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DWS Investment GmbH Frankfurt am Main – Jahresbericht 01.10.2022 bis 30.09.2023 DWS European Opportunities (EUR) DE0008474156

geralt (CC0), Pixabay

DWS Investment GmbH

Frankfurt am Main

Jahresbericht 01.10.2022 bis 30.09.2023

DWS European Opportunities
ISIN Nr.: DE0008474156

Anlageziel und Anlageergebnis im Berichtszeitraum

DWS European Opportunities investiert hauptsächlich in Aktien mittlerer und kleinerer europäischer Unternehmen mit überdurchschnittlichen Wachstumschancen. Im Berichtszeitraum von Anfang Oktober 2022 bis Ende September 2023 verzeichnete der Fonds einen Wertzuwachs von 16,5% je Anteil (LD-Anteilklasse; nach BVI-Methode). Der Vergleichsindex, der sich zu 70% aus dem STOXX Europe Mid 200 und zu 30% aus dem STOXX Europe Small 200 zusammensetzt, wies im selben Zeitraum ein Plus von 17,3% auf.

DWS European Opportunities
Wertentwicklung der Anteilklassen vs. Vergleichsindex (in Euro)

Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre
Klasse LD DE0008474156 16,5% 11,6% 26,3%
Klasse TFC DE000DWS2NN9 17,2% 13,6% 30,1%
70% STOXX Europe Mid 200, 30% STOXX Europe Small 200 17,3% 15,3% 11,2%

Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages.

Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen keine Prognose für die Zukunft.

Stand: 30.9.2023

Anlagepolitik im Berichtszeitraum

Die mittel- und unmittelbaren Folgen des Russland/​Ukraine-Konfliktes bestimmten auch im Jahr 2023 das Geschehen an den Finanzmärkten. Während eine mögliche Energiekrise in Europa durch schnelles Handeln der Politik abgewendet werden konnte, blieben die stark gestiegenen Inflationsraten und die dadurch hervorgerufene restriktivere Geldpolitik zentrale Belastungsfaktoren. Damit zusammenhängend stellten der Renditeanstieg am Anleihemarkt in Kombination mit einer hohen globalen Verschuldung zusätzliche wesentliche Risikofaktoren dar.

Die Aktienmärkte in Deutschland und in Europa legten im Berichtszeitraum deutlich zu, begünstigt u.a. durch die seit dem ersten Quartal 2023 abklingende Gaskrise und die geringer als befürchtet ausgefallene wirtschaftliche Abschwächung. Zum Jahresbeginn 2023 hatte der schnelle Zinsanstieg negative Auswirkungen auf regionale Banken in den USA und drückte auch auf die Bewertungen Europäischer Banken. Die Auflösung globaler Lieferketten, Verwerfungen und die steigenden Opportunitätskosten für Lagerhaltung führte zu einem Lagerabbau in vielen Industrien. Dies hatte über viele Marktsegmente hinweg schwächere Auftragseingangsdaten und Quartalsberichte bei vielen Unternehmen zur Folge. Entspannung für die Kapitalmärkte brachte im Jahresverlauf der abnehmende Druck auf die Inflationsraten und die daraus folgende Diskussion um das Ende des Zinserhöhungszyklus.

Der Wertentwicklung des Fonds blieb im Berichtszeitraum leicht hinter dem Vergleichsindex zurück. Einen positiven Beitrag zur Performance lieferte beispielsweise der britische Discounter B&M European Value. Das Unternehmen konnte eine gute operative Entwicklung vorweisen, welche über den Erwartungen lag. Ferner hat sich die Unsicherheit nach dem Managementwechsel im Sommer 2022 aufgelöst, da der neue Vorstandsvorsitzende die Erwartungen der Investoren übertraf sowie überzeugend agierte und kommunizierte. Ebenfalls positiv entwickelte sich die Aktie des Schmuckherstellers Pandora. Das Unternehmen konnte sich dem schwierigen Konsumumfeld entziehen und seine kurz- und mittelfristigen Ziele im Jahresverlauf sogar erhöhen. Auch die Aktie von BPER, einer italienischen Bank, profitierte vom gestiegenen Zinsumfeld.

Einen negativen Beitrag lieferten Worldline, OX2 und Nexi. Worldline und Nexi sind Anbieter von Bezahlungsdienstleistungen. Grundsätzlich war dies ein vielversprechendes Marktsegment mit hohem organischem Wachstum und attraktiven Margen. Die Kurse beider Unternehmen litten unter einem abnehmenden Wachstums-Momentum und mehr Wettbewerb. Ferner trübte die hohe Verschuldung der Unternehmen im Umfeld steigender Zinsen das Sentiment gegenüber beiden Aktien. OX2 ist der größte Windparkentwickler Europas. Niedrige Strompreise in Skandinavien drücken die Stimmung gegenüber der Aktie. Ferner gestaltete sich der Abverkauf von Windparks im Umfeld hoher Zinsen schwieriger.

Hohe Inflation, wenngleich mit abnehmendem Druck, steigende Zinsen sowie Rezessionsängste prägten die Entwicklung auf Sektor-Ebene. Defensive Sektoren wie Gesundheitswesen, Kommunikation und die bewusste Untergewichtung des Immobilien-Sektors trugen positiv zur relativen Performance bei. Im Gegensatz dazu lieferten Industrie, IT und der Versorger-Sektor einen negativen Beitrag.

Wesentliche Quellen des Veräußerungsergebnisses

Die wesentlichen Quellen des Veräußerungsergebnisses waren überwiegend realisierte Verluste aus dem Verkauf von Aktien.

Informationen zu ökologischen und/​oder sozialen Merkmalen

Dieses Produkt berichtete gemäß Artikel 8(1) der Verordnung (EU) 2019/​2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („SFDR“).

Die Darstellung der offenzulegenden Informationen für regelmäßige Berichte für Finanzprodukte im Sinne des Artikels 8(1) der Verordnung (EU) 2019/​2088 (Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, „Offenlegungsverordnung“) sowie im Sinne des Artikels 6 der Verordnung (EU) 2020/​852 (Taxonomie Verordnung) kann im hinteren Teil des Berichts entnommen werden.

DWS European Opportunities
Überblick über die Anteilklassen

ISIN-Code LD DE0008474156
Wertpapierkennnummer (WKN) LD 847415
TFC DWS2NN
Fondswährung EUR
Anteilklassenwährung LD EUR
TFC EUR
Erstzeichnungs- und Auflegungsdatum LD 11.7.1985 (ab 27.6.2017 als Anteilklasse LD)
TFC 11.7.2017 (bis 31.12.2017 als Anteilklasse SC)
Ausgabeaufschlag LD 5%
TFC Keiner
Verwendung der Erträge LD Ausschüttung
TFC Thesaurierung
Kostenpauschale LD 1,4% p.a.
TFC 0,8% p.a.
Mindestanlagesumme* LD Keine
TFC Keine
Erstausgabepreis LD DM 60
TFC Anteilwert der Anteilklasse DWS European Opportunities LD am Auflegungsdatum der Anteilklasse TFC.

Es bleibt der Gesellschaft vorbehalten, nach eigenem Ermessen von der Mindestanlagesumme abzuweichen. Folgeeinzahlungen können in beliebiger Höhe erfolgen.

Jahresbericht

Vermögensübersicht zum 30.09.2023

Bestand in EUR %-Anteil am Fondsvermögen
I. Vermögensgegenstände
1. Aktien (Branchen):
Industrien 388.373.854,20 26,03
Dauerhafte Konsumgüter 299.760.388,00 20,09
Finanzsektor 234.278.894,69 15,70
Hauptverbrauchsgüter 134.337.696,61 9,00
Kommunikationsdienste 84.647.477,51 5,67
Versorger 74.531.400,51 5,00
Grundstoffe 69.775.606,22 4,68
Gesundheitswesen 66.479.677,31 4,46
Informationstechnologie 51.472.022,61 3,45
Energie 42.384.593,90 2,84
Sonstige 8.899.870,10 0,60
Summe Aktien: 1.454.941.481,66 97,52
2. Derivate -352.735,00 -0,02
3. Bankguthaben 34.126.352,36 2,29
4. Sonstige Vermögensgegenstände 4.440.802,84 0,29
5. Forderungen aus Anteilscheingeschäften 500.514,57 0,03
II. Verbindlichkeiten
1. Sonstige Verbindlichkeiten -1.544.573,84 -0,10
2. Verbindlichkeiten aus Anteilscheingeschäften -94.033,21 -0,01
III. Fondsvermögen 1.492.017.809,38 100,00

Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

Vermögensaufstellung zum 30.09.2023

Wertpapier-
bezeichnung
Stück
bzw.
Whg.
in
1.000
Bestand Käufe/​
Zugänge
Verkäufe/​
Abgänge
Kurs Kurswert
in EUR
%-Anteil
am
Fonds-
vermögen
im Berichtszeitraum
Börsengehandelte Wertpapiere 1.454.941.481,66 97,52
Aktien
Siegfried Holding Reg.
(CH0014284498)
Stück 34.217 13.652 18.987 CHF 787,0000 27.896.797,89 1,87
SoftwareONE Holding
(CH0496451508)
Stück 928.013 928.013 CHF 18,0300 17.333.548,52 1,16
Swissquote Group Holding Reg.
(CH0010675863)
Stück 83.961 9.720 48.239 CHF 169,1000 14.708.178,91 0,99
GN Store Nord
(DK0010272632)
Stück 884.411 884.411 DKK 129,6500 15.378.946,36 1,03
Jyske Bank
(DK0010307958)
Stück 267.511 274.051 6.540 DKK 522,8000 18.757.594,76 1,26
Pandora
(DK0060252690)
Stück 438.968 68.948 242.810 DKK 735,8000 43.320.411,27 2,90
Aalberts
(NL0000852564)
Stück 307.030 681.621 374.591 EUR 35,0700 10.767.542,10 0,72
AIB Group
(IE00BF0L3536)
Stück 2.669.182 3.201.300 9.412.268 EUR 4,2220 11.269.286,40 0,76
Aperam
(LU0569974404)
Stück 698.822 265.445 286.697 EUR 27,7900 19.420.263,38 1,30
Arcadis
(NL0006237562)
Stück 217.015 217.015 EUR 43,1200 9.357.686,80 0,63
ASR Nederland
(NL0011872643)
Stück 912.427 671.551 116.845 EUR 35,7900 32.655.762,33 2,19
Azelis Group
(BE0974400328)
Stück 755.046 295.294 500.799 EUR 18,1900 13.734.286,74 0,92
Banco de Sabadell
(ES0113860A34
Stück 17.840.664 17.840.664 EUR 1,1030 19.678.252,39 1,32
Bankinter
(ES0113679I37)
Stück 2.953.801 794.335 3.299.413 EUR 6,0380 17.835.050,44 1,20
BEFESA
(LU1704650164)
Stück 417.431 115.477 31.244 EUR 29,3200 12.239.076,92 0,82
Bilfinger
(DE0005909006)
Stück 218.358 379.320 160.962 EUR 32,2000 7.031.127,60 0,47
BPER Banca
(IT0000066123)
Stück 9.986.554 8.159.849 14.240.431 EUR 2,9270 29.230.643,56 1,96
Brenntag
(DE000A1DAHH0)
Stück 304.384 43.469 193.584 EUR 73,98 00 22.518.328,32 1,51
Covestro
(DE0006062144)
Stück 489.461 489.461 EUR 51,5800 25.246.398,38 1,69
Credito Emiliano
(IT0003121677)
Stück 952.018 457.366 38.996 EUR 7,8800 7.501.901,84 0,50
De‘ Longhi
(IT0003115950)
Stück 170.396 170.396 EUR 20,8200 3.547.644,72 0,24
DEUTZ
(DE0006305006)
Stück 832.800 385.747 EUR 4,1600 3.464.448,00 0,23
Eiffage
(FR0000130452)
Stück 229.664 125.597 16.631 EUR 91,3200 20.972.916,48 1,41
Elis
(FR0012435121)
Stück 1.587.875 1.708.754 120.879 EUR 16,7400 26.581.027,50 1,78
EuroAPI
(FR0014008VX5)
Stück 578.016 578.016 663.453 EUR 11,9450 6.904.401,12 0,46
Eurogroup Laminations
(IT0005527616)
Stück 3.474.278 3.758.713 284.435 EUR 4,1400 14.383.510,92 0,96
Fugro
(NL00150003E1)
Stück 1.626.911 357.087 910.050 EUR 14,6600 23.850.515,26 1,60
Gaztransport Technigaz
(FR0011726835)
Stück 360.107 117.448 40.184 EUR 117,7000 42.384.593,90 2,84
Glanbia
(IE0000669501)
Stück 2.107.957 2.409.609 301.652 EUR 15,5100 32.694.413,07 2,19
GRENKE
(DE000A161N30)
Stück 185.754 198.256 12.502 EUR 20,9500 3.891.546,30 0,26
Grifols
(ES0171996087)
Stück 2.244.494 885.100 652.846 EUR 12,4500 27.943.950,30 1,87
Hellenic Telecommunications Organization
(GRS260333000)
Stück 2.233.757 1.201.170 120.805 EUR 13,7200 30.647.146,04 2,05
Hugo Boss Reg.
(DE000A1PHFF7)
Stück 405.636 367.884 456.214 EUR 60,5600 24.565.316,16 1,65
Infrastrutture Wireless Italiane
(IT0005090300)
Stück 1.505.059 289.885 1.022.377 EUR 11,2950 16.999.641,41 1,14
IONOS Group
(DE000A3E00M1)
Stück 1.132.959 1.173.910 40.951 EUR 14,6000 16.541.201,40 1,11
Italgas
(IT0005211237)
Stück 5.117.616 2.314.681 375.237 EUR 4,8000 24.564.556,80 1,65
Jerónimo Martins, SGPS Port. Bear.
(PTJMT0AE0001)
Stück 1.269.011 409.607 119.216 EUR 21,4200 27.182.215,62 1,82
Jungheinrich Pref.
(DE0006219934)
Stück 641.188 437.344 67.859 EUR 28,7000 18.402.095,60 1,23
Konecranes
(FI0009005870)
Stück 1.042.888 1.092.895 50.007 EUR 31,6000 32.955.260,80 2,21
Marr
(IT0003428445)
Stück 502.018 238.757 EUR 12,1000 6.074.417,80 0,41
Nexi
(IT0005366767)
Stück 3.873.718 2.366.730 175.468 EUR 5,8380 22.614.765,68 1,52
PUMA
(DE0006969603)
Stück 407.567 407.567 380.533 EUR 59,4600 24.233.933,82 1,62
Redcare Pharmacy N.V.
(NL0012044747)
Stück 287.478 287.478 EUR 100,2000 28.805.295,60 1,93
Rexel
(FR0010451203)
Stück 1.087.053 592.777 2.065.384 EUR 21,4800 23.349.898,44 1,56
Schott Pharma
(DE000A3ENQ51)
Stück 280.753 280.753 EUR 31,7000 8.899.870,10 0,60
Scout24
(DE000A12DM80)
Stück 563.863 190.902 92.334 EUR 65,6200 37.000.690,06 2,48
SMA Solar Technology
(DE000A0DJ6J9)
Stück 106.410 301.029 194.619 EUR 62,7000 6.671.907,00 0,45
Smurfit Kappa
(IE00B1RR8406)
Stück 793.081 489.122 342.618 EUR 31,6600 25.108.944,46 1,68
Sodexo
(FR0000121220)
Stück 241.829 43.760 293.303 EUR 98,0000 23.699.242,00 1,59
Solaria Energia Y Medio Ambiente
(ES0165386014)
Stück 1.819.122 207.639 198.645 EUR 14,6850 26.713.806,57 1,79
Sopra Steria Group
(FR0000050809)
Stück 25.929 20.247 132.432 EUR 197,5000 5.120.977,50 0,34
Spie
(FR0012757854)
Stück 1.184.429 1.289.894 105.465 EUR 27,7600 32.879.749,04 2,20
Talanx Reg.
(DE000TLX1005)
Stück 18.940 18.940 EUR 59,9000 1.134.506,00 0,08
Technogym
(IT0005162406)
Stück 789.400 288.113 41.393 EUR 7,4000 5.841.560,00 0,39
Terna Rete Elettrica Nazionale
(IT0003242622)
Stück 2.733.774 EUR 7,2200 19.737.848,28 1,32
Virbac
(FR0000031577)
Stück 14.336 2.869 22.776 EUR 260,5000 3.734.528,00 0,25
Worldline
(FR0011981968)
Stück 831.066 268.759 73.695 EUR 26,9300 22.380.607,38 1,50
Zalando
(DE000ZAL1111)
Stück 1.098.839 832.569 101.763 EUR 20,7800 22.833.874,42 1,53
Admiral Group
(GB00B02J6398)
Stück 599.326 599.326 GBP 23,7999 16.450.132,23 1,10
B & M European Value Retail
(LU1072616219)
Stück 5.396.402 988.102 4.448.396 GBP 5,8567 36.449.182,34 2,44
Inchcape
(GB00B61TVQ02)
Stück 3.695.827 3.778.091 82.264 GBP 7,5950 32.372.051,75 2,17
Intertek Group
(GB0031638363)
Stück 239.977 529.572 289.595 GBP 41,3900 11.455.020,22 0,77
Jet2
(GB00B1722W11)
Stück 2.633.299 2.731.621 98.322 GBP 10,8900 33.071.878,80 2,22
Pearson
(GB0006776081)
Stück 3.152.959 3.233.081 2.687.557 GBP 8,7500 31.816.850,71 2,13
RS Group
(GB0003096442)
Stück 2.556.858 889.112 624.153 GBP 7,3960 21.808.928,35 1,46
Softcat
(GB00BYZDVK82)
Stück 344.725 344.725 GBP 14,6000 5.804.388,19 0,39
Tate & Lyle
(GB00BP92CJ43)
Stück 4.956.100 1.053.620 608.880 GBP 6,9250 39.581.354,52 2,65
Telecom Plus
(GB0008794710)
Stück 205.349 205.349 GBP 14,8431 3.515.188,86 0,24
Europris
(NO0010735343)
Stück 1.481.757 934.997 68.565 NOK 59,7000 7.859.732,20 0,53
Storebrand
(NO0003053605)
Stück 2.076.204 173.564 133.367 NOK 87,6600 16.170.666,47 1,08
AcadeMedia
(SE0007897079)
Stück 3.173.948 3.173.948 SEK 47,2400 13.042.109,14 0,87
Autoliv SDR
(SE0000382335)
Stück 159.383 199.738 541.767 SEK 1.067,5000 14.799.533,11 0,99
OX2 (publ)
(SE0016075337)
Stück 4.133.356 3.219.770 54.604 SEK 51,3000 18.444.135,80 1,24
Trelleborg B (Free)
(SE0000114837)
Stück 1.315.233 732.942 788.391 SEK 271,9000 31.106.420,51 2,08
Summe Wertpapiervermögen 1.454.941.481,66 97,52
Derivate
Bei den mit Minus gekennzeichneten Beständen handelt es sich um verkaufte Positionen
Aktienindex-Derivate -352.735,00 -0,02
(Forderungen /​ Verbindlichkeiten)
Aktienindex-Terminkontrakte
STOXX EUR MID 200 DEC 23 (EURX) EUR Stück 49.700 -271.470,00 -0,02
STOXX EUR SMALL200 DEC 23 (EURX) EUR Stück 34.650 -81.265,00 -0,01
Bankguthaben und nicht verbriefte Geldmarktinstrumente 34.126.352,36 2,29
Bankguthaben 34.126.352,36 2,29
Verwahrstelle (täglich fällig)
EUR – Guthaben EUR 30.822.744,21 % 100 30.822.744,21 2,07
Guthaben in sonstigen EU/​EWR-Währungen EUR 534.476,23 % 100 534.476,23 0,04
Guthaben in Nicht-EU/​EWR-Währungen
Schweizer Franken. CHF 145.185,66 % 100 150.404,70 0,01
Britische Pfund GBP 2.139.884,88 % 100 2.467.864,01 0,17
US Dollar USD 159.973,75 % 100 150.776,39 0,01
Südafrikanische Rand ZAR 1.730,67 % 100 86,82 0,00
Sonstige Vermögensgegenstände 4.440.802,84 0,29
Zinsansprüche EUR 18.813,04 % 100 18.813,04 0,00
Dividenden-/​Ausschüttungsansprüche EUR 1.066.717,85 % 100 1.066.717,85 0,07
Quellensteueransprüche EUR 877.432,55 % 100 877.432,55 0,06
Einschüsse (Initial Margin) EUR 2.477.839,40 % 100 2.477.839,40 0,17
Forderungen aus Anteilscheingeschäften EUR 500.514,57 % 100 500.514,57 0,03
Sonstige Verbindlichkeiten -1.544.573,84 -0,10
Verbindlichkeiten aus Kostenpositionen. EUR -1.544.573,84 % 100 -1.544.573,84 -0,10
Verbindlichkeiten aus Anteilscheingeschäften EUR -94.033,21 % 100 -94.033,21 -0,01
Fondsvermögen 1.492.017.809,38 100,00
Anteilwert bzw. umlaufende Anteile Stück bzw. Whg. Anteilwert in der jeweiligen Whg.
Anteilwert
Klasse LD EUR 401,08
Klasse TFC EUR 434,45
Umlaufende Anteile
Klasse LD Stück 3.020.992,470
Klasse TFC Stück 645.314,946

Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

Marktschlüssel

Terminbörsen

EURX = Eurex (Eurex Frankfurt/​Eurex Zürich)

Devisenkurse (in Mengennotiz)

per 29.09.2023
Schweizer Franken CHF 0,965300 = EUR 1
Dänische Kronen DKK 7,455900 = EUR 1
Britische Pfund GBP 0,867100 = EUR 1
Norwegische Kronen NOK 11,254950 = EUR 1
Schwedische Kronen SEK 11,496400 = EUR 1
US Dollar USD 1,061000 = EUR 1
Südafrikanische Rand ZAR 19,934400 = EUR 1

Während des Berichtszeitraums abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen

Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag)

Wertpapierbezeichnung Stück
bzw. Whg.
in 1.000
Käufe
bzw.
Zugänge
Verkäufe
bzw.
Abgänge
Börsengehandelte Wertpapiere
Aktien
FLSmidth & Co. B (DK0010234467) Stück 610.688 610.688
NKT (DK0010287663) Stück 230.425 230.425
AEGON (NL0000303709) Stück 149.988 6.712.797
Aixtron Reg. (DE000A0WMPJ6) Stück 378.155 1.041.824
Aramis (FR0014003U94) Stück 4.670 543.015
bioMerieux (FR0013280286) Stück 184.167
eDreams ODIGEO (LU1048328220) Stück 396.230
Eurazeo (FR0000121121) Stück 207.667
Gerresheimer (DE000A0LD6E6) Stück 336.999 336.999
HelloFresh (DE000A161408) Stück 389.686
Ipsos (FR0000073298) Stück 162.602
Kinepolis Group (BE0974274061) Stück 158.010 158.010
Linea Directa Aseguradora (ES0105546008) Stück 12.974.865
Majorel Group Luxembourg (LU2382956378) Stück 38.379 1.167.067
Novem Group (LU2356314745) Stück 222.895
SCOR (FR0010411983) Stück 292.076
Siemens Energy (DE000ENER6Y0) Stück 1.631.007 1.631.007
Signify (NL0011821392) Stück 511.302
Societe Bic (FR0000120966) Stück 276.535 276.535
thyssenkrupp (DE0007500001) Stück 2.494.803
Valmet (FI4000074984) Stück 358.045 1.249.720
Wacker Chemie (DE000WCH8881) Stück 27.867 27.867
Wienerberger (AT0000831706) Stück 610.959
Asos (GB0030927254) Stück 513.181 1.879.980
Computacenter (GB00BV9FP302) Stück 185.730
CVS Group (GB00B2863827) Stück 40.021 967.036
Dechra Pharmaceuticals (GB0009633180) Stück 312.570 312.570
Drax Group (GB00B1VNSX38) Stück 2.064.353
IG Group Holdings (GB00B06QFB75) Stück 1.763.447
Informa (GB00BMJ6DW54) Stück 3.176.615
Adevinta Cl.B (NO0010844038) Stück 2.624.557 2.624.557
Bakkafrost (FO0000000179) Stück 99.649 99.649

Derivate (in Opening-Transaktionen umgesetzte Optionsprämien bzw. Volumina der Optionsgeschäfte, bei Optionsscheinen Angabe der Käufe und Verkäufe)

Volumen in 1.000
Terminkontrakte
Aktienindex-Terminkontrakte
Gekaufte Kontrakte: EUR 396.049
(Basiswerte: STOXX Europe Mid 200 Index (Price), STOXX Europe Small 200 Index (Price))
Verkaufte Kontrakte: EUR 34.337
(Basiswerte: STOXX Europe Mid 200 Index (Price), STOXX Europe Small 200 Index (Price))

Wertpapier-Darlehen (Geschäftsvolumen, bewertet auf Basis des bei Abschluss des Darlehensgeschäftes vereinbarten Wertes)

Volumen in 1.000
unbefristet EUR 33.031
Gattung: AIB Group (IE00BF0L3536), bioMerieux (FR0013280286), Eiffage (FR0000130452), EuroAPI (FR0014008VX5), Gerresheimer (DE000A0LD6E6), Grifols (ES0171996087), Sodexo (FR0000121220),Trelleborg B (Free) (SE0000114837)

Anteilklasse LD

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)
für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2023

I. Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller (vor Körperschaftsteuer) EUR 2.481.624,21
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) EUR 28.063.333,94
3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland EUR 589.003,42
4. Erträge aus Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften EUR 5.539,28
davon:
aus Wertpapier-Darlehen EUR 5.539,28
5. Abzug inländischer Körperschaftsteuer EUR -372.243,69
6. Abzug ausländischer Quellensteuer EUR -1.937.908,06
7. Sonstige Erträge EUR 663.287,74
Summe der Erträge EUR 29.492.636,84
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen 1) EUR -19.125,45
davon:
Bereitstellungszinsen EUR -8.394,07
2. Verwaltungsvergütung EUR -17.115.318,40
davon:
Kostenpauschale EUR -17.115.318,40
3. Sonstige Aufwendungen EUR -11.209,80
davon:
erfolgsabhängige Vergütung aus Wertpapier-Darlehen EUR -1.765,71
Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten EUR -9.444,09
Summe der Aufwendungen EUR -17.145.653,65
III. Ordentlicher Nettoertrag EUR 12.346.983,19
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne EUR 107.655.440,51
2. Realisierte Verluste EUR -127.251.860,01
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften EUR -19.596.419,50
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR -7.249.436,31
1. Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne EUR 47.567.109,11
2. Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste EUR 131.471.474,23
VI. Nichtrealisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 179.038.583,34
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 171.789.147,03

Hinweis: Die Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) errechnet sich aus Gegenüberstellung der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zum Ende des Geschäftsjahres und der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zu Beginn des Geschäftsjahres. In die Summe der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) fließen die positiven (negativen) Differenzen ein, die aus dem Vergleich der Wertansätze der einzelnen Vermögensgegenstände zum Berichtsstichtag mit den Anschaffungskosten resultieren.

Die nichtrealisierten Ergebnisse werden ohne Ertragsausgleich ausgewiesen.

1) Inklusive eventuell noch angefallener Zinsen aus Einlagen.

Entwicklungsrechnung für das Sondervermögen

I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres EUR 1.057.844.204,23
1. Ausschüttung/​Steuerabschlag für das Vorjahr EUR -15.743.783,11
2. Mittelzufluss (netto) EUR -2.269.697,16
a) Mittelzuflüsse aus Anteilscheinverkäufen EUR 99.304.964,16
b) Mittelabflüsse aus Anteilscheinrücknahmen EUR -101.574.661,32
3. Ertrags- und Aufwandsausgleich EUR 43.722,55
4. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 171.789.147,03
davon:
Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne EUR 47.567.109,11
Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste EUR 131.471.474,23
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres EUR 1.211.663.593,54

Verwendungsrechnung für das Sondervermögen

Berechnung der Ausschüttung Insgesamt Je Anteil
I. Für die Ausschüttung verfügbar
1. Vortrag aus dem Vorjahr EUR 158.108.221,16 52,34
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR -7.249.436,31 -2,40
3. Zuführung aus dem Sondervermögen EUR 0,00 0,00
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet
1. Der Wiederanlage zugeführt EUR 0,00 0,00
2. Vortrag auf neue Rechnung EUR -138.533.135,57 -45,86
III. Gesamtausschüttung EUR 12.325.649,28 4,08

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres EUR Anteilwert EUR
2023 1.211.663.593,54 401,08
2022 1.057.844.204,23 348,91
2021 1.558.034.519,69 493,19
2020 1.055.328.985,17 365,78

Anteilklasse TFC

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)
für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2023

I. Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller (vor Körperschaftsteuer) EUR 572.800,09
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) EUR 6.472.734,27
3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland EUR 135.845,37
4. Erträge aus Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften EUR 1.271,23
davon:
aus Wertpapier-Darlehen EUR 1.271,23
5. Abzug inländischer Körperschaftsteuer EUR -85.919,98
6. Abzug ausländischer Quellensteuer EUR -446.747,23
7. Sonstige Erträge EUR 153.343,55
Summe der Erträge EUR 6.803.327,30
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen 1) EUR -4.407,28
davon:
Bereitstellungszinsen EUR -1.929,54
2. Verwaltungsvergütung EUR -2.250.290,79
davon:
Kostenpauschale EUR -2.250.290,79
3. Sonstige Aufwendungen EUR -2.586,06
davon:
erfolgsabhängige Vergütung aus Wertpapier-Darlehen EUR -405,14
Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten EUR -2.180,92
Summe der Aufwendungen. EUR -2.257.284,13
III. Ordentlicher Nettoertrag EUR 4.546.043,17
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne. EUR 24.792.720,76
2. Realisierte Verluste. EUR -29.276.138,89
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften EUR -4.483.418,13
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 62.625,04
1. Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne EUR 5.566.531,15
2. Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste EUR 16.108.670,31
VI. Nichtrealisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 21.675.201,46
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 21.737.826,50

Hinweis: Die Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) errechnet sich aus Gegenüberstellung der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zum Ende des Geschäftsjahres und der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zu Beginn des Geschäftsjahres. In die Summe der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) fließen die positiven (negativen) Differenzen ein, die aus dem Vergleich der Wertansätze der einzelnen Vermögensgegenstände zum Berichtsstichtag mit den Anschaffungskosten resultieren.

Die nichtrealisierten Ergebnisse werden ohne Ertragsausgleich ausgewiesen.

1) Inklusive eventuell noch angefallener Zinsen aus Einlagen.

Entwicklungsrechnung für das Sondervermögen

I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres EUR 162.007.898,08
1. Mittelzufluss (netto) EUR 96.186.760,96
a) Mittelzuflüsse aus Anteilscheinverkäufen EUR 158.039.831,73
b) Mittelabflüsse aus Anteilscheinrücknahmen EUR -61.853.070,77
2. Ertrags- und Aufwandsausgleich EUR 421.730,30
3. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 21.737.826,50
davon:
Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne EUR 5.566.531,15
Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste EUR 16.108.670,31
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres EUR 280.354.215,84

Verwendungsrechnung für das Sondervermögen

Berechnung der Wiederanlage Insgesamt Je Anteil
I. Für die Wiederanlage verfügbar
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 62.625,04 0,10
2. Zuführung aus dem Sondervermögen EUR 0,00 0,00
3. Zur Verfügung gestellter Steuerabzugsbetrag EUR 0,00 0,00
II. Wiederanlage EUR 62.625,04 0,10

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres EUR Anteilwert EUR
2023 280.354.215,84 434,45
2022 162.007.898,08 370,75
2021 222.607.582,66 518,87
2020 54.514.759,32 382,34

Anhang gemäß § 7 Nr. 9 KARBV

Angaben nach der Derivateverordnung

Das durch Derivate erzielte zu Grunde liegende Exposure:

EUR 34.080.009,23

Angaben nach dem qualifizierten Ansatz:

Zusammensetzung des Vergleichsvermögens

70% STOXX Europe Mid 200, 30% STOXX Europe Small 200 (Net Return)

Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko

kleinster potenzieller Risikobetrag % 101,907
größter potenzieller Risikobetrag % 120,150
durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag. % 110,984

Die Risikokennzahlen wurden für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2023 auf Basis der VaR-Methode der historischen Simulation mit den Parametern 99% Konfidenzniveau, 10 Tage Haltedauer unter Verwendung eines effektiven, historischen Beobachtungszeitraumes von einem Jahr berechnet. Als Bewertungsmaßstab wird das Risiko eines derivatefreien Vergleichsvermögens herangezogen. Unter dem Marktrisiko versteht man das Risiko, das sich aus der ungünstigsten Entwicklung von Marktpreisen für das Sondervermögen ergibt. Bei der Ermittlung des Marktrisikopotenzials wendet die Gesellschaft den qualifizierten Ansatz im Sinne der Derivate-Verordnung an.

Die durchschnittliche Hebelwirkung aus der Nutzung von Derivaten betrug im Berichtszeitraum 1,0, wobei zur Berechnung der Hebelwirkung die Bruttomethode verwendet wurde.

Erträge aus Wertpapier-Darlehen einschließlich der angefallenen direkten und indirekten Kosten und Gebühren:

Diese Positionen sind in der Ertrags- und Aufwandsrechnung aufgeführt.

Sonstige Angaben

Anteilwert Klasse LD: EUR 401,08

Anteilwert Klasse TFC: EUR 434,45

Umlaufende Anteile Klasse LD: 3.020.992,470

Umlaufende Anteile Klasse TFC: 645.314,946

Angabe zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände:

Die Bewertung erfolgt durch die Verwahrstelle unter Mitwirkung der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die Verwahrstelle stützt sich hierbei grundsätzlich auf externe Quellen.

Sofern keine handelbaren Kurse vorliegen, werden Bewertungsmodelle zur Preisermittlung (abgeleitete Verkehrswerte) genutzt, die zwischen Verwahrstelle und Kapitalverwaltungsgesellschaft abgestimmt sind und sich so weit als möglich auf Marktparameter stützen. Diese Vorgehensweise unterliegt einem permanenten Kontrollprozess. Preisauskünfte Dritter werden durch andere Preisquellen, modellhafte Rechnungen oder durch andere geeignete Verfahren auf Plausibilität geprüft.

Die in diesem Bericht ausgewiesenen Anlagen werden nicht zu abgeleiteten Verkehrswerten bewertet.

Erläuterungen zum Swing Pricing

Swing Pricing ist ein Mechanismus, der Anteilinhaber vor den negativen Auswirkungen von Handelskosten schützen soll, die durch die Zeichnungs- und Rücknahmeaktivitäten entstehen. Umfangreiche Zeichnungen und Rücknahmen innerhalb eines Fonds können zu einer Verwässerung des Anlagevermögens dieses Fonds führen, da der Nettoinventarwert unter Umständen nicht alle Handels- und sonstigen Kosten widerspiegelt, die anfallen, wenn der Portfoliomanager Wertpapiere kaufen oder verkaufen muss, um große (Netto-)Zu- bzw. Abflüsse im Fonds zu bewältigen. Zusätzlich zu diesen Kosten können erhebliche Auftragsvolumina zu Marktpreisen führen, die beträchtlich unter bzw. über den Marktpreisen liegen, die unter gewöhnlichen Umständen gelten.

Um den Anlegerschutz für die bereits vorhandenen Anteilinhaber zu verbessern, kann ein Swing Pricing-Mechanismus angewendet werden, um Handelskosten und sonstige Aufwendungen zu kompensieren, sollte ein Fonds zu einem Bewertungsdatum von den vorgenannten kumulierten (Netto-)Zu- bzw. Abflüssen wesentlich betroffen sein und eine festgelegte Schwelle überschreiten („teilweises Swing Pricing“).

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft wird Grenzwerte für die Anwendung des Swing Pricing-Mechanismus definieren, die unter anderem auf den aktuellen Marktbedingungen, der vorhandenen Marktliquidität und den geschätzten Verwässerungskosten basieren. Die eigentliche Anpassung wird dann im Einklang mit diesen Grenzwerten automatisch eingeleitet. Überschreiten die (Netto-)Zu- bzw. Abflüsse den Swing-Schwellenwert, wird der Nettoinventarwert nach oben korrigiert, wenn es zu großen Nettozuflüssen im Fonds gekommen ist, und nach unten korrigiert, wenn große Nettoabflüsse verzeichnet wurden. Diese Anpassung findet auf alle Zeichnungen und Rücknahmen des betreffenden Handelstages gleichermaßen Anwendung. Falls für den Fonds eine erfolgsabhängige Vergütung gilt, basiert die Berechnung auf dem ursprünglichen Nettoinventarwert.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat einen Swing Pricing-Ausschuss eingerichtet, der die Swing-Faktoren für jeden einzelnen Fonds festlegt. Diese Swing-Faktoren geben das Ausmaß der Nettoinventarwertanpassung an. Der Swing Pricing-Ausschuss berücksichtigt insbesondere die folgenden Faktoren:

Geld-Brief-Spanne (Fixkostenelement),

Auswirkungen auf den Markt (Auswirkungen der Transaktionen auf den Preis),

zusätzliche Kosten, die durch Handelsaktivitäten für die Anlagen entstehen.

Die Angemessenheit der angewendeten Swing-Faktoren, die betrieblichen Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Swing Pricing (einschließlich des Swing-Schwellenwerts) und das Ausmaß der Anpassung werden in regelmäßigen Abständen überprüft.

Der Betrag der Swing Pricing-Anpassung kann somit variieren und wird im Regelfall 2% des ursprünglichen Nettoinventarwerts pro Anteil nicht übersteigen. Die Nettoinventarwertanpassung ist auf Anfrage bei der Kapitalverwaltungsgesellschaft verfügbar. In einem Marktumfeld mit extremer Illiquidität kann die Kapitalverwaltungsgesellschaft die Swing Pricing-Anpassung jedoch auf über 2% des ursprünglichen Nettoinventarwerts erhöhen. Eine Mitteilung über eine derartige Erhöhung wird auf der Website der Kapitalverwaltungsgesellschaft www.dws.com veröffentlicht.

Da der Mechanismus nur angewendet werden soll, wenn bedeutende (Netto-)Zu- bzw. Abflüsse erwartet werden und er bei gewöhnlichen Handelsvolumina nicht zum Tragen kommt, ist davon auszugehen, dass die Nettoinventarwertanpassung nur gelegentlich durchgeführt wird.

Der vorliegende Fonds kann Swing Pricing anwenden, hat dies im Berichtszeitraum jedoch nicht ausgeführt, da dessen (Netto-)Zu- bzw. Abflüsse die vorher festgelegte relevante Schwelle nicht überschritten haben.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote:

Die Gesamtkostenquote belief sich auf:

Klasse LD 1,40% p.a. Klasse TFC 0,80% p.a.

Die Gesamtkostenquote drückt die Summe der Kosten und Gebühren (ohne Transaktionskosten) einschließlich eventueller Bereitstellungszinsen als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvolumens innerhalb eines Geschäftsjahres aus.

Zudem fiel aufgrund der Zusatzerträge aus Wertpapierleihegeschäften eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von

Klasse LD 0,000% Klasse TFC 0,000%

des durchschnittlichen Fondsvermögens an.

Für das Sondervermögen ist gemäß den Anlagebedingungen eine an die Kapitalverwaltungsgesellschaft abzuführende Pauschalgebühr von

Klasse LD 1,40% p.a. Klasse TFC 0,80% p.a.

vereinbart. Davon entfallen auf die Verwahrstelle bis zu

Klasse LD 0,15% p.a. Klasse TFC 0,15% p.a.

und auf Dritte (Druck- und Veröffentlichungskosten, Abschlussprüfung sowie Sonstige) bis zu

Klasse LD 0,05% p.a. Klasse TFC 0,05% p.a.

Im Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023 erhielt die Kapitalverwaltungsgesellschaft DWS Investment GmbH für das Investmentvermögen DWS European Opportunities keine Rückvergütung der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle oder an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen, bis auf von Brokern zur Verfügung gestellte Finanzinformationen für Research-Zwecke.

Die Gesellschaft zahlt von dem auf sie entfallenden Teil der Kostenpauschale

Klasse LD mehr als 10% Klasse TFC weniger als 10%

an Vermittler von Anteilen des Sondervermögens auf den Bestand von vermittelten Anteilen.

Die wesentlichen sonstigen Erträge und sonstigen Aufwendungen sind in der Ertrags- und Aufwandsrechnung pro Anteilklasse dargestellt.

Die im Berichtszeitraum gezahlten Transaktionskosten beliefen sich auf EUR 2.609.044,78. Die Transaktionskosten berücksichtigen sämtliche Kosten, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Fonds separat ausgewiesen bzw. abgerechnet wurden und in direktem Zusammenhang mit einem Kauf oder Verkauf von Vermögensgegenständen stehen. Eventuell gezahlte Finanztransaktionssteuern werden in die Berechnung einbezogen.

Der Anteil der Transaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Fondsvermögens über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmen und Personen (Anteil von fünf Prozent und mehr) sind, betrug 0,00 Prozent der Gesamttransaktionen. Ihr Umfang belief sich hierbei auf insgesamt 310,50 EUR.

Angaben zur Mitarbeitervergütung

Die DWS Investment GmbH („die Gesellschaft“) ist ein Tochterunternehmen der DWS Group GmbH & Co. KGaA („DWS KGaA“) und unterliegt im Hinblick auf die Gestaltung ihres Vergütungssystems den aufsichtsrechtlichen Anforderungen der fünften Richtlinie betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren („OGAW V-Richtlinie“) und der Richtlinie über die Verwaltung alternativer Investmentfonds („AIFM-Richtlinie“) sowie den Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde für solide Vergütungspolitiken („ESMA-Leitlinien“).

Vergütungsrichtlinie & Governance

Für die Gesellschaft gilt die gruppenweite Vergütungsrichtlinie, die die DWS KGaA für sich und alle ihre Tochterunternehmen (zusammen „DWS Konzern“ oder „Konzern“) eingeführt hat. Im Einklang mit der Konzernstruktur wurden Ausschüsse eingerichtet, die die Angemessenheit des Vergütungssystems und die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben zur Vergütung sicherstellen und für deren Überprüfung verantwortlich sind.

So wurde unterhalb der DWS KGaA Geschäftsführung das DWS Compensation Committee mit der Entwicklung und Gestaltung von nachhaltigen Vergütungsgrundsätzen, der Erstellung von Empfehlungen zur Gesamtvergütung sowie der Sicherstellung einer angemessenen Governance und Kontrolle im Hinblick auf Vergütung und Zusatzleistungen für den Konzern beauftragt.

Weiterhin wurde das Remuneration Committee eingerichtet, um den Aufsichtsrat der DWS KGaA bei der Überwachung der angemessenen Ausgestaltung der Vergütungssysteme für alle Konzernmitarbeiter zu unterstützen. Dies erfolgt mit Blick auf die Ausrichtung der Vergütungsstrategie auf die Geschäfts- und Risikostrategie sowie unter Berücksichtigung der Auswirkung des Vergütungssystems auf das konzernweite Risiko-, Kapital- und Liquiditätsmanagement.

Im Rahmen der jährlichen internen Überprüfung auf Konzernebene wurde festgestellt, dass die Ausgestaltung des Vergütungssystems angemessen ist und keine wesentlichen Unregelmäßigkeiten vorliegen.

Vergütungsstruktur

Die Mitarbeitervergütung setzt sich aus fixer und variabler Vergütung zusammen. Die fixe Vergütung entlohnt die Mitarbeiter entsprechend ihrer Qualifikation, Erfahrung und Kompetenzen sowie der Anforderung, der Bedeutung und des Umfangs ihrer Funktion. Die variable Vergütung spiegelt die Leistung auf Konzern-, Geschäftsbereichs- und individueller Ebene wider.

Grundsätzlich besteht die variable Vergütung aus zwei Elementen – der DWS-Komponente und der individuellen Komponente. Die DWS-Komponente wird auf Basis der Zielerreichung wesentlicher Konzernerfolgskennzahlen ermittelt. Für das Geschäftsjahr 2022 waren diese: Bereinigte Aufwand-Ertrag-Relation, Nettomittelaufkommen und ESG-Kennzahlen. Die individuelle Komponente der variablen Vergütung berücksichtigt eine Reihe von finanziellen und nicht-finanziellen Faktoren, Verhältnismäßigkeiten innerhalb der Vergleichsgruppe und Überlegungen zur Mitarbeiterbindung. Variable Vergütung kann im Fall von negativen Erfolgsbeiträgen oder Fehlverhalten entsprechend reduziert oder komplett gestrichen werden. Sie wird grundsätzlich nur gewährt und ausgezahlt, wenn die Gewährung für den Konzern tragfähig ist. Im laufenden Beschäftigungsverhältnis werden keine Garantien für eine variable Vergütung vergeben. Garantierte variable Vergütung wird nur bei Neueinstellungen in eng begrenztem Rahmen und limitiert auf das erste Anstellungsjahr vergeben.

Die Vergütungsstrategie ist darauf ausgerichtet, ein angemessenes Verhältnis zwischen fester und variabler Vergütung zu erreichen. Dies trägt dazu bei, die Mitarbeitervergütung an den Interessen von Kunden, Investoren und Aktionären sowie an den Branchenstandards auszurichten. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass die fixe Vergütung einen ausreichend hohen Anteil an der Gesamtvergütung ausmacht, um dem Konzern volle Flexibilität bei der Gewährung variablen Vergütung zu ermöglichen.

Festlegung der variablen Vergütung und angemessene Risikoadjustierung

Der Gesamtbetrag der variablen Vergütung unterliegt angemessenen Risikoanpassungsmaßnahmen, die Ex-ante- und Ex-post-Risikoanpassungen umfassen. Die solide Methodik soll sicherstellen, dass die Bestimmung der variablen Vergütung die risikobereinigte Performance sowie die Kapital- und Liquiditätsposition des Konzerns widerspiegelt. Bei der Bewertung der Leistung der Geschäftsbereiche werden eine Reihe von Überlegungen herangezogen. Die Leistung wird im Zusammenhang mit finanziellen und nicht-finanziellen Zielen auf der Grundlage von Balanced Scorecards bewertet. Die Zuteilung von variabler Vergütung zu den Infrastrukturbereichen und insbesondere zu den Kontrollfunktionen hängt zwar vom Gesamtergebnis des Konzerns ab, nicht aber von den Ergebnissen der von ihnen überwachten Geschäftsbereiche.

Auf individueller Mitarbeiterebene gelten Grundsätze für die Festlegung der variablen Vergütung. Diese enthalten Informationen über die Faktoren und Messgrößen, die bei Entscheidungen zur individuellen variablen Vergütung berücksichtigt werden müssen. Dazu zählen beispielsweise Investmentperformance, Kundenbindung, Erwägungen zur Unternehmenskultur sowie Zielvereinbarungen und Leistungsbeurteilungen im Rahmen des Ansatzes der Ganzheitliche Leistung. Zudem werden Hinweise der Kontrollfunktionen und Disziplinarmaßnahmen sowie deren Einfluss auf die variable Vergütung einbezogen.

Nachhaltige Vergütung

Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsrisiken sind elementarer Bestandteil bei der Bestimmung der variablen Vergütung. Dementsprechend steht die DWS Vergütungsrichtlinie mit den für den Konzern geltenden Nachhaltigkeitskriterien im Einklang. Dadurch schafft der DWS Konzern Verhaltensanreize, die sowohl die Investoreninteressen als auch den langfristigen Erfolg des Unternehmens fördern. Relevante Nachhaltigkeitsfaktoren werden regelmäßig überprüft und in die Gestaltung der Vergütungsstruktur integriert.

Vergütung für das Jahr 2022

Das DWS Compensation Committee hat die Tragfähigkeit der variablen Vergütung für das Jahr 2022 kontrolliert und festgestellt, dass die Kapital- und Liquiditätsausstattung des Konzerns über den regulatorisch vorgeschriebenen Mindestanforderungen und dem internen Schwellenwert für die Risikotoleranz liegt. Als Teil der im März 2023 für das Geschäftsjahr 2022 gewährten variablen Vergütung wird die DWS-Komponente auf Basis der Bewertung der festgelegten Leistungskennzahlen gewährt. Die Geschäftsführung hat für 2022 eine Auszahlungsquote der DWS-Komponente von 76,25 % festgelegt.

Vergütungssystem für Risikoträger

Gemäß den regulatorischen Anforderungen hat die Gesellschaft Risikoträger ermittelt. Das Identifizierungsverfahren wurde im Einklang mit den Konzerngrundsätzen durchgeführt und basiert auf der Bewertung des Einflusses folgender Kategorien von Mitarbeitern auf das Risikoprofil der Gesellschaft oder einen von ihr verwalteten Fonds und: (a) Geschäftsführung/​Senior Management, (b) Portfolio-/​Investmentmanager, (c) Kontrollfunktionen, (d) Mitarbeiter mit Leitungsfunktionen in Verwaltung, Marketing und Human Resources, (e) sonstige Mitarbeiter (Risikoträger) mit wesentlichem Einfluss, (f) sonstige Mitarbeiter in der gleichen Vergütungsstufe wie sonstige Risikoträger, deren Tätigkeit einen Einfluss auf das Risikoprofil der Gesellschaft oder des Konzerns hat.

Mindestens 40 % der variablen Vergütung für Risikoträger werden aufgeschoben vergeben. Des Weiteren werden für wichtige Anlageexperten mindestens 50 % sowohl des direkt ausgezahlten als auch des aufgeschobenen Teils in Form von aktienbasierten oder fondsbasierten Instrumenten des DWS Konzerns gewährt. Alle aufgeschobenen Komponenten unterliegen bestimmten Leistungs- und Verfallbedingungen, um eine angemessene nachträgliche Risikoadjustierung zu gewährleisten. Bei einer variablen Vergütung von weniger als EUR 50.000 erhalten Risikoträger ihre gesamte variablen Vergütung in bar und ohne Aufschub.

Zusammenfassung der Informationen zur Vergütung für die Gesellschaft für 2022 ¹

Jahresdurchschnitt der Mitarbeiterzahl 482
Gesamtvergütung EUR 101.532.202
Fixe Vergütung EUR 63.520.827
Variable Vergütung EUR 38.011.375
davon: Carried Interest EUR 0
Gesamtvergütung für Senior Management 2) EUR 5.846.404
Gesamtvergütung für sonstige Risikoträger EUR 7.866.362
Gesamtvergütung für Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen EUR 2.336.711

1) Vergütungsdaten für Delegierte, an die die Gesellschaft Portfolio- oder Risikomanagementaufgaben übertragen hat, sind nicht in der Tabelle erfasst.

2) „Senior Management“ umfasst nur die Geschäftsführung der Gesellschaft. Die Geschäftsführung erfüllt die Definition als Führungskräfte der Gesellschaft. Über die Geschäftsführung hinaus wurden keine weiteren Führungskräfte identifiziert.

Angaben gemäß Verordnung (EU) 2015/​2365 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften (WpFinGesch.) und der Weiterverwendung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/​2012 – Ausweis nach Abschnitt A

Wertpapierleihe Pensionsgeschäfte Total Return Swaps
Angaben in Fondswährung
1. Verwendete Vermögensgegenstände
absolut
in % des Fondsvermögens
2. Die 10 größten Gegenparteien
1. Name
Bruttovolumen offene Geschäfte
Sitzstaat
2. Name
Bruttovolumen offene Geschäfte
Sitzstaat
3. Name
Bruttovolumen offene Geschäfte
Sitzstaat
4. Name
Bruttovolumen offene Geschäfte
Sitzstaat
5. Name
Bruttovolumen offene Geschäfte
Sitzstaat
6. Name
Bruttovolumen offene Geschäfte
Sitzstaat
7. Name
Bruttovolumen offene Geschäfte
Sitzstaat
8. Name
Bruttovolumen offene Geschäfte
Sitzstaat
9. Name
Bruttovolumen offene Geschäfte
Sitzstaat
10. Name
Bruttovolumen offene Geschäfte
Sitzstaat
3. Art(en) von Abwicklung und Clearing
(z.B. zweiseitig, dreiseitig, zentrale Gegenpartei)
4. Geschäfte gegliedert nach Restlaufzeiten (absolute Beträge)
unter 1 Tag
1 Tag bis 1 Woche
1 Woche bis 1 Monat
1 bis 3 Monate
3 Monate bis 1 Jahr
über 1 Jahr
unbefristet
5. Art(en) und Qualität(en) der erhaltenen Sicherheiten
Art(en):
Bankguthaben
Schuldverschreibungen
Aktien
Sonstige
Qualität(en):
Dem Fonds werden – soweit Wertpapier-Darlehensgeschäfte, umgekehrte Pensionsgeschäfte oder Geschäfte mit OTC-Derivaten (außer Währungstermingeschäften) abgeschlossen werden – Sicherheiten in einer der folgenden Formen gestellt:
– liquide Vermögenswerte wie Barmittel, kurzfristige Bankeinlagen, Geldmarktinstrumente gemäß Definition in Richtlinie 2007/​16/​EG vom 19. März 2007, Akkreditive und Garantien auf erstes Anfordern, die von erstklassigen, nicht mit dem Kontrahenten verbundenen Kreditinstituten ausgegeben werden, beziehungsweise von einem OECD-Mitgliedstaat oder dessen Gebietskörperschaften oder von supranationalen Institutionen und Behörden auf kommunaler, regionaler oder internationaler Ebene begebene Anleihen unabhängig von ihrer Restlaufzeit
– Anteile eines in Geldmarktinstrumente anlegenden Organismus für gemeinsame Anlagen (nachfolgend „OGA“), der täglich einen Nettoinventarwert berechnet und der über ein Rating von AAA oder ein vergleichbares Rating verfügt
– Anteile eines OGAW, der vorwiegend in die unter den nächsten beiden Gedankenstrichen aufgeführten Anleihen /​ Aktien anlegt
– Anleihen unabhängig von ihrer Restlaufzeit, die ein Mindestrating von niedrigem Investment-Grade aufweisen
– Aktien, die an einem geregelten Markt eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder an einer Börse eines OECD-Mitgliedstaats zugelassen sind oder gehandelt werden, sofern diese Aktien in einem wichtigen Index enthalten sind.
Die Verwaltungsgesellschaft behält sich vor, die Zulässigkeit der oben genannten Sicherheiten einzuschränken. Des Weiteren behält sich die Verwaltungsgesellschaft vor, in Ausnahmefällen von den oben genannten Kriterien abzuweichen.
Weitere Informationen zu Sicherheitenanforderungen befinden sich in dem Verkaufsprospekt des Fonds/​Teilfonds.
6. Währung(en) der erhaltenen Sicherheiten
Währung(en):
7. Sicherheiten gegliedert nach Restlaufzeiten (absolute Beträge)
unter 1 Tag
1 Tag bis 1 Woche
1 Woche bis 1 Monat
1 bis 3 Monate
3 Monate bis 1 Jahr
über 1 Jahr
unbefristet
8. Ertrags- und Kostenanteile (vor Ertragsausgleich) *
Ertragsanteil des Fonds
absolut 4.329,30
in % der Bruttoerträge 68,00
Kostenanteil des Fonds
Ertragsanteil der Verwaltungsgesellschaft
absolut 2.025,35
in % der Bruttoerträge 32,00
Kostenanteil der Verwaltungsgesellschaft
Ertragsanteil Dritter
absolut
in % der Bruttoerträge
Kostenanteil Dritter
9. Erträge für den Fonds aus Wiederanlage von Barsicherheiten, bezogen auf alle WpFinGesch. und Total Return Swaps
absolut
10. Verliehene Wertpapiere in % aller verleihbaren Vermögensgegenstände des Fonds
Summe
Anteil
11. Die 10 größten Emittenten, bezogen auf alle WpFinGesch. und Total Return Swaps
1. Name
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut)
2. Name
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut)
3. Name
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut)
4. Name
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut)
5. Name
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut)
6. Name
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut)
7. Name
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut)
8. Name
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut)
9. Name
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut)
10. Name
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut)
12. Wiederangelegte Sicherheiten in % der empfangenen Sicherheiten, bezogen auf alle WpFinGesch. und Total Return Swaps
Anteil
13. Verwahrart begebener Sicherheiten aus WpFinGesch. und Total Return Swaps (In % aller begebenen Sicherheiten aus WpFinGesch. und Total Return Swaps)
gesonderte Konten /​ Depots
Sammelkonten /​ Depots
andere Konten /​ Depots
Verwahrart bestimmt Empfänger
14. Verwahrer/​Kontoführer von empfangenen Sicherheiten aus WpFinGesch. und Total Return Swaps
Gesamtzahl Verwahrer/​ Kontoführer
1. Name
verwahrter Betrag absolut

Eventuelle Abweichungen zu den korrespondierenden Angaben der detaillierten Ertrags- und Aufwandsrechnung beruhen auf Effekten im Rahmen des Ertragsausgleichs.

Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten

Name des Produkts: DWS European Opportunities
Unternehmenskennung (LEI-Code): 54930073ISJQ5LO85C66
ISIN: DE0008474156
Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.
Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das in der Verordnung (EU) 2020/​852 festgelegt ist und ein Verzeichnis von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten enthält. In dieser Verordnung ist kein Verzeichnis der sozial nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten festgelegt. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel könnten taxonomie-konform sein oder nicht.
Ökologische und/​oder soziale Merkmale
Wurden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt?
[ ] Ja [XNein
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel getätigt:_​_​% [X] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt wurden, enthielt es 20,2% an nachhaltigen Investitionen
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [ ] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [X] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[X] mit einem sozialen Ziel
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel getätigt: _​_​% [ ] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen getätigt.
Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfüllt?

Die Gesellschaft bewarb mit diesem Fonds ökologische und soziale Merkmale in den Bereichen Klimaschutz, soziale Normen, Unternehmensführung (Governance) sowie Staaten-Bewertung, indem eine Ausschlussstrategie unter Berücksichtigung folgender Ausschlusskriterien, angewendet wurde:

(1) Klima- und Transitionsrisiken,

(2) Norm-Verstöße im Hinblick auf die Einhaltung internationaler Normen für Unternehmensführung, Menschen- und Arbeitnehmerrechte, Kunden- und Umweltsicherheit und Geschäftsethik,

(3)Freedom House für Staaten, die als „nicht frei“ gekennzeichnet werden,

(4) Kontroverse Sektoren für Unternehmen, die eine vordefinierte Umsatzgrenze übersteigen,

(5) Kontroverse Waffen.

Die Gesellschaft bewarb mit diesem Fonds zudem einen Anteil an nachhaltigen Investitionen, die einen positiven Beitrag zu einem oder mehreren Zielen der Vereinten Nationen für eine nachhaltige Entwicklung (UN-SDGs) leisteten.

Die Gesellschaft hatte für diesen Fonds keinen Referenzwert für die Erreichung der beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale bestimmt.

Mit Nachhaltigkeits-indikatoren wird gemessen, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht werden.
Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?

Die detaillierten Beschreibungen der verbindlichen Elemente der Anlagestrategie, die für die Auswahl der Investitionen zur Erfüllung der beworbenen ökologischen oder sozialen Ziele verwendet wurden, sowie der Bewertungsmethodik, ob und in welchem Maße Vermögensgegenstände und Indikatoren die definierten ESG-Standards erfüllten, können dem Kapitel „Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?“ entnommen werden. Des Weiteren ist zu beachten, dass dieses referenzierte Kapitel vertiefende Informationen bzgl. der Ausschlusskriterien der Nachhaltigkeitsindikatoren enthält. Diese sind im Zusammenhang mit der folgenden Darstellung der Performanz der Nachhaltigkeitsindikatoren zu lesen.

Zur Berechnung der ESG-Kennzahlen werden für die Vermögensgegenstände die Bewertungskurse aus dem Front-Office-System genutzt, so dass es zu geringfügigen Abweichungen zu den übrigen im Jahresbericht dargestellten Kurswerten, die aus dem Fondsbuchhaltungssystem abgeleitet werden, kommen kann.

DWS European Opportunities
Indikatoren Beschreibung Performanz
Nachhaltigkeitsindikatoren
Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung Indikator dafür, in welchem Maße ein Emittent Klima- und Transitionsrisiken ausgesetzt ist Keine Investitionen in unzulängliche Vermögenswerte
Norm-Bewertung Indikator dafür, in welchem Maße bei einem Unternehmen Norm-Verstöße gegen internationale Standards auftreten Keine Investitionen in unzulängliche Vermögenswerte
Freedom House Status Indikator für die politisch-zivile Freiheit eines Staates Keine Investitionen in unzulängliche Vermögenswerte
Ausschluss-Bewertung für kontroverse Sektoren Indikator dafür, inwieweit ein Unternehmen an kontroversen Sektoren beteiligt ist 0% des Portfoliovermögens
Ausschluss-Bewertung für „kontroversen Waffen“ Indikator dafür, inwieweit ein Unternehmen an kontroversen Waffen beteiligt ist. 0% des Portfoliovermögens
Nachhaltigkeitsbewertung Methodik zur Bestimmung von nachhaltigen Investitionen gemäß Artikel 2 Absatz 17 der EU Verordnung 2019/​2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („Offenlegungsverordnung“) wird als Indikator zur Messung des Anteils nachhaltiger Investitionen herangezogen 20,20% des Portfoliovermögens
Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (PAI)
PAII – 04. Beteiligung an Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind Anteil der Investitionen in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind 16,01% des Portfoliovermögens
PAII – 10. Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze und die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen Anteil der Investitionen in Unternehmen, die in Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze oder die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen verwickelt waren 0 % des Portfoliovermögens
PAII – 14. Beteiligung an umstrittenen Waffen Anteil der Investitionen in Unternehmen, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen) 0 % des Portfoliovermögens

Stand: 29. September 2023

Die Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (Principal Adverse Impact Indicators – PAII) werden anhand der Informationen in den DWS Backoffice- und Frontoffice-Systemen berechnet, die unter anderem auf den Daten externer ESG-Datenanbieter basieren. Falls es zu einzelnen Wertpapieren oder deren Emittenten keine Informationen über einen einzelnen PAII gibt, weil keine Daten verfügbar sind oder der Indikator auf den jeweiligen Emittenten oder das Wertpapier nicht anwendbar ist, können in einzelnen PAII-Berechnungsmethoden diese Wertpapiere oder Emittenten mit einem Wert von 0 eingehen. Bei Zielfonds erfolgt eine „Portfolio-Durchsicht“ abhängig von der Datenverfügbarkeit, unter anderem in Bezug auf die Datenaktualität der Zielfondbestände sowie der verfügbaren Informationen der zugehörigen Wertpapiere oder Emittenten. Die Berechnungsmethode für die einzelnen PAIIs kann sich in späteren Berichtsperioden infolge weiterentwickelter Marktstandards, einer geänderten Behandlung bestimmter
Wertpapierkategorien (wie Derivaten), eines größeren Erfassungsbereichs der Daten oder aufgrund von aufsichtsrechtlicher Klarstellungen ändern.

Welche Ziele verfolgten die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, und wie trägt die nachhaltige Investition zu diesen Zielen bei?

Die Gesellschaft investierte für den Fonds teilweise in nachhaltige Investitionen gemäß Artikel 2 Absatz 17 der Offenlegungsverordnung. Diese nachhaltigen Investitionen trugen mindestens zu einem der UN-SDG (sogenannte „SDGs“ (Sustainable Development Goals) – die UN (Vereinte Nationen)- Nachhaltigkeitsziele) bei, die ökologische und/​oder soziale Zielsetzungen hatten, wie beispielsweise folgende (nicht abschließende) Liste:

• Ziel 1: Keine Armut
• Ziel 2: Kein Hunger
• Ziel 3: Gesundheit und Wohlergehen
• Ziel 4: Hochwertige Bildung
• Ziel 5: Geschlechtergleichheit
• Ziel 6: Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen
• Ziel 7: Bezahlbare und saubere Energie
• Ziel 8: Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
• Ziel 10: Weniger Ungleichheit
• Ziel 11: Nachhaltige Städte und Gemeinden
• Ziel 12: Nachhaltige/​r Konsum und Produktion
• Ziel 13: Maßnahmen zum Klimaschutz
• Ziel 14: Leben unter Wasser
• Ziel 15: Leben an Land

Der Umfang des Beitrags zu den einzelnen UN-SDGs variierte in Abhängigkeit von den tatsächlichen Anlagen im Portfolio. Die Gesellschaft ermittelte den Beitrag zu den UN-SDGs mittels der Nachhaltigkeitsbewertung, bei der potenzielle Anlagen anhand verschiedener Kriterien dahingehend beurteilt wurden, ob eine Anlage als nachhaltig eingestuft werden konnte. Im Rahmen dieser Bewertungsmethodik wurde beurteilt, ob (1) eine Anlage einen positiven Beitrag zu einem oder mehreren UN-SDGs leistete, (2) der Emittent diese Ziele erheblich beeinträchtigte (Do Not Significantly Harm – „DNSH“ Bewertung), und (3) das Unternehmen Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwandt.

In die Nachhaltigkeitsbewertung flossen Daten von mehreren Datenanbietern, aus öffentlichen Quellen und/​oder internen Bewertungen auf Grundlage einer festgelegten Bewertungs- und Klassifizierungsmethodik ein, um festzustellen, ob eine Anlage nachhaltig war. Tätigkeiten, die einen positiven Beitrag zu den UN-SDGs leisteten, wurden in Abhängigkeit von der Anlage nach Umsatz, Investitionsaufwendungen (CapEx) und/​oder betrieblichen Aufwendungen (OpEx) bewertet. Wurde ein positiver Beitrag festgestellt, galt die Anlage als nachhaltig, wenn der Emittent die DNSH-Bewertung bestand und das Unternehmen Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwandt.

Der Anteil an nachhaltigen Investitionen gemäß Artikel 2 Absatz 17 Offenlegungsverordnung im Portfolio wurde proportional zu den wirtschaftlichen Aktivitäten der Emittenten berechnet, die als nachhaltig eingestuft wurden. Abweichend hiervon erfolgte bei Anleihen mit Erlösverwendung, die als nachhaltig eingestuft wurden, eine Anrechnung mit dem gesamten Wert der Anleihe.

Die Gesellschaft strebte mit dem Fonds keinen Anteil an nachhaltigen Anlagen an, die mit einem ökologischen Ziel gemäß der EU-Taxonomie im Einklang standen.

Inwiefern haben die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, ökologisch oder sozial nachhaltigen Anlagezielen nicht erheblich geschadet?

Die Bewertung, ob eine erhebliche Beeinträchtigung („DNSH-Bewertung“) vorlag, war ein integraler Bestandteil der DWS-Nachhaltigkeitsbewertung und beurteilte, ob durch einen Emittenten, der zu einem UN-SDG beitrug, eines oder mehrere dieser Ziele erheblich beeinträchtigt wurden. Wenn eine erhebliche Beeinträchtigung festgestellt wurde, bestand der Emittent die DNSH-Bewertung nicht und konnte nicht als nachhaltige Investition angesehen werden.

Wie wurden die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Im Rahmen der DNSH-Bewertung wurden in der DWS-Nachhaltigkeitsbewertung systematisch die verpflichtenden Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus Tabelle 1 (nach Relevanz) sowie relevante Indikatoren aus Tabelle 2 und 3 in Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1288 der Kommission zur Ergänzung der Offenlegungsverordnung integriert. Unter Berücksichtigung dieser nachteiligen Auswirkungen legte die Gesellschaft quantitative Schwellenwerte und/​oder qualitative Werte fest, anhand derer bestimmt wurde, ob ein Emittent die ökologischen oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigte. Diese Werte wurden auf der Grundlage verschiedener externer und interner Faktoren, wie Datenverfügbarkeit, politische Ziele oder Marktentwicklungen, festgelegt und konnten im Laufe der Zeit angepasst werden.

Stehen die nachhaltigen Investitionen mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte in Einklang? Nähere Angaben:

Im Rahmen der Nachhaltigkeitsbewertung beurteilte die Gesellschaft darüber hinaus auf Basis der Norm-Bewertung, inwieweit ein Unternehmen mit internationalen Normen im Einklang stand. Dies umfasste Prüfungen hinsichtlich der Einhaltung internationaler Normen, wie beispielsweise der OECDLeitsätze für multinationale Unternehmen, der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Prinzipien des UN Global Compact und der Standards der International Labour Organisation. Unternehmen mit der schlechtesten Norm-Bewertung von F wurden nicht als nachhaltig eingestuft und waren als Anlage ausgeschlossen.

In der EU-Taxonomie ist der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ festgelegt, nach dem taxonomiekonforme Investitionen die Ziele der EU-Taxonomie nicht erheblich beeinträchtigen dürfen, und es sind spezifische Unionskriterien beigefügt.

Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die Unionskriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die Unionskriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Alle anderen nachhaltigen Investitionen dürfen ökologische oder soziale Ziele ebenfalls nicht erheblich beeinträchtigen.

Bei den wichtigsten nachteiligen Auswirkungenhandelt es sich um die bedeutendsten nachteiligen Auswirkungen von Investitions-entscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in den Bereichen Umwelt, Soziales und Beschäftigung, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Die Gesellschaft berücksichtigte für den Fonds die folgenden wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1288 der Kommission zur Ergänzung der Offenlegungsverordnung:

• Engagement in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig waren (Nr. 4);

• Verstöße gegen die UNGC- Grundsätze und gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen (Nr. 10) und

• Engagement in umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen) (Nr. 14)

Die vorstehenden wichtigsten nachteiligen Auswirkungen wurden auf Produktebene durch die Anwendung der ESG-Bewertungsmethodik beziehungsweise der Ausschlüsse von Anlagen des Fonds berücksichtigt, die die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfüllten, wie im Abschnitt „Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?“ näher beschrieben wird.

Welche sind die Hauptinvestitionen dieses Finanzprodukts?
Die Liste umfasst die folgenden Investitionen, auf die der größte Anteil der im Bezugszeitraum getätigten Investitionen des Finanzprodukts entfiel:
01. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023
Größte Investitionen Aufschlüsselung der Branchenstruktur gemäß NACE-Systematik In % des durchschnittlichen Portfoliovermögens Aufschlüsselung der Länder
Pandora C – Verarbeitendes Gewerbe/​Herstellung von Waren 2,8% Dänemark
Tate & Lyle C – Verarbeitendes Gewerbe/​Herstellung von Waren 2,7% Vereinigtes Königreich
B & M European Value Retail G – Handel; Instandhaltung und Reperatur 2,6% Luxemburg
Gaztransport Technigaz C – Verarbeitendes Gewerbe/​Herstellung von Waren 2,5% Frankreich
Sodexo I – Gastgewerbe/​Beherbergung und Gastronomie 2,5% Frankreich
Scout24 M – Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 2,2% Deutschland
BPER Banca K – Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 2,1% Italien
Solaria Energia Y Medio Ambiente C – Verarbeitendes Gewerbe/​Herstellung von Waren 2,0% Spanien
Rexel G – Handel; Instandhaltung und Reperatur 1,9% Frankreich
ASR Nederland K – Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 1,9% Niederlande
Brenntag M – Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 1,9% Deutschland
Hugo Boss Reg. C – Verarbeitendes Gewerbe/​Herstellung von Waren 1,8% Deutschland
Jerónimo Martins, SGPS Port. Bear. G – Handel; Instandhaltung und Reperatur 1,8% Portugal
Trelleborg B (Free) C – Verarbeitendes Gewerbe/​Herstellung von Waren von Kraftfahrzeugen 1,7% Schweden
Spie M – Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 1,7% Frankreich

für den Zeitraum vom 01. Oktober 2022 bis zum 29. September 2023

Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen?

Der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen betrug zum Stichtag 95,07% des Portfoliovermögens.

Die Vermögensallokation gibt den jeweiligen Anteil der Investitionen in bestimmte Vermögenswerte an.
Wie sah die Vermögensallokation aus?

Dieser Fonds legte 95,07% seines Wertes in Vermögensgegenstände an, die den von der Gesellschaft definierten ESG-Standards entsprachen (#1 Ausgerichtet auf ökologische und soziale Merkmale). 20,2% des Wertes des Fonds wurden in nachhaltige Investitionen angelegt (#1A Nachhaltige Investitionen).

4,93% des Wertes des Fonds wurden in Vermögensgegenstände angelegt, für die die ESGBewertungsmethodik nicht angewendet wurde oder für die keine vollständige ESG-Datenabdeckung vorlag (#2 Andere Investitionen). Innerhalb dieser Quote wurden Anlagen von bis zu 49% des Wertes des Fonds in Anlagen toleriert, für die keine vollständige Datenabdeckung in Bezug auf die ESGBewertungsansätze und Ausschlüsse vorlag. Diese Toleranz galt nicht für die Norm-Bewertung, das heißt Unternehmen mussten die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.
#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Die Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst folgende Unterkategorien:

Die Unterkategorie #1A Nachhaltige Investitionen umfasst ökologisch und sozial nachhaltige Investitionen.

Die Unterkategorie#1B Andere ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, aber nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Mit Blick auf die EUTaxonomiekonformität umfassen die Kriterien für fossiles Gas die Begrenzung der Emissionen und die Umstellung auf erneuerbare Energie oder CO2-arme Kraftstoffe bis Ende 2035. Die Kriterien für Kernenergiebeinhalten umfassende Sicherheits- und Abfallentsorgungsvorschriften.
Ermöglichende Tätigkeitenwirken unmittelbar ermöglichend darauf hin, dass andere Tätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen leisten.

Übergangstätigkeitensind Tätigkeiten, für die es noch keine CO2-armen Alternativen gibt und die unter anderem Treibhausgas-emissionswerte aufweisen, die den besten Leistungen entsprechen.

Taxonomiekonforme Tätigkeiten, ausgedrückt durch den Anteil der:
Umsatzerlöse, die die gegenwärtige „Umweltfreundlichkeit“ der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
Investitions- ausgaben (CapEx), die die umweltfreundlichen, für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft relevanten Investitionen der Unternehmen, in die investiert wird, aufzeigen
Betriebsausgaben (OpEx), die die umweltfreundlichen betrieblichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
In welchen Wirtschaftssektoren wurden die Investitionen getätigt?

DWS European Opportunities
NACE-Code Aufschlüsselung der Branchenstruktur der NACE-Systematik In % des Portfoliovermögens
C Verarbeitendes Gewerbe/​Herstellung von Waren 27,4%
D Energieversorgung 1,3%
F Baugewerbe/​Bau 2,6%
G Handel; Instandhaltung und Reperatur von Kraftfahrzeugen 13,9%
H Verkehr und Lagerei 2,2%
I gastgewerbe/​Beherbergung und Gastronomie 1,6%
J Information und Kommunikation 5,7%
K Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 15,1%
M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 17,4%
N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 1,8%
P Erziehung und Unterricht 0,9%
R Kunst, Unterhaltung und Erholung 2,1%
NA Sonstige 8,1%
Beteiligung an Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind 16,0%

Stand: 29. September 2023

Inwiefern waren die nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel mit der EU-Taxonomie konform?

Der beworbene Anteil ökologisch nachhaltiger Investitionen, gemäß der Verordnung (EU) 2020/​852 (sogenannte Taxonomie- Verordnung) betrug 0% des Wertes des Fonds. Es konnte jedoch sein, dass einige nachhaltige Investitionen dennoch mit einem Umweltziel der Taxonomie-Verordnung konform waren.

WURDEMIT DEM FINANZPRODUKT IN EU-TAXONOMIEKONFORME TÄTIGKEITEN IM BEREICH FOSSILES GAS UND/​ODER KERNENERGIE INVESTIERT1?

[ ] Ja
[ ] In fossiles Gas [ ] In der Kernenergie
[X] Nein

Die Gesellschaft strebte keine Taxonomie-konformen Investitionen im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie an. Dennoch konnte es vorkommen, dass im Rahmen der Anlagestrategie auch in Unternehmen investiert wurde, die jedenfalls auch in diesen Bereichen tätig waren.

1Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie sind nur dann EU-taxonomiekonform, wenn sie zur Eindämmung des Klimawandels („Klimaschutz“) beitragen und kein Ziel der EU-Taxonomie erheblich beeinträchtigen – siehe Erläuterung am linken Rand. Die vollständigen Kriterien für EUtaxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten im Bereich fossiles Gas und Kernenergie sind in der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1214 der Kommission festgelegt.

Die nachstehenden Grafiken zeigen den Mindestprozentsatz der EU-taxonomiekonformen Investitionen in Grün. Da es keine geeignete Methode zur Bestimmung der Taxonomiekonformität von Staatsanleihen* gibt, zeigt die erste Grafik die Taxonomiekonformität in Bezug auf alle Investitionen des Finanzprodukts einschließlich der Staatsanleihen, während die zweite Grafik die Taxonomiekonformität nur in Bezug auf die Investitionen des Finanzprodukts zeigt, die keine Staatsanleihen umfassen.

*Für die Zwecke dieser Diagramme umfasst der Begriff „Staatsanleihen“ alle Risikopositionen gegenüber Staaten.

Wie hoch ist der Anteil der Investitionen, die in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind?

Es bestand kein Anteil an Investitionen in Übergangswirtschaftstätigkeiten oder ermöglichende Tätigkeiten.

sind nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die die Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß der Verordnung (EU) 2020/​852 nicht berücksichtigen.

Wie hoch war der Anteil der nicht mit der EU-Taxonomie konformen nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel?

Es bestand kein separater Anteil für nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die nicht mit der EU-Taxonomie konform waren. Eine Trennung war bei der Bewertung nachhaltiger Investitionen, ob diese ökologische oder soziale Investitionen waren, nicht möglich. Der Gesamtanteil an nachhaltigen Investitionen betrug insgesamt 20,2% des Wertes des Fonds.

Wie hoch war der Anteil der sozial nachhaltigen Investitionen?

Die Gesellschaft hatte für den Fonds keine Mindestquote für ökologisch oder sozial nachhaltige Investitionen gemäß Artikel 2 Absatz 17 Offenlegungsverordnung festgelegt. Da eine Trennung bei der Bewertung nachhaltiger Investitionen nicht möglich war, betrug der Gesamtanteil an ökologisch und sozial nachhaltigen Investitionen insgesamt 20,2% des Wertes des Fonds.

Welche Investitionen fielen unter „Andere Investitionen“, welcher Anlagezweck wurden mit ihnen verfolgt und gab es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz?

Unter #2 Andere Investitionen fielen Vermögensgegenstände 4,93% des Wertes des Fonds, für die die ESG-Bewertungsmethodik nicht angewendet wurde oder für die keine vollständige ESG-Datenabdeckung vorlag.
Innerhalb dieser Quote wurden Anlagen von bis zu 49% des Wertes des Fonds in Anlagen toleriert, für die keine vollständige Datenabdeckung in Bezug auf die ESG-Bewertungsansätze und Ausschlüsse vorlag.
Diese Toleranz galt nicht für die Norm-Bewertung, das heißt Unternehmen mussten die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.
Diese anderen Investitionen konnten alle in der Anlagepolitik vorgesehenen Vermögensgegenstände, einschließlich Bankguthaben und Derivate, umfassen.
„Andere Investitionen“ konnten zu Optimierung des Anlageergebnisses, für Diversifizierungs-, Liquiditäts- und Absicherungszwecke genutzt werden.
Ökologischer oder sozialer Mindestschutz wurde bei diesem Fonds bei den anderen Investitionen nicht oder nur teilweise berücksichtigt.

Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?

Dieser Fonds verfolgte eine Aktienstrategie.
Das Fondsvermögen war vorwiegend in Anlagen investiert worden, die die definierten Standards für die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erfüllten, wie in den folgenden Abschnitten dargelegt. Die Strategie des Fonds im Hinblick auf die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale war ein integraler Bestandteil der unternehmensinternen ESG-Bewertungsmethodik und wurde über die Anlagerichtlinien des Fonds fortlaufend überwacht. Weitere Details der Anlagepolitik können dem Besonderen Teil des Verkaufsprospekts und den Besonderen Anlagebedingungen entnommen werden.

ESG-Bewertungsmethodik

Die Gesellschaft strebte an, die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale zu erreichen, indem potenzielle Anlagen unabhängig von deren wirtschaftlichen Erfolgsaussichten anhand einer unternehmensinternen ESG-Bewertungsmethodik bewertet und darauf basierend Ausschlusskriterien angewendet wurden.

Die ESG-Bewertungsmethodik basierte auf der ESG-Datenbank, die Daten mehrerer ESGDatenanbieter, öffentlicher Quellen und interne Bewertungen nutzte. Interne Bewertungen berücksichtigten unter anderem zukünftig zu erwartende ESG-Entwicklungen eines Emittenten, Plausibilität der Daten im Hinblick auf vergangene oder zukünftige Ereignisse, Dialogbereitschaft zu ESG-Themen und ESG-spezifische Entscheidungen eines Unternehmens.

Die ESG-Datenbank stellte innerhalb einzelner Bewertungsansätze Bewertungen fest, die einer Buchstabenskala von „A“ bis „F“ folgten. Hierbei erhielten Emittenten jeweils eine von sechs möglichen Bewertungen (A bis F), wobei „A“ die höchste Bewertung und „F“ die niedrigste Bewertung darstellt. Die ESG-Datenbank stellte anhand anderer Bewertungsansätze auch Ausschlusskriterien (Komplettausschlüsse oder Ausschlüsse auf Basis von Umsatzschwellen) bereit.

Die jeweiligen Bewertungen der Vermögensgegenstände wurden dabei einzeln betrachtet. Hatte ein Emittent in einem Bewertungsansatz eine Bewertung, die in diesem Bewertungsansatz als nicht geeignet betrachtet wurde, konnten Vermögensgegenstände von Emittenten nicht erworben werden, auch wenn er in einem anderen Bewertungsansatz eine Bewertung hatte, die geeignet wäre.

Die ESG-Datenbank nutzte unter anderem folgende Bewertungsansätze zur Beurteilung, ob ESGStandards in Bezug auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale bei Emittenten beziehungsweise Anlagen vorlagen und ob Unternehmen, in die investiert wurde, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwandten:

• Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung

Mittels der Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung wurde das Verhalten von Emittenten im Zusammenhang mit dem Klimawandel und Umweltveränderungen, zum Beispiel der Reduzierung von Treibhausgasen und Wasserschutz bewertet. Dabei wurden Emittenten, die zum Klimawandel und anderen negativen Umweltveränderungen weniger beitrugen beziehungsweise die diesen Risiken weniger ausgesetzt waren, besser bewertet. Emittenten, die eine Bewertung von F im Bewertungsansatz Klima- und Transitionsrisiko hatten, wurden ausgeschlossen.

• Norm-Bewertung

Mittels der Norm-Bewertung wurden Unternehmen zum Beispiel im Rahmen der Prinzipien des UN Global Compact, der Standards der International Labour Organisation sowie allgemein anerkannter internationaler Normen und Grundsätze bewertet. Die Norm- Bewertung prüfte zum Beispiel Menschenrechtsverletzungen, Verletzungen von Arbeitnehmerrechten, Kinder- oder Zwangsarbeit, nachteilige Umweltauswirkungen und Geschäftsethik. Bei der Bewertung wurden Verstöße gegen die zuvor genannten internationalen Standards berücksichtigt. Diese Verstöße wurden anhand von Daten von ESG-Datenanbietern und/​oder anderer vorliegender Informationen, wie zum Beispiel die erwarteten zukünftigen Entwicklungen dieser Verstöße sowie die Bereitschaft des Unternehmens, einen Dialog über diesbezügliche Unternehmensentscheidungen aufzunehmen, bewertet. Unternehmen, die eine Bewertung von F im Bewertungsansatz Norm hatten, wurden ausgeschlossen.

•Freedom House Status
Freedom House war eine internationale Nichtregierungsorganisation, welche Länder nach dem Grad ihrer politisch-zivilen Freiheit klassifizierte. Auf Basis des Freedom House Status wurden Staaten ausgeschlossen, die von Freedom House als „nicht frei“ gekennzeichnet wurden.

• Ausschluss-Bewertung für kontroverse Sektoren
Es wurden Unternehmen ausgeschlossen, die bestimmte Geschäftsbereiche und Geschäftstätigkeiten in umstrittenen Bereichen („kontroversen Sektoren“) hatten.
Unternehmen wurden nach ihrem Anteil am Gesamtumsatz, den sie in kontroversen Sektoren erzielten, als Anlage ausgeschlossen. Für den Fonds galt ausdrücklich, dass Unternehmen ausgeschlossen wurden, deren Umsätze wie folgt generiert wurden: – zu mehr als 10% aus der Herstellung von Produkten und/​oder Erbringung von Dienstleistungen in der Rüstungsindustrie,
– zu mehr als 5% aus der Herstellung und/​oder Vertrieb ziviler Handfeuerwaffen oder Munition,
– zu mehr als 5% aus der Herstellung von Tabakwaren,
– zu mehr als 25% aus dem Abbau von Kohle und kohlebasierter Energiegewinnung, – zu mehr als 5% aus dem Abbau von Ölsand.

Ausgeschlossen wurden Unternehmen mit Kohleexpansionsplänen, wie zum Beispiel zusätzliche Kohleförderung, -produktion oder -nutzung, basierend auf einer internen Identifizierungsmethodik. Die zuvor genannten kohlebezogenen Ausschlüsse bezogen sich ausschließlich auf sogenannte Kraftwerkskohle, das hieß Kohle, die in Kraftwerken zur Energiegewinnung eingesetzt wurde. Im Falle von außergewöhnlichen Umständen, wie zum Beispiel von einer Regierung angeordneten Maßnahmen zur Bewältigung von Herausforderungen im Bereich der Energie, kann die Gesellschaft entscheiden, die Anwendung der kohlebezogenen Ausschlüsse auf einzelne Unternehmen beziehungsweise geografische Regionen vorübergehend auszusetzen.

• Ausschluss-Bewertung für „kontroverse Waffen“
Ausgeschlossen wurden Unternehmen, die als Hersteller oder Hersteller wesentlicher Komponenten von Antipersonenminen, Streubomben sowie chemischen und biologischen Waffen, Nuklearwaffen, abgereicherten Uranwaffen beziehungsweise Uranmunition identifiziert wurden. Zudem konnten die Beteiligungsverhältnisse innerhalb einer Konzernstruktur für die Ausschlüsse berücksichtigt werden.

• Bewertung von Anleihen mit Erlösverwendung
Abweichend von den vorab dargestellten Bewertungsansätzen war eine Anlage in Anleihen von ausgeschlossenen Emittenten dennoch zulässig, wenn die besonderen Voraussetzungen für Anleihen mit Erlösverwendung erfüllt wurden. Dabei erfolgte zunächst eine Prüfung der Anleihe auf Übereinstimmung mit den ICMA Prinzipien für grüne Anleihen (Green Bonds), soziale Anleihen (Social Bonds) oder nachhaltige Anleihen (Sustainability Bonds). Zudem wurde in Bezug auf den Emittenten der Anleihe ein definiertes Mindestmaß an ESG-Kriterien geprüft und Emittenten und deren Anleihen, die solche Kriterien nicht erfüllten, ausgeschlossen.

Emittenten wurden basierend auf den folgenden Kriterien ausgeschlossen:

– Staatliche Emittenten die von Freedom House als „nicht frei“ gekennzeichnet wurden,
– Unternehmen mit der schlechtesten Norm-Bewertung (d.h. einer „F“-Bewertung),
– Unternehmen mit Involvierung in kontroversen Waffen, oder
– Unternehmen mit identifizierten Kohleexpansionsplänen.
• Bewertung von Investmentanteilen

Investmentanteile wurden unter Berücksichtigung der Anlagen innerhalb der Zielfonds gemäß der Klima- und Transitionsrisiko-, Norm-Bewertung, Freedom House Status sowie gemäß der Ausschluss- Bewertung für „kontroverse Waffen“ (ausgenommen Nuklearwaffen, abgereicherten Uranwaffen und Uranmunition) bewertet.

Die Bewertungsmethoden für Investmentanteile basierten auf einer Gesamtportfoliosicht des Zielfonds unter Berücksichtigung der Anlagen innerhalb des Zielfondsportfolios. In Abhängigkeit zum jeweiligen Bewertungsansatz wurden Ausschlusskriterien (zum Beispiel Toleranzschwellen) definiert, die zu einem Ausschluss des Zielfonds führten. Demnach konnten Zielfonds in Anlagen investiert sein, die nicht im Einklang mit den definierten ESG-Standards für Emittenten standen.

Nachhaltigkeitsbewertung gemäß Artikel 2 Absatz 17 Offenlegungsverordnung

Darüber hinaus maß die Gesellschaft zur Ermittlung des Anteils nachhaltiger Investitionen den Beitrag zu einem oder mehreren UN-SDGs. Dies erfolgte mit der Nachhaltigkeitsbewertung, bei der potenzielle Anlagen anhand verschiedener Kriterien dahingehend beurteilt wurden, ob eine Anlage als nachhaltig eingestuft werden konnte, wie im Abschnitt „Welche Ziele verfolgten die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, und wie trägt die nachhaltige Investition zu diesen Zielen bei?“ näher ausgeführt.

Nicht ESG-bewertete Vermögensgegenstände

Nicht jede Anlage des Fonds wurde durch die ESG-Bewertungsmethodik bewertet. Dies galt insbesondere für folgende Vermögensgegenstände:

Bankguthaben wurden nicht bewertet

Derivate wurden nicht eingesetzt, um die von dem Fonds beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale zu erreichen und wurden somit bei der Berechnung des Mindestanteils von Vermögensgegenständen, die diese Merkmale erfüllten, nicht berücksichtigt. Derivate auf einzelne Emittenten durften jedoch nur dann für den Fonds erworben werden, wenn die Emittenten der Basiswerte die ESG-Standards erfüllten und nicht nach den oben beschriebenen ESGBewertungsansätzen ausgeschlossen waren.

Die angewandte ESG-Anlagestrategie sah keine verbindliche Mindestreduzierung vor. Die gute Unternehmensführung wurde mit der Norm-Bewertung bewertet, die in dem Abschnitt „Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen? “ näher beschrieben wird. Dementsprechend befolgten die bewerteten Unternehmen, in die investiert wurde, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung.

Bei den Referenzwerten handelt es sich um Indizes, mit denen gemessen wird, ob das Finanzprodukt die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht.
Wie hat dieses Finanzprodukt im Vergleich zum bestimmten Referenzwert abgeschnitten?

Es war kein Index als Referenzwert festgelegt worden.

Hinweise

Wertentwicklung

Der Erfolg einer Investmentfondsanlage wird an der Wertentwicklung der Anteile gemessen. Als Basis für die Wertberechnung werden die Anteilwerte (= Rücknahmepreise) herangezogen, unter Hinzurechnung zwischenzeitlicher Ausschüttungen; bei inländischen thesaurierenden Fonds wird die – nach etwaiger Anrechnung ausländischer Quellensteuer – vom Fonds erhobene inländische Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag hinzugerechnet. Die Berechnung der Wertentwicklung erfolgt nach der BVI-Methode. Angaben zur bisherigen Wertentwicklung erlauben keine Prognosen für die Zukunft.

Darüber hinaus sind in den Berichten auch die entsprechenden Vergleichsindizes – soweit vorhanden – dargestellt. Alle Grafik- und Zahlenangaben geben den Stand vom 30. September 2023 wieder (sofern nichts anderes angegeben ist).

Verkaufsprospekte

Alleinverbindliche Grundlage des Kaufs ist der aktuelle Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen sowie das Dokument „Wesentliche Anlegerinformationen“, die Sie bei der DWS Investment GmbH oder den Geschäftsstellen der Deutsche Bank AG und weiteren Zahlstellen erhalten.

Angaben zur Kostenpauschale In der Kostenpauschale sind folgende Aufwendungen nicht enthalten:

a) im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehende Kosten;

b) im Zusammenhang mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung evtl. entstehende Steuern;

c) Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen des Sondervermögens.

Details zur Vergütungsstruktur sind im aktuellen Verkaufsprospekt geregelt.

Ausgabe- und Rücknahmepreise

Börsentäglich im Internet
www.dws.de

Gesonderter Hinweis für betriebliche Anleger:

Anpassung des Aktiengewinns wegen des EuGH-Urteils in der Rs. STEKO Industriemontage GmbH und der Rechtsprechung des BFH zu § 40a KAGG

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in der Rs. STEKO Industriemontage GmbH (C-377/​07) entschieden, dass die Regelung im KStG für den Übergang vom körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren in 2001 europarechtswidrig ist. Das Verbot für Körperschaften, Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften nach § 8b Absatz 3 KStG steuerwirksam geltend zu machen, galt nach § 34 KStG bereits in 2001, während dies für Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Beteiligungen an inländischen Gesellschaften erst in 2002 galt. Dies widerspricht nach Auffassung des EuGH der Kapitalverkehrsfreiheit.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 28. Oktober 2009 (Az. I R 27/​08) entschieden, dass die Rs. STEKO grundsätzlich Wirkungen auf die Fondsanlage entfaltet. Mit BMF-Schreiben vom 01.02.2011 „Anwendung des BFH-Urteils vom 28. Oktober 2009 – I R 27/​08 beim Aktiengewinn („STEKO-Rechtsprechung“)“ hat die Finanzverwaltung insbesondere dargelegt, unter welchen Voraussetzungen nach ihrer Auffassung eine Anpassung eines Aktiengewinns aufgrund der Rs. STEKO möglich ist.

Der BFH hat zudem mit den Urteilen vom 25.6.2014 (I R 33/​09) und 30.7.2014 (I R 74/​12) im Nachgang zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2013 (1 BvL 5/​08, BGBl I 2014, 255) entschieden, dass Hinzurechnungen von negativen Aktiengewinnen aufgrund des § 40a KAGG i. d. F. des StSenkG vom 23. Oktober 2000 in den Jahren 2001 und 2002 nicht zu erfolgen hatten und dass steuerfreie positive Aktiengewinne nicht mit negativen Aktiengewinnen zu saldieren waren. Soweit also nicht bereits durch die STEKO-Rechtsprechung eine Anpassung des Anleger-Aktiengewinns erfolgt ist, kann ggf. nach der BFH-Rechtsprechung eine entsprechende Anpassung erfolgen. Die Finanzverwaltung hat sich hierzu bislang nicht geäußert.

Im Hinblick auf mögliche Maßnahmen aufgrund der BFH-Rechtsprechung empfehlen wir Anlegern mit Anteilen im Betriebsvermögen, einen Steuerberater zu konsultieren.

Zweite Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)

Bezüglich der gemäß § 101 Abs. 2 Satz 5 des Kapitalanlagegesetzbuches erforderlichen Angaben nach § 134c Abs. 4 des Aktiengesetzes verweisen wir auf die Informationen, die auf der DWS-Homepage unter „Rechtliche Hinweise“ (www.dws.de/​ footer/​rechtliche-hinweise) gegeben werden.

Die Angaben zur Umschlagsrate des betreffenden Fondsportfolios werden auf der Website „dws.de“ bzw. „dws.com“ unter „Fonds-Fakten“ veröffentlicht. Sie finden diese auch unter folgender Adresse: DWS European Opportunities (https:/​/​www.dws.de/​aktienfonds/​de0008474156-dws-european-opportunities-ld)

Russland/​Ukraine-Krise

Der Konflikt zwischen Russland und der Ukraine markiert einen dramatischen Wendepunkt in Europa, der unter anderem die Sicherheitsarchitektur und die Energiepolitik Europas nachhaltig beeinflusst und für erhebliche Volatilität gesorgt hat und auch weiterhin sorgen dürfte. Allerdings sind die konkreten bzw. möglichen mittel- bis langfristigen Auswirkungen der Krise auf die Konjunktur, einzelne Märkte und Branchen sowie die sozialen Implikationen angesichts der Unsicherheit zum Zeitpunkt der Aufstellung des vorliegenden Berichts nicht abschließend beurteilbar. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft des Sondervermögens setzt deshalb ihre Bemühungen im Rahmen ihres Risikomanagements fort, um diese Unsicherheiten bewerten und ihren möglichen Auswirkungen auf die Aktivitäten, die Liquidität und die Wertentwicklung des Sondervermögens begegnen zu können. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft ergreift alle als angemessen erachteten Maßnahmen, um die Anlegerinteressen bestmöglich zu schützen.

Hinweise für Anleger in Luxemburg

Einrichtung für Privatanleger in Luxemburg gemäß Art. 92 der Richtlinie (EU) 2019/​1160 ist die

Deutsche Bank Luxembourg S.A.
2, Boulevard Konrad Adenauer
1115 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg

Bei dieser Stelle können

die Rücknahme der Anteile durchgeführt bzw. Rücknahmeanträge eingereicht werden,

die Anleger kostenlos sämtliche Informationen, wie Verkaufsprospekte samt Anlagebedingungen, Basisinformationsblatt, Jahres- und Halbjahresberichte sowie die Ausgabe- und Rücknahmepreise erhalten und sonstige Angaben und Unterlagen erfragen bzw. einsehen; zudem sind diese Dokumente über die Internetseite www.dws.com/​fundinformation erhältlich,

Zahlungen an die Anteilinhaber weitergeleitet werden.

 

Frankfurt am Main, den 12. Januar 2024

DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main

Die Geschäftsführung

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens DWS European Opportunities – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 30. September 2023, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der DWS Investment GmbH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht

Die gesetzlichen Vertreter der DWS Investment GmbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulation der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Sondervermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die DWS Investment GmbH zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der DWS Investment GmbH abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der DWS Investment GmbH bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die DWS Investment GmbH aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die DWS Investment GmbH nicht fortgeführt wird.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts insgesamt, einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, den 12. Januar 2024

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Kuppler Steinbrenner
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
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