfonds enthaltenen Vermögensgegenstände bzw. der von diesen verfolgten Anlagestrategien. Da die Manager der einzelnen Zielfonds voneinander unabhängig handeln, kann es aber auch vorkommen, dass mehrere Zielfonds gleiche oder einander entgegengesetzte Anlagestrategien verfolgen. Hierdurch können bestehende Risiken kumulieren, und eventuelle Chancen können sich gegeneinander aufheben. Es ist der Gesellschaft im Regelfall nicht möglich, das Management der Zielfonds zu kontrollieren. Deren Anlageentscheidungen müssen nicht zwingend mit den Annahmen oder Erwartungen der Gesellschaft übereinstimmen. Der Gesellschaft wird die aktuelle Zusammensetzung der Zielfonds oftmals nicht zeitnah bekannt sein. Entspricht die Zusammensetzung nicht ihren Annahmen oder Erwartungen, so kann sie gegebenenfalls erst deutlich verzögert reagieren, indem sie Zielfondsanteile zurückgibt.
Offene Investmentvermögen, an denen der Fonds Anteile erwirbt, könnten zudem zeitweise die Rücknahme der Anteile aussetzen. Dann ist die Gesellschaft daran gehindert, die Anteile an dem Zielfonds zu veräußern, indem sie diese Auszahlung des Rücknahmepreises bei der Verwaltungsgesellschaft oder Verwahrstelle des Zielfonds zurückgibt.
Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften
Die Gesellschaft darf für den Fonds Derivatgeschäfte abschließen. Der Kauf und Verkauf von Optionen sowie der Abschluss von Terminkontrakten oder Swaps sind mit folgenden Risiken verbunden:
Kursänderungen des Basiswertes können den Wert eines Optionsrechts oder Terminkontraktes vermindern. Vermindert sich der Wert bis zur Wertlosigkeit, kann die Gesellschaft gezwungen sein, die erworbenen Rechte verfallen zu lassen. Durch Wertänderungen des einem Swap zugrunde liegenden Vermögenswertes kann der Fonds ebenfalls Verluste erleiden.
Durch die Hebelwirkung von Optionen kann der Wert des Fondsvermögens stärker beeinflusst werden, als dies beim unmittelbaren Erwerb der Basiswerte der Fall ist. Das Verlustrisiko kann bei Abschluss des Geschäfts nicht bestimmbar sein.
Ein liquider Sekundärmarkt für ein bestimmtes Instrument zu einem gegebenen Zeitpunkt kann fehlen. Eine Position in Derivaten kann dann unter Umständen nicht wirtschaftlich neutralisiert (geschlossen) werden.
Der Kauf von Optionen birgt das Risiko, dass die Option nicht ausgeübt wird, weil sich die Preise der Basiswerte nicht wie erwartet entwickeln, so dass die vom Fonds gezahlte Optionsprämie verfällt. Beim Verkauf von Optionen besteht die Gefahr, dass der Fonds zur Abnahme von Vermögenswerten zu einem höheren als dem aktuellen Marktpreis, oder zur Lieferung von Vermögenswerten zu einem niedrigeren als dem aktuellen Marktpreis verpflichtet. Der Fonds erleidet dann einen Verlust in Höhe der Preisdifferenz minus der eingenommenen Optionsprämie.
Bei Terminkontrakten besteht das Risiko, dass die Gesellschaft für Rechnung des Fonds verpflichtet ist, die Differenz zwischen dem bei Abschluss zugrunde gelegten Kurs und dem Marktkurs zum Zeitpunkt der Glattstellung bzw. Fälligkeit des Geschäftes zu tragen. Damit würde der Fonds Verluste erleiden. Das Risiko des Verlusts ist bei Abschluss des Terminkontrakts nicht bestimmbar.
Der gegebenenfalls erforderliche Abschluss eines Gegengeschäfts (Glattstellung) ist mit Kosten verbunden.
Die von der Gesellschaft getroffenen Prognosen über die künftige Entwicklung von zugrunde liegenden Vermögensgegenständen, Zinssätzen, Kursen und Devisenmärkten können sich im Nachhinein als unrichtig erweisen.
Die den Derivaten zugrunde liegenden Vermögensgegenstände können zu einem an sich günstigen Zeitpunkt nicht gekauft bzw. verkauft werden bzw. müssen zu einem ungünstigen Zeitpunkt gekauft oder verkauft werden.
Durch die Verwendung von Derivaten können potenzielle Verluste entstehen, die unter Umständen nicht vorhersehbar sind und sogar die Einschusszahlungen überschreiten können. Bei außerbörslichen Geschäften, sogenannten over-the-counter (OTC)–Geschäften, können folgende Risiken auftreten:
Es kann ein organisierter Markt fehlen, so dass die Gesellschaft die für Rechnung des Fonds am OTC-Markt erworbenen Finanzinstrumente schwer oder gar nicht veräußern kann.
Der Abschluss eines Gegengeschäfts (Glattstellung) kann aufgrund der individuellen Vereinbarung schwierig, nicht möglich oder mit erheblichen Kosten verbunden sein.
Währungsrisiko
Sofern Vermögenswerte eines Fonds in anderen Währungen als der jeweiligen Fondswährung angelegt sind, erhält der Fonds die Erträge, Rückzahlungen und Erlöse aus solchen Anlagen in der jeweiligen Währung. Fällt der Wert dieser Währung gegenüber der Fondswährung, so reduziert sich der Wert des Fonds.
Eine Vermögensaufstellung über das Portfolio zum 31. Oktober 2023 sowie eine Übersicht über während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen, finden Sie auf den Folgeseiten dieses Berichts.
Anmerkungen
Die Berechnung der Wertentwicklung erfolgt nach der BVI-Methode ohne Berücksichtigung von Ausgabeaufschlägen oder Rücknahmeabschlägen.
WIR WEISEN DARAUF HIN, DASS DIE HISTORISCHE WERTENTWICKLUNG DES FONDS KEINE PROGNOSE FÜR DIE ZUKUNFT ERMÖGLICHT.
Im Berichtszeitraum wurden keine Transaktionen für Rechnung des Fonds über Broker ausgeführt, die eng verbundene Unternehmen und Personen sind.
Ergänzende Angaben nach der Aktionärsrichtlinie:
Portfolioumschlagsrate in Prozent 22,0075
Nähere Angaben hinsichtlich unseres Umgangs mit Stimmrechten, Interessenkonflikten sowie der mittel- und langfristigen Entwicklung der Investments bei der Anlageentscheidung finden Sie auf unserer Internetpräsens unter www.monega.de/mitwirkungspolitik
Vermögensübersicht
Kurswert | % des | ||
in EUR | Fondsver- | ||
mögens | |||
*) Durch Rundung der Prozent-Anteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein. | |||
I. Vermögensgegenstände | 15.835.382,52 | 100,06 | |
1. Aktien | 0,00 | 0,00 | |
2. Anleihen | 0,00 | 0,00 | |
3. Derivate | 389.444,44 | 2,46 | |
Aktienindex-Derivate | 389.444,44 | 2,46 | |
4. Forderungen | 0,00 | 0,00 | |
5. Kurzfristig liquidierbare Anlagen | 0,00 | 0,00 | |
6. Bankguthaben | 428.808,98 | 2,71 | |
7. Sonstige Vermögensgegenstände | 15.017.129,10 | 94,89 | |
Zielfondsanteile | 15.017.129,10 | 94,89 | |
Indexfonds | 15.017.129,10 | 94,89 | |
II. Verbindlichkeiten | -9.973,20 | -0,06 | |
Sonstige Verbindlichkeiten | -9.973,20 | -0,06 | |
III. Fondsvermögen | 15.825.409,32 | 100,00 | *) |
Vermögensaufstellung
Gattungsbezeichnung ISIN Markt |
Stück bzw. | Bestand | Käufe/ | Verkäufe/ | Kurs | Kurswert | % des | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Anteile | 31.10.2023 | Zugänge | Abgänge | in EUR | Fondsver- | |||
bzw. Whg. | im Berichtszeitraum | mögens | ||||||
*) Durch Rundung der Prozent-Anteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein. | ||||||||
Investmentanteile | 15.017.129,10 | 94,89 | ||||||
Gesellschaftsfremde Investmentanteile | ||||||||
Euro | 11.678.951,90 | 73,80 | ||||||
DEKA DAX ETF DE000ETFL011 |
ANT | 11.450 | – | 2.590 | EUR | 131,300 | 1.503.385,00 | 9,50 |
DEKA MDAX UCITS ETF DE000ETFL441 |
ANT | 5.990 | – | – | EUR | 226,550 | 1.357.034,50 | 8,58 |
ISHARES STOXX EUROPE 600 DE0002635307 |
ANT | 61.380 | – | 12.300 | EUR | 42,900 | 2.633.202,00 | 16,64 |
ISHARESV-S&P 500 EUR-HD. IE00B3ZW0K18 |
ANT | 21.700 | 23.700 | 2.000 | EUR | 88,160 | 1.913.072,00 | 12,09 |
LYXOR IND.-L.CO.ST.EUR.600(DR) LU0908500753 |
ANT | 14.090 | – | 2.300 | EUR | 196,510 | 2.768.825,90 | 17,50 |
SPDR S&P 500 UCITS IE00BYYW2V44 |
ANT | 145.000 | 167.000 | 22.000 | EUR | 10,369 | 1.503.432,50 | 9,50 |
US-Dollar | 1.927.750,00 | 12,18 | ||||||
ISHARESVII-NASDAQ 100 IE00B53SZB19 |
ANT | 2.500 | – | 490 | USD | 815,053 | 1.927.750,00 | 12,18 |
Japanische Yen | 1.410.427,20 | 8,91 | ||||||
ISHARESVII-NIKKEI 225 IE00B52MJD48 |
ANT | 7.280 | – | 1.220 | JPY | 31.013,395 | 1.410.427,20 | 8,91 |
Summe Wertpapiervermögen | 15.017.129,10 | 94,89 | ||||||
Derivate | 389.444,44 | 2,46 | ||||||
Aktienindex-Derivate | ||||||||
Optionsrechte | 389.444,44 | 2,46 | ||||||
Optionsrechte auf Aktienindices | ||||||||
P DAX 14800 151223 EUREX |
STK | 33 | EUR | 318,900 | 52.618,50 | 0,33 | ||
P STXE 600 INDEX 440 151223 EUREX |
STK | 248 | EUR | 11,600 | 143.840,00 | 0,91 | ||
PUT NASDAQ-100 14800 12/23 CBOE |
STK | 1 | USD | 578,249 | 54.706,59 | 0,35 | ||
PUT NIKKEI 225 STOCK AVERAGE 30000 12/23 OSE |
STK | 7 | JPY | 480,000 | 20.989,85 | 0,13 | ||
Optionsrechte auf Aktienindex-Terminkontrakte | ||||||||
PUT E-MINI S&P 500 FUT. 4300 12/23 CME |
STK | 18 | USD | 137,750 | 117.289,50 | 0,74 | ||
Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds | 428.808,98 | 2,71 | ||||||
Bankguthaben | 428.808,98 | 2,71 | ||||||
EUR-Guthaben bei: | ||||||||
Verwahrstelle | ||||||||
KREISSPARKASSE KÖLN | EUR | 379.467,07 | % | 100,000 | 379.467,07 | 2,40 | ||
Guthaben in Nicht-EU/EWR-Währungen | ||||||||
KREISSPARKASSE KÖLN | JPY | 641.630,00 | % | 100,000 | 4.008,25 | 0,03 | ||
KREISSPARKASSE KÖLN | USD | 47.917,68 | % | 100,000 | 45.333,66 | 0,29 | ||
Sonstige Verbindlichkeiten | -9.973,20 | -0,06 | ||||||
KOSTENABGRENZUNGEN | EUR | -9.973,20 | -9.973,20 | -0,06 | ||||
Fondsvermögen | EUR | 15.825.409,32 | 100,00*) |
FO Core plus | |
ISIN | DE000A2JN5A6 |
Fondsvermögen (EUR) | 15.825.409,32 |
Anteilwert (EUR) | 108,90 |
Umlaufende Anteile (STK) | 145.316,3630 |
Wertpapierkurse bzw. Marktsätze
Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf der Grundlage nachstehender Kurse/Marktsätze bewertet:
Alle Vermögenswerte: Kurse bzw. Marktsätze per 31.10.2023 oder letztbekannte.
Devisenkurs(e) bzw. Konversionsfaktor(en) (in Mengennotiz) per 31.10.2023 | ||
Japanische Yen | (JPY) | 160,07740 = 1 (EUR) |
US-Dollar | (USD) | 1,05700 = 1 (EUR) |
Marktschlüssel
b) Terminbörsen | |
CBOE | Chicago – Chicago Board Options Exchange (CBOE) |
CME | Chicago – Chicago Mercantile Exchange (CME) |
EUREX | Frankfurt/Zürich – Eurex (Eurex DE/Eurex Zürich) |
OSE | Osaka – Osaka Securities Ex – Options and Futures |
Im Berichtszeitraum haben gegebenenfalls Kapitalmaßnahmen und eventuelle unterjährige Änderungen der Stammdaten eines Wertpapiers stattgefunden. Diese Kapitalmaßnahmen und die Umbuchungen aufgrund von Stammdatenänderungen sind ohne Umsatzzahlen in der „Vermögensaufstellung“ und in den „Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen“ enthalten.
Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind
Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag): | ||||
Gattungsbezeichnung | ISIN | Stück bzw. | Käufe/ | Verkäufe/ |
Anteile | Zugänge | Abgänge | ||
bzw. Whg. | ||||
Investmentanteile | ||||
Gesellschaftsfremde Investmentanteile | ||||
US-Dollar | ||||
ISHARESVII- CORE S&P 500 | IE00B5BMR087 | ANT | – | 4.410 |
SPDR S&P 500 | IE00B6YX5C33 | ANT | – | 5.260 |
Derivate (In Opening-Transaktionen umgesetzte Optionsprämien bzw. Volumen der Optionsgeschäfte, bei Optionsscheinen Angabe der Käufe und Verkäufe) | ||
Gattungsbezeichnung | Stück bzw. | Volumen in |
Anteile | 1.000 | |
bzw. Whg. | ||
Terminkontrakte | ||
Aktienindex-Terminkontrakte | ||
Verkaufte Kontrakte | EUR | 3.858 |
Basiswerte: (S&P 500 INDEX MINI FUT. 12/22) | ||
Optionsrechte | ||
Optionsrechte auf Aktienindex-Derivate | ||
Optionsrechte auf Aktienindices | ||
Gekaufte Verkaufsoptionen (put) | EUR | 33.224 |
Basiswerte: (P DAX 14700 150923, P STXE 600 IND.FUT. 440 150923, PUT DAX 13900 03/23, PUT DAX 14300 03/23, PUT DAX 14700 06/23, PUT NASDAQ-100 11500 03/23, PUT NASDAQ-100 12200 06/23, PUT NASDAQ-100 14450 09/23, PUT NIKKEI 225 STOCK AVERAGE 27500 03/23, PUT NIKKEI 225 STOCK AVERAGE 27500 06/23, PUT NIKKEI 225 STOCK AVERAGE 28250 09/23, PUT STXE 600 INDEX FUTURE 430 03/23, PUT STXE 600 INDEX FUTURE 440 06/23) | ||
Verkaufte Kaufoptionen (call) | EUR | 14.609 |
Basiswerte: (C DAX 16800 160623, CALL DAX 16250 03/23, CALL NIKKEI 225 STOCK AVERAGE 34250 09/23, CALL STXE 600 INDEX FUTURE 480 03/23) |
Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)
FO Core plus
EUR | ||
insgesamt | ||
Anteile im Umlauf | 145.316,3630 | |
I. Erträge | ||
1. Dividenden inländischer Aussteller | 0,00 | |
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) | 0,00 | |
3. Zinsen aus inländischen Wertpapieren | 0,00 | |
4. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) | 0,00 | |
5. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland | 5.562,04 | |
6. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland (vor Quellensteuer) | 0,00 | |
7. Erträge aus Investmentanteilen | 78.823,90 | |
8. Erträge aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften | 0,00 | |
9. Abzug ausländischer Quellensteuer | 0,00 | |
10. Sonstige Erträge | 0,00 | |
Summe der Erträge | 84.385,94 | |
II. Aufwendungen | ||
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen | -2,95 | |
2. Verwaltungsvergütung | -111.529,51 | |
3. Verwahrstellenvergütung | -13.514,14 | |
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten | -13.710,49 | |
5. Sonstige Aufwendungen | -13.057,60 | |
Summe der Aufwendungen | -151.814,69 | |
III. Ordentlicher Nettoertrag | -67.428,75 | |
IV. Veräußerungsgeschäfte | ||
1. Realisierte Gewinne | 1.078.234,23 | |
2. Realisierte Verluste | -1.710.355,02 | |
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften | -632.120,79 | |
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | -699.549,54 | |
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne | 190.432,06 | |
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste | 356.408,20 | |
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | 546.840,26 | |
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres | -152.709,28 |
Entwicklungsrechnung
FO Core plus
EUR | ||
insgesamt | ||
I. Wert der Anteilklasse am Beginn des Geschäftsjahres | 17.266.367,76 | |
1. Ausschüttung für das Vorjahr | 0,00 | |
2. Zwischenausschüttungen | 0,00 | |
3. Mittelzufluss/-abfluss (netto) | -1.262.724,28 | |
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen | 653.307,86 | |
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen | -1.916.032,14 | |
4. Ertragsausgleich/Aufwandsausgleich | -25.524,88 | |
5. Ergebnis des Geschäftsjahres | -152.709,28 | |
davon nicht realisierte Gewinne | 190.432,06 | |
davon nicht realisierte Verluste | 356.408,20 | |
II. Wert der Anteilklasse am Ende des Geschäftsjahres | 15.825.409,32 |
Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre
FO Core plus
31.10.2020 | 31.10.2021 | 31.10.2022 | 31.10.2023 | |
Vermögen in Tsd. EUR | 20.016 | 16.870 | 17.266 | 15.825 |
Anteilwert in EUR | 104,59 | 127,54 | 110,39 | 108,90 |
Verwendungsrechnung
FO Core plus
EUR | EUR | |
insgesamt | pro Anteil | |
Anteile im Umlauf | 145.316,3630 | |
I. Für die Ausschüttung verfügbar | 1.706.759,05 | 11,75 |
1. Vortrag aus dem Vorjahr | 2.406.308,59 | 16,56 |
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | -699.549,54 | -4,81 |
3. Zuführung aus dem Sondervermögen | 0,00 | 0,00 |
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet | 1.426.592,15 | 9,82 |
1. Der Wiederanlage zugeführt | 0,00 | 0,00 |
2. Vortrag auf neue Rechnung | 1.426.592,15 | 9,82 |
III. Gesamtausschüttung | 280.166,90 | 1,93 |
1. Zwischenausschüttung | 0,00 | 0,00 |
2. Endausschüttung | 280.166,90 | 1,93 |
Anhang gem. § 7 Nr. 9 KARBV
Angaben nach der Derivateverordnung
Das durch Derivate erzielte | ||
zugrundeliegende Exposure | EUR | 7.632.865,68 |
Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen | 94,89 % |
Bestand der Derivate am Fondsvermögen | 2,46 % |
Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotential wurde für dieses Sondervermögen gemäß der Derivateverordnung nach dem qualifizierten Ansatz anhand eines Vergleichsvermögens ermittelt.
Angaben nach dem qualifizierten Ansatz:
Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko | |
kleinster potenzieller Risikobetrag | -2,47 % |
größter potenzieller Risikobetrag | -6,98 % |
durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag | -4,60 % |
Risikomodell, das gemäß § 10 DerivateV verwendet wurde
Die Risikomessung erfolgte im qualifizierten Ansatz durch die Berechnung des Value at Risk (VaR) über das Verfahren der historischen Simulation.
Parameter, die gemäß § 11 DerivateV verwendet wurden
Das Value at Risk (VaR) wurde auf einer effektiven Historie von 500 Handelstagen mit einem Konfidenzniveau von 99% und einer unterstellten Haltedauer von 10 Werktagen berechnet.
Im Geschäftsjahr erreichter durchschnittlicher Umfang des Leverage durch Derivategeschäfte | 1,24 |
Die Angabe zum Leverage stellt einen Faktor dar.
Zusammensetzung des Vergleichsvermögens
Index | Gewicht |
S&P 500 Index (Price EUR Unhedged) | 35,60 % |
STOXX Europe 600 Index (NR EUR Unhedged) | 35,60 % |
DAX Index (TR EUR Unhedged) | 9,70 % |
MDAX Index (TR EUR Unhedged) | 9,70 % |
Nikkei 225 Index (Price EUR Unhedged) | 9,40 % |
Sonstige Angaben
FO Core plus | |
ISIN | DE000A2JN5A6 |
Fondsvermögen (EUR) | 15.825.409,32 |
Anteilwert (EUR) | 108,90 |
Umlaufende Anteile (STK) | 145.316,3630 |
Ausgabeaufschlag | bis zu 5,00%, derzeit 0,00% |
Verwaltungsvergütung (p.a.) | bis zu 1,50%, derzeit 0,68% |
Mindestanlagesumme (EUR) | 25.000,00 |
Ertragsverwendung | Ausschüttung |
Angaben zum Bewertungsverfahren gemäß §§ 26-31 und 34 KARBV
Das im Folgenden dargestellte Vorgehen bei der Bewertung der Vermögensgegenstände des Sondervermögens findet auch in Zeiten ggf. auftretender Marktverwerfungen i.Z.m. den Auswirkungen der Covid-19 Pandemie Anwendung. Darüber hinausgehende Bewertungsanpassungen waren nicht erforderlich.
Alle Vermögensgegenstände, die zum Handel an einer Börse oder einem anderem organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind, werden mit dem zuletzt verfügbaren Preis bewertet, der aufgrund von fest definierten Kriterien als handelbar eingestuft werden kann und der eine verlässliche Bewertung sicherstellt (§§ 27, 34 KARBV).
Die verwendeten Preise sind Börsenpreise, Notierungen auf anerkannten Informationssystemen oder Kurse aus emittentenunabhängigen Bewertungssystemen (§§ 28, 34 KARBV). Anteile an Investmentvermögen werden mit ihrem zuletzt verfügbaren veröffentlichten Rücknahmekurs der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft bewertet.
Bankguthaben werden zum Nennwert zuzüglich zugeflossener Zinsen, kündbare Festgelder zum Verkehrswert und Verbindlichkeiten zum Rückzahlungsbetrag bewertet (§§ 29, 34 KARBV). Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zum letzten gehandelten Preis gemäß festgelegtem Bewertungszeitpunkt (Vortag oder gleichtägig).
Vermögensgegenstände, die nicht zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind oder für die keine handelbaren Kurse festgestellt werden können, werden mit Hilfe von anerkannten Bewertungsmodellen auf Basis beobachtbarer Marktdaten bewertet. Ist keine Bewertung auf Basis von Modellen möglich, erfolgt eine Bewertung durch andere geeignete Verfahren zur Preisfeststellung (§§ 28, 34 KARBV). Andere geeignete Verfahren kann die Verwendung eines von einem Dritten ermittelten Preises sein und unterliegt einer Plausibilitätsprüfung durch die KVG.
Optionen und Futures, die zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einem organisierten Markt einbezogen sind, werden zu dem jeweils verfügbaren handelbaren Kurs (Settlementpreis der jeweiligen Börse), der eine verlässliche Bewertung gewährleistet, bewertet.
Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote
Die KVG erhält keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütung und Aufwandserstattungen.
Die KVG gewährt sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung in wesentlichem Umfang (mehr als 10 %).
Verwaltungsvergütungssatz für im Sondervermögen gehaltene Investmentanteile:
Investmentanteile | Verwaltungsvergütung 1) |
Deka DAX ETF | 0,15000 % p.a. |
Deka MDAX UCITS ETF | 0,30000 % p.a. |
iShares STOXX Europe 600 | 0,19000 % p.a. |
iSharesVII- Core S&P 500 | 0,07000 % p.a. |
iSharesVII-NASDAQ 100 | 0,33000 % p.a. |
iSharesVII-Nikkei 225 | 0,48000 % p.a. |
iSharesV-S&P 500 EUR-Hd. | 0,20000 % p.a. |
Lyxor Ind.-L.Co.St.Eur.600(DR) | 0,07000 % p.a. |
SPDR S&P 500 | 0,09000 % p.a. |
SPDR S&P 500 UCITS | 0,12000 % p.a. |
1) Von anderen Kapitalverwaltungsgegesellschaften bzw. ausländischen Investmentgesellschaften berechnete Verwaltungsvergütung.
Bei den Angaben zu Verwaltungsvergütungen handelt es sich um den von den Gesellschaften maximal belasteten Prozentsatz.
Quelle: WM Datenservice, Verkaufsprospekte
Im Berichtszeitraum wurden keine Ausgabeaufschläge gezahlt.
Im Berichtszeitraum wurden keine Rücknahmeabschläge gezahlt.
Transaktionskosten | EUR | 6.243,06 |
Die Transaktionskosten berücksichtigen sämtliche Kosten, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens separat ausgewiesen bzw. abgerechnet wurden und in direktem Zusammenhang mit einem Kauf oder Verkauf von Vermögensgegenständen stehen.
Gesamtkostenquote (ohne Performancefee und Transaktionskosten) | 1,13 % |
Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus.
Wesentliche sonstige Erträge und sonstige Aufwendungen sowie Zusammensetzung der Verwaltungsvergütung
Die Verwaltungsvergütung setzt sich wie folgt zusammen: | ||
Verwaltungsvergütung KVG | EUR | -111.529,51 |
Performanceabhängige Vergütung Asset Manager | EUR | 0,00 |
Wesentliche sonstige Aufwendungen: | ||
Gebühren externer Dienstleister, z.B. V&R, S&P | EUR | -9.233,66 |
Angaben zur Vergütung gemäß § 101 KAGB
Die nachfolgenden Informationen – insbesondere die Vergütung und deren Aufteilung sowie die Bestimmung der Anzahl der Mitarbeiter – basieren auf dem Jahresabschluss der Gesellschaft vom 31. Dezember 2022 betreffend das Geschäftsjahr 2022.
Die Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022 gezahlten Vergütungen beträgt 4,23 Mio. EUR (nachfolgend „Gesamtsumme“) und verteilt sich auf 41 Mitarbeiter.
Hiervon entfallen 3,37 Mio. EUR auf feste und 0,87 Mio. EUR auf variable Vergütungen. Die Grundlage der ermittelten Vergütungen bildet der in der Gewinn- und Verlustrechnung niedergelegte Personalaufwand. Die Vergütungsangaben beinhalten dabei neben den an die Mitarbeiter ausgezahlten fixen und variablen Vergütungen individuell versteuerte Sachzuwendungen wie z.B. Dienstwagen. Aus dem Sondervermögen wurden keine direkten Beträge, auch nicht als Carried Interest, an Mitarbeiter gezahlt.
Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschafts- | ||
---|---|---|
jahr der KVG gezahlten Vergütung an Mitarbeiter | ||
(in Mio. EUR) | EUR | 4,23 |
davon fix | EUR | 3,37 |
davon variabel | EUR | 0,87 |
Zahl der begünstigten Mitarbeiter inkl. Geschäftsführer: | 41 |
Summe der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr 2022 | ||
---|---|---|
von der KVG gezahlten Vergütung an Risktaker | ||
(in Mio. EUR) | EUR | 3,50 |
davon an Geschäftsführer | EUR | 1,00 |
davon an sonstige Führungskräfte | EUR | 1,41 |
davon an Mitarbeiter mit Kontrollfunktion* | EUR | 2,18 |
davon an übrige Risktaker | EUR | 0,84 |
*Hinweis: Soweit zwischen Führungskräften und Mitarbeitern mit Kontrollfunktion Personenidentität besteht, werden die entsprechenden Vergütungen in beiden Positionen und damit doppelt ausgewiesen.
Summe der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr 2022 von der KVG gezahlten Vergütungen an Mitarbeiter in der gleichen Einkommensstufe wie Risktaker (in Mio. EUR): | 0,31 |
Die Vergütungen der Mitarbeiter folgen einer festgelegten Vergütungspolitik, deren Grundsätze als Zusammenfassung auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht werden. Sie besteht aus einer festen Vergütung, die sich bei Tarifangestellten nach dem Tarifvertrag und bei außertariflichen Mitarbeitern nach dem jeweiligen Arbeitsvertrag richtet. Darüber hinaus ist für alle Mitarbeiter grundsätzlich eine variable Vergütung vorgesehen, die sich an dem Gesamtergebnis des Unternehmens und dem individuellen Leistungsbeitrag des einzelnen Mitarbeiters orientiert. Je nach Geschäftsergebnis bzw. individuellem Leistungsbeitrag kann die variable Vergütung jedoch auch komplett entfallen. Der Prozess zur Bestimmung der individuellen variablen Vergütung folgt einem einheitlich vorgegebenen Prozess in einer jährlich stattfindenden Beurteilung mit festen Beurteilungskriterien. Zusätzlich werden allen Mitarbeitern einheitlich Förderungen im Hinblick auf vermögenswirksame Leistungen, Altersvorsorge, Versicherungsschutz, öffentlichen Nahverkehr etc. angeboten. Mitarbeiter ab einer bestimmten Karrierestufe haben zudem einen Anspruch auf Gestellung eines Dienstwagens gemäß der geltenden CarPolicy der Gesellschaft.
Die Vergütungspolitik wurde im Rahmen eines jährlichen Reviews überprüft.
Angaben zur Vergütung im Auslagerungsfall
Die KVG zahlt keine direkten Vergütungen aus dem Fonds an Mitarbeiter des Auslagerungsunternehmens.
Die Auslagerungsunternehmen haben folgende Informationen veröffentlicht bzw. bereitgestellt:
alpha beta asset management GmbH | |
---|---|
zzgl. Sachzuwendungen i.H.v. 18.276 und 3.000 steuerfreiem Corona-Bonus | |
Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der Auslagerungsunternehmen gezahlten Mitarbeitervergütung (EUR) | 240.336,00 |
davon feste Vergütung (EUR) | 0,00 |
davon variable Vergütung (EUR) | 0,00 |
Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütungen (EUR) | 0,00 |
Zahl der Mitarbeiter des Auslagerungsunternehmens | 4,00 |
Köln, den 22.02.2024
Monega
Kapitalanlagegesellschaft mbH
Die Geschäftsführung
Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH, Köln:
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens FO Core plus – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. November 2022 bis zum 31. Oktober 2023, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 31. Oktober 2023, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. November 2022 bis zum 31. Oktober 2023 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht
Die gesetzlichen Vertreter der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Sondervermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH nicht fortgeführt wird.
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts insgesamt, einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Düsseldorf, den 22. Februar 2024
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Schobel Wirtschaftsprüfer
Möllenkamp Wirtschaftsprüfer