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Finanzielle Unterstützung für Opfer von Missbrauch

Himsan (CC0), Pixabay

Die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) hat bekanntgegeben, dass Kinder und Jugendliche, die während eines kirchlichen Ehrenamtes, wie im Kirchenchor, als Messdiener, Gruppenleiter oder in anderen kirchlichen Tätigkeiten, Opfer von Missbrauch wurden, finanzielle Unterstützung von der VBG erhalten können. Diese Regelung gilt sowohl für aktuelle als auch verjährte Fälle und wurde nach dem Münchner Missbrauchsgutachten ins Leben gerufen. Die VBG ist der größte Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland.

Bislang wurden etwa 400 Fälle von Missbrauch bei der VBG gemeldet, wovon 300 von den Kirchen gemeldet wurden und etwa 100 Betroffene sich selbst bei der VBG gemeldet haben. Die Meldungen können zu lebenslangen Verletztenrenten führen, die bis zu vier Jahre rückwirkend ab Meldung ausgezahlt werden. Die VBG behält sich zudem vor, Regressansprüche gegenüber den Kirchen geltend zu machen, um die finanzielle Belastung zu klären. In vielen Fällen erweist sich die gesetzliche Unfallversicherung als bedeutsame Unterstützung für die Betroffenen, insbesondere in finanzieller Hinsicht.

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