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DWS Investment GmbH Frankfurt am Main – Jahresbericht 01.10.2022 bis 30.09.2023 DWS ESG Top Asien DE0009769760

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Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

DWS Investment GmbH

Frankfurt am Main

Jahresbericht 01.10.2022 bis 30.09.2023

DWS ESG Top Asien
ISIN Nr.: DE0009769760

Anlageziel und Anlageergebnis im Berichtszeitraum

Der Fonds investiert überwiegend in hochwertige Aktien von Unternehmen mit Sitz oder Geschäftsschwerpunkt in Asien, die ihre Umsätze hauptsächlich in dieser Region erzielen. Bei der Auswahl der Aktienwerte werden folgende Aspekte berücksichtigt: starke Marktstellung, solide Finanzkennzahlen, überdurchschnittliche Qualität des Unternehmensmanagements, strategische Ausrichtung des Unternehmens und aktionärsorientierte Informationspolitik.

Bei der Auswahl der geeigneten Anlagen sind ökologische und soziale Aspekte und die Grundsätze guter Unternehmensführung (sog. ESG-Standards) von entscheidender Bedeutung für die Umsetzung der nachhaltigen Anlagestrategie des Fonds*.

DWS ESG Top Asien

Wertentwicklung der Anteilklassen (in Euro)

Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre
Klasse LC DE0009769760 4,2% 1,9% 11,2%
Klasse TFC DE000DWS2UF0 4,8% 3,6% 14,2%

Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages.

Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen keine Prognose für die Zukunft.

Stand: 30.9.2023

Anlagepolitik und Anlageergebnis im Berichtszeitraum

Trotz der anhaltenden Sorgen um steigende Zinsen und eine Verlangsamung des weltweiten Wachstums, die auch als wesentliche Risiken im Berichtszeitraum eingestuft wurden, erzielten regionale Aktien aus dem asiatisch-pazifischen Raum (APAC) im Geschäftsjahr bis Ende September 2023 eine positive Rendite, wobei der Fonds um 4,2% je Anteil zulegte (Anteilklasse LC, nach BVI-Methode, in Euro). Maßgeblich hierfür war die solide Performance in Japan.

Ende 2022 ging es am Markt aufwärts. Die Stimmung in China verbesserte sich zunächst, als die Regierung begann, die COVID-Beschränkungen zu lockern und die Städte wieder zu öffnen. Gleichzeitig signalisierte die chinesische Regierung eine Unterstützung des Immobiliensektors. Beispielsweise wurde von staatlicher Seite ein 16-Punkte-Rettungsplan für den Immobiliensektor aufgestellt, der Bauträgern einen besseren Zugang zu Bankkrediten und zu den Anleihe- und Aktienmärkten ermöglichte. Die Spannungen zwischen China und den USA hielten an. Die USA verschärften die Beschränkungen für den Export von Halbleitertechnologie nach China. Der APAC-Markt erreichte Ende Januar mit der Stabilisierung der COVID-Situation in China den ersten Höchststand und schwächte sich dann bis Ende September ab. China beendete das Geschäftsjahr mit einem negativen Ergebnis. Trotz verschiedener Konjunkturmaßnahmen wie der Senkung des Leitzinses waren die makroökonomischen Daten schwächer als erwartet. Die Mittelabflüsse aus dem chinesischen Markt setzten sich das gesamte Jahr hindurch fort. Davon profitierten die Mittelzuflüsse nach Japan.

Japan setzte sich im Hinblick auf die Performance im Geschäftsjahr an die Spitze der Region. Das Land setzte seinen geldpolitischen Lockerungskurs fort, der japanische Yen wurde schwächer, was sich positiv auf die exportorientierten Branchen auswirkte.

Südkorea und Taiwan schlossen positiv. In Südkorea blickten Anleger optimistisch auf die Lieferkette für Elektrofahrzeuge (EV). Unternehmen profitierten vom US-amerikanischen Inflation Protection Act, der koreanischen Firmen Anreize für höhere Investitionen in den USA bot und gleichzeitig chinesische Wettbewerber vom US-Markt für Elektrofahrzeuge fernhielt. In Taiwan beflügelten Investitionen rund um künstliche Intelligenz die Nachfrage nach Servern und Komponenten.

Im Fonds trug die Aktienauswahl in Japan, insbesondere im Finanzsektor, positiv zum Anlageergebnis bei. Die Banken erhielten Unterstützung durch die erwartete politische Normalisierung und Wende der Geldpolitik. Die IT-Positionen in Korea und Taiwan generierten innerhalb des Portfolios ebenfalls positive Erträge. Auf Einzeltitelebene kam der größte Beitrag von der Mitsubishi UFJ Financial Group. Das Unternehmen hatte seinen Gewinn kräftig gesteigert und profitierte von der Konjunkturerholung in Japan. HSBC behauptete sich im Hochzinsumfeld ebenfalls gut.

Im Gegensatz dazu schnitten die Positionen in China negativ ab. Die Positionen im chinesischen Internet- und Immobiliensektor wurden durch die gedämpfte Stimmung und Erholung der Immobilienverkäufe in China belastet. Auf Einzeltitelebene wirkten sich Baidu, AIA und Longfor negativ auf das Anlageergebnis aus. Baidu war von dem langsameren Wachstum im Werbesegment und im Cloud-Geschäft Ende 2022 betroffen. Der Aktienkurs von AIA wurde trotz des starken Wachstums im Neugeschäft von der schwachen Stimmung an den Märkten in China und Hongkong nach unten gezogen.

Im Berichtsjahr wurden die Positionen in China im Portfolio reduziert und das Engagement in Japan erhöht.

DWS ESG Top Asien

Überblick über die Anteilklassen

ISIN-Code LC DE0009769760
TFC DE000DWS2UF0
Wertpapierkennnummer (WKN) LC 976976
TFC DWS2UF
Fondswährung EUR
Anteilklassenwährung LC EUR
TFC EUR
Erstzeichnungs- und Auflegungsdatum LC 29.4.1996
(ab 1.1.2018 als Anteilklasse LC)
TFC 3.4.2018
Ausgabeaufschlag LC 5% p.a
TFC Keiner
Verwendung der Erträge LC Thesaurierung
TFC Thesaurierung
Kostenpauschale LC 1,45% p.a
TFC 0,9% p.a
Mindestanlagesumme LC Keine
TFC Keine
Erstausgabepreis LC DM 80
(inklusive Ausgabeaufschlag)
TFC EUR 100

Wesentliche Quellen des Veräußerungsergebnisses

Die wesentlichen Quellen des Veräußerungsergebnisses waren realisierte Verluste aus dem Verkauf von Aktien.

Informationen zu ökologischen und/​oder sozialen Merkmalen

Dieses Produkt berichtete gemäß Artikel 8(1) der Verordnung (EU) 2019/​2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („SFDR“).

Die Darstellung der offenzulegenden Informationen für regelmäßigeBerichte für Finanzprodukte im Sinne des Artikels 8(1) der Verordnung (EU) 2019/​2088 (Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, „Offenlegungsverordnung“) sowie im Sinne des Artikels 6 der Verordnung (EU) 2020/​852 (Taxonomie Verordnung) kann im hinteren Teil des Berichts entnommen werden.

Weitere Details sind im aktuellen Verkaufsprospekt dargestellt.

Jahresbericht

Vermögensübersicht zum 30.09.2023

Bestand in EUR %-Anteil am Fondsvermögen
I. Vermögensgegenstände
1. Aktien (Branchen):
Finanzsektor 449.263.407,10 25,76
Informationstechnologie 420.604.207,21 24,12
Dauerhafte Konsumgüter 269.390.281,16 15,45
Kommunikationsdienste 214.261.219,93 12,29
Grundstoffe 85.653.675,41 4,91
Gesundheitswesen 69.020.120,26 3,96
Industrien 62.232.380,11 3,57
Hauptverbrauchsgüter 17.127.139,38 0,98
Sonstige 34.425.255,27 1,97
Summe Aktien: 1.621.977.685,83 93,01
2. Bankguthaben 117.225.796,22 6,72
3. Sonstige Vermögensgegenstände 6.949.043,73 0,40
4. Forderungen aus Anteilscheingeschäften 32.100,26 0,00
II. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahme -100.534,03 -0,01
2. Sonstige Verbindlichkeiten -2.023.890,93 -0,11
3. Verbindlichkeiten aus Anteilscheingeschäften -210.179,14 -0,01
III. Fondsvermögen 1.743.850.021,94 100,00

Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

Vermögensaufstellung zum 30.09.2023

Wertpapierbezeichnung Stück
bzw.
Whg.
in
1.000
Bestand Käufe/​
Zugänge
Verkäufe/​
Abgänge
Kurs Kurswert
in EUR
%-Anteil
am
Fonds-
vermögen
im Berichtszeitraum
Börsengehandelte Wertpapiere 1.621.977.685,83 93,01
Aktien
CSL
(AU000000CSL8)
Stück 112.206 AUD 250,8000 17.192.329,66 0,99
Fortescue Metals Group
(AU000000FMG4)
Stück 1.404.554 1.404.554 AUD 20,9200 17.951.107,11 1,03
Macquarie Group
(AU000000MQG1)
Stück 159.039 AUD 167,7300 16.296.918,76 0,93
Antofagasta
(GB0000456144)
Stück 1.441.422 1.088.900 GBP 14,3821 23.907.976,20 1,37
Prudential
(GB0007099541)
Stück 1.216.002 2.532.534 1.316.532 GBP 8,9260 12.517.626,40 0,72
Rio Tinto
(GB0007188757)
Stück 453.697 735.991 365.226 GBP 52,1600 27.291.933,48 1,57
AIA Group
(HK0000069689)
Stück 3.725.025 7.826.400 6.046.000 HKD 63,8500 28.631.962,13 1,64
Alibaba Group Holding
(KYG017191142)
Stück 3.256.200 3.256.200 HKD 85,6000 33.554.120,07 1,92
BYD Co. Cl.H
(CNE100000296)
Stück 739.500 739.500 HKD 242,0000 21.543.415,71 1,24
China Merchants Bank Co. Cl.H
(CNE1000002M1)
Stück 1.664.000 HKD 32,7000 6.550.313,59 0,38
Hongkong Exchanges and Clearing
(HK0388045442)
Stück 122.800 457.400 1.254.500 HKD 292,6000 4.325.474,00 0,25
HSBC Holdings
(GB0005405286)
Stück 5.299.600 3.210.800 HKD 61,7000 39.363.098,15 2,26
Kuaishou Technology Cl.B
(KYG532631028)
Stück 3.039.200 4.102.600 1.063.400 HKD 62,8500 22.994.585,22 1,32
Meituan
(KYG596691041)
Stück 806.308 1.320.108 1.296.400 HKD 114,6000 11.123.631,78 0,64
Ping An Insurance (Group) Co. of China Cl.H (new)
(CNE1000003X6)
Stück 1.176.000 10.143.500 15.000.500 HKD 44,8500 6.349.372,21 0,36
Tencent Holdings
(KYG875721634)
Stück 2.158.884 4.309.284 3.574.384 HKD 306,2000 79.578.456,56 4,56
Bank Central Asia
(ID1000109507)
Stück 24.114.500 IDR 8.825,0000 12.978.024,28 0,74
Axis Bank
(INE238A01034)
Stück 1.322.911 INR 1.036,8500 15.561.407,57 0,89
HDFC Bank Mumbai
(INE040A01034)
Stück 1.268.653 1.268.653 INR 1.525,8500 21.961.247,72 1,26
Advantest Corp.
(JP3122400009)
Stück 609.200 609.200 JPY 4.181,0000 16.103.848,51 0,92
Asahi Group Holdings
(JP3116000005)
Stück 484.600 JPY 5.590,0000 17.127.139,38 0,98
Bridgestone Corp.
(JP3830800003)
Stück 928.000 JPY 5.829,0000 34.200.436,25 1,96
Dai-Ichi Life Holdings
(JP3476480003)
Stück 1.163.100 JPY 3.097,0000 22.774.448,84 1,31
East Japan Railway Co.
(JP3783600004)
Stück 344.800 344.800 JPY 8.555,0000 18.649.916,23 1,07
Fast Retailing
(JP3802300008)
Stück 171.300 114.200 JPY 32.590,0000 35.296.475,20 2,02
Honda Motor Co.
(JP3854600008)
Stück 960.000 960.000 JPY 1.682,0000 10.209.085,45 0,59
Hoya
(JP3837800006)
Stück 534.900 334.400 JPY 15.325,0000 51.827.790,60 2,97
KDDI Corp.
(JP3496400007)
Stück 620.200 JPY 4.577,0000 17.947.430,85 1,03
Keyence Corp.
(JP3236200006)
Stück 39.800 39.800 JPY 55.500,0000 13.965.795,21 0,80
Mazda Motor Corp
(JP3868400007)
Stück 1.052.000 1.052.000 JPY 1.696,5000 11.283.899,72 0,65
Mitsubishi Estate Co.
(JP3899600005)
Stück 2.785.100 784.200 JPY 1.955,0000 34.425.255,27 1,97
Mitsubishi UFJ Financial Group
(JP3902900004)
Stück 10.721.100 6.954.200 5.563.400 JPY 1.268,5000 85.984.354,00 4,93
Nintendo Co.
(JP3756600007)
Stück 1.337.800 223.800 JPY 6.230,0000 52.694.932,51 3,02
ORIX
(JP3200450009)
Stück 2.589.800 JPY 2.793,0000 45.732.693,07 2,62
Recruit Holdings Co.
(JP3970300004)
Stück 1.495.600 299.400 JPY 4.609,0000 43.582.463,88 2,50
Shin-Etsu Chemical Co.
(JP3371200001)
Stück 601.000 601.000 147.400 JPY 4.343,0000 16.502.658,62 0,95
SoftBank Group
(JP3436100006)
Stück 230.400 230.400 JPY 6.335,0000 9.228.236,34 0,53
Sony Group Corp.
(JP3435000009)
Stück 417.900 199.000 589.500 JPY 12.240,0000 32.340.252,27 1,85
Sumitomo Mitsui Financial Group
(JP3890350006)
Stück 672.600 1.115.200 442.600 JPY 7.347,0000 31.243.272,53 1,79
Tokio Marine Holdings Inc.
(JP3910660004)
Stück 1.359.900 JPY 3.465,0000 29.792.011,51 1,71
Tokyo Electron
(JP3571400005)
Stück 351.000 234.000 JPY 20.440,0000 45.360.477,98 2,60
Toyota Motor
(JP3633400001)
Stück 2.028.000 2.028.000 4.273.600 JPY 2.677,5000 34.331.046,69 1,97
KB Financial Group
(KR7105560007)
Stück 332.648 KRW 55.300,0000 12.890.848,66 0,74
Samsung Electro-Mechan.Co.
(KR7009150004)
Stück 36.162 36.162 KRW 137.400,0000 3.481.854,64 0,20
Samsung Electronics Co.
(KR7005930003)
Stück 2.862.777 1.712.360 KRW 68.400,0000 137.219.263,15 7,87
Samsung SDI Co.
(KR7006400006)
Stück 61.861 18.228 KRW 512.000,0000 22.195.164,03 1,27
SK Hynix
(KR7000660001)
Stück 191.492 287.608 490.056 KRW 114.700,0000 15.391.661,90 0,88
Delta Electronics
(TW0002308004)
Stück 846.000 846.000 TWD 324,5000 8.048.273,16 0,46
MediaTek
(TW0002454006)
Stück 945.000 TWD 735,0000 20.362.766,99 1,17
Taiwan Semiconductor Manufacturing Co.
(TW0002330008)
Stück 7.746.551 TWD 523,0000 118.775.732,46 6,81
Alibaba Group Holding ADR
(US01609W1027)
Stück 284.241 209.398 704.993 USD 85,5400 22.916.093,44 1,31
HDFC Bank ADR
(US40415F1012)
Stück 680.780 299.085 USD 59,1300 37.940.170,97 2,18
ICICI Bank ADR
(US45104G1040)
Stück 800.057 800.057 USD 22,9100 17.275.500,35 0,99
Infosys ADR
(US4567881085)
Stück 1.028.096 1.004.795 USD 16,9600 16.434.032,20 0,94
Jackson Financial Cl.A
(US46817M1071)
Stück 30.428 USD 38,1700 1.094.662,36 0,06
NetEase ADR
(US64110W1027)
Stück 342.482 550.622 785.399 USD 98,5700 31.817.578,45 1,82
Taiwan Semiconductor ADR
(US8740391003)
Stück 40.094 485.647 445.553 USD 86,4100 3.265.336,98 0,19
Yum China Holdings
(US98850P1093)
Stück 432.514 685.800 USD 55,4200 22.591.824,58 1,30
Summe Wertpapiervermögen 1.621.977.685,83 93,01
Bankguthaben und nicht verbriefte Geldmarktinstrumente 117.225.796,22 6,72
Bankguthaben 117.225.796,22 6,72
Verwahrstelle (täglich fällig)
Guthaben in Nicht-EU/​EWR-Währungen
Australische Dollar AUD 10.510.235,60 % 100 6.421.013,29 0,37
Britische Pfund GBP 3.148.989,72 % 100 3.631.633,86 0,21
Hongkong Dollar HKD 184.616.208,07 % 100 22.224.440,89 1,27
Indonesische Rupiah IDR 17.882.337.600,57 % 100 1.090.535,72 0,06
Indische Rupie INR 63.699.261,18 % 100 722.664,49 0,04
Japanische Yen JPY 2.927.413.270,00 % 100 18.508.603,48 1,06
Südkoreanische Won KRW 1.802.806.320,00 % 100 1.263.340,83 0,07
Philippinische Peso PHP 12.610.223,10 % 100 210.061,85 0,01
Singapur Dollar SGD 3.249.669,18 % 100 2.248.128,11 0,13
Thailändische Baht THB 1.387.246,81 % 100 35.851,08 0,00
Taiwanesische Dollar TWD 111.953.373,81 % 100 3.282.122,83 0,19
US Dollar USD 61.100.231,18 % 100 57.587.399,79 3,30
Sonstige Vermögensgegenstände 6.949.043,73 0,41
Zinsansprüche EUR 93.436,74 % 100 93.436,74 0,01
Dividenden-/​Ausschüttungsansprüche EUR 6.855.606,99 % 100 6.855.606,99 0,39
Forderungen aus Anteilscheingeschäften EUR 32.100,26 % 100 32.100,26 0,00
Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahme -100.534,03 -0,01
EUR – Kredite EUR -100.534,03 % 100 -100.534,03 -0,01
Sonstige Verbindlichkeiten -2.023.890,93 -0,11
Verbindlichkeiten aus Kostenpositionen EUR -2.023.890,93 % 100 -2.023.890,93 -0,11
Verbindlichkeiten aus Anteilscheingeschäften EUR -210.179,14 % 100 -210.179,14 -0,01
Fondsvermögen 1.743.850.021,94 100,00
Anteilwert
bzw.
umlaufende
Anteile
Stück
bzw.
Whg
Anteilwert
in der
jeweiligen Whg
Anteilwert
Klasse LC EUR 187,96
Klasse TFC EUR 116,16
Umlaufende Anteile
Klasse LC Stück 9.018.288,808
Klasse TFC Stück 419.682,202

Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

Devisenkurse (in Mengennotiz)

per 29.09.2023
Australische Dollar AUD 1,636850 = EUR 1
Britische Pfund GBP 0,867100 = EUR 1
Hongkong Dollar HKD 8,306900 = EUR 1
Indonesische Rupiah IDR 16.397,755000 = EUR 1
Indische Rupie INR 88,145000 = EUR 1
Japanische Yen JPY 158,165000 = EUR 1
Südkoreanische Won KRW 1.427,015000 = EUR 1
Philippinische Peso PHP 60,031000 = EUR 1
Singapur Dollar SGD 1,445500 = EUR 1
Thailändische Baht THB 38,694700 = EUR 1
Taiwanesische Dollar TWD 34,110050 = EUR 1
US Dollar USD 1,061000 = EUR 1

Während des Berichtszeitraums abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen

Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag)

Wertpapierbezeichnung Stück
bzw.
Whg.
in 1.000
Käufe
bzw.
Zugänge
Verkäufe
bzw. Abgänge
Börsengehandelte Wertpapiere
Aktien
OZ Minerals (AU000000OZL8) Stück 1.227.226
BHP Group (AU000000BHP4) Stück 594.068 594.068
HSBC Holdings (GB0005405286) [GBP] Stück 2.982.217
Bank of China (Hongkong) (HK2388011192) Stück 6.330.000
Cheung Kong Property Holdings (KYG2177B1014) Stück 2.871.500
Longfor Group Holdings Reg S (KYG5635P1090) Stück 5.761.000 5.761.000
Sun Hung Kai Properties (HK0016000132) Stück 1.362.500 1.362.500
Wuxi Biologics Cayman (KYG970081173) Stück 2.368.500
Housing Development Finance Corp. (INE001A01036) Stück 755.151
ITOCHU Corp. (JP3143600009) Stück 253.500 253.500
Toshiba Corp. (JP3592200004) Stück 1.118.100
Kakao (KR7035720002) Stück 389.372
Naver (KR7035420009) Stück 81.684
SKC Co. (KR7011790003) Stück 81.070
DBS Group Holdings (SG1L01001701) Stück 1.234.500
Hon Hai Precision Industry Co. (TW0002317005) Stück 6.006.000
Baidu.com ADR (US0567521085) Stück 514.824 796.658
Trip.Com (Sp.ADR)1/​8 (US89677Q1076) Stück 1.827.533

Anteilklasse LC

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)
für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2023

I. Erträge
1. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) EUR 43.224.317,25
2. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland EUR 3.582.824,56
3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland (vor Quellensteuer) EUR 30.492,26
4. Abzug ausländischer Quellensteuer EUR -4.305.048,83
5. Sonstige Erträge EUR 532,55
Summe der Erträge EUR 42.533.117,79
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen 1) EUR -121.653,38
davon:
Bereitstellungszinsen EUR -12.054,89
2. Verwaltungsvergütung EUR -24.479.327,90
davon:
Kostenpauschale EUR -24.479.327,90
3. Sonstige Aufwendungen EUR -17.377,77
davon:
Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten EUR -17.377,77
Summe der Aufwendungen EUR -24.618.359,05
III. Ordentlicher Nettoertrag EUR 17.914.758,74
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne EUR 63.924.533,45
2. Realisierte Verluste EUR -200.470.399,97
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften EUR -136.545.866,52
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR -118.631.107,78
1. Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne EUR 82.551.484,82
2. Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste EUR 110.731.423,57
VI. Nichtrealisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 193.282.908,39
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 74.651.800,61

Hinweis: Die Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) errechnet sich aus Gegenüberstellung der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zum Ende des Geschäftsjahres und der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zu Beginn des Geschäftsjahres. In die Summe der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) fließen die positiven (negativen) Differenzen ein, die aus dem Vergleich der Wertansätze der einzelnen Vermögensgegenstände zum Berichtsstichtag mit den Anschaffungskosten resultieren.

Die nichtrealisierten Ergebnisse werden ohne Ertragsausgleich ausgewiesen.

1) Inklusive eventuell noch angefallener Zinsen aus Einlagen.

Entwicklungsrechnung für das Sondervermögen

I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres EUR 1.679.362.734,12
1. Mittelzufluss (netto) EUR -55.420.664,69
a) Mittelzuflüsse aus Anteilscheinverkäufen EUR 70.818.537,82
b) Mittelabflüsse aus Anteilscheinrücknahmen EUR -126.239.202,51
2. Ertrags- und Aufwandsausgleich EUR -3.493.521,73
3. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 74.651.800,61
davon:
Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne EUR 82.551.484,82
Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste EUR 110.731.423,57
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres EUR 1.695.100.348,31

Verwendungsrechnung für das Sondervermögen

Berechnung der Wiederanlage Insgesamt Je Anteil
I. Für die Wiederanlage verfügbar
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR -118.631.107,78 -13,15
2. Zuführung aus dem Sondervermögen 1) EUR 118.631.107,78 13,15
3. Zur Verfügung gestellter Steuerabzugsbetrag EUR 0,00 0,00
II. Wiederanlage EUR 0,00 0,00

1) Die Zuführung aus dem Sondervermögen resultiert aus der Berücksichtigung von realisierten Verlusten.

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres EUR Anteilwert EUR
2023 1.695.100.348,31 187,96
2022 1.679.362.734,12 180,36
2021 2.095.305.233,31 220,76
2020 1.704.358.203,46 184,51

Anteilklasse TFC

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)
für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2023

I. Erträge
1. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) EUR 1.240.383,64
2. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland EUR 102.802,36
3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland (vor Quellensteuer) EUR 875,02
4. Abzug ausländischer Quellensteuer EUR -123.583,75
5. Sonstige Erträge EUR 15,25
Summe der Erträge EUR 1.220.492,52
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen 1) EUR -3.487,60
davon:
Bereitstellungszinsen EUR -345,57
2. Verwaltungsvergütung EUR -435.572,69
davon:
Kostenpauschale EUR -435.572,69
3. Sonstige Aufwendungen EUR -497,86
davon:
Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten EUR -497,86
Summe der Aufwendungen EUR -439.558,15
III. Ordentlicher Nettoertrag EUR 780.934,37
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne EUR 1.832.885,01
2. Realisierte Verluste EUR -5.743.127,81
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften EUR -3.910.242,80
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR -3.129.308,43
1. Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne EUR 2.118.744,95
2. Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste EUR 2.695.971,47
VI. Nichtrealisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 4.814.716,42
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 1.685.407,99

Hinweis: Die Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) errechnet sich aus Gegenüberstellung der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zum Ende des Geschäftsjahres und der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zu Beginn des Geschäftsjahres. In die Summe der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) fließen die positiven (negativen) Differenzen ein, die aus dem Vergleich der Wertansätze der einzelnen Vermögensgegenstände zum Berichtsstichtag mit den Anschaffungskosten resultieren.

Die nichtrealisierten Ergebnisse werden ohne Ertragsausgleich ausgewiesen.

1) Inklusive eventuell noch angefallener Zinsen aus Einlagen.

Entwicklungsrechnung für das Sondervermögen

I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres EUR 39.964.421,01
1. Mittelzufluss (netto) EUR 6.678.007,33
a) Mittelzuflüsse aus Anteilscheinverkäufen EUR 16.526.448,00
b) Mittelabflüsse aus Anteilscheinrücknahmen EUR -9.848.440,67
2. Ertrags- und Aufwandsausgleich EUR 421.837,30
3. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 1.685.407,99
davon:
Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne EUR 2.118.744,95
Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste EUR 2.695.971,47
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres EUR 48.749.673,63

Verwendungsrechnung für das Sondervermögen

Berechnung der Wiederanlage Insgesamt Je Anteil
I. Für die Wiederanlage verfügbar
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR -3.129.308,43 -7,46
2. Zuführung aus dem Sondervermögen 1) EUR 3.129.308,43 7,46
3. Zur Verfügung gestellter Steuerabzugsbetrag EUR 0,00 0,00
II. Wiederanlage EUR 0,00 0,00

1) Die Zuführung aus dem Sondervermögen resultiert aus der Berücksichtigung von realisierten Verlusten.

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres EUR Anteilwert EUR
2023 48.749.673,63 116,16
2022 39.964.421,01 110,85
2021 27.138.822,75 134,94
2020 16.238.960,24 112,17

Anhang gemäß § 7 Nr. 9 KARBV

Angaben nach der Derivateverordnung

Das durch Derivate erzielte zu Grunde liegende Exposure:

EUR 0,00

Angaben nach dem qualifizierten Ansatz:

Zusammensetzung des Vergleichsvermögens

MSCI AC Asia Pacific Net Index in EUR

Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko

kleinster potenzieller Risikobetrag % 102,008
größter potenzieller Risikobetrag % 150,734
durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag % 123,119

Die Risikokennzahlen wurden für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2023 auf Basis der VaR-Methode der historischen Simulation mit den Parametern 99% Konfidenzniveau, 10 Tage Haltedauer unter Verwendung eines effektiven, historischen Beobachtungszeitraumes von einem Jahr berechnet. Als Bewertungsmaßstab wird das Risiko eines derivatefreien Vergleichsvermögens herangezogen. Unter dem Marktrisiko versteht man das Risiko, das sich aus der ungünstigsten Entwicklung von Marktpreisen für das Sondervermögen ergibt. Bei der Ermittlung des Marktrisikopotenzials wendet die Gesellschaft den qualifizierten Ansatz im Sinne der Derivate-Verordnung an.

Die durchschnittliche Hebelwirkung aus der Nutzung von Derivaten betrug im Berichtszeitraum 1,0, wobei zur Berechnung der Hebelwirkung die Bruttomethode verwendet wurde.

Sonstige Angaben

Anteilwert Klasse LC: EUR 187,96

Anteilwert Klasse TFC: EUR 116,16

Umlaufende Anteile Klasse LC: 9.018.288,808

Umlaufende Anteile Klasse TFC: 419.682,202

Angabe zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände:

Die Bewertung erfolgt durch die Verwahrstelle unter Mitwirkung der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die Verwahrstelle stützt sich hierbei grundsätzlich auf externe Quellen.

Sofern keine handelbaren Kurse vorliegen, werden Bewertungsmodelle zur Preisermittlung (abgeleitete Verkehrswerte) genutzt, die zwischen Verwahrstelle und Kapitalverwaltungsgesellschaft abgestimmt sind und sich so weit als möglich auf Marktparameter stützen. Diese Vorgehensweise unterliegt einem permanenten Kontrollprozess. Preisauskünfte Dritter werden durch andere Preisquellen, modellhafte Rechnungen oder durch andere geeignete Verfahren auf Plausibilität geprüft.

Die in diesem Bericht ausgewiesenen Anlagen werden nicht zu abgeleiteten Verkehrswerten bewertet.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote:

Die Gesamtkostenquote belief sich auf:

Klasse LC 1,45% p.a Klasse TFC 0,90% p.a

Die Gesamtkostenquote drückt die Summe der Kosten und Gebühren (ohne Transaktionskosten) einschließlich eventueller Bereitstellungszinsen als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvolumens innerhalb eines Geschäftsjahres aus.

Für das Sondervermögen ist gemäß den Anlagebedingungen eine an die Kapitalverwaltungsgesellschaft abzuführende Pauschalgebühr von

Klasse LC 1,45% p.a Klasse TFC 0,90% p.a

vereinbart. Davon entfallen auf die Verwahrstelle bis zu

Klasse LC 0,15% p.a Klasse TFC 0,15% p.a

und auf Dritte (Druck- und Veröffentlichungskosten, Abschlussprüfung sowie Sonstige) bis zu

Klasse LC 0,05% p.a Klasse TFC 0,05% p.a

Im Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023 erhielt die Kapitalverwaltungsgesellschaft DWS Investment GmbH für das Investmentvermögen DWS ESG Top Asien keine Rückvergütung der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle oder an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen, bis auf von Brokern zur Verfügung gestellte Finanzinformationen für Research-Zwecke.

Die Gesellschaft zahlt von dem auf sie entfallenden Teil der Kostenpauschale

Klasse LC mehr als 10% Klasse TFC weniger als 10%

an Vermittler von Anteilen des Sondervermögens auf den Bestand von vermittelten Anteilen.

Die wesentlichen sonstigen Erträge und sonstigen Aufwendungen sind in der Ertrags- und Aufwandsrechnung pro Anteilklasse dargestellt.

Die im Berichtszeitraum gezahlten Transaktionskosten beliefen sich auf EUR 1.547.223,44. Die Transaktionskosten berücksichtigen sämtliche Kosten, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Fonds separat ausgewiesen bzw. abgerechnet wurden und in direktem Zusammenhang mit einem Kauf oder Verkauf von Vermögensgegenständen stehen. Eventuell gezahlte Finanztransaktionssteuern werden in die Berechnung einbezogen.

Der Anteil der Transaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Fondsvermögens über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmen und Personen (Anteil von fünf Prozent und mehr) sind, betrug 0,00 Prozent der Gesamttransaktionen. Ihr Umfang belief sich hierbei auf insgesamt 0,00 EUR.

Angaben zur Mitarbeitervergütung

Die DWS Investment GmbH („die Gesellschaft“) ist ein Tochterunternehmen der DWS Group GmbH & Co. KGaA („DWS KGaA“) und unterliegt im Hinblick auf die Gestaltung ihres Vergütungssystems den aufsichtsrechtlichen Anforderungen der fünften Richtlinie betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren („OGAW V-Richt-linie“) und der Richtlinie über die Verwaltung alternativer Investmentfonds („AIFM-Richtlinie“) sowie den Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde für solide Vergütungspolitiken („ESMA-Leitlinien“).

Vergütungsrichtlinie & Governance

Für die Gesellschaft gilt die gruppenweite Vergütungsrichtlinie, die die DWS KGaA für sich und alle ihre Tochterunternehmen (zusammen „DWS Konzern“ oder „Konzern“) eingeführt hat. Im Einklang mit der Konzernstruktur wurden Ausschüsse eingerichtet, die die Angemessenheit des Vergütungssystems und die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben zur Vergütung sicherstellen und für deren Überprüfung verantwortlich sind.

So wurde unterhalb der DWS KGaA Geschäftsführung das DWS Compensation Committee mit der Entwicklung und Gestaltung von nachhaltigen Vergütungsgrundsätzen, der Erstellung von Empfehlungen zur Gesamtvergütung sowie der Sicherstellung einer angemessenen Governance und Kontrolle im Hinblick auf Vergütung und Zusatzleistungen für den Konzern beauftragt.

Weiterhin wurde das Remuneration Committee eingerichtet, um den Aufsichtsrat der DWS KGaA bei der Überwachung der angemessenen Ausgestaltung der Vergütungssysteme für alle Konzernmitarbeiter zu unterstützen. Dies erfolgt mit Blick auf die Ausrichtung der Vergütungsstrategie auf die Geschäfts- und Risikostrategie sowie unter Berücksichtigung der Auswirkung des Vergütungssystems auf das konzernweite Risiko-, Kapital- und Liquiditätsmanagement.

Im Rahmen der jährlichen internen Überprüfung auf Konzernebene wurde festgestellt, dass die Ausgestaltung des Vergütungssystems angemessen ist und keine wesentlichen Unregelmäßigkeiten vorliegen.

Vergütungsstruktur

Die Mitarbeitervergütung setzt sich aus fixer und variabler Vergütung zusammen. Die fixe Vergütung entlohnt die Mitarbeiter entsprechend ihrer Qualifikation, Erfahrung und Kompetenzen sowie der Anforderung, der Bedeutung und des Umfangs ihrer Funktion. Die variable Vergütung spiegelt die Leistung auf Konzern-, Geschäftsbereichs- und individueller Ebene wieder.

Grundsätzlich besteht die variable Vergütung aus zwei Elementen – der DWS-Komponente und der individuellen Komponente. Die DWS-Komponente wird auf Basis der Zielerreichung wesentlicher Konzernerfolgskennzahlen ermittelt. Für das Geschäftsjahr 2022 waren diese: Bereinigte Aufwand-Ertrag-Relation, Nettomittelaufkommen und ESG-Kenn-zahlen. Die individuelle Komponente der variablen Vergütung berücksichtigt eine Reihe von finanziellen und nicht-finanziellen Faktoren, Verhältnismäßigkeiten innerhalb der Vergleichsgruppe und Überlegungen zur Mitarbeiterbindung. Variable Vergütung kann im Fall von negativen Erfolgsbeiträgen oder Fehlverhalten entsprechend reduziert oder komplett gestrichen werden. Sie wird grundsätzlich nur gewährt und ausgezahlt, wenn die Gewährung für den Konzern tragfähig ist. Im laufenden Beschäftigungsverhältnis werden keine Garantien für eine variable Vergütung vergeben. Garantierte variable Vergütung wird nur bei Neueinstellungen in eng begrenztem Rahmen und limitiert auf das erste Anstellungsjahr vergeben.

Die Vergütungsstrategie ist darauf ausgerichtet, ein angemessenes Verhältnis zwischen fester und variabler Vergütung zu erreichen. Dies trägt dazu bei, die Mitarbeitervergütung an den Interessen von Kunden, Investoren und Aktionären sowie an den Branchenstandards auszurichten. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass die fixe Vergütung einen ausreichend hohen Anteil an der Gesamtvergütung ausmacht, um dem Konzern volle Flexibilität bei der Gewährung variablen Vergütung zu ermöglichen.

Festlegung der variablen Vergütung und angemessene Risikoadjustierung

Der Gesamtbetrag der variablen Vergütung unterliegt angemessenen Risikoanpassungsmaßnahmen, die Ex-ante- und Ex-post-Risikoanpassungen umfassen. Die solide Methodik soll sicherstellen, dass die Bestimmung der variablen Vergütung die risikobereinigte Performance sowie die Kapital- und Liquiditätsposition des Konzerns widerspiegelt. Bei der Bewertung der Leistung der Geschäftsbereiche werden eine Reihe von Überlegungen herangezogen. Die Leistung wird im Zusammenhang mit finanziellen und nicht-finanziellen Zielen auf der Grundlage von Balanced Scorecards bewertet. Die Zuteilung von variabler Vergütung zu den Infrastrukturbereichen und insbesondere zu den Kontrollfunktionen hängt zwar vom Gesamtergebnis des Konzerns ab, nicht aber von den Ergebnissen der von ihnen überwachten Geschäftsbereiche.

Auf individueller Mitarbeiterebene gelten Grundsätze für die Festlegung der variablen Vergütung. Diese enthalten Informationen über die Faktoren und Messgrößen, die bei Entscheidungen zur individuellen variablen Vergütung berücksichtigt werden müssen. Dazu zählen beispielsweise Investmentperformance, Kundenbindung, Erwägungen zur Unternehmenskultur sowie Zielvereinbarungen und Leistungsbeurteilungen im Rahmen des Ansatzes der Ganzheitliche Leistung. Zudem werden Hinweise der Kontrollfunktionen und Disziplinarmaßnahmen sowie deren Einfluss auf die variable Vergütung einbezogen.

Nachhaltige Vergütung

Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsrisiken sind elementarer Bestandteil bei der Bestimmung der variablen Vergütung. Dementsprechend steht die DWS Vergütungsrichtlinie mit den für den Konzern geltenden Nachhaltigkeitskriterien im Einklang. Dadurch schafft der DWS Konzern Verhaltensanreize, die sowohl die Investoreninteressen als auch den langfristigen Erfolg des Unternehmens fördern. Relevante Nachhaltigkeitsfaktoren werden regelmäßig überprüft und in die Gestaltung der Vergütungsstruktur integriert.

Vergütung für das Jahr 2022

Das DWS Compensation Committee hat die Tragfähigkeit der variablen Vergütung für das Jahr 2022 kontrolliert und festgestellt, dass die Kapital- und Liquiditätsausstattung des Konzerns über den regulatorisch vorgeschriebenen Mindestanforderungen und dem internen Schwellenwert für die Risikotoleranz liegt. Als Teil der im März 2023 für das Geschäftsjahr 2022 gewährten variablen Vergütung wird die DWS-Komponente auf Basis der Bewertung der festgelegten Leistungskennzahlen gewährt. Die Geschäftsführung hat für 2022 eine Auszahlungsquote der DWS-Komponente von 76,25 % festgelegt.

Vergütungssystem für Risikoträger

Gemäß den regulatorischen Anforderungen hat die Gesellschaft Risikoträger ermittelt. Das Identifizierungsverfahren wurde im Einklang mit den Konzerngrundsätzen durchgeführt und basiert auf der Bewertung des Einflusses folgender Kategorien von Mitarbeitern auf das Risikoprofil der Gesellschaft oder einen von ihr verwalteten Fonds und: (a) Geschäftsführung/​Senior Management, (b) Portfolio-/​Investmentmanager, (c) Kontrollfunktionen, (d) Mitarbeiter mit Leitungsfunktionen in Verwaltung, Marketing und Human Resources, (e) sonstige Mitarbeiter (Risikoträger) mit wesentlichem Einfluss, (f) sonstige Mitarbeiter in der gleichen Vergütungsstufe wie sonstige Risikoträger, deren Tätigkeit einen Einfluss auf das Risikoprofil der Gesellschaft oder des Konzerns hat.

Mindestens 40 % der variablen Vergütung für Risikoträger werden aufgeschoben vergeben. Des Weiteren werden für wichtige Anlageexperten mindestens 50 % sowohl des direkt ausgezahlten als auch des aufgeschobenen Teils in Form von aktienbasierten oder fondsbasierten Instrumenten des DWS Konzerns gewährt. Alle aufgeschobenen Komponenten unterliegen bestimmten Leistungs- und Verfallbedingungen, um eine angemessene nachträgliche Risikoadjustierung zu gewährleisten. Bei einer variablen Vergütung von weniger als EUR 50.000 erhalten Risikoträger ihre gesamte variablen Vergütung in bar und ohne Aufschub.

Zusammenfassung der Informationen zur Vergütung für die Gesellschaft für 2022 1)

Jahresdurchschnitt der Mitarbeiterzahl 482
Gesamtvergütung EUR 101.532.202
Fixe Vergütung EUR 63.520.827
Variable Vergütung EUR 38.011.375
davon: Carried Interest EUR 0
Gesamtvergütung für Senior Management 2) EUR 5.846.404
Gesamtvergütung für sonstige Risikoträger EUR 7.866.362
Gesamtvergütung für Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen EUR 2.336.711

1) Vergütungsdaten für Delegierte, an die die Gesellschaft Portfolio- oder Risikomanagementaufgaben übertragen hat, sind nicht in der Tabelle erfasst.

2) „Senior Management“ umfasst nur die Geschäftsführung der Gesellschaft. Die Geschäftsführung erfüllt die Definition als Führungskräfte der Gesellschaft. Über die Geschäftsführung hinaus wurden keine weiteren Führungskräfte identifiziert.

Angaben gemäß Verordnung (EU) 2015/​2365 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften (WpFinGesch.) und der Weiterverwendung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/​2012 – Ausweis nach Abschnitt A

Im Berichtszeitraum lagen keine Wertpapierfinanzierungsgeschäfte gemäß der o.g. rechtlichen Bestimmung vor.

Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten

Name des Produkts: DWS ESG Top Asien
Unternehmenskennung (LEI-Code): 549300W9BI5I0YT74137
ISIN: DE0009769760
Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.
Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das in der Verordnung (EU) 2020/​852 festgelegt ist und ein Verzeichnis von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten enthält. In dieser Verordnung ist kein Verzeichnis der sozial nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten festgelegt. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel könnten taxonomie-konform sein oder nicht.
Ökologische und/​oder soziale Merkmale
Wurden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt?
[ ] Ja [XNein
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel getätigt:_​_​% [X] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt wurden, enthielt es 10,5% an nachhaltigen Investitionen
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [ ] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [X] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[X] mit einem sozialen Ziel
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel getätigt: _​_​% [ ] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen getätigt.
Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfüllt?

Die Gesellschaft bewarb mit diesem Fonds ökologische und soziale Merkmale in den Bereichen Klimaschutz, soziale Normen sowie Unternehmensführung (Governance) und der allgemeinen ESGQualität, indem folgende Ausschlusskriterien angewendet wurden:

(1) Klima- und Transitionsrisiken,

(2) Norm-Verstöße im Hinblick auf die Einhaltung internationaler Normen für Unternehmensführung, Menschen- und Arbeitnehmerrechte, Kunden- und Umweltsicherheit und Geschäftsethik,

(3) In Bezug auf die Prinzipien des United Nations Global Compact (UN Global Compact) wurden Unternehmen mit sehr schwerwiegenden, ungelösten Kontroversen ausgeschlossen,

(4) Im Bereich ESG-Qualität wurden Emittenten ausgeschlossen, die im Verhältnis zu ihrer Vergleichsgruppe am schlechtesten hinsichtlich Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren bewertet wurden,

(5) Freedom House für Staaten, die als „nicht frei“ gekennzeichnet wurden,

(6) Kontroverse Sektoren für Unternehmen, die eine vordefinierte Umsatzgrenze überstiegen,

(7) Kontroverse Waffen.

Die Gesellschaft bewarb mit diesem Fonds zudem einen Anteil an nachhaltigen Investitionen, die einen positiven Beitrag zu einem oder mehreren Zielen der Vereinten Nationen für eine nachhaltige Entwicklung (UN-SDGs) leisteten.

Die Gesellschaft hatte für diesen Fonds keinen Referenzwert für die Erreichung der beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale bestimmt.

Mit Nachhaltigkeits-indikatoren wird gemessen, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht werden.
Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?

Die detaillierten Beschreibungen der verbindlichen Elemente der Anlagestrategie, die für die Auswahl der Investitionen zur Erfüllung der beworbenen ökologischen oder sozialen Ziele verwendet wurden, sowie der Bewertungsmethodik, ob und in welchem Maße Vermögensgegenstände und Indikatoren die definierten ESG-Standards erfüllten, können dem Kapitel „Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?“ entnommen werden. Des Weiteren ist zu beachten, dass dieses referenzierte Kapitel vertiefende Informationen bzgl. der Ausschlusskriterien der Nachhaltigkeitsindikatoren enthält. Diese sind im Zusammenhang mit der folgenden Darstellung der Performanz der Nachhaltigkeitsindikatoren zu lesen.

Zur Berechnung der ESG-Kennzahlen werden für die Vermögensgegenstände die Bewertungskurse aus dem Front-Office-System genutzt, so dass es zu geringfügigen Abweichungen zu den übrigen im Jahresbericht dargestellten Kurswerten, die aus dem Fondsbuchhaltungssystem abgeleitet werden, kommen kann.

DWS ESG Top Asien
Indikatoren Beschreibung Performanz
Nachhaltigkeitsindikatoren
Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung Indikator dafür, in welchem Maße ein Emittent Klima- und Transitionsrisiken ausgesetzt ist Keine Investitionen in unzulängliche Vermögenswerte
Norm-Bewertung Indikator dafür, in welchem Maße bei einem Unternehmen Norm-Verstöße gegen internationale Standards auftreten Keine Investitionen in unzulängliche Vermögenswerte
UN Global Compact-Bewertung Indikator dafür, ob ein Unternehmen direkt in eine oder mehrere sehr schwerwiegende, ungelöste Kontroversen in Bezug auf den United Nation Global Compact verwickelt ist Keine Investitionen in unzulängliche Vermögenswerte
ESG-Qualitätsbewertung Indikator für den Vergleich der Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren eines Emittenten im Verhältnis zu seiner Vergleichsgruppe Keine Investitionen in unzulängliche Vermögenswerte
Freedom House Status Indikator für die politisch-zivile Freiheit eines Staates Keine Investitionen in unzulängliche Vermögenswerte
Ausschluss-Bewertung für kontroverse Sektoren Indikator dafür, inwieweit ein Unternehmen an kontroversen Sektoren beteiligt ist 0% des Portfoliovermögens
Ausschluss-Bewertung für „kontroversen Waffen“ Indikator dafür, inwieweit ein Unternehmen an kontroversen Waffen beteiligt ist. 0% des Portfoliovermögens
Nachhaltigkeitsbewertung Methodik zur Bestimmung von nachhaltigen Investitionen gemäß Artikel 2 Absatz 17 der EU Verordnung 2019/​2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („Offenlegungsverordnung“) wird als Indikator zur Messung des Anteils nachhaltiger Investitionen herangezogen 10,50% des Portfoliovermögens
Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (PAI)
PAII – 01. THG-Emissionen Summe des aktuellen Werts der Investitionen von Unternehmen i, geteilt durch den Unternehmenswert des investierten Unternehmens und multipliziert mit den Scope 1+2+3-THG-Emissionen des Unternehmens. 567.690,2 tCO2
PAII – 02. CO2-Fußabdruck – EUR Der CO2-Fußabdruck wird in Tonnen CO2-Emissionen pro Million investierter EUR ausgedrückt. Die CO2-Emissionen eines Emittenten werden durch seinen Unternehmenswert einschließlich liquider Mittel (EVIC) normalisiert. 349,61 tCO2e /​ Million EUR
PAII – 03. Kohlenstoffintensität Gewichtete durchschnittliche Kohlenstoffintensität Scope 1+2+3 881,96 tCO2e /​ Million EUR
PAII – 04. Beteiligung an Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind Anteil der Investitionen in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind 7,11% des Portfoliovermögens
PAII – 10. Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze und die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen Anteil der Investitionen in Unternehmen, die in Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze oder die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen verwickelt waren 0 % des Portfoliovermögens
PAII – 14. Beteiligung an umstrittenen Waffen Anteil der Investitionen in Unternehmen, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen) 0 % des Portfoliovermögens

Stand: 29. September 2023

Die Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (Principal Adverse Impact Indicators – PAII) werden anhand der Informationen in den DWS Backoffice- und Frontoffice-Systemen berechnet, die unter anderem auf den Daten externer ESG-Datenanbieter basieren. Falls es zu einzelnen Wertpapieren oder deren Emittenten keine Informationen über einen einzelnen PAII gibt, weil keine Daten verfügbar sind oder der Indikator auf den jeweiligen Emittenten oder das Wertpapier nicht anwendbar ist, können in einzelnen PAII-Berechnungsmethoden diese Wertpapiere oder Emittenten mit einem Wert von 0 eingehen. Bei Zielfonds erfolgt eine „Portfolio-Durchsicht“ abhängig von der Datenverfügbarkeit, unter anderem in Bezug auf die Datenaktualität der Zielfondbestände sowie der verfügbaren Informationen der zugehörigen Wertpapiere oder Emittenten. Die Berechnungsmethode für die einzelnen PAIIs kann sich in späteren Berichtsperioden infolge weiterentwickelter Marktstandards, einer geänderten Behandlung bestimmter
Wertpapierkategorien (wie Derivaten), eines größeren Erfassungsbereichs der Daten oder aufgrund von aufsichtsrechtlicher Klarstellungen ändern.

Welche Ziele verfolgten die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, und wie trägt die nachhaltige Investition zu diesen Zielen bei?

Die Gesellschaft investierte für den Fonds teilweise in nachhaltige Investitionen gemäß Artikel 2 Absatz 17 der Offenlegungsverordnung. Diese nachhaltigen Investitionen trugen mindestens zu einem der UN-SDG (sogenannte „SDGs“ (Sustainable Development Goals) – die UN (Vereinte Nationen)- Nachhaltigkeitsziele) bei, die ökologische und/​oder soziale Zielsetzungen hatten, wie beispielsweise folgende (nicht abschließende) Liste:

• Ziel 1: Keine Armut
• Ziel 2: Kein Hunger
• Ziel 3: Gesundheit und Wohlergehen
• Ziel 4: Hochwertige Bildung
• Ziel 5: Geschlechtergleichheit
• Ziel 6: Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen
• Ziel 7: Bezahlbare und saubere Energie
• Ziel 8: Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
• Ziel 10: Weniger Ungleichheit
• Ziel 11: Nachhaltige Städte und Gemeinden
• Ziel 12: Nachhaltige/​r Konsum und Produktion
• Ziel 13: Maßnahmen zum Klimaschutz
• Ziel 14: Leben unter Wasser
• Ziel 15: Leben an Land

Der Umfang des Beitrags zu den einzelnen UN-SDGs variierte in Abhängigkeit von den tatsächlichen Anlagen im Portfolio. Die Gesellschaft ermittelte den Beitrag zu den UN-SDGs mittels der Nachhaltigkeitsbewertung, bei der potenzielle Anlagen anhand verschiedener Kriterien dahingehend beurteilt wurden, ob eine Anlage als nachhaltig eingestuft werden konnte. Im Rahmen dieser Bewertungsmethodik wurde beurteilt, ob (1) eine Anlage einen positiven Beitrag zu einem oder mehreren UN-SDGs leistete, (2) der Emittent diese Ziele erheblich beeinträchtigte (Do Not Significantly Harm – „DNSH“ Bewertung), und (3) das Unternehmen Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwandt.

In die Nachhaltigkeitsbewertung flossen Daten von mehreren Datenanbietern, aus öffentlichen Quellen und/​oder internen Bewertungen auf Grundlage einer festgelegten Bewertungs- und Klassifizierungsmethodik ein, um festzustellen, ob eine Anlage nachhaltig war. Tätigkeiten, die einen positiven Beitrag zu den UN-SDGs leisteten, wurden in Abhängigkeit von der Anlage nach Umsatz, Investitionsaufwendungen (CapEx) und/​oder betrieblichen Aufwendungen (OpEx) bewertet. Wurde ein positiver Beitrag festgestellt, galt die Anlage als nachhaltig, wenn der Emittent die DNSH-Bewertung bestand und das Unternehmen Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwandt.

Der Anteil an nachhaltigen Investitionen gemäß Artikel 2 Absatz 17 Offenlegungsverordnung im Portfolio wurde proportional zu den wirtschaftlichen Aktivitäten der Emittenten berechnet, die als nachhaltig eingestuft wurden. Abweichend hiervon erfolgte bei Anleihen mit Erlösverwendung, die als nachhaltig eingestuft wurden, eine Anrechnung mit dem gesamten Wert der Anleihe.

Die Gesellschaft strebte mit dem Fonds keinen Anteil an nachhaltigen Anlagen an, die mit einem ökologischen Ziel gemäß der EU-Taxonomie im Einklang standen.

Inwiefern haben die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, ökologisch oder sozial nachhaltigen Anlagezielen nicht erheblich geschadet?

Die Bewertung, ob eine erhebliche Beeinträchtigung („DNSH-Bewertung“) vorlag, war ein integraler Bestandteil der DWS-Nachhaltigkeitsbewertung und beurteilte, ob durch einen Emittenten, der zu einem UN-SDG beitrug, eines oder mehrere dieser Ziele erheblich beeinträchtigt wurden. Wenn eine erhebliche Beeinträchtigung festgestellt wurde, bestand der Emittent die DNSH-Bewertung nicht und konnte nicht als nachhaltige Investition angesehen werden.

Wie wurden die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Im Rahmen der DNSH-Bewertung wurden in der DWS-Nachhaltigkeitsbewertung systematisch die verpflichtenden Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus Tabelle 1 (nach Relevanz) sowie relevante Indikatoren aus Tabelle 2 und 3 in Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1288 der Kommission zur Ergänzung der Offenlegungsverordnung integriert. Unter Berücksichtigung dieser nachteiligen Auswirkungen legte die Gesellschaft quantitative Schwellenwerte und/​oder qualitative Werte fest, anhand derer bestimmt wurde, ob ein Emittent die ökologischen oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigte. Diese Werte wurden auf der Grundlage verschiedener externer und interner Faktoren, wie Datenverfügbarkeit, politische Ziele oder Marktentwicklungen, festgelegt und konnten im Laufe der Zeit angepasst werden.

Stehen die nachhaltigen Investitionen mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte in Einklang? Nähere Angaben:

Im Rahmen der Nachhaltigkeitsbewertung beurteilte die Gesellschaft darüber hinaus auf Basis der Norm-Bewertung, inwieweit ein Unternehmen mit internationalen Normen im Einklang stand. Dies umfasste Prüfungen hinsichtlich der Einhaltung internationaler Normen, wie beispielsweise der OECDLeitsätze für multinationale Unternehmen, der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Prinzipien des UN Global Compact und der Standards der International Labour Organisation. Unternehmen mit der schlechtesten Norm-Bewertung von F wurden nicht als nachhaltig eingestuft und waren als Anlage ausgeschlossen.

In der EU-Taxonomie ist der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ festgelegt, nach dem taxonomiekonforme Investitionen die Ziele der EU-Taxonomie nicht erheblich beeinträchtigen dürfen, und es sind spezifische Unionskriterien beigefügt.

Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die Unionskriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die Unionskriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Alle anderen nachhaltigen Investitionen dürfen ökologische oder soziale Ziele ebenfalls nicht erheblich beeinträchtigen.

Bei den wichtigsten nachteiligen Auswirkungenhandelt es sich um die bedeutendsten nachteiligen Auswirkungen von Investitions-entscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in den Bereichen Umwelt, Soziales und Beschäftigung, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Die Gesellschaft berücksichtigte für den Fonds die folgenden wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1288 der Kommission zur Ergänzung der Offenlegungsverordnung:

• Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) (Nr. 1);

• CO2-Fußabdruck (Nr. 2);

• THG-Emissionsintensität der Unternehmen, in die investiert wurde (Nr. 3);

• Engagement in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig waren (Nr. 4);

• Verstöße gegen die UNGC- Grundsätze und gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen (Nr. 10) und

• Engagement in umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen) (Nr. 14)

Die vorstehenden wichtigsten nachteiligen Auswirkungen wurden auf Produktebene durch die Anwendung der ESG-Bewertungsmethodik beziehungsweise der Ausschlüsse von Anlagen des Fonds berücksichtigt, die die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfüllten, wie im Abschnitt „Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?“ näher beschrieben wird.

Welche sind die Hauptinvestitionen dieses Finanzprodukts?
Die Liste umfasst die folgenden Investitionen, auf die der größte Anteil der im Bezugszeitraum getätigten Investitionen des Finanzprodukts entfiel:
01. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023
Größte Investitionen Aufschlüsselung der Branchenstruktur gemäß NACE-Systematik In % des durchschnittlichen Portfoliovermögens Aufschlüsselung der Länder
Taiwan Semiconductor Manufacturing Co. C – Verarbeitendes Gewerbe/​Herstellung von Waren 6,7 Taiwan
Samsung Electronics Co. C – Verarbeitendes Gewerbe/​Herstellung von Waren 5,4 Korea, Republic of
Tencent Holdings J – Information und Kommunikation 4,9 China
Mitsubishi UFJ Financial Group K – Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 3,4 Japan
Alibaba Group Holding ADR M – Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 2,8 China
HDFC Bank ADR K – Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 2,8 India
HSBC Holdings K – Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 2,7 United Kingdom
Nintendo Co. C – Verarbeitendes Gewerbe/​Herstellung von Waren 2,7 Japan
ORIX K – Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 2,3 Japan
AIA Group K – Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 2,2 Hong Kong
Tokyo Electron C – Verarbeitendes Gewerbe/​Herstellung von Waren 2,2 Japan
NetEase ADR J – Information und Kommunikation 2,2 Cayman Islands
Recruit Holdings Co. M – Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 2,1 Japan
Mitsubishi Estate Co. F – Baugewerbe/​Bau 2,1 Japan
Hongkong Exchanges and Clearing K – Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 2,0 Hong Kong

für den Zeitraum vom 01. Oktober 2022 bis zum 29. September 2023

Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen?

Der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen betrug zum Stichtag 93,25% des Portfoliovermögens.

Die Vermögensallokation gibt den jeweiligen Anteil der Investitionen in bestimmte Vermögenswerte an.
Wie sah die Vermögensallokation aus?

Dieser Fonds legte 93,25% seines Wertes in Vermögensgegenstände an, die den von der Gesellschaft definierten ESG-Standards entsprachen (#1 Ausgerichtet auf ökologische und soziale Merkmale). 10,5% des Wertes des Fonds wurden in nachhaltige Investitionen angelegt (#1A Nachhaltige Investitionen).

6,75% des Wertes des Fonds wurden in Vermögensgegenstände angelegt, für die die ESGBewertungsmethodik nicht angewendet wurde oder für die keine vollständige ESG-Datenabdeckung vorlag (#2 Andere Investitionen). Innerhalb dieser Quote wurden Anlagen von bis zu 20% des Wertes des Fonds in Anlagen toleriert, für die keine vollständige Datenabdeckung in Bezug auf die ESGBewertungsansätze und Ausschlüsse vorlag. Diese Toleranz galt nicht für die Norm-Bewertung, das heißt Unternehmen mussten die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.
#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Die Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst folgende Unterkategorien:

Die Unterkategorie #1A Nachhaltige Investitionen umfasst ökologisch und sozial nachhaltige Investitionen.

Die Unterkategorie#1B Andere ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, aber nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Mit Blick auf die EUTaxonomiekonformität umfassen die Kriterien für fossiles Gas die Begrenzung der Emissionen und die Umstellung auf erneuerbare Energie oder CO2-arme Kraftstoffe bis Ende 2035. Die Kriterien für Kernenergiebeinhalten umfassende Sicherheits- und Abfallentsorgungsvorschriften.
Ermöglichende Tätigkeitenwirken unmittelbar ermöglichend darauf hin, dass andere Tätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen leisten.

Übergangstätigkeitensind Tätigkeiten, für die es noch keine CO2-armen Alternativen gibt und die unter anderem Treibhausgas-emissionswerte aufweisen, die den besten Leistungen entsprechen.

Taxonomiekonforme Tätigkeiten, ausgedrückt durch den Anteil der:
Umsatzerlöse, die die gegenwärtige „Umweltfreundlichkeit“ der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
Investitions- ausgaben (CapEx), die die umweltfreundlichen, für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft relevanten Investitionen der Unternehmen, in die investiert wird, aufzeigen
Betriebsausgaben (OpEx), die die umweltfreundlichen betrieblichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
In welchen Wirtschaftssektoren wurden die Investitionen getätigt?

NACE-Code Aufschlüsselung der Branchenstruktur der NACE-Systematik In % des Portfoliovermögens
B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 4,0%
C Verarbeitendes Gewerbe/​Herstellung von Waren 40,3%
F Baugewerbe/​Bau 2,0%
G Handel; Instandhaltung und Reperatur von Kraftfahrzeugen 2,0%
H Verkehr und Lagerei 1,1%
J Information und Kommunikation 9,0%
K Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 26,3%
M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 7,0%
NA Sonstige 8,4%
Beteiligung an Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind 7,1%

Stand: 29. September 2023

Inwiefern waren die nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel mit der EU-Taxonomie konform?

Der beworbene Anteil ökologisch nachhaltiger Investitionen, gemäß der Verordnung (EU) 2020/​852 (sogenannte Taxonomie- Verordnung) betrug 0% des Wertes des Fonds. Es konnte jedoch sein, dass einige nachhaltige Investitionen dennoch mit einem Umweltziel der Taxonomie-Verordnung konform waren.

WURDEMIT DEM FINANZPRODUKT IN EU-TAXONOMIEKONFORME TÄTIGKEITEN IM BEREICH FOSSILES GAS UND/​ODER KERNENERGIE INVESTIERT1?

[ ] Ja
[ ] In fossiles Gas [ ] In der Kernenergie
[X] Nein

Die Gesellschaft strebte keine Taxonomie-konformen Investitionen im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie an. Dennoch konnte es vorkommen, dass im Rahmen der Anlagestrategie auch in Unternehmen investiert wurde, die jedenfalls auch in diesen Bereichen tätig waren.

1Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie sind nur dann EU-taxonomiekonform, wenn sie zur Eindämmung des Klimawandels („Klimaschutz“) beitragen und kein Ziel der EU-Taxonomie erheblich beeinträchtigen – siehe Erläuterung am linken Rand. Die vollständigen Kriterien für EU-taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten im Bereich fossiles Gas und Kernenergie sind in der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1214 der Kommission festgelegt.

Die nachstehenden Grafiken zeigen den Mindestprozentsatz der EU-taxonomiekonformen Investitionen in Grün. Da es keine geeignete Methode zur Bestimmung der Taxonomiekonformität von Staatsanleihen* gibt, zeigt die erste Grafik die Taxonomiekonformität in Bezug auf alle Investitionen des Finanzprodukts einschließlich der Staatsanleihen, während die zweite Grafik die Taxonomiekonformität nur in Bezug auf die Investitionen des Finanzprodukts zeigt, die keine Staatsanleihen umfassen.

*Für die Zwecke dieser Diagramme umfasst der Begriff „Staatsanleihen“ alle Risikopositionen gegenüber Staaten.

Wie hoch ist der Anteil der Investitionen, die in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind?

Es bestand kein Anteil an Investitionen in Übergangswirtschaftstätigkeiten oder ermöglichende Tätigkeiten.

sind nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die die Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß der Verordnung (EU) 2020/​852 nicht berücksichtigen.

Wie hoch war der Anteil der nicht mit der EU-Taxonomie konformen nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel?

Es bestand kein separater Anteil für nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die nicht mit der EU-Taxonomie konform waren. Eine Trennung war bei der Bewertung nachhaltiger Investitionen, ob diese ökologische oder soziale Investitionen waren, nicht möglich. Der Gesamtanteil an nachhaltigen Investitionen betrug insgesamt 10,5% des Wertes des Fonds.

Wie hoch war der Anteil der sozial nachhaltigen Investitionen?

Die Gesellschaft hatte für den Fonds keine Mindestquote für ökologisch oder sozial nachhaltige Investitionen gemäß Artikel 2 Absatz 17 Offenlegungsverordnung festgelegt. Da eine Trennung bei der Bewertung nachhaltiger Investitionen nicht möglich war, betrug der Gesamtanteil an ökologisch und sozial nachhaltigen Investitionen insgesamt 10,5% des Wertes des Fonds.

Welche Investitionen fielen unter „Andere Investitionen“, welcher Anlagezweck wurden mit ihnen verfolgt und gab es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz?

Unter #2 Andere Investitionen fielen Vermögensgegenstände 6,75% des Wertes des Fonds, für die die ESG-Bewertungsmethodik nicht angewendet wurde oder für die keine vollständige ESG-Datenabdeckung vorlag. Innerhalb dieser Quote wurden Anlagen von bis zu 20% des Wertes des Fonds in Anlagen toleriert, für die keine vollständige Datenabdeckung in Bezug auf die ESG-Bewertungsansätze und Ausschlüsse vorlag.
Diese Toleranz galt nicht für die Norm-Bewertung, das heißt Unternehmen mussten die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

Diese anderen Investitionen konnten alle in der Anlagepolitik vorgesehenen Vermögensgegenstände, einschließlich Bankguthaben und Derivate, umfassen.

„Andere Investitionen“ konnten zu Optimierung des Anlageergebnisses, für Diversifizierungs-, Liquiditäts- und Absicherungszwecke genutzt werden.

Ökologischer oder sozialer Mindestschutz wurde bei diesem Fonds bei den anderen Investitionen nicht oder nur teilweise berücksichtigt.

Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?

Dieser Fonds verfolgte eine Aktienstrategie. Das Fondsvermögen war vorwiegend in Anlagen investiert worden, die die definierten Standards für die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erfüllten, wie in den folgenden Abschnitten dargelegt. Die Strategie des Fonds im Hinblick auf die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale war ein integraler Bestandteil der unternehmensinternen ESG-Bewertungsmethode und wurde über die Anlagerichtlinien des Fonds fortlaufend überwacht. Weitere Details der Anlagepolitik konnten dem Besonderen Teil des Verkaufsprospekts und den Besonderen Anlagebedingungen entnommen werden.

ESG-Bewertungsmethodik

Die Gesellschaft strebte an, die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale zu erreichen, indem potenzielle Anlagen unabhängig von deren wirtschaftlichen Erfolgsaussichten anhand einer unternehmensinternen ESG-Bewertungsmethodik bewertet und darauf basierend Ausschlusskriterien angewendet wurden.

Die ESG-Bewertungsmethodik basierte auf der ESG-Datenbank, die Daten mehrerer ESGDatenanbieter, öffentlicher Quellen und interne Bewertungen nutzte. Interne Bewertungen berücksichtigten unter anderem zukünftig zu erwartende ESG-Entwicklungen eines Emittenten, Plausibilität der Daten im Hinblick auf vergangene oder zukünftige Ereignisse, Dialogbereitschaft zu ESG-Themen und ESG-spezifische Entscheidungen eines Unternehmens.

Die ESG-Datenbank stellte innerhalb einzelner Bewertungsansätze Bewertungen fest, die einer Buchstabenskala von „A“ bis „F“ folgten. Hierbei erhielten Emittenten jeweils eine von sechs möglichen Bewertungen (A bis F), wobei „A“ die höchste Bewertung und „F“ die niedrigste Bewertung darstellte. Die ESG-Datenbank stellte anhand anderer Bewertungsansätze auch Ausschlusskriterien (Komplettausschlüsse oder Ausschlüsse auf Basis von Umsatzschwellen) bereit.

Die jeweiligen Bewertungen der Vermögensgegenstände wurden dabei einzeln betrachtet. Hatte ein Emittent in einem Bewertungsansatz eine Bewertung, die in diesem Bewertungsansatz als nicht geeignet betrachtet wurde, konnten Vermögensgegenstände von Emittenten nicht erworben werden, auch wenn er in einem anderen Bewertungsansatz eine Bewertung hatte, die geeignet wäre.

Die ESG-Datenbank nutzte unter anderem folgende Bewertungsansätze zur Beurteilung, ob ESG-Standards in Bezug auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale bei Emittenten beziehungsweise Anlagen vorlagen und ob Unternehmen, in die investiert wurde, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwandten:

• Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung

Mittels der Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung wurde das Verhalten von Emittenten im Zusammenhang mit dem Klimawandel und Umweltveränderungen, zum Beispiel der Reduzierung von Treibhausgasen und Wasserschutz bewertet. Dabei wurden Emittenten, die zum Klimawandel und anderen negativen Umweltveränderungen weniger beitrugen beziehungsweise die diesen Risiken weniger ausgesetzt waren, besser bewertet. Emittenten, die eine Bewertung von F im Bewertungsansatz Klima- und Transitionsrisiko hatten, wurden ausgeschlossen.

• Norm-Bewertung

Mittels der Norm-Bewertung wurden Unternehmen zum Beispiel im Rahmen der Prinzipien des UN Global Compact, der Standards der International Labour Organisation sowie allgemein anerkannter internationaler Normen und Grundsätze bewertet. Die Norm- Bewertung prüfte zum Beispiel Menschenrechtsverletzungen, Verletzungen von Arbeitnehmerrechten, Kinder- oder Zwangsarbeit, nachteilige Umweltauswirkungen und Geschäftsethik. Bei der Bewertung wurden Verstöße gegen die zuvor genannten internationalen Standards berücksichtigt. Diese Verstöße wurden anhand von Daten von ESG-Datenanbietern und/​oder anderer vorliegender Informationen, wie zum Beispiel die erwarteten zukünftigen Entwicklungen dieser Verstöße sowie die Bereitschaft des Unternehmens, einen Dialog über diesbezügliche Unternehmensentscheidungen aufzunehmen, bewertet. Unternehmen, die eine Bewertung von F im Bewertungsansatz Norm hatten, wurden ausgeschlossen.

• UN Global Compact-Bewertung

Zusätzlich zur Norm-Bewertung wurden Unternehmen ausgeschlossen, die direkt in eine oder mehrere sehr schwerwiegende, ungelöste Kontroversen in Bezug auf die Prinzipien des United Nations Global Compact verwickelt waren.

• ESG-Qualitätsbewertung

Bei der ESG-Qualitätsbewertung wurde zwischen Unternehmen und staatlichen Emittenten unterschieden.

Für Unternehmen wurden Emittenten auf Basis ihrer ESG-Qualität verglichen. Die ESGQualitätsbewertung berücksichtigte bei der Beurteilung des Emittenten unterschiedliche ESGFaktoren, so zum Beispiel den Umgang mit Umweltveränderungen, Produktsicherheit, Mitarbeitermanagement oder Unternehmensethik.

Die ESG-Qualitätsbewertung folgte dem sogenannten „Klassenbester-Ansatz“ (aus dem englischen „best in class“). Dabei erhielten die Emittenten eine Bewertung relativ zu ihrer Vergleichsgruppe. Die Vergleichsgruppe wurde gebildet aus Unternehmen aus dem gleichen Industriesektor. Die im Vergleich besser bewerteten Emittenten erhielten eine bessere Bewertung während die im Vergleich schlechter bewerteten Emittenten eine schlechtere Bewertung erhielten.

Für staatliche Emittenten beurteilte die ESG-Qualitätsbewertung einen Staat über eine Vielzahl an ESG-Kriterien. Indikatoren für Umweltaspekte sind zum Beispiel der Umgang mit dem Klimawandel, natürliche Ressourcen und Katastrophenanfälligkeit, Indikatoren für Soziales sind unter anderem das Verhältnis zu Kinderarbeit, Gleichberechtigung und die herrschenden sozialen Bedingungen, und Indikatoren für eine gute Regierungsführung waren zum Beispiel das politische System, das Vorhandensein von Institutionen sowie die Rechtsstaatlichkeit. Darüber hinaus berücksichtigte die ESG-Qualitätsbewertung explizit die zivilen und demokratischen Freiheiten eines Landes.

Unternehmen und staatliche Emittenten, die eine Bewertung von F im Bewertungsansatz ESGQualitätsbewertung hatten, wurden ausgeschlossen.

• Freedom House Status Freedom House war eine internationale Nichtregierungsorganisation, welche Länder nach dem Grad ihrer politisch-zivilen Freiheit klassifizierte. Auf Basis des Freedom House Status wurden Staaten ausgeschlossen, die von Freedom House als „nicht frei“ gekennzeichnet wurden.

• Ausschluss-Bewertung für kontroverse Sektoren

Es wurden Unternehmen ausgeschlossen, die bestimmte Geschäftsbereiche und Geschäftstätigkeiten in umstrittenen Bereichen („kontroversen Sektoren“) hatten.

Unternehmen wurden nach ihrem Anteil am Gesamtumsatz, den sie in kontroversen Sektoren erzielten, als Anlage ausgeschlossen. Für den Fonds galt ausdrücklich, dass Unternehmen ausgeschlossen wurden, deren Umsätze wie folgt generiert wurden:
– zu mehr als 5% aus der Herstellung von Produkten und/​oder Erbringung von Dienstleistungen in der Rüstungsindustrie,
– zu mehr als 5% aus der Herstellung und/​oder Vertrieb ziviler Handfeuerwaffen oder Munition,
– zu mehr als 5% aus der Herstellung von Tabakwaren,
– zu mehr als 5% aus der Herstellung von Produkten und/​oder Erbringung von Dienstleistungen für die Glücksspielindustrie,
– zu mehr als 5% aus der Produktion von Erwachsenenunterhaltung,
– zu mehr als 5% aus der Herstellung von Palmöl,
– zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung aus Kernenergie und/​oder Abbau von Uran und/​oder Anreicherung von Uran,
– zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl,
– aus der unkonventionellen Förderung von Erdöl und/​oder Erdgas (inklusive Ölsand, Ölschiefer/​Schiefergas, arktische Bohrungen),
– zu mehr als 1% aus dem Abbau von Kohle,
– zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung aus Kohle,
– zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz aus/​von fossilen Brennstoffen (exklusive Erdgas),
– zu mehr als 10% aus der Förderung von Kohle und Erdöl,
– zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer. Ausgeschlossen wurden Unternehmen mit Kohleexpansionsplänen, wie zum Beispiel zusätzliche Kohleförderung, -produktion oder -nutzung, basierend auf einer internen Identifizierungsmethodik. Die zuvor genannten kohlebezogenen Ausschlüsse bezogen sich ausschließlich auf sogenannte Kraftwerkskohle, das hieß Kohle, die in Kraftwerken zur Energiegewinnung eingesetzt wurde.

Es durften Emittenten für den Fonds erworben werden, die ihren Umsatz durch Aktivitäten im Zusammenhang mit der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz aus/​von Atomenergie und Erdgas sowie Förderung von Uran oder Erdgas generierten sofern sie die oben genannten Umsatzschwellen nicht überschritten.

• Ausschluss-Bewertung für „kontroverse Waffen“

Ausgeschlossen wurden Unternehmen, die als Hersteller oder Hersteller wesentlicher Komponenten von Antipersonenminen, Streubomben sowie chemischen und biologischen Waffen, Nuklearwaffen, abgereicherten Uranwaffen beziehungsweise Uranmunition identifiziert wurden. Zudem konnten die Beteiligungsverhältnisse innerhalb einer Konzernstruktur für die Ausschlüsse berücksichtigt werden. Außerdem wurden Unternehmen ausgeschlossen, die als Hersteller oder Hersteller wesentlicher Komponenten von Brandbomben auf Basis von weißem Phosphor identifiziert wurden.

• Bewertung von Anleihen mit Erlösverwendung Abweichend von den vorab dargestellten Bewertungsansätzen war eine Anlage in Anleihen von ausgeschlossenen Emittenten dennoch zulässig, wenn die besonderen Voraussetzungen für Anleihen mit Erlösverwendung erfüllt wurden. Dabei erfolgte zunächst eine Prüfung der Anleihe auf Übereinstimmung mit den ICMA Prinzipien für grüne Anleihen (Green Bonds), soziale Anleihen (Social Bonds) oder nachhaltige Anleihen (Sustainability Bonds). Zudem wurde in Bezug auf den Emittenten der Anleihe ein definiertes Mindestmaß an ESG-Kriterien geprüft und Emittenten und deren Anleihen, die solche Kriterien nicht erfüllten, ausgeschlossen.
Emittenten wurden basierend auf den folgenden Kriterien ausgeschlossen:
– Unternehmen und staatliche Emittenten mit der schlechtesten ESG-Qualitätsbewertung im Vergleich zu ihrer Vergleichsgruppe (d.h. einer „F“-Bewertung),

– Staatliche Emittenten die von Freedom House als „nicht frei“ gekennzeichnet wurden,

– Unternehmen mit der schlechtesten Norm-Bewertung (d.h. einer „F“-Bewertung),

– Unternehmen, die direkt in eine oder mehrere sehr schwerwiegende, ungelöste Kontroversen in

Bezug auf den UN Global Compact verwickelt waren,

– Unternehmen mit Involvierung in kontroversen Waffen, oder

– Unternehmen mit identifizierten Kohleexpansionsplänen.

• Bewertung von Investmentanteilen
Investmentanteile wurden unter Berücksichtigung der Anlagen innerhalb der Zielfonds gemäß der ESG Qualitäts-, Klima- und Transitionsrisiko-, Norm-, UN Global Compact-Bewertung, Freedom House Status und bezüglich der Anlagen in Unternehmen, die als Hersteller oder Hersteller wesentlicher Komponenten von Antipersonenminen, Streubomben, chemischer und biologischer Waffen galten (hierbei werden die Beteiligungsverhältnisse innerhalb einer Konzernstruktur entsprechend berücksichtigt) bewertet. Die

Bewertungsmethoden für Investmentanteile basierten auf einer Gesamtportfoliosicht des Zielfonds unter Berücksichtigung der Anlagen innerhalb des Zielfondsportfolios. In Abhängigkeit zum jeweiligen Bewertungsansatz wurden Ausschlusskriterien (zum Beispiel Toleranzschwellen) definiert, die zu einem Ausschluss des Zielfonds führen. Demnach konnten Zielfonds in Anlagen investiert sein, die nicht im Einklang mit den definierten ESG-Standards für Emittenten standen.
Nachhaltigkeitsbewertung gemäß Artikel 2 Absatz 17 Offenlegungsverordnung

Darüber hinaus maß die Gesellschaft zur Ermittlung des Anteils nachhaltiger Investitionen den Beitrag zu einem oder mehreren UN-SDGs. Dies erfolgte mit der Nachhaltigkeitsbewertung, bei der potenzielle Anlagen anhand verschiedener Kriterien dahingehend beurteilt wurden, ob eine Anlage als nachhaltig eingestuft werden konnte, wie im Abschnitt „Welche Ziele verfolgten die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, und wie trägt die nachhaltige Investition zu diesen Zielen bei?“ näher ausgeführt.

Nicht ESG-bewertete Vermögensgegenstände

Nicht jede Anlage des Fonds wurde durch die ESG-Bewertungsmethodik bewertet. Dies galt insbesondere für folgende Vermögensgegenstände:

Bankguthaben wurden nicht bewertet.

Derivate wurden nicht eingesetzt, um die von dem Fonds beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale zu erreichen und wurden somit bei der Berechnung des Mindestanteils von Vermögensgegenständen, die diese Merkmale erfüllen, nicht berücksichtigt. Derivate auf einzelne Emittenten dürfen jedoch nur dann für den Fonds erworben wurden, wenn die Emittenten der Basiswerte die ESG-Standards erfüllen und nicht nach den oben beschriebenen ESGBewertungsansätzen ausgeschlossen sind.
Die angewandte ESG-Anlagestrategie sah keine verbindliche Mindestreduzierung vor.

Die gute Unternehmensführung wurde mit der Norm-Bewertung bewertet, die in dem Abschnitt „Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen? “ näher beschrieben wird. Dementsprechend befolgten die bewerteten Unternehmen, in die investiert wurde, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung.

Bei den Referenzwerten handelt es sich um Indizes, mit denen gemessen wird, ob das Finanzprodukt die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht.
Wie hat dieses Finanzprodukt im Vergleich zum bestimmten Referenzwert abgeschnitten?

Es war kein Index als Referenzwert festgelegt worden.

Hinweise

Wertentwicklung

Der Erfolg einer Investmentfondsanlage wird an der Wertentwicklung der Anteile gemessen. Als Basis für die Wertberechnung werden die Anteilwerte (= Rücknahmepreise) herangezogen, unter Hinzurechnung zwischenzeitlicher Ausschüttungen; bei inländischen thesaurierenden Fonds wird die – nach etwaiger Anrechnung ausländischer Quellensteuer – vom Fonds erhobene inländische Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag hinzugerechnet. Die Berechnung der Wertentwicklung erfolgt nach der BVI-Methode. Angaben zur bisherigen Wertentwicklung erlauben keine Prognosen für die Zukunft.

Darüber hinaus sind in den Berichten auch die entsprechenden Vergleichsindizes – soweit vorhanden- dargestellt. Alle Grafik- und Zahlenangaben geben den Stand vom 30. September 2023 wieder (sofern nichts anderes angegeben ist).

Verkaufsprospekte

Alleinverbindliche Grundlage des Kaufs ist der aktuelle Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen sowie das Dokument „Wesentliche Anlegerinformationen“, die Sie bei der DWS Investment GmbH oder den Geschäftsstellen der Deutsche Bank AG und weiteren Zahlstellen erhalten.

Angaben zur Kostenpauschale

In der Kostenpauschale sind folgende Aufwendungen nicht enthalten:

a) im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehende Kosten;

b) im Zusammenhang mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung evtl. entstehende Steuern;

c) Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen des Sondervermögens.

Details zur Vergütungsstruktur sind im aktuellen Verkaufsprospekt geregelt.

Ausgabe- und Rücknahmepreise

Börsentäglich im Internet
www.dws.de

Gesonderter Hinweis für betriebliche Anleger:

Anpassung des Aktiengewinns wegen des EuGH-Urteils in der Rs. STEKO Industriemontage GmbH und der Rechtsprechung des BFH zu § 40a KAGG

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in der Rs. STEKO Industriemontage GmbH (C-377/​07) entschieden, dass die Regelung im KStG für den Übergang vom körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren in 2001 europarechtswidrig ist. Das Verbot für Körperschaften, Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften nach § 8b Absatz 3 KStG steuerwirksam geltend zu machen, galt nach § 34 KStG bereits in 2001, während dies für Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Beteiligungen an inländischen Gesellschaften erst in 2002 galt. Dies widerspricht nach Auffassung des EuGH der Kapitalverkehrsfreiheit.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 28. Oktober 2009 (Az. I R 27/​08) entschieden, dass die Rs. STEKO grundsätzlich Wirkungen auf die Fondsanlage entfaltet. Mit BMF-Schreiben vom 01.02.2011 „Anwendung des BFH-Urteils vom 28. Oktober 2009 – I R 27/​08 beim Aktiengewinn („STEKO-Rechtsprechung“)“ hat die Finanzverwaltung insbesondere dargelegt, unter welchen Voraussetzungen nach ihrer Auffassung eine Anpassung eines Aktiengewinns aufgrund der Rs. STEKO möglich ist.

Der BFH hat zudem mit den Urteilen vom 25.6.2014 (I R 33/​09) und 30.7.2014 (I R 74/​12) im Nachgang zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2013 (1 BvL 5/​08, BGBl I 2014, 255) entschieden, dass Hinzurechnungen von negativen Aktiengewinnen aufgrund des § 40a KAGG i. d. F. des StSenkG vom 23. Oktober 2000 in den Jahren 2001 und 2002 nicht zu erfolgen hatten und dass steuerfreie positive Aktiengewinne nicht mit negativen Aktiengewinnen zu saldieren waren. Soweit also nicht bereits durch die STEKO-Rechtsprechung eine Anpassung des Anleger-Aktiengewinns erfolgt ist, kann ggf. nach der BFH-Rechtsprechung eine entsprechende Anpassung erfolgen. Die Finanzverwaltung hat sich hierzu bislang nicht geäußert.

Im Hinblick auf mögliche Maßnahmen aufgrund der BFH-Rechtsprechung empfehlen wir Anlegern mit Anteilen im Betriebsvermögen, einen Steuerberater zu konsultieren.

Zweite Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)

Bezüglich der gemäß § 101 Abs. 2 Satz 5 des Kapitalanlagegesetzbuches erforderlichen Angaben nach § 134c Abs. 4 des Aktiengesetzes verweisen wir auf die Informationen, die auf der DWS-Homepage unter „Rechtliche Hinweise“ (www.dws.de/​footer/​rechtliche-hinweise) gegeben werden.

Die Angaben zur Umschlagsrate des betreffenden Fondsportfolios werden auf der Website „dws.de“ bzw. „dws.com“ unter „Fonds-Fakten“ veröffentlicht. Sie finden diese auch unter folgender Adresse:

DWS ESG Top Asien (https:/​/​www.dws.de/​aktienfonds/​de0009769760-dws-esg-top-asien-lc)

Russland/​Ukraine-Krise

Der Konflikt zwischen Russland und der Ukraine markiert einen dramatischen Wendepunkt in Europa, der unter anderem die Sicherheitsarchitektur und die Energiepolitik Europas nachhaltig beeinflusst und für erhebliche Volatilität gesorgt hat und auch weiterhin sorgen dürfte. Allerdings sind die konkreten bzw. möglichen mittel- bis langfristigen Auswirkungen der Krise auf die Konjunktur, einzelne Märkte und Branchen sowie die sozialen Implikationen angesichts der Unsicherheit zum Zeitpunkt der Aufstellung des vorliegenden Berichts nicht abschließend beurteilbar. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft des Sondervermögens setzt deshalb ihre Bemühungen im Rahmen ihres Risikomanagements fort, um diese Unsicherheiten bewerten und ihren möglichen Auswirkungen auf die Aktivitäten, die Liquidität und die Wertentwicklung des Sondervermögens begegnen zu können. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft ergreift alle als angemessen erachteten Maßnahmen, um die Anlegerinteressen bestmöglich zu schützen.

 

Frankfurt am Main, den 12. Januar 2024

DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main

Die Geschäftsführung

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens DWS ESG Top Asien – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 30. September 2023, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der DWS Investment GmbH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht

Die gesetzlichen Vertreter der DWS Investment GmbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulation der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Sondervermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die DWS Investment GmbH zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der DWS Investment GmbH abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der DWS Investment GmbH bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die DWS Investment GmbH aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die DWS Investment GmbH nicht fortgeführt wird.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts insgesamt, einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, den 12. Januar 2024

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Kuppler Steinbrenner
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

 

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