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ESMA-Stellungnahme

geralt (CC0), Pixabay

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) veröffentlichte am 13.02.2024 ein Statement, wonach die Informationsverpflichtung zu den meistgenutzten Ausführungsplätzen gemäß RTS 28 aufgrund des künftigen Entfalls von Art 26(6) MiFID II in der Aufsicht nicht mehr schwerpunktmäßig zu behandeln ist. Die FMA wird die ESMA-Stellungnahme entsprechend berücksichtigen.

Die ESMA-Stellungnahme ist unter folgendem Link abrufbar: ESMA Statement Deprioritisation of supervisory actions on the obligation to publish RTS 28 reports in light of the agreement on the MiFID II/MiFIR review (Dateiformat: pdf, Dateigröße: 108,8 KB, Sprache: Deutsch)

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