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DWS Investment GmbH Frankfurt am Main – Jahresbericht 01.10.2022 bis 30.09.2023 DWS ESG Biotech (EUR) DE0009769976

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geralt (CC0), Pixabay

DWS Investment GmbH

Frankfurt am Main

Jahresbericht 01.10.2022 bis 30.09.2023

DWS ESG Biotech
ISIN Nr.: DE0009769976

Anlageziel und Anlageergebnis im Berichtszeitraum

Ziel der Anlagepolitik ist es, einen nachhaltigen Wertzuwachs zu erzielen. Um dies zu erreichen, investiert der Fonds DWS ESG Biotech hauptsächlich in Aktien internationaler Unternehmen aus dem Biotechnologiebereich. Zudem können Aktien von Ausstellern aus dem Gesundheitssektor beigemischt werden*. Bei der Auswahl der geeigneten Anlagen sind ökologische und soziale Aspekte und die Grundsätze guter Unternehmensführung (sog. ESG-Standards) von entscheidender Bedeutung für die Umsetzung der nachhaltigen Anlagestrategie des Fonds**.

In den zurückliegenden zwölf Monaten bis Ende September 2023 erzielte der Fonds eine Wertsteigerung von 0,9% je Anteil (Anteilklasse LC; nach BVI-Methode).

DWS ESG Biotech
Wertentwicklung der Anteilklassen (in Euro)

Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre
Klasse LC DE0009769976 0,9% -0,7% 13,2%
Klasse FC DE000DWS2WY7 1,7% 1,6% 17,1%
Klasse TFC DE000DWS2UA1 1,6% 1,3% 16,4%

Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages.

Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen keine Prognose für die Zukunft.

Stand: 30.9.2023

Anlagepolitik im Berichtszeitraum

Als wesentliche Risiken sah das Portfoliomanagement insbesondere den Russland-Ukraine-Krieg sowie die Unsicherheiten hinsichtlich des künftigen Kurses der Zentralbanken, gerade auch angesichts deutlich gestiegener Inflationsraten einerseits und Anzeichen einer aufkommenden Rezession andererseits, an.

Im Berichtszeitraum befanden sich die internationalen Kapitalmärkte in schwierigem Fahrwasser: Geopolitische Krisen wie der seit dem 24. Februar 2022 andauernde Russland-Ukraine-Krieg, hohe Inflation und verlangsamtes Wirtschaftswachstum trübten die Stimmung an den Märkten deutlich ein. Verschärfte Sanktionen der westlichen Länder gegen Russland sowie Lieferboykotte Russlands ließen die Preise für Energie (Öl, Gas, Kohle) und auch für Lebensmittel dramatisch ansteigen. Um der Inflation und deren Dynamik entgegenzuwirken, hoben viele Zentralbanken die Zinsen spürbar an und verabschiedeten sich damit von ihrer jahrelangen expansiven Geldpolitik. Im zurückliegenden Jahr bis Ende September 2023 setzten die Zentralbanken ihren Zinserhöhungskurs fort: So erhöhte die US-Notenbank (Fed) ihre Leitzinsen weiter um 2,25 Prozentpunkte auf eine Bandbreite von 5,25% p.a. – 5,50% p.a., die Europäische Zentralbank (EZB) hob ihren Leitzins in acht Schritten von 1,25% p.a. auf 4,50% p.a. an. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf ein sich weltweit abschwächendes Wirtschaftswachstum mehrten sich bei den Marktakteuren zunehmend Befürchtungen einer um sich greifenden Rezession. Die Energie- und Erzeugerpreise gaben im weiteren Verlauf des Berichtzeitraums wieder etwas nach. Dennoch bewegte sich der Preisauftrieb – trotz des zuletzt nachlassenden Inflationsdrucks – Ende September 2023 insgesamt immer noch auf hohem Niveau, insbesondere gemessen an der Kerninflation, bei der u.a. die schwankungsreichen Preise für Energie und Lebensmittel nicht berücksichtigt werden.

Die internationalen Aktienbörsen verzeichneten im Berichtszeitraum – wenn auch unterschiedlich stark ausgeprägt – Kurssteigerungen, insbesondere in den Industrieländern. So konnten z.B. die US-Aktienmärkte (gemessen am S&P 500) per Saldo spürbare Kurszuwächse verbuchen. Getrieben wurden dabei die US-Börsen von den Technologiewerten, unterstützt vom gestiegenen Interesse am Thema „Künstliche Intelligenz“. Stärker noch legten die Aktienmärkte in Deutschland und in der Eurozone (gemessen am DAX bzw. am Euro Stoxx 50) zu, begünstigt u.a. durch die seit dem ersten Quartal 2023 abklingende Gaskrise und die geringer als befürchtet ausgefallene wirtschaftliche Abschwächung. Aber auch die japanische Börse (gemessen am TOPIX) wies einen deutlichen Kursanstieg auf, unterstützt durch die Abschwächung des Yen gegenüber dem Euro und dem US-Dollar. Der chinesische Aktienmarkt hingegen konnte nach seiner vorangegangenen Kursschwäche per Saldo nur moderat zulegen. Die zu Jahresbeginn 2023 aufgrund der -durch die chinesische Regierung durchgeführte Lockerung ihrer „Zero-COVID“-Politik – aufkeimenden Hoffnungen der Marktteilnehmer auf eine Kurserholung wurden im weiteren Verlauf bis Ende September 2023 durch die Probleme am chinesischen Immobilienmarkt und die schwächelnde Wirtschaft Chinas wieder gedämpft.

Der Fonds DWS ESG Biotech war gemäß seinem Konzept in Biotechnologieaktien mit geografischem Anlageschwerpunkt in den USA investiert. Zudem wurden selektiv Aktien aus dem Pharma- und LifeScience-Bereich beigemischt. Der Biotechnologiemarkt war größtenteils beeinflusst von der negativen Auswirkung steigender Zinsen sowie dem zunächst noch anhaltenden Rückstau von Zulassungsanträgen bei der US-Zulassungsbehörde FDA (Food and Drug Administration), der sich jedoch im weiteren Verlauf verringerte. Zudem gab es im Markt einige Übernahmen von Unternehmen, die im Fonds stärker gewichtet waren.

Positive Ergebnisbeiträge leisteten unter andrem die Aktieninvestments in Reata, Madrigal, Horizon und Argenx. So konnte Reata Pharmaceuticals einen massiven Kursanstieg verbuchen, begünstigt durch die Zulassung eines neuen Produkts zur Behandlung einer degenerativen Erkrankung des zentralen Nervensystems (sog. Friedreich’s Ataxia) und die Firmenübernahme durch Biogen. Ein kräftiges Kursplus verzeichnete auch Madrigal Pharmaceuticals, nachdem es über positive klinische Daten seines Produkts zur Therapie von NASH (Nichtalkoholische Steatohepatitis), einer Verfettung der Leber, die zu einer Zirrhose führen kann, berichtet hatte. Die Aktie von Horizon Therapeutics legte aufgrund der Übernahme durch Amgen deutlich an Wert zu. Argenx überzeugte durch erfolgreiche klinische Daten und seine Umsatzstärke.

Hingegen enttäuschend war beispielsweise die Kursentwicklung von Apellis Pharmaceuticals. Nach erfolgreicher Markteinführung seines Produkts zur Behandlung geografischer Atrophie (fortgeschrittenes Stadium der trockenen altersabhängigen Makuladegeneration) traten jedoch unerwartet vereinzelt schwerwiegende Neben wirkungen auf. Auch Karuna Therapeutics musste Kurseinbußen hinnehmen. Die anfängliche Euphorie über positive klinische Daten eines neuartigen Produkts zur Behandlung von Schizophrenie führten zu einem Kursniveau, das im herausfordernden Marktumfeld nicht gehalten werden konnte.

DWS ESG Biotech
Überblick über die Anteilklassen

ISIN-Code LC DE0009769976
Wertpapierkennnummer (WKN) LC 976997
TFC DWS2UA
FC DWS2WY
Fondswährung EUR
Anteilklassenwährung LC EUR
TFC EUR
FC EUR
Erstzeichnungs- LC 16.8.1999
und Auflegungsdatum TFC 3.4.2018
FC 2.7.2018
Ausgabeaufschlag LC 5% p.a.
TFC Keiner
FC Keiner
Verwendung der Erträge LC Thesaurierung
TFC Thesaurierung
FC Thesaurierung
Kostenpauschale LC 1,5% p.a.
TFC 0,9% p.a.
FC 0,75% p.a.
Mindestanlagesumme LC Keine
TFC Keine
FC EUR 2.000.000
Erstausgabepreis LC EUR 50 (zuzüglich Ausgabeaufschlag)
TFC EUR 100
FC EUR 100

Wesentliche Quellen des Veräußerungsergebnisses

Die wesentlichen Quellen des Veräußerungsergebnisses waren realisierte Gewinne aus dem Verkauf von ausländischen Aktien und dem Handel mit Devisentermingeschäften. Dem standen allerdings – wenn auch in geringerem Umfang – realisierte Verluste aus dem Verkauf von inländischen Aktien und Investmentanteilen sowie aus dem Verkauf von Fremdwährungspositionen gegenüber.

Informationen zu ökologischen und/​oder sozialen Merkmalen

Dieses Produkt berichtete gemäß Artikel 8(1) der Verordnung (EU) 2019/​2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („SFDR“).

Die Darstellung der offenzulegenden Informationen für regelmäßige Berichte für Finanzprodukte im Sinne des Artikels 8(1) der Verordnung (EU) 2019/​2088 (Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, „Offenlegungsverordnung“) sowie im Sinne des Artikels 6 der Verordnung (EU) 2020/​852 (Taxonomie Verordnung) kann im hinteren Teil des Berichts entnommen werden.

Als Ausgangspunkt für die Anlageentscheidungen orientierte sich die Gesellschaft bisher an den Vergleichsindex NASDAQ Biotechnology. Künftig wird die Gesellschaft keinen Vergleichsindex nutzen. Entsprechend wurde der Vergleichsindex NASDQ Biotechnology im Besonderen Teil des Verkaufsprospekts mit Wirkung zum 1. Januar 2023 gestrichen.

** Weitere Details sind im aktuellen Verkaufsprospekt dargestellt.

Jahresbericht

Vermögensübersicht zum 30.09.2023

Bestand in EUR %-Anteil am Fondsvermögen
I. Vermögensgegenstände
1. Aktien (Branchen):
Gesundheitswesen 315.277.546,88 99,07
Sonstige 32,34 0,00
Summe Aktien: 315.277.579,22 99,07
2. Investmentanteile 4.261.180,75 1,34
3. Derivate 17.792,41 0,01
4. Bankguthaben 331.454,49 0,10
5. Sonstige Vermögensgegenstände 6.695,91 0,00
6. Forderungen aus Anteilscheingeschäften 11.809,00 0,00
II. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahme -1.236.183,05 -0,39
2. Sonstige Verbindlichkeiten -379.193,63 -0,11
3. Verbindlichkeiten aus Anteilscheingeschäften -63.800,17 -0,02
III. Fondsvermögen 318.227.334,93 100,00

Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

Vermögensaufstellung zum 30.09.2023

Wertpapier-
bezeichnung
Stück
bzw.
Whg. in
1.000
Bestand Käufe/​
Zugänge
Verkäufe/​
Abgänge
Kurs Kurswert
in EUR
%-Anteil
am
Fonds-
vermögen
im Berichtszeitraum
Börsengehandelte Wertpapiere 315.277.546,88 99,07
Aktien
GENMAB
(DK0010272202)
Stück 5.000 13.332 DKK 2.515,0000 1.686.583,78 0,53
argenx
(NL0010832176)
Stück 33.000 17.922 EUR 460,4000 15.193.200,00 4,77
AstraZeneca
(GB0009895292)
Stück 19.500 500 GBP 112,0200 2.519.190,40 0,79
AC Immune Reg.
(CH0329023102)
Stück 253.375 6.100 USD 2,9000 692.542,41 0,22
Aclaris Therapeutics
(US00461U1051)
Stück 99.444 2.400 USD 6,7700 634.529,58 0,20
Agios Pharmaceuticals
(US00847X1046)
Stück 77.966 1.800 USD 24,7700 1.820.186,45 0,57
Akero Therapeutics
(US00973Y1082)
Stück 83.741 85.741 2.000 USD 48,2000 3.804.256,55 1,20
Aldeyra Therapeutics
(US01438T1060)
Stück 267.064 43.010 5.400 USD 6,2600 1.575.702,77 0,50
Alkermes
(IE00B56GVS15)
Stück 126.900 3.100 USD 28,1600 3.368.052,78 1,06
Alnylam Pharmaceuticals
(US02043Q1076)
Stück 50.000 23.000 42.201 USD 174,0300 8.201.225,26 2,58
Amgen
(US0311621009)
Stück 99.000 10.000 12.844 USD 270,8200 25.269.726,67 7,94
Apellis Pharmaceuticals
(US03753U1060)
Stück 203.000 156.200 23.200 USD 39,6700 7.590.018,85 2,39
Ardelyx
(US0396971071)
Stück 1.010.904 220.000 19.200 USD 4,0400 3.849.248,03 1,21
Arrowhead Pharmaceuticals
(US04280A1007)
Stück 123.711 3.000 USD 26,9300 3.139.997,39 0,99
Ascendis Pharma Sp.ADR
(US04351P1012)
Stück 74.532 1.800 USD 94,9500 6.669.946,65 2,10
Atara Biotherapeutics
(US0465131078)
Stück 350.000 350.000 USD 1,5300 504.712,54 0,16
Avadel Pharmaceuticals Sp. ADR
(US05337M1045)
Stück 140.000 140.000 USD 10,4400 1.377.568,33 0,43
Avidity Biosciences
(US05370A1088)
Stück 99.444 2.400 USD 6,5600 614.846,97 0,19
Bicycle Therapeutics ADR
(US0887861088)
Stück 88.000 88.000 USD 20,2300 1.677.888,78 0,52
Biogen
(US09062X1037)
Stück 53.000 18.500 14.385 USD 257,8300 12.879.349,67 4,05
Biomarin Pharmaceutical
(US09061G1013)
Stück 145.000 50.000 45.844 USD 89,2500 12.197.219,60 3,83
BioNTech ADR
(US09075V1026)
Stück 76.400 25.410 1.600 USD 102,0300 7.346.929,31 2,31
Bluebird Bio
(US09609G1004)
Stück 146.400 150.000 3.600 USD 3,0200 416.708,77 0,13
BridgeBio Pharma
(US10806X1028)
Stück 56.000 192.608 186.608 USD 27,1300 1.431.932,14 0,45
Calliditas Therapeutics ADR
(US13124Q1067)
Stück 90.550 20.719 1.700 USD 17,5800 1.500.347,79 0,47
Celldex Therapeutics
(US23257D1037)
Stück 400.000 400.000 USD 15,5700 5.869.934,02 1,84
Cytokinetics
(US23282W6057)
Stück 156.357 23.000 3.800 USD 30,8000 4.538.921,39 1,43
Day One Biopharmaceuticals
(US23954D1090)
Stück 146.400 150.000 3.600 USD 12,4000 1.710.989,63 0,54
Deciphera Pharmaceuticals
(US24344T1016)
Stück 173.887 177.487 3.600 USD 12,7400 2.087.955,12 0,66
Denali Therapeutics
(US24823R1059)
Stück 54.150 1.300 USD 20,9600 1.069.730,44 0,34
Editas Medicine
(US28106W1036)
Stück 39.100 900 USD 6,9200 255.016,02 0,08
Exelixis
(US30161Q1040)
Stück 224.000 26.000 USD 22,3900 4.727.012,25 1,49
Gilead Sciences
(US3755581036)
Stück 203.000 30.000 130.334 USD 75,4200 14.430.028,28 4,53
Illumina
(US4523271090)
Stück 9.800 52.200 USD 132,3500 1.222.459,94 0,38
ImmunoGen
(US45253H1014)
Stück 97.700 2.300 USD 16,0000 1.473.327,05 0,46
Incyte Corp.
(US45337C1027)
Stück 73.000 7.711 USD 58,6100 4.032.544,77 1,27
Intellia Therapeutics
(US45826J1051)
Stück 95.330 2.300 USD 31,7600 2.853.610,56 0,90
Intra-Cellular Therapies
(US46116X1019)
Stück 170.000 40.000 10.000 USD 53,80 00 8.620.169,65 2,71
Iovance Biotherapeutics
(US4622601007)
Stück 390.600 150.000 9.400 USD 4,5600 1.678.733,27 0,53
Karuna Therapeutics
(US48576A1007)
Stück 49.700 8.000 13.300 USD 170,2500 7.974.952,87 2,51
Kinnate Biopharma
(US49705R1059)
Stück 114.846 2.800 USD 1,3800 149.375,57 0,05
Madrigal Pharmaceuticals
(US5588681057)
Stück 29.721 19.000 31.500 USD 151,6900 4.249.178,60 1,34
Merus
(NL0011606264)
Stück 110.000 110.000 USD 24,4700 2.536.946,28 0,80
Mirati Therapeutics
(US60468T1051)
Stück 140.000 60.000 11.254 USD 45,3500 5.983.977,38 1,88
Moderna
(US60770K1079)
Stück 126.900 28.100 USD 100,2700 11.992.707,82 3,77
Neurocrine Biosciences
(US64125C1099)
Stück 56.980 45.980 87.000 USD 115,1600 6.184.558,72 1,94
Pliant Therapeutics
(US7291391057)
Stück 155.133 195.000 39.867 USD 16,4000 2.397.908,77 0,75
Protagonist Therapeutics
(US74366E1029)
Stück 45.000 90.000 45.000 USD 17,1300 726.531,57 0,23
Pyxis Oncology
(US7473241013)
Stück 125.000 100.000 USD 2,0400 240.339,30 0,08
Regeneron Pharmaceuticals
(US75886F1075)
Stück 26.630 37.000 24.442 USD 834,5700 20.946.841,75 6,58
Sana Biotechnology
(US7995661045)
Stück 48.800 1.200 USD 3,9900 183.517,44 0,06
Sarepta Therapeutics
(US8036071004)
Stück 107.000 27.919 USD 123,5900 12.463.836,00 3,92
SeaGen
(US81181C1045)
Stück 80.000 22.712 USD 212,2400 16.003.016,02 5,03
Ultragenyx Pharmaceutical
(US90400D1081)
Stück 165.051 14.000 3.700 USD 35,1700 5.471.106,19 1,72
uniQure
(NL0010696654)
Stück 146.861 30.000 3.600 USD 6,7900 939.855,03 0,30
Vaxcyte
(US92243G1085)
Stück 25.000 25.000 USD 50,2000 1.182.846,37 0,37
Ventyx Biosciences
(US92332V1070)
Stück 70.000 90.000 20.000 USD 35,2700 2.326.955,70 0,73
Vertex Pharmaceuticals
(US92532F1003)
Stück 87.500 31.700 USD 352,5000 29.070.452,40 9,14
Viking Therapeutics
(US92686J1060)
Stück 264.967 30.000 5.700 USD 11,2200 2.802.007,30 0,88
Voyager Therapeutics
(US92915B1061)
Stück 53.700 1.300 USD 7,7200 390.729,50 0,12
Zymeworks
(US98985Y1082)
Stück 89.559 91.659 2.100 USD 6,2500 527.562,44 0,17
Nicht notierte Wertpapiere 32,34 0,00
Aktien
Intercell Right (Entitlement for amendment)
(AT0000A10BA2)
Stück 185.497 EUR 0,0001 18,55 0,00
Structural Bioinformatics S.D
(XF0004472613)
Stück 146.341 USD 0,0001 13,79 0,00
Investmentanteile 4.261.180,75 1,34
Gruppeneigene Investmentanteile (inkl. KVG-eigene Investmentanteile) 4.261.180,75 1,34
DWS Deutsche GLS – Managed Dollar Fund Z-Class
(IE00BYQNZ507) (0,000%)
Stück 411 13.147 12.912 USD 11.000,2744 4.261.180,75 1,34
Summe Wertpapiervermögen 319.538.759,97 100,41
Derivate
Bei den mit Minus gekennzeichneten Beständen handelt es sich um verkaufte Positionen
Devisen-Derivate 17.792,41 0,01
Devisenterminkontrakte (Kauf)
Offene Positionen
GBP/​USD 9,10 Mio 86.139,00 0,03
Devisenterminkontrakte (Verkauf)
Offene Positionen
DKK/​USD 9,33 Mio -8.514,27 0,00
EUR/​USD 4,33 Mio -29.286,07 -0,01
SEK/​USD 18,64 Mio -30.546,25 -0,01
Bankguthaben und nicht verbriefte Geldmarktinstrumente 331.454,49 0,10
Bankguthaben 331.454,49 0,10
Verwahrstelle (täglich fällig)
EUR – Guthaben EUR 272.434,90 % 100 272.434,90 0,09
Guthaben in sonstigen EU/​EWR-Währungen EUR 36.937,90 % 100 36.937,90 0,01
Guthaben in Nicht-EU/​EWR-Währungen
Australische Dollar AUD 137,21 % 100 83,83 0,00
Kanadische Dollar CAD 5.779,69 % 100 4.049,81 0,00
Schweizer Franken CHF 1.080,96 % 100 1.119,82 0,00
Britische Pfund GBP 13.879,75 % 100 16.007,09 0,01
Japanische Yen JPY 129.875,00 % 100 821,14 0,00
Sonstige Vermögensgegenstände 6.695,91 0,00
Zinsansprüche EUR 6.695,91 % 100 6.695,91 0,00
Forderungen aus Anteilscheingeschäften EUR 11.809,00 % 100 11.809,00 0,00
Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahme -1.236.183,05 -0,39
Kredite in Nicht-EU/​EWR-Währungen
US Dollar USD -1.311.590,22 % 100 -1.236.183,05 -0,39
Sonstige Verbindlichkeiten -379.193,63 -0,11
Verbindlichkeiten aus Kostenpositionen EUR -379.193,63 % 100 -379.193,63 -0,11
Verbindlichkeiten aus Anteilscheingeschäften EUR -63.800,17 % 100 -63.800,17 -0,02
Fondsvermögen 318.227.334,93 100,00
Anteilwert bzw.
umlaufende Anteile
Stück
bzw. Whg.
Anteilwert in der
jeweiligen Whg.
Anteilwert
Klasse LC EUR 240,01
Klasse TFC EUR 147,52
Klasse FC EUR 125,96
Umlaufende Anteile
Klasse LC Stück 1.272.407,258
Klasse TFC Stück 60.329,983
Klasse FC Stück 31.248,000

Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

Devisenkurse (in Mengennotiz)

per 29.09.2023
Australische Dollar AUD 1,636850 = EUR 1
Kanadische Dollar CAD 1,427150 = EUR 1
Schweizer Franken CHF 0,965300 = EUR 1
Dänische Kronen DKK 7,455900 = EUR 1
Britische Pfund GBP 0,867100 = EUR 1
Japanische Yen JPY 158,165000 = EUR 1
US Dollar USD 1,061000 = EUR 1

Während des Berichtszeitraums abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen

Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag)

Wertpapierbezeichnung Stück
bzw. Whg.
in 1.000
Käufe
bzw.
Zugänge
Verkäufe
bzw.
Abgänge
Börsengehandelte Wertpapiere
Aktien
MorphoSys (DE0006632003) Stück 60.000 60.000
BioArctic Cl.B (SE0010323311) Stück 259.137
2seventy Bio (US9013841070) Stück 50.000
Abeona Therapeutics (US00289Y2063) Stück 16.022
Acadia Pharmaceuticals (US0042251084) Stück 75.000 75.000
Affimed (NL0010872420) Stück 132.398
Albireo Pharma (US01345P1066) Stück 42.000
Aligos Therapeutics Inc. (US01626L1052) Stück 71.290
Allogene Therapeutics (US0197701065) Stück 382.951
Amarin ADR (US0231112063) Stück 180.000
Amicus Therapeutics (US03152W1099) Stück 529.954
Amylyx Pharmaceuticals (US03237H1014) Stück 30.000 30.000
Anaptysbio (US0327241065) Stück 25.000
Arcus Biosciences (US03969F1093) Stück 180.142
Avrobio (US05455M1009) Stück 35.000
Blueprint Medicines (US09627Y1091) Stück 114.000
Cardiff Oncology (US14147L1089) Stück 224.057
Catalent (US1488061029) Stück 27.000 27.000
Chinook Therapeutics (US16961L1061) Stück 70.000 70.000
Coherus Biosciences (US19249H1032) Stück 230.000
Equillium (US29446K1060) Stück 356.461
Fate Therapeutics (US31189P1021) Stück 156.106
Generation Bio Co. (US37148K1007) Stück 122.213
Guardant Health Cl.A (US40131M1099) Stück 60.369
Horizon Therapeutics (IE00BQPVQZ61) Stück 218.965
IVERIC Bio (US46583P1021) Stück 245.000 285.000
Legend Biotech ADR (US52490G1022) Stück 17.456 102.456
Passage Bio (US7027121000) Stück 24.697
PTC Therapeutics (US69366J2006) Stück 101.844
Reata Pharmaceuticals Cl.A (US75615P1030) Stück 30.000 131.844
Revolution Medicines (US76155X1000) Stück 50.922
Rubius Therapeutics (US78116T1034) Stück 150.000
SAGE Therapeutics (US78667J1088) Stück 66.000
SpringWorks Therapeutics (US85205L1070) Stück 86.567
Zymeworks (CA98985W1023) Stück 91.659

Derivate (in Opening-Transaktionen umgesetzte Optionsprämien bzw. Volumina der Optionsgeschäfte, bei Optionsscheinen Angabe der Käufe und Verkäufe)

Volumen in 1.000
Devisenterminkontrakte
Kauf von Devisen auf Termin
DKK/​USD EUR 5.612
EUR/​USD EUR 10.281
GBP/​USD EUR 129.504
SEK/​USD EUR 8.593
Verkauf von Devisen auf Termin
DKK/​USD EUR 37.244
EUR/​USD EUR 61.895
GBP/​USD EUR 12.337
SEK/​USD EUR 32.284

Wertpapier-Darlehen (Geschäftsvolumen, bewertet auf Basis des bei Abschluss des Darlehensgeschäftes vereinbarten Wertes)

Volumen in 1.000
unbefristet EUR 6
Gattung: Calliditas Therapeutics ADR (US13124Q1067),

Anteilklasse LC

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)
für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2023

I. Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller (vor Körperschaftsteuer) EUR 8.945,86
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) EUR 1.360.691,65
3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland EUR 85.681,17
4. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland (vor Quellensteuer) EUR 232,47
5. Erträge aus Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften EUR 152,86
davon:
aus Wertpapier-Darlehen EUR 152,86
6. Abzug ausländischer Quellensteuer EUR -346.576,96
7. Sonstige Erträge EUR 75.153,54
Summe der Erträge EUR 1.184.280,59
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen 1) EUR -2.542,99
davon:
Bereitstellungszinsen EUR -2.245,81
2. Verwaltungsvergütung EUR -4.622.367,06
davon:
Kostenpauschale EUR -4.622.367,06
3. Sonstige Aufwendungen EUR -26.200,75
davon:
erfolgsabhängige Vergütung aus Wertpapier-Darlehen EUR -50,46
Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten EUR -26.150,29
Summe der Aufwendungen EUR -4.651.110,80
III. Ordentlicher Nettoertrag EUR -3.466.830,21
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne EUR 57.922.700,87
2. Realisierte Verluste EUR -43.542.719,21
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften EUR 14.379.981,66
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 10.913.151,45
1. Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne EUR -24.965.159,74
2. Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste EUR 16.777.582,42
VI. Nichtrealisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR -8.187.577,32
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres. EUR 2.725.574,13

Hinweis: Die Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) errechnet sich aus Gegenüberstellung der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zum Ende des Geschäftsjahres und der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zu Beginn des Geschäftsjahres. In die Summe der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) fließen die positiven (negativen) Differenzen ein, die aus dem Vergleich der Wertansätze der einzelnen Vermögensgegenstände zum Berichtsstichtag mit den Anschaffungskosten resultieren.

Die nichtrealisierten Ergebnisse werden ohne Ertragsausgleich ausgewiesen.

1) Inklusive eventuell noch angefallener Zinsen aus Einlagen.

Entwicklungsrechnung für das Sondervermögen

I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres EUR 395.531.203,22
1. Mittelzufluss (netto) EUR -95.038.326,79
a) Mittelzuflüsse aus Anteilscheinverkäufen EUR 14.056.325,44
b) Mittelabflüsse aus Anteilscheinrücknahmen. EUR -109.094.652,23
2. Ertrags- und Aufwandsausgleich EUR 2.173.031,33
3. Ergebnis des Geschäftsjahres. EUR 2.725.574,13
davon:
Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne EUR -24.965.159,74
Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste EUR 16.777.582,42
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres EUR 305.391.481,89

Verwendungsrechnung für das Sondervermögen

Berechnung der Wiederanlage Insgesamt Je Anteil
I. Für die Wiederanlage verfügbar
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 10.913.151,45 8,58
2. Zuführung aus dem Sondervermögen EUR 0,00 0,00
3. Zur Verfügung gestellter Steuerabzugsbetrag EUR 0,00 0,00
II. Wiederanlage EUR 10.913.151,45 8,58

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres EUR Anteilwert EUR
2023 305.391.481,89 240,01
2022 395.531.203,22 237,76
2021 453.554.949,23 266,16
2020 428.661.685,32 241,69

Anteilklasse TFC

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)
für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2023

I. Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller (vor Körperschaftsteuer). EUR 259,68
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer). EUR 39.546,25
3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland . EUR 2.490,26
4. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland (vor Quellensteuer) EUR 6,75
5. Erträge aus Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften EUR 4,52
davon:
aus Wertpapier-Darlehen EUR 4,52
6. Abzug ausländischer Quellensteuer . EUR -10.074,53
7. Sonstige Erträge EUR 2.187,56
Summe der Erträge EUR 34.420,49
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen 1) EUR -73,83
davon:
Bereitstellungszinsen EUR -65,22
2. Verwaltungsvergütung EUR -80.491,28
davon:
Kostenpauschale EUR -80.491,28
3. Sonstige Aufwendungen EUR -247,64
davon:
erfolgsabhängige Vergütung aus Wertpapier-Darlehen EUR -1,50
Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten EUR -246,14
Summe der Aufwendungen EUR -80.812,75
III. Ordentlicher Nettoertrag EUR -46.392,26
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne EUR 1.682.597,37
2. Realisierte Verluste EUR -1.264.900,89
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften EUR 417.696,48
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 371.304,22
1. Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne EUR -558.448,34
2. Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste EUR 323.219,39
VI. Nichtrealisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR -235.228,95
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 136.075,27

Hinweis: Die Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) errechnet sich aus Gegenüberstellung der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zum Ende des Geschäftsjahres und der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zu Beginn des Geschäftsjahres. In die Summe der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) fließen die positiven (negativen) Differenzen ein, die aus dem Vergleich der Wertansätze der einzelnen Vermögensgegenstände zum Berichtsstichtag mit den Anschaffungskosten resultieren.

Die nichtrealisierten Ergebnisse werden ohne Ertragsausgleich ausgewiesen.

1) Inklusive eventuell noch angefallener Zinsen aus Einlagen.

Entwicklungsrechnung für das Sondervermögen

I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres EUR 8.609.936,19
1. Mittelzufluss (netto) EUR 158.856,08
a) Mittelzuflüsse aus Anteilscheinverkäufen EUR 8.704.554,67
b) Mittelabflüsse aus Anteilscheinrücknahmen EUR -8.545.698,59
2. Ertrags- und Aufwandsausgleich EUR -4.890,51
3. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 136.075,27
davon:
Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne EUR -558.448,34
Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste EUR 323.219,39
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres EUR 8.899.977,03

Verwendungsrechnung für das Sondervermögen

Berechnung der Wiederanlage Insgesamt Je Anteil
I. Für die Wiederanlage verfügbar
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 371.304,22 6,15
2. Zuführung aus dem Sondervermögen EUR 0,00 0,00
3. Zur Verfügung gestellter Steuerabzugsbetrag EUR 0,00 0,00
II. Wiederanlage EUR 371.304,22 6,15

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres EUR Anteilwert EUR
2023 8.899.977,03 147,52
2022 8.609.936,19 145,25
2021 1.210.724,39 161,62
2020 1.271.413,20 145,62

Anteilklasse FC

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)
für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2023

I. Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller (vor Körperschaftsteuer) EUR 114,72
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) EUR 17.476,87
3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland EUR 1.100,48
4. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland (vor Quellensteuer) EUR 2,99
5. Erträge aus Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften EUR 1,97
davon:
aus Wertpapier-Darlehen EUR 1,97
6. Abzug ausländischer Quellensteuer EUR -4.452,50
7. Sonstige Erträge EUR 967,14
Summe der Erträge EUR 15.211,67
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen 1) EUR -32,63
davon:
Bereitstellungszinsen EUR -28,83
2. Verwaltungsvergütung EUR -29.637,96
davon:
Kostenpauschale EUR -29.637,96
3. Sonstige Aufwendungen EUR -109,46
davon:
erfolgsabhängige Vergütung aus Wertpapier-Darlehen EUR -0,70
Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten EUR -108,76
Summe der Aufwendungen EUR -29.780,05
III. Ordentlicher Nettoertrag EUR -14.568,38
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne EUR 743.507,49
2. Realisierte Verluste EUR -558.939,16
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften EUR 184.568,33
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 169.999,95
1. Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne EUR -256.626,44
2. Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste EUR 152.915,42
VI. Nichtrealisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR -103.711,02
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres. EUR 66.288,93

Hinweis: Die Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) errechnet sich aus Gegenüberstellung der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zum Ende des Geschäftsjahres und der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zu Beginn des Geschäftsjahres. In die Summe der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) fließen die positiven (negativen) Differenzen ein, die aus dem Vergleich der Wertansätze der einzelnen Vermögensgegenstände zum Berichtsstichtag mit den Anschaffungskosten resultieren.

Die nichtrealisierten Ergebnisse werden ohne Ertragsausgleich ausgewiesen.

1) Inklusive eventuell noch angefallener Zinsen aus Einlagen.

Entwicklungsrechnung für das Sondervermögen

I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres EUR 3.869.587,08
a) Mittelzuflüsse aus Anteilscheinverkäufen EUR 0,00
b) Mittelabflüsse aus Anteilscheinrücknahmen EUR 0,00
1. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 66.288,93
davon:
Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne EUR -256.626,44
Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste EUR 152.915,42
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres EUR 3.935.876,01

Verwendungsrechnung für das Sondervermögen

Berechnung der Wiederanlage Insgesamt Je Anteil
I. Für die Wiederanlage verfügbar
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 169.999,95 5,44
2. Zuführung aus dem Sondervermögen EUR 0,00 0,00
3. Zur Verfügung gestellter Steuerabzugsbetrag EUR 0,00 0,00
II. Wiederanlage EUR 169.999,95 5,44

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres EUR Anteilwert EUR
2023 3.935.876,01 125,96
2022 3.869.587,08 123,83
2021 26.748.893,77 137,60
2020 9.312.774,20 124,00

Anhang gemäß § 7 Nr. 9 KARBV

Angaben nach der Derivateverordnung

Das durch Derivate erzielte zu Grunde liegende Exposure:

EUR 22.231.565,49

Vertragspartner der Derivate-Geschäfte:

Commerzbank AG, Frankfurt am Main; Morgan Stanley Europe S.E., Frankfurt am Main

Angaben nach dem qualifizierten Ansatz:

Zusammensetzung des Vergleichsvermögens

NASDAQ Biotechnology ab 1.7.10

Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko

kleinster potenzieller Risikobetrag. % 92,853
größter potenzieller Risikobetrag % 119,865
durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag. % 108,767

Die Risikokennzahlen wurden für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2023 auf Basis der VaR-Methode der historischen Simulation mit den Parametern 99% Konfidenzniveau, 10 Tage Haltedauer unter Verwendung eines effektiven, historischen Beobachtungszeitraumes von einem Jahr berechnet. Als Bewertungsmaßstab wird das Risiko eines derivatefreien Vergleichsvermögens herangezogen. Unter dem Marktrisiko versteht man das Risiko, das sich aus der ungünstigsten Entwicklung von Marktpreisen für das Sondervermögen ergibt. Bei der Ermittlung des Marktrisikopotenzials wendet die Gesellschaft den qualifizierten Ansatz im Sinne der Derivate-Verordnung an.

Die durchschnittliche Hebelwirkung aus der Nutzung von Derivaten betrug im Berichtszeitraum 1,1, wobei zur Berechnung der Hebelwirkung die Bruttomethode verwendet wurde.

Erträge aus Wertpapier-Darlehen einschließlich der angefallenen direkten und indirekten Kosten und Gebühren:

Diese Positionen sind in der Ertrags- und Aufwandsrechnung aufgeführt.

Sonstige Angaben

Anteilwert Klasse LC: EUR 240,01

Anteilwert Klasse TFC: EUR 147,52

Anteilwert Klasse FC: EUR 125,96

Umlaufende Anteile Klasse LC: 1.272.407,258

Umlaufende Anteile Klasse TFC: 60.329,983

Umlaufende Anteile Klasse FC: 31.248,000

Angabe zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände:

Die Bewertung erfolgt durch die Verwahrstelle unter Mitwirkung der Kapitalverwaltungsgesellschaft Die Verwahrstelle stützt sich hierbei grundsätzlich auf externe Quellen.

Sofern keine handelbaren Kurse vorliegen, werden Bewertungsmodelle zur Preisermittlung (abgeleitete Verkehrswerte) genutzt, die zwischen Verwahrstelle und Kapitalverwaltungsgesellschaft abgestimmt sind und sich so weit als möglich auf Marktparameter stützen. Diese Vorgehensweise unterliegt einem permanenten Kontrollprozess. Preisauskünfte Dritter werden durch andere Preisquellen, modellhafte Rechnungen oder durch andere geeignete Verfahren auf Plausibilität geprüft.

Die in diesem Bericht ausgewiesenen Anlagen werden nicht zu abgeleiteten Verkehrswerten bewertet.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote:

Die Gesamtkostenquote belief sich auf:

Klasse LC 1,51% p.a. Klasse TFC 0,90% p.a. Klasse FC 0,75% p.a.

Die Gesamtkostenquote drückt die Summe der Kosten und Gebühren (ohne Transaktionskosten) einschließlich eventueller Bereitstellungszinsen als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvolumens innerhalb eines Geschäftsjahres aus.

Zudem fiel aufgrund der Zusatzerträge aus Wertpapierleihegeschäften eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von

Klasse LC 0,000% Klasse TFC 0,000% Klasse FC 0,000%

des durchschnittlichen Fondsvermögens an.

Für das Sondervermögen ist gemäß den Anlagebedingungen eine an die Kapitalverwaltungsgesellschaft abzuführende Pauschalgebühr von

Klasse LC 1,50% p.a. Klasse TFC 0,90% p.a. Klasse FC 0,75% p.a.

vereinbart. Davon entfallen auf die Verwahrstelle bis zu

Klasse LC 0,15% p.a. Klasse TFC 0,15% p.a. Klasse FC 0,15% p.a.

und auf Dritte (Druck- und Veröffentlichungskosten, Abschlussprüfung sowie Sonstige) bis zu

Klasse LC 0,05% p.a. Klasse TFC 0,05% p.a. Klasse FC 0,05% p.a.

Im Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023 erhielt die Kapitalverwaltungsgesellschaft DWS Investment GmbH für das Investmentvermögen DWS ESG Biotech keine Rückvergütung der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle oder an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen, bis auf von Brokern zur Verfügung gestellte Finanzinformationen für Research-Zwecke.

Die Gesellschaft zahlt von dem auf sie entfallenden Teil der Kostenpauschale

Klasse LC mehr als 10% Klasse TFC weniger als 10% Klasse FC weniger als 10%

an Vermittler von Anteilen des Sondervermögens auf den Bestand von vermittelten Anteilen.

Für die Investmentanteile sind in der Vermögensaufstellung in Klammern die aktuellen Verwaltungsvergütungs-/​Kostenpauschalsätze zum Berichtsstichtag für die im Wertpapiervermögen enthaltenen Sondervermögen aufgeführt. Das Zeichen + bedeutet, dass darüber hinaus ggf. eine erfolgsabhängige Vergütung berechnet werden kann. Da das Sondervermögen im Berichtszeitraum andere Investmentanteile („Zielfonds“) hielt, können weitere Kosten, Gebühren und Vergütungen auf Ebene des Zielfonds angefallen sein.

Die wesentlichen sonstigen Erträge und sonstigen Aufwendungen sind in der Ertrags- und Aufwandsrechnung pro Anteilklasse dargestellt.

Die im Berichtszeitraum gezahlten Transaktionskosten beliefen sich auf EUR 109.073,30. Die Transaktionskosten berücksichtigen sämtliche Kosten, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Fonds separat ausgewiesen bzw. abgerechnet wurden und in direktem Zusammenhang mit einem Kauf oder Verkauf von Vermögensgegenständen stehen. Eventuell gezahlte Finanztransaktionssteuern werden in die Berechnung einbezogen.

Der Anteil der Transaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Fondsvermögens über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmen und Personen (Anteil von fünf Prozent und mehr) sind, betrug 0,00 Prozent der Gesamttransaktionen. Ihr Umfang belief sich hierbei auf insgesamt 0,00 EUR.

Angaben zur Mitarbeitervergütung

Die DWS Investment GmbH („die Gesellschaft“) ist ein Tochterunternehmen der DWS Group GmbH & Co. KGaA („DWS KGaA“) und unterliegt im Hinblick auf die Gestaltung ihres Vergütungssystems den aufsichtsrechtlichen Anforderungen der fünften Richtlinie betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren („OGAW V-Richtlinie“) und der Richtlinie über die Verwaltung alternativer Investmentfonds („AIFM-Richtlinie“) sowie den Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde für solide Vergütungspolitiken („ESMA-Leitlinien“).

Vergütungsrichtlinie & Governance

Für die Gesellschaft gilt die gruppenweite Vergütungsrichtlinie, die die DWS KGaA für sich und alle ihre Tochterunternehmen (zusammen „DWS Konzern“ oder „Konzern“) eingeführt hat. Im Einklang mit der Konzernstruktur wurden Ausschüsse eingerichtet, die die Angemessenheit des Vergütungssystems und die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben zur Vergütung sicherstellen und für deren Überprüfung verantwortlich sind.

So wurde unterhalb der DWS KGaA Geschäftsführung das DWS Compensation Committee mit der Entwicklung und Gestaltung von nachhaltigen Vergütungsgrundsätzen, der Erstellung von Empfehlungen zur Gesamtvergütung sowie der Sicherstellung einer angemessenen Governance und Kontrolle im Hinblick auf Vergütung und Zusatzleistungen für den Konzern beauftragt.

Weiterhin wurde das Remuneration Committee eingerichtet, um den Aufsichtsrat der DWS KGaA bei der Überwachung der angemessenen Ausgestaltung der Vergütungssysteme für alle Konzernmitarbeiter zu unterstützen. Dies erfolgt mit Blick auf die Ausrichtung der Vergütungsstrategie auf die Geschäfts- und Risikostrategie sowie unter Berücksichtigung der Auswirkung des Vergütungssystems auf das konzernweite Risiko-, Kapital- und Liquiditätsmanagement.

Im Rahmen der jährlichen internen Überprüfung auf Konzernebene wurde festgestellt, dass die Ausgestaltung des Vergütungssystems angemessen ist und keine wesentlichen Unregelmäßigkeiten vorliegen.

Vergütungsstruktur

Die Mitarbeitervergütung setzt sich aus fixer und variabler Vergütung zusammen. Die fixe Vergütung entlohnt die Mitarbeiter entsprechend ihrer Qualifikation, Erfahrung und Kompetenzen sowie der Anforderung, der Bedeutung und des Umfangs ihrer Funktion. Die variable Vergütung spiegelt die Leistung auf Konzern-, Geschäftsbereichs- und individueller Ebene wider.

Grundsätzlich besteht die variable Vergütung aus zwei Elementen – der DWS-Komponente und der individuellen Komponente. Die DWS-Komponente wird auf Basis der Zielerreichung wesentlicher Konzernerfolgskennzahlen ermittelt. Für das Geschäftsjahr 2022 waren diese: Bereinigte Aufwand-Ertrag-Relation, Nettomittelaufkommen und ESG-Kennzahlen. Die individuelle Komponente der variablen Vergütung berücksichtigt eine Reihe von finanziellen und nicht-finanziellen Faktoren, Verhältnismäßigkeiten innerhalb der Vergleichsgruppe und Überlegungen zur Mitarbeiterbindung. Variable Vergütung kann im Fall von negativen Erfolgsbeiträgen oder Fehlverhalten entsprechend reduziert oder komplett gestrichen werden. Sie wird grundsätzlich nur gewährt und ausgezahlt, wenn die Gewährung für den Konzern tragfähig ist. Im laufenden Beschäftigungsverhältnis werden keine Garantien für eine variable Vergütung vergeben. Garantierte variable Vergütung wird nur bei Neueinstellungen in eng begrenztem Rahmen und limitiert auf das erste Anstellungsjahr vergeben.

Die Vergütungsstrategie ist darauf ausgerichtet, ein angemessenes Verhältnis zwischen fester und variabler Vergütung zu erreichen. Dies trägt dazu bei, die Mitarbeitervergütung an den Interessen von Kunden, Investoren und Aktionären sowie an den Branchenstandards auszurichten. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass die fixe Vergütung einen ausreichend hohen Anteil an der Gesamtvergütung ausmacht, um dem Konzern volle Flexibilität bei der Gewährung variablen Vergütung zu ermöglichen.

Festlegung der variablen Vergütung und angemessene Risikoadjustierung

Der Gesamtbetrag der variablen Vergütung unterliegt angemessenen Risikoanpassungsmaßnahmen, die Ex-ante- und Ex-post-Risikoanpassungen umfassen. Die solide Methodik soll sicherstellen, dass die Bestimmung der variablen Vergütung die risikobereinigte Performance sowie die Kapital- und Liquiditätsposition des Konzerns widerspiegelt. Bei der Bewertung der Leistung der Geschäftsbereiche werden eine Reihe von Überlegungen herangezogen. Die Leistung wird im Zusammenhang mit finanziellen und nicht-finanziellen Zielen auf der Grundlage von Balanced Scorecards bewertet. Die Zuteilung von variabler Vergütung zu den Infrastrukturbereichen und insbesondere zu den Kontrollfunktionen hängt zwar vom Gesamtergebnis des Konzerns ab, nicht aber von den Ergebnissen der von ihnen überwachten Geschäftsbereiche.

Auf individueller Mitarbeiterebene gelten Grundsätze für die Festlegung der variablen Vergütung. Diese enthalten Informationen über die Faktoren und Messgrößen, die bei Entscheidungen zur individuellen variablen Vergütung berücksichtigt werden müssen. Dazu zählen beispielsweise Investmentperformance, Kundenbindung, Erwägungen zur Unternehmenskultur sowie Zielvereinbarungen und Leistungsbeurteilungen im Rahmen des Ansatzes der Ganzheitliche Leistung. Zudem werden Hinweise der Kontrollfunktinen und Disziplinarmaßnahmen sowie deren Einfluss auf die variable Vergütung einbezogen.

Nachhaltige Vergütung

Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsrisiken sind elementarer Bestandteil bei der Bestimmung der variablen Vergütung. Dementsprechend steht die DWS Vergütungsrichtlinie mit den für den Konzern geltenden Nachhaltigkeitskriterien im Einklang. Dadurch schafft der DWS Konzern Verhaltensanreize, die sowohl die Investoreninteressen als auch den langfristigen Erfolg des Unternehmens fördern. Relevante Nachhaltigkeitsfaktoren werden regelmäßig überprüft und in die Gestaltung der Vergütungsstruktur integriert.

Vergütung für das Jahr 2022

Das DWS Compensation Committee hat die Tragfähigkeit der variablen Vergütung für das Jahr 2022 kontrolliert und festgestellt, dass die Kapital- und Liquiditätsausstattung des Konzerns über den regulatorisch vorgeschriebenen Mindestanforderungen und dem internen Schwellenwert für die Risikotoleranz liegt. Als Teil der im März 2023 für das Geschäftsjahr 2022 gewährten variablen Vergütung wird die DWS-Komponente auf Basis der Bewertung der festgelegten Leistungskennzahlen gewährt. Die Geschäftsführung hat für 2022 eine Auszahlungsquote der DWS-Komponente von 76,25 % festgelegt.

Vergütungssystem für Risikoträger

Gemäß den regulatorischen Anforderungen hat die Gesellschaft Risikoträger ermittelt. Das Identifizierungsverfahren wurde im Einklang mit den Konzerngrundsätzen durchgeführt und basiert auf der Bewertung des Einflusses folgender Kategorien von Mitarbeitern auf das Risikoprofil der Gesellschaft oder einen von ihr verwalteten Fonds und: (a) Geschäftsführung/​Senior Management, (b) Portfolio-/​Investmentmanager, (c) Kontrollfunktionen, (d) Mitarbeiter mit Leitungsfunktionen in Verwaltung, Marketing und Human Resources, (e) sonstige Mitarbeiter (Risikoträger) mit wesentlichem Einfluss, (f) sonstige Mitarbeiter in der gleichen Vergütungsstufe wie sonstige Risikoträger, deren Tätigkeit einen Einfluss auf das Risikoprofil der Gesellschaft oder des Konzerns hat.

Mindestens 40 % der variablen Vergütung für Risikoträger werden aufgeschoben vergeben. Des Weiteren werden für wichtige Anlageexperten mindestens 50 % sowohl des direkt ausgezahlten als auch des aufgeschobenen Teils in Form von aktienbasierten oder fondsbasierten Instrumenten des DWS Konzerns gewährt. Alle aufgeschobenen Komponenten unterliegen bestimmten Leistungs- und Verfallbedingungen, um eine angemessene nachträgliche Risikoadjustierung zu gewährleisten. Bei einer variablen Vergütung von weniger als EUR 50.000 erhalten Risikoträger ihre gesamte variablen Vergütung in bar und ohne Aufschub.

Zusammenfassung der Informationen zur Vergütung für die Gesellschaft für 2022 ¹

Jahresdurchschnitt der Mitarbeiterzahl 482
Gesamtvergütung EUR 101.532.202
Fixe Vergütung EUR 63.520.827
Variable Vergütung EUR 38.011.375
davon: Carried Interest EUR 0
Gesamtvergütung für Senior Management 2) EUR 5.846.404
Gesamtvergütung für sonstige Risikoträger EUR 7.866.362
Gesamtvergütung für Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen EUR 2.336.711

1) Vergütungsdaten für Delegierte, an die die Gesellschaft Portfolio- oder Risikomanagementaufgaben übertragen hat, sind nicht in der Tabelle erfasst.

2) „Senior Management“ umfasst nur die Geschäftsführung der Gesellschaft. Die Geschäftsführung erfüllt die Definition als Führungskräfte der Gesellschaft. Über die Geschäftsführung hinaus wurden keine weiteren Führungskräfte identifiziert.

Angaben gemäß Verordnung (EU) 2015/​2365 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften (WpFinGesch.) und der Weiterverwendung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/​2012 – Ausweis nach Abschnitt A

Wertpapierleihe Pensionsgeschäfte Total Return Swaps
Angaben in Fondswährung
1. Verwendete Vermögensgegenstände
absolut
in % des Fondsvermögens
2. Die 10 größten Gegenparteien
1. Name
Bruttovolumen offene Geschäfte
Sitzstaat
2. Name
Bruttovolumen offene Geschäfte
Sitzstaat
3. Name
Bruttovolumen offene Geschäfte
Sitzstaat
4. Name
Bruttovolumen offene Geschäfte
Sitzstaat
5. Name
Bruttovolumen offene Geschäfte
Sitzstaat
6. Name
Bruttovolumen offene Geschäfte
Sitzstaat
7. Name
Bruttovolumen offene Geschäfte
Sitzstaat
8. Name
Bruttovolumen offene Geschäfte
Sitzstaat
9. Name
Bruttovolumen offene Geschäfte
Sitzstaat
10. Name
Bruttovolumen offene Geschäfte
Sitzstaat
3. Art(en) von Abwicklung und Clearing
(z.B. zweiseitig, dreiseitig, zentrale Gegenpartei)
4. Geschäfte gegliedert nach Restlaufzeiten (absolute Beträge)
unter 1 Tag
1 Tag bis 1 Woche
1 Woche bis 1 Monat
1 bis 3 Monate
3 Monate bis 1 Jahr
über 1 Jahr
unbefristet
5. Art(en) und Qualität(en) der erhaltenen Sicherheiten
Art(en):
Bankguthaben
Schuldverschreibungen
Aktien
Sonstige
Qualität(en):
Dem Fonds werden – soweit Wertpapier-Darlehensgeschäfte, umgekehrte Pensionsgeschäfte oder Geschäfte mit OTC-Derivaten (außer Währungstermingeschäften) abgeschlossen werden – Sicherheiten in einer der folgenden Formen gestellt:
– liquide Vermögenswerte wie Barmittel, kurzfristige Bankeinlagen, Geldmarktinstrumente gemäß Definition in Richtlinie 2007/​16/​EG vom 19. März 2007, Akkreditive und Garantien auf erstes Anfordern, die von erstklassigen, nicht mit dem Kontrahenten verbundenen Kreditinstituten ausgegeben werden, beziehungsweise von einem OECD-Mitgliedstaat oder dessen Gebietskörperschaften oder von supranationalen Institutionen und Behörden auf kommunaler, regionaler oder internationaler Ebene begebene Anleihen unabhängig von ihrer Restlaufzeit
– Anteile eines in Geldmarktinstrumente anlegenden Organismus für gemeinsame Anlagen (nachfolgend „OGA“), der täglich einen Nettoinventarwert berechnet und der über ein Rating von AAA oder ein vergleichbares Rating verfügt
– Anteile eines OGAW, der vorwiegend in die unter den nächsten beiden Gedankenstrichen aufgeführten Anleihen /​ Aktien anlegt
– Anleihen unabhängig von ihrer Restlaufzeit, die ein Mindestrating von niedrigem Investment-Grade aufweisen
– Aktien, die an einem geregelten Markt eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder an einer Börse eines OECD-Mitgliedstaats zugelassen sind oder gehandelt werden, sofern diese Aktien in einem wichtigen Index enthalten sind.
Die Verwaltungsgesellschaft behält sich vor, die Zulässigkeit der oben genannten Sicherheiten einzuschränken. Des Weiteren behält sich die Verwaltungsgesellschaft vor, in Ausnahmefällen von den oben genannten Kriterien abzuweichen.
Weitere Informationen zu Sicherheitenanforderungen befinden sich in dem Verkaufsprospekt des Fonds/​Teilfonds.
6. Währung(en) der erhaltenen Sicherheiten
Währung(en):
7. Sicherheiten gegliedert nach Restlaufzeiten (absolute Beträge)
unter 1 Tag
1 Tag bis 1 Woche
1 Woche bis 1 Monat
1 bis 3 Monate
3 Monate bis 1 Jahr
über 1 Jahr
unbefristet
8. Ertrags- und Kostenanteile (vor Ertragsausgleich) *
Ertragsanteil des Fonds
absolut 138,20
in % der Bruttoerträge 67,00
Kostenanteil des Fonds
Ertragsanteil der Verwaltungsgesellschaft
absolut 68,04
in % der Bruttoerträge 33,00
Kostenanteil der Verwaltungsgesellschaft
Ertragsanteil Dritter
absolut
in % der Bruttoerträge
Kostenanteil Dritter
9. Erträge für den Fonds aus Wiederanlage von Barsicherheiten, bezogen auf alle WpFinGesch. und Total Return Swaps
absolut
10. Verliehene Wertpapiere in % aller verleihbaren Vermögensgegenstände des Fonds
Summe
Anteil
11. Die 10 größten Emittenten, bezogen auf alle WpFinGesch. und Total Return Swaps
1. Name
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut)
2. Name
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut)
3. Name
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut)
4. Name
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut)
5. Name
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut)
6. Name
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut)
7. Name
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut)
8. Name
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut)
9. Name
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut)
10. Name
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut)
12. Wiederangelegte Sicherheiten in % der empfangenen Sicherheiten, bezogen auf alle WpFinGesch. und Total Return Swaps
Anteil
13. Verwahrart begebener Sicherheiten aus WpFinGesch. und Total Return Swaps (In % aller begebenen Sicherheiten aus WpFinGesch. und Total Return Swaps)
gesonderte Konten /​ Depots
Sammelkonten /​ Depots
andere Konten /​ Depots
Verwahrart bestimmt Empfänger
14. Verwahrer/​Kontoführer von empfangenen Sicherheiten aus WpFinGesch. und Total Return Swaps
Gesamtzahl Verwahrer/​
Kontoführer
1. Name
verwahrter Betrag absolut

Eventuelle Abweichungen zu den korrespondierenden Angaben der detaillierten Ertrags- und Aufwandsrechnung beruhen auf Effekten im Rahmen des Ertragsausgleichs.

Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten

Name des Produkts: DWS ESG Biotech
Unternehmenskennung (LEI-Code): 549300NBIQH70SUDV875
ISIN: DE0009769976
Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.
Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das in der Verordnung (EU) 2020/​852 festgelegt ist und ein Verzeichnis von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten enthält. In dieser Verordnung ist kein Verzeichnis der sozial nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten festgelegt. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel könnten taxonomie-konform sein oder nicht.
Ökologische und/​oder soziale Merkmale
Wurden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt?
[ ] Ja [XNein
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel getätigt:_​_​% [X] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt wurden, enthielt es 90,04% an nachhaltigen Investitionen
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [ ] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [X] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[X] mit einem sozialen Ziel
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel getätigt: _​_​% [ ] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen getätigt.
Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfüllt?

Die Gesellschaft bewarb mit diesem Fonds ökologische und soziale Merkmale in den Bereichen Klimaschutz, soziale Normen sowie Unternehmensführung (Governance) und der allgemeinen ESGQualität, indem folgende Ausschlusskriterien angewendet wurden:

(1) Klima- und Transitionsrisiken,

(2) Norm-Verstöße im Hinblick auf die Einhaltung internationaler Normen für Unternehmensführung, Menschen- und Arbeitnehmerrechte, Kunden- und Umweltsicherheit und Geschäftsethik,

(3) In Bezug auf die Prinzipien des United Nations Global Compact (UN Global Compact) wurden Unternehmen mit sehr schwerwiegenden, ungelösten Kontroversen ausgeschlossen,

(4) Im Bereich ESG-Qualität wurden Emittenten ausgeschlossen, die im Verhältnis zu ihrer Vergleichsgruppe am schlechtesten hinsichtlich Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren bewertet wurden,

(5) Freedom House für Staaten, die als „nicht frei“ gekennzeichnet wurden,

(6) Kontroverse Sektoren für Unternehmen, die eine vordefinierte Umsatzgrenze überstiegen,

(7) Kontroverse Waffen.

Die Gesellschaft bewarb mit diesem Fonds zudem einen Anteil an nachhaltigen Investitionen, die einen positiven Beitrag zu einem oder mehreren Zielen der Vereinten Nationen für eine nachhaltige Entwicklung (UN-SDGs) leisteten. Die Gesellschaft hatte für diesen Fonds keinen Referenzwert für die Erreichung der beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale bestimmt.

Mit Nachhaltigkeits-indikatoren wird gemessen, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht werden.
Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?

Die detaillierten Beschreibungen der verbindlichen Elemente der Anlagestrategie, die für die Auswahl der Investitionen zur Erfüllung der beworbenen ökologischen oder sozialen Ziele verwendet wurden, sowie der Bewertungsmethodik, ob und in welchem Maße Vermögensgegenstände und Indikatoren die definierten ESG-Standards erfüllten, können dem Kapitel „Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?“ entnommen werden. Des Weiteren ist zu beachten, dass dieses referenzierte Kapitel vertiefende Informationen bzgl. der Ausschlusskriterien der Nachhaltigkeitsindikatoren enthält. Diese sind im Zusammenhang mit der folgenden Darstellung der Performanz der Nachhaltigkeitsindikatoren zu lesen.

Zur Berechnung der ESG-Kennzahlen werden für die Vermögensgegenstände die Bewertungskurse aus dem Front-Office-System genutzt, so dass es zu geringfügigen Abweichungen zu den übrigen im Jahresbericht dargestellten Kurswerten, die aus dem Fondsbuchhaltungssystem abgeleitet werden, kommen kann.

DWS ESG Biotech
Indikatoren Beschreibung Performanz
Nachhaltigkeitsindikatoren
Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung Indikator dafür, in welchem Maße ein Emittent Klima- und Transitionsrisiken ausgesetzt ist Keine Investitionen in unzulängliche Vermögenswerte
Norm-Bewertung Indikator dafür, in welchem Maße bei einem Unternehmen Norm-Verstöße gegen internationale Standards auftreten Keine Investitionen in unzulängliche Vermögenswerte
UN Global Compact-Bewertung Indikator dafür, ob ein Unternehmen direkt in eine oder mehrere sehr schwerwiegende, ungelöste Kontroversen in Bezug auf den United Nation Global Compact verwickelt ist Keine Investitionen in unzulängliche Vermögenswerte
ESG-Qualitätsbewertung Indikator für den Vergleich der Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren eines Emittenten im Verhältnis zu seiner Vergleichsgruppe Keine Investitionen in unzulängliche Vermögenswerte
Freedom House Status Indikator für die politisch-zivile Freiheit eines Staates Keine Investitionen in unzulängliche Vermögenswerte
Ausschluss-Bewertung für kontroverse Sektoren Indikator dafür, inwieweit ein Unternehmen an kontroversen Sektoren beteiligt ist 0% des Portfoliovermögens
Ausschluss-Bewertung für „kontroversen Waffen“ Indikator dafür, inwieweit ein Unternehmen an kontroversen Waffen beteiligt ist. 0% des Portfoliovermögens
Nachhaltigkeitsbewertung Methodik zur Bestimmung von nachhaltigen Investitionen gemäß Artikel 2 Absatz 17 der EU Verordnung 2019/​2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („Offenlegungsverordnung“) wird als Indikator zur Messung des Anteils nachhaltiger Investitionen herangezogen 90,04% des Portfoliovermögens
Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (PAI)
PAII – 01. THG-Emissionen Summe des aktuellen Werts der Investitionen von Unternehmen i, geteilt durch den Unternehmenswert des investierten Unternehmens und multipliziert mit den Scope 1+2+3-THG-Emissionen des Unternehmens. 7.670,77 tCO2
PAII – 02. CO2-Fußabdruck – EUR Der CO2-Fußabdruck wird in Tonnen CO2-Emissionen pro Million investierter EUR ausgedrückt. Die CO2-Emissionen eines Emittenten werden durch seinen Unternehmenswert einschließlich liquider Mittel (EVIC) normalisiert. 28,7 tCO2e /​ Million EUR
PAII – 03. Kohlenstoffintensität Gewichtete durchschnittliche Kohlenstoffintensität Scope 1+2+3 287,81 tCO2e /​ Million EUR
PAII – 04. Beteiligung an Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind Anteil der Investitionen in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind 0% des Portfoliovermögens
PAII – 10. Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze und die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen Anteil der Investitionen in Unternehmen, die in Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze oder die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen verwickelt waren 0 % des Portfoliovermögens
PAII – 14. Beteiligung an umstrittenen Waffen Anteil der Investitionen in Unternehmen, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen) 0 % des Portfoliovermögens

Stand: 29. September 2023

Die Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (Principal Adverse Impact Indicators – PAII) werden anhand der Informationen in den DWS Backoffice- und Frontoffice-Systemen berechnet, die unter anderem auf den Daten externer ESG-Datenanbieter basieren. Falls es zu einzelnen Wertpapieren oder deren Emittenten keine Informationen über einen einzelnen PAII gibt, weil keine Daten verfügbar sind oder der Indikator auf den jeweiligen Emittenten oder das Wertpapier nicht anwendbar ist, können in einzelnen PAII-Berechnungsmethoden diese Wertpapiere oder Emittenten mit einem Wert von 0 eingehen. Bei Zielfonds erfolgt eine „Portfolio-Durchsicht“ abhängig von der Datenverfügbarkeit, unter anderem in Bezug auf die Datenaktualität der Zielfondbestände sowie der verfügbaren Informationen der zugehörigen Wertpapiere oder Emittenten. Die Berechnungsmethode für die einzelnen PAIIs kann sich in späteren Berichtsperioden infolge weiterentwickelter Marktstandards, einer geänderten Behandlung bestimmter
Wertpapierkategorien (wie Derivaten), eines größeren Erfassungsbereichs der Daten oder aufgrund von aufsichtsrechtlicher Klarstellungen ändern.

Welche Ziele verfolgten die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, und wie trägt die nachhaltige Investition zu diesen Zielen bei?

Die Gesellschaft investierte für den Fonds teilweise in nachhaltige Investitionen gemäß Artikel 2 Absatz 17 der Offenlegungsverordnung. Diese nachhaltigen Investitionen trugen mindestens zu einem der UN-SDG (sogenannte „SDGs“ (Sustainable Development Goals) – die UN (Vereinte Nationen)- Nachhaltigkeitsziele) bei, die ökologische und/​oder soziale Zielsetzungen hatten, wie beispielsweise folgende (nicht abschließende) Liste:

• Ziel 1: Keine Armut
• Ziel 2: Kein Hunger
• Ziel 3: Gesundheit und Wohlergehen
• Ziel 4: Hochwertige Bildung
• Ziel 5: Geschlechtergleichheit
• Ziel 6: Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen
• Ziel 7: Bezahlbare und saubere Energie
• Ziel 8: Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
• Ziel 10: Weniger Ungleichheit
• Ziel 11: Nachhaltige Städte und Gemeinden
• Ziel 12: Nachhaltige/​r Konsum und Produktion
• Ziel 13: Maßnahmen zum Klimaschutz
• Ziel 14: Leben unter Wasser
• Ziel 15: Leben an Land

Der Umfang des Beitrags zu den einzelnen UN-SDGs variierte in Abhängigkeit von den tatsächlichen Anlagen im Portfolio. Die Gesellschaft ermittelte den Beitrag zu den UN-SDGs mittels der Nachhaltigkeitsbewertung, bei der potenzielle Anlagen anhand verschiedener Kriterien dahingehend beurteilt wurden, ob eine Anlage als nachhaltig eingestuft werden konnte. Im Rahmen dieser Bewertungsmethodik wurde beurteilt, ob (1) eine Anlage einen positiven Beitrag zu einem oder mehreren UN-SDGs leistete, (2) der Emittent diese Ziele erheblich beeinträchtigte (Do Not Significantly Harm – „DNSH“ Bewertung), und (3) das Unternehmen Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwandt.

In die Nachhaltigkeitsbewertung flossen Daten von mehreren Datenanbietern, aus öffentlichen Quellen und/​oder internen Bewertungen auf Grundlage einer festgelegten Bewertungs- und Klassifizierungsmethodik ein, um festzustellen, ob eine Anlage nachhaltig war. Tätigkeiten, die einen positiven Beitrag zu den UN-SDGs leisteten, wurden in Abhängigkeit von der Anlage nach Umsatz, Investitionsaufwendungen (CapEx) und/​oder betrieblichen Aufwendungen (OpEx) bewertet. Wurde ein positiver Beitrag festgestellt, galt die Anlage als nachhaltig, wenn der Emittent die DNSH-Bewertung bestand und das Unternehmen Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwandt.

Der Anteil an nachhaltigen Investitionen gemäß Artikel 2 Absatz 17 Offenlegungsverordnung im Portfolio wurde proportional zu den wirtschaftlichen Aktivitäten der Emittenten berechnet, die als nachhaltig eingestuft wurden. Abweichend hiervon erfolgte bei Anleihen mit Erlösverwendung, die als nachhaltig eingestuft wurden, eine Anrechnung mit dem gesamten Wert der Anleihe.

Die Gesellschaft strebte mit dem Fonds keinen Anteil an nachhaltigen Anlagen an, die mit einem ökologischen Ziel gemäß der EU-Taxonomie im Einklang standen.

Inwiefern haben die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, ökologisch oder sozial nachhaltigen Anlagezielen nicht erheblich geschadet?

Die Bewertung, ob eine erhebliche Beeinträchtigung („DNSH-Bewertung“) vorlag, war ein integraler Bestandteil der DWS-Nachhaltigkeitsbewertung und beurteilte, ob durch einen Emittenten, der zu einem UN-SDG beitrug, eines oder mehrere dieser Ziele erheblich beeinträchtigt wurden. Wenn eine erhebliche Beeinträchtigung festgestellt wurde, bestand der Emittent die DNSH-Bewertung nicht und konnte nicht als nachhaltige Investition angesehen werden.

Wie wurden die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Im Rahmen der DNSH-Bewertung wurden in der DWS-Nachhaltigkeitsbewertung systematisch die verpflichtenden Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus Tabelle 1 (nach Relevanz) sowie relevante Indikatoren aus Tabelle 2 und 3 in Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1288 der Kommission zur Ergänzung der Offenlegungsverordnung integriert. Unter Berücksichtigung dieser nachteiligen Auswirkungen legte die Gesellschaft quantitative Schwellenwerte und/​oder qualitative Werte fest, anhand derer bestimmt wurde, ob ein Emittent die ökologischen oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigte. Diese Werte wurden auf der Grundlage verschiedener externer und interner Faktoren, wie Datenverfügbarkeit, politische Ziele oder Marktentwicklungen, festgelegt und konnten im Laufe der Zeit angepasst werden.

Stehen die nachhaltigen Investitionen mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte in Einklang? Nähere Angaben:

Im Rahmen der Nachhaltigkeitsbewertung beurteilte die Gesellschaft darüber hinaus auf Basis der Norm-Bewertung, inwieweit ein Unternehmen mit internationalen Normen im Einklang stand. Dies umfasste Prüfungen hinsichtlich der Einhaltung internationaler Normen, wie beispielsweise der OECDLeitsätze für multinationale Unternehmen, der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Prinzipien des UN Global Compact und der Standards der International Labour Organisation. Unternehmen mit der schlechtesten Norm-Bewertung von F wurden nicht als nachhaltig eingestuft und waren als Anlage ausgeschlossen.

In der EU-Taxonomie ist der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ festgelegt, nach dem taxonomiekonforme Investitionen die Ziele der EU-Taxonomie nicht erheblich beeinträchtigen dürfen, und es sind spezifische Unionskriterien beigefügt.

Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die Unionskriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die Unionskriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Alle anderen nachhaltigen Investitionen dürfen ökologische oder soziale Ziele ebenfalls nicht erheblich beeinträchtigen.

Bei den wichtigsten nachteiligen Auswirkungenhandelt es sich um die bedeutendsten nachteiligen Auswirkungen von Investitions-entscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in den Bereichen Umwelt, Soziales und Beschäftigung, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Die Gesellschaft berücksichtigte für den Fonds die folgenden wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1288 der Kommission zur Ergänzung der Offenlegungsverordnung:

• Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) (Nr. 1);

• CO2-Fußabdruck (Nr. 2);

• THG-Emissionsintensität der Unternehmen, in die investiert wurde (Nr. 3);

• Engagement in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig waren (Nr. 4);

• Verstöße gegen die UNGC- Grundsätze und gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen (Nr. 10) und

• Engagement in umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen) (Nr. 14)

Die vorstehenden wichtigsten nachteiligen Auswirkungen wurden auf Produktebene durch die Anwendung der ESG-Bewertungsmethodik beziehungsweise der Ausschlüsse von Anlagen des Fonds berücksichtigt, die die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfüllten, wie im Abschnitt „Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?“ näher beschrieben wird.

Welche sind die Hauptinvestitionen dieses Finanzprodukts?
Die Liste umfasst die folgenden Investitionen, auf die der größte Anteil der im Bezugszeitraum getätigten Investitionen des Finanzprodukts entfiel:
01. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023
Größte Investitionen Aufschlüsselung der Branchenstruktur gemäß NACE-Systematik In % des durchschnittlichen Portfoliovermögens Aufschlüsselung der Länder
Vertex Pharmaceuticals C – Verarbeitendes Gewerbe/​Herstellung von Waren 8,3% United States
Regeneron Pharmaceuticals M – Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 6,4% United States
Amgen M – Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 6,3% United States
Gilead Sciences M – Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 5,5% United States
Moderna M – Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 4,4% United States
argenx M – Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 4,3% Netherlands
SeaGen M – Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 4,1% United States
Biogen C – Verarbeitendes Gewerbe/​Herstellung von Waren 3,9% United States
Biomarin Pharmaceutical C – Verarbeitendes Gewerbe/​Herstellung von Waren 3,8% United States
Sarepta Therapeutics C – Verarbeitendes Gewerbe/​Herstellung von Waren 3,8% United States
Alnylam Pharmaceuticals C – Verarbeitendes Gewerbe/​Herstellung von Waren 3,1% United States
Karuna Therapeutics M – Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 2,5% United States
Apellis Pharmaceuticals M – Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 2,2% United States
Intra-Cellular Therapies M – Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 2,1% United States
BioNTech ADR M – Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 2,1% Germany

für den Zeitraum vom 01. Oktober 2022 bis zum 29. September 2023

Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen?

Der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen betrug zum Stichtag 94,30% des Portfoliovermögens.

Die Vermögensallokation gibt den jeweiligen Anteil der Investitionen in bestimmte Vermögenswerte an.
Wie sah die Vermögensallokation aus?

Dieser Fonds legte 94,30% seines Wertes in Vermögensgegenstände an, die den von der Gesellschaft definierten ESG-Standards entsprachen (#1 Ausgerichtet auf ökologische und soziale Merkmale). 90,04% des Wertes des Fonds wurden in nachhaltige Investitionen angelegt (#1A Nachhaltige Investitionen).

5,70% des Wertes des Fonds wurden in Vermögensgegenstände angelegt, für die die ESGBewertungsmethodik nicht angewendet wurde oder für die keine vollständige ESG-Datenabdeckung vorlag (#2 Andere Investitionen). Innerhalb dieser Quote wurden Anlagen von bis zu 20% des Wertes des Fonds in Anlagen toleriert, für die keine vollständige Datenabdeckung in Bezug auf die ESGBewertungsansätze und Ausschlüsse vorlag. Diese Toleranz galt nicht für die Norm-Bewertung, das heißt Unternehmen mussten die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.
#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Die Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst folgende Unterkategorien:

Die Unterkategorie #1A Nachhaltige Investitionen umfasst ökologisch und sozial nachhaltige Investitionen.

Die Unterkategorie#1B Andere ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, aber nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Mit Blick auf die EUTaxonomiekonformität umfassen die Kriterien für fossiles Gas die Begrenzung der Emissionen und die Umstellung auf erneuerbare Energie oder CO2-arme Kraftstoffe bis Ende 2035. Die Kriterien für Kernenergiebeinhalten umfassende Sicherheits- und Abfallentsorgungsvorschriften.
Ermöglichende Tätigkeitenwirken unmittelbar ermöglichend darauf hin, dass andere Tätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen leisten.

Übergangstätigkeitensind Tätigkeiten, für die es noch keine CO2-armen Alternativen gibt und die unter anderem Treibhausgas-emissionswerte aufweisen, die den besten Leistungen entsprechen.

Taxonomiekonforme Tätigkeiten, ausgedrückt durch den Anteil der:
Umsatzerlöse, die die gegenwärtige „Umweltfreundlichkeit“ der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
Investitions- ausgaben (CapEx), die die umweltfreundlichen, für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft relevanten Investitionen der Unternehmen, in die investiert wird, aufzeigen
Betriebsausgaben (OpEx), die die umweltfreundlichen betrieblichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
In welchen Wirtschaftssektoren wurden die Investitionen getätigt?

NACE-Code Aufschlüsselung der Branchenstruktur der NACE-Systematik In % des Portfoliovermögens
C Verarbeitendes Gewerbe/​Herstellung von Waren 35,7%
G Handel; Instandhaltung und Reperatur von Kraftfahrzeugen 0,0%
K Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 1,3%
M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 60,1%
NA Sonstige 2,9%
Beteiligung an Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind 0,0%

Stand: 29. September 2023

Inwiefern waren die nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel mit der EU-Taxonomie konform?

Der beworbene Anteil ökologisch nachhaltiger Investitionen, gemäß der Verordnung (EU) 2020/​852 (sogenannte Taxonomie- Verordnung) betrug 0% des Wertes des Fonds. Es konnte jedoch sein, dass einige nachhaltige Investitionen dennoch mit einem Umweltziel der Taxonomie-Verordnung konform waren.

WURDEMIT DEM FINANZPRODUKT IN EU-TAXONOMIEKONFORME TÄTIGKEITEN IM BEREICH FOSSILES GAS UND/​ODER KERNENERGIE INVESTIERT1?

[ ] Ja
[ ] In fossiles Gas [ ] In der Kernenergie
[X] Nein

Die Gesellschaft strebte keine Taxonomie-konformen Investitionen im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie an. Dennoch konnte es vorkommen, dass im Rahmen der Anlagestrategie auch in Unternehmen investiert wurde, die jedenfalls auch in diesen Bereichen tätig waren.

1Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie sind nur dann EU-taxonomiekonform, wenn sie zur Eindämmung des Klimawandels („Klimaschutz“) beitragen und kein Ziel der EU-Taxonomie erheblich beeinträchtigen – siehe Erläuterung am linken Rand. Die vollständigen Kriterien für EU-taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten im Bereich fossiles Gas und Kernenergie sind in der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1214 der Kommission festgelegt.

Die nachstehenden Grafiken zeigen den Mindestprozentsatz der EU-taxonomiekonformen Investitionen in Grün. Da es keine geeignete Methode zur Bestimmung der Taxonomiekonformität von Staatsanleihen* gibt, zeigt die erste Grafik die Taxonomiekonformität in Bezug auf alle Investitionen des Finanzprodukts einschließlich der Staatsanleihen, während die zweite Grafik die Taxonomiekonformität nur in Bezug auf die Investitionen des Finanzprodukts zeigt, die keine Staatsanleihen umfassen.

*Für die Zwecke dieser Diagramme umfasst der Begriff „Staatsanleihen“ alle Risikopositionen gegenüber Staaten.

Wie hoch ist der Anteil der Investitionen, die in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind?

Es bestand kein Anteil an Investitionen in Übergangswirtschaftstätigkeiten oder ermöglichende Tätigkeiten.

sind nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die die Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß der Verordnung (EU) 2020/​852 nicht berücksichtigen.

Wie hoch war der Anteil der nicht mit der EU-Taxonomie konformen nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel?

Es bestand kein separater Anteil für nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die nicht mit der EU-Taxonomie konform waren. Eine Trennung war bei der Bewertung nachhaltiger Investitionen, ob diese ökologische oder soziale Investitionen waren, nicht möglich. Der Gesamtanteil an nachhaltigen Investitionen betrug insgesamt 90,04% des Wertes des Fonds.

Wie hoch war der Anteil der sozial nachhaltigen Investitionen?

Die Gesellschaft hatte für den Fonds keine Mindestquote für ökologisch oder sozial nachhaltige Investitionen gemäß Artikel 2 Absatz 17 Offenlegungsverordnung festgelegt. Da eine Trennung bei der Bewertung nachhaltiger Investitionen nicht möglich war, betrug der Gesamtanteil an ökologisch und sozial nachhaltigen Investitionen insgesamt 90,04% des Wertes des Fonds.

Welche Investitionen fielen unter „Andere Investitionen“, welcher Anlagezweck wurden mit ihnen verfolgt und gab es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz?

Unter #2 Andere Investitionen fielen Vermögensgegenstände 5,7% des Wertes des Fonds, für die die ESG-Bewertungsmethodik nicht angewendet wurde oder für die keine vollständige ESG-Datenabdeckung vorlag. Innerhalb dieser Quote wurden Anlagen von bis zu 20% des Wertes des Fonds in Anlagen toleriert, für die keine vollständige Datenabdeckung in Bezug auf die ESG-Bewertungsansätze und Ausschlüsse vorlag.
Diese Toleranz galt nicht für die Norm-Bewertung, das heißt Unternehmen mussten die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

Diese anderen Investitionen konnten alle in der Anlagepolitik vorgesehenen Vermögensgegenstände, einschließlich Bankguthaben und Derivate, umfassen.

„Andere Investitionen“ konnten zu Optimierung des Anlageergebnisses, für Diversifizierungs-, Liquiditäts- und Absicherungszwecke genutzt werden.

Ökologischer oder sozialer Mindestschutz wurde bei diesem Fonds bei den anderen Investitionen nicht oder nur teilweise berücksichtigt.

Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?

Dieser Fonds verfolgte eine Aktienstrategie. Das Fondsvermögen war vorwiegend in Anlagen investiert worden, die die definierten Standards für die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erfüllten, wie in den folgenden Abschnitten dargelegt. Die Strategie des Fonds im Hinblick auf die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale war ein wesentlicher Bestandteil der unternehmensinternen ESG-Bewertungsmethodik und wurde über die Anlagerichtlinien des Fonds fortlaufend überwacht. Weitere Details der Anlagepolitik konnten dem Besonderen Teil des Verkaufsprospekts und den Besonderen Anlagebedingungen entnommen werden

ESG-Bewertungsmethodik

Die Gesellschaft strebte an, die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale zu erreichen, indem potenzielle Anlagen unabhängig von deren wirtschaftlichen Erfolgsaussichten anhand einer unternehmensinternen ESG-Bewertungsmethodik bewertet und darauf basierend Ausschlusskriterien angewendet wurden.

Die ESG-Bewertungsmethodik basierte auf der ESG-Datenbank, die Daten mehrerer ESGDatenanbieter, öffentlicher Quellen und interne Bewertungen nutzte. Interne Bewertungen berücksichtigten unter anderem zukünftig zu erwartende ESG-Entwicklungen eines Emittenten, Plausibilität der Daten im Hinblick auf vergangene oder zukünftige Ereignisse, Dialogbereitschaft zu ESG-Themen und ESG-spezifische Entscheidungen eines Unternehmens.

Die ESG-Datenbank stellte innerhalb einzelner Bewertungsansätze Bewertungen fest, die einer Buchstabenskala von „A“ bis „F“ folgten. Hierbei erhielten Emittenten jeweils eine von sechs möglichen Bewertungen (A bis F), wobei „A“ die höchste Bewertung und „F“ die niedrigste Bewertung darstellt. Die ESG-Datenbank stellte anhand anderer Bewertungsansätze auch Ausschlusskriterien (Komplettausschlüsse oder Ausschlüsse auf Basis von Umsatzschwellen) bereit.

Die jeweiligen Bewertungen der Vermögensgegenstände wurden dabei einzeln betrachtet. Hatte ein Emittent in einem Bewertungsansatz eine Bewertung, die in diesem Bewertungsansatz als nicht geeignet betrachtet wurde, konnten Vermögensgegenstände von Emittenten nicht erworben werden, auch wenn er in einem anderen Bewertungsansatz eine Bewertung hatte, die geeignet wäre.

Die ESG-Datenbank nutzte unter anderem folgende Bewertungsansätze zur Beurteilung, ob ESG-Standards in Bezug auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale bei Emittenten beziehungsweise Anlagen vorlagen und ob Unternehmen, in die investiert wurde, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwandten:

• Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung

Mittels der Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung wurde das Verhalten von Emittenten im Zusammenhang mit dem Klimawandel und Umweltveränderungen, zum Beispiel der Reduzierung von Treibhausgasen und Wasserschutz bewertet. Dabei wurden Emittenten, die zum Klimawandel und anderen negativen Umweltveränderungen weniger beitrugen beziehungsweise die diesen Risiken weniger ausgesetzt waren, besser bewertet. Emittenten, die eine Bewertung von F im Bewertungsansatz Klima- und Transitionsrisiko hatten, wurden ausgeschlossen.

• Norm-Bewertung

Mittels der Norm-Bewertung wurden Unternehmen zum Beispiel im Rahmen der Prinzipien des UN Global Compact, der Standards der International Labour Organisation sowie allgemein anerkannter internationaler Normen und Grundsätze bewertet. Die Norm- Bewertung prüfte zum Beispiel Menschenrechtsverletzungen, Verletzungen von Arbeitnehmerrechten, Kinder- oder Zwangsarbeit, nachteilige Umweltauswirkungen und Geschäftsethik. Bei der Bewertung wurden Verstöße gegen die zuvor genannten internationalen Standards berücksichtigt. Diese Verstöße wurden anhand von Daten von ESG-Datenanbietern und/​oder anderer vorliegender Informationen, wie zum Beispiel die erwarteten zukünftigen Entwicklungen dieser Verstöße sowie die Bereitschaft des Unternehmens, einen Dialog über diesbezügliche Unternehmensentscheidungen aufzunehmen, bewertet. Unternehmen, die eine Bewertung von F im Bewertungsansatz Norm hatten, wurden ausgeschlossen.

• UN Global Compact-Bewertung
Zusätzlich zur Norm-Bewertung wurden Unternehmen ausgeschlossen, die direkt in eine oder mehrere sehr schwerwiegende, ungelöste Kontroversen in Bezug auf die Prinzipien des United Nations Global Compact verwickelt waren.

• ESG-Qualitätsbewertung
Bei der ESG-Qualitätsbewertung wurde zwischen Unternehmen und staatlichen Emittenten unterschieden.

Für Unternehmen wurden Emittenten auf Basis ihrer ESG-Qualität verglichen. Die ESGQualitätsbewertung berücksichtigte bei der Beurteilung des Emittenten unterschiedliche ESGFaktoren, so zum Beispiel den Umgang mit Umweltveränderungen, Produktsicherheit, Mitarbeitermanagement oder Unternehmensethik. Die ESG-Qualitätsbewertung folgte dem sogenannten „Klassenbester-Ansatz“ (aus dem englischen „best in class“). Dabei erhielten die Emittenten eine Bewertung relativ zu ihrer Vergleichsgruppe. Die Vergleichsgruppe wurde gebildet aus Unternehmen aus dem gleichen Industriesektor. Die im Vergleich besser bewerteten Emittenten erhielten eine bessere Bewertung während die im Vergleich schlechter bewerteten Emittenten eine schlechtere Bewertung erhielten.

Für staatliche Emittenten beurteilte die ESG-Qualitätsbewertung einen Staat über eine Vielzahl an ESG-Kriterien. Indikatoren für Umweltaspekte sind zum Beispiel der Umgang mit dem Klimawandel, natürliche Ressourcen und Katastrophenanfälligkeit, Indikatoren für Soziales sind unter anderem das Verhältnis zu Kinderarbeit, Gleichberechtigung und die herrschenden sozialen Bedingungen, und Indikatoren für eine gute Regierungsführung waren zum Beispiel das politische System, das Vorhandensein von Institutionen sowie die Rechtsstaatlichkeit. Darüber hinaus berücksichtigte die ESG-Qualitätsbewertung explizit die zivilen und demokratischen Freiheiten eines Landes.

Unternehmen und staatliche Emittenten, die eine Bewertung von F im Bewertungsansatz ESGQualitätsbewertung hatten, wurden ausgeschlossen.

• Freedom House Status

Freedom House war eine internationale Nichtregierungsorganisation, welche Länder nach dem Grad ihrer politisch-zivilen Freiheit klassifizierte. Auf Basis des Freedom House Status wurden Staaten ausgeschlossen, die von Freedom House als „nicht frei“ gekennzeichnet wurden.
• Ausschluss-Bewertung für kontroverse Sektoren
Es wurden Unternehmen ausgeschlossen, die bestimmte Geschäftsbereiche und Geschäftstätigkeiten in umstrittenen Bereichen („kontroversen Sektoren“) hatten.

Unternehmen wurden nach ihrem Anteil am Gesamtumsatz, den sie in kontroversen Sektoren erzielten, als Anlage ausgeschlossen. Für den Fonds galt ausdrücklich, dass Unternehmen ausgeschlossen wurden, deren Umsätze wie folgt generiert wurden:

– zu mehr als 5% aus der Herstellung von Produkten und/​oder Erbringung von Dienstleistungen in der Rüstungsindustrie,
– zu mehr als 5% aus der Herstellung und/​oder Vertrieb ziviler Handfeuerwaffen oder Munition,
– zu mehr als 5% aus der Herstellung von Tabakwaren,
– zu mehr als 5% aus der Herstellung von Produkten und/​oder Erbringung von Dienstleistungen für die Glücksspielindustrie,
– zu mehr als 5% aus der Produktion von Erwachsenenunterhaltung,
– zu mehr als 5% aus der Herstellung von Palmöl,
– zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung aus Kernenergie und/​oder Abbau von Uran und/​oder Anreicherung von Uran, – zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl, – aus der unkonventionellen Förderung von Erdöl und/​oder Erdgas (inklusive Ölsand, Ölschiefer/​Schiefergas, arktische Bohrungen),
– zu mehr als 1% aus dem Abbau von Kohle,
– zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung aus Kohle,
– zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz aus/​von fossilen Brennstoffen (exklusive Erdgas),
– zu mehr als 10% aus der Förderung von Kohle und Erdöl,
– zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer.

Ausgeschlossen wurden Unternehmen mit Kohleexpansionsplänen, wie zum Beispiel zusätzliche Kohleförderung, -produktion oder -nutzung, basierend auf einer internen Identifizierungsmethodik. Die zuvor genannten kohlebezogenen Ausschlüsse bezogen sich ausschließlich auf sogenannte Kraftwerkskohle, das hieß Kohle, die in Kraftwerken zur Energiegewinnung eingesetzt wurde.

Es durften Emittenten für den Fonds erworben werden, die ihren Umsatz durch Aktivitäten im Zusammenhang mit der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz aus/​von Atomenergie und Erdgas sowie Förderung von Uran oder Erdgas generierten sofern sie die oben genannten Umsatzschwellen nicht überschritten.

• Ausschluss-Bewertung für „kontroverse Waffen“

Ausgeschlossen wurden Unternehmen, die als Hersteller oder Hersteller wesentlicher Komponenten von Antipersonenminen, Streubomben sowie chemischen und biologischen Waffen, Nuklearwaffen, abgereicherten Uranwaffen beziehungsweise Uranmunition identifiziert wurden. Zudem konnten die 38 Beteiligungsverhältnisse innerhalb einer Konzernstruktur für die Ausschlüsse berücksichtigt werden. Außerdem wurden Unternehmen ausgeschlossen, die als Hersteller oder Hersteller wesentlicher Komponenten von Brandbomben auf Basis von weißem Phosphor identifiziert wurden.
• Bewertung von Anleihen mit Erlösverwendung
Abweichend von den vorab dargestellten Bewertungsansätzen war eine Anlage in Anleihen von ausgeschlossenen Emittenten dennoch zulässig, wenn die besonderen Voraussetzungen für Anleihen mit Erlösverwendung erfüllt wurden. Dabei erfolgte zunächst eine Prüfung der Anleihe auf Übereinstimmung mit den ICMA Prinzipien für grüne Anleihen (Green Bonds), soziale Anleihen (Social Bonds) oder nachhaltige Anleihen (Sustainability Bonds). Zudem wurde in Bezug auf den Emittenten der Anleihe ein definiertes Mindestmaß an ESG-Kriterien geprüft und Emittenten und deren Anleihen, die solche Kriterien nicht erfüllten, ausgeschlossen.

Emittenten wurden basierend auf den folgenden Kriterien ausgeschlossen:
– Unternehmen und staatliche Emittenten mit der schlechtesten ESG-Qualitätsbewertung im Vergleich zu ihrer Vergleichsgruppe (d.h. einer „F“-Bewertung),
– Staatliche Emittenten die von Freedom House als „nicht frei“ gekennzeichnet wurden,
– Unternehmen mit der schlechtesten Norm-Bewertung (d.h. einer „F“-Bewertung),
– Unternehmen, die direkt in eine oder mehrere sehr schwerwiegende, ungelöste Kontroversen in Bezug auf den UN Global Compact verwickelt waren,
– Unternehmen mit Involvierung in kontroversen Waffen, oder
– Unternehmen mit identifizierten Kohleexpansionsplänen.
• Bewertung von Investmentanteilen
Investmentanteile wurden unter Berücksichtigung der Anlagen innerhalb der Zielfonds gemäß der ESG Qualitäts-, Klima- und Transitionsrisiko-, Norm-, UN Global Compact-Bewertung, Freedom House Status und bezüglich der Anlagen in Unternehmen, die als Hersteller oder Hersteller wesentlicher Komponenten von Antipersonenminen, Streubomben, chemischer und biologischer Waffen galten (hierbei werden die Beteiligungsverhältnisse innerhalb einer Konzernstruktur entsprechend berücksichtigt) bewertet.
Die Bewertungsmethoden für Investmentanteile basierten auf einer Gesamtportfoliosicht des Zielfonds unter Berücksichtigung der Anlagen innerhalb des Zielfondsportfolios. In Abhängigkeit zum jeweiligen Bewertungsansatz wurden Ausschlusskriterien (zum Beispiel Toleranzschwellen) definiert, die zu einem Ausschluss des Zielfonds führen. Demnach konnten Zielfonds in Anlagen investiert sein, die nicht im Einklang mit den definierten ESG-Standards für Emittenten standen.
Nachhaltigkeitsbewertung gemäß Artikel 2 Absatz 17 Offenlegungsverordnung

Darüber hinaus maß die Gesellschaft zur Ermittlung des Anteils nachhaltiger Investitionen den Beitrag zu einem oder mehreren UN-SDGs. Dies erfolgte mit der Nachhaltigkeitsbewertung, bei der potenzielle Anlagen anhand verschiedener Kriterien dahingehend beurteilt wurden, ob eine Anlage als nachhaltig eingestuft werden konnte, wie im Abschnitt „Welche Ziele verfolgten die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, und wie trägt die nachhaltige Investition zu diesen Zielen bei?“ näher ausgeführt.

Nicht ESG-bewertete Vermögensgegenstände

Nicht jede Anlage des Fonds wurde durch die ESG-Bewertungsmethodik bewertet. Dies galt insbesondere für folgende Vermögensgegenstände: Bankguthaben wurden nicht bewertet.

Derivate wurden nicht eingesetzt, um die von dem Fonds beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale zu erreichen und wurden somit bei der Berechnung des Mindestanteils von Vermögensgegenständen, die diese Merkmale erfüllten, nicht berücksichtigt. Derivate auf einzelne Emittenten durften jedoch nur dann für den Fonds erworben werden, wenn die Emittenten der Basiswerte die ESG-Standards erfüllten und nicht nach den oben beschriebenen ESGBewertungsansätzen ausgeschlossen waren.

Die angewandte ESG-Anlagestrategie sah keine verbindliche Mindestreduzierung vor.

Die gute Unternehmensführung wurde mit der Norm-Bewertung bewertet, die in dem Abschnitt „Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen? “ näher beschrieben wird. Dementsprechend befolgten die bewerteten Unternehmen, in die investiert wurde, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung.

Bei den Referenzwerten handelt es sich um Indizes, mit denen gemessen wird, ob das Finanzprodukt die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht.
Wie hat dieses Finanzprodukt im Vergleich zum bestimmten Referenzwert abgeschnitten?

Es war kein Index als Referenzwert festgelegt worden.

Hinweise

Wertentwicklung

Der Erfolg einer Investmentfondsanlage wird an der Wertentwicklung der Anteile gemessen. Als Basis für die Wertberechnung werden die Anteilwerte (= Rücknahmepreise) herangezogen, unter Hinzurechnung zwischenzeitlicher Ausschüttungen; bei inländischen thesaurierenden Fonds wird die – nach etwaiger Anrechnung ausländischer Quellensteuer – vom Fonds erhobene inländische Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag hinzugerechnet. Die Berechnung der Wertentwicklung erfolgt nach der BVI-Methode. Angaben zur bisherigen Wertentwicklung erlauben keine Prognosen für die Zukunft.

Darüber hinaus sind in den Berichten auch die entsprechenden Vergleichsindizes – soweit vorhanden – dargestellt. Alle Grafik- und Zahlenangaben geben den Stand vom 30. September 2023 wieder (sofern nichts anderes angegeben ist).

Verkaufsprospekte

Alleinverbindliche Grundlage des Kaufs ist der aktuelle Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen sowie das Dokument „Wesentliche Anlegerinformationen“, die Sie bei der DWS Investment GmbH oder den Geschäftsstellen der Deutsche Bank AG und weiteren Zahlstellen erhalten.

Angaben zur Kostenpauschale In der Kostenpauschale sind folgende Aufwendungen nicht enthalten:

a) im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehende Kosten;

b) im Zusammenhang mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung evtl. entstehende Steuern;

c) Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen des Sondervermögens.

Details zur Vergütungsstruktur sind im aktuellen Verkaufsprospekt geregelt.

Ausgabe- und Rücknahmepreise

Börsentäglich im Internet
www.dws.de

Gesonderter Hinweis für betriebliche Anleger:

Anpassung des Aktiengewinns wegen des EuGH-Urteils in der Rs. STEKO Industriemontage GmbH und der Rechtsprechung des BFH zu § 40a KAGG

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in der Rs. STEKO Industriemontage GmbH (C-377/​07) entschieden, dass die Regelung im KStG für den Übergang vom körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren in 2001 europarechtswidrig ist. Das Verbot für Körperschaften, Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften nach § 8b Absatz 3 KStG steuerwirksam geltend zu machen, galt nach § 34 KStG bereits in 2001, während dies für Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Beteiligungen an inländischen Gesellschaften erst in 2002 galt. Dies widerspricht nach Auffassung des EuGH der Kapitalverkehrsfreiheit.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 28. Oktober 2009 (Az. I R 27/​08) entschieden, dass die Rs. STEKO grundsätzlich Wirkungen auf die Fondsanlage entfaltet. Mit BMF-Schreiben vom 01.02.2011 „Anwendung des BFH-Urteils vom 28. Oktober 2009 – I R 27/​08 beim Aktiengewinn („STEKO-Rechtsprechung“)“ hat die Finanzverwaltung insbesondere dargelegt, unter welchen Voraussetzungen nach ihrer Auffassung eine Anpassung eines Aktiengewinns aufgrund der Rs. STEKO möglich ist.

Der BFH hat zudem mit den Urteilen vom 25.6.2014 (I R 33/​09) und 30.7.2014 (I R 74/​12) im Nachgang zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2013 (1 BvL 5/​08, BGBl I 2014, 255) entschieden, dass Hinzurechnungen von negativen Aktiengewinnen aufgrund des § 40a KAGG i. d. F. des StSenkG vom 23. Oktober 2000 in den Jahren 2001 und 2002 nicht zu erfolgen hatten und dass steuerfreie positive Aktiengewinne nicht mit negativen Aktiengewinnen zu saldieren waren. Soweit also nicht bereits durch die STEKO-Rechtsprechung eine Anpassung des Anleger-Aktiengewinns erfolgt ist, kann ggf. nach der BFH-Rechtsprechung eine entsprechende Anpassung erfolgen. Die Finanzverwaltung hat sich hierzu bislang nicht geäußert.

Im Hinblick auf mögliche Maßnahmen aufgrund der BFH-Rechtsprechung empfehlen wir Anlegern mit Anteilen im Betriebsvermögen, einen Steuerberater zu konsultieren.

Zweite Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)

Bezüglich der gemäß § 101 Abs. 2 Satz 5 des Kapitalanlagegesetzbuches erforderlichen Angaben nach § 134c Abs. 4 des Aktiengesetzes verweisen wir auf die Informationen, die auf der DWS-Homepage unter „Rechtliche Hinweise“ (www.dws.de/​ footer/​rechtliche-hinweise) gegeben werden.

Die Angaben zur Umschlagsrate des betreffenden Fondsportfolios werden auf der Website „dws.de“ bzw. „dws.com“ unter „Fonds-Fakten“ veröffentlicht. Sie finden diese auch unter folgender Adresse: DWS ESG Biotech (https:/​/​www.dws.de/​aktienfonds/​de0009769976-dws-esg-biotech-lc)

Russland/​Ukraine-Krise

Der Konflikt zwischen Russland und der Ukraine markiert einen dramatischen Wendepunkt in Europa, der unter anderem die Sicherheitsarchitektur und die Energiepolitik Europas nachhaltig beeinflusst und für erhebliche Volatilität gesorgt hat und auch weiterhin sorgen dürfte. Allerdings sind die konkreten bzw. möglichen mittel- bis langfristigen Auswirkungen der Krise auf die Konjunktur, einzelne Märkte und Branchen sowie die sozialen Implikationen angesichts der Unsicherheit zum Zeitpunkt der Aufstellung des vorliegenden Berichts nicht abschließend beurteilbar. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft des Sondervermögens setzt deshalb ihre Bemühungen im Rahmen ihres Risikomanagements fort, um diese Unsicherheiten bewerten und ihren möglichen Auswirkungen auf die Aktivitäten, die Liquidität und die Wertentwicklung des Sondervermögens begegnen zu können. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft ergreift alle als angemessen erachteten Maßnahmen, um die Anlegerinteressen bestmöglich zu schützen.

Umbenennung des Fonds

Der Fonds DWS Biotech wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2023 in DWS ESG Biotech umbenannt.

Hinweise für Anleger in der Schweiz

Das Angebot von Anteilen dieser kollektiven Kapitalanlage (die „Anteile“) in der Schweiz richtet sich ausschliesslich an qualifizierte Anleger, wie sie im Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen vom 23. Juni 2006 („KAG“) in seiner jeweils gültigen Fassung und in der umsetzenden Verordnung („KKV“) definiert sind. Entsprechend ist und wird diese kollektive Kapitalanlage nicht bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA registriert. Dieses Dokument und/​oder jegliche andere Unterlagen, die sich auf die Anteile beziehen, dürfen in der Schweiz einzig qualifizierten Anlegern zur Verfügung gestellt werden.

1. Vertreter in der Schweiz

DWS CH AG
Hardstrasse 201
CH-8005 Zürich

2. Zahlstelle in der Schweiz

Deutsche Bank (Suisse) SA
Place des Bergues 3
CH-1201 Genf

3. Bezugsort der massgeblichen Dokumente

Der Verkaufsprospekt, die Anlagebedingungen, „Wesentliche Anlegerinformationen“ sowie Jahres- und Halbjahresberichte können beim Vertreter sowie der Zahlstelle in der Schweiz kostenlos bezogen werden.

4. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Für die in der Schweiz angebotenen Anteile ist der Erfüllungsort am Sitz des Vertreters. Der Gerichtsstand liegt am Sitz des Vertreters oder am Sitz oder Wohnsitz des Anlegers.

 

Frankfurt am Main, den 12. Januar 2024

DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main

Die Geschäftsführung

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens DWS ESG Biotech – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 30. September 2023, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der DWS Investment GmbH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht

Die gesetzlichen Vertreter der DWS Investment GmbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulation der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Sondervermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die DWS Investment GmbH zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der DWS Investment GmbH abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der DWS Investment GmbH bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die DWS Investment GmbH aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die DWS Investment GmbH nicht fortgeführt wird.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts insgesamt, einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, den 12. Januar 2024

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Kuppler Steinbrenner
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

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