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DWS Investment GmbH Frankfurt am Main – Jahresbericht 01.10.2022 bis 30.09.2023 DWS Dynamik (EUR) DE000DWS0RZ8

Tumisu (CC0), Pixabay

DWS Investment GmbH

Frankfurt am Main

Jahresbericht 01.10.2022 bis 30.09.2023

DWS ESG Dynamik
ISIN Nr.: DE000DWS0RZ8

Anlageziel und Anlageergebnis im Berichtszeitraum

Ziel der Anlagepolitik des DWS ESG Dynamik ist die Erwirtschaftung eines möglichst hohen Wertzuwachses. Um dies zu erreichen, investiert er in Aktien, verzinsliche Wertpapiere, Zertifikate, Fonds und Bankguthaben. Mindestens 60% des Wertes des Sondervermögens müssen in Aktien, Aktienfonds bzw. Aktienzertifikaten angelegt werden. Bis zu 40% des Wertes des Sondervermögens dürfen in verzinslichen Wertpapieren wie z.B. Staatsanleihen, Unternehmensanleihen bzw. Wandelanleihen in- und ausländischer Aussteller, in Zertifikaten auf Renten bzw. Rentenindizes oder in Rentenfonds angelegt werden. Bei der Auswahl der geeigneten Anlagen sind ökologische und soziale Aspekte und die Grundsätze guter Unternehmensführung (sog. ESG-Standards) von entscheidender Bedeutung für die Umsetzung der nachhaltigen Anlagestrategie des Fonds*.

In den zurückliegenden zwölf Monaten bis Ende September 2023 erzielte der Fonds DWS ESG Dynamik einen Wertzuwachs von 6,4% je Anteil (LC-Anteilklasse, in Euro; nach BVI-Methode).

* Weitere Details sind im aktuellen Verkaufsprospekt dargestellt.

Anlagepolitik im Berichtszeitraum

Als wesentliche Risiken sah das Portfoliomanagement insbesondere den Russland-Ukraine-Krieg sowie die Unsicherheiten hinsichtlich des künftigen Kurses der Zentralbanken, gerade auch angesichts deutlich gestiegener Inflationsraten einerseits und Anzeichen einer aufkommenden Rezession andererseits, an.

Im Berichtszeitraum befanden sich die internationalen Kapitalmärkte in schwierigem Fahrwasser: Geopolitische Krisen wie der seit dem 24. Februar 2022 andauernde Russland-Ukraine-Krieg, hohe Inflation und verlangsamtes Wirtschaftswachstum trübten die Stimmung an den Märkten deutlich ein. Verschärfte Sanktionen der westlichen Länder gegen Russland sowie Lieferboykotte Russlands ließen die Preise für Energie (Öl, Gas, Kohle) und auch für Lebensmittel dramatisch ansteigen. Um der Inflation und deren Dynamik entgegenzuwirken, hoben viele Zentralbanken die Zinsen spürbar an und verabschiedeten sich damit von ihrer jahrelangen expansiven Geldpolitik. Im zurückliegenden Jahr bis Ende September 2023 setzten die Zentralbanken ihren Zinserhöhungskurs fort: So erhöhte die US-Notenbank (Fed) ihre Leitzinsen weiter um 2,25 Prozentpunkte auf eine Bandbreite von 5,25% p.a. – 5,50% p.a., die Europäische Zentralbank (EZB) hob ihren Leitzins in acht Schritten von 1,25% p.a. auf 4,50% p.a. an. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf ein sich weltweit abschwächendes Wirtschaftswachstum mehrten sich bei den Marktakteuren zunehmend Befürchtungen einer um sich greifenden Rezession. Die Energie- und Erzeugerpreise gaben im weiteren Verlauf des Berichtzeitraums wieder etwas nach. Dennoch bewegte sich der Preisauftrieb – trotz des zuletzt nachlassenden Inflationsdrucks – Ende September 2023 insgesamt immer noch auf hohem Niveau, insbesondere gemessen an der Kerninflation, bei der u.a. die schwankungsreichen Preise für Energie und Lebensmittel nicht berücksichtigt werden.

Die internationalen Aktienbörsen verzeichneten im Berichtszeitraum – wenn auch unterschiedlich stark ausgeprägt – Kurssteigerungen, insbesondere in den Industrieländern. So konnten z.B. die US-Aktienmärkte (gemessen am S&P 500) per Saldo spürbare Kurszuwächse verbuchen. Getrieben wurden dabei die US-Börsen von den Technologiewerten, unterstützt vom gestiegenen Interesse am Thema „Künstliche Intelligenz“. Stärker noch legten die Aktienmärkte in Deutschland und in der Eurozone (gemessen am DAX bzw. am Euro Stoxx 50) zu, begünstigt u.a. durch die seit dem ersten Quartal 2023 abklingende Gaskrise und die geringer als befürchtet ausgefallene wirtschaftliche Abschwächung. Aber auch die japanische Börse (gemessen am TOPIX) wies einen deutlichen Kursanstieg auf, unterstützt durch die Abschwächung des Yen gegenüber dem Euro und dem US-Dollar.

Der chinesische Aktienmarkt hingegen konnte nach seiner vorangegangenen Kursschwäche per Saldo nur moderat zulegen. Die zu Jahresbeginn 2023 aufgrund der – durch die chinesische Regierung durchgeführte Lockerung ihrer “ Zero-COVID“-Politik – aufkeimenden Hoffnungen der Marktteilnehmer auf eine Kurserholung wurden im weiteren Verlauf bis Ende September 2023 durch die Probleme am chinesischen Immobilienmarkt und die schwächelnde Wirtschaft Chinas wieder gedämpft.

Auf der Aktienseite engagierte sich das Portfoliomanagement vorzugweise in US-Titeln.

Aktien aus Europa und Japan wurden dem Portefeuille ebenso beigemischt wie Werte aus Schwellenländern. Unter den Investments konnten insbesondere Aktien aus den USA, dem Euroraum sowie Japan an Wert zulegen, während Titel aus den Schwellenländern – insbesondere getrieben durch den schwachen chinesischen Aktienmarkt – unterdurchschnittlich abschnitten. Unter den Sektoren legten insbesondere Technologiewerte sowie Titel aus dem Kommunikationssektor merklich zu. Für beide Sektoren war das Thema „Künstliche Intelligenz“ einer der wesentlichen Performancetreiber. Zinssensitive Branchen, wie beispielsweise der Immobilien- sowie Versorgersektor litten unter dem Zinsanstieg und schnitten nur sehr unterdurchschnittlich ab. Ebenso defensive Bereiche, wie Basiskonsumgüter sowie der Gesundheitssektor konnten mit der breiten Marktentwicklung nicht mithalten.

Der bereits zuvor nach einer langjährigen extremen Niedrigzinsphase einsetzende Renditeanstieg an den internationalen Bond märkten setzte sich im Berichtszeitraum per Saldo weiter fort, begleitet von Anleihekursrückgängen. Kerntreiber des Renditeanstiegs waren die sich hartnäckig haltenden relativ hohen Inflationsraten sowie die zügigen Zinserhöhungen der Zentralbanken zur Inflationsbekämpfung. Zum kurzen Laufzeitende hin war der Renditeanstieg während der Berichtsperiode stärker, getrieben insbesondere durch die Leitzinserhöhungen der Zentralbanken. Insgesamt führte diese unterschiedlich ausgeprägte Renditeentwicklung vom kürzeren zum längeren Laufzeitende hin in Deutschland und den USA zu einer inversen Zinsstrukturkurve, das heißt kürzer laufende Zinspapiere rentierten höher als länger laufende. Corporate Bonds (Unternehmensanleihen) entwickelten sich im Vergleich zu Staatsanleihen günstiger, da sich ihre Risikoaufschläge deutlich einengten.

Auf der Rentenseite war der Fonds vorwiegend in Staatsanleihen und Corporate Bonds (Unternehmensanleihen) mit Investment-Grade-Status (Rating von BBB- und besser der führenden Rating-Agenturen) engagiert. Aufgrund gestiegener Zinsen gerieten die Renteninvestments insgesamt unter Kursdruck. Gleichwohl konnte das Portfoliomanagement mittels Durationsabsicherung über Derivate die Kursrückgänge begrenzen.

Rohstoffseitig war der Fonds in geringem Umfang in einem auf Gold ausgerichteten Zertifikat ( XTrackers ETC/​Gold; ETC: Exchange Traded Commodities) investiert. Dies hatte einen positiven Effekt auf die Wertentwicklung des DWS ESG Dynamik, da der Goldpreis im Berichtszeitraum merklich anstieg.

Auf der Währungsseite lag der Anlageschwerpunkt auf Euro und US-Dollar-Anlagen. Die Fremdwährungspositionen wurden als Teil der strategischen Anlageklassenallokation partiell gegen Euro über Derivate kursgesichert. Dies begünstigte teilweise das Anlageergebnis des Fonds, da der Euro gegenüber dem US-Dollar im Berichtszeitraum aufwertete.

DWS ESG Dynamik
Wertentwicklung der Anteilklassen (in Euro)

Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre
Klasse LC DE000DWS0RZ8 6,4% 12,2% 14,3%
Klasse TFC DE000DWS2UC7 7,2% 14,5% 18,4%

Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages. Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen keine Prognose für die Zukunft.

Stand: 30.9.2023

DWS ESG Dynamik
Überblick über die Anteilklassen

ISIN-Code LC DE000DWS0RZ8
TFC DE000DWS2UC7
Wertpapierkennnummer (WKN) LC DWS0RZ
TFC DWS2UC
Fondswährung EUR
Anteilklassenwährung LC EUR
TFC EUR
Erstzeichnungs- und Auflegungsdatum LC 15.4.2008 (ab 1.1.2018 als Anteilklasse LC)
TFC 3.4.2018
Ausgabeaufschlag LC 5% p.a.
TFC Keinen
Verwendung der Erträge LC Thesaurierung
TFC Thesaurierung
Kostenpauschale LC 1,5% p.a.
TFC 0,8% p.a.
Mindestanlagesumme LC Keine
TFC Keine
Erstausgabepreis LC EUR 100 (zuzüglich Ausgabeaufschlag)
TFC EUR 100

Wesentliche Quellen des Veräußerungsergebnisses

Die wesentlichen Quellen des Veräußerungsergebnisses waren realisierte Gewinne durch den Verkauf von Aktien, Anleihen und Investmentanteilen sowie aus Devisentermingeschäften. Dem standen allerdings – wenn auch in geringerem Ausmaß – realisierte Verluste aus dem Handel mit Futures.

Informationen zu ökologischen und/​oder sozialen Merkmalen

Dieses Produkt berichtete gemäß Artikel 8(1) der Verordnung (EU) 2019/​2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („SFDR“).

Die Darstellung der offenzulegenden Informationen für regelmäßige Berichte für Finanzprodukte im Sinne des Artikels 8(1) der Verordnung (EU) 2019/​2088 (Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, „Offenlegungsverordnung“) sowie im Sinne des Artikels 6 der Verordnung (EU) 2020/​852 (Taxonomie Verordnung) kann im hinteren Teil des Berichts entnommen werden.

Jahresbericht

Vermögensübersicht zum 30.09.2023

Bestand in EUR %-Anteil am Fondsvermögen
I. Vermögensgegenstände
1. Aktien (Branchen):
Informationstechnologie 2.449.441,02 13,31
Finanzsektor 1.866.630,22 10,14
Gesundheitswesen 1.578.188,98 8,58
Dauerhafte Konsumgüter 1.382.517,82 7,51
Kommunikationsdienste 1.356.356,64 7,37
Industrien 1.326.255,15 7,21
Hauptverbrauchsgüter 765.444,27 4,16
Grundstoffe 704.319,38 3,83
Versorger 263.818,78 1,43
Energie 118.310,30 0,64
Sonstige 232.282,84 1,26
Summe Aktien: 12.043.565,40 65,44
2. Anleihen (Emittenten):
Sonstige öffentliche Stellen 690.042,16 3,75
Unternehmen 97.965,00 0,53
Sonst. Finanzierungsinstitutionen 75.843,83 0,41
Regionalregierungen 38.988,90 0,21
Zentralregierungen 30.538,94 0,17
Summe Anleihen: 933.378,83 5,07
3. Zertifikate 263.296,26 1,43
4. Investmentanteile 4.797.063,79 26,07
5. Derivate -84.539,25 -0,46
6. Bankguthaben 453.389,60 2,46
7. Sonstige Vermögensgegenstände 18.411,74 0,10
II. Verbindlichkeiten
1. Sonstige Verbindlichkeiten -21.650,39 -0,11
III. Fondsvermögen 18.402.915,98 100,00

Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

Vermögensaufstellung zum 30.09.2023

Wertpapier-
bezeichnung
Stück
bzw.
Whg.
in
1.000
Bestand Käufe/​
Zugänge
Verkäufe/​
Abgänge
Kurs Kurswert
in EUR
%-Anteil
am
Fonds-
vermögen
im Berichtszeitraum
Börsengehandelte
Wertpapiere
13.240.240,49 71,95
Aktien
Fortescue
Metals Group
(AU000000FMG4)
Stück 3.717 AUD 20,9200 47.505,66 0,26
Goodman
Group
(AU000000GMG2)
Stück 4.609 AUD 21,4500 60.398,36 0,33
National
Australia Bank
(AU000000NAB4)
Stück 2.393 AUD 29,0700 42.499,01 0,23
Newcrest
Mining
(AU000000NCM7)
Stück 2.738 AUD 24,5200 41.015,22 0,22
Scentre
Group Units
(AU000000SCG8)
Stück 32.739 AUD 2,4600 49.203,01 0,27
Bank of
Montreal
(CA0636711016)
Stück 461 CAD 114,6800 37.044,09 0,20
Canadian
National
Railway Co.
(CA1363751027)
Stück 1.196 CAD 147,9600 123.995,49 0,67
Canadian
Tire Cl.A
(CA1366812024)
Stück 225 CAD 145,4400 22.929,61 0,12
Magna
International
Cl.A
(CA5592224011)
Stück 1.004 CAD 72,4000 50.933,40 0,28
Royal Bank
of Canada
(CA7800871021)
Stück 668 CAD 118,7600 55.587,49 0,30
The Bank of
Nova Scotia
(CA0641491075)
Stück 839 CAD 62,0000 36.448,87 0,20
The Toronto-
Dominion Bank
(CA8911605092)
Stück 893 CAD 81,9600 51.284,22 0,28
Cie
Financière
Richemont Reg.
(CH0210483332)
Stück 567 CHF 113,3500 66.579,77 0,36
Nestlé Reg.
(CH0038863350)
Stück 352 CHF 104,3400 38.047,94 0,21
Zurich
Insurance
Group Reg.
(CH0011075394)
Stück 109 CHF 422,5000 47.707,97 0,26
Carlsberg B
(DK0010181759)
Stück 682 DKK 902,6000 82.561,89 0,45
Vestas Wind
Systems
(DK0061539921)
Stück 2.165 DKK 151,9600 44.125,24 0,24
adidas Reg.
(DE000A1EWWW0)
Stück 171 EUR 166,9600 28.550,16 0,16
Allianz
(DE0008404005)
Stück 241 EUR 226,5000 54.586,50 0,30
BMW Ord.
(DE0005190003)
Stück 362 EUR 97,0200 35.121,24 0,19
BNP Paribas
(FR0000131104)
Stück 1.337 EUR 60,7500 81.222,75 0,44
Deutsche
Post Reg.
(DE0005552004)
Stück 2.138 EUR 38,7350 82.815,43 0,45
E.ON Reg.
(DE000ENAG999)
Stück 4.956 1.300 EUR 11,2400 55.705,44 0,30
ENEL
(IT0003128367)
Stück 5.938 EUR 5,8730 34.873,87 0,19
EuroAPI
(FR0014008VX5)
Stück 32 EUR 11,9450 382,24 0,00
Industria de
Diseño Textil
(ES0148396007)
Stück 1.204 EUR 35,3000 42.501,20 0,23
Kering
(FR0000121485)
Stück 84 EUR 432,7500 36.351,00 0,20
Koninklijke
Ahold Delhaize
(NL0011794037)
Stück 3.024 EUR 28,7150 86.834,16 0,47
Koninklijke
Philips
(NL0000009538)
Stück 1.377 58 EUR 19,0780 26.270,41 0,14
Lanxess
(DE0005470405)
Stück 1.476 EUR 24,2200 35.748,72 0,19
L’Oreal
(FR0000120321)
Stück 137 EUR 398,0500 54.532,85 0,30
LVMH Moët
Hennessy Louis
Vuitton (C.R.)
(FR0000121014)
Stück 63 EUR 727,6000 45.838,80 0,25
Mercedes-
Benz Group
(DE0007100000)
Stück 470 EUR 66,0900 31.062,30 0,17
Redeia
Corporacion
(ES0173093024)
Stück 2.726 600 EUR 15,0550 41.039,93 0,22
Sanofi
(FR0000120578)
Stück 744 EUR 101,5800 75.575,52 0,41
SAP
(DE0007164600)
Stück 809 EUR 123,5800 99.976,22 0,54
Sartorius
Stedim Biotech
(FR0013154002)
Stück 117 EUR 226,7000 26.523,90 0,14
Schneider
Electric
(FR0000121972)
Stück 1.149 EUR 157,8600 181.381,14 0,99
Siemens
Energy
(DE000ENER6Y0)
Stück 6.760 3.192 EUR 12,3600 83.553,60 0,45
Tenaris
(LU0156801721)
Stück 7.817 EUR 15,1350 118.310,30 0,64
Terna Rete
Elettrica
Nazionale
(IT0003242622)
Stück 4.038 EUR 7,2200 29.154,36 0,16
Universal
Music Group
(NL0015000IY2)
Stück 2.689 EUR 24,9000 66.956,10 0,36
VINCI
(FR0000125486)
Stück 524 EUR 106,0000 55.544,00 0,30
Vivendi
(FR0000127771)
Stück 4.130 EUR 8,3000 34.279,00 0,19
Vonovia
(DE000A1ML7J1)
Stück 1.301 EUR 22,6500 29.467,65 0,16
Anglo
American
(GB00B1XZS820)
Stück 611 GBP 22,8150 16.076,54 0,09
AstraZeneca
(GB0009895292)
Stück 409 GBP 112,0200 52.838,40 0,29
BT Group
(GB0030913577)
Stück 27.998 27.998 GBP 1,1745 37.923,71 0,21
CRH
(IE0001827041)
Stück 1.763 1.763 GBP 45,9300 93.385,53 0,51
Drax Group
(GB00B1VNSX38)
Stück 4.107 GBP 4,3690 20.693,67 0,11
Gsk
(GB00BN7SWP63)
Stück 2.132 GBP 14,9820 36.837,30 0,20
Haleon
(GB00BMX86B70)
Stück 2.666 GBP 3,4055 10.470,60 0,06
Reckitt
Benckiser
Group
(GB00B24CGK77)
Stück 548 GBP 58,3400 36.870,40 0,20
Relx
(GB00B2B0DG97)
Stück 4.060 GBP 27,9800 131.010,03 0,71
Rio Tinto
(GB0007188757)
Stück 735 GBP 52,1600 44.213,59 0,24
SSE
(GB0007908733)
Stück 2.984 GBP 16,2650 55.973,66 0,30
Vodafone
Group
(GB00BH4HKS39)
Stück 132.210 GBP 0,7716 117.648,76 0,64
WPP
(JE00B8KF9B49)
Stück 6.421 GBP 7,3600 54.501,86 0,30
AIA Group
(HK0000069689)
Stück 5.600 HKD 63,8500 43.043,73 0,23
BYD Co. Cl.H
(CNE100000296)
Stück 2.000 2.000 HKD 242,0000 58.264,82 0,32
Hongkong
Exchanges and
Clearing
(HK0388045442)
Stück 800 HKD 292,6000 28.178,98 0,15
Ping An
Healthcare &
Technology Co.
(KYG711391022)
Stück 9.600 HKD 18,2800 21.125,57 0,11
KDDI Corp.
(JP3496400007)
Stück 3.200 JPY 4.577,0000 92.602,03 0,50
Mitsubishi
UFJ Financial
Group
(JP3902900004)
Stück 8.700 JPY 1.268,5000 69.774,92 0,38
Murata
Manufacturing
Co.
(JP3914400001)
Stück 1.800 1.200 JPY 2.734,0000 31.114,34 0,17
NEC Corp.
(JP3733000008)
Stück 1.500 JPY 8.261,0000 78.345,40 0,43
Nintendo Co.
(JP3756600007)
Stück 1.000 JPY 6.230,0000 39.389,25 0,21
Nissan
Chemical
(JP3670800006)
Stück 800 JPY 6.359,0000 32.163,88 0,17
Ono
Pharmaceutical
Co.
(JP3197600004)
Stück 2.000 JPY 2.868,0000 36.265,92 0,20
Shin-Etsu
Chemical Co.
(JP3371200001)
Stück 2.000 1.600 JPY 4.343,0000 54.917,33 0,30
Shionogi &
Co.
(JP3347200002)
Stück 600 JPY 6.686,0000 25.363,39 0,14
SoftBank
Group
(JP3436100006)
Stück 1.400 JPY 6.335,0000 56.074,35 0,30
Sony Group
Corp.
(JP3435000009)
Stück 1.600 JPY 12.240,0000 123.820,06 0,67
TIS
(JP3104890003)
Stück 1.500 JPY 3.293,0000 31.230,04 0,17
Alleima Ab
(SE0017615644)
Stück 652 SEK 57,4800 3.259,89 0,02
Sandvik
(SE0000667891)
Stück 3.264 SEK 202,6000 57.521,17 0,31
Tele2 Cl.B
(SE0005190238)
Stück 3.151 SEK 83,3400 22.842,31 0,12
Telefonaktiebolaget
L.M. Ericsson
B (Free)
(SE0000108656)
Stück 4.463 SEK 53,3100 20.695,39 0,11
Abbott
Laboratories
(US0028241000)
Stück 526 USD 98,1200 48.643,85 0,26
AbbVie
(US00287Y1091)
Stück 1.702 USD 152,2500 244.231,39 1,33
Adobe
(US00724F1012)
Stück 352 USD 504,6700 167.430,57 0,91
Advanced
Micro Devices
(US0079031078)
Stück 566 USD 102,7600 54.818,25 0,30
Align
Technology
(US0162551016)
Stück 73 USD 307,5100 21.157,62 0,11
Alphabet
Cl.A
(US02079K3059)
Stück 4.620 USD 132,3100 576.128,37 3,13
Amazon.com
(US0231351067)
Stück 1.380 USD 125,9800 163.857,12 0,89
American
Express Co.
(US0258161092)
Stück 383 USD 150,2300 54.230,06 0,29
Apple
(US0378331005)
Stück 1.360 645 USD 170,6900 218.792,08 1,19
Applied
Materials
(US0382221051)
Stück 975 USD 138,2200 127.016,49 0,69
Automatic
Data
Processing
(US0530151036)
Stück 576 USD 243,3100 132.089,12 0,72
Bank of
America Corp.
(US0605051046)
Stück 2.688 USD 27,5600 69.822,13 0,38
Berkshire
Hathaway Cl.B
(new)
(US0846707026)
Stück 512 69 USD 357,0600 172.304,17 0,94
Best Buy Co.
(US0865161014)
Stück 867 USD 68,9000 56.301,89 0,31
Blackrock
(US09247X1019)
Stück 70 USD 645,2400 42.570,03 0,23
BorgWarner
(US0997241064)
Stück 2.106 2.106 2.106 USD 40,6900 80.766,39 0,44
CBRE Group
Cl.A
(US12504L1098)
Stück 657 USD 73,3000 45.389,35 0,25
CDW Corp. of
Delaware
(US12514G1085)
Stück 237 USD 202,8800 45.318,15 0,25
CF
Industries
Holdings
(US1252691001)
Stück 1.480 USD 85,9700 119.920,45 0,65
Charles
Schwab
(US8085131055)
Stück 753 USD 54,5500 38.714,56 0,21
Chubb
(CH0044328745)
Stück 283 USD 212,2700 56.618,67 0,31
Citigroup
(new)
(US1729674242)
Stück 1.106 USD 41,2000 42.947,41 0,23
Cognizant
Technology
Solutions
Corp. A
(US1924461023)
Stück 575 USD 67,8400 36.765,32 0,20
Colgate-
Palmolive Co.
(US1941621039)
Stück 598 USD 71,3100 40.191,69 0,22
CSX Corp.
(US1264081035)
Stück 4.010 USD 30,5700 115.537,89 0,63
CureVac
(NL0015436031)
Stück 390 USD 6,5000 2.389,26 0,01
DexCom
(US2521311074)
Stück 372 USD 95,4600 33.469,48 0,18
Dow
(US2605571031)
Stück 871 USD 50,9300 41.809,64 0,23
eBay
(US2786421030)
Stück 2.086 USD 43,6500 85.818,94 0,47
Edwards
Lifesciences
Corp.
(US28176E1082)
Stück 919 USD 69,9600 60.596,83 0,33
Electronic
Arts
(US2855121099)
Stück 422 USD 119,1800 47.402,41 0,26
Elevance
Health
(US0367521038)
Stück 188 USD 447,2800 79.254,14 0,43
Eli Lilly
and Company
(US5324571083)
Stück 181 USD 544,4500 92.879,78 0,50
First Solar
(US3364331070)
Stück 235 USD 161,5000 35.770,50 0,19
FMC Corp.
(US3024913036)
Stück 1.318 USD 65,9100 81.875,00 0,44
Fortune
Brands
Innovations
(US34964C1062)
Stück 832 832 832 USD 62,7700 49.222,09 0,27
Fox Cl.A
(US35137L1052)
Stück 2.553 USD 31,1400 74.929,71 0,41
Gilead
Sciences
(US3755581036)
Stück 650 USD 75,4200 46.204,52 0,25
International
Paper Co.
(US4601461035)
Stück 492 USD 35,3500 16.392,27 0,09
Intuit
(US4612021034)
Stück 209 USD 512,2400 100.903,07 0,55
JPMorgan
Chase & Co.
(US46625H1005)
Stück 960 USD 147,5900 133.540,43 0,73
Keurig Dr
Pepper
(US49271V1008)
Stück 1.319 USD 31,4600 39.110,03 0,21
KLA
(US4824801009)
Stück 134 USD 458,0900 57.854,91 0,31
Lam Research
Corp.
(US5128071082)
Stück 152 USD 627,5200 89.899,19 0,49
Linde
(IE000S9YS762)
Stück 216 216 USD 373,4900 76.035,66 0,41
Lowe’s
Companies
(US5486611073)
Stück 330 USD 207,7800 64.625,26 0,35
Lululemon
Athletica
(US5500211090)
Stück 178 USD 379,0000 63.583,41 0,35
Marsh &
McLennan Cos.
(US5717481023)
Stück 310 USD 193,4000 56.507,07 0,31
Mastercard
Cl.A
(US57636Q1040)
Stück 261 USD 399,4400 98.259,98 0,53
Merck & Co.
(US58933Y1055)
Stück 1.097 USD 104,3000 107.838,93 0,59
Micron
Technology
(US5951121038)
Stück 1.257 USD 65,2000 77.244,49 0,42
Microsoft
Corp.
(US5949181045)
Stück 1.796 USD 313,6400 530.911,82 2,88
Mondelez
International
Cl.A
(US6092071058)
Stück 761 USD 69,3900 49.769,83 0,27
Moody’s
Corp.
(US6153691059)
Stück 122 USD 318,4600 36.618,40 0,20
Morgan
Stanley
(US6174464486)
Stück 687 USD 82,1900 53.218,22 0,29
Motorola
Solutions
(US6200763075)
Stück 347 USD 274,1900 89.673,83 0,49
Netflix
(US64110L1061)
Stück 114 USD 376,3600 40.438,30 0,22
Norfolk
Southern Corp.
(US6558441084)
Stück 377 USD 197,3800 70.134,08 0,38
NVIDIA Corp.
(US67066G1040)
Stück 773 USD 430,8900 313.928,34 1,71
Oracle Corp.
(US68389X1054)
Stück 1.844 USD 106,1500 184.486,90 1,00
Paycom
Software
(US70432V1026)
Stück 115 USD 257,4600 27.905,66 0,15
PayPal
Holdings
(US70450Y1038)
Stück 509 USD 58,1800 27.911,05 0,15
PepsiCo
(US7134481081)
Stück 1.191 USD 169,5000 190.268,14 1,03
Pfizer
(US7170811035)
Stück 1.391 USD 32,0900 42.070,87 0,23
Phinia
(US71880K1016)
Stück 421 421 USD 25,9200 10.284,94 0,06
PNC
Financial
Services Group
(US6934751057)
Stück 258 USD 122,8300 29.868,18 0,16
Public
Storage
(US74460D1090)
Stück 192 USD 264,2800 47.824,47 0,26
Pulte Group
(US7458671010)
Stück 986 USD 74,7700 69.484,66 0,38
QUALCOMM
(US7475251036)
Stück 249 USD 111,1000 26.073,42 0,14
Regeneron
Pharmaceuticals
(US75886F1075)
Stück 125 USD 834,5700 98.323,52 0,53
S&P Global
(US78409V1044)
Stück 125 USD 368,5300 43.417,77 0,24
Starbucks
Corp.
(US8552441094)
Stück 762 USD 91,0800 65.412,78 0,36
Taiwan
Semiconductor
ADR
(US8740391003)
Stück 383 USD 86,4100 31.192,30 0,17
Target Corp.
(US87612E1064)
Stück 362 USD 109,5600 37.380,51 0,20
The Goldman
Sachs Group
(US38141G1040)
Stück 166 USD 325,2000 50.879,55 0,28
The Home
Depot
(US4370761029)
Stück 580 USD 303,4900 165.904,05 0,90
The Kroger
Co.
(US5010441013)
Stück 1.842 USD 45,0900 78.280,66 0,43
TPI
Composites
(US87266J1043)
Stück 925 USD 2,5600 2.231,86 0,01
Truist
Financial
(US89832Q1094)
Stück 858 USD 28,2300 22.828,78 0,12
UGI Corp.
(US9026811052)
Stück 1.195 USD 23,4200 26.377,85 0,14
Union
Pacific Corp.
(US9078181081)
Stück 482 USD 204,1100 92.724,81 0,50
United
Rentals
(US9113631090)
Stück 181 USD 448,2200 76.463,54 0,42
UnitedHealth
Group
(US91324P1021)
Stück 629 USD 510,1000 302.406,13 1,64
V.F. Corp.
(US9182041080)
Stück 929 USD 16,5900 14.526,02 0,08
VISA Cl.A
(US92826C8394)
Stück 1.064 USD 231,6600 232.315,02 1,26
Walt Disney
Co.
(US2546871060)
Stück 1.004 USD 80,1300 75.825,18 0,41
Warner Bros.
Discovery
(US9344231041)
Stück 1.927 USD 10,6900 19.415,30 0,11
Wells Fargo
& Co.
(US9497461015)
Stück 1.470 USD 40,9100 56.680,21 0,31
Zoetis Cl. A
(US98978V1035)
Stück 350 USD 174,0100 57.401,98 0,31
Verzinsliche
Wertpapiere
1,0000 % BMW
Finance18/​29.08.25
MTN
(XS1873143645)
EUR 47 % 94,7690 44.541,43 0,24
1,7500 %
France O.A.T.
13/​25.11.24
(FR0011962398)
EUR 31 % 97,9880 30.538,94 0,17
3,1250 %
Microsoft
13/​06.12.28
(XS1001749289)
EUR 100 % 97,9650 97.965,00 0,53
0,3750 %
Nordrhein-
Westfalen
20/​02.09.50
LSA
(DE000NRW0MJ2)
EUR 90 % 43,3210 38.988,90 0,21
1,5000 %
European Bank
for Rec. &
Dev.20/​13.02.25
MTN
(US29874QEE08)
USD 35 % 94,8910 31.302,40 0,17
1,6250 % US
Treasury
19/​15.08.29
(US912828YB05)
USD 285 % 84,8164 228.069,00 1,24
2,2500 % US
Treasury
19/​15.08.49
(US912810SJ88)
USD 67 % 62,2031 39.280,01 0,21
1,5000 % US
Treasury
20/​15.02.30
(US912828Z948)
USD 303 % 82,8555 236.696,45 1,29
6,0000 % US
Treasury
96/​15.02.26
(US912810EW46)
USD 193 % 102,2500 185.996,70 1,01
Zertifikate
XTrackers
ETC/​Gold
23.04.80
(DE000A2T0VU5)
Stück 9.663 12.228 USD 28,9100 263.296,26 1,43
Sonstige
Beteiligungswertpapiere
Roche
Holding
Profitsh.
(CH0012032048)
Stück 235 CHF 251,6500 61.263,60 0,33
Investmentanteile 4.797.063,79 26,07
Gruppeneigene
Investmentanteile
(inkl. KVG-
eigene
Investmentanteile)
4.517.639,04 24,55
DWS ESG
Convertibles
FC
(DE000DWS1U74)
(0,600%)
Stück 1.365 EUR 136,4000 186.186,00 1,01
DWS
Institutional
ESG Euro Money
Market Fund IC
(LU0099730524)
(0,160%)
Stück 58 58 EUR 14.011,8500 812.687,30 4,42
DWS Invest
ESG Euro
Corporate
Bonds IC100
(LU2233196539)
(0,200%)
Stück 3.893 EUR 88,2600 343.596,18 1,87
DWS Invest
ESG European
Small/​Mid Cap
LC
(LU1863262298)
(1,500%)
Stück 1.400 1.400 EUR 126,3100 176.834,00 0,96
DWS Invest
ESG European
Small/​Mid Cap
XC
(LU1863262454)
(0,350%)
Stück 2.338 500 EUR 133,9600 313.198,48 1,70
Xtr II EUR
Corp Bd Short
Dur SRI PAB
UCITS ETF 1C
(LU2178481649)
(0,060%)
Stück 11.833 11.833 EUR 42,8000 506.452,40 2,75
Xtr II EUR
Corporate Bond
SRI PAB UCITS
ETF 1D
(LU0484968812)
(0,060%)
Stück 4.054 4.054 EUR 133,6800 541.938,72 2,94
Xtrackers
MSCI Emerging
Markets ESG
UCITS ETF 1C
(IE00BG370F43)
(0,050%)
Stück 20.357 EUR 38,9850 793.617,65 4,31
Xtrackers
MSCI Europe
ESG UCITS ETF
1C
(IE00BFMNHK08)
(0,100%)
Stück 28.663 13.140 EUR 26,1700 750.110,71 4,08
Xtrackers
MSCI Japan ESG
UCITS ETF 1C
(IE00BG36TC12)
(0,100%)
Stück 5.200 5.200 EUR 17,8880 93.017,60 0,51
Gruppenfremde
Investmentanteile
279.424,75 1,52
iShares Euro
Corp
BondSustainability
Scr.UCITS ETF
(IE00BYZTVT56)
(0,150%)
Stück 61.847 61.847 EUR 4,5180 279.424,75 1,52
Summe
Wertpapiervermögen
18.037.304,28 98,01
Derivate
Bei den mit
Minus
gekennzeichneten
Beständen
handelt es
sich um
verkaufte
Positionen
Aktienindex-
Derivate
80.110,58 0,44
(Forderungen
/​
Verbindlichkeiten)
Aktienindex-
Terminkontrakte
EURO STOXX
50 DEC 23
(EURX) EUR
Stück 10 -405,00 0,00
EURO STOXX
BANK DEC 23
(EURX) EUR
Stück 3.000 9.930,00 0,05
NASDAQ 100
E-MINI DEC 23
(CME) USD
Stück -40 27.404,36 0,15
S&P500 EMINI
DEC 23 (CME)
USD
Stück -250 43.181,22 0,23
Zins-
Derivate
-18.299,29 -0,10
(Forderungen
/​
Verbindlichkeiten)
Zinsterminkontrakte
US 10YR NOTE
DEC 23 (CBT)
USD 500 1.996,62 0,01
US 5YR NOTE
DEC 23 (CBT)
USD 600 -5.313,12 -0,03
US LONG BOND
DEC 23 (CBT)
USD 100 -6.243,39 -0,03
US ULTRA
T-BOND DEC 23
(CBT)
USD 100 -8.739,40 -0,05
Devisen-
Derivate
-146.350,54 -0,80
Devisenterminkontrakte
(Kauf)
Offene
Positionen
JPY/​EUR
22,48 Mio
-2.817,11 -0,02
NOK/​EUR 3,85
Mio
-3.144,52 -0,02
Devisenterminkontrakte
(Verkauf)
Offene
Positionen
CHF/​EUR 0,40
Mio
6.168,06 0,03
GBP/​EUR 0,82
Mio
5.879,11 0,03
USD/​EUR 3,03
Mio
-142.679,07 -0,78
Geschlossene
Positionen
USD/​EUR 0,23
Mio
-9.757,01 -0,05
Bankguthaben
und nicht
verbriefte
Geldmarktinstrumente
453.389,60 2,46
Bankguthaben 453.389,60 2,46
Verwahrstelle
(täglich
fällig)
EUR –
Guthaben
EUR 27.200,54 % 100 27.200,54 0,15
Guthaben in
sonstigen
EU/​EWR-
Währungen
EUR 106.149,67 % 100 106.149,67 0,58
Guthaben in
Nicht-EU/​EWR-
Währungen
Australische
Dollar
AUD 112.334,78 % 100 68.628,63 0,37
Kanadische
Dollar
CAD 23.196,59 % 100 16.253,79 0,09
Schweizer
Franken
CHF 37.402,99 % 100 38.747,53 0,21
Britische
Pfund
GBP 43.782,88 % 100 50.493,46 0,27
Hongkong
Dollar
HKD 230.197,08 % 100 27.711,55 0,15
Israelische
Schekel
ILS 958,48 % 100 236,38 0,00
Japanische
Yen
JPY 9.767.556,00 % 100 61.755,48 0,34
Südkoreanische
Won
KRW 39.256,00 % 100 27,51 0,00
Singapur
Dollar
SGD 54,35 % 100 37,60 0,00
US Dollar USD 59.572,45 % 100 56.147,46 0,31
Sonstige
Vermögensgegenstände
18.411,74 0,10
Zinsansprüche EUR 6.549,50 % 100 6.549,50 0,04
Dividenden-/​
Ausschüttungsansprüche
EUR 10.490,74 % 100 10.490,74 0,06
Quellensteueransprüche EUR 1.371,50 % 100 1.371,50 0,01
Sonstige
Verbindlichkeiten
-21.650,39 -0,11
Verbindlichkeiten
aus
Kostenpositionen
EUR -21.650,39 % 100 -21.650,39 -0,11
Fondsvermögen 18.402.915,98 100,00
Anteilwert
bzw. umlaufende Anteile
Stück
bzw. Whg.
Anteilwert in der
jeweiligen Whg.
Anteilwert
Klasse LC EUR 185,86
Klasse TFC EUR 124,59
Umlaufende Anteile
Klasse LC Stück 98.999,952
Klasse TFC Stück 20,000

Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

Marktschlüssel

Terminbörsen

EURX = Eurex (Eurex Frankfurt/​Eurex Zürich)
CME = Chicago Mercantile Exchange (CME) – Index and Options Market Division (IOM)
CBT = Chicago Board of Trade (CBOT)

Devisenkurse (in Mengennotiz)

per 29.09.2023
Australische Dollar AUD 1,636850 = EUR 1
Kanadische Dollar CAD 1,427150 = EUR 1
Schweizer Franken CHF 0,965300 = EUR 1
Dänische Kronen DKK 7,455900 = EUR 1
Britische Pfund GBP 0,867100 = EUR 1
Hongkong Dollar HKD 8,306900 = EUR 1
Israelische Schekel ILS 4,054850 = EUR 1
Japanische Yen JPY 158,165000 = EUR 1
Südkoreanische Won KRW 1.427,015000 = EUR 1
Schwedische Kronen SEK 11,496400 = EUR 1
Singapur Dollar SGD 1,445500 = EUR 1
US Dollar USD 1,061000 = EUR 1

Während des Berichtszeitraums abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen

Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag)

Wertpapierbezeichnung Stück
bzw. Whg.
in 1.000
Käufe
bzw.
Zugänge
Verkäufe
bzw. Abgänge
Börsengehandelte Wertpapiere
Aktien
ANZ Group Holdings (AU0000261372) Stück 16.597 16.597
CRH (IE0001827041) [EUR] Stück 13.268
Mercedes-Benz Group (DE0007100000) Stück 8.959
Neste Oyj (FI0009013296) Stück 26.000 34.815
Repsol (ES0173516115) Stück 27.805
TotalEnergies (FR0000120271) Stück 39.176
Meituan (KYG596691041) Stück 1.160 1.160
Inpex Holdings (JP3294460005) Stück 82.700
Aker BP (NO0010345853) Stück 27.334
Orron Energy (SE0000825820) Stück 28.743
Linde (IE00BZ12WP82) Stück 2.046
Meta Platforms (US30303M1027) Stück 3.520
Nucor Corp. (US6703461052) Stück 7.573
Schlumberger N.Y. Shares (AN8068571086) Stück 2.500 2.500
Sylvamo (US8713321029) Stück 924
Verbriefte Geldmarktinstrumente
1,5500 % Vonovia Finance 18/​22.12.22 MTN (DE000A19X793) EUR 1.400
2,7500 % US Treasury 18/​30.04.23 (US9128284L18) USD 6.203
0,2500 % US Treasury 20/​15.05.23 (US912828ZU76) USD 3.231
Nicht notierte Wertpapiere
Aktien
Siemens Gamesa Renewable Energy (ES0143416115) Stück 41.985
Investmentanteile
Gruppeneigene Investmentanteile (inkl. KVG-eigene Investmentanteile)
Deutsche Managed Euro Fund Z-Class (IE00BZ3FDF20) (0,100%) Stück 3.257 5.531
Xtrackers MSCI World Value UCITS ETF 1C (IE00BL25JM42) (0,150%) Stück 81.721
Gruppenfremde Investmentanteile
iShs III Corp.Bond 1-5yr UCITS ETF EUR (Dist.) (IE00B4L60045) (0,200%) Stück 46.590
SSEE I-SPDR BBG Barclays 0-3Yr Euro Corporate Bond (IE00BC7GZW19) (0,200%) Stück 199.487

Derivate (in Opening-Transaktionen umgesetzte Optionsprämien bzw. Volumina der Optionsgeschäfte, bei Optionsscheinen Angabe der Käufe und Verkäufe)

Zugänge Abgänge
Optionsscheine
Wertpapier-Optionsscheine
Optionsscheine auf Aktien
Compagnie Financiere Richemont 13.09.23 (CH0559601544) Stück 37.038
Volumen in 1.000
Terminkontrakte
Aktienindex-Terminkontrakte
Gekaufte Kontrakte: EUR 28.415
(Basiswerte: Dow Jones Euro STOXX Bank, Tokyo Stock Price (TOPIX) Index)
Verkaufte Kontrakte: EUR 14.418
(Basiswerte: S&P 500 Index)
Zinsterminkontrakte
Gekaufte Kontrakte: EUR 60.072
(Basiswerte: US 2YR NOTE JUN 23, US 2YR NOTE MAR 23, US 5YR NOTE JUN 23, US 5YR NOTE MAR 23, US 5YR NOTE SEP 23)
Verkaufte Kontrakte: EUR 59.888
(Basiswerte: EURO BUXL 30YR BOND DEC 23, EURO BUXL 30YR BOND JUN 23, EURO BUXL 30YR BOND MAR 23,
EURO BUXL 30YR BOND SEP 23, EURO-BOBL MAR 23, JPN 10YR BOND (OSE) JUN 23, JPN 10YR BOND (OSE) SEP 23,
US 10YR NOTE JUN 23, US 10YR NOTE MAR 23, US 10YR NOTE SEP 23)
Devisenterminkontrakte
Kauf von Devisen auf Termin
CHF/​EUR EUR 4.451
GBP/​EUR EUR 7.673
JPY/​EUR EUR 5.649
NOK/​EUR EUR 12.558
USD/​EUR EUR 52.255
Verkauf von Devisen auf Termin
CHF/​EUR EUR 13.802
GBP/​EUR EUR 24.568
JPY/​EUR EUR 1.556
NOK/​EUR EUR 4.899
USD/​EUR EUR 137.184

Wertpapier-Darlehen (Geschäftsvolumen, bewertet auf Basis des bei Abschluss des Darlehensgeschäftes vereinbarten Wertes)

Volumen in 1.000
unbefristet EUR 58.109
Gattung: iShares Euro Corp BondSustainability Scr.UCITS ETF (IE00BYZTVT56), iShs III Corp.Bond 1-5yr UCITS ETF EUR (Dist.) (IE00B4L60045), SSEE I-SPDR BBG Barclays 0-3Yr Euro Corporate Bond (IE00BC7GZW19), Xtr II EUR Corp Bd Short Dur SRI PAB UCITS ETF 1C (LU2178481649), Xtr II EUR Corporate Bond SRI PAB UCITS ETF 1D (LU0484968812), Xtrackers MSCI World Value UCITS ETF 1C (IE00BL25JM42), 0,5000 % Alstom 21/​27.07.30 (FR0014004R72), 1,0000 % BNP Paribas 17/​27.06.24 MTN (XS1637277572), 0,0100 % BPCE 21/​14.01.27 (FR0014001G29), 0,5000 % Caixabank 21/​09.02.29 MTN (XS2297549391), 0,1250 % Dassault Systemes 19/​16.09.26 (FR0013444544), 1,7500 % France O.A.T. 13/​25.11.24 (FR0011962398), 1,7500 % Mexico 18/​17.04.28 MTN (XS1751001139), 1,6250 % Mexico 19/​08.04.26 MTN (XS1974394675), 3,1250 % Microsoft 13/​06.12.28 (XS1001749289), 1,5000 % Naturgy Finance 18/​29.01.28 MTN (XS1755428502), 1,0000 % Smurfit Kappa Treasury 21/​22.09.33 (XS2388183381), 0,1250 % Toyota Motor Credit 21/​05.11.27 MTN Reg S (XS2338955805), 2,1250 % US Treasury 16/​30.11.23 (US912828U576)

Anteilklasse LC

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)
für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2023

I. Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller (vor Körperschaftsteuer) EUR 17.720,97
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) EUR 238.681,92
3. Zinsen aus inländischen Wertpapieren EUR 334,04
4. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) EUR 25.350,98
5. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland EUR 6.770,01
6. Erträge aus Investmentzertifikaten EUR 17.875,36
7. Abzug inländischer Körperschaftsteuer EUR -2.658,14
8. Abzug ausländischer Quellensteuer EUR -42.748,92
9. Sonstige Erträge EUR 11,43
Summe der Erträge EUR 261.337,65
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen 1) EUR -423,64
davon:
Bereitstellungszinsen EUR -129,19
2. Verwaltungsvergütung EUR -265.861,20
davon:
Kostenpauschale EUR -265.861,20
3. Sonstige Aufwendungen EUR -2.399,37
davon:
Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten EUR -2.399,37
Summe der Aufwendungen EUR -268.684,21
III. Ordentlicher Nettoertrag EUR -7.346,56
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne EUR 1.014.360,19
2. Realisierte Verluste EUR -905.088,99
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften EUR 109.271,20
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 101.924,64
1. Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne EUR 849.648,31
2. Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste EUR 185.119,34
VI. Nichtrealisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 1.034.767,65
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres . EUR 1.136.692,29

Hinweis: Die Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) errechnet sich aus Gegenüberstellung der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zum Ende des Geschäftsjahres und der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zu Beginn des Geschäftsjahres. In die Summe der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) fließen die positiven (negativen) Differenzen ein, die aus dem Vergleich der Wertansätze der einzelnen Vermögensgegenstände zum Berichtsstichtag mit den Anschaffungskosten resultieren.

Die nichtrealisierten Ergebnisse werden ohne Ertragsausgleich ausgewiesen.

1) Inklusive eventuell noch angefallener Zinsen aus Einlagen.

Entwicklungsrechnung für das Sondervermögen

I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres EUR 17.764.592,64
1. Mittelzufluss (netto) EUR -505.238,19
a) Mittelzuflüsse aus Anteilscheinverkäufen EUR 934.041,60
b) Mittelabflüsse aus Anteilscheinrücknahmen EUR -1.439.279,79
2. Ertrags- und Aufwandsausgleich EUR 4.377,53
3. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 1.136.692,29
davon:
Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne EUR 849.648,31
Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste EUR 185.119,34
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres EUR 18.400.424,27

Verwendungsrechnung für das Sondervermögen

Berechnung der Wiederanlage Insgesamt Je Anteil
I. Für die Wiederanlage verfügbar
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 101.924,64 1,03
2. Zuführung aus dem Sondervermögen EUR 0,00 0,00
3. Zur Verfügung gestellter Steuerabzugsbetrag EUR 0,00 0,00
II. Wiederanlage EUR 101.924,64 1,03

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres EUR Anteilwert EUR
2023 18.400.424,27 185,86
2022 17.764.592,64 174,63
2021 19.530.319,01 197,09
2020 16.883.033,47 165,71

Anteilklasse TFC

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)
für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2023

I. Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller (vor Körperschaftsteuer) EUR 2,39
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) EUR 32,27
3. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) EUR 3,47
4. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland EUR 0,48
5. Erträge aus Investmentzertifikaten EUR 2,41
6. Abzug inländischer Körperschaftsteuer EUR -0,36
7. Abzug ausländischer Quellensteuer EUR -5,75
Summe der Erträge EUR 34,91
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen 1) EUR -0,01 -18,20
2. Verwaltungsvergütung EUR
davon:
Kostenpauschale EUR -18,20
Summe der Aufwendungen EUR -18,21
III. Ordentlicher Nettoertrag EUR 16,70
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne EUR 136,80
2. Realisierte Verluste EUR -122,05
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften EUR 14,75
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 31,45
1. Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne EUR 112,12
2. Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste EUR 23,63
VI. Nichtrealisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 135,75
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 167,20

Hinweis: Die Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) errechnet sich aus Gegenüberstellung der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zum Ende des Geschäftsjahres und der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zu Beginn des Geschäftsjahres. In die Summe der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) fließen die positiven (negativen) Differenzen ein, die aus dem Vergleich der Wertansätze der einzelnen Vermögensgegenstände zum Berichtsstichtag mit den Anschaffungskosten resultieren.

Die nichtrealisierten Ergebnisse werden ohne Ertragsausgleich ausgewiesen.

1) Inklusive eventuell noch angefallener Zinsen aus Einlagen.

Entwicklungsrechnung für das Sondervermögen

I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres EUR 2.324,51
1. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 167,20
davon:
Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne EUR 112,12
Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste EUR 23,63
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres EUR 2.491,71

Verwendungsrechnung für das Sondervermögen

Berechnung der Wiederanlage Insgesamt Je Anteil
I. Für die Wiederanlage verfügbar
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 31,45 1,57
2. Zuführung aus dem Sondervermögen EUR 0,00 0,00
3. Zur Verfügung gestellter Steuerabzugsbetrag EUR 0,00 0,00
II. Wiederanlage EUR 31,45 1,57

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres EUR Anteilwert EUR
2023 2.491,71 124,59
2022 2.324,51 116,23
2021 2.605,14 130,26
2020 2.175,30 108,77

Anhang gemäß § 7 Nr. 9 KARBV

Angaben nach der Derivateverordnung

Das durch Derivate erzielte zu Grunde liegende Exposure:

EUR 8.009.503,13

Vertragspartner der Derivate-Geschäfte:

BNP Paribas S.A., Paris; Citigroup Global Markets Europe AG, Frankfurt am Main; HSBC Continental Europe S.A., Paris; Morgan Stanley Europe S.E., Frankfurt am Main; State Street Bank GmbH, München

Angaben nach dem qualifizierten Ansatz:

Zusammensetzung des Vergleichsvermögens

85% MSCI World Net TR Index in EUR, 15% Markit iBoxx Eurozone Index

Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko

kleinster potenzieller Risikobetrag % 71,141
größter potenzieller Risikobetrag % 80,242
durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag % 75,526

Die Risikokennzahlen wurden für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2023 auf Basis der VaR-Methode der historischen Simulation mit den Parametern 99% Konfidenzniveau, 10 Tage Haltedauer unter Verwendung eines effektiven, historischen Beobachtungszeitraumes von einem Jahr berechnet. Als Bewertungsmaßstab wird das Risiko eines derivatefreien Vergleichsvermögens herangezogen. Unter dem Marktrisiko versteht man das Risiko, das sich aus der ungünstigsten Entwicklung von Marktpreisen für das Sondervermögen ergibt. Bei der Ermittlung des Marktrisikopotenzials wendet die Gesellschaft den qualifizierten Ansatz im Sinne der Derivate-Verordnung an.

Die durchschnittliche Hebelwirkung aus der Nutzung von Derivaten betrug im Berichtszeitraum 1,4, wobei zur Berechnung der Hebelwirkung die Bruttomethode verwendet wurde.

Sonstige Angaben

Anteilwert Klasse LC: EUR 185,86

Anteilwert Klasse TFC: EUR 124,59

Umlaufende Anteile Klasse LC: 98.999,952

Umlaufende Anteile Klasse TFC: 20,000

Angabe zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände:

Die Bewertung erfolgt durch die Verwahrstelle unter Mitwirkung der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die Verwahrstelle stützt sich hierbei grundsätzlich auf externe Quellen.

Sofern keine handelbaren Kurse vorliegen, werden Bewertungsmodelle zur Preisermittlung (abgeleitete Verkehrswerte) genutzt, die zwischen Verwahrstelle und Kapitalverwaltungsgesellschaft abgestimmt sind und sich so weit als möglich auf Marktparameter stützen. Diese Vorgehensweise unterliegt einem permanenten Kontrollprozess. Preisauskünfte Dritter werden durch andere Preisquellen, modellhafte Rechnungen oder durch andere geeignete Verfahren auf Plausibilität geprüft.

Die in diesem Bericht ausgewiesenen Anlagen werden nicht zu abgeleiteten Verkehrswerten bewertet.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote:

Die Gesamtkostenquote belief sich auf:

Klasse LC 1,54% p.a. Klasse TFC 0,81% p.a.

Die Gesamtkostenquote drückt die Summe der Kosten und Gebühren (ohne Transaktionskosten) einschließlich eventueller Bereitstellungszinsen als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvolumens innerhalb eines Geschäftsjahres aus.

Für das Sondervermögen ist gemäß den Anlagebedingungen eine an die Kapitalverwaltungsgesellschaft abzuführende Pauschalgebühr von

Klasse LC 1,50% p.a. Klasse TFC 0,80% p.a.

vereinbart. Davon entfallen auf die Verwahrstelle bis zu

Klasse LC 0,08% p.a. Klasse TFC 0,08% p.a.

und auf Dritte (Druck- und Veröffentlichungskosten, Abschlussprüfung sowie Sonstige) bis zu

Klasse LC 0,02% p.a. Klasse TFC 0,02% p.a.

Im Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023 erhielt die Kapitalverwaltungsgesellschaft DWS Investment GmbH für das Investmentvermögen DWS ESG Dynamik keine Rückvergütung der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle oder an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen, bis auf von Brokern zur Verfügung gestellte Finanzinformationen für Research-Zwecke.

Die Gesellschaft zahlt von dem auf sie entfallenden Teil der Kostenpauschale

Klasse LC mehr als 10% Klasse TFC weniger als 10%

an Vermittler von Anteilen des Sondervermögens auf den Bestand von vermittelten Anteilen.

Für die Investmentanteile sind in der Vermögensaufstellung in Klammern die aktuellen Verwaltungsvergütungs-/​Kostenpauschalsätze zum Berichtsstichtag für die im Wertpapiervermögen enthaltenen Sondervermögen aufgeführt. Das Zeichen + bedeutet, dass darüber hinaus ggf. eine erfolgsabhängige Vergütung berechnet werden kann. Da das Sondervermögen im Berichtszeitraum andere Investmentanteile („Zielfonds“) hielt, können weitere Kosten, Gebühren und Vergütungen auf Ebene des Zielfonds angefallen sein.

Die wesentlichen sonstigen Erträge und sonstigen Aufwendungen sind in der Ertrags- und Aufwandsrechnung pro Anteilklasse dargestellt.

Die im Berichtszeitraum gezahlten Transaktionskosten beliefen sich auf EUR 1.394,57. Die Transaktionskosten berücksichtigen sämtliche Kosten, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Fonds separat ausgewiesen bzw. abgerechnet wurden und in direktem Zusammenhang mit einem Kauf oder Verkauf von Vermögensgegenständen stehen. Eventuell gezahlte Finanztransaktionssteuern werden in die Berechnung einbezogen.

Der Anteil der Transaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Fondsvermögens über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmen und Personen (Anteil von fünf Prozent und mehr) sind, betrug 0,00 Prozent der Gesamttransaktionen. Ihr Umfang belief sich hierbei auf insgesamt 54,62 EUR.

Angaben zur Mitarbeitervergütung

Die DWS Investment GmbH („die Gesellschaft“) ist ein Tochterunternehmen der DWS Group GmbH & Co. KGaA („DWS KGaA“) und unterliegt im Hinblick auf die Gestaltung ihres Vergütungssystems den aufsichtsrechtlichen Anforderungen der fünften Richtlinie betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren („OGAW V-Richt-linie“) und der Richtlinie über die Verwaltung alternativer Investmentfonds („AIFM-Richtlinie“) sowie den Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde für solide Vergütungspolitiken („ESMA-Leitlinien“).

Vergütungsrichtlinie & Governance

Für die Gesellschaft gilt die gruppenweite Vergütungsrichtlinie, die die DWS KGaA für sich und alle ihre Tochterunternehmen (zusammen „DWS Konzern“ oder „Konzern“) eingeführt hat. Im Einklang mit der Konzernstruktur wurden Ausschüsse eingerichtet, die die Angemessenheit des Vergütungssystems und die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben zur Vergütung sicherstellen und für deren Überprüfung verantwortlich sind.

So wurde unterhalb der DWS KGaA Geschäftsführung das DWS Compensation Committee mit der Entwicklung und Gestaltung von nachhaltigen Vergütungsgrundsätzen, der Erstellung von Empfehlungen zur Gesamtvergütung sowie der Sicherstellung einer angemessenen Governance und Kontrolle im Hinblick auf Vergütung und Zusatzleistungen für den Konzern beauftragt.

Weiterhin wurde das Remuneration Committee eingerichtet, um den Aufsichtsrat der DWS KGaA bei der Überwachung der angemessenen Ausgestaltung der Vergütungssysteme für alle Konzernmitarbeiter zu unterstützen. Dies erfolgt mit Blick auf die Ausrichtung der Vergütungsstrategie auf die Geschäfts- und Risikostrategie sowie unter Berücksichtigung der Auswirkung des Vergütungssystems auf das konzernweite Risiko-, Kapital- und Liquiditätsmanagement.

Im Rahmen der jährlichen internen Überprüfung auf Konzernebene wurde festgestellt, dass die Ausgestaltung des Vergütungssystems angemessen ist und keine wesentlichen Unregelmäßigkeiten vorliegen.

Vergütungsstruktur

Die Mitarbeitervergütung setzt sich aus fixer und variabler Vergütung zusammen. Die fixe Vergütung entlohnt die Mitarbeiter entsprechend ihrer Qualifikation, Erfahrung und Kompetenzen sowie der Anforderung, der Bedeutung und des Umfangs ihrer Funktion. Die variable Vergütung spiegelt die Leistung auf Konzern-, Geschäftsbereichs- und individueller Ebene wider.

Grundsätzlich besteht die variable Vergütung aus zwei Elementen – der DWS-Komponente und der individuellen Komponente. Die DWS-Komponente wird auf Basis der Zielerreichung wesentlicher Konzernerfolgskennzahlen ermittelt. Für das Geschäftsjahr 2022 waren diese: Bereinigte Aufwand-Ertrag-Relation, Nettomittelaufkommen und ESG-Kennzahlen. Die individuelle Komponente der variablen Vergütung berücksichtigt eine Reihe von finanziellen und nicht-finanziellen Faktoren, Verhältnismäßigkeiten innerhalb der Vergleichsgruppe und Überlegungen zur Mitarbeiterbindung. Variable Vergütung kann im Fall von negativen Erfolgsbeiträgen oder Fehlverhalten entsprechend reduziert oder komplett gestrichen werden. Sie wird grundsätzlich nur gewährt und ausgezahlt, wenn die Gewährung für den Konzern tragfähig ist. Im laufenden Beschäftigungsverhältnis werden keine Garantien für eine variable Vergütung vergeben. Garantierte variable Vergütung wird nur bei Neueinstellungen in eng begrenztem Rahmen und limitiert auf das erste Anstellungsjahr vergeben.

Die Vergütungsstrategie ist darauf ausgerichtet, ein angemessenes Verhältnis zwischen fester und variabler Vergütung zu erreichen. Dies trägt dazu bei, die Mitarbeitervergütung an den Interessen von Kunden, Investoren und Aktionären sowie an den Branchenstandards auszurichten. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass die fixe Vergütung einen ausreichend hohen Anteil an der Gesamtvergütung ausmacht, um dem Konzern volle Flexibilität bei der Gewährung variablen Vergütung zu ermöglichen.

Festlegung der variablen Vergütung und angemessene Risikoadjustierung

Der Gesamtbetrag der variablen Vergütung unterliegt angemessenen Risikoanpassungsmaßnahmen, die Ex-ante- und Ex-post-Risikoanpassungen umfassen. Die solide Methodik soll sicherstellen, dass die Bestimmung der variablen Vergütung die risikobereinigte Performance sowie die Kapital- und Liquiditätsposition des Konzerns widerspiegelt. Bei der Bewertung der Leistung der Geschäftsbereiche werden eine Reihe von Überlegungen herangezogen. Die Leistung wird im Zusammenhang mit finanziellen und nicht-finanziellen Zielen auf der Grundlage von Balanced Scorecards bewertet. Die Zuteilung von variabler Vergütung zu den Infrastrukturbereichen und insbesondere zu den Kontrollfunktionen hängt zwar vom Gesamtergebnis des Konzerns ab, nicht aber von den Ergebnissen der von ihnen überwachten Geschäftsbereiche.

Auf individueller Mitarbeiterebene gelten Grundsätze für die Festlegung der variablen Vergütung. Diese enthalten Informationen über die Faktoren und Messgrößen, die bei Entscheidungen zur individuellen variablen Vergütung berücksichtigt werden müssen. Dazu zählen beispielsweise Investmentperformance, Kundenbindung, Erwägungen zur Unternehmenskultur sowie Zielvereinbarungen und Leistungsbeurteilungen im Rahmen des Ansatzes der Ganzheitliche Leistung. Zudem werden Hinweise der Kontrollfunktinen und Disziplinarmaßnahmen sowie deren Einfluss auf die variable Vergütung einbezogen.

Nachhaltige Vergütung

Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsrisiken sind elementarer Bestandteil bei der Bestimmung der variablen Vergütung. Dementsprechend steht die DWS Vergütungsrichtlinie mit den für den Konzern geltenden Nachhaltigkeitskriterien im Einklang. Dadurch schafft der DWS Konzern Verhaltensanreize, die sowohl die Investoreninteressen als auch den langfristigen Erfolg des Unternehmens fördern. Relevante Nachhaltigkeitsfaktoren werden regelmäßig überprüft und in die Gestaltung der Vergütungsstruktur integriert.

Vergütung für das Jahr 2022

Das DWS Compensation Committee hat die Tragfähigkeit der variablen Vergütung für das Jahr 2022 kontrolliert und festgestellt, dass die Kapital- und Liquiditätsausstattung des Konzerns über den regulatorisch vorgeschriebenen Mindestanforderungen und dem internen Schwellenwert für die Risikotoleranz liegt. Als Teil der im März 2023 für das Geschäftsjahr 2022 gewährten variablen Vergütung wird die DWS-Komponente auf Basis der Bewertung der festgelegten Leistungskennzahlen gewährt. Die Geschäftsführung hat für 2022 eine Auszahlungsquote der DWS-Komponente von 76,25 % festgelegt.

Vergütungssystem für Risikoträger

Gemäß den regulatorischen Anforderungen hat die Gesellschaft Risikoträger ermittelt. Das Identifizierungsverfahren wurde im Einklang mit den Konzerngrundsätzen durchgeführt und basiert auf der Bewertung des Einflusses folgender Kategorien von Mitarbeitern auf das Risikoprofil der Gesellschaft oder einen von ihr verwalteten Fonds und: (a) Geschäftsführung/​Senior Management, (b) Portfolio-/​Investmentmanager, (c) Kontrollfunktionen, (d) Mitarbeiter mit Leitungsfunktionen in Verwaltung, Marketing und Human Resources, (e) sonstige Mitarbeiter (Risikoträger) mit wesentlichem Einfluss, (f) sonstige Mitarbeiter in der gleichen Vergütungsstufe wie sonstige Risikoträger, deren Tätigkeit einen Einfluss auf das Risikoprofil der Gesellschaft oder des Konzerns hat.

Mindestens 40 % der variablen Vergütung für Risikoträger werden aufgeschoben vergeben. Des Weiteren werden für wichtige Anlageexperten mindestens 50 % sowohl des direkt ausgezahlten als auch des aufgeschobenen Teils in Form von aktienbasierten oder fondsbasierten Instrumenten des DWS Konzerns gewährt. Alle aufgeschobenen Komponenten unterliegen bestimmten Leistungs- und Verfallbedingungen, um eine angemessene nachträgliche Risikoadjustierung zu gewährleisten. Bei einer variablen Vergütung von weniger als EUR 50.000 erhalten Risikoträger ihre gesamte variablen Vergütung in bar und ohne Aufschub.

Zusammenfassung der Informationen zur Vergütung für die Gesellschaft für 2022¹

Jahresdurchschnitt der Mitarbeiterzahl 482
Gesamtvergütung EUR 101.532.202
Fixe Vergütung EUR 63.520.827
Variable Vergütung EUR 38.011.375
davon: Carried Interest EUR 0
Gesamtvergütung für Senior Management 2) EUR 5.846.404
Gesamtvergütung für sonstige Risikoträger EUR 7.866.362
Gesamtvergütung für Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen EUR 2.336.711

1) Vergütungsdaten für Delegierte, an die die Gesellschaft Portfolio- oder Risikomanagementaufgaben übertragen hat, sind nicht in der Tabelle erfasst.
2) „Senior Management“ umfasst nur die Geschäftsführung der Gesellschaft. Die Geschäftsführung erfüllt die Definition als Führungskräfte der Gesellschaft. Über die Geschäftsführung hinaus wurden keine weiteren Führungskräfte identifiziert.

Angaben gemäß Verordnung (EU) 2015/​2365 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften (WpFinGesch.) und der Weiterverwendung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/​2012 – Ausweis nach Abschnitt A

Im Berichtszeitraum lagen keine Wertpapierfinanzierungsgeschäfte gemäß der o.g. rechtlichen Bestimmung vor.

Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten

Name des Produkts: DWS ESG Dynamik
Unternehmenskennung (LEI-Code): 549300SIZXDBIQO6WB79
ISIN: DE000DWS0RZ8
Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.
Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das in der Verordnung (EU) 2020/​852 festgelegt ist und ein Verzeichnis von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten enthält. In dieser Verordnung ist kein Verzeichnis der sozial nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten festgelegt. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel könnten taxonomie-konform sein oder nicht.
Ökologische und/​oder soziale Merkmale
Wurden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt?
[ ] Ja [XNein
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel getätigt:_​_​% [X] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt wurden, enthielt es 20,1% an nachhaltigen Investitionen
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [ ] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [X] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[X] mit einem sozialen Ziel
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel getätigt: _​_​% [ ] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen getätigt.
Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfüllt?

Die Gesellschaft bewarb mit diesem Fonds ökologische und soziale Merkmale in den Bereichen Klimaschutz, soziale Normen sowie Unternehmensführung (Governance) und der allgemeinen ESG-Qualität, indem folgende Ausschlusskriterien angewendet wurden:

(1) Klima- und Transitionsrisiken,
(2) Norm-Verstöße im Hinblick auf die Einhaltung internationaler Normen für Unternehmensführung,
Menschen- und Arbeitnehmerrechte, Kunden- und Umweltsicherheit und Geschäftsethik,
(3) In Bezug auf die Prinzipien des United Nations Global Compact (UN Global Compact) wurden
Unternehmen mit sehr schwerwiegenden, ungelösten Kontroversen ausgeschlossen,
(4) Im Bereich ESG-Qualität wurden Emittenten ausgeschlossen, die im Verhältnis zu ihrer
Vergleichsgruppe am schlechtesten hinsichtlich Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren bewertet
wurden,
(5) Freedom House für Staaten, die als „nicht frei“ gekennzeichnet wurden,
(6) Kontroverse Sektoren für Unternehmen, die eine vordefinierte Umsatzgrenze überstiegen,
(7) Kontroverse Waffen.

Die Gesellschaft bewarb mit diesem Fonds zudem einen Anteil an nachhaltigen Investitionen, die einen positiven Beitrag zu einem oder mehreren Zielen der Vereinten Nationen für eine nachhaltige Entwicklung (UN-SDGs) leisteten.

Die Gesellschaft hatte für diesen Fonds keinen Referenzwert für die Erreichung der beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale bestimmt.

Mit Nachhaltigkeits-indikatoren wird gemessen, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht werden.
Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?

Die detaillierten Beschreibungen der verbindlichen Elemente der Anlagestrategie, die für die Auswahl
der Investitionen zur Erfüllung der beworbenen ökologischen oder sozialen Ziele verwendet wurden,
sowie der Bewertungsmethodik, ob und in welchem Maße Vermögensgegenstände und Indikatoren
die definierten ESG-Standards erfüllten, können dem Kapitel „Welche Maßnahmen wurden während
des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?“
entnommen werden. Des Weiteren ist zu beachten, dass dieses referenzierte Kapitel vertiefende
Informationen bzgl. der Ausschlusskriterien der Nachhaltigkeitsindikatoren enthält. Diese sind im
Zusammenhang mit der folgenden Darstellung der Performanz der Nachhaltigkeitsindikatoren zu
lesen.

Zur Berechnung der ESG-Kennzahlen werden für die Vermögensgegenstände die Bewertungskurse aus dem Front-Office-System genutzt, so dass es zu geringfügigen Abweichungen zu den übrigen im Jahresbericht dargestellten Kurswerten, die aus dem Fondsbuchhaltungssystem abgeleitet werden, kommen kann.

DWS ESG Dynamik
Indikatoren Beschreibung Performanz
Nachhaltigkeitsindikatoren
Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung Indikator dafür, in welchem Maße ein Emittent Klima- und Transitionsrisiken ausgesetzt ist Keine Investitionen in
unzulängliche Vermögenswerte
Norm-Bewertung Indikator dafür, in welchem Maße bei einem Unternehmen
Norm-Verstöße gegen internationale Standards auftreten
Keine Investitionen in
unzulängliche Vermögenswerte
UN Global Compact-Bewertung Indikator dafür, ob ein Unternehmen direkt in eine oder mehrere sehr schwerwiegende, ungelöste Kontroversen in Bezug auf den United Nation Global Compact verwickelt ist Keine Investitionen in
unzulängliche Vermögenswerte
ESG-Qualitätsbewertung Indikator für den Vergleich der Umwelt-, Sozial- und
Governance-Faktoren eines Emittenten im Verhältnis zu seiner Vergleichsgruppe
Keine Investitionen in
unzulängliche Vermögenswerte
Freedom House Status Indikator für die politisch-zivile Freiheit eines Staates Keine Investitionen in
unzulängliche Vermögenswerte
Ausschluss-Bewertung für kontroverse Sektoren Indikator dafür, inwieweit ein Unternehmen an kontroversen
Sektoren beteiligt ist
0% des Portfoliovermögens
Ausschluss-Bewertung für den Sektor
„kontroversen Waffen“
Indikator dafür, inwieweit ein Unternehmen an kontroversen
Waffen beteiligt ist.
0% des Portfoliovermögens
Nachhaltigkeitsbewertung Methodik zur Bestimmung von nachhaltigen Investitionen gemäß Artikel 2 Absatz 17 der EU Verordnung 2019/​2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im
Finanzdienstleistungssektor („Offenlegungsverordnung“) wird als Indikator zur Messung des Anteils nachhaltiger Investitionen herangezogen
20,1% des Portfoliovermögens
Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen
(PAI)
PAII – 01. THG-Emissionen Summe des aktuellen Werts der Investitionen von
Unternehmen i, geteilt durch den Unternehmenswert
des investierten Unternehmens und multipliziert mit den Scope 1+2+3-THG-Emissionen des Unternehmens.
5.586,09 tCO2
PAII – 02. CO2-Fußabdruck – EUR Der CO2-Fußabdruck wird in Tonnen CO2- Emissionen pro Million investierter EUR ausgedrückt. Die CO2-Emissionen eines Emittenten werden durch
seinen Unternehmenswert einschließlich liquider Mittel (EVIC) normalisiert
357,06 tCO2e /​ Million EUR
PAII – 03. Kohlenstoffintensität Gewichtete durchschnittliche Kohlenstoffintensität
Scope 1+2+3
680,12 tCO2e /​ Million EUR
PAII – 04. Beteiligung an Unternehmen, die im Bereich
der fossilen Brennstoffe tätig sind
Anteil der Investitionen in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind 11,14 % des Portfoliovermögens
PAII – 10. Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze und die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen Anteil der Investitionen in Unternehmen, die in Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze oder die OECD-Leitsätze für
multinationale Unternehmen verwickelt waren
0,01 % des Portfoliovermögens
PAII – 14. Beteiligung an umstrittenen Waffen Anteil der Investitionen in Unternehmen, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen) 0 % des Portfoliovermögens

Stand: 29. September 2023

Die Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (Principal Adverse Impact Indicators –
PAII) werden anhand der Informationen in den DWS Backoffice- und Frontoffice-Systemen berechnet,
die unter anderem auf den Daten externer ESG-Datenanbieter basieren. Falls es zu einzelnen
Wertpapieren oder deren Emittenten keine Informationen über einen einzelnen PAII gibt, weil keine
Daten verfügbar sind oder der Indikator auf den jeweiligen Emittenten oder das Wertpapier nicht
anwendbar ist, können in einzelnen PAII-Berechnungsmethoden diese Wertpapiere oder Emittenten
mit einem Wert von 0 eingehen. Bei Zielfonds erfolgt eine „Portfolio-Durchsicht“ abhängig von der
Datenverfügbarkeit, unter anderem in Bezug auf die Datenaktualität der Zielfondbestände sowie der
verfügbaren Informationen der zugehörigen Wertpapiere oder Emittenten. Die Berechnungsmethode
für die einzelnen PAIIs kann sich in späteren Berichtsperioden infolge weiterentwickelter
Marktstandards, einer geänderten Behandlung bestimmter Wertpapierkategorien (wie Derivaten),
eines größeren Erfassungsbereichs der Daten oder aufgrund von aufsichtsrechtlicher Klarstellungen
ändern.

Welche Ziele verfolgten die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, und wie trägt die nachhaltige Investition zu diesen Zielen bei?

Die Gesellschaft investierte für den Fonds teilweise in nachhaltige Investitionen gemäß Artikel 2 Absatz 17 der Offenlegungsverordnung. Diese nachhaltigen Investitionen trugen mindestens zu einem der UN-SDG (sogenannte „SDGs“ (Sustainable Development Goals) – die UN (Vereinte Nationen)- Nachhaltigkeitsziele) bei, die ökologische und/​oder soziale Zielsetzungen hatten, wie beispielsweise folgende (nicht abschließende) Liste:

• Ziel 1: Keine Armut
• Ziel 2: Kein Hunger
• Ziel 3: Gesundheit und Wohlergehen
• Ziel 4: Hochwertige Bildung
• Ziel 5: Geschlechtergleichheit
• Ziel 6: Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen
• Ziel 7: Bezahlbare und saubere Energie
• Ziel 8: Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
• Ziel 10: Weniger Ungleichheit
• Ziel 11: Nachhaltige Städte und Gemeinden
• Ziel 12: Nachhaltige/​r Konsum und Produktion
• Ziel 13: Maßnahmen zum Klimaschutz
• Ziel 14: Leben unter Wasser
• Ziel 15: Leben an Land

Der Umfang des Beitrags zu den einzelnen UN-SDGs variierte in Abhängigkeit von den tatsächlichen Anlagen im Portfolio. Die Gesellschaft ermittelte den Beitrag zu den UN-SDGs mittels der Nachhaltigkeitsbewertung, bei der potenzielle Anlagen anhand verschiedener Kriterien dahingehend beurteilt wurden, ob eine Anlage als nachhaltig eingestuft werden konnte. Im Rahmen dieser Bewertungsmethodik wurde beurteilt, ob (1) eine Anlage einen positiven Beitrag zu einem oder mehreren UN-SDGs leistete, (2) der Emittent diese Ziele erheblich beeinträchtigte (Do Not Significantly Harm – „DNSH“ Bewertung), und (3) das Unternehmen Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwandt.

In die Nachhaltigkeitsbewertung flossen Daten von mehreren Datenanbietern, aus öffentlichen Quellen und/​oder internen Bewertungen auf Grundlage einer festgelegten Bewertungs- und Klassifizierungsmethodik ein, um festzustellen, ob eine Anlage nachhaltig war. Tätigkeiten, die einen positiven Beitrag zu den UN-SDGs leisteten, wurden in Abhängigkeit von der Anlage nach Umsatz, Investitionsaufwendungen (CapEx) und/​oder betrieblichen Aufwendungen (OpEx) bewertet. Wurde ein positiver Beitrag festgestellt, galt die Anlage als nachhaltig, wenn der Emittent die DNSH-Bewertung bestand und das Unternehmen Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwandt.

Der Anteil an nachhaltigen Investitionen gemäß Artikel 2 Absatz 17 Offenlegungsverordnung im Portfolio wurde proportional zu den wirtschaftlichen Aktivitäten der Emittenten berechnet, die als nachhaltig eingestuft wurden. Abweichend hiervon erfolgte bei Anleihen mit Erlösverwendung, die als nachhaltig eingestuft wurden, eine Anrechnung mit dem gesamten Wert der Anleihe.

Die Gesellschaft strebte mit dem Fonds keinen Anteil an nachhaltigen Anlagen an, die mit einem ökologischen Ziel gemäß der EU-Taxonomie im Einklang standen.

Inwiefern haben die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, ökologisch oder sozial nachhaltigen Anlagezielen nicht erheblich geschadet?

Die Bewertung, ob eine erhebliche Beeinträchtigung („DNSH-Bewertung“) vorlag, war ein integraler Bestandteil der DWS-Nachhaltigkeitsbewertung und beurteilte, ob durch einen Emittenten, der zu einem UN-SDG beitrug, eines oder mehrere dieser Ziele erheblich beeinträchtigt wurden. Wenn eine erhebliche Beeinträchtigung festgestellt wurde, bestand der Emittent die DNSH-Bewertung nicht und konnte nicht als nachhaltige Investition angesehen werden.

Wie wurden die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Im Rahmen der DNSH-Bewertung wurden in der DWS-Nachhaltigkeitsbewertung systematisch die verpflichtenden Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
aus Tabelle 1 (nach Relevanz) sowie relevante Indikatoren aus Tabelle 2 und 3 in Anhang I der
Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1288 der Kommission zur Ergänzung der Offenlegungsverordnung
integriert. Unter Berücksichtigung dieser nachteiligen Auswirkungen legte die Gesellschaft quantitative
Schwellenwerte und/​oder qualitative Werte fest, anhand derer bestimmt wurde, ob ein Emittent die
ökologischen oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigte. Diese Werte wurden auf der Grundlage
verschiedener externer und interner Faktoren, wie Datenverfügbarkeit, politische Ziele oder
Marktentwicklungen, festgelegt und konnten im Laufe der Zeit angepasst werden.

Stehen die nachhaltigen Investitionen mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte in Einklang? Nähere Angaben:

Im Rahmen der Nachhaltigkeitsbewertung beurteilte die Gesellschaft darüber hinaus auf Basis der
Norm-Bewertung, inwieweit ein Unternehmen mit internationalen Normen im Einklang stand. Dies
umfasste Prüfungen hinsichtlich der Einhaltung internationaler Normen, wie beispielsweise der OECDLeitsätze
für multinationale Unternehmen, der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und
Menschenrechte, der Prinzipien des UN Global Compact und der Standards der International Labour
Organisation. Unternehmen mit der schlechtesten Norm-Bewertung von F wurden nicht als nachhaltig
eingestuft und waren als Anlage ausgeschlossen.

In der EU-Taxonomie ist der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ festgelegt, nach dem taxonomiekonforme Investitionen die Ziele der EU-Taxonomie nicht erheblich beeinträchtigen dürfen, und es sind spezifische Unionskriterien beigefügt.

Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Alle anderen nachhaltigen Investitionen dürfen ökologische oder soziale Ziele ebenfalls nicht erheblich beeinträchtigen

Bei den wichtigsten nachteiligen Auswirkungenhandelt es sich um die bedeutendsten nachteiligen Auswirkungen von Investitions-entscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in den Bereichen Umwelt, Soziales und Beschäftigung, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Die Gesellschaft berücksichtigte für den Fonds die folgenden wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1288 der Kommission zur Ergänzung der Offenlegungsverordnung:

• Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) (Nr. 1);
• CO2-Fußabdruck (Nr. 2);
• THG-Emissionsintensität der Unternehmen, in die investiert wurde (Nr. 3);
• Engagement in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig waren (Nr. 4);
• Verstöße gegen die UNGC- Grundsätze und gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen (Nr. 10) und
• Engagement in umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische
Waffen) (Nr. 14).

Die vorstehenden wichtigsten nachteiligen Auswirkungen wurden auf Produktebene durch die
Anwendung der ESG-Bewertungsmethodik beziehungsweise der Ausschlüsse von Anlagen des
Fonds berücksichtigt, die die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfüllten, wie im
Abschnitt „Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen
und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?“ näher beschrieben wird.

Welche sind die Hauptinvestitionen dieses Finanzprodukts?
Die Liste umfasst die
folgenden Investitionen,
auf die der größte
Anteil der im
Bezugszeitraum
getätigten Investitionen des Finanzprodukts entfiel: für den Zeitraum vom 01. Oktober 2022 bis zum 30. September
2023
Größte Investitionen Aufschlüsselung der Branchenstruktur /​ Emittenten In % des durchschnittlichen Portfoliovermögens Aufschlüsselung der Länder
Deutsche Managed Euro Fund Z-Class K – Erbringung von Finanz- und
Versicherungsdienstleistungen
5,0 % Ireland
Xtrackers MSCI Emerging Markets ESG
UCITS ETF 1C
K – Erbringung von Finanz- und
Versicherungsdienstleistungen
4,4 % Ireland
Xtrackers MSCI Europe ESG UCITS ETF 1C K – Erbringung von Finanz- und
Versicherungsdienstleistungen
3,6 % Ireland
Microsoft Corp. J – Information und Kommunikation 2,6 % United States
Alphabet Cl.A M – Erbringung von freiberuflichen,
wissenschaftlichen und technischen
Dienstleistungen
2,6 % United States
Xtr II EUR Corporate Bond SRI PAB UCITS
ETF 1D
K – Erbringung von Finanz- und
Versicherungsdienstleistungen
2,3 % Luxembourg
XTrackers ETC/​Gold 23.04.80 K – Erbringung von Finanz- und
Versicherungsdienstleistungen
2,1 % Ireland
DWS Invest ESG Euro Corporate Bonds IC100 K – Erbringung von Finanz- und
Versicherungsdienstleistungen
1,8 % Luxembourg
UnitedHealth Group M – Erbringung von freiberuflichen,
wissenschaftlichen und technischen
Dienstleistungen
1,6 % United States
SSEE I-SPDR BBG Barclays 0-3Yr Euro
Corporate Bond
K – Erbringung von Finanz- und
Versicherungsdienstleistungen
1,6 % Ireland
DWS Invest ESG European Small/​Mid Cap
XC
K – Erbringung von Finanz- und
Versicherungsdienstleistungen
1,5 % Luxembourg
iShs III Corp.Bond 1-5yr UCITS ETF EUR
(Dist.)
K – Erbringung von Finanz- und
Versicherungsdienstleistungen
1,4 % Ireland
US Treasury 20/​15.02.30 O – Öffentliche Verwaltung, Verteidigung;
Sozialversicherung
1,3 % United States
AbbVie C – Verarbeitendes Gewerbe/​Herstellung von
Waren
1,3 % United States
US Treasury 19/​15.08.29 O – Öffentliche Verwaltung, Verteidigung;
Sozialversicherung
1,3 % United States

für den Zeitraum vom 01. Oktober 2022 bis zum 29. September 2023

Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen?

Der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen betrug zum Stichtag 97,44% des Portfoliovermögens.

Die Vermögensallokation gibt den jeweiligen Anteil der Investitionen in bestimmte Vermögenswerte an.
Wie sah die Vermögensallokation aus?

Dieser Fonds legte 97,44% seines Wertes in Vermögensgegenstände an, die den von der
Gesellschaft definierten ESG-Standards entsprachen (#1 Ausgerichtet auf ökologische und soziale Merkmale). 20,1% des Wertes des Fonds wurden in nachhaltige Investitionen angelegt (#1A Nachhaltige Investitionen).

2,56% des Wertes des Fonds wurden in Vermögensgegenstände angelegt, für die die ESGBewertungsmethodik nicht angewendet wurde oder für die keine vollständige ESG-Datenabdeckung vorlag (#2 Andere Investitionen). Innerhalb dieser Quote wurden Anlagen von bis zu 20% des Wertes des Fonds toleriert, für die keine vollständige Datenabdeckung in Bezug auf die ESGBewertungsansätze und Ausschlüsse vorlag.
Diese Toleranz galt nicht für die Norm-Bewertung, das heißt Unternehmen mussten die
Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.
#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Die Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst folgende Unterkategorien:

– Die Unterkategorie #1A Nachhaltige Investitionen umfasst ökologisch und sozial nachhaltige Investitionen.
– Die Unterkategorie #1B Andere ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, aber nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Mit Blick auf die EU-Taxonomiekonformität umfassen die Kriterien für fossiles Gas die Begrenzung der Emissionen und die Umstellung auf erneuerbare Energie oder CO2-arme Kraftstoffe bis Ende 2035. Die Kriterien für Kernenergiebeinhalten umfassende Sicherheits- und Abfallentsorgungsvorschriften.
Ermöglichende Tätigkeitenwirken unmittelbar ermöglichend darauf hin, dass andere Tätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen leisten.

Übergangstätigkeitensind Tätigkeiten, für die es noch keine CO2-armen Alternativen gibt und die unter anderem Treibhausgas-emissionswerte aufweisen, die den besten Leistungen entsprechen.

Taxonomiekonforme Tätigkeiten, ausgedrückt durch den Anteil der:
Umsatzerlöse, die die gegenwärtige „Umweltfreundlichkeit“ der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
Investitions- ausgaben (CapEx), die die umweltfreundlichen, für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft relevanten Investitionen der Unternehmen, in die investiert wird, aufzeigen
Betriebsausgaben (OpEx), die die umweltfreundlichen betrieblichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
In welchen Wirtschaftssektoren wurden die Investitionen getätigt?

NACE-Code Aufschlüsselung der Branchenstruktur der NACE-Systematik In % des Portfoliovermögens
B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 0,8 %
C Verarbeitendes Gewerbe/​Herstellung von Waren 18,9 %
D Energieversorgung 1,6 %
F Baugewerbe/​Bau 0,7 %
G Handel; Instandhaltung und Reperatur von Kraftfahrzeugen 4,2 %
H Verkehr und Lagerei 2,6 %
I gastgewerbe/​Beherbergung und Gastronomie 0,4 %
J Information und Kommunikation 10,9 %
K Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 35,7 %
L Grundstücks-und Wohnungswesen 1,1 %
M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 13,1 %
O Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 4,1 %
NA Sonstige 5,7 %
Beteiligung an Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind 11,1 %

Stand: 29. September 2023

Inwiefern waren die nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel mit der EU-Taxonomie konform? Der beworbene Anteil ökologisch nachhaltiger Investitionen, gemäß der Verordnung (EU)
2020/​852 (sogenannte Taxonomie- Verordnung) betrug 0% des Wertes des Fonds. Es konnte
jedoch sein, dass einige nachhaltige Investitionen dennoch mit einem Umweltziel der
Taxonomie-Verordnung konform waren.WURDEMIT DEM FINANZPRODUKT IN EU-TAXONOMIEKONFORME TÄTIGKEITEN IM BEREICH FOSSILES GAS UND/​ODER KERNENERGIE INVESTIERT1?

[ ] Ja
[ ] In fossiles Gas [ ] In der Kernenergie
[X] Nein

Die Gesellschaft strebte keine Taxonomie-konformen Investitionen im Bereich fossiles Gas und/​oder
Kernenergie an. Dennoch konnte es vorkommen, dass im Rahmen der Anlagestrategie auch in
Unternehmen investiert wurde, die jedenfalls auch in diesen Bereichen tätig waren.

1Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie sind nur dann EU-taxonomiekonform, wenn sie zur Eindämmung des Klimawandels („Klimaschutz“) beitragen und kein Ziel der EU-Taxonomie erheblich beeinträchtigen – siehe Erläuterung am linken Rand. Die vollständigen Kriterien für EUtaxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten im Bereich fossiles Gas und Kernenergie sind in der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1214 der Kommission festgelegt.

Die nachstehenden Grafiken zeigen den Mindestprozentsatz der EU-taxonomiekonformen Investitionen in Grün. Da es keine geeignete Methode zur Bestimmung der Taxonomiekonformität von Staatsanleihen* gibt, zeigt die erste Grafik die Taxonomiekonformität in Bezug auf alle Investitionen des Finanzprodukts einschließlich der Staatsanleihen, während die zweite Grafik die Taxonomiekonformität nur in Bezug auf die Investitionen des Finanzprodukts zeigt, die keine Staatsanleihen umfassen.

*Für die Zwecke dieser Diagramme umfasst der Begriff „Staatsanleihen“ alle Risikopositionen gegenüber Staaten.

Wie hoch ist der Anteil der Investitionen, die in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind?

Es bestand kein Anteil an Investitionen in Übergangswirtschaftstätigkeiten oder ermöglichende Tätigkeiten.

sind nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die die Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß der Verordnung (EU) 2020/​852 nicht berücksichtigen.

Wie hoch war der Anteil der nicht mit der EU-Taxonomie konformen nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel?
Es bestand kein separater Anteil für nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die nicht mit der EU-Taxonomie konform waren. Eine Trennung war bei der Bewertung nachhaltiger Investitionen, ob diese ökologische oder soziale Investitionen waren, nicht möglich. Der Gesamtanteil an nachhaltigen Investitionen betrug insgesamt 20,1% des Wertes des Fonds.
Wie hoch war der Anteil der sozial nachhaltigen Investitionen?

Die Gesellschaft hatte für den Fonds keine Mindestquote für ökologisch oder sozial nachhaltige Investitionen gemäß Artikel 2 Absatz 17 Offenlegungsverordnung festgelegt. Da eine Trennung bei der Bewertung nachhaltiger Investitionen nicht möglich war, betrug der Gesamtanteil an ökologisch und sozial nachhaltigen Investitionen insgesamt 20,1% des Wertes des Fonds.

Welche Investitionen fielen unter „Andere Investitionen“, welcher Anlagezweck wurden mit ihnen verfolgt und gab es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz?

Unter #2 Andere Investitionen fielen Vermögensgegenstände von 2,56% des Wertes des Fonds, für die die ESG-Bewertungsmethodik nicht angewendet wurde oder für die keine vollständige ESG-Datenabdeckung vorlag.
Innerhalb dieser Quote wurden Anlagen von bis zu 20% des Wertes des Fonds in Anlagen toleriert, für die keine vollständige Datenabdeckung in Bezug auf die ESG-Bewertungsansätze und Ausschlüsse vorlag.
Diese Toleranz galt nicht für die Norm-Bewertung, das heiß Unternehmen mussten die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

Diese anderen Investitionen konnten alle in der Anlagepolitik vorgesehenen Vermögensgegenstände, einschließlich Bankguthaben und Derivate, umfassen.

„Andere Investitionen“ konnten zu Optimierung des Anlageergebnisses, für Diversifizierungs-, Liquiditäts- und Absicherungszwecke genutzt werden.

Ökologischer oder sozialer Mindestschutz wurde bei diesem Fonds bei den anderen Investitionen nicht oder nur teilweise berücksichtigt.

Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?
Dieser Fonds verfolgte eine Multi-Asset-Strategie. Das Fondsvermögen war vorwiegend in Anlagen investiert worden, die die definierten Standards für die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erfüllten, wie in den folgenden Abschnitten dargelegt. Die Strategie des Fonds im Hinblick auf die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale war ein wesentlicher Bestandteil der unternehmensinternen ESG-Bewertungsmethodik und wurde über die Anlagerichtlinien des Fonds fortlaufend überwacht.
Weitere Details der Anlagepolitik konnten dem Besonderen Teil des Verkaufsprospekts und den Besonderen Anlagebedingungen entnommen werden.ESG-Bewertungsmethodik Die Gesellschaft strebte an, die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale zu erreichen, indem potenzielle Anlagen unabhängig von deren wirtschaftlichen Erfolgsaussichten anhand einer unternehmensinternen ESG-Bewertungsmethodik bewertet und darauf basierend Ausschlusskriterien angewendet wurden.

Die ESG-Bewertungsmethodik basierte auf der ESG-Datenbank, die Daten mehrerer ESG-Datenanbieter, öffentlicher Quellen und interne Bewertungen nutzte. Interne Bewertungen berücksichtigten unter anderem zukünftig zu erwartende ESG-Entwicklungen eines Emittenten, Plausibilität der Daten im Hinblick auf vergangene oder zukünftige Ereignisse, Dialogbereitschaft zu ESG-Themen und ESG-spezifische Entscheidungen eines Unternehmens.

Die ESG-Datenbank stellte innerhalb einzelner Bewertungsansätze Bewertungen fest, die einer Buchstabenskala von „A“ bis „F“ folgten. Hierbei erhielten Emittenten jeweils eine von sechs möglichen Bewertungen (A bis F), wobei „A“ die höchste Bewertung und „F“ die niedrigste Bewertung darstellt. Die ESG-Datenbank stellte anhand anderer Bewertungsansätze auch Ausschlusskriterien (Komplettausschlüsse oder Ausschlüsse auf Basis von Umsatzschwellen) bereit.

Die jeweiligen Bewertungen der Vermögensgegenstände wurden dabei einzeln betrachtet. Hatte ein Emittent in einem Bewertungsansatz eine Bewertung, die in diesem Bewertungsansatz als nicht geeignet betrachtet wurde, konnten Vermögensgegenstände von Emittenten nicht erworben werden, auch wenn er in einem anderen Bewertungsansatz eine Bewertung hatte, die geeignet wäre.

Die ESG-Datenbank nutzte unter anderem folgende Bewertungsansätze zur Beurteilung, ob ESGStandards in Bezug auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale bei Emittenten beziehungsweise Anlagen vorlagen und ob Unternehmen, in die investiert wurde, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwandten:

• Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung
Mittels der Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung wurde das Verhalten von Emittenten im
Zusammenhang mit dem Klimawandel und Umweltveränderungen, zum Beispiel der Reduzierung von Treibhausgasen und Wasserschutz bewertet.
Dabei wurden Emittenten, die zum Klimawandel und anderen negativen Umweltveränderungen weniger beitrugen beziehungsweise die diesen Risiken weniger ausgesetzt waren, besser bewertet.
Emittenten, die eine Bewertung von F im Bewertungsansatz Klima- und Transitionsrisiko hatten, wurden ausgeschlossen.

• Norm-Bewertung
Mittels der Norm-Bewertung wurden Unternehmen zum Beispiel im Rahmen der Prinzipien des UN
Global Compact, der Standards der International Labour Organisation sowie allgemein anerkannter
internationaler Normen und Grundsätze bewertet. Die Norm- Bewertung prüfte zum Beispiel
Menschenrechtsverletzungen, Verletzungen von Arbeitnehmerrechten, Kinder- oder Zwangsarbeit,
nachteilige Umweltauswirkungen und Geschäftsethik. Bei der Bewertung wurden Verstöße gegen die
zuvor genannten internationalen Standards berücksichtigt. Diese Verstöße wurden anhand von Daten
von ESG-Datenanbietern und/​oder anderer vorliegender Informationen, wie zum Beispiel die
erwarteten zukünftigen Entwicklungen dieser Verstöße sowie die Bereitschaft des Unternehmens,
einen Dialog über diesbezügliche Unternehmensentscheidungen aufzunehmen, bewertet.
Unternehmen, die eine Bewertung von F im Bewertungsansatz Norm hatten, wurden ausgeschlossen.

• UN Global Compact-Bewertung
Zusätzlich zur Norm-Bewertung wurden Unternehmen ausgeschlossen, die direkt in eine oder
mehrere sehr schwerwiegende, ungelöste Kontroversen in Bezug auf die Prinzipien des United
Nations Global Compact verwickelt waren.

• ESG-Qualitätsbewertung
Bei der ESG-Qualitätsbewertung wurde zwischen Unternehmen und staatlichen Emittenten
unterschieden.

Für Unternehmen wurden Emittenten auf Basis ihrer ESG-Qualität verglichen. Die ESG- Qualitätsbewertung berücksichtigte bei der Beurteilung des Emittenten unterschiedliche ESGFaktoren,
so zum Beispiel den Umgang mit Umweltveränderungen, Produktsicherheit, Mitarbeitermanagement oder Unternehmensethik.
Die ESG-Qualitätsbewertung folgte dem sogenannten „Klassenbester-Ansatz“ (aus dem englischen
„best in class“). Dabei erhielten die Emittenten eine Bewertung relativ zu ihrer Vergleichsgruppe. Die
Vergleichsgruppe wurde gebildet aus Unternehmen aus dem gleichen Industriesektor. Die im Vergleich besser bewerteten Emittenten erhielten eine bessere Bewertung während die im Vergleich schlechter bewerteten Emittenten eine schlechtere Bewertung erhielten.

Für staatliche Emittenten beurteilte die ESG-Qualitätsbewertung einen Staat über eine Vielzahl an
ESG-Kriterien. Indikatoren für Umweltaspekte sind zum Beispiel der Umgang mit dem Klimawandel,
natürliche Ressourcen und Katastrophenanfälligkeit, Indikatoren für Soziales sind unter anderem das
Verhältnis zu Kinderarbeit, Gleichberechtigung und die herrschenden sozialen Bedingungen, und
Indikatoren für eine gute Regierungsführung waren zum Beispiel das politische System, das
Vorhandensein von Institutionen sowie die Rechtsstaatlichkeit. Darüber hinaus berücksichtigte die
ESG-Qualitätsbewertung explizit die zivilen und demokratischen Freiheiten eines Landes.

Unternehmen und staatliche Emittenten, die eine Bewertung von F im Bewertungsansatz ESGQualitätsbewertung hatten, wurden ausgeschlossen.

• Freedom House Status
Freedom House war eine internationale Nichtregierungsorganisation, welche Länder nach dem Grad
ihrer politisch-zivilen Freiheit klassifizierte. Auf Basis des Freedom House Status wurden Staaten
ausgeschlossen, die von Freedom House als „nicht frei“ gekennzeichnet wurden.

• Ausschluss-Bewertung für kontroverse Sektoren
Es wurden Unternehmen ausgeschlossen, die bestimmte Geschäftsbereiche und Geschäftstätigkeiten
in umstrittenen Bereichen („kontroversen Sektoren“) hatten.

Unternehmen wurden nach ihrem Anteil am Gesamtumsatz, den sie in kontroversen Sektoren
erzielten, als Anlage ausgeschlossen. Für den Fonds galt ausdrücklich, dass Unternehmen
ausgeschlossen wurden, deren Umsätze wie folgt generiert wurden:

– zu mehr als 5% aus der Herstellung von Produkten und/​oder Erbringung von Dienstleistungen in der
Rüstungsindustrie,
– zu mehr als 5% aus der Herstellung und/​oder Vertrieb ziviler Handfeuerwaffen oder Munition,
– zu mehr als 5% aus der Herstellung von Tabakwaren,
– zu mehr als 5% aus der Herstellung von Produkten und/​oder Erbringung von Dienstleistungen für die
Glücksspielindustrie,
– zu mehr als 5% aus der Produktion von Erwachsenenunterhaltung,
– zu mehr als 5% aus der Herstellung von Palmöl,
– zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung aus Kernenergie und/​oder Abbau von Uran und/​oder
Anreicherung von Uran,
– zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl,
– aus der unkonventionellen Förderung von Erdöl und/​oder Erdgas (inklusive Ölsand,
Ölschiefer/​Schiefergas, arktische Bohrungen),
– zu mehr als 1% aus dem Abbau von Kohle,
– zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung aus Kohle,
– zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz aus/​von fossilen
Brennstoffen (exklusive Erdgas),
– zu mehr als 10% aus der Förderung von Kohle und Erdöl,
– zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und
Ölschiefer.

Ausgeschlossen wurden Unternehmen mit Kohleexpansionsplänen, wie zum Beispiel zusätzliche
Kohleförderung, -produktion oder -nutzung, basierend auf einer internen Identifizierungsmethodik.
Die zuvor genannten kohlebezogenen Ausschlüsse bezogen sich ausschließlich auf sogenannte
Kraftwerkskohle, das hieß Kohle, die in Kraftwerken zur Energiegewinnung eingesetzt wurde.

Es durften Emittenten für den Fonds erworben werden, die ihren Umsatz durch Aktivitäten im
Zusammenhang mit der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz aus/​von Atomenergie
und Erdgas sowie Förderung von Uran oder Erdgas generierten sofern sie die oben genannten
Umsatzschwellen nicht überschritten.

• Ausschluss-Bewertung für „kontroverse Waffen“
Ausgeschlossen wurden Unternehmen, die als Hersteller oder Hersteller wesentlicher Komponenten
von Antipersonenminen, Streubomben sowie chemischen und biologischen Waffen, Nuklearwaffen,
abgereicherten Uranwaffen beziehungsweise Uranmunition identifiziert wurden. Zudem konnten die Beteiligungsverhältnisse innerhalb einer Konzernstruktur für die Ausschlüsse berücksichtigt werden.
Außerdem wurden Unternehmen ausgeschlossen, die als Hersteller oder Hersteller wesentlicher
Komponenten von Brandbomben auf Basis von weißem Phosphor identifiziert wurden.

• Bewertung von Anleihen mit Erlösverwendung
Abweichend von den vorab dargestellten Bewertungsansätzen war eine Anlage in Anleihen von
ausgeschlossenen Emittenten dennoch zulässig, wenn die besonderen Voraussetzungen für Anleihen
mit Erlösverwendung erfüllt wurden. Dabei erfolgte zunächst eine Prüfung der Anleihe auf
Übereinstimmung mit den ICMA Prinzipien für grüne Anleihen (Green Bonds), soziale Anleihen (Social
Bonds) oder nachhaltige Anleihen (Sustainability Bonds). Zudem wurde in Bezug auf den Emittenten
der Anleihe ein definiertes Mindestmaß an ESG-Kriterien geprüft und Emittenten und deren Anleihen,
die solche Kriterien nicht erfüllten, ausgeschlossen.

Emittenten wurden basierend auf den folgenden Kriterien ausgeschlossen:
– Unternehmen und staatliche Emittenten mit der schlechtesten ESG-Qualitätsbewertung im Vergleich
zu ihrer Vergleichsgruppe (d.h. einer „F“-Bewertung),
– Staatliche Emittenten die von Freedom House als „nicht frei“ gekennzeichnet wurden,
– Unternehmen mit der schlechtesten Norm-Bewertung (d.h. einer „F“-Bewertung),
– Unternehmen, die direkt in eine oder mehrere sehr schwerwiegende, ungelöste Kontroversen in
Bezug auf den UN Global Compact verwickelt waren,
– Unternehmen mit Involvierung in kontroversen Waffen, oder
– Unternehmen mit identifizierten Kohleexpansionsplänen.

• Bewertung von Investmentanteilen
Investmentanteile wurden unter Berücksichtigung der Anlagen innerhalb der Zielfonds gemäß der
ESG Qualitäts-, Klima- und Transitionsrisiko-, Norm-, UN Global Compact-Bewertung, Freedom
House Status und bezüglich der Anlagen in Unternehmen, die als Hersteller oder Hersteller
wesentlicher Komponenten von Antipersonenminen, Streubomben, chemischer und biologischer
Waffen galten (hierbei werden die Beteiligungsverhältnisse innerhalb einer Konzernstruktur
entsprechend berücksichtigt) bewertet.
Die Bewertungsmethoden für Investmentanteile basierten auf einer Gesamtportfoliosicht des Zielfonds
unter Berücksichtigung der Anlagen innerhalb des Zielfondsportfolios. In Abhängigkeit zum jeweiligen
Bewertungsansatz wurden Ausschlusskriterien (zum Beispiel Toleranzschwellen) definiert, die zu
einem Ausschluss des Zielfonds führen. Demnach konnten Zielfonds in Anlagen investiert sein, die
nicht im Einklang mit den definierten ESG-Standards für Emittenten standen.

Nachhaltigkeitsbewertung gemäß Artikel 2 Absatz 17 Offenlegungsverordnung
Darüber hinaus maß die Gesellschaft zur Ermittlung des Anteils nachhaltiger Investitionen den Beitrag
zu einem oder mehreren UN-SDGs. Dies erfolgte mit der Nachhaltigkeitsbewertung, bei der
potenzielle Anlagen anhand verschiedener Kriterien dahingehend beurteilt wurden, ob eine Anlage als
nachhaltig eingestuft werden konnte, wie im Abschnitt „Welche Ziele verfolgten die nachhaltigen
Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, und wie trägt die nachhaltige
Investition zu diesen Zielen bei?“ näher ausgeführt.

Nicht ESG-bewertete Vermögensgegenstände
Nicht jede Anlage des Fonds wurde durch die ESG-Bewertungsmethodik bewertet. Dies galt
insbesondere für folgende Vermögensgegenstände:

Bankguthaben wurden nicht bewertet.

Derivate wurden nicht eingesetzt, um die von dem Fonds beworbenen ökologischen und sozialen
Merkmale zu erreichen und wurden somit bei der Berechnung des Mindestanteils von Vermögensgegenständen, die diese Merkmale erfüllen, nicht berücksichtigt. Derivate auf einzelne Emittenten dürfen jedoch nur dann für den Fonds erworben wurden, wenn die Emittenten der
Basiswerte die ESG-Standards erfüllen und nicht nach den oben beschriebenen ESG-Bewertungsansätzen ausgeschlossen sind.

Die angewandte ESG-Anlagestrategie sah keine verbindliche Mindestreduzierung vor.

Die gute Unternehmensführung wurde mit der Norm-Bewertung bewertet, die in dem Abschnitt
„Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder
sozialen Merkmale ergriffen? “ näher beschrieben wird. Dementsprechend befolgten die bewerteten
Unternehmen, in die investiert wurde, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung.

Bei den Referenzwerten handelt es sich um Indizes, mit denen gemessen wird, ob das Finanzprodukt die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht.
Wie hat dieses Finanzprodukt im Vergleich zum bestimmten Referenzwert abgeschnitten?

Es war kein Index als Referenzwert festgelegt worden.

Hinweise

Wertentwicklung

Der Erfolg einer Investmentfondsanlage wird an der Wertentwicklung der Anteile gemessen. Als Basis für die Wertberechnung werden die Anteilwerte (= Rücknahmepreise) herangezogen, unter Hinzurechnung zwischenzeitlicher Ausschüttungen; bei inländischen thesaurierenden Fonds wird die – nach etwaiger Anrechnung ausländischer Quellensteuer – vom Fonds erhobene inländische Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag hinzugerechnet. Die Berechnung der Wertentwicklung erfolgt nach der BVI-Methode. Angaben zur bisherigen Wertentwicklung erlauben keine Prognosen für die Zukunft.

Darüber hinaus sind in den Berichten auch die entsprechenden Vergleichsindizes – soweit vorhanden – dargestellt. Alle Grafik- und Zahlenangaben geben den Stand vom 30. September 2023 wieder (sofern nichts anderes angegeben ist).

Verkaufsprospekte

Alleinverbindliche Grundlage des Kaufs ist der aktuelle Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen sowie das Dokument „Wesentliche Anlegerinformationen“, die Sie bei der DWS Investment GmbH oder den Geschäftsstellen der Deutsche Bank AG und weiteren Zahlstellen erhalten.

Angaben zur Kostenpauschale

In der Kostenpauschale sind folgende Aufwendungen nicht enthalten:

a) im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehende Kosten;

b) im Zusammenhang mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung evtl. entstehende Steuern;

c) Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen des Sondervermögens.

Details zur Vergütungsstruktur sind im aktuellen Verkaufsprospekt geregelt.

Ausgabe- und Rücknahmepreise

Börsentäglich im Internet
www.dws.de

Gesonderter Hinweis für betriebliche Anleger:

Anpassung des Aktiengewinns wegen des EuGH-Urteils in der Rs. STEKO Industriemontage GmbH und der Rechtsprechung des BFH zu § 40a KAGG

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in der Rs. STEKO Industriemontage GmbH (C-377/​07) entschieden, dass die Regelung im KStG für den Übergang vom körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren in 2001 europarechtswidrig ist. Das Verbot für Körperschaften, Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften nach § 8b Absatz 3 KStG steuerwirksam geltend zu machen, galt nach § 34 KStG bereits in 2001, während dies für Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Beteiligungen an inländischen Gesellschaften erst in 2002 galt. Dies widerspricht nach Auffassung des EuGH der Kapitalverkehrsfreiheit.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 28. Oktober 2009 (Az. I R 27/​08) entschieden, dass die Rs. STEKO grundsätzlich Wirkungen auf die Fondsanlage entfaltet. Mit BMF-Schreiben vom 01.02.2011 „Anwendung des BFH-Urteils vom 28. Oktober 2009 – I R 27/​08 beim Aktiengewinn („STEKO-Rechtsprechung“)“ hat die Finanzverwaltung insbesondere dargelegt, unter welchen Voraussetzungen nach ihrer Auffassung eine Anpassung eines Aktiengewinns aufgrund der Rs. STEKO möglich ist.

Der BFH hat zudem mit den Urteilen vom 25.6.2014 (I R 33/​09) und 30.7.2014 (I R 74/​12) im Nachgang zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2013 (1 BvL 5/​08, BGBl I 2014, 255) entschieden, dass Hinzurechnungen von negativen Aktiengewinnen aufgrund des § 40a KAGG i. d. F. des StSenkG vom 23. Oktober 2000 in den Jahren 2001 und 2002 nicht zu erfolgen hatten und dass steuerfreie positive Aktiengewinne nicht mit negativen Aktiengewinnen zu saldieren waren. Soweit also nicht bereits durch die STEKO-Rechtsprechung eine Anpassung des Anleger-Aktiengewinns erfolgt ist, kann ggf. nach der BFH-Rechtsprechung eine entsprechende Anpassung erfolgen. Die Finanzverwaltung hat sich hierzu bislang nicht geäußert.

Im Hinblick auf mögliche Maßnahmen aufgrund der BFH-Rechtsprechung empfehlen wir Anlegern mit Anteilen im Betriebsvermögen, einen Steuerberater zu konsultieren.

Zweite Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)

Bezüglich der gemäß § 101 Abs. 2 Satz 5 des Kapitalanlagegesetzbuches erforderlichen Angaben nach § 134c Abs. 4 des Aktiengesetzes verweisen wir auf die Informationen, die auf der DWS-Homepage unter „Rechtliche Hinweise“ (www.dws.de/​ footer/​rechtliche-hinweise) gegeben werden.

Die Angaben zur Umschlagsrate des betreffenden Fondsportfolios werden auf der Website „dws.de“ bzw. „dws.com“ unter „Fonds-Fakten“ veröffentlicht. Sie finden diese auch unter folgender Adresse:

DWS ESG Dynamik (https:/​/​www.dws.de/​gemischte-fonds/​de000dws0rz8-dws-esg-dynamik-lc)

Russland/​Ukraine-Krise

Der Konflikt zwischen Russland und der Ukraine markiert einen dramatischen Wendepunkt in Europa, der unter anderem die Sicherheitsarchitektur und die Energiepolitik Europas nachhaltig beeinflusst und für erhebliche Volatilität gesorgt hat und auch weiterhin sorgen dürfte. Allerdings sind die konkreten bzw. möglichen mittel- bis langfristigen Auswirkungen der Krise auf die Konjunktur, einzelne Märkte und Branchen sowie die sozialen Implikationen angesichts der Unsicherheit zum Zeitpunkt der Aufstellung des vorliegenden Berichts nicht abschließend beurteilbar. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft des Sondervermögens setzt deshalb ihre Bemühungen im Rahmen ihres Risikomanagements fort, um diese Unsicherheiten bewerten und ihren möglichen Auswirkungen auf die Aktivitäten, die Liquidität und die Wertentwicklung des Sondervermögens begegnen zu können. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft ergreift alle als angemessen erachteten Maßnahmen, um die Anlegerinteressen bestmöglich zu schützen.

Umbenennung des Fonds

Der Fonds DWS Dynamik wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2023 in DWS ESG Dynamik umbenannt.

Hinweise für Anleger in Luxemburg

Einrichtung für Privatanleger in Luxemburg gemäß Art. 92 der Richtlinie (EU) 2019/​1160 ist die

Deutsche Bank Luxembourg S.A.
2, Boulevard Konrad Adenauer
1115 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg

Bei dieser Stelle können

die Rücknahme der Anteile durchgeführt bzw. Rücknahmeanträge eingereicht werden,

die Anleger kostenlos sämtliche Informationen, wie Verkaufsprospekte samt Anlagebedingungen, Basisinformationsblatt, Jahres- und Halbjahresberichte sowie die Ausgabe- und Rücknahmepreise erhalten und sonstige Angaben und Unterlagen erfragen bzw. einsehen; zudem sind diese Dokumente über die Internetseite www.dws.com/​fundinformation erhältlich,

Zahlungen an die Anteilinhaber weitergeleitet werden.

Hinweise für Anleger in der Schweiz

Das Angebot von Anteilen dieser kollektiven Kapitalanlage (die „Anteile“) in der Schweiz richtet sich ausschliesslich an qualifizierte Anleger, wie sie im Bundes gesetz über die kollektiven Kapital anlagen vom 23. Juni 2006 („KAG“) in seiner jeweils gültigen Fassung und in der umsetzenden Verordnung („KKV“) definiert sind. Entsprechend ist und wird diese kollektive Kapitalanlage nicht bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA registriert. Dieses Dokument und/​oder jegliche andere Unterlagen, die sich auf die Anteile beziehen, dürfen in der Schweiz einzig qualifizierten Anlegern zur Verfügung gestellt werden.

1. Vertreter in der Schweiz

DWS CH AG
Hardstrasse 201
CH-8005 Zürich

2. Zahlstelle in der Schweiz

Deutsche Bank (Suisse) SA
Place des Bergues 3
CH-1201 Genf

3. Bezugsort der massgeblichen Dokumente

Der Verkaufsprospekt, die Anlagebedingungen, „Wesentliche Anlegerinformationen“ sowie Jahres- und Halbjahresberichte können beim Vertreter sowie der Zahlstelle in der Schweiz kostenlos bezogen werden.

4. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Für die in der Schweiz angebotenen Anteile ist der Erfüllungsort am Sitz des Vertreters. Der Gerichtsstand liegt am Sitz des Vertreters oder am Sitz oder Wohnsitz des Anlegers.

 

Frankfurt am Main, den 12. Januar 2024

DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main

Die Geschäftsführung

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens DWS ESG Dynamik – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 30. September 2023, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der DWS Investment GmbH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht

Die gesetzlichen Vertreter der DWS Investment GmbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulation der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Sondervermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die DWS Investment GmbH zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der DWS Investment GmbH abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der DWS Investment GmbH bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die DWS Investment GmbH aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die DWS Investment GmbH nicht fortgeführt wird.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts insgesamt, einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, den 12. Januar 2024

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Kuppler Steinbrenner
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
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