Betriebsräte und Personalvertretungen stehen vor einer bedeutenden rechtlichen Bestätigung ihrer Autonomie in der Wahl ihrer Fortbildungsart. In einem richtungsweisenden Urteil hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt festgelegt, dass Mitglieder von Betriebsräten und Personalvertretungen nicht verpflichtet sind, sich ausschließlich auf digitale Weiterbildungsformate, wie Online-Schulungen oder Webinare, zu beschränken. Dieses Urteil unterstreicht, dass sie das Recht haben, sich für Präsenzschulungen zu entscheiden, selbst wenn dies für den Arbeitgeber mit höheren Kosten verbunden ist.
Der konkrete Fall, der zu diesem Urteil führte, betraf zwei Personalvertreter, die sich für eine mehrtägige Basisschulung im Bereich des Betriebsverfassungsrechts in Potsdam entschieden hatten. Der Arbeitgeber lehnte die Übernahme der anfallenden Reisekosten ab mit der Begründung, dass nur die erforderlichen Kosten übernommen werden müssten. Stattdessen schlug er ein Webinar desselben Anbieters als kostengünstigere Alternative vor.
Dieses Urteil (Az. 7 ABR 8/23) ist ein klares Signal für die Wertschätzung persönlicher Weiterbildung und den Austausch in einem physischen Lernumfeld. Es anerkennt die Bedeutung der Interaktion und des direkten Erfahrungsaustausches, die in Präsenzveranstaltungen oft intensiver und gewinnbringender sind als in virtuellen Formaten. Darüber hinaus bekräftigt es das Recht der Betriebsräte und Personalvertretungen auf eine freie Wahl der Weiterbildungsmaßnahmen, die ihren Bedürfnissen und Vorstellungen am besten entsprechen, und stärkt ihre Position im Dialog mit dem Arbeitgeber bezüglich der Fortbildungsmodalitäten.