Dark Mode Light Mode

DWS Investment GmbH Frankfurt am Main – Jahresbericht 01.10.2022 bis 30.09.2023 DeAM-Fonds BKN-HR (EUR) DE0008498171

geralt (CC0), Pixabay

DWS Investment GmbH

Frankfurt am Main

Jahresbericht 01.10.2022 bis 30.09.2023

DeAM-Fonds ESG BKN-HR
ISIN Nr.: DE0008498171

Anlageziel und Anlageergebnis im Berichtszeitraum

Der Fonds strebt einen hohen stetigen Ertrag bei einer zugleich angemessenen jährlichen Ausschüttung an. Dabei investierte der DWS-Fonds ESG BKN-HR in Rentenwerte, die auf Euro lauteten. Bei der Auswahl der Vermögensgegenstände legt die Gesellschaft den Fokus auf die Bewertung der Leistung eines Emittenten in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (sogenannte „ESG-Standards“ für die entsprechenden englischen Bezeichnungen Environmental, Social und Governance)*.

In den zurückliegenden zwölf Monaten bis Ende September 2023 erzielte der Fonds einen Wertzuwachs von 2,2% je Anteil (nach BVI-Methode; in Euro).

Anlagepolitik im Berichtszeitraum

Als wesentliche Risiken sah das Portfoliomanagement insbesondere den Russland-Ukraine-Krieg sowie die Unsicherheiten hinsichtlich des künftigen Kurses der Zentralbanken, gerade auch angesichts deutlich gestiegener Inflationsraten einerseits und Anzeichen einer aufkommenden Rezession andererseits, an.

Der Fonds engagierte sich mit über der Hälfte seines Vermögens in Pfandbriefen, Unternehmensanleihen sowie Emissionen staatsnaher Emittenten, beispielsweise Anleihen von supranationalen Institutionen, um von deren höheren Renditen im Vergleich zu Staatsanleihen zu profitieren. Alle im Portefeuille gehaltenen Anleihen wiesen zum Berichtsstichtag ein Rating von BBB oder besser der führenden Rating-Agenturen auf. Darüber hinaus wurde die Strategie verfolgt, das Fondvermögen im Umfeld steigender Renditen vor Wertverlusten zu schützen, indem Maßnahmen zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken ergriffen und erfolgreich angewendet wurden.

Im Berichtszeitraum befanden sich die internationalen Kapitalmärkte in schwierigem Fahrwasser: Geopolitische Krisen wie der seit dem 24. Februar 2022 andauernde Russland-Ukraine-Krieg, hohe Inflation und verlangsamtes Wirtschaftswachstum trübten die Stimmung an den Märkten deutlich ein. Verschärfte Sanktionen der westlichen Länder gegen Russland sowie Lieferboykotte Russlands ließen die Preise für Energie (Öl, Gas, Kohle) und auch für Lebensmittel dramatisch ansteigen. Um der Inflation und deren Dynamik entgegenzuwirken, hoben viele Zentralbanken die Zinsen spürbar an und verabschiedeten sich damit von ihrer jahrelangen expansiven Geldpolitik. Im zurückliegenden Jahr bis Ende September 2023 setzten die Zentralbanken ihren Zinserhöhungskurs fort: So erhöhte die US-Notenbank (Fed) ihre Leitzinsen weiter um 2,25 Prozentpunkte auf eine Bandbreite von 5,25% p.a. – 5,50% p.a., die Europäische Zentralbank (EZB) hob ihren Leitzins in acht Schritten von 1,25% p.a. auf 4,50% p.a. an. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf ein sich weltweit abschwächendes Wirtschaftswachstum mehrten sich bei den Marktakteuren zunehmend Befürchtungen einer um sich greifenden Rezession. Die Energie- und Erzeugerpreise gaben im weiteren Verlauf des Berichtzeitraums wieder etwas nach. Dennoch bewegte sich der Preisauftrieb – trotz des zuletzt nachlassenden Inflationsdrucks – Ende September 2023 insgesamt immer noch auf hohem Niveau, insbesondere gemessen an der Kerninflation, bei der u.a. die schwankungsreichen Preise für Energie und Lebensmittel nicht berücksichtigt werden.

Der bereits zuvor nach einer langjährigen extremen Niedrigzinsphase einsetzende Renditeanstieg an den internationalen Bondmärkten setzte sich im Berichtszeitraum per Saldo weiter fort, begleitet von Anleihekursrückgängen. Kerntreiber des Renditeanstiegs waren die sich hartnäckig haltenden relativ hohen Inflationsraten sowie die zügigen Zinserhöhungen der Zentralbanken zur Inflationsbekämpfung. Zum kurzen Laufzeitende hin war der Renditeanstieg während der Berichtsperiode stärker, getrieben insbesondere durch die Leitzinserhöhungen der Zentralbanken. Insgesamt führte diese unterschiedlich ausgeprägte Renditeentwicklung vom kürzeren zum längeren Laufzeit ende hin in Deutschland und den USA zu einer inversen Zinsstruktur kurve, das heißt kürzer laufende Zinspapiere rentierten höher als länger laufende. Corporate Bonds (Unternehmensanleihen) entwickelten sich im Vergleich zu Staatsanleihen günstiger, da sich ihre Risikoaufschläge deutlich einengten.

Der Fonds verfolgte eine Absolute Return Strategie und war vornehmlich im kürzeren und mittleren Laufzeitenbereich der Zinsstrukturkurve investiert. Angesichts des spürbaren Zinsanstiegs im Berichtszeitraum wurde die Duration (durchschnittliche Kapitalbindung) des Fondsportefeuilles verkürzt und die Positionen in kurzlaufenden europäischen Staatsanleihen von hoher Kreditqualität erhöht. Die Entwicklung hin zu steigenden Renditen gerade im mittleren Laufzeitbereich der Zinsstrukturkurve beeinträchtigte die Wertentwicklung des Fonds. Durch den Einsatz von Derivaten nahm das Portfoliomanagement eine Zinsabsicherung vor, wodurch die mit dem Renditeanstieg einhergegangenen Kursrückgänge gedämpft werden konnten.

Wesentliche Quellen des Veräußerungsergebnisses Die wesentlichen Quellen des Veräußerungsergebnisses waren realisierte Verluste aus dem Verkauf von ausländischen Anleihen. Dem standen allerdings – wenn auch in geringerem Umfang – realisierte Gewinne aus dem Handel mit Zinsfutures und dem Verkauf von inländischen Anleihen gegenüber.

DWS-Fonds ESG BKN-HR
Überblick über die Anteilklassen

ISIN-Code RC DE0008498171
FC DE000DWS2Z37
Wertpapierkennnummer (WKN) RC 849817
FC DWS2Z3
Fondswährung EUR
Anteilklassenwährung RC EUR
FC EUR
Erstzeichnungs- und Auflegungsdatum RC 1.6.1981
(seit 1.1.2019 als Anteilklasse RD, ab 1.10.2019 als Anteilklasse RC)
FC 15.2.2019
Ausgabeaufschlag RC keinen
FC keinen
Verwendung der Erträge RC Thesaurierung
FC Thesaurierung
Verwaltungsvergütung RC 0,15% p.a
FC 0,30% p.a
Mindestanlagesumme RC keine
FC EUR 500.000
Erstausgabepreis RC DM 100
FC EUR 100

Informationen zu ökologischen und/​oder sozialen Merkmalen

Dieses Produkt berichtete gemäß Artikel 8(1) der Verordnung (EU) 2019/​2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („SFDR“).

Die Darstellung der offenzulegenden Informationen für regelmäßige Berichte für Finanzprodukte im Sinne des Artikels 8(1) der Verordnung (EU) 2019/​2088 (Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, „Offenlegungsverordnung“) sowie im

Sinne des Artikels 6 der Verordnung (EU) 2020/​852 (Taxonomie Verordnung) kann im hinteren Teil des Berichts entnommen werden.

W eitere Details sind im aktuellen Verkaufsprospekt dargestellt.

Jahresbericht

Vermögensübersicht zum 30.09.2023

Bestand in EUR %-Anteil am Fondsvermögen
I. Vermögensgegenstände
1. Anleihen (Emittenten):
Institute 85.862.662,00 40,56
Zentralregierungen 68.067.233,33 32,15
Unternehmen 23.532.413,00 11,11
Sonst. Finanzierungsinstitutionen 19.212.805,80 9,07
Sonstige öffentliche Stellen 8.857.945,80 4,18
Regionalregierungen 3.347.132,40 1,58
Sonstige 1.019.796,00 0,48
Summe Anleihen: 209.899.988,33 99,13
2. Bankguthaben 83.016,67 0,04
3. Sonstige Vermögensgegenstände 1.803.638,94 0,85
II. Verbindlichkeiten
1. Sonstige Verbindlichkeiten -34.862,48 -0,02
III. Fondsvermögen 211.751.781,46 100,00

Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

Vermögensaufstellung zum 30.09.2023

Wertpapier-
bezeichnung
Stück
bzw.
Whg.
in 1.000
Bestand Käufe/​
Zugänge
Verkäufe/​
Abgänge
Kurs Kurswert
in EUR
%-Anteil
am
Fonds-
vermögen
im Berichtszeitraum
Börsengehandelte Wertpapiere 209.899.988,33 99,13
Verzinsliche Wertpapiere
3,2500 % ABB Finance 23/​16.01.2027 MTN
(XS2575555938)
EUR 240 240 % 98,1030 235.447,20 0,11
4,3750 % ABN AMRO Bank 23/​20.10.2028
(XS2613658710)
EUR 400 400 % 99,1330 396.532,00 0,19
4,2500 % ABN AMRO Bank22/​21.02.2030 MTN
(XS2536941656)
EUR 800 900 100 % 97,7000 781.600,00 0,37
3,8750 % Acea 23/​24.01.2031 MTN
(XS2579284469)
EUR 660 660 % 95,9860 633.507,60 0,30
0,0000 % adidas 20/​05.10.28
(XS2240505268)
EUR 200 % 83,3720 166.744,00 0,08
3,9000 % Adif – Alta Velocidad 23/​30.04.2033 MTN
(ES0200002089)
EUR 700 700 % 97,2860 681.002,00 0,32
0,1250 % Agence Francaise de Developpement 21/​29.09.31
(FR0014005NA6)
EUR 1.900 % 75,5080 1.434.652,00 0,68
1,0000 % Air Liquide Finance 20/​02.04.25 MTN
(FR0013505559)
EUR 100 % 95,8580 95.858,00 0,05
3,2500 % Alliander 23/​13.06.2028 MTN
(XS2635647154)
EUR 1.500 1.500 % 97,4210 1.461.315,00 0,69
3,5000 % Arkema 23/​23.01.31
(FR001400FAZ5)
EUR 300 300 % 94,4950 283.485,00 0,13
1,1250 % Autoroutes du Sud de la France 17/​20.04.26 MTN
(FR0013251170)3)
EUR 1.200 % 93,7030 80,1890 1.124.436,00 906.135,70 0,53 0,43
0,7500 % Avinor 20/​01.10.30 MTN
(XS2239067379)
EUR 1.130 %
3,7500 % AXA 22/​12.10.2030 MTN
(XS2537251170)
EUR 850 850 % 98,7630 839.485,50 0,40
0,3750 % Banco Bilbao Vizcaya Argentaria 19/​15.11.26 MTN
(XS2079713322)
EUR 400 % 89,1810 356.724,00 0,17
0,1250 % Banco Bilbao Vizcaya Argentaria 21/​24.03.27 MTN
(XS2322289385)
EUR 400 400 % 90,2390 360.956,00 0,17
0,8750 % Banco Bilbao Vizcaya Argentaria 22/​14.01.29
(XS2430998893)
EUR 500 500 % 85,6490 428.245,00 0,20
4,3750 % Banco Bilbao Vizcaya Argentaria 22/​14.10.2029 MTN
(XS2545206166)
EUR 600 600 % 100,1630 600.978,00 0,28
3,3750 % Banco Bilbao Vizcaya Argentaria 22/​20.09.2027 MTN
(XS2534785865)
EUR 300 300 % 96,7290 290.187,00 0,14
1,0000 % Banco BPM 18/​23.01.25 MTN PF
(IT0005321663)
EUR 1.000 % 95,9205 959.205,00 0,45
0,2500 % Banco Santander 19/​10.07.29 PF
(ES0413900566)
EUR 2.000 2.000 % 81,6580 1.633.160,00 0,77
3,6250 % Banco Santander 22/​27.09.2026 MTN
(XS2538366878)
EUR 700 700 % 98,5930 690.151,00 0,33
5,0000 % Bank of Ireland Group 23/​04.07.2031 MTN
(XS2643234011)
EUR 530 530 % 99,6720 528.261,60 0,25
4,3750 % Bankinter 23/​03.05.2030
(ES0213679OO6)
EUR 300 300 % 98,6800 296.040,00 0,14
4,8750 % Bankinter 23/​13.09.2031
(ES0213679OP3)
EUR 600 600 % 98,5300 591.180,00 0,28
0,6250 % Banque Fédérative Crédit Mu. 21/​03.11.28 MTN
(FR0014003SA0)
EUR 200 % 82,3570 164.714,00 0,08
3,6250 % Banque Fédérative Crédit Mu. 22/​14.09.2032 MTN
(FR001400CMZ7)
EUR 500 900 400 % 94,5130 472.565,00 0,22
2,6250 % Banque Fédérative Crédit Mu.22/​06.11.29 MTN
(FR001400A3G4)
EUR 700 700 % 89,3720 625.604,00 0,30
0,1000 % Banque Federative Crédit Mut. 20/​08.10.27 MTN
(FR00140003P3)
EUR 500 % 85,4950 427.475,00 0,20
0,2500 % Banque Fédérative Crédit Mut. 21/​29.06.28 MTN
(FR0014004750)
EUR 900 % 83,8840 754.956,00 0,36
0,8750 % BASF 17/​15.11.27 MTN
(XS1718418103)
EUR 430 % 89,7160 385.778,80 0,18
1,5000 % BASF 22/​17.03.31 MTN
(XS2456247787)
EUR 200 % 84,1310 168.262,00 0,08
4,0000 % BASF 23/​08.03.2029 MTN
(XS2595418323)
EUR 1.000 1.100 100 % 99,7790 997.790,00 0,47
1,0000 % Belfius Bank 18/​12.06.28 MTN PF
(BE0002598762)
EUR 1.500 % 88,3710 1.325.565,00 0,63
0,0000 % Belfius Bank 19/​28.08.26 MTN
(BE6315719490)
EUR 400 % 89,1100 356.440,00 0,17
0,1250 % Belfius Bank 21/​08.02.28 MTN
(BE6326784566)
EUR 500 % 84,4480 422.240,00 0,20
0,8000 % Belgium 14/​22.06.25 S.74
(BE0000334434)
EUR 1.700 300 % 95,6990 1.626.883,00 0,77
0,7500 % Berlin Hyp 18/​26.02.26 S.207 PF
(DE000BHY0MX7)
EUR 2.500 2.500 % 93,3100 2.332.750,00 1,10
0,8750 % BMW Finance 17/​03.04.25 MTN
(XS1589881785)
EUR 710 % 95,4090 677.403,90 0,32
0,0000 % BMW Finance 21/​11.01.26 MTN
(XS2280845491)
EUR 300 % 92,0190 276.057,00 0,13
2,1000 % BNP Paribas 22/​07.04.32 MTN
(FR0014009LQ8)
EUR 1.000 1.000 % 81,7230 817.230,00 0,39
4,2500 % BNP Paribas 23/​13.04.2031
(FR001400H9B5)
EUR 400 400 % 97,1380 388.552,00 0,18
0,1250 % BPCE 19/​04.12.24 MTN
(FR0013464930)
EUR 300 % 95,6160 286.848,00 0,14
0,2500 % BPCE 21/​14.01.31
(FR0014001G37)
EUR 300 200 % 75,2070 225.621,00 0,11
2,3750 % BPCE 22/​26.04.32 MTN
(FR0014009YC1)
EUR 400 800 400 % 85,9210 343.684,00 0,16
0,8750 % BPCE SFH 17/​13.04.28 MTN PF
(FR0013286820)
EUR 1.500 % 88,2690 1.324.035,00 0,63
3,1250 % BPCE SFH 22/​24.01.2028
(FR001400DGZ7)
EUR 900 900 % 97,7180 879.462,00 0,42
0,0000 % Bpifrance Financement 21/​25.05.28 MTN Reg S
(FR0014003C70)
EUR 900 % 85,1490 766.341,00 0,36
1,2500 % bpost 18/​11.07.26
(BE0002601798)
EUR 1.400 % 92,3000 1.292.200,00 0,61
2,6000 % Bundesrepublik Deutschland 23/​15.08.2033 S.10Y
(DE000BU2Z015)
EUR 2.970 2.970 % 97,8490 2.906.115,30 1,37
3,0000 % Caisse d’Amortism. Dette Sociale 23/​25.05.2028 MTN
(FR001400F5U5)
EUR 600 600 % 97,9560 587.736,00 0,28
3,0000 % Caisse Francaise Fin. Local 13/​02.10.28 MTN ÖPF
(FR0011580588)
EUR 1.100 1.100 % 96,8820 1.065.702,00 0,50
0,1250 % Caixa Montepio Geral ecó. ban. 19/​14.11.24 MTN PF
(PTCMGAOM0038)
EUR 800 % 95,6320 765.056,00 0,36
1,2500 % Caixabank 17/​11.01.27 PF
(ES0440609339)
EUR 700 % 91,9870 643.909,00 0,30
1,0000 % Caixabank 18/​17.01.28 MTN PF
(ES0440609396)
EUR 1.000 1.000 % 89,1000 891.000,00 0,42
0,7500 % Caja Rural de Navarra Soc.Cop.de Cr. 22/​16.02.29
(ES0415306093)
EUR 1.200 1.200 % 84,9830 1.019.796,00 0,48
0,8750 % Caja Rural de Navarra Soc.Cop.de Cr. 8/​08.05.25 PF
(ES0415306069)
EUR 1.100 % 95,0540 1.045.594,00 0,49
0,3750 % Cofiroute 16/​07.02.25 MTN
(FR0013201126)
EUR 800 % 95,1910 761.528,00 0,36
2,7500 % Commerzbank 22/​08.12.2025 MTN PF
(DE000CZ43ZJ6)
EUR 2.100 2.100 % 97,9520 2.056.992,00 0,97
3,3750 % Commerzbank 23/​12.12.2025 MTN
(DE000CZ43Z15)
EUR 1.500 1.500 % 99,1570 1.487.355,00 0,70
1,1250 % Coöp. Rabobank (Utrecht Br.) 19/​07.05.31 MTN
(XS1991126431)
EUR 500 500 % 80,2200 401.100,00 0,19
0,3750 % Coöperatieve Rabobank 21/​01.12.27 MTN
(XS2416413339)
EUR 400 % 88,3480 353.392,00 0,17
0,3750 % Crédit Agricole 21/​20.04.28 MTN
(FR0014003182)
EUR 200 % 83,8390 167.678,00 0,08
1,8750 % Crédit Agricole 22/​22.04.27
(FR0014009UH8)
EUR 600 600 % 93,5050 561.030,00 0,26
3,3750 % Crédit Agricole 22/​28.07.2027 MTN
(FR001400E7J5)
EUR 500 500 % 97,3520 486.760,00 0,23
0,8750 % Credit Agricole Home Loan SFH 22/​31.08.27 MTN PF
(FR0014009ED1)
EUR 900 % 89,8860 808.974,00 0,38
1,2500 % Credit Mutuel Arkea 20/​11.06.29 MTN
(FR0013517307)
EUR 600 % 86,6100 519.660,00 0,25
0,6250 % Crédit Mutuel Home Loan SFH 18/​02.02.26 MTN PF
(FR0013313020)
EUR 1.000 % 92,9390 929.390,00 0,44
1,1250 % Croatia 19/​19.06.29 Reg S
(XS1843434876)
EUR 4.910 4.910 % 85,6250 4.204.187,50 1,99
1,5000 % Croatia 20/​17.06.31
(XS2190201983)
EUR 4.940 4.940 % 83,7780 4.138.633,20 1,95
3,8750 % Daimler Trucks International 23/​19.06.2026 MTN
(XS2623129256)
EUR 300 300 % 99,3040 297.912,00 0,14
3,4700 % Danone 23/​22.05.2031 MTN
(FR001400I3C5)
EUR 500 900 400 % 96,4110 482.055,00 0,23
0,1250 % Deutsche Börse 21/​22.02.31
(DE000A3H2465)
EUR 1.000 % 76,0160 760.160,00 0,36
0,0100 % Deutsche Pfandbriefbank 19/​15.10.25 MTN
(DE000A2YNVM8)
EUR 1.000 1.000 % 92,4790 924.790,00 0,44
0,2500 % Deutsche Pfandbriefbank 21/​27.10.25 MTN
(DE000A3T0X22)
EUR 700 700 % 90,3520 632.464,00 0,30
0,6250 % Digital Dutch Finco 20/​15.07.25
(XS2100663579)
EUR 570 570 % 92,5370 527.460,90 0,25
4,0000 % DNB Bank ASA 23/​14.03.2029 MTN
(XS2597696124)
EUR 1.000 1.200 200 % 99,2050 992.050,00 0,47
0,0100 % DNB Boligkreditt 21/​21.01.31
(XS2289593670)
EUR 1.300 % 76,6730 996.749,00 0,47
0,5000 % DZ HYP 18/​13.11.25 MTN PF
(DE000A2G9HE4)
EUR 1.000 % 93,4600 934.600,00 0,44
3,3750 % DZ Hyp 23/​31.01.2028 MTN
(DE000A351XK8)
EUR 1.000 1.000 % 99,3240 993.240,00 0,47
3,7500 % E.ON 23/​01.03.2029 MTN
(XS2673536541)
EUR 670 670 % 98,4290 659.474,30 0,31
3,8750 % EDP – Energias de Portugal 23/​26.06.2028 MTN
(PTEDPUOM0008)
EUR 300 300 % 98,6560 295.968,00 0,14
0,8750 % Enexis Holding 16/​28.04.26 MTN
(XS1396367911)
EUR 900 % 92,9280 836.352,00 0,39
0,1250 % Euroclear Bank 20/​07.07.25 MTN
(BE6322991462)
EUR 810 % 93,5110 757.439,10 0,36
0,5000 % European Union 18/​04.04.25 MTN
(EU000A19VVY6)
EUR 2.140 % 95,5520 2.044.812,80 0,97
0,0000 % European Union 21/​04.07.29 MTN
(EU000A3KRJQ6)
EUR 1.100 % 82,8010 910.811,00 0,43
0,0000 % European Union 21/​04.07.31 MTN
(EU000A3KSXE1)
EUR 1.400 % 76,9580 1.077.412,00 0,51
0,8000 % European Union 22/​04.07.25 S.NGEU
(EU000A3K4DJ5)
EUR 800 % 95,2880 762.304,00 0,36
0,7500 % France 17/​25.11.28
(FR0013341682)
EUR 6.300 % 88,5790 5.580.477,00 2,64
0,0000 % France 22/​25.05.32
(FR0014007L00)
EUR 700 2.700 2.000 % 75,2890 527.023,00 0,25
1,2500 % France O.A.T. 17/​25.05.34
(FR0013313582)
EUR 4.060 4.060 % 80,3610 3.262.656,60 1,54
3,0000 % Frankreich 22/​25.05.2033 O.A.T.
(FR001400H7V7)
EUR 2.160 2.160 % 96,6480 2.087.596,80 0,99
2,3000 % Germany 23/​15.02.2033 S.G
(DE000BU3Z005)
EUR 7.940 12.940 5.000 % 95,8250 7.608.505,00 3,59
5,6250 % Germany 98/​04.01.28
(DE0001135069)
EUR 80 20.170 20.090 % 111,1940 88.955,20 0,04
1,1250 % Hannover Rück 18/​18.04.28
(XS1808482746)3)
EUR 900 % 89,9020 809.118,00 0,38
1,3750 % Heimstaden Bostad Treasury 20/​03.03.27 MTN
(XS2225207468)
EUR 640 640 % 80,7390 516.729,60 0,24
4,1250 % Heineken 23/​23.03.2035 MTN
(XS2599169922)
EUR 490 990 500 % 98,1080 480.729,20 0,23
0,0000 % Hemso Treasury 21/​19.01.28 MTN
(XS2281473111)
EUR 270 % 81,3500 219.645,00 0,10
2,8750 % Hessen 23/​04.07.2033
(DE000A1RQEK7)
EUR 1.990 1.990 % 95,8140 1.906.698,60 0,90
3,6250 % HYPO NOE Landesbk. f.NOE& Wien 23/​02.03.2026 MTN
(AT0000A36WE5)
EUR 1.900 1.900 % 99,3880 1.888.372,00 0,89
2,7500 % ING Bank 22/​21.11.2025 MTN PF
(XS2557551889)
EUR 2.000 2.000 % 97,9210 1.958.420,00 0,92
5,2500 % ING Groep 22/​14.11.2033 MTN
(XS2554745708)
EUR 800 800 % 102,7790 822.232,00 0,39
3,0500 % Instituto de Credito Oficial 23/​31.10.2027 MTN
(XS2586947082)
EUR 530 530 % 97,8070 518.377,10 0,24
0,3750 % Intesa Sanpaolo 16/​14.09.26 MTN PF
(IT0005215147)
EUR 1.645 % 90,3460 1.486.191,70 0,70
5,2500 % Intesa Sanpaolo 22/​13.01.2030 MTN
(XS2545759099)
EUR 830 830 % 100,6590 835.469,70 0,39
2,7500 % Investor 22/​10.06.2032
(XS2481287634)
EUR 540 % 90,1800 486.972,00 0,23
5,0000 % JAB Holdings 23/​12.06.2033
(DE000A3LJPA8)
EUR 600 600 % 99,3160 595.896,00 0,28
3,7500 % KBC Bank 23/​28.09.2026
(BE0002967488)
EUR 1.300 1.300 % 99,9910 1.299.883,00 0,61
0,7500 % Kering 20/​13.05.28 MTN
(FR0013512407)3)
EUR 1.000 % 87,5390 875.390,00 0,41
3,7500 % Kering 23/​05.09.2025 MTN
(FR001400KI02)
EUR 1.300 1.300 % 99,7910 1.297.283,00 0,61
1,1250 % Knorr-Bremse 18/​13.06.25 MTN
(XS1837288494)
EUR 590 % 95,6610 564.399,90 0,27
3,5000 % Koninklijke Ahold Delhaize 23/​04.04.2028
(XS2596537972)3)
EUR 450 450 % 98,2590 442.165,50 0,21
4,0000 % La Banque Postale 23/​03.05.2028 MTN
(FR001400HOZ2)
EUR 1.000 1.000 % 99,0440 990.440,00 0,47
0,8750 % La Banque Postale Home Loan SFH 18/​07.02.28 PF
(FR0013313855)
EUR 1.200 700 % 89,0050 1.068.060,00 0,50
3,0000 % La Banque Postale Home Loan SFH 23/​31.01.2031 MTN
(FR001400FD12)
EUR 2.300 2.300 % 95,9000 2.205.700,00 1,04
3,2500 % LB Baden-Würrtemberg 23/​04.11.2026
(DE000LB386A8)
EUR 3.000 3.000 % 99,0270 2.970.810,00 1,40
0,6250 % Legrand 19/​24.06.28
(FR0013428943)
EUR 400 % 86,9160 347.664,00 0,16
3,6250 % Linde 23/​12.06.2025
(XS2634593854)
EUR 400 400 % 99,5660 398.264,00 0,19
0,2500 % Linde Finance 20/​19.05.27
(XS2177021271)
EUR 400 % 88,2060 352.824,00 0,17
0,5000 % Lithuania 19/​19.06.29 MTN
(XS2013677864)
EUR 2.830 % 81,1570 2.296.743,10 1,08
0,7500 % Lithuania 20/​06.05.30 MTN
(XS2168038847)
EUR 6.700 % 80,1520 5.370.184,00 2,54
1,6250 % Logicor Financing 19/​15.07.27 MTN
(XS2027364327)
EUR 630 630 % 85,8200 540.666,00 0,26
3,8750 % Lonza Finance International 23/​25.05.2033
(BE6343825251)
EUR 360 360 % 95,4830 343.738,80 0,16
0,2500 % LSEG Netherlands 21/​06.04.28 MTN
(XS2327299298)
EUR 670 % 85,3220 571.657,40 0,27
3,3750 % LVMH Moët Hennessy Louis Vuitton 23/​21.10.2025
(FR001400HJE7)
EUR 900 900 % 99,2910 893.619,00 0,42
0,2500 % Medtronic Global Holdings 19/​02.07.25
(XS2020670779)
EUR 360 % 93,7530 337.510,80 0,16
3,5000 % Mercedes-benz Iint. Finance 23/​30.05.2026 MTN
(DE000A3LH6T7)
EUR 860 860 % 99,1330 852.543,80 0,40
1,8750 % Merck Financial Services 22/​15.06.2026 MTN
(XS2491029208)
EUR 600 % 95,0310 570.186,00 0,27
2,7500 % Münchener Hypothekenbk. 23/​24.09.2025 MTN
(DE000MHB33J5)
EUR 3.000 3.000 % 98,1500 2.944.500,00 1,39
1,5000 % Nestlé Finance Internationa 20/​01.04.30 MTN
(XS2148390755)
EUR 870 % 87,8310 764.129,70 0,36
0,8750 % Nestlé Finance International 22/​29.03.27 MTN
(XS2462321212)3)
EUR 500 % 91,4410 457.205,00 0,22
0,5000 % Niedersachsen 16/​08.06.26 A.863 LSA (DE000A2AAWN1) EUR 1.560 % 92,3355 1.440.433,80 0,68
3,6250 % Nordea Bank 23/​10.02.2026 MTN
(XS2584643113)
EUR 820 820 % 98,7510 809.758,20 0,38
1,1250 % Novartis Finance 17/​30.09.27
(XS1585010074)
EUR 420 % 91,2420 383.216,40 0,18
1,1250 % Novo Nordisk Finance (Netherlands) 22/​30.09.27 MTN
(XS2449330179)
EUR 590 % 90,9740 536.746,60 0,25
1,0000 % OP Yrityspankki 18/​22.05.25 MTN
(XS1823485039)
EUR 740 % 95,2140 704.583,60 0,33
0,6250 % OP-Asuntoluottopankki 19/​15.02.29 MTN PF
(XS1951927158)
EUR 1.540 % 85,3020 1.313.650,80 0,62
3,6250 % Orsted 23/​01.03.2026 MTN
(XS2591026856)
EUR 810 810 % 98,9070 801.146,70 0,38
4,5000 % Pandora 23/​10.04.2028 MTN
(XS2596599147)
EUR 420 420 % 99,4930 417.870,60 0,20
4,6250 % ProLogis International FundingII 23/​21.02.2035 MTN (XS2589820294) EUR 540 540 % 94,2850 509.139,00 0,24
4,7500 % Raiffeisen Bank Int 23/​26.01.2027
(XS2579606927)
EUR 700 700 % 98,2280 687.596,00 0,32
3,7500 % RELX Finance 23/​12.06.2031
(XS2631867533)
EUR 300 300 % 97,3300 291.990,00 0,14
3,6250 % Robert Bosch 23/​06.02.2027 MTN
(XS2629470506)
EUR 400 400 % 98,9700 395.880,00 0,19
3,6250 % Robert Bosch 23/​06.02.2030 MTN
(XS2629468278)
EUR 400 400 % 97,0790 388.316,00 0,18
2,0000 % Royal Schiphol Group 20/​06.04.29 MTN
(XS2153459123)
EUR 1.170 % 90,5610 1.059.563,70 0,50
0,0000 % Santander Consumer Finance 21/​23.02.26 MTN
(XS2305600723) 3)
EUR 500 500 % 90,5490 452.745,00 0,21
1,6250 % SAP 18/​10.03.31
(DE000A2TSTG3) 3)
EUR 900 % 87,7270 789.543,00 0,37
3,3750 % Schneider Electric 23/​06.04.2025 MTN
(FR001400H5F4)
EUR 300 300 % 99,1590 297.477,00 0,14
0,1250 % Siemens Financieringsmaatschappij 19/​05.09.29
(XS2049616621)
EUR 840 % 82,4030 692.185,20 0,33
0,8750 % Sika Capital 19/​29.04.27
(XS1986416268)
EUR 700 % 89,8030 628.621,00 0,30
0,3750 % Skandinaviska Enskilda Banken 21/​21.06.28 MTN
(XS2356049069)
EUR 480 % 83,3560 400.108,80 0,19
4,1250 % Skandinaviska Enskilda Banken 23/​29.06.2027 MTN
(XS2643041721)
EUR 1.100 1.410 310 % 100,0980 1.101.078,00 0,52
0,1250 % Slovenska Sporitelna Bratislava 19/​12.06.26 MTN
(SK4000015400)
EUR 800 % 90,1070 720.856,00 0,34
0,2500 % Société Générale 21/​08.07.27 MTN
(FR0014004GE5)
EUR 600 % 86,1120 516.672,00 0,24
3,3750 % Société Nationale 23/​25.05.2033
(FR001400HIK6)
EUR 700 700 % 96,4010 674.807,00 0,32
4,6500 % Spain 10/​30.07.25
(ES00000122E5)
EUR 1.440 1.440 % 101,8540 1.466.697,60 0,69
2,7500 % Spain 14/​31.10.24
(ES00000126B2)
EUR 3.550 3.550 % 98,8700 3.509.885,00 1,66
1,6000 % Spain 15/​30.04.25
(ES00000126Z1)
EUR 2.170 2.170 % 96,9290 2.103.359,30 0,99
0,0500 % SpareBank 1 Boligkreditt 21/​03.11.28 PF
(XS2404591161)
EUR 1.310 % 83,2050 1.089.985,50 0,51
0,0100 % SR-Boligkreditt 21/​10.03.31 MTN PF
(XS2312584779)
EUR 1.310 % 76,0360 996.071,60 0,47
0,0000 % Stedin Holding 21/​16.11.26 MTN
(XS2407985220)
EUR 380 % 88,4510 336.113,80 0,16
4,3750 % Stellantis 23/​14.03.2030 MTN
(XS2597110027) 3)
EUR 1.030 1.260 230 % 98,4530 1.014.065,90 0,48
0,0500 % Svenska Handelsbanken (publ) 19/​03.09.26 MTN
(XS2049582542)
EUR 650 % 88,8150 577.297,50 0,27
0,7500 % Telenor 19/​31.05.26 MTN
(XS2001737324)
EUR 950 % 91,9250 873.287,50 0,41
0,2500 % UBS Group 21/​24.02.28
(CH0595205524)
EUR 340 % 82,7490 281.346,60 0,13
2,7500 % UBS Group 22/​15.06.27 MTN
(CH1194000340)
EUR 950 % 94,5700 898.415,00 0,42
3,1250 % UniCredit Bank 23/​20.08.2025
(DE000HV2AZG5)
EUR 2.000 2.000 % 98,8340 1.976.680,00 0,93
3,2500 % Unilever Finance Netherlands 23/​23.02.2031 MTN
(XS2591848275)
EUR 450 450 % 96,5600 434.520,00 0,21
0,8750 % Van Lanschot Kempen 17/​15.02.27 MTN PF
(XS1565570212)
EUR 1.800 1.800 % 90,8760 1.635.768,00 0,77
4,1250 % Vestas Wind Systems 23/​15.06.2026 MTN
(XS2597973812)
EUR 270 270 % 99,5040 268.660,80 0,13
0,3750 % Volksbank Wien 19/​04.03.26
(AT000B122031)
EUR 1.000 % 91,8800 918.800,00 0,43
3,8750 % Volvo Treasury 23/​29.08.2026 MTN
(XS2671621402)
EUR 460 460 % 99,4640 457.534,40 0,22
Verbriefte Geldmarktinstrumente
0,7500 % ABB Finance 17/​16.05.24 MTN
(XS1613121422)
EUR 800 % 98,0340 784.272,00 0,37
0,1250 % Agence Francaise de Developpement 17/​15.11.23 MTN
(FR0013296373)
EUR 2.200 % 99,5210 2.189.462,00 1,03
0,2500 % Banco Santander 19/​19.06.24 MTN
(XS2014287937)
EUR 800 % 97,2880 778.304,00 0,37
2,6000 % Belgium 14/​22.06.24 S.72
(BE0000332412)
EUR 2.550 2.550 % 99,1790 2.529.064,50 1,19
0,0000 % BNP Paribas Fortis 16/​24.10.23 MTN PF
(BE0002265347)
EUR 1.200 % 99,7660 1.197.192,00 0,57
0,5000 % Cie. Financement Foncier 16/​04.09.24 MTN PF
(FR0013162302) 3)
EUR 1.800 % 96,8400 1.743.120,00 0,82
1,7500 % Cloverie 14/​16.09.24 MTN
(XS1109950755)
EUR 800 % 97,7860 782.288,00 0,37
0,3750 % DNB Boligkreditt 18/​14.11.23 PF MTN
(XS1909061597)
EUR 2.140 % 99,5930 2.131.290,20 1,01
0,3750 % Erste Group Bank 19/​16.04.24 MTN
(XS1982725159)
EUR 600 % 97,9890 587.934,00 0,28
1,8750 % European Union 14/​04.04.24 MTN
(EU000A1ZE225)
EUR 1.500 570 % 99,0620 1.485.930,00 0,70
0,8500 % Fdo. Tit. Deficit Sist. Elec. 18/​17.12.23
(ES0378641320)
EUR 1.800 % 99,2980 1.787.364,00 0,84
0,0000 % France 18/​25.03.24
(FR0013344751)
EUR 4.000 11.000 7.000 % 98,2490 3.929.960,00 1,86
2,2500 % France O.A.T 13/​25.05.24
(FR0011619436)
EUR 4.000 4.000 % 99,0570 3.962.280,00 1,87
0,2500 % France O.A.T. 13/​25.07.24 INFL
(FR0011427848)
EUR 711 % 99,8360 885.752,03 0,42
0,8750 % HSBC Holdings 16/​06.09.24 MTN
(XS1485597329)
EUR 530 % 97,0880 514.566,40 0,24
0,2500 % Ibercaja Banco 16/​18.10.23 PF
(ES0444251047)
EUR 2.800 % 99,8460 2.795.688,00 1,32
3,4000 % Ireland 14/​18.03.24
(IE00B6X95T99)
EUR 200 5.800 % 100,0290 200.058,00 0,09
3,6250 % Mediobanca – Banca Credito Fin. 13/​17.10.23 MTN PF
(IT0004966716)
EUR 1.760 100 % 99,9870 1.759.771,20 0,83
0,2500 % Santander Consumer Bank 19/​15.10.24 MTN
(XS2063659945)
EUR 700 300 % 96,2060 673.442,00 0,32
1,0000 % Santander Consumer Finance 19/​27.02.24 MTN
(XS1956025651)
EUR 800 % 98,7460 789.968,00 0,37
3,8000 % Spain 14/​30.04.24
(ES00000124W3)
EUR 7.320 7.320 % 99,9160 7.313.851,20 3,45
0,2500 % UNEDIC 16/​24.11.23 MTN
(FR0013142809)
EUR 2.000 % 99,4470 1.988.940,00 0,94
Summe Wertpapiervermögen 209.899.988,33 99,13
Bankguthaben und nicht verbriefte Geldmarktinstrumente 83.016,67 0,04
Bankguthaben 83.016,67 0,04
Verwahrstelle (täglich fällig)
EUR – Guthaben EUR 83.016,67 % 100 83.016,67 0,04
Sonstige Vermögensgegenstände 1.803.638,94 0,85
Zinsansprüche EUR 1.799.312,45 % 100 1.799.312,45 0,85
Sonstige Ansprüche EUR 4.326,49 % 100 4.326,49 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten -34.862,48 -0,02
Verbindlichkeiten aus Kostenpositionen EUR -33.564,53 % 100 -33.564,53 -0,02
Andere sonstige Verbindlichkeiten EUR -1.297,95 % 100 -1.297,95 0,00
Fondsvermögen 211.751.781,46 100,00
Anteilwert bzw. umlaufende Anteile Stück bzw. Whg Anteilwert in der jeweiligen Whg
Anteilwert
Klasse RC EUR 53,01
Klasse FC EUR 96,56
Umlaufende Anteile
Klasse RC Stück 2.501.428,000
Klasse FC Stück 819.790,000

Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

Fußnote

3) Diese Wertpapiere sind ganz oder teilweise als Wertpapier-Darlehen verliehen

Während des Berichtszeitraums abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen

Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag)

Wertpapierbezeichnung Stück
bzw.
Whg.
in 1.000
Käufe
bzw. Zugänge
Verkäufe
bzw.
Abgänge
Börsengehandelte Wertpapiere
Verzinsliche Wertpapiere
2,1000 % Bundanl.V.22/​15.11.2029 (DE0001102622) EUR 1.670 1.670
0,0000 % Bundesrepub. Deutschland 21/​15.08.31 (DE0001030732) EUR 7.000 7.070
0,0000 % Bundesrepub. Deutschland 22/​15.02.32 (DE0001102580) EUR 24.140 24.140
2,3000 % Bundesrepublik Deutschland 23/​15.02.2033 (DE000BU2Z007) EUR 24.520 24.520
0,0000 % Deutschland, Bundesrepubli 20/​15.11.27 (DE0001102523) EUR 2.460 2.460
0,0000 % Deutschland, Bundesrepublik 19/​15.08.50 (DE0001102481) EUR 3.570 3.570
1,7000 % Deutschland, Bundesrepublik 22/​15.08.2032 (DE0001102606) EUR 12.650 12.650
1,6250 % Erste Group Bank 20/​08.09.31 MTN (AT0000A2J645) EUR 400 400
0,5000 % Finland 19/​15.09.29 (FI4000369467) EUR 2.500 2.500
5,7500 % France O.A.T. 00/​25.10.32 (FR0000187635) EUR 1.670 1.670
4,7500 % France O.A.T. 03/​25.04.35 (FR0010070060) EUR 1.730 1.730
0,7500 % Frankreich 22/​25.02.28 O.A.T. (FR001400AIN5) EUR 10
0,1000 % Germany 15/​15.04.26 INFL (DE0001030567) EUR 500
0,5000 % Germany 18/​15.02.28 (DE0001102440) EUR 9.730 9.790
0,2500 % Germany 19/​15.02.29 (DE0001102465) EUR 1.000
0,0000 % Germany 20/​15.05.35 (DE0001102515) EUR 11.710 11.710
0,1250 % HYPO NOE Landesbk. f.NOE& Wien 21/​23.06.31 OPF (AT0000A2RY95) EUR 3.000
0,0100 % Hypo Tirol Bank 21/​11.03.31 MTN (AT0000A2QDQ2) EUR 1.500
0,9000 % Ireland 18/​15.05.28 (IE00BDHDPR44) EUR 10
1,3500 % Ireland 18/​18.03.31 (IE00BFZRQ242) EUR 3.470
0,0100 % Medio Banca di Credito Finanziario 21/​03.02.31 (IT0005433757) EUR 2.110
1,7500 % ProLogis International Funding II 18/​15.03.28 MTN (XS1789176846) EUR 310
0,8750 % Raiffeis.lb. Niederösterreich-Wien 18/​24.01.28 MTN (XS1756364474) EUR 1.600
5,1500 % Spain 13/​31.10.28 (ES00000124C5) EUR 2.380 2.380
0,5000 % Spain 20/​30.04.30 (ES0000012F76) EUR 3.820 3.820
1,2500 % Spain 20/​31.10.30 (ES0000012G34) EUR 2.000 2.000
0,6960 % TotalEnergies Capital Intern. 19/​31.05.28 MTN (XS2004381674) EUR 400
0,9520 % TotalEnergies Capital Intern. 20/​18.05.31 MTN (XS2176605306) EUR 800
0,6250 % UniCredit Bank Austria19/​16.01.26 PF (AT000B049739) EUR 1.000
Verbriefte Geldmarktinstrumente
0,3750 % Aktia Bank 18/​30.05.23 PF MTN (XS1827629384) EUR 1.900
1,7500 % Austria 13/​20.10.23 (AT0000A105W3) EUR 2.050
0,0000 % Austria 16/​15.07.23 (AT0000A1PE50) EUR 2.130 10.910
0,0000 % Austria 20/​20.04.23 MTN (AT0000A2EJZ6) EUR 6.000 6.000
0,6250 % Banco BPM 16/​08.06.23 MTN PF (IT0005199465) EUR 1.635
2,2500 % Belgium 13/​22.06.23 (BE0000328378) EUR 2.130 11.710
0,2000 % Belgium 16/​22.10.23 S.79 (BE0000339482) EUR 2.950 13.150
0,8750 % Caixa Económica Montepio Geral 17/​17.10.22 MTN PF (PTCMGTOM0029) EUR 700
1,0000 % Caixabank 16/​14.03.23 PF (ES0413307127) EUR 2.800
0,8750 % Credit Agricole Italia 15/​16.06.23 MTN PF (IT0005121592) EUR 3.000
0,0000 % Deutschland, Bundesrepublik 21/​16.06.23 (DE0001104842) EUR 11.000 11.000
0,2500 % DZ HYP 18/​30.06.23 R.1203 PF (DE000A2G9HC8) EUR 3.470
0,0000 % Finland 16/​15.09.23 (FI4000219787) EUR 2.680 6.580
4,2500 % France O.A.T. 06/​25.10.23 (FR0010466938) EUR 6.270 6.270
1,7500 % France O.A.T. 12/​25.05.23 (FR0011486067) EUR 9.610
2,2500 % France O.A.T. 12/​25.10.22 (FR0011337880) EUR 4.200
8,5000 % France O.A.T. 92/​25.04.23 (FR0000571085) EUR 9.930
0,0000 % France O.A.T.17/​25.03.23 (FR0013283686) EUR 4.840 10.840
0,0000 % Germany 18/​14.04.23 S.177 (DE0001141778) EUR 2.170 2.170
0,0000 % Ireland 17/​18.10.22 (IE00BDHDPQ37) EUR 6.500
0,1250 % LB Baden-Württemberg 18/​27.06.23 MTN PF (DE000LB1P9C8) EUR 1.300
0,5000 % Lloyds Bank 16/​11.04.23 MTN PF (XS1391589626) EUR 900
3,7500 % Netherlands 06/​15.01.23 (NL0000102275) EUR 1.240
1,7500 % Netherlands 13/​15.07.23 (NL0010418810) EUR 4.310 4.310
0,2500 % OP-Asuntoluottopankki 16/​11.05.23 MTN PF (XS1408380803) EUR 1.700
0,0000 % SAP 20/​17.05.23 MTN (XS2176715311) EUR 200
0,0000 % Schneider Electric 20/​12.06.23 MTN (FR0013517711) EUR 200
2,2500 % UNEDIC 13/​05.04.23 MTN (FR0011462746) EUR 8.200
0,8750 % UNEDIC 14/​25.10.22 MTN (FR0012143451) EUR 1.400
0,3750 % Yorkshire Building Society 17/​11.04.23 MTN PF (XS1594364033) EUR 1.250

Derivate (in Opening-Transaktionen umgesetzte Optionsprämien bzw. Volumina der Optionsgeschäfte, bei Optionsscheinen Angabe der Käufe und Verkäufe)

Volumen in 1.000
Terminkontrakte
Zinsterminkontrakte
Verkaufte Kontrakte: EUR 1.149.789
(Basiswerte: EURO BUXL 30YR BOND MAR 23, EURO-BOBL DEC 22, EURO-BOBL DEC 23, EURO-BOBL JUN 23, EURO-BOBL MAR 23, EURO-BOBL SEP 23, EURO-BUND DEC 22, EURO-BUND DEC 23, EURO-BUND JUN 23, EURO-BUND MAR 23, EURO-BUND SEP 23, EURO-SCHATZ DEC 22, EURO-SCHATZ JUN 23, EURO-SCHATZ MAR 23)

Wertpapier-Darlehen (Geschäftsvolumen, bewertet auf Basis des bei Abschluss des Darlehensgeschäftes vereinbarten Wertes)

Volumen in 1.000
unbefristet EUR 86.991
Gattung: 0,7500 % ABB Finance 17/​16.05.24 MTN (XS1613121422),4,2500 % ABN AMRO Bank22/​21.02.2030 MTN (XS2536941656),3,8750 % Acea 23/​24.01.2031 MTN (XS2579284469), 3,2500 % Alliander 23/​13.06.2028 MTN (XS2635647154), 1,1250 % Autoroutes du Sud de la France 17/​20.04.26 MTN (FR0013251170), 0,7500 % Avinor 20/​01.10.30 MTN (XS2239067379), 4,3750 % Banco Bilbao Vizcaya Argentaria 22/​14.10.2029 MTN (XS2545206166), 0,2500 % Banco Santander 19/​19.06.24 MTN (XS2014287937), 5,0000 % Bank of Ireland Group 23/​04.07.2031 MTN (XS2643234011), 3,6250 % Banque Fédérative Crédit Mu. 22/​14.09.2032 MTN (FR001400CMZ7),0,1000 % Banque Federative Crédit Mut. 20/​08.10.27 MTN (FR00140003P3), 0,2500 % Banque Fédérative Crédit Mut. 21/​29.06.28 MTN (FR0014004750), 0,8750 % BASF 17/​15.11.27 MTN (XS1718418103), 0,1250 % Belfius Bank 21/​08.02.28 MTN (BE6326784566), 0,2000 % Belgium 16/​22.10.23 S.79 (BE0000339482), 0,8750 % BMW Finance 17/​03.04.25 MTN (XS1589881785), 0,0000 % BMW Finance 21/​11.01.26 MTN (XS2280845491), 3,1250 % BPCE SFH 2/​24.01.2028 (FR001400DGZ7), 3,0000 % Caisse d’Amortism. Dette Sociale 23/​25.05.2028 MTN (FR001400F5U5), 3,0000 % Caisse Francaise Fin. Local 13/​02.10.28 MTN ÖPF (FR0011580588), 1,2500 % Caixabank 17/​11.01.27 PF (ES0440609339),1,7500 % Cloverie 14/​16.09.24 MTN (XS1109950755),0,3750 % Cofiroute 16/​07.02.25 MTN (FR0013201126), 2,7500 % Commerzbank 22/​08.12.2025 MTN PF (DE000CZ43ZJ6),3,3750 % Crédit Agricole 22/​28.07.2027 MTN (FR001400E7J5),0,8750 % Credit Agricole Home Loan SFH 22/​31.08.27 MTN PF (FR0014009ED1), 1,5000 % Croatia 20/​17.06.31 (XS2190201983), 0,1250 % Deutsche Börse 21/​22.02.31 (DE000A3H2465), 0,0100 % Deutsche Pfandbriefbank 19/​15.10.25 MTN (DE000A2YNVM8), 4,0000 % DNB Bank ASA 23/​14.03.2029 MTN (XS2597696124) 0,3750 % DNB Boligkreditt 18/​14.11.23 PF MTN (XS1909061597), 0,0100 % DNB Boligkreditt 21/​21.01.31 (XS2289593670), 0,5000 % DZ HYP 18/​13.11.25 MTN PF (DE000A2G9HE4), 0,1250 % Euroclear Bank 20/​07.07.25 MTN (BE6322991462), 0,0000 % European Union 21/​04.07.31 MTN (EU000A3KSXE1), 1,1250 % Hannover Rück 18/​18.04.28 (XS1808482746), 0,8750 % HSBC Holdings 16/​06.09.24 MTN (XS1485597329), 2,7500 % ING Bank 22/​21.11.2025 MTN PF (XS2557551889), 5,2500 % ING Groep 22/​14.11.2033 MTN (XS2554745708), 0,3750 % Intesa Sanpaolo 16/​14.09.26 MTN PF (IT0005215147), 0,7500 % Kering 20/​13.05.28 MTN (FR0013512407), 1,1250 % Knorr-Bremse 18/​13.06.25 MTN (XS1837288494), 3,0000 % La Banque Postale Home Loan SFH 23/​31.01.2031 MTN (FR001400FD12), 0,2500 % Linde Finance 20/​19.05.27 (XS2177021271), 0,5000 % Lithuania 19/​19.06.29 MTN (XS2013677864), 0,2500 % LSEG Netherlands 21/​06.04.28 MTN (XS2327299298), 1,8750 % Merck Financial Services 22/​15.06.2026 MTN (XS2491029208), 1,5000 % Nestlé Finance International 20/​01.04.30 MTN (XS2148390755), 0,8750 % Nestlé Finance International 22/​29.03.27 MTN (XS2462321212), 1,1250 % Novo Nordisk Finance (Netherlands) 22/​30.09.27 MTN (XS2449330179), 0,2500 % Santander Consumer Bank 19/​15.10.24 MTN (XS2063659945), 1,0000 % Santander Consumer Finance 19/​27.02.24 MTN (XS1956025651), 1,6250 % SAP 18/​10.03.31 (DE000A2TSTG3), 0,1250 % Siemens Financieringsmaatschappij 19/​05.09.29 (XS2049616621), 0,8750 % Sika Capital 19/​29.04.27 (XS1986416268), 0,0000 % Stedin Holding 21/​16.11.26 MTN (XS2407985220), 4,3750 % Stellantis 23/​14.03.2030 MTN (XS2597110027), 0,0500 % Svenska Handelsbanken (publ) 19/​03.09.26 MTN (XS2049582542), 0,7500 % Telenor 19/​31.05.26 MTN (XS2001737324), 0,6960% TotalEnergies Capital Intern. 19/​31.05.28 MTN (XS2004381674), 0,9520 % TotalEnergies Capital Intern. 20/​18.05.31 MTN (XS2176605306), 2,7500 % UBS Group 22/​15.06.27 MTN (CH1194000340)

Anteilklasse RC

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)
für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2023

I. Erträge
1. Zinsen aus inländischen Wertpapieren EUR 194.669,41
2. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren
(vor Quellensteuer) EUR 1.635.102,80
3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland EUR 59.587,08
4. Erträge aus Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften EUR 36.182,60
davon:
aus Wertpapier-Darlehen EUR 36.182,60
5. Sonstige Erträge EUR 31.380,95
Summe der Erträge EUR 1.956.922,84
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen 1) EUR -7.016,82 -196.768,04
2. Verwaltungsvergütung EUR
3. Verwahrstellenvergütung EUR -5.583,41
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten EUR -9.202,47
davon:
Prüfungskosten EUR -9.202,47
5. Sonstige Aufwendungen EUR -16.161,18
davon:
erfolgsabhängige Vergütung aus Wertpapier-Darlehen EUR -11.097,76
andere EUR -5.063,42
Summe der Aufwendungen EUR -234.731,92
III. Ordentlicher Nettoertrag EUR 1.722.190,92
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne EUR 4.217.251,18
2. Realisierte Verluste EUR -5.756.713,87
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften EUR -1.539.462,69
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 182.728,23
1. Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne EUR 76.447,74
2. Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste EUR 2.581.254,17
VI. Nichtrealisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 2.657.701,91
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 2.840.430,14

Hinweis: Die Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) errechnet sich aus Gegenüberstellung der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zum Ende des Geschäftsjahres und der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zu Beginn des Geschäftsjahres. In die Summe der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) fließen die positiven (negativen) Differenzen ein, die aus dem Vergleich der Wertansätze der einzelnen Vermögensgegenstände zum Berichtsstichtag mit den Anschaffungskosten resultieren.

Die nichtrealisierten Ergebnisse werden ohne Ertragsausgleich ausgewiesen.

1) Inklusive eventuell noch angefallener Zinsen aus Einlagen.

Entwicklungsrechnung für das Sondervermögen

I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres EUR 130.705.137,68
1. Mittelzufluss (netto) EUR -958.265,90
a) Mittelzuflüsse aus Anteilscheinverkäufen EUR 90.134,10
b) Mittelabflüsse aus Anteilscheinrücknahmen EUR -1.048.400,00
2. Ertrags- und Aufwandsausgleich EUR 4.002,10
3. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 2.840.430,14
davon:
Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne EUR 76.447,74
Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste EUR 2.581.254,17
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres EUR 132.591.304,02

Verwendungsrechnung für das Sondervermögen

Berechnung der Wiederanlage Insgesamt Je Anteil
I. Für die Wiederanlage verfügbar
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 182.728,23 0,07
2. Zuführung aus dem Sondervermögen EUR 0,00 0,00
3. Zur Verfügung gestellter Steuerabzugsbetrag EUR 0,00 0,00
II. Wiederanlage EUR 182.728,23 0,07

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres EUR Anteilwert EUR
2023 132.591.304,02 53,01
2022 130.705.137,68 51,87
2021 140.039.311,88 55,22
2020 144.139.187,27 55,39

Anteilklasse FC

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)
für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2023

I. Erträge
1. Zinsen aus inländischen Wertpapieren EUR 116.288,69
2. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) EUR 976.890,97
3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland EUR 35.598,89
4. Erträge aus Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften EUR 21.618,20
davon:
aus Wertpapier-Darlehen EUR 21.618,20
5. Sonstige Erträge EUR 18.751,09
Summe der Erträge EUR 1.169.147,84
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen 1) EUR -4.192,50
2. Verwaltungsvergütung EUR -235.188,57
3. Verwahrstellenvergütung EUR -3.334,37
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten EUR -5.498,32
davon:
Prüfungskosten EUR -5.498,32
5. Sonstige Aufwendungen EUR -9.613,69
davon:
erfolgsabhängige Vergütung aus Wertpapier-Darlehen EUR -6.630,79
andere EUR -2.982,90
Summe der Aufwendungen EUR -257.827,45
III. Ordentlicher Nettoertrag EUR 911.320,39
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne EUR 2.519.902,45
2. Realisierte Verluste EUR -3.439.506,03
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften EUR -919.603,58
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR -8.283,19
1. Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne EUR 65.130,25
2. Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste EUR 1.667.200,24
VI. Nichtrealisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 1.732.330,49
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 1.724.047,30

Hinweis: Die Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) errechnet sich aus Gegenüberstellung der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zum Ende des Geschäftsjahres und der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zu Beginn des Geschäftsjahres. In die Summe der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) fließen die positiven (negativen) Differenzen ein, die aus dem Vergleich der Wertansätze der einzelnen Vermögensgegenstände zum Berichtsstichtag mit den Anschaffungskosten resultieren.

Die nichtrealisierten Ergebnisse werden ohne Ertragsausgleich ausgewiesen.

1) Inklusive eventuell noch angefallener Zinsen aus Einlagen.

Entwicklungsrechnung für das Sondervermögen

I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres EUR 85.650.097,98
1. Mittelzufluss (netto) EUR -8.198.065,87
b) Mittelabflüsse aus Anteilscheinrücknahmen EUR -8.198.065,87
2. Ertrags- und Aufwandsausgleich EUR -15.601,97
3. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 1.724.047,30
davon:
Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne EUR 65.130,25
Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste EUR 1.667.200,24
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres EUR 79.160.477,44

Verwendungsrechnung für das Sondervermögen

Berechnung der Wiederanlage Insgesamt Je Anteil
I. Für die Wiederanlage verfügbar
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR -8.283,19 -0,01
2. Zuführung aus dem Sondervermögen 1) EUR 8.283,19 0,01
3. Zur Verfügung gestellter Steuerabzugsbetrag EUR 0,00 0,00
II. Wiederanlage EUR 0,00 0,00

1) Die Zuführung aus dem Sondervermögen resultiert aus der Berücksichtigung von realisierten Verlusten.

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres EUR Anteilwert EUR
2023 79.160.477,44 96,56
2022 85.650.097,98 94,64
2021 83.200.882,15 100,89
2020 8.547.039,32 101,35

Anhang gemäß § 7 Nr. 9 KARBV

Angaben nach der Derivateverordnung

Das durch Derivate erzielte zu Grunde liegende Exposure:

EUR 0,00

Angaben nach dem qualifizierten Ansatz:

Zusammensetzung des Vergleichsvermögens

Portfolio ex. Derivatives

Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko

kleinster potenzieller Risikobetrag % 37,047
größter potenzieller Risikobetrag % 100,001
durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag % 72,492

Die Risikokennzahlen wurden für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2023 auf Basis der VaR-Methode der historischen Simulation mit den Parametern 99% Konfidenzniveau, 10 Tage Haltedauer unter Verwendung eines effektiven, historischen Beobachtungszeitraumes von einem Jahr berechnet. Als Bewertungsmaßstab wird das Risiko eines derivatefreien Vergleichsvermögens herangezogen. Unter dem Marktrisiko versteht man das Risiko, das sich aus der ungünstigsten Entwicklung von Marktpreisen für das Sondervermögen ergibt. Bei der Ermittlung des Marktrisikopotenzials wendet die Gesellschaft den qualifizierten Ansatz im Sinne der Derivate-Verordnung an.

Die durchschnittliche Hebelwirkung aus der Nutzung von Derivaten betrug im Berichtszeitraum 1,1, wobei zur Berechnung der Hebelwirkung die Bruttomethode verwendet wurde.

Das durch Wertpapier-Darlehen erzielte Exposure:

Folgende Wertpapiere sind zum Berichtsstichtag als Wertpapier-Darlehen übertragen:

Gattungsbezeichnung Nominal in Stück bzw. Whg. in 1.000 Wertpapier-Darlehen Kurswert in EUR
befristet unbefristet gesamt
1,1250 % Autoroutes du Sud de la France 17/​20.04.26 MTN EUR 500 468.515,00
0,5000 % Cie. Financement Foncier 16/​04.09.24 MTN PF EUR 1.300 1.258.920,00
1,1250 % Hannover Rück 18/​18.04.28 EUR 900 809.118,00
0,7500 % Kering 20/​13.05.28 MTN EUR 500 437.695,00
3,5000 % Koninklijke Ahold Delhaize 23/​04.04.2028 EUR 450 442.165,50
0,8750 % Nestlé Finance International 22/​29.03.27 MTN EUR 500 457.205,00
0,0000 % Santander Consumer Finance 21/​23.02.26 MTN EUR 500 452.745,00
1,6250 % SAP 18/​10.03.31 EUR 900 789.543,00
4,3750 % Stellantis 23/​14.03.2030 MTN EUR 900 886.077,00
Gesamtbetrag der Rückerstattungsansprüche aus Wertpapier-Darlehen 6.001.983,50 6.001.983,50

Vertragspartner der Wertpapier-Darlehen:

Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main

Gesamtbetrag der bei Wertpapier-Darlehen von Dritten gewährten Sicherheiten:

EUR 7.144.279,69

davon:

Schuldverschreibungen EUR 7.144.279,69

Erträge aus Wertpapier-Darlehen einschließlich der angefallenen direkten und indirekten Kosten und Gebühren:

Diese Positionen sind in der Ertrags- und Aufwandsrechnung aufgeführt.

Sonstige Angaben

Anteilwert Klasse RC: EUR 53,01

Anteilwert Klasse FC: EUR 96,56

Umlaufende Anteile Klasse RC: 2.501.428,000

Umlaufende Anteile Klasse FC: 819.790,000

Angabe zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände:

Die Bewertung erfolgt durch die Verwahrstelle unter Mitwirkung der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die Verwahrstelle stützt sich hierbei grundsätzlich auf externe Quellen.

Sofern keine handelbaren Kurse vorliegen, werden Bewertungsmodelle zur Preisermittlung (abgeleitete Verkehrswerte) genutzt, die zwischen Verwahrstelle und Kapitalverwaltungsgesellschaft abgestimmt sind und sich so weit als möglich auf Marktparameter stützen. Diese Vorgehensweise unterliegt einem permanenten Kontrollprozess. Preisauskünfte Dritter werden durch andere Preisquellen, modellhafte Rechnungen oder durch andere geeignete Verfahren auf Plausibilität geprüft.

Die in diesem Bericht ausgewiesenen Anlagen werden nicht zu abgeleiteten Verkehrswerten bewertet.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote:

Die Gesamtkostenquote belief sich auf:

Klasse RC 0,17% p.a Klasse FC 0,31% p.a

Die Gesamtkostenquote drückt die Summe der Kosten und Gebühren (ohne Transaktionskosten) einschließlich eventueller Bereitstellungszinsen als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvolumens innerhalb eines Geschäftsjahres aus.

Zudem fiel aufgrund der Zusatzerträge aus Wertpapierleihegeschäften eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von

Klasse RC 0,008% Klasse FC 0,008%

des durchschnittlichen Fondsvermögens an.

Im Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023 erhielt die Kapitalverwaltungsgesellschaft DWS Investment GmbH für das Investmentvermögen DWS-Fonds ESG BKN-HR keine Rückvergütung der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle oder an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen, bis auf von Brokern zur Verfügung gestellte Finanzinformationen für Research-Zwecke.

Die Gesellschaft zahlt von dem auf sie entfallenden Teil der Kostenpauschale

Klasse RC weniger als 10% Klasse FC weniger als 10%

an Vermittler von Anteilen des Sondervermögens auf den Bestand von vermittelten Anteilen.

Die wesentlichen sonstigen Erträge und sonstigen Aufwendungen sind in der Ertrags- und Aufwandsrechnung pro Anteilklasse dargestellt.

Die im Berichtszeitraum gezahlten Transaktionskosten beliefen sich auf EUR 21.080,28. Die Transaktionskosten berücksichtigen sämtliche Kosten, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Fonds separat ausgewiesen bzw. abgerechnet wurden und in direktem Zusammenhang mit einem Kauf oder Verkauf von Vermögensgegenständen stehen. Eventuell gezahlte Finanztransaktionssteuern werden in die Berechnung einbezogen.

Der Anteil der Transaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Fondsvermögens über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmen und Personen (Anteil von fünf Prozent und mehr) sind, betrug 5,00 Prozent der Gesamttransaktionen. Ihr Umfang belief sich hierbei auf insgesamt 28 618 179,32 EUR.

Angaben zur Mitarbeitervergütung

Die DWS Investment GmbH („die Gesellschaft“) ist ein Tochterunternehmen der DWS Group GmbH & Co. KGaA („DWS KGaA“) und unterliegt im Hinblick auf die Gestaltung ihres Vergütungssystems den aufsichtsrechtlichen Anforderungen der fünften Richtlinie betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren („OGAW V-Richt-linie“) und der Richtlinie über die Verwaltung alternativer Investmentfonds („AIFM-Richtlinie“) sowie den Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde für solide Vergütungspolitiken („ESMA-Leitlinien“).

Vergütungsrichtlinie & Governance

Für die Gesellschaft gilt die gruppenweite Vergütungsrichtlinie, die die DWS KGaA für sich und alle ihre Tochterunternehmen (zusammen „DWS Konzern“ oder „Konzern“) eingeführt hat. Im Einklang mit der Konzernstruktur wurden Ausschüsse eingerichtet, die die Angemessenheit des Vergütungssystems und die Einhaltung der aufsichtsrecht lichen Vorgaben zur Vergütung sicherstellen und für deren Überprüfung verantwortlich sind.

So wurde unterhalb der DWS KGaA Geschäftsführung das DWS Compensation Committee mit der Entwicklung und Gestaltung von nachhaltigen Vergütungsgrundsätzen, der Erstellung von Empfehlungen zur Gesamtvergütung sowie der Sicherstellung einer angemessenen Governance und Kontrolle im Hinblick auf Vergütung und Zusatzleistungen für den Konzern beauftragt.

Weiterhin wurde das Remuneration Committee eingerichtet, um den Aufsichtsrat der DWS KGaA bei der Überwachung der angemessenen Ausgestaltung der Vergütungssysteme für alle Konzernmitarbeiter zu unterstützen. Dies erfolgt mit Blick auf die Ausrichtung der Vergütungsstrategie auf die Geschäfts- und Risikostrategie sowie unter Berücksichtigung der Auswirkung des Vergütungssystems auf das konzernweite Risiko-, Kapital- und Liquiditätsmanagement.

Im Rahmen der jährlichen internen Überprüfung auf Konzernebene wurde festgestellt, dass die Ausgestaltung des Vergütungssystems angemessen ist und keine wesentlichen Unregelmäßigkeiten vorliegen.

Vergütungsstruktur

Die Mitarbeitervergütung setzt sich aus fixer und variabler Vergütung zusammen. Die fixe Vergütung entlohnt die Mitarbeiter entsprechend ihrer Qualifikation, Erfahrung und Kompetenzen sowie der Anforderung, der Bedeutung und des Umfangs ihrer Funktion. Die variable Vergütung spiegelt die Leistung auf Konzern-, Geschäftsbereichs- und individueller Ebene wider.

Grundsätzlich besteht die variable Vergütung aus zwei Elementen – der DWS-Komponente und der individuellen Komponente. Die DWS-Komponente wird auf Basis der Zielerreichung wesentlicher Konzernerfolgskennzahlen ermittelt. Für das Geschäftsjahr 2022 waren diese: Bereinigte Aufwand-Ertrag-Relation, Nettomittelaufkommen und ESG-Kenn-zahlen. Die individuelle Komponente der variablen Vergütung berücksichtigt eine Reihe von finanziellen und nicht-finanziellen Faktoren, Verhältnismäßigkeiten innerhalb der Vergleichsgruppe und Überlegungen zur Mitarbeiterbindung. Variable Vergütung kann im Fall von negativen Erfolgsbeiträgen oder Fehlverhalten entsprechend reduziert oder komplett gestrichen werden. Sie wird grundsätzlich nur gewährt und ausgezahlt, wenn die Gewährung für den Konzern tragfähig ist. Im laufenden Beschäftigungsverhältnis werden keine Garantien für eine variable Vergütung vergeben. Garantierte variable Vergütung wird nur bei Neueinstellungen in eng begrenztem Rahmen und limitiert auf das erste Anstellungsjahr vergeben.

Die Vergütungsstrategie ist darauf ausgerichtet, ein angemessenes Verhältnis zwischen fester und variabler Vergütung zu erreichen. Dies trägt dazu bei, die Mitarbeitervergütung an den Interessen von Kunden, Investoren und Aktionären sowie an den Branchenstandards auszurichten. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass die fixe Vergütung einen ausreichend hohen Anteil an der Gesamtvergütung ausmacht, um dem Konzern volle Flexibilität bei der Gewährung variablen Vergütung zu ermöglichen.

Festlegung der variablen Vergütung und angemessene Risikoadjustierung

Der Gesamtbetrag der variablen Vergütung unterliegt angemessenen Risikoanpassungsmaßnahmen, die Ex-ante- und Ex-post-Risikoanpassungen umfassen. Die solide Methodik soll sicherstellen, dass die Bestimmung der variablen Vergütung die risikobereinigte Performance sowie die Kapital- und Liquiditätsposition des Konzerns widerspiegelt. Bei der Bewertung der Leistung der Geschäftsbereiche werden eine Reihe von Überlegungen herangezogen. Die Leistung wird im Zusammenhang mit finanziellen und nicht-finanziellen Zielen auf der Grundlage von Balanced Scorecards bewertet. Die Zuteilung von variabler Vergütung zu den Infrastrukturbereichen und insbesondere zu den Kon trollfunktionen hängt zwar vom Gesamtergebnis des Konzerns ab, nicht aber von den Ergebnissen der von ihnen überwachten Geschäftsbereiche.

Auf individueller Mitarbeiterebene gelten Grundsätze für die Festlegung der variablen Vergütung. Diese enthalten Informationen über die Faktoren und Messgrößen, die bei Entscheidungen zur individuellen variablen Vergütung berücksichtigt werden müssen. Dazu zählen beispielsweise Investmentperformance, Kundenbindung, Erwägungen zur Unternehmenskultur sowie Zielvereinbarungen und Leistungsbeurteilungen im Rahmen des Ansatzes der Ganzheitliche Leistung. Zudem werden Hinweise der Kontrollfunktinen und Disziplinarmaßnahmen sowie deren Einfluss auf die variable Vergütung einbezogen.

Nachhaltige Vergütung

Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsrisiken sind elementarer Bestandteil bei der Bestimmung der variablen Vergütung. Dementsprechend steht die DWS Vergütungsrichtlinie mit den für den Konzern geltenden Nachhaltigkeitskriterien im Einklang. Dadurch schafft der DWS Konzern Verhaltensanreize, die sowohl die Investoreninteressen als auch den langfristigen Erfolg des Unternehmens fördern. Relevante Nachhaltigkeitsfaktoren werden regelmäßig überprüft und in die Gestaltung der Vergütungsstruktur integriert.

Vergütung für das Jahr 2022

Das DWS Compensation Committee hat die Tragfähigkeit der variablen Vergütung für das Jahr 2022 kontrolliert und festgestellt, dass die Kapital- und Liquiditätsausstattung des Konzerns über den regulatorisch vorgeschriebenen Mindestanforderungen und dem internen Schwellenwert für die Risikotoleranz liegt. Als Teil der im März 2023 für das Geschäftsjahr 2022 gewährten variablen Vergütung wird die DWS-Komponente auf Basis der Bewertung der festgelegten Leistungskennzahlen gewährt. Die Geschäftsführung hat für 2022 eine Auszahlungsquote der DWS-Komponente von 76,25 % festgelegt.

Vergütungssystem für Risikoträger

Gemäß den regulatorischen Anforderungen hat die Gesellschaft Risikoträger ermittelt. Das Identifizierungsverfahren wurde im Einklang mit den Konzerngrundsätzen durchgeführt und basiert auf der Bewertung des Einflusses folgender Kategorien von Mitarbeitern auf das Risikoprofil der Gesellschaft oder einen von ihr verwalteten Fonds und: (a) Geschäftsführung/​Senior Management, (b) Portfolio-/​Investmentmanager, (c) Kontrollfunktionen, (d) Mitarbeiter mit Leitungsfunktionen in Verwaltung, Marketing und Human Resources, (e) sonstige Mitarbeiter (Risikoträger) mit wesentlichem Einfluss, (f) sonstige Mitarbeiter in der gleichen Vergütungsstufe wie sonstige Risikoträger, deren Tätigkeit einen Einfluss auf das Risikoprofil der Gesellschaft oder des Konzerns hat.

Mindestens 40 % der variablen Vergütung für Risikoträger werden aufgeschoben vergeben. Des Weiteren werden für wichtige Anlageexperten mindestens 50 % sowohl des direkt ausgezahlten als auch des aufgeschobenen Teils in Form von aktienbasierten oder fondsbasierten Instrumenten des DWS Konzerns gewährt. Alle aufgeschobenen Komponenten unterliegen bestimmten Leistungs- und Verfallbedingungen, um eine angemessene nachträgliche Risikoadjustierung zu gewährleisten. Bei einer variablen Vergütung von weniger als EUR 50.000 erhalten Risikoträger ihre gesamte variablen Vergütung in bar und ohne Aufschub.

Zusammenfassung der Informationen zur Vergütung für die Gesellschaft für 2022 ¹⁾

Jahresdurchschnitt der Mitarbeiterzahl 482
Gesamtvergütung EUR 101.532.202
Fixe Vergütung EUR 63.520.827
Variable Vergütung EUR 38.011.375
davon: Carried Interest EUR 0
Gesamtvergütung für Senior Management 2) EUR 5.846.404
Gesamtvergütung für sonstige Risikoträger EUR 7.866.362
Gesamtvergütung für Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen EUR 2.336.711

1) Vergütungsdaten für Delegierte, an die die Gesellschaft Portfolio- oder Risikomanagementaufgaben übertragen hat, sind nicht in der Tabelle erfasst.

2) „Senior Management“ umfasst nur die Geschäftsführung der Gesellschaft. Die Geschäftsführung erfüllt die Definition als Führungskräfte der Gesellschaft. Über die Geschäftsführung hinaus wurden keine weiteren Führungskräfte identifiziert.

Angaben gemäß Verordnung (EU) 2015/​2365 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften (WpFinGesch.) und der Weiterverwendung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/​2012 – Ausweis nach Abschnitt A

Wertpapierleihe Pensionsgeschäfte Total Return Swaps
Angaben in Fondswährung
1. Verwendete Vermögensgegenstände
absolut 6.001.983,50
in % des Fondsvermögens 2,83
2. Die 10 größten Gegenparteien
1. Name Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main
Bruttovolumen offene Geschäfte 6.001.983,50
Sitzstaat Bundesrepublik Deutschland
2. Name
Bruttovolumen offene Geschäfte
Sitzstaat
3. Name
Bruttovolumen offene Geschäfte
Sitzstaat
4. Name
Bruttovolumen offene Geschäfte
Sitzstaat
5. Name
Bruttovolumen offene Geschäfte
Sitzstaat
6. Name
Bruttovolumen offene Geschäfte
Sitzstaat
7. Name
Bruttovolumen offene Geschäfte
Sitzstaat
8. Name
Bruttovolumen offene Geschäfte
Sitzstaat
9. Name
Bruttovolumen offene Geschäfte
Sitzstaat
10. Name
Bruttovolumen offene Geschäfte
Sitzstaat
3. Art(en) von Abwicklung und Clearing
(z.B. zweiseitig, dreiseitig, zentrale Gegenpartei) zweiseitig
4. Geschäfte gegliedert nach Restlaufzeiten (absolute Beträge)
unter 1 Tag
1 Tag bis 1 Woche
1 Woche bis 1 Monat
1 bis 3 Monate
3 Monate bis 1 Jahr
über 1 Jahr
unbefristet 6.001.983,50
5. Art(en) und Qualität(en) der erhaltenen Sicherheiten
Art(en):
Bankguthaben
Schuldverschreibungen 7.144.279,69
Aktien
Sonstige
Qualität(en):
Dem Fonds werden – soweit Wertpapier-Darlehensgeschäfte, umgekehrte Pensionsgeschäfte oder Geschäfte mit OTC-Derivaten (außer Währungstermingeschäften) abgeschlossen werden – Sicherheiten in einer der folgenden Formen gestellt:
– liquide Vermögenswerte wie Barmittel, kurzfristige Bankeinlagen, Geldmarktinstrumente gemäß Definition in Richtlinie 2007/​16/​EG vom 19. März 2007, Akkreditive und Garantien auf erstes Anfordern, die von erstklassigen, nicht mit dem Kontrahenten verbundenen Kreditinstituten ausgegeben werden, beziehungsweise von einem OECD-Mitgliedstaat oder dessen Gebietskörperschaften oder von supranationalen Institutionen und Behörden auf kommunaler, regionaler oder internationaler Ebene begebene Anleihen unabhängig von ihrer Restlaufzeit
– Anteile eines in Geldmarktinstrumente anlegenden Organismus für gemeinsame Anlagen (nachfolgend „OGA“), der täglich einen Nettoinventarwert berechnet und der über ein Rating von AAA oder ein vergleichbares Rating verfügt
– Anteile eines OGAW, der vorwiegend in die unter den nächsten beiden Gedankenstrichen aufgeführten Anleihen /​ Aktien anlegt
– Anleihen unabhängig von ihrer Restlaufzeit, die ein Mindestrating von niedrigem Investment-Grade aufweisen
– Aktien, die an einem geregelten Markt eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder an einer Börse eines OECD-Mitgliedstaats zugelassen sind oder gehandelt werden, sofern diese Aktien in einem wichtigen Index enthalten sind.
Die Verwaltungsgesellschaft behält sich vor, die Zulässigkeit der oben genannten Sicherheiten einzuschränken.
Des Weiteren behält sich die Verwaltungsgesellschaft vor, in Ausnahmefällen von den oben genannten Kriterien abzuweichen.
Weitere Informationen zu Sicherheitenanforderungen befinden sich in dem Verkaufsprospekt des Fonds/​Teilfonds
6. Währung(en) der erhaltenen Sicherheiten
Währung(en): EUR
7. Sicherheiten gegliedert nach Restlaufzeiten (absolute Beträge)
unter 1 Tag
1 Tag bis 1 Woche
1 Woche bis 1 Monat
1 bis 3 Monate
3 Monate bis 1 Jahr
über 1 Jahr
unbefristet 7.144.279,69
8. Ertrags- und Kostenanteile (vor Ertragsausgleich) *
Ertragsanteil des Fonds
absolut 40.631,11
in % der Bruttoerträge 69,00
Kostenanteil des Fonds
Ertragsanteil der Verwaltungsgesellschaft
absolut 17.986,25
in % der Bruttoerträge 31,00
Kostenanteil der Verwaltungsgesellschaft
Ertragsanteil Dritter
absolut
in % der Bruttoerträge
Kostenanteil Dritter
9. Erträge für den Fonds aus Wiederanlage von Barsicherheiten, bezogen auf alle WpFinGesch. und Total Return Swaps
absolut
10. Verliehene Wertpapiere in % aller verleihbaren Vermögensgegenstände des Fonds
Summe 6.001.983,50
Anteil 2,86
11. Die 10 größten Emittenten, bezogen auf alle WpFinGesch. und Total Return Swaps
1. Name European Union
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) 3.422.767,93
2. Name Development Bank of Japan
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) 1.437.946,00
3. Name European Financial Stability Facility (EFSF)
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) 1.327.551,53
4. Name Luxembourg, Grand Duchy of
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) 494.473,83
5. Name Slovakia, Republic of
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) 461.540,40
6. Name
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut)
7. Name
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut)
8. Name
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut)
9. Name
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut)
10. Name
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut)
12. Wiederangelegte Sicherheiten in % der empfangenen Sicherheiten, bezogen auf alle WpFinGesch. und Total Return Swaps
Anteil
13. Verwahrart begebener Sicherheiten aus WpFinGesch. und Total Return Swaps (In % aller begebenen Sicherheiten aus WpFinGesch. und Total Return Swaps)
gesonderte Konten /​ Depots
Sammelkonten /​ Depots
andere Konten /​ Depots
Verwahrart bestimmt Empfänger
14. Verwahrer/​Kontoführer von empfangenen Sicherheiten aus WpFinGesch. und Total Return Swaps
Gesamtzahl Verwahrer/​ Kontoführer 1
1. Name State Street Bank International GmbH (Custody Operations)
verwahrter Betrag absolut 7.144.279,69

Eventuelle Abweichungen zu den korrespondierenden Angaben der detaillierten Ertrags- und Aufwandsrechnung beruhen auf Effekten im Rahmen des Ertragsausgleichs.

Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten

Name des Produkts: DWS-Fonds ESG BKN-HR
Unternehmenskennung (LEI-Code): 5493002ZU0HNPJK2AI85
ISIN: DE0008498171
Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.
Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das in der Verordnung (EU) 2020/​852 festgelegt ist und ein Verzeichnis von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten enthält. In dieser Verordnung ist kein Verzeichnis der sozial nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten festgelegt. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel könnten taxonomie-konform sein oder nicht.
Ökologische und/​oder soziale Merkmale
Wurden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt?
[ ] Ja [XNein
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel getätigt:_​_​% [X] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt wurden, enthielt es 17,98% an nachhaltigen Investitionen
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [ ] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [X] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[X] mit einem sozialen Ziel
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel getätigt: _​_​% [ ] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen getätigt.
Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfüllt?

Die Gesellschaft bewarb mit diesem Fonds ökologische und soziale Merkmale in den Bereichen Klimaschutz, soziale Normen sowie Unternehmensführung (Governance) und der allgemeinen ESGQualität, indem folgende Ausschlusskriterien angewendet wurden:

(1) Klima- und Transitionsrisiken,

(2) Norm-Verstöße im Hinblick auf die Einhaltung internationaler Normen für Unternehmensführung, Menschen- und Arbeitnehmerrechte, Kunden- und Umweltsicherheit und Geschäftsethik,

(3) In Bezug auf die Prinzipien des United Nations Global Compact (UN Global Compact) wurden Unternehmen mit sehr schwerwiegenden, ungelösten Kontroversen ausgeschlossen,

(4) Im Bereich ESG-Qualität wurden Emittenten ausgeschlossen, die im Verhältnis zu ihrer Vergleichsgruppe am schlechtesten hinsichtlich Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren bewertet wurden,

(5) Freedom House für Staaten, die als „nicht frei“ gekennzeichnet wurden,

(6) Kontroverse Sektoren für Unternehmen, die eine vordefinierte Umsatzgrenze überstiegen,

(7) Kontroverse Waffen.

Die Gesellschaft bewarb mit diesem Fonds zudem einen Anteil an nachhaltigen Investitionen, die einen positiven Beitrag zu einem oder mehreren Zielen der Vereinten Nationen für eine nachhaltige Entwicklung (UN-SDGs) leisteten. Die Gesellschaft hatte für diesen Fonds keinen Referenzwert für die Erreichung der beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale bestimmt.

Mit Nachhaltigkeits-indikatoren wird gemessen, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht werden.
Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?

Die detaillierten Beschreibungen der verbindlichen Elemente der Anlagestrategie, die für die Auswahl der Investitionen zur Erfüllung der beworbenen ökologischen oder sozialen Ziele verwendet wurden, sowie der Bewertungsmethodik, ob und in welchem Maße Vermögensgegenstände und Indikatoren die definierten ESG-Standards erfüllten, können dem Kapitel „Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?“ entnommen werden. Des Weiteren ist zu beachten, dass dieses referenzierte Kapitel vertiefende Informationen bzgl. der Ausschlusskriterien der Nachhaltigkeitsindikatoren enthält. Diese sind im Zusammenhang mit der folgenden Darstellung der Performanz der Nachhaltigkeitsindikatoren zu lesen.

Zur Berechnung der ESG-Kennzahlen werden für die Vermögensgegenstände die Bewertungskurse aus dem Front-Office-System genutzt, so dass es zu geringfügigen Abweichungen zu den übrigen im Jahresbericht dargestellten Kurswerten, die aus dem Fondsbuchhaltungssystem abgeleitet werden, kommen kann.

DWS Global Communications
Indikatoren Beschreibung Performanz
Nachhaltigkeitsindikatoren
Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung Indikator dafür, in welchem Maße ein Emittent Klima- und Transitionsrisiken ausgesetzt ist Keine Investitionen in unzulängliche Vermögenswerte
Norm-Bewertung Indikator dafür, in welchem Maße bei einem Unternehmen Norm-Verstöße gegen internationale Standards auftreten Keine Investitionen in unzulängliche Vermögenswerte
UN Global Compact-Bewertung Indikator dafür, ob ein Unternehmen direkt in eine oder mehrere sehr schwerwiegende, ungelöste Kontroversen in Bezug auf den United Nation Global Compact verwickelt ist Keine Investitionen in unzulängliche Vermögenswerte
ESG-Qualitätsbewertung Indikator für den Vergleich der Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren eines Emittenten im Verhältnis zu seiner Vergleichsgruppe Keine Investitionen in unzulängliche Vermögenswerte
Freedom House Status Indikator für die politisch-zivile Freiheit eines Staates Keine Investitionen in unzulängliche Vermögenswerte
Ausschluss-Bewertung für kontroverse Sektoren Indikator dafür, inwieweit ein Unternehmen an kontroversen Sektoren beteiligt ist 0% des Portfoliovermögens
Ausschluss-Bewertung für „kontroversen Waffen“ Indikator dafür, inwieweit ein Unternehmen an kontroversen Waffen beteiligt ist. 0% des Portfoliovermögens
Nachhaltigkeitsbewertung Methodik zur Bestimmung von nachhaltigen Investitionen gemäß Artikel 2 Absatz 17 der EU Verordnung 2019/​2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („Offenlegungsverordnung“) wird als Indikator zur Messung des Anteils nachhaltiger Investitionen herangezogen 17,98% des Portfoliovermögens
Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (PAI)
PAII – 01. THG-Emissionen Summe des aktuellen Werts der Investitionen von Unternehmen i, geteilt durch den Unternehmenswert des investierten Unternehmens und multipliziert mit den Scope 1+2+3-THG-Emissionen des Unternehmens. 19.141,50 tCO2
PAII – 02. CO2-Fußabdruck – EUR Der CO2-Fußabdruck wird in Tonnen CO2-Emissionen pro Million investierter EUR ausgedrückt. Die CO2-Emissionen eines Emittenten werden durch seinen Unternehmenswert einschließlich liquider Mittel (EVIC) normalisiert. 254,95 tCO2e /​ Million EUR
PAII – 03. Kohlenstoffintensität Gewichtete durchschnittliche Kohlenstoffintensität Scope 1+2+3 590,44 tCO2e /​ Million EUR
PAII – 04. Beteiligung an Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind Anteil der Investitionen in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind 5,56% des Portfoliovermögens
PAII – 10. Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze und die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen Anteil der Investitionen in Unternehmen, die in Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze oder die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen verwickelt waren 0 % des Portfoliovermögens
PAII – 14. Beteiligung an umstrittenen Waffen Anteil der Investitionen in Unternehmen, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen) 0 % des Portfoliovermögens
PAII – 16. Investitionsländer, die sozialen Verstößen ausgesetzt sind Relative Anzahl der Länder, in denen Investitionen getätigt werden, die von sozialen Verstößen betroffen sind, wie sie in internationalen Verträgen und Konventionen, den Grundsätzen der Vereinten Nationen und ggf. im nationalen Recht genannt werden 0 % des Portfoliovermögens

Stand: 29. September 2023

Die Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (Principal Adverse Impact Indicators – PAII) werden anhand der Informationen in den DWS Backoffice- und Frontoffice-Systemen berechnet, die unter anderem auf den Daten externer ESG-Datenanbieter basieren. Falls es zu einzelnen Wertpapieren oder deren Emittenten keine Informationen über einen einzelnen PAII gibt, weil keine Daten verfügbar sind oder der Indikator auf den jeweiligen Emittenten oder das Wertpapier nicht anwendbar ist, können in einzelnen PAII-Berechnungsmethoden diese Wertpapiere oder Emittenten mit einem Wert von 0 eingehen. Bei Zielfonds erfolgt eine „Portfolio-Durchsicht“ abhängig von der Datenverfügbarkeit, unter anderem in Bezug auf die Datenaktualität der Zielfondbestände sowie der verfügbaren Informationen der zugehörigen Wertpapiere oder Emittenten. Die Berechnungsmethode für die einzelnen PAIIs kann sich in späteren Berichtsperioden infolge weiterentwickelter Marktstandards, einer geänderten Behandlung bestimmter
Wertpapierkategorien (wie Derivaten), eines größeren Erfassungsbereichs der Daten oder aufgrund von aufsichtsrechtlicher Klarstellungen ändern.

Welche Ziele verfolgten die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, und wie trägt die nachhaltige Investition zu diesen Zielen bei?

Die Gesellschaft investierte für den Fonds teilweise in nachhaltige Investitionen gemäß Artikel 2 Absatz 17 der Offenlegungsverordnung. Diese nachhaltigen Investitionen trugen mindestens zu einem der UN-SDG (sogenannte „SDGs“ (Sustainable Development Goals) – die UN (Vereinte Nationen)- Nachhaltigkeitsziele) bei, die ökologische und/​oder soziale Zielsetzungen hatten, wie beispielsweise folgende (nicht abschließende) Liste:

• Ziel 1: Keine Armut
• Ziel 2: Kein Hunger
• Ziel 3: Gesundheit und Wohlergehen
• Ziel 4: Hochwertige Bildung
• Ziel 5: Geschlechtergleichheit
• Ziel 6: Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen
• Ziel 7: Bezahlbare und saubere Energie
• Ziel 8: Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
• Ziel 10: Weniger Ungleichheit
• Ziel 11: Nachhaltige Städte und Gemeinden
• Ziel 12: Nachhaltige/​r Konsum und Produktion
• Ziel 13: Maßnahmen zum Klimaschutz
• Ziel 14: Leben unter Wasser
• Ziel 15: Leben an Land

Der Umfang des Beitrags zu den einzelnen UN-SDGs variierte in Abhängigkeit von den tatsächlichen Anlagen im Portfolio. Die Gesellschaft ermittelte den Beitrag zu den UN-SDGs mittels der Nachhaltigkeitsbewertung, bei der potenzielle Anlagen anhand verschiedener Kriterien dahingehend beurteilt wurden, ob eine Anlage als nachhaltig eingestuft werden konnte. Im Rahmen dieser Bewertungsmethodik wurde beurteilt, ob (1) eine Anlage einen positiven Beitrag zu einem oder mehreren UN-SDGs leistete, (2) der Emittent diese Ziele erheblich beeinträchtigte (Do Not Significantly Harm – „DNSH“ Bewertung), und (3) das Unternehmen Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwandt.

In die Nachhaltigkeitsbewertung flossen Daten von mehreren Datenanbietern, aus öffentlichen Quellen und/​oder internen Bewertungen auf Grundlage einer festgelegten Bewertungs- und Klassifizierungsmethodik ein, um festzustellen, ob eine Anlage nachhaltig war. Tätigkeiten, die einen positiven Beitrag zu den UN-SDGs leisteten, wurden in Abhängigkeit von der Anlage nach Umsatz, Investitionsaufwendungen (CapEx) und/​oder betrieblichen Aufwendungen (OpEx) bewertet. Wurde ein positiver Beitrag festgestellt, galt die Anlage als nachhaltig, wenn der Emittent die DNSH-Bewertung bestand und das Unternehmen Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwandt.

Der Anteil an nachhaltigen Investitionen gemäß Artikel 2 Absatz 17 Offenlegungsverordnung im Portfolio wurde proportional zu den wirtschaftlichen Aktivitäten der Emittenten berechnet, die als nachhaltig eingestuft wurden. Abweichend hiervon erfolgte bei Anleihen mit Erlösverwendung, die als nachhaltig eingestuft wurden, eine Anrechnung mit dem gesamten Wert der Anleihe.

Die Gesellschaft strebte mit dem Fonds keinen Anteil an nachhaltigen Anlagen an, die mit einem ökologischen Ziel gemäß der EU-Taxonomie im Einklang standen.

Inwiefern haben die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, ökologisch oder sozial nachhaltigen Anlagezielen nicht erheblich geschadet?

Die Bewertung, ob eine erhebliche Beeinträchtigung („DNSH-Bewertung“) vorlag, war ein integraler Bestandteil der DWS-Nachhaltigkeitsbewertung und beurteilte, ob durch einen Emittenten, der zu einem UN-SDG beitrug, eines oder mehrere dieser Ziele erheblich beeinträchtigt wurden. Wenn eine erhebliche Beeinträchtigung festgestellt wurde, bestand der Emittent die DNSH-Bewertung nicht und konnte nicht als nachhaltige Investition angesehen werden.

Wie wurden die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Im Rahmen der DNSH-Bewertung wurden in der DWS-Nachhaltigkeitsbewertung systematisch die verpflichtenden Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus Tabelle 1 (nach Relevanz) sowie relevante Indikatoren aus Tabelle 2 und 3 in Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1288 der Kommission zur Ergänzung der Offenlegungsverordnung integriert. Unter Berücksichtigung dieser nachteiligen Auswirkungen legte die Gesellschaft quantitative Schwellenwerte und/​oder qualitative Werte fest, anhand derer bestimmt wurde, ob ein Emittent die ökologischen oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigte. Diese Werte wurden auf der Grundlage verschiedener externer und interner Faktoren, wie Datenverfügbarkeit, politische Ziele oder Marktentwicklungen, festgelegt und konnten im Laufe der Zeit angepasst werden.

Stehen die nachhaltigen Investitionen mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte in Einklang? Nähere Angaben:

Im Rahmen der Nachhaltigkeitsbewertung beurteilte die Gesellschaft darüber hinaus auf Basis der Norm-Bewertung, inwieweit ein Unternehmen mit internationalen Normen im Einklang stand. Dies umfasste Prüfungen hinsichtlich der Einhaltung internationaler Normen, wie beispielsweise der OECDLeitsätze für multinationale Unternehmen, der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Prinzipien des UN Global Compact und der Standards der International Labour Organisation. Unternehmen mit der schlechtesten Norm-Bewertung von F wurden nicht als nachhaltig eingestuft und waren als Anlage ausgeschlossen.

In der EU-Taxonomie ist der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ festgelegt, nach dem taxonomiekonforme Investitionen die Ziele der EU-Taxonomie nicht erheblich beeinträchtigen dürfen, und es sind spezifische Unionskriterien beigefügt.

Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die Unionskriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die Unionskriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Alle anderen nachhaltigen Investitionen dürfen ökologische oder soziale Ziele ebenfalls nicht erheblich beeinträchtigen.

Bei den wichtigsten nachteiligen Auswirkungenhandelt es sich um die bedeutendsten nachteiligen Auswirkungen von Investitions-entscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in den Bereichen Umwelt, Soziales und Beschäftigung, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Die Gesellschaft berücksichtigte für den Fonds die folgenden wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1288 der Kommission zur Ergänzung der Offenlegungsverordnung:

• Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) (Nr. 1);

• CO2-Fußabdruck (Nr. 2);

• THG-Emissionsintensität der Unternehmen, in die investiert wurde (Nr. 3);

• Engagement in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig waren (Nr. 4);

• Verstöße gegen die UNGC- Grundsätze und gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen (Nr. 10) und

• Engagement in umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen) (Nr. 14)

• Länder, in die investiert wurde, die gegen soziale Bestimmungen verstießen (Nr. 16).

Die vorstehenden wichtigsten nachteiligen Auswirkungen wurden auf Produktebene durch die Anwendung der ESG-Bewertungsmethodik beziehungsweise der Ausschlüsse von Anlagen des Fonds berücksichtigt, die die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfüllten, wie im Abschnitt „Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?“ näher beschrieben wird.

Welche sind die Hauptinvestitionen dieses Finanzprodukts?
Die Liste umfasst die folgenden Investitionen, auf die der größte Anteil der im Bezugszeitraum getätigten Investitionen des Finanzprodukts entfiel:
01. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023
Größte Investitionen Aufschlüsselung der Branchenstruktur gemäß NACE-Systematik In % des durchschnittlichen Portfoliovermögens Aufschlüsselung der Länder
France 17/​25.11.28 O – Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 2,7% France
Lithuania 20/​06.05.30 MTN O – Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 2,6% Lithuania
Belgium 16/​22.10.23 S.79 O – Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 2,4% Belgium
UNEDIC 13/​05.04.23 MTN O – Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 2,3% France
Ireland 14/​18.03.24 O – Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 2,3% Ireland
France 18/​25.03.24 O – Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 2,2% France
Finland 16/​15.09.23 O – Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 2,0% Finland
Belgium 13/​22.06.23 O – Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 1,8% Belgium
Austria 16/​15.07.23 O – Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 1,5% Austria
Ibercaja Banco 16/​18.10.23 PF K – Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 1,3% Spain
Croatia 19/​19.06.29 Reg S O – Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 1,2% Croatia
Croatia 20/​17.06.31 O – Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 1,2% Croatia
Ireland 18/​18.03.31 O – Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 1,2% Ireland
France O.A.T 13/​25.05.24 O – Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 1,1% France
Lithuania 19/​19.06.29 MTN O – Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 1,1% Lithuania

für den Zeitraum vom 01. Oktober 2022 bis zum 29. September 2023

Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen?

Der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen betrug zum Stichtag 90,06% des Portfoliovermögens.

Die Vermögensallokation gibt den jeweiligen Anteil der Investitionen in bestimmte Vermögenswerte an.
Wie sah die Vermögensallokation aus?

Dieser Fonds legte 90,06% seines Wertes in Vermögensgegenstände an, die den von der Gesellschaft definierten ESG-Standards entsprachen (#1 Ausgerichtet auf ökologische und soziale Merkmale). 17,98% des Wertes des Fonds wurden in nachhaltige Investitionen angelegt (#1A Nachhaltige Investitionen).

9,94% des Wertes des Fonds wurden in Vermögensgegenstände angelegt, für die die ESGBewertungsmethodik nicht angewendet wurde oder für die keine vollständige ESG-Datenabdeckung vorlag (#2 Andere Investitionen). Innerhalb dieser Quote wurden Anlagen von bis zu 20% des Wertes des Fonds in Anlagen toleriert, für die keine vollständige Datenabdeckung in Bezug auf die ESGBewertungsansätze und Ausschlüsse vorlag. Diese Toleranz galt nicht für die Norm-Bewertung, das heißt Unternehmen mussten die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.
#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Die Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst folgende Unterkategorien:

Die Unterkategorie #1A Nachhaltige Investitionen umfasst ökologisch und sozial nachhaltige Investitionen.

Die Unterkategorie#1B Andere ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, aber nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Mit Blick auf die EUTaxonomiekonformität umfassen die Kriterien für fossiles Gas die Begrenzung der Emissionen und die Umstellung auf erneuerbare Energie oder CO2-arme Kraftstoffe bis Ende 2035. Die Kriterien für Kernenergiebeinhalten umfassende Sicherheits- und Abfallentsorgungsvorschriften.
Ermöglichende Tätigkeitenwirken unmittelbar ermöglichend darauf hin, dass andere Tätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen leisten.

Übergangstätigkeitensind Tätigkeiten, für die es noch keine CO2-armen Alternativen gibt und die unter anderem Treibhausgas-emissionswerte aufweisen, die den besten Leistungen entsprechen.

Taxonomiekonforme Tätigkeiten, ausgedrückt durch den Anteil der:
Umsatzerlöse, die die gegenwärtige „Umweltfreundlichkeit“ der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
Investitions- ausgaben (CapEx), die die umweltfreundlichen, für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft relevanten Investitionen der Unternehmen, in die investiert wird, aufzeigen
Betriebsausgaben (OpEx), die die umweltfreundlichen betrieblichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
In welchen Wirtschaftssektoren wurden die Investitionen getätigt?

DWS Top Europe
NACE-Code Aufschlüsselung der Branchenstruktur der NACE-Systematik In % des Portfoliovermögens
B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 0,4%
C Verarbeitendes Gewerbe/​Herstellung von Waren 2,1%
D Energieversorgung 0,4%
G Handel; Instandhaltung und Reperatur von Kraftfahrzeugen 1,0%
H Verkehr und Lagerei 2,8%
J Information und Kommunikation 0,8%
K Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 49,7%
M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 3,2%
O Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 38,2%
NA Sonstige 1,4%
Beteiligung an Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind 5,6%

Stand: 29. September 2023

Inwiefern waren die nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel mit der EU-Taxonomie konform?

Der beworbene Anteil ökologisch nachhaltiger Investitionen, gemäß der Verordnung (EU) 2020/​852 (sogenannte Taxonomie- Verordnung) betrug 0% des Wertes des Fonds. Es konnte jedoch sein, dass einige nachhaltige Investitionen dennoch mit einem Umweltziel der Taxonomie-Verordnung konform waren.

WURDEMIT DEM FINANZPRODUKT IN EU-TAXONOMIEKONFORME TÄTIGKEITEN IM BEREICH FOSSILES GAS UND/​ODER KERNENERGIE INVESTIERT1?

[ ] Ja
[ ] In fossiles Gas [ ] In der Kernenergie
[X] Nein

Die Gesellschaft strebte keine Taxonomie-konformen Investitionen im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie an. Dennoch konnte es vorkommen, dass im Rahmen der Anlagestrategie auch in Unternehmen investiert wurde, die jedenfalls auch in diesen Bereichen tätig waren.

1Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie sind nur dann EU-taxonomiekonform, wenn sie zur Eindämmung des Klimawandels („Klimaschutz“) beitragen und kein Ziel der EU-Taxonomie erheblich beeinträchtigen – siehe Erläuterung am linken Rand. Die vollständigen Kriterien für EU-taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten im Bereich fossiles Gas und Kernenergie sind in der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1214 der Kommission festgelegt.

Die nachstehenden Grafiken zeigen den Mindestprozentsatz der EU-taxonomiekonformen Investitionen in Grün. Da es keine geeignete Methode zur Bestimmung der Taxonomiekonformität von Staatsanleihen* gibt, zeigt die erste Grafik die Taxonomiekonformität in Bezug auf alle Investitionen des Finanzprodukts einschließlich der Staatsanleihen, während die zweite Grafik die Taxonomiekonformität nur in Bezug auf die Investitionen des Finanzprodukts zeigt, die keine Staatsanleihen umfassen.

*Für die Zwecke dieser Diagramme umfasst der Begriff „Staatsanleihen“ alle Risikopositionen gegenüber Staaten.

Wie hoch ist der Anteil der Investitionen, die in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind?

Es bestand kein Anteil an Investitionen in Übergangswirtschaftstätigkeiten oder ermöglichende Tätigkeiten.

sind nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die die Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß der Verordnung (EU) 2020/​852 nicht berücksichtigen.

Wie hoch war der Anteil der nicht mit der EU-Taxonomie konformen nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel?

Es bestand kein separater Anteil für nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die nicht mit der EU-Taxonomie konform waren. Eine Trennung war bei der Bewertung nachhaltiger Investitionen, ob diese ökologische oder soziale Investitionen waren, nicht möglich. Der Gesamtanteil an nachhaltigen Investitionen betrug insgesamt 17,98% des Wertes des Fonds.

Wie hoch war der Anteil der sozial nachhaltigen Investitionen?

Die Gesellschaft hatte für den Fonds keine Mindestquote für ökologisch oder sozial nachhaltige Investitionen gemäß Artikel 2 Absatz 17 Offenlegungsverordnung festgelegt. Da eine Trennung bei der Bewertung nachhaltiger Investitionen nicht möglich war, betrug der Gesamtanteil an ökologisch und sozial nachhaltigen Investitionen insgesamt 17,98% des Wertes des Fonds.

Welche Investitionen fielen unter „Andere Investitionen“, welcher Anlagezweck wurden mit ihnen verfolgt und gab es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz?

Unter #2 Andere Investitionen fielen Vermögensgegenstände 9,94% des Wertes des Fonds, für die die ESG-Bewertungsmethodik nicht angewendet wurde oder für die keine vollständige ESG-Datenabdeckung vorlag. Innerhalb dieser Quote wurden Anlagen von bis zu 20% des Wertes des Fonds in Anlagen toleriert, für die keine vollständige Datenabdeckung in Bezug auf die ESG-Bewertungsansätze und Ausschlüsse vorlag.
Diese Toleranz galt nicht für die Norm-Bewertung, das heißt Unternehmen mussten die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

Diese anderen Investitionen konnten alle in der Anlagepolitik vorgesehenen Vermögensgegenstände, einschließlich Bankguthaben und Derivate, umfassen.

„Andere Investitionen“ konnten zu Optimierung des Anlageergebnisses, für Diversifizierungs-, Liquiditäts- und Absicherungszwecke genutzt werden.

Ökologischer oder sozialer Mindestschutz wurde bei diesem Fonds bei den anderen Investitionen nicht oder nur teilweise berücksichtigt.

Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?

Dieser Fonds verfolgte eine Anleihestrategie. Das Fondsvermögen wurde vorwiegend in Anlagen investiert, die die definierten Standards für die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erfüllten, wie in den folgenden Abschnitten dargelegt. Die Strategie des Fonds im Hinblick auf die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale war ein wesentlicher Bestandteil der unternehmensinternen ESG-Bewertungsmethodik und wurde über die Anlagerichtlinien des Fonds fortlaufend überwacht. Weitere Details der Anlagepolitik konnten dem Besonderen Teil des Verkaufsprospekts und den Besonderen Anlagebedingungen entnommen werden.
ESG-Bewertungsmethodik

Die Gesellschaft strebte an, die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale zu erreichen, indem potenzielle Anlagen unabhängig von deren wirtschaftlichen Erfolgsaussichten anhand einer unternehmensinternen ESG-Bewertungsmethodik bewertet und darauf basierend Ausschlusskriterien angewendet wurden.

Die ESG-Bewertungsmethodik basierte auf der ESG-Datenbank, die Daten mehrerer ESGDatenanbieter, öffentlicher Quellen und interne Bewertungen nutzte. Interne Bewertungen berücksichtigten unter anderem zukünftig zu erwartende ESG-Entwicklungen eines Emittenten, Plausibilität der Daten im Hinblick auf vergangene oder zukünftige Ereignisse, Dialogbereitschaft zu ESG-Themen und ESG-spezifische Entscheidungen eines Unternehmens.

Die ESG-Datenbank stellte innerhalb einzelner Bewertungsansätze Bewertungen fest, die einer Buchstabenskala von „A“ bis „F“ folgten. Hierbei erhielten Emittenten jeweils eine von sechs möglichen Bewertungen (A bis F), wobei „A“ die höchste Bewertung und „F“ die niedrigste Bewertung darstellt. Die ESG-Datenbank stellte anhand anderer Bewertungsansätze auch Ausschlusskriterien (Komplettausschlüsse oder Ausschlüsse auf Basis von Umsatzschwellen) bereit.

Die jeweiligen Bewertungen der Vermögensgegenstände wurden dabei einzeln betrachtet. Hatte ein Emittent in einem Bewertungsansatz eine Bewertung, die in diesem Bewertungsansatz als nicht geeignet betrachtet wurde, konnten Vermögensgegenstände von Emittenten nicht erworben werden, auch wenn er in einem anderen Bewertungsansatz eine Bewertung hatte, die geeignet wäre.

Die ESG-Datenbank nutzte unter anderem folgende Bewertungsansätze zur Beurteilung, ob ESG-Standards in Bezug auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale bei Emittenten beziehungsweise Anlagen vorlagen und ob Unternehmen, in die investiert wurde, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwandten:

• Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung

Mittels der Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung wurde das Verhalten von Emittenten im Zusammenhang mit dem Klimawandel und Umweltveränderungen, zum Beispiel der Reduzierung von Treibhausgasen und Wasserschutz bewertet. Dabei wurden Emittenten, die zum Klimawandel und anderen negativen Umweltveränderungen weniger beitrugen beziehungsweise die diesen Risiken weniger ausgesetzt waren, besser bewertet. Emittenten, die eine Bewertung von F im Bewertungsansatz Klima- und Transitionsrisiko hatten, wurden ausgeschlossen.

• Norm-Bewertung

Mittels der Norm-Bewertung wurden Unternehmen zum Beispiel im Rahmen der Prinzipien des UN Global Compact, der Standards der International Labour Organisation sowie allgemein anerkannter internationaler Normen und Grundsätze bewertet. Die Norm- Bewertung prüfte zum Beispiel Menschenrechtsverletzungen, Verletzungen von Arbeitnehmerrechten, Kinder- oder Zwangsarbeit, nachteilige Umweltauswirkungen und Geschäftsethik. Bei der Bewertung wurden Verstöße gegen die zuvor genannten internationalen Standards berücksichtigt. Diese Verstöße wurden anhand von Daten von ESG-Datenanbietern und/​oder anderer vorliegender Informationen, wie zum Beispiel die erwarteten zukünftigen Entwicklungen dieser Verstöße sowie die Bereitschaft des Unternehmens, einen Dialog über diesbezügliche Unternehmensentscheidungen aufzunehmen, bewertet. Unternehmen, die eine Bewertung von F im Bewertungsansatz Norm hatten, wurden ausgeschlossen.

• UN Global Compact-Bewertung
Zusätzlich zur Norm-Bewertung wurden Unternehmen ausgeschlossen, die direkt in eine oder mehrere sehr schwerwiegende, ungelöste Kontroversen in Bezug auf die Prinzipien des United Nations Global Compact verwickelt waren.

• ESG-Qualitätsbewertung
Bei der ESG-Qualitätsbewertung wurde zwischen Unternehmen und staatlichen Emittenten unterschieden. Für Unternehmen wurden Emittenten auf Basis ihrer ESG-Qualität verglichen. Die ESG- 39 Qualitätsbewertung berücksichtigte bei der Beurteilung des Emittenten unterschiedliche ESGFaktoren, so zum Beispiel den Umgang mit Umweltveränderungen, Produktsicherheit, Mitarbeitermanagement oder Unternehmensethik. Die ESG-Qualitätsbewertung folgte dem sogenannten „Klassenbester-Ansatz“ (aus dem englischen „best in class“). Dabei erhielten die Emittenten eine Bewertung relativ zu ihrer Vergleichsgruppe. Die Vergleichsgruppe wurde gebildet aus Unternehmen aus dem gleichen Industriesektor. Die im Vergleich besser bewerteten Emittenten erhielten eine bessere Bewertung während die im Vergleich schlechter bewerteten Emittenten eine schlechtere Bewertung erhielten.

Für staatliche Emittenten beurteilte die ESG-Qualitätsbewertung einen Staat über eine Vielzahl an ESG-Kriterien. Indikatoren für Umweltaspekte sind zum Beispiel der Umgang mit dem Klimawandel, natürliche Ressourcen und Katastrophenanfälligkeit, Indikatoren für Soziales sind unter anderem das Verhältnis zu Kinderarbeit, Gleichberechtigung und die herrschenden sozialen Bedingungen, und Indikatoren für eine gute Regierungsführung waren zum Beispiel das politische System, das Vorhandensein von Institutionen sowie die Rechtsstaatlichkeit. Darüber hinaus berücksichtigte die ESG-Qualitätsbewertung explizit die zivilen und demokratischen Freiheiten eines Landes.

Unternehmen und staatliche Emittenten, die eine Bewertung von F im Bewertungsansatz ESGQualitätsbewertung hatten, wurden ausgeschlossen.

• Freedom House Status

Freedom House war eine internationale Nichtregierungsorganisation, welche Länder nach dem Grad ihrer politisch-zivilen Freiheit klassifizierte. Auf Basis des Freedom House Status wurden Staaten ausgeschlossen, die von Freedom House als „nicht frei“ gekennzeichnet wurden.

• Ausschluss-Bewertung für kontroverse Sektoren
Es wurden Unternehmen ausgeschlossen, die bestimmte Geschäftsbereiche und Geschäftstätigkeiten in umstrittenen Bereichen („kontroversen Sektoren“) hatten.

Unternehmen wurden nach ihrem Anteil am Gesamtumsatz, den sie in kontroversen Sektoren erzielten, als Anlage ausgeschlossen. Für den Fonds galt ausdrücklich, dass Unternehmen ausgeschlossen wurden, deren Umsätze wie folgt generiert wurden:

– zu mehr als 5% aus der Herstellung von Produkten und/​oder Erbringung von Dienstleistungen in der Rüstungsindustrie,
– zu mehr als 5% aus der Herstellung und/​oder Vertrieb ziviler Handfeuerwaffen oder Munition,
– zu mehr als 5% aus der Herstellung von Tabakwaren,
– zu mehr als 5% aus der Herstellung von Produkten und/​oder Erbringung von Dienstleistungen für die Glücksspielindustrie,
– zu mehr als 5% aus der Produktion von Erwachsenenunterhaltung,
– zu mehr als 5% aus der Herstellung von Palmöl,
– zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung aus Kernenergie und/​oder Abbau von Uran und/​oder Anreicherung von Uran,
– zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl, – aus der unkonventionellen Förderung von Erdöl und/​oder Erdgas (inklusive Ölsand, Ölschiefer/​Schiefergas, arktische Bohrungen),
– zu mehr als 1% aus dem Abbau von Kohle,
– zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung aus Kohle,
– zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz aus/​von fossilen Brennstoffen (exklusive Erdgas),
– zu mehr als 10% aus der Förderung von Kohle und Erdöl,
– zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer.

Ausgeschlossen wurden Unternehmen mit Kohleexpansionsplänen, wie zum Beispiel zusätzliche Kohleförderung, -produktion oder -nutzung, basierend auf einer internen Identifizierungsmethodik. Die zuvor genannten kohlebezogenen Ausschlüsse bezogen sich ausschließlich auf sogenannte Kraftwerkskohle, das hieß Kohle, die in Kraftwerken zur Energiegewinnung eingesetzt wurde.

Es durften Emittenten für den Fonds erworben werden, die ihren Umsatz durch Aktivitäten im Zusammenhang mit der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz aus/​von Atomenergie und Erdgas sowie Förderung von Uran oder Erdgas generierten sofern sie die oben genannten Umsatzschwellen nicht überschritten. • Ausschluss-Bewertung für „kontroverse Waffen“

Ausgeschlossen wurden Unternehmen, die als Hersteller oder Hersteller wesentlicher Komponenten von Antipersonenminen, Streubomben sowie chemischen und biologischen Waffen, Nuklearwaffen, abgereicherten Uranwaffen beziehungsweise Uranmunition identifiziert wurden. Zudem konnten die Beteiligungsverhältnisse innerhalb einer Konzernstruktur für die Ausschlüsse berücksichtigt werden. 40 Außerdem wurden Unternehmen ausgeschlossen, die als Hersteller oder Hersteller wesentlicher Komponenten von Brandbomben auf Basis von weißem Phosphor identifiziert wurden.

• Bewertung von Anleihen mit Erlösverwendung Abweichend von den vorab dargestellten Bewertungsansätzen war eine Anlage in Anleihen von ausgeschlossenen Emittenten dennoch zulässig, wenn die besonderen Voraussetzungen für Anleihen mit Erlösverwendung erfüllt wurden. Dabei erfolgte zunächst eine Prüfung der Anleihe auf Übereinstimmung mit den ICMA Prinzipien für grüne Anleihen (Green Bonds), soziale Anleihen (Social Bonds) oder nachhaltige Anleihen (Sustainability Bonds). Zudem wurde in Bezug auf den Emittenten der Anleihe ein definiertes Mindestmaß an ESG-Kriterien geprüft und Emittenten und deren Anleihen, die solche Kriterien nicht erfüllten, ausgeschlossen.

Emittenten wurden basierend auf den folgenden Kriterien ausgeschlossen:

– Unternehmen und staatliche Emittenten mit der schlechtesten ESG-Qualitätsbewertung im Vergleich zu ihrer Vergleichsgruppe (d.h. einer „F“-Bewertung),
– Staatliche Emittenten die von Freedom House als „nicht frei“ gekennzeichnet wurden,
– Unternehmen mit der schlechtesten Norm-Bewertung (d.h. einer „F“-Bewertung),
– Unternehmen, die direkt in eine oder mehrere sehr schwerwiegende, ungelöste Kontroversen in Bezug auf den UN Global Compact verwickelt waren,
– Unternehmen mit Involvierung in kontroversen Waffen, oder
– Unternehmen mit identifizierten Kohleexpansionsplänen.
• Bewertung von Investmentanteilen
Investmentanteile wurden unter Berücksichtigung der Anlagen innerhalb der Zielfonds gemäß der ESG Qualitäts-, Klima- und Transitionsrisiko-, Norm-, UN Global Compact-Bewertung, Freedom House Status und bezüglich der Anlagen in Unternehmen, die als Hersteller oder Hersteller wesentlicher Komponenten von Antipersonenminen, Streubomben, chemischer und biologischer Waffen galten (hierbei werden die Beteiligungsverhältnisse innerhalb einer Konzernstruktur entsprechend berücksichtigt) bewertet.

Die Bewertungsmethoden für Investmentanteile basierten auf einer Gesamtportfoliosicht des Zielfonds unter Berücksichtigung der Anlagen innerhalb des Zielfondsportfolios. In Abhängigkeit zum jeweiligen Bewertungsansatz wurden Ausschlusskriterien (zum Beispiel Toleranzschwellen) definiert, die zu einem Ausschluss des Zielfonds führen. Demnach konnten Zielfonds in Anlagen investiert sein, die nicht im Einklang mit den definierten ESG-Standards für Emittenten standen.
Nachhaltigkeitsbewertung gemäß Artikel 2 Absatz 17 Offenlegungsverordnung

Darüber hinaus maß die Gesellschaft zur Ermittlung des Anteils nachhaltiger Investitionen den Beitrag zu einem oder mehreren UN-SDGs. Dies erfolgte mit der Nachhaltigkeitsbewertung, bei der potenzielle Anlagen anhand verschiedener Kriterien dahingehend beurteilt wurden, ob eine Anlage als nachhaltig eingestuft werden konnte, wie im Abschnitt „Welche Ziele verfolgten die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, und wie trägt die nachhaltige Investition zu diesen Zielen bei?“ näher ausgeführt.

Nicht ESG-bewertete Vermögensgegenstände

Nicht jede Anlage des Fonds wurde durch die ESG-Bewertungsmethodik bewertet. Dies galt insbesondere für folgende Vermögensgegenstände: Bankguthaben wurden nicht bewertet.

Derivate wurden nicht eingesetzt, um die von dem Fonds beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale zu erreichen und wurden somit bei der Berechnung des Mindestanteils von Vermögensgegenständen, die diese Merkmale erfüllten, nicht berücksichtigt. Derivate auf einzelne Emittenten durften jedoch nur dann für den Fonds erworben werden, wenn die Emittenten der Basiswerte die ESG-Standards erfüllten und nicht nach den oben beschriebenen ESGBewertungsansätzen ausgeschlossen waren.

Die angewandte ESG-Anlagestrategie sah keine verbindliche Mindestreduzierung vor.

Die gute Unternehmensführung wurde mit der Norm-Bewertung bewertet, die in dem Abschnitt „Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen? “ näher beschrieben wird. Dementsprechend befolgten die bewerteten Unternehmen, in die investiert wurde, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung.

Bei den Referenzwerten handelt es sich um Indizes, mit denen gemessen wird, ob das Finanzprodukt die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht.
Wie hat dieses Finanzprodukt im Vergleich zum bestimmten Referenzwert abgeschnitten?

Es war kein Index als Referenzwert festgelegt worden.

Hinweise

Wertentwicklung

Der Erfolg einer Investmentfondsanlage wird an der Wertentwicklung der Anteile gemessen. Als Basis für die Wertberechnung werden die Anteilwerte (= Rücknahmepreise) herangezogen, unter Hinzurechnung zwischenzeitlicher Ausschüttungen; bei inländischen thesaurierenden Fonds wird die – nach etwaiger Anrechnung ausländischer Quellensteuer – vom Fonds erhobene inländische Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag hinzugerechnet. Die Berechnung der Wertentwicklung erfolgt nach der BVI-Methode.

Angaben zur bisherigen Wertentwicklung erlauben keine Prognosen für die Zukunft. Darüber hinaus ist in dem Bericht auch der entsprechende Vergleichsindex – soweit vorhanden – dargestellt. Alle Grafik- und Zahlenangaben geben den Stand vom 30. September 2023 wieder (sofern nichts anderes angegeben ist).

Verkaufsprospekte

Alleinverbindliche Grundlage des Kaufs ist der aktuelle Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen sowie das Dokument „Wesentliche Anlegerinformationen“, die Sie bei der DWS Investment GmbH oder den Geschäftsstellen der Deutsche Bank AG und weiteren Zahlstellen erhalten.

Ausgabe- und Rücknahmepreise

Börsentäglich im Internet
www.dws.de

Gesonderter Hinweis für betriebliche Anleger:

Anpassung des Aktiengewinns wegen des EuGH-Urteils in der Rs. STEKO Industriemontage GmbH und der Rechtsprechung des BFH zu § 40a KAGG

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in der Rs. STEKO Industriemontage GmbH (C-377/​07) entschieden, dass die Regelung im KStG für den Übergang vom körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren in 2001 europarechtswidrig ist. Das Verbot für Körperschaften, Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften nach § 8b Absatz 3 KStG steuerwirksam geltend zu machen, galt nach § 34 KStG bereits in 2001, während dies für Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Beteiligungen an inländischen Gesellschaften erst in 2002 galt. Dies widerspricht nach Auffassung des EuGH der Kapitalverkehrsfreiheit.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 28. Oktober 2009 (Az. I R 27/​08) entschieden, dass die Rs. STEKO grundsätzlich Wirkungen auf die Fondsanlage entfaltet. Mit BMF-Schreiben vom 01.02.2011 „Anwendung des BFH-Urteils vom 28. Oktober 2009 – I R 27/​08 beim Aktiengewinn („STEKO-Rechtsprechung“)“ hat die Finanzverwaltung insbesondere dargelegt, unter welchen Voraussetzungen nach ihrer Auffassung eine Anpassung eines Aktiengewinns aufgrund der Rs. STEKO möglich ist.

Der BFH hat zudem mit den Urteilen vom 25.6.2014 (I R 33/​09) und 30.7.2014 (I R 74/​12) im Nachgang zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2013 (1 BvL 5/​08, BGBl I 2014, 255) entschieden, dass Hinzurechnungen von negativen Aktiengewinnen aufgrund des § 40a KAGG i. d. F. des StSenkG vom 23. Oktober 2000 in den Jahren 2001 und 2002 nicht zu erfolgen hatten und dass steuerfreie positive Aktiengewinne nicht mit negativen Aktiengewinnen zu saldieren waren. Soweit also nicht bereits durch die STEKO-Rechtsprechung eine Anpassung des Anleger-Aktiengewinns erfolgt ist, kann ggf. nach der BFH-Rechtsprechung eine entsprechende Anpassung erfolgen. Die Finanzverwaltung hat sich hierzu bislang nicht geäußert.

Im Hinblick auf mögliche Maßnahmen aufgrund der BFH-Rechtsprechung empfehlen wir Anlegern mit Anteilen im Betriebsvermögen, einen Steuerberater zu konsultieren.

Zweite Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)

Bezüglich der gemäß § 101 Abs. 2 Satz 5 des Kapitalanlagegesetzbuches erforderlichen Angaben nach § 134c Abs. 4 des Aktiengesetzes verweisen wir auf die Informationen, die auf der DWS-Homepage unter „Rechtliche Hinweise“ (www.dws.de/​ footer/​rechtliche-hinweise) gegeben werden.

Die Angaben zur Umschlagsrate des betreffenden Fondsportfolios werden auf der Website „dws.de“ bzw. „dws.com“ unter „Fonds-Fakten“ veröffentlicht. Sie finden diese auch unter folgender Adresse:

DWS-Fonds ESG BKN-HR (dws.de/​fonds-fuer-die-altersvorsorge/​de000dws2z37-dws-fonds-esg-bkn-hr-fc/​)

Russland/​Ukraine-Krise

Der Konflikt zwischen Russland und der Ukraine markiert einen dramatischen Wendepunkt in Europa, der unter anderem die Sicherheitsarchitektur und die Energiepolitik Europas nachhaltig beeinflusst und für erhebliche Volatilität gesorgt hat und auch weiterhin sorgen dürfte. Allerdings sind die konkreten bzw. möglichen mittel- bis langfristigen Auswirkungen der Krise auf die Konjunktur, einzelne Märkte und Branchen sowie die sozialen Implikationen angesichts der Unsicherheit zum Zeitpunkt der Aufstellung des vorliegenden Berichts nicht abschließend beurteilbar. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft des Sondervermögens setzt deshalb ihre Bemühungen im Rahmen ihres Risikomanagements fort, um diese Unsicherheiten bewerten und ihren möglichen Auswirkungen auf die Aktivitäten, die Liquidität und die Wertentwicklung des Sondervermögens begegnen zu können. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft ergreift alle als angemessen erachteten Maßnahmen, um die Anlegerinteressen bestmöglich zu schützen.

Umbenennung des Fonds

Der Fonds DeAM-Fonds BKN-HR wurde mit Wirkung zum 15. April 2023 in DWS-Fonds ESG BKN-HR umbenannt.

 

Frankfurt am Main, den 12. Januar 2024

DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main

Die Geschäftsführung

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens DWS-Fonds ESG BKN-HR – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 30. September 2023, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom I nstitut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der DWS Investment GmbH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht

Die gesetzlichen Vertreter der DWS Investment GmbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulation der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Sondervermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die DWS Investment GmbH zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der DWS Investment GmbH abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der DWS Investment GmbH bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die DWS Investment GmbH aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die DWS Investment GmbH nicht fortgeführt wird.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts insgesamt, einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, den 12. Januar 2024

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Kuppler Steinbrenner
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

 

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

DWS Investment GmbH Frankfurt am Main - Jahresbericht 01.10.2022 bis 30.09.2023 DWS European Opportunities (EUR) DE0008474156

Next Post

DWS Investment GmbH Frankfurt am Main - Jahresbericht 01.10.2022 bis 30.09.2023 DWS Europe Dynamic (EUR) DE0005152375