Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Dark Mode Light Mode

Erfolg

fancycrave1 (CC0), Pixabay

Betriebsräte und Personalvertretungen stehen vor einer bedeutenden rechtlichen Bestätigung ihrer Autonomie in der Wahl ihrer Fortbildungsart. In einem richtungsweisenden Urteil hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt festgelegt, dass Mitglieder von Betriebsräten und Personalvertretungen nicht verpflichtet sind, sich ausschließlich auf digitale Weiterbildungsformate, wie Online-Schulungen oder Webinare, zu beschränken. Dieses Urteil unterstreicht, dass sie das Recht haben, sich für Präsenzschulungen zu entscheiden, selbst wenn dies für den Arbeitgeber mit höheren Kosten verbunden ist.

Der konkrete Fall, der zu diesem Urteil führte, betraf zwei Personalvertreter, die sich für eine mehrtägige Basisschulung im Bereich des Betriebsverfassungsrechts in Potsdam entschieden hatten. Der Arbeitgeber lehnte die Übernahme der anfallenden Reisekosten ab mit der Begründung, dass nur die erforderlichen Kosten übernommen werden müssten. Stattdessen schlug er ein Webinar desselben Anbieters als kostengünstigere Alternative vor.

Dieses Urteil (Az. 7 ABR 8/23) ist ein klares Signal für die Wertschätzung persönlicher Weiterbildung und den Austausch in einem physischen Lernumfeld. Es anerkennt die Bedeutung der Interaktion und des direkten Erfahrungsaustausches, die in Präsenzveranstaltungen oft intensiver und gewinnbringender sind als in virtuellen Formaten. Darüber hinaus bekräftigt es das Recht der Betriebsräte und Personalvertretungen auf eine freie Wahl der Weiterbildungsmaßnahmen, die ihren Bedürfnissen und Vorstellungen am besten entsprechen, und stärkt ihre Position im Dialog mit dem Arbeitgeber bezüglich der Fortbildungsmodalitäten.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Wirtschaft

Next Post

Universal-Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung Frankfurt am Main - Jahresbericht DEGUSSA BANK-UNIVERSAL-RENTENFONDS DE0008490673