Catella Real Estate AG
München
Catella Bavaria
Jahresbericht zum 31.08.2023
(ISIN DE000A2AS909)
Kennzahlen „auf einen Blick“
Stand 31.08.2023 | Stand 31.08.2022 | ||||||
Fondsvermögen | |||||||
Fondsvermögen netto | 107.343 | 118.713 | TEUR | ||||
Fondsvermögen brutto (Fondsvermögen netto zzgl. Kredite) | 142.913 | 154.283 | TEUR | ||||
Netto-Mittelzufluss/-abfluss 1 (korrigiert um Ertragsausgleich/Aufwandsausgleich) | -3.573 | -1.591 | TEUR | ||||
Finanzierungsquote 2 | 28,2 | 26,4 | % | ||||
Immobilienvermögen | |||||||
Immobilienvermögen gesamt (Summe der Verkehrswerte/Kaufpreise für die ersten drei Monate) | 126.215 | 134.595 | TEUR | ||||
davon direkt gehalten | 126.215 | 134.595 | TEUR | ||||
davon über Immobilien-Gesellschaften gehalten | 0 | 0 | TEUR | ||||
Anzahl der Fondsobjekte gesamt | 6 | 5 | |||||
davon über Immobilien-Gesellschaften gehalten | 0 | 0 | |||||
davon im Bau/Umbau | 0 | 0 | |||||
Veränderungen im Immobilienportfolio 1 | |||||||
Käufe von Objekten | 0 | 0 | |||||
Verkäufe von Objekten | 0 | 0 | |||||
Vermietungsquote 3 | 97,1 | 96,9 | % | ||||
Liquidität | |||||||
Brutto-Liquidität 4 | 15.276 | 18.194 | TEUR | ||||
Gebundene Mittel 5 | -2.075 | -3.254 | TEUR | ||||
Netto-Liquidität 6 | 13.201 | 14.940 | TEUR | ||||
Liquiditätsquote 7 | 12,3 | 12,6 | % | ||||
Wertentwicklung (BVI-Rendite) 8,9 | |||||||
Berichtszeitraum 1 | -4,8 | 8,0 | % | ||||
seit Auflage 10 | 13,7 | 19,5 | % | ||||
Anteile | |||||||
Umlaufende Anteile | 10.385.410 | 10.732.956 | Stück | ||||
Anteilwert 11 | 10,34 | 11,06 | EUR | ||||
Ausgabepreis 12 | 10,86 | 11,61 | EUR | ||||
Ausschüttung | |||||||
Tag der Ausschüttung | 01.12.2023 | 01.12.2022 | |||||
Ausschüttung je Anteil | 0,14 | 0,20 | EUR | ||||
Gesamtkostenquote | 1,08 | 1,06 | % |
Auflage des Fonds:
15.12.2016
ISIN:
DE000A2AS909
WKN:
A2AS90
Internet:
www.catella.com/immobilienfonds
Im gesamten Bericht können bei Tabellen und Verweisen aus rechentechnischen Gründen Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch exakt erge- benden Werten (Geldeinheiten, Prozentangaben usw.) auftreten. |
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1 | Im Berichtszeitraum vom 01.09.2022 bis 31.08.2023, im Vergleichszeitraum vom 01.09.2021 bis 31.08.2022. | |
2 | Summe Kredite bezogen auf Summe der Verkehrswerte aller direkt und indirekt gehaltenen Objekte. | |
3 | Stichtagsbezogene Vermietungsquote – Auf Basis Jahres-Bruttosollmietertrag (annualisiert). | |
4 | Die Bruttoliquidität errechnet sich aus den Liquiditätsanlagen korrigiert um die Forderungen/Verbindlichkeiten aus Anteilsabsatz abzüglich eventuell kurzfristiger Kreditaufnahme auf den laufenden Konten. | |
5 | Gebundene Mittel: für beschlossene Ausschüttungen vorgesehene Mittel, für Ankäufe und Bauvorhaben reservierte Mittel, Bewirtschaftungskosten (abzüglich Forderungen aus Grundstücksbewirtschaftung), Verbindlichkeiten aus Grundstückskäufen und Bauvorhaben, Verbindlichkeiten aus anderen Gründen (abzüglich Verbindlichkeiten aus Devisentermingeschäften zuzüglich 100 % der Verbindlichkeiten aus Devisentermingeschäften, die in den nächsten drei Monaten fällig werden, zuzüglich 50 % der Verbindlichkeiten aus Devisentermingeschäften, die in den nächsten vier bis 12 Monaten fällig werden) und kurzfristige Rückstellungen. | |
6 | Brutto-Liquidität abzüglich gebundener Mittel. | |
7 | Netto-Liquidität bezogen auf Fondsvermögen netto. | |
8 | Berechnungsmethode nach Unterlagen des Bundesverbandes Investment und Asset Management e. V. (BVI): Berechnungsgrundlage: Anlage, Endbewertung und Ertragswiederanlage der Ausschüttung zum Anteilwert (= kostenfreie Wiederanlage); abweichend zur Definition der BVI-Rendite wird die preiswirksame Vereinnahmung des Ausgabeaufschlages in der Rendite nicht berücksichtigt. | |
9 | Die jeweilige historische Wertentwicklung des Sondervermögens ermöglicht keine Prognose für die zukünftige Wertentwicklung. | |
10 | Angabe zum 31.08.2023 für den Zeitraum vom 15.12.2016 bis 31.08.2023, Angabe zum 31.08.2022 für den Zeitraum vom 15.12.2016 bis 31.08.2022. | |
11 | Auf einen Ausweis des Rücknahmepreises wird verzichtet, da derzeit kein Rücknahmeabschlag erhoben wird und somit der Rücknahmepreis dem Anteilpreis entspricht. |
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12 | Anteilpreis inklusive des vertraglich vereinbarten Ausgabeaufschlags von 5 %. Der mögliche Ausgabeaufschlag wird derzeit nicht erhoben. |
Tätigkeitsbericht
Makroökonomische Gegebenheiten
Im Jahr 2022 sowie im Jahr 2023 befand bzw. befindet sich sowohl die deutsche Volkswirtschaft als auch die gesamte europäische Volkswirtschaft in einem politischen und wirtschaftlichen turbulenten Umfeld. Als eine zentrale Determinante der ökonomischen Unsicherheiten sind die hohen Inflationsraten zu nennen, die sich im Jahr 2022 in der Eurozone etablierten. Diese waren deutlich oberhalb des Zielwertes der Europäischen Zentralbank (EZB) einzuordnen. 1 So lag nach Daten von Eurostat die jährliche Veränderungsrate des Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) in der Eurozone im Jahr 2022 bei 8,4 %. In der deutschen Volkswirtschaft lag die jährliche Veränderungsrate des HVPIs im Jahr 2022 bei 8,7 % und war somit oberhalb der Veränderungsrate für den Euroraum einzuordnen. Im Laufe des Jahres 2023 kam es in der Eurozone zu rückläufigen Inflationsraten. So lag beispielsweise die jährliche Veränderungsrate des HVPIs im September des Jahres 2023 sowohl in der gesamten Eurozone als auch in Deutschland bei 4,3 %. 2 Als einen zentralen Grund für die Reduktion der Inflationsraten ist die Anpassung der Zinspolitik der EZB zu nennen. So hob die EZB in etwas mehr als einem Jahr den Zinssatz für Hauptrefinanzierungsgeschäfte von 0 % auf 4,50 % an. 3 Neben der EZB reagierten auch weitere Zentralbanken wie beispielsweise die Federal Reserve System oder die Bank of England mit Zinserhöhungen auf hohe Inflationsraten. 45
Die volkswirtschaftlichen Turbulenzen spiegeln sich in Daten über die Entwicklung des deutschen Bruttoinlandsproduktes (BIP) wider. So lag im dritten Quartal des Jahres 2023 nach Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) das preisbereinigte BIP Deutschlands 0,8 % unterhalb des Vorjahresniveaus. 6 Mit Blick auf aktuelle Wirtschaftsdaten wird somit deutlich, dass für das Jahr 2023 ein Rückgang der realen Wirtschaftsleistung Deutschlands zu erwarten ist. So erwartet beispielsweise auch der Internationale Währungsfonds (IWF) in einer Prognose aus dem Oktober des Jahres 2023, dass für das Jahr 2023 für das deutsche reale BIP eine Wachstumsrate von -0,5 % zu erwarten ist. Weiter prognostiziert jedoch der IWF, dass die reale Wirtschaftsleistung Deutschlands sich im Jahr 2024 wieder auf einem positiven Wachstumspfad befinden wird (0,9 %). 7
Die Prognose des IWF deutet an, dass ab dem Jahr 2024 die grundlegend robusten volkswirtschaftlichen Strukturen Deutschlands sich wieder positiv auf das deutsche Wirtschaftswachstum auswirken werden. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass vor allem der Wirtschaftsraum Bayern als ein wichtiges Element der deutschen Volkswirtschaft zu betiteln ist. Bayern verfügt über zahlreiche Standorte von international agierenden Unternehmen. Vor allem die Wirtschaftszentren Nürnberg und München sind als ökonomisch robuste Regionen zu beschreiben. So deuten auch aktuelle Arbeitsmarktdaten die volkswirtschaftliche Stärke Bayerns an. Nach Daten der Bundesagentur für Arbeit lag im September des Jahres 2023 die Arbeitslosenquote in Bayern bei 3,4 %. Mit diesem Wert lag die Arbeitslosenquote Bayerns im September des Jahres 2023 deutlich unterhalb der Quote für die gesamte Ökonomie Deutschlands (Arbeitslosenquote Deutschland September 2023: 5,7 %). 8 Es ist zu erwarten, dass sich die grundlegend robusten ökonomischen Rahmenbedingungen positiv auf die zukünftige Entwicklung des bayrischen Immobilienmarktes auswirken werden.
Der Immobilienmarkt in Bayern
Gesamtwirtschaftliche Entwicklungen haben deutlichen Einfluss auf Entwicklungen auf Immobilienmärkten. So beeinflussen auch die gegenwärtigen volkswirtschaftlichen Turbulenzen den deutschen Immobilienmarkt. Die angespannten ökonomischen Rahmenbedingungen spiegeln sich in den Entwicklungen auf dem deutschen Transaktionsmarkt wider. Vor allem der deutliche Anstieg des Zinsniveaus auf dem Kapitalmarkt der Eurozone führt zu einem starken Rückgang der Nachfrage auf dem Transaktionsmarkt des deutschen Immobilienmarktes. Transaktionsdaten der Datenbank Real Capital Analytics (RCA) (MSCI) verdeutlichen den Nachfragerückgang auf dem deutschen Transaktionsmarkt. So lagen beispielsweise die aggregierten Transaktionsvolumina der Immobilienklassen Büro, Industrial, Einzelhandel und Wohnen auf dem deutschen Immobilienmarkt in den ersten drei Quartalen des Jahres 2023 deutlich unter den jeweiligen Vorjahresniveaus. Im ersten Quartal des Jahres 2023 lag das aggregierte Transaktionsvolumen der betrachteten Assetklassen auf dem deutschen Immobilienmarkt rund 69 % unterhalb des Vorjahreswertes. Im zweiten Quartal des Jahres 2023 war im Vergleich zum Vorjahresniveau ein negatives Wachstum von rund -21 % festzustellen, gefolgt von einem Rückgang von ca. -63 % im dritten Quartal des Jahres 2023. 9
Trotz des deutlichen Nachfragerückganges auf dem deutschen Transaktionsmarkt für Immobilien zeigen sich zahlreiche Mietmärkte des deutschen Immobilienmarktes auch in dem gegenwärtigen Umfeld robust. Vor allem in den Wirtschaftszentren Deutschlands führt ein hoher Bedarf an Wohn- und Gewerbeflächen zu widerstandsfähigen Mietmärkten. Dies gilt ebenfalls für die Wirtschaftszentren Bayerns. In den ökonomisch starken Regionen des Wirtschaftsraumes Bayern befinden sich die Standorte von zahlreichen international agierenden Unternehmen. Die hohe Anzahl an Unternehmensstandorten in den Wirtschaftszentren Bayerns führt auf den entsprechenden Büroimmobilienmärkten Bayerns zu einer robusten Nachfrage nach Büroflächen. Dies spiegelt sich auch in Mietdaten über den bayrischen Büroimmobilienmarkt wider. So kam es im Jahr 2022 auf den bayrischen Büroimmobilienmärkten Augsburg, Erlangen und Nürnberg zu einem Anstieg der Spitzenmieten Büro City. Auch auf dem Büroimmobilienmarkt München zeigen sich die Spitzenmieten in dem gegenwärtigen turbulenten Umfeld robust. So befanden sich die Spitzenmieten Büro City in München in dem zweiten und dritten Quartal des Jahres 2023 auf einem positiven Wachstumspfad. 10 Die Mietdaten deuten an, dass trotz mobiler Arbeitsplatzkonzepte in zentralen Lagen größerer Büroimmobilienmärkte weiterhin eine robuste Nachfrage nach zeitgemäßen Büroflächen (guter energetischer Zustand, moderne Flächengestaltung) vorzufinden ist. Jedoch deuten aktuelle Marktentwicklungen auch an, dass bei dezentraleren Büroflächen, die darüber hinaus nicht den aktuellen Anforderungen entsprechen, eine Verschlechterung der Marktposition in Zukunft als realistisches Szenario einzustufen ist.
Der Markt für Einzelhandelsflächen befindet sich gegenwärtig in einem turbulenten Umfeld. Nicht nur die aktuellen ökonomischen Spannungen führen zu Unsicherheiten im Markt, auch der Onlinehandel stellt den Markt für Einzelhandelsimmobilien vor Herausforderungen. Jedoch zeigen Marktentwicklungen, dass bei gewissen Segmenten des Einzelhandels der stationäre Einzelhandel Vorteile gegenüber dem Onlinehandel aufweist. So zeigen Marktentwicklungen, dass in Regionen mit wirtschaftlich robusten Strukturen sowie mit einer hohen Bevölkerungsdichte weiterhin ein hoher Bedarf an Flächen für den Einzelhandel des täglichen Bedarfes (z.B. Lebensmittel) vorhanden ist. Auch in zentralen Lagen großer Städte ist trotz Onlinehandel gegenwärtig eine deutliche Nachfrage nach Einzelhandelsflächen zu verzeichnen. Diese Flächen stehen beispielsweise im Fokus des hochpreisigen Einzelhandels, da in diesem Segment die persönliche Beratung weiterhin ein wichtiges Element des Kaufprozesses repräsentiert. Die ökonomisch starken Regionen Bayerns bieten für die beschriebenen Segmente des Einzelhandelsimmobilienmarktes positive Rahmenbedingungen. In diesen Regionen ist eine große Anzahl an einkommensstarken privaten Haushalten vorzufinden, wodurch in den entsprechenden Märkten der stationäre Einzelhandel auf eine hohe Kaufkraft trifft. Trotz der grundlegend positiven Rahmenbedingungen deuten aktuelle Mietdaten über den bayrischen Markt für Einzelhandelsflächen an, dass der Markt sich in einem angespannten Umfeld befindet. So reduzierten sich beispielsweise auf dem Münchener Einzelhandelsimmobilienmarkt die monatlichen Spitzenmieten in 1a-Lagen im dritten Quartal des Jahres 2023 moderat von 310 EUR/qm auf 300 EUR/qm, nachdem diese zwischen dem dritten Quartal des Jahres 2022 und dem zweiten Quartal des Jahres 2023 bei 310 EUR/qm stagnierten. 11
Wie dargestellt befindet sich der bayrische Immobilienmarkt gegenwärtig in einem angespannten Umfeld. Die aktuellen volkswirtschaftlichen Turbulenzen sowie strukturelle Veränderungen aufgrund des Onlinehandels oder mobiler Arbeitsplatzkonzepte sorgen auf den entsprechenden Teilmärkten des Immobilienmarktes Bayern für Herausforderungen. Jedoch zeigen aktuelle Marktentwicklungen, dass die grundsätzlich robusten ökonomischen Strukturen des Wirtschaftsraumes Bayern positiv auf die einzelnen Teilmärkte des bayrischen Immobilienmarktes wirken. Es ist als realistisches Szenario einzuordnen, dass auch in Zukunft die grundsätzlich guten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen den bayrischen Immobilienmarkt positiv beeinflussen werden und sich dies auch in Entwicklungen auf den entsprechenden Transaktions- und Mietmärkten widerspiegeln wird.
Performance
Der Catella Bavaria konnte seit Auflage 15.12.2016 eine Gesamtrendite nach BVI von 13,7 % erwirtschaften (Stand: 31.08.2023). Im Geschäftsjahr 2022/2023 (01.09.2022 bis 31.08.2023) hat das Sondervermögen eine BVI-Gesamtrendite von -4,8 % erzielt.
Hauptanlagerisiken
Das Sondervermögen wird mit der Risikoausrichtung Core+ verwaltet und verfolgt eine renditeorientierte Anlagepolitik. Das Risikomanagementsystem für das Sondervermögen umfasst die fortlaufende Erfassung, Messung, Steuerung und Überwachung der wesentlichen Risiken. Wesentliche Risiken, denen das Sondervermögen ausgesetzt ist, sind Adressausfallrisiken, Zinsänderungsrisiken, Liquiditätsrisiken, Marktpreisrisiken sowie operationelle Risiken. Aufgrund der strategischen Ausrichtung des Sondervermögens auf Immobilieninvestments in Bayern ergeben sich zudem insbesondere auch Konzentrationsrisiken. Zur Steuerung der Risiken ist ein dem Risikoprofil des Sondervermögens adäquates Limitsystem eingerichtet, das laufend überwacht wird.
Wesentliche Adressausfallrisiken, denen die Catella Real Estate AG bei der Verwaltung von Immobilien-Sondervermögen ausgesetzt ist, sind der Ausfall von Mieterträgen aufgrund der Zahlungsunfähigkeit oder -willigkeit von Mietern sowie der Ausfall eines Projektentwicklers bzw. beauftragten Bauunternehmens. Im Rahmen des Managements von Kontrahenten Risiken für bereits bestehende Mietverträge werden zeitlich gestaffelte Maßnahmen für den Fall von Mietrückständen definiert. Typische Risiken, die im Zusammenhang mit dem Ausfall eines Projektentwicklers bzw. beauftragten Bauunternehmens entstehen können, sind beispielsweise der Wegfall von durchsetzbaren Gewährleistungsansprüchen, das Risiko einer nicht rechtzeitigen Fertigstellung der Immobilie sowie hieraus resultierende Schäden, wie z. B. Vertragsstrafen oder Schadensersatzpflichten gegenüber Mietern wegen nicht fristgerechter Übergabe.
Das Zinsänderungsrisiko besteht darin, dass durch die allgemeine Zinsentwicklung ungeplante Effekte in der Ertrags- und Aufwandsrechnung eines Immobilien-Sondervermögens verursacht werden können. Je nach Höhe der Liquiditätsposition, des Fremdfinanzierungsgrades und der vereinbarten Zinsart (fest oder variabel) haben Zinsentwicklungen positive oder negative Effekte auf das Zinsergebnis.
Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass das Investmentvermögen mangels freier Liquidität seinen Zahlungsverpflichtungen sowie den Anforderungen zur Erfüllung des Rückgabeverlangens von Investoren gemäß dem Kapitalanlagegesetzbuch nicht mehr nachkommen kann. Liquiditätsrisiken können insbesondere aufgrund unerwartet hoher Mittelabflüsse für die Sondervermögen entstehen, weil ein zur Liquiditätsbeschaffung notwendiger Verkauf einer Immobilie längere Zeit in Anspruch nimmt. Zur Steuerung des Anschlussfinanzierungsrisikos aus auslaufenden Darlehensvereinbarungen – als bedeutende Unterrisikoart des Liquiditätsrisikos – werden die Restlaufzeiten der Finanzierungen kontinuierlich überwacht und bedarfsgerecht verlängert, um kurzfristig drohende Liquiditätsengpässe aufgrund von notwendig gewordenen Darlehensablösungen zu vermeiden.
Als Marktpreisrisiken werden alle Risiken subsumiert, die zu Veränderungen des Wertes eines Sondervermögens führen können. Für Immobilien-Sondervermögen sind vor allem das Immobilienpreisrisiko, das Mietpreisrisiko, das Leerstandsrisiko und bedingt das Wiedervermietungsrisiko relevant. Unter operationellem Risiko wird insbesondere das Verlustrisiko für ein Investmentvermögen verstanden, das aus unzureichenden internen Prozessen sowie aus menschlichem oder Systemversagen bei der Kapitalverwaltungsgesellschaft resultiert.
Operationelle Risiken untergliedern sich grundsätzlich in strategische Risiken und externe Risiken. Strategische Risiken können durch falsche Entscheidungen der Kapitalverwaltungsgesellschaft hinsichtlich der zukünftigen strategischen Ausrichtung des Sondervermögens entstehen. Zu den externen Risiken zählen Geschäftsrisiken, Reputationsrisiken, steuerliche Risiken und politische Risiken.
Hinsichtlich der Hauptanlagerisiken verweisen wir auf die Kapitel „Makroökonomische Gegebenheitenen“, Der Immobilienmarkt in Bayern“ des Tätigkeitsberichts sowie auf die Angaben gem. § 300 Abs. 1 Nr. 3 KAGB im Anhang.
Liquidität
Eine Prüfung des Liquiditätsrisikos erfolgt auf Basis der internen Liquiditätsgrenzen aus offenen Anteilszeichnungen und Anteilsverkäufen, Ausschüttungen im laufenden Geschäftsjahr, Umplatzierung, Kreditaufnahmen und auslaufenden Finanzierungen sowie potenziellen Ankäufen.
Der Fonds verfügt zum Stichtag 31.08.2023 über ein Gesamtvolumen an Liquiditätsanlagen (Bruttoliquidität) von rund. 15,3 Mio. EUR. Das entspricht 14,2 % des Nettofondsvolumens.
Die Fremdfinanzierungsquote des Catella Bavaria beträgt zum Stichtag 31.08.2023 etwa 28,2 %.
Kauf / Verkauf
Im Berichtszeitraum erfolgte kein zusätzlicher Ankauf oder Verkauf.
Es wurde eine Realteilung des Objekts München, Bunzlauer Str. (Moosach Center) im Berichtzeitraum vollzogen. Das Objekt wird seitdem unter zwei Wirtschaftseinheiten (München, Bunzlauer Straße 7, 9 und München, Bunzlauer Straße 5) fortgeführt.
Mietvertragslaufzeiten
Das Mietvertragslaufzeitenprofil des Catella Bavaria zeichnet sich zum Stichtag 31.08.2023 durch mittelfristige Mietvertragslaufzeiten aus. Im Kalenderjahr 2023 laufen 5,6 % der Mietverträge aus. Hiervon entfällt ein Großteil auf den Mietvertrag Ferdinand Schmack jun. GmbH in Regensburg. Hier finden bereits Gespräche mit Nachmietern statt. Im Jahr 2024 enden insgesamt 10,8 % und im Jahr 2025 insgesamt 12,7 % der Mietverträge. Rund 8,5 % entfallen auf unbefristete Mietverträge, wie beispielsweise Wohnraummietverträge.
Die Mieterstruktur besteht zum Stichtag zu 27,8 % aus der Branche Fahrzeugbau. Weitere 19,6 % sind Dienstleistungen, 15,8 % Gastgewerbe, 9,3 % Gesundheitswesen, 8,5 % private Haushalte (Wohnen) und 19,0 % Sonstige zuzuordnen.
Leerstandssituation
Per 31.08.2023 hat sich eine stichtagsbezogene Vermietungsquote des Catella Bavaria von 97,1 % ergeben.
Die stichtagsbezogene Leerstandsquote (2,9 %) resultiert im Wesentlichen aus leerstehenden Flächen in den Objekten München, Bunzlauer Straße 7,9 (12,1 %), welche sich aktuell in der Nachvermietung befinden. Keine Leerstände weisen die Objekte München, Dürrstraße, München, Nymphenburger Straße und München, Bunzlauer Straße 5 auf.
Ausblick
Im nächsten Fondsgeschäftsjahr 2023/2024 liegt die Priorisierung weiterhin auf der Vermietung leerstehender Flächen, der Verlängerung auslaufender Mietverträge sowie der vorzeitigen Ziehung von Verlängerungsoptionen durch die Mieter.
Mögliche Auswirkungen des Russland-Ukraine-Krieges auf den Fonds
Seit dem Februar 2022 führt Russland einen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Neben einer humanitären Katastrophe in der Ukraine führt der Krieg zu einer enormen Anspannung der ökonomischen Rahmenbedingungen der Volkswirtschaft Europa. Neben einer allgemeinen Unsicherheit sind in diesem Zusammenhang in erster Linie die Turbulenzen auf den europäischen Energiemärkten zu nennen. Trotz der enormen politischen sowie ökonomischen Unsicherheiten, die aus dem Angriffskrieg Russlands resultieren, zeigt sich die europäische Volkswirtschaft jedoch robust und widerstandsfähig.
Die Fonds der Catella Real Estate AG investieren in den europäischen Immobilienmarkt. Aufgrund dessen besitzen die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf die europäische Volkswirtschaft für die jeweiligen Fondsstrategien eine hohe Relevanz. Jedoch ist zu erwarten, dass das Marktumfeld der Fonds in der mittel- bis langfristigen Perspektive von den fundamental guten ökonomischen Rahmenbedingungen des Wirtschaftsstandortes Europa profitieren wird.
Die Situation in der Ukraine ist weiterhin als sehr angespannt einzuordnen. Weitere Entwicklungen sowie die damit einhergehenden ökonomischen Auswirkungen auf Europa und somit auf das Marktumfeld der Fonds sind nur schwer zu prognostizieren. Eine kontinuierliche Betrachtung der Entwicklungen und Anpassungen von Analysen sind somit von hoher Relevanz.
1 Eurostat (2023), https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/view/prc_hicp_aind__custom_8230508/default/table?lang=de, (Abrufdatum: 30.10.2023).
2 Eurostat (2023), https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/view/prc_hicp_manr__custom_8230645/default/table?lang=de, (Abrufdatum: 30.10.2023).
3 Deutsche Bundesbank (2023), https://www.bundesbank.de/de/statistiken/geld-und-kapitalmaerkte/zinssaetze-und-renditen/ezb-zinssaetze-607806, (Abrufdatum: 30.10.2023).
4 Federal Reserve System (2023), https://www.federalreserve.gov/monetarypolicy/openmarket.htm, (Abrufdatum: 30.10.2023).
5 Bank of England (2023), https://www.bankofengland.co.uk/monetary-policy/the-interest-rate-bank-rate, (Abrufdatum: 30.10.2023).
6 Statistisches Bundesamt (Destatis) (2023), https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/10/PD23_420_811.html (Abrufdatum: 30.10.2023)
7 Internationale Währungsfonds (IWF) (2023), https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2023/10/10/world-economic-outlook-october-2023, (Abrufdatum: 30.10.2023).
8 Bundesagentur für Arbeit (2023), https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Statistiken/Statistiken-nach-Regionen/Politische-Gebietsstruktur-Nav.html, (Abrufdatum: 30.10.2023).
9 Real Capital Analytics (RCA) (MSCI) (2023), (Keine öffentlich zugängliche Datenbank, Hinweis zu den Transaktionsdaten von RCA: Diese Daten werden kontinuierlich von RCA aktualisiert. Nachträgliche Änderungen der Transaktionsdaten sind somit möglich. Die Angaben über die Entwicklung der Transaktionsdaten für das Segment Wohnen stammen aus der von RCA definierten Assetklasse „Apartment“.), (Abrufdatum: 31.10.2023).
10 RIWIS (2023), (Keine öffentlich zugängliche Datenbank, Hinweis zu den Marktdaten von RIWIS: RIWIS stellt nur für die A-Städte (Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Main), Hamburg, Köln, München, Stuttgart) Quartalsdaten zur Verfügung. Für die betrachteten Büroimmobilienmärkte Augsburg, Erlangen und Nürnberg liegen somit keine Quartalsdaten von RIWIS vor.).
11 RIWIS (2023), (Keine öffentlich zugängliche Datenbank).
Geografische Verteilung der Fondsimmobilien
(Basis Verkehrswert) 1

1 Berechnungsbasis ist der Durchschnittswert der Gutachten zweier externer Bewerter; Ansatz Nettokaufpreis für drei Monate bis zur Erstbewertung durch den externen Bewerter.
Nutzungsarten der Fondsimmobilien
(Berechnung anhand der Nettosollmieten)

Größenklassen der Fondsimmobilien
(Basis Verkehrswert) 1

1 Berechnungsbasis ist der Durchschnittswert der Gutachten zweier externer Bewerter; Ansatz Nettokaufpreis für drei Monate bis zur Erstbewertung durch die externen Bewerter.
Wirtschaftliche Altersstruktur der Fondsimmobilien
(auf Basis der im Gutachten des externen Bewerters angegebenen Restnutzungsdauern)

Branchenanalyse aller Mieter
(auf Basis der monatlichen Nettosollmiete)

Sonstige: Baugewerbe, Energieversorgung
Übersicht Kredite
Kreditvolumen (direkt) |
In % des Verkehrswertes aller Fondsimmobilien |
Kreditvolumen (indirekt über Beteiligungsgesellschaften) |
In % des Verkehrswertes aller Fondsimmobilien |
||
---|---|---|---|---|---|
in TEUR | in TEUR | ||||
Euro-Kredite | 35.570 | 28,2 | 0,0 | 0,0 | |
GESAMT | 35.570 | 28,2 | 0,0 | 0,0 |
Übersicht Währungsrisiken
Zum Berichtsstichtag bestehen keine Währungsrisiken.
Übersicht Zinsänderungsrisiko
in TEUR | in % | |
---|---|---|
unter 1 Jahr | 6.000 | 16,9 |
1 bis 2 Jahre | 0 | 0,0 |
2 bis 5 Jahre | 21.500 | 60,4 |
5 bis 10 Jahre | 8.070 | 22,7 |
über 10 Jahre | 0 | 0,0 |
GESAMT | 35.570 | 100,0 |
Ende der Laufzeit der Kredite
In % des Kreditvolumens 1 (Basis Kalenderjahr)

Ende der Zinsfestschreibung
In % des Kreditvolumens 1 (Basis Kalenderjahr)

1 | Kreditvolumen gesamt 35.570 TEUR. |
Personal und Organisation
Am 09. März 2023 hat Herr Mattias Brodin sein Amt als Aufsichtsratsmitglied niedergelegt und Frau Johanna Bjärnemyr wurde am 16. Mai 2023 zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt.
Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre
Entwicklung des Fonds (Mehrjahresvergleich)
Alle Angaben in TEUR | 31.08.2023 | 31.08.2022 | 31.08.2021 | 31.08.2020 |
---|---|---|---|---|
Immobilien | 126.215 | 134.595 | 126.313 | 110.755 |
Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
Liquiditätsanlagen | 15.276 | 18.194 | 19.955 | 25.085 |
Sonstige Vermögensgegenstände | 5.765 | 6.978 | 6.925 | 7.058 |
./. Verbindlichkeiten und Rückstellungen | -39.913 | -41.055 | -39.358 | -34.936 |
Fondsvermögen in TEUR | 107.343 | 118.713 | 113.835 | 107.962 |
Anzahl umlaufende Anteile | 10.385.410 | 10.732.956 | 10.903.328 | 10.336.663 |
Anteilwert (EUR) | 10,34 | 11,06 | 10,44 | 10,44 |
Ausschüttung je Anteil (EUR) | 0,14 | 0,20 | 0,20 | 0,22 |
Tag der Ausschüttung | 01.12.2023 | 01.12.2022 | 01.12.2021 | 01.12.2020 |
Entwicklung des Sondervermögens
EUR | EUR | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
I.Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres | 118.712.804,70 | ||||||
1. Ausschüttung für das Vorjahr | -2.146.591,20 | ||||||
Ausgleichsposten für bis zum Ausschüttungstag ausgegebene bzw. zurückgegebene Anteile | 4.510,00 | ||||||
2. Mittelzufluss/-abfluss (netto vor Ertragsausgleich/Aufwandsausgleich) | -3.573.494,30 | ||||||
Mittelzuflüsse aus Anteilverkäufen | 1.187.813,20 | ||||||
Mittelabflüsse aus Anteilrücknahmen | -4.761.307,50 | ||||||
3. Ertragsausgleich/Aufwandsausgleich | -102.484,14 | ||||||
4. Abschreibung Anschaffungsnebenkosten | -736.045,47 | ||||||
davon bei Immobilien | -736.045,47 | ||||||
davon bei Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften | 0,00 | ||||||
5. Ergebnis des Geschäftsjahres (ohne Ertragsausgleich) | -4.815.623,80 | ||||||
davon nicht realisierte Gewinne | 0,00 | ||||||
davon nicht realisierte Verluste | -7.724.148,10 | ||||||
davon Währungskursveränderungen | 0,00 | ||||||
II.Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres | 107.343.075,79 |
Erläuterungen zur Entwicklung des Sondervermögens
Die Entwicklung des Sondervermögens zeigt auf, welche Geschäftsvorfälle während der Berichtsperiode zu dem neuen in der Vermögensaufstellung des Fonds ausgewiesenen Vermögen geführt haben. Es handelt sich also um die Aufgliederung der Differenz zwischen dem Vermögen zu Beginn und am Ende des Geschäftsjahres.
Die Ausschüttung Ausgleichsposten Mittelzuflüsse aus Anteilverkäufen Mittelabflüsse aus Anteilrücknahmen aufgelaufenen Erträge Abschreibung Anschaffungsnebenkosten Ergebnis des Geschäftsjahres Ergebnis des Geschäftsjahres nicht realisierten Gewinne und Verluste Währungskursveränderungen ergibt sich aus den Angaben im Jahresbericht des Vorjahres. Der dient der Berücksichtigung von Anteilaus- und -rückgaben zwischen Geschäftsjahresende und Ausschüttungstermin. Anleger, die zwischen beiden Terminen Anteile erwerben, partizipieren an der Ausschüttung, obwohl ihre Anteilkäufe nicht als Mittelzufluss im Vorjahresberichtszeitraum berücksichtigt wurden. Umgekehrt nehmen Anleger, die ihren Anteil zwischen diesen beiden Terminen verkaufen, nicht an der Ausschüttung teil, obwohl ihre Anteilrückgabe nicht als Mittelabfluss im Vorjahresberichtszeitraum erfasst wurde.
Die und die ergeben sich aus dem jeweiligen Anteilpreis multipliziert mit der Anzahl der verkauften bzw. der zurückgenommenen Anteile. Ausgabeaufschläge, die dem Fonds zufließen, werden separat ausgewiesen und erhöhen den Posten „Mittelzuflüsse aus Anteilverkäufen“. Einbehaltene Rücknahmeabschläge werden separat ausgewiesen und mindern den Posten „Mittelabflüsse aus Anteilrücknahmen“ (§ 13 Abs. 3 KARBV). Der Fonds erhebt derzeit weder Ausgabeaufschläge noch Rücknahmeabschläge.
In dem Anteilpreis sind die pro Anteil mit enthalten. Die Mittelzu- und -abflüsse werden ohne Korrektur der Ertragsausgleichsbeträge gezeigt. Diese werden in der Entwicklungsrechnung in einem separaten Posten ausgewiesen.
Unter werden die Beträge angegeben, um die die Anschaffungsnebenkosten für Immobilien bzw. Beteiligungen im Berichtsjahr abgeschrieben wurden. Die Abschreibung erfolgt linear über einen Zeitraum von zehn Jahren (vgl. § 248 Abs. 3 KAGB).
Das ist der Ertrags- und Aufwandsrechnung zu entnehmen.
Die im enthaltenen ergeben sich bei Immobilien und Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften aus der Wertfortschreibung und Veränderungen der Buchwerte im Berichtszeitraum. Erfasst werden Verkehrswertänderungen aufgrund von erstmaligen Bewertungen durch externe Bewerter oder Neubewertungen sowie alle sonstigen Änderungen im Buchwert der Immobilien/Beteiligungen. Diese können z. B. aus der Bildung oder Auflösung von Rückstellungen für Gewinnsteuern bei Auslandsimmobilien stammen, aus nachträglichen Kaufpreisanpassungen, oder dem Erwerb von Zusatzkleinflächen usw.Unter der Position werden Wertveränderungen aufgrund von Währungskursschwankungen erfasst.
Zusammengefasste Vermögensaufstellung zum 31. August 2023 (Vermögensübersicht)
Anteil am Fondsvermögen in % |
|||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
EUR | EUR | ||||||||||||||
A. | Vermögensgegenstände | ||||||||||||||
I. | Immobilien | ||||||||||||||
(siehe Vermögensaufstellung, Teil I: Immobilienverzeichnis) | |||||||||||||||
1. | Geschäftsgrundstücke | 115.215.000,00 | 107,33 | ||||||||||||
(davon in Fremdwährung) | (0,00) | ||||||||||||||
2. | Gemischtgenutzte Grundstücke | 11.000.000,00 | 10,25 | ||||||||||||
(davon in Fremdwährung) | (0,00) | ||||||||||||||
Summe der Immobilien | 126.215.000,00 | 117,58 | |||||||||||||
(davon in Fremdwährung) | (0,00) | ||||||||||||||
II. | Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften | ||||||||||||||
(siehe Vermögensaufstellung, Teil I: Immobilienverzeichnis) | |||||||||||||||
Summe der Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften | 0,00 | 0,00 | |||||||||||||
(davon in Fremdwährung) | (0,00) | ||||||||||||||
III. | Liquiditätsanlagen | ||||||||||||||
(siehe Vermögensaufstellung, Teil II: Bestand der Liquidität) | |||||||||||||||
1. | Bankguthaben | 15.275.952,37 | 14,23 | ||||||||||||
(davon in Fremdwährung) | (0,00) | ||||||||||||||
Summe der Liquiditätsanlagen | 15.275.952,37 | 14,23 | |||||||||||||
(davon in Fremdwährung) | (0,00) | ||||||||||||||
IV. | Sonstige Vermögensgegenstände | ||||||||||||||
1. | Forderungen aus Grundstücksbewirtschaftung | 1.902.373,41 | 1,77 | ||||||||||||
(davon in Fremdwährung) | (0,00) | ||||||||||||||
2. | Forderungen an Immobilien-Gesellschaften | 0,00 | 0,00 | ||||||||||||
(davon in Fremdwährung) | (0,00) | ||||||||||||||
3. | Zinsansprüche | 40.682,15 | 0,04 | ||||||||||||
(davon in Fremdwährung) | (0,00) | ||||||||||||||
4. | Anschaffungsnebenkosten | ||||||||||||||
bei Immobilien | 3.635.185,48 | 3,39 | |||||||||||||
(davon in Fremdwährung) | (0,00) | ||||||||||||||
bei Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften | 0,00 | 0,00 | |||||||||||||
(davon in Fremdwährung) | (0,00) | ||||||||||||||
5. | Andere | 187.086,97 | 0,17 | ||||||||||||
(davon in Fremdwährung) | (0,00) | ||||||||||||||
Summe der sonstigen Vermögensgegenstände | 5.765.328,01 | 5,37 | |||||||||||||
(davon in Fremdwährung) | (0,00) | ||||||||||||||
Summe der Vermögensgegenstände | 147.256.280,38 | 137,18 | |||||||||||||
(davon in Fremdwährung) | (0,00) | ||||||||||||||
B. | Schulden | ||||||||||||||
I. | Verbindlichkeiten aus | ||||||||||||||
1. | Krediten | -35.570.000,00 | -33,14 | ||||||||||||
(davon in Fremdwährung) | (0,00) | ||||||||||||||
2. | Grundstückskäufen und Bauvorhaben | 0,00 | 0,00 | ||||||||||||
(davon in Fremdwährung) | (0,00) | ||||||||||||||
3. | Grundstücksbewirtschaftung | -1.435.740,45 | -1,34 | ||||||||||||
(davon in Fremdwährung) | (0,00) | ||||||||||||||
4. | anderen Gründen | -393.360,29 | -0,37 | ||||||||||||
(davon in Fremdwährung) | (0,00) | ||||||||||||||
Summe der Verbindlichkeiten | -37.399.100,74 | -34,84 | |||||||||||||
(davon in Fremdwährung) | (0,00) | ||||||||||||||
II. | Rückstellungen | -2.514.103,85 | -2,34 | ||||||||||||
(davon in Fremdwährung) | (0,00) | ||||||||||||||
Summe der Schulden | -39.913.204,59 | -37,18 | |||||||||||||
(davon in Fremdwährung) | (0,00) | ||||||||||||||
C. | Fondsvermögen | 107.343.075,79 | 100,00 | ||||||||||||
Anteilwert (EUR) | 10,34 | ||||||||||||||
Umlaufende Anteile | 10.385.410 | ||||||||||||||
Im Berichtszeitraum gibt es keine Fremdwährungspositionen. |
Erläuterungen zur Vermögensaufstellung
Fondsvermögen
Zum Stichtag 31.08.2023 weist der Catella Bavaria ein Netto-Fondsvermögen von 107.343 TEUR aus. Bei 10.385.410 Anteilen entspricht dies zum Stichtag einem Anteilpreis von 10,34 EUR.
Im Berichtszeitraum wurden 108.220 Anteile ausgegeben und 455.766 Anteile zurückgenommen, was einem Netto-Mittelabfluss von -3.573 TEUR entspricht.
Zum Berichtsstichtag zählen 6 direkt gehaltene Objekte zum Portfolio des Catella Bavaria. Detaillierte Informationen zur Zusammensetzung des Immobilienvermögens sind im ’Immobilienverzeichnis’ dargestellt.
Immobilien
Das Immobilienvermögen der direkt gehaltenen Liegenschaften beläuft sich zum Berichtsstichtag auf insgesamt 126.215 TEUR. Es setzt sich aus 5 Geschäftsgrundstücken und 1 gemischt genutzten Grundstück zusammen.
Es wurde eine Realteilung des Objekts München, Bunzlauer Str. (Moosach Center) im Berichtzeitraum vollzogen. Das Objekt wird seitdem unter zwei Wirtschaftseinheiten (München, Bunzlauer Straße 7, 9 und München, Bunzlauer Straße 5) fortgeführt.
Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften
Das Sondervermögen hält derzeit keine Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften.
Im Berichtszeitraum wurde keine Immobilien-Gesellschaft für das Sondervermögen erworben.
Liquiditätsanlagen
Die Liquiditätsanlagen belaufen sich zum Stichtag auf 15.276 TEUR (Stand 31.08.2022: 18.194 TEUR) und werden allesamt auf laufenden Bankkonten gehalten. Detaillierte Informationen zur Zusammensetzung der Liquiditätsanlagen sind in der Übersicht ’Bestand der Liquidität’ dargestellt.
Von der Gesamtliquidität in Höhe von 15.276 TEUR sind 5.367 TEUR zur Einhaltung der gesetzlichen Mindestliquidität (5 % des Nettofondsvolumens) vorgesehen. Zur Erfüllung von Verbindlichkeiten aus der Grundstücksbewirtschaftung sind 1.436 TEUR, für Verbindlichkeiten aus anderen Gründen 393 TEUR und für Rückstellungen 694 TEUR (ohne Rückstellungen für Capital Gains Tax) sowie 1.454 TEUR für die Ertragsausschüttung reserviert. Den Verbindlichkeiten aus der Grundstücksbewirtschaftung stehen entsprechende Forderungen in Höhe von 1.902 TEUR gegenüber.
Sonstige Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände betragen zum Berichtsstichtag 5.765 TEUR.
Die Forderungen aus der Grundstücksbewirtschaftung (1.902 TEUR) setzen sich aus umlagefähigen Betriebskosten in Höhe von 1.306 TEUR sowie aus Mietforderungen in Höhe von 596 TEUR zusammen.
Es bestehen Zinsansprüche aus Bankguthaben in Höhe von 41 TEUR.
Die fortgeführten Anschaffungsnebenkosten der Immobilien betragen zum Stichtag 3.635 TEUR. In der Berichtsperiode ergaben sich Abschreibungen auf Anschaffungsnebenkosten in Höhe von insgesamt 736 TEUR.
Andere Forderungen bestehen insgesamt in Höhe von 187 TEUR. Diese setzen sich zusammen aus Forderungen aus Verkäufen in Höhe von 101 TEUR und sonstigen Forderungen in Höhe von 86 TEUR.
Verbindlichkeiten
Die Summe der Verbindlichkeiten beträgt zum Stichtag 37.399 TEUR.
In den Verbindlichkeiten aus Krediten werden Darlehen in Höhe von 35.570 TEUR zur Finanzierung der direkt gehaltenen Immobilien ausgewiesen.
Unter den Verbindlichkeiten aus der Grundstücksbewirtschaftung in Höhe von 1.436 TEUR werden mit 1.390 TEUR insbesondere die Vorauszahlungen auf Betriebskosten ausgewiesen.
Die Verbindlichkeiten aus anderen Gründen über 393 TEUR enthalten Verbindlichkeiten gegenüber der Finanzverwaltung in Höhe von 167 TEUR, Verbindlichkeiten aus Verwaltungskosten in Höhe von 72 TEUR, Verbindlichkeiten aus Anteilsumsatz in Höhe von 62 TEUR, Verbindlichkeiten aus Darlehenszinsen in Höhe von 52 TEUR, passive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 12 TEUR, Verbindlichkeiten gegenüber der Verwahrstelle in Höhe von 4 TEUR und sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 24 TEUR.
Rückstellungen
Zum Stichtag werden Rückstellungen in Höhe von 2.514 TEUR ausgewiesen. Es wurden Rückstellungen für Steuern in Höhe von 2.206 TEUR (davon 1.820 TEUR für Capital Gain Tax), für Instandhaltungskosten in Höhe von 252 TEUR sowie für Prüfungs-, Beratungs- und Veröffentlichungskosten in Höhe von 56 TEUR gebildet.
Vermögensaufstellung zum 31. August 2023 – Teil I:
Immobilienverzeichnis
I. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit EUR-Währung 1,2
Lfd. Nr. |
Lage des Grundstücks | Art des Grundstücks | Art der Nutzung 3
in % |
Erwerbsdatum 4 | RND 5 | Baujahr/Umbaujahr | Grundstücksgröße in m 2 |
Nutzfläche Gewerbe in m 2 |
Nutzfläche Wohnen in m 2 |
Ausstattungs- merkmale |
|||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
1 | Nymphenburger Straße 168 DE – 80634 München | G | B G/H I W K |
31,2 57,8 2,3 8,1 0,6 |
03/2017 (Immobilie) | 44 | 1949 / 1991 / 1997 / 2019 | 943 / 943 | 1.666 | 376 | A, SP, EBK, K | ||||||||||
2 | Bunzlauer Straße 7,9 DE – 80992 München | G | B G/H I K |
65,9 30,1 1,0 3,0 |
01/2018 (Immobilie) | 57 | 2010 | 1.655 | 4.230 | – | A, G | ||||||||||
3 | Bunzlauer Straße 5 DE – 80992 München | G | G/H Ho K A |
16,1 80,8 2,9 0,2 |
01/2018 (Immobilie) | 57 | 2010 | 1.112 | 2.893 / 2.892 | – | A, G | ||||||||||
4 | Blumenstraße 16-28 DE – 93055 Regensburg | G | B G/H I F K |
90,6 1,9 0,3 1,8 5,4 |
07/2018 (Immobilie) | 45 | 2008 / 2016 | 10.219 | 14.942 / 14.932 | – | SP, EBK, G, K, A | ||||||||||
5 | Hornschuchpromenade 16,16a Nürnberger Straße 66 DE – 90762 Fürth | G/W | G/H I W F K B |
11,9 0,6 75,2 1,8 6,3 4,2 |
02/2020 (Immobilie) | 53 / 47 | 1985 / 1990 / 2006 / 2017 / 2018 | 2.141 | 1.045 | 4.017 | A, SP, G, K | ||||||||||
6 | Dürrstraße 1 DE – 80992 München | G | B K |
97,6 2,4 |
07/2021 (Immobilie) | 38 / 48 | 1985 / 2001 / 2020 | 1.365 | 2.807 | – | A, SP, G, K |
Art des Grundstücks | Art der Nutzung | Ausstattungsmerkmale | |||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
B | Grundstück im Zustand der Bebauung | A | Andere | A | Aufzug | ||
E | Erbbaurecht | B | Büro | EBK | Einbauküche | ||
G | Geschäftsgrundstück | F | Freizeit | G | Garage | ||
G/W | Gemischt genutztes Grundstück | G/H | Gastronomie, Handel | K | Klimaanlage | ||
T | Teileigentum | Ho | Hotel | SP | Außenstellplatz | ||
W | Mietwohngrundstück | I | Industrie (Lager/Hallen) | ||||
U | unbebautes Grundstück | K | Kfz-Stellplätze | ||||
W | Wohnen | ||||||
1 | Die Immobilien wurden innerhalb der einzelnen Kategorien in Abweichung vom Leitfaden des BVI nicht nach Ort, sondern nach dem Datum des Erwerbes angeordnet. | ||||||
2 | Bei Immobilien, die über Immobilien-Gesellschaften gehalten werden, beziehen sich alle Angaben, unabhängig von der Höhe der Beteiligungsquote, auf die ganze Immobilie. | ||||||
3 | Die Nutzflächenaufteilung erfolgt auf Grundlage des Jahres-Nettosollmietertrags. | ||||||
4 | Übergang von Nutzen und Lasten. | ||||||
5 | Wirtschaftliche Restnutzungsdauer des Gebäudes gemäß Gutachten der externen Bewerter in Jahren. |
Vermögensaufstellung zum 31. August 2023 – Teil I:
Immobilienverzeichnis
II. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung 1,2
Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung liegen zum Stichtag nicht vor.
III. Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit EUR-Währung 1,2
Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit EUR-Währung liegen zum Stichtag nicht vor.
IV. Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung 1,2
Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung liegen zum Stichtag nicht vor.
Art des Grundstücks | Art der Nutzung | Ausstattungsmerkmale | |||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
B | Grundstück im Zustand der Bebauung | A | Andere | A | Aufzug | ||
E | Erbbaurecht | B | Büro | EBK | Einbauküche | ||
G | Geschäftsgrundstück | F | Freizeit | G | Garage | ||
G/W | Gemischt genutztes Grundstück | G/H | Gastronomie, Handel | K | Klimaanlage | ||
T | Teileigentum | Ho | Hotel | SP | Außenstellplatz | ||
W | Mietwohngrundstück | I | Industrie (Lager/Hallen) | ||||
U | unbebautes Grundstück | K | Kfz-Stellplätze | ||||
W | Wohnen | ||||||
1 | Die Immobilien wurden innerhalb der einzelnen Kategorien in Abweichung vom Leitfaden des BVI nicht nach Ort, sondern nach dem Datum des Erwerbes angeordnet. | ||||||
2 | Bei Immobilien, die über Immobilien-Gesellschaften gehalten werden, beziehen sich alle Angaben, unabhängig von der Höhe der Beteiligungsquote, auf die ganze Immobilie. | ||||||
3 | Die Nutzflächenaufteilung erfolgt auf Grundlage des Jahres-Nettosollmietertrags. | ||||||
4 | Übergang von Nutzen und Lasten. | ||||||
5 | Wirtschaftliche Restnutzungsdauer des Gebäudes gemäß Gutachten der externen Bewerter in Jahren. |
Vermögensaufstellung zum 31. August 2023 – Teil I:
Übersicht Verkehrswerte und Mieten
I. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit EUR-Währung
Lfd. Nr. |
Immobilie | Zeitraumbezogene Leerstandsquote 1 in % |
Branche des Hauptmieters |
Restlaufzeit der Mietverträge 2 in Jahren |
Nettosollmiete 3 annualisiert in TEUR |
Nettosollmiete 4
in % |
Gutachterliche Bewertungsmiete 5 in TEUR |
Aktueller Verkehrswert lt. Gutachten 6 in TEUR |
Fremdfinanzierungsquote 7
in % |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
1 | Nymphenburger Straße 168 DE – 80634 München | – | Verlagswesen | 5,0 | 685,1 | 2,9 | 693/710 | 23.100,0/24.600,0 | 25,2 |
2 | Bunzlauer Straße 7,9 DE – 80992 München | 9,0 | Gesundheitswesen /Soziale- Einrichtung / Hilfsorganisation | 3,5 | 1.217,2 | 4,3 | 1.184/1.204 | 27.000,0/29.700,0 | 42,3 |
3 | Bunzlauer Straße 5 DE – 80992 München | 0,3 | Gastgewerbe | 16,1 | 761,7 | 4,8 | 760/758 | 16.000,0/15.600,0 | – |
4 | Blumenstraße 16-28 DE – 93055 Regensburg | 1,3 | Maschinen- und Fahrzeugbau | 3,5 | 2.248,2 | 6,7 | 2.258/2.236 | 33.330,0/33.800,0 | 28,3 |
5 | Hornschuchpromenade 16,16a DE – 90762 Fürth | 2,8 | Handel | 3,4 | 549,0 | 5,0 | 543/540 | 11.100,0/10.900,0 | 34,6 |
6 | Dürrstraße 1 DE – 80992 München | – | Maschinen- und Fahrzeugbau | 3,4 | 585,5 | 4,3 | 586 | 13.800,0/13.500,0 | 31,2 |
II. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung
Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung liegen zum Stichtag nicht vor.
III. Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit EUR-Währung
Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit EUR-Währung liegen zum Stichtag nicht vor.
IV. Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung
Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung liegen zum Stichtag nicht vor.
1 | Zeitraumbezogene Leerstandsquote im Berichtszeitraum, Basis Jahres-Bruttosollmiete. | ||
2 | Durchschnittlich gewichtete Restlaufzeit der Mietverträge in Jahren auf Basis der Nettosollmiete. Unbefristete Mietverträge (Wohnungen und Kfz) werden in der Berechnung nicht berücksichtigt. | ||
3 | Werte per 31.08.2023, annualisiert. | ||
4 | (Annualisiert) bezogen auf die Verkehrswerte. | ||
5 | Jahresrohertrag laut Gutachten des externen Bewerters. Abweichende Werte zweier Gutachten, die das gleiche Objekt betreffen, sind durch unterschiedliche Wertungen bzw. Berechnungen der externen Bewerter bedingt. | ||
6 | Ansatz Nettokaufpreis für drei Monate bis zur Erstbewertung durch den externen Bewerter. | ||
7 | Bezogen auf die Verkehrswerte zum Stichtag. |
Vermögensaufstellung zum 31. August 2023 – Teil I:
Übersicht Anschaffungskosten
I. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit EUR-Währung
Angaben zur Immobilie | |||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Lfd. Nr. |
Immobilie | Kaufpreis bzw. Baukosten |
Anschaffungs- nebenkosten gesamt |
– davon Gebühren und Steuern |
– davon sonstige Kosten |
ANK des Kauf- preises |
Im Berichts- zeitraum ab- geschriebene ANK |
Zur Ab- schreibung verbleibende ANK |
Vorauss. verbleibende AfA-Zeitraum |
||||||||||
in TEUR | in TEUR | in TEUR | in TEUR | in % | in TEUR | in TEUR | in Monaten | ||||||||||||
1 | Nymphenburger Straße 168 DE – 80634 München | 20.759,0 | 1.644,7 | 695,4 | 949,3 | 7,9 | 166,0 | 580,9 | 42 | ||||||||||
2 | Bunzlauer Straße 7,9 DE – 80992 München | 23.584,8 | 1.285,3 | 825,4 | 459,8 | 5,4 | 179,8 | 556,9 | 52 | ||||||||||
3 | Bunzlauer Straße 5 DE – 80992 München | 16.125,8 | 940,9 | 564,4 | 376,6 | 5,8 | 42,1 | 437,5 | 52 | ||||||||||
4 | Blumenstraße 16-28 DE – 93055 Regensburg | 33.425,0 | 1.834,7 | 1.167,9 | 666,8 | 5,5 | 183,4 | 886,6 | 58 | ||||||||||
5 | Hornschuchpromenade 16,16a DE – 90762 Fürth | 13.015,0 | 797,7 | 455,5 | 342,1 | 6,1 | 79,8 | 511,5 | 77 | ||||||||||
6 | Dürrstraße 1 DE – 80992 München | 14.147,5 | 846,7 | 495,2 | 351,6 | 6,0 | 85,0 | 661,9 | 94 |
II. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung
Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung liegen zum Stichtag nicht vor.
III. Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit EUR-Währung
Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit EUR-Währung liegen zum Stichtag nicht vor.
Vermögensaufstellung zum 31. August 2023 – Teil I:
Übersicht Anschaffungskosten
IV. Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung
Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung liegen zum Stichtag nicht vor.
Vermögensaufstellung zum 31. August 2023 – Teil I:
Verzeichnis der Käufe und Verkäufe
Käufe
I. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit EUR-Währung
Ankäufe von direkt gehaltenen Immobilien in Ländern mit EUR-Währung fanden im Berichtszeitraum nicht statt.
II. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung
Ankäufe von direkt gehaltenen Immobilien in Ländern mit anderer Währung fanden im Berichtszeitraum nicht statt.
III. Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit EUR-Währung
Ankäufe von Immobilien-Gesellschaften in Ländern mit EUR-Währung fanden im Berichtszeitraum nicht statt.
IV. Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung
Ankäufe von Immobilien-Gesellschaften in Ländern mit anderer Währung fanden im Berichtszeitraum nicht statt.
Verkäufe
I. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit EUR-Währung
Verkäufe von direkt gehaltenen Immobilien in Ländern mit EUR-Währung fanden im Berichtszeitraum nicht statt.
II. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung
Verkäufe von direkt gehaltenen Immobilien in Ländern mit anderer Währung fanden im Berichtszeitraum nicht statt.
III. Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit EUR-Währung
Verkäufe von Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften in Ländern mit EUR-Währung fanden im Berichtszeitraum nicht statt.
IV. Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung
Verkäufe von Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften in Ländern mit anderer Währung fanden im Berichtszeitraum nicht statt.
Vermögensaufstellung zum 31. August 2023 – Teil II:
I. Bankguthaben
Bei den Liquiditätsanlagen mit einem Gesamtvolumen von 15.276 TEUR (14,2 % des Fondsvermögens) handelt es sich um Bankguthaben.
Bank | Betrag in TEUR |
Betrag in Fremdwährung |
---|---|---|
Aareal Bank AG, Wiesbaden | 2.617 | – |
CACEIS Bank S.A., Germany Branch, München | 1.649 | – |
DZ Bank AG, Frankfurt am Main | 8.000 | – |
UniCredit Bank AG (HypoVereinsbank AG), München | 501 | – |
Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg AöR, München | 2.509 | – |
Summe | 15.276 |
Die Geldanlagen werden bei Drittinstituten gehalten. Es bestehen keine Konzernverbindungen mit der Catella Real Estate AG.
II. Geldmarktinstrumente | Stichtag: 31.08.2023 |
Geldmarktinstrumente liegen zum Stichtag nicht vor.
III. Investmentanteile | Stichtag: 31.08.2023 |
Investmentanteile liegen zum Stichtag nicht vor.
IV. Wertpapiere | Stichtag: 31.08.2023 |
Wertpapiere liegen zum Stichtag nicht vor.
V. Wertpapier-Pensionsgeschäfte und Wertpapierdarlehensgeschäfte | Stichtag: 31.08.2023 |
Wertpapier-Pensionsgeschäfte und Wertpapier-Darlehensgeschäfte liegen zum Stichtag nicht vor.
VI. Sicherungsgeschäfte | Stichtag: 31.08.2023 |
I. Devisentermingeschäfte |
a) Käufe und Verkäufe von Devisentermingeschäften, die während des Berichtszeitraumes abgeschlossen wurden und nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen:
Liegen zum Stichtag nicht vor.
b) offene Positionen
Liegen zum Stichtag nicht vor.
Vermögensaufstellung zum 31. August 2023 – Teil II:
II. Zins-Swaps
a) Käufe und Verkäufe von Zinssicherungsgeschäften, die während des Berichtszeitraumes abgeschlossen wurden und nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen:
Liegen zum Stichtag nicht vor.
b) offene Positionen
Liegen zum Stichtag nicht vor.
Vermögensaufstellung zum 31. August 2023 – Teil III:
Anteil am Fondsvermögen in % |
||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
EUR | EUR | EUR | ||||||||||||
I.Sonstige Vermögensgegenstände | ||||||||||||||
1. Forderungen aus der Grundstücksbewirtschaftung | 1.902.373,41 | 1,77 | ||||||||||||
(davon in Fremdwährung) | (0,00) | |||||||||||||
davon Betriebskostenforderungen | 1.305.748,68 | |||||||||||||
davon Mietforderungen | 596.624,73 | |||||||||||||
2. Forderungen an Immobilien-Gesellschaften | 0,00 | 0,00 | ||||||||||||
(davon in Fremdwährung) | (0,00) | |||||||||||||
3. Zinsansprüche | 40.682,15 | 0,04 | ||||||||||||
(davon in Fremdwährung) | (0,00) | |||||||||||||
4. Anschaffungsnebenkosten | 3.635.185,48 | 3,39 | ||||||||||||
(davon in Fremdwährung) | (0,00) | |||||||||||||
bei Immobilien | 3.635.185,48 | |||||||||||||
bei Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften | 0,00 | |||||||||||||
5. Andere | 187.086,97 | 0,17 | ||||||||||||
(davon in Fremdwährung) | (0,00) | |||||||||||||
davon aus Anteilumsatz | 0,00 | |||||||||||||
davon aus Sicherungsgeschäften | 0,00 | |||||||||||||
Kurswert Verkauf | Kurswert Stichtag | Vorl. Ergebnis | ||||||||||||
EUR | EUR | EUR | ||||||||||||
0,00 | 0,00 | 0,00 | ||||||||||||
II.Verbindlichkeiten aus | ||||||||||||||
1. Krediten | -35.570.000,00 | -33,14 | ||||||||||||
(davon in Fremdwährung) | (0,00) | |||||||||||||
davon kurzfristige Kredite (§ 199 KAGB) | 0,00 | |||||||||||||
2. Grundstückskäufen und Bauvorhaben | 0,00 | 0,00 | ||||||||||||
(davon in Fremdwährung) | (0,00) | |||||||||||||
3. Grundstücksbewirtschaftung | -1.435.740,45 | -1,34 | ||||||||||||
(davon in Fremdwährung) | (0,00) | |||||||||||||
4. anderen Gründen | -393.360,29 | -0,37 | ||||||||||||
(davon in Fremdwährung) | (0,00) | |||||||||||||
davon aus Anteilumsatz | -61.920,00 | |||||||||||||
davon aus Sicherungsgeschäften | 0,00 | |||||||||||||
Kurswert Verkauf | Kurswert Stichtag | Vorl. Ergebnis | ||||||||||||
EUR | EUR | EUR | ||||||||||||
0,00 | 0,00 | 0,00 | ||||||||||||
-2.514.103,85 | -2,34 | |||||||||||||
III.Rückstellungen | ||||||||||||||
(davon in Fremdwährung) | (0,00) | |||||||||||||
Fondsvermögen | 107.343.075,79 | 100,00 | ||||||||||||
Anteilwert (EUR) | 10,34 | |||||||||||||
Umlaufende Anteile | 10.385.410 |
Ertrags- und Aufwandsrechnung
für den Zeitraum vom 1. September 2022 bis zum 31. August 2023
EUR | EUR | EUR | EUR | |||||||||||||||||
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I.Erträge | ||||||||||||||||||||
1. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland | 197.264,57 | |||||||||||||||||||
(davon in Fremdwährung) | (0,00) | |||||||||||||||||||
2. Sonstige Erträge | 136.770,22 | |||||||||||||||||||
(davon in Fremdwährung) | (0,00) | |||||||||||||||||||
3. Erträge aus Immobilien | 6.490.325,36 | |||||||||||||||||||
(davon in Fremdwährung) | (0,00) | |||||||||||||||||||
4. Erträge aus Immobilien-Gesellschaften | 0,00 | |||||||||||||||||||
(davon in Fremdwährung) | (0,00) | |||||||||||||||||||
Summe der Erträge | 6.824.360,15 | |||||||||||||||||||
II.Aufwendungen | ||||||||||||||||||||
1. Bewirtschaftungskosten | -2.121.254,00 | |||||||||||||||||||
a) Betriebskosten | -1.019.431,87 | |||||||||||||||||||
(davon in Fremdwährung) | (0,00) | |||||||||||||||||||
b) Instandhaltungskosten | -594.648,88 | |||||||||||||||||||
(davon in Fremdwährung) | (0,00) | |||||||||||||||||||
c) Kosten der Immobilienverwaltung | -373.734,09 | |||||||||||||||||||
(davon in Fremdwährung) | (0,00) | |||||||||||||||||||
d) Sonstige Kosten | -133.439,16 | |||||||||||||||||||
(davon in Fremdwährung) | (0,00) | |||||||||||||||||||
2. Steuern | -105.044,68 | |||||||||||||||||||
a) davon inländische Steuern | -105.044,68 | |||||||||||||||||||
b) davon ausländische Steuern | 0,00 | |||||||||||||||||||
(davon in Fremdwährung) | (0,00) | |||||||||||||||||||
3. Zinsen aus Kreditaufnahmen | -436.244,04 | |||||||||||||||||||
(davon in Fremdwährung) | (0,00) | |||||||||||||||||||
4. Verwaltungsvergütung | -926.949,05 | |||||||||||||||||||
5. Verwahrstellenvergütung | -28.955,61 | |||||||||||||||||||
6. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten | -72.899,75 | |||||||||||||||||||
7. Sonstige Aufwendungen | -224.488,72 | |||||||||||||||||||
davon Kosten externer Bewerter | -191.537,85 | |||||||||||||||||||
Summe der Aufwendungen | -3.915.835,85 | |||||||||||||||||||
III.Ordentlicher Nettoertrag | 2.908.524,30 | |||||||||||||||||||
IV.Veräußerungsgeschäfte | ||||||||||||||||||||
Realisierte Gewinne | 0,00 | |||||||||||||||||||
a) aus Immobilien | 0,00 | |||||||||||||||||||
(davon in Fremdwährung) | (0,00) | |||||||||||||||||||
b) aus Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften | 0,00 | |||||||||||||||||||
(davon in Fremdwährung) | (0,00) | |||||||||||||||||||
c) aus Liquiditätsanlagen | 0,00 | |||||||||||||||||||
(davon in Fremdwährung) | (0,00) | |||||||||||||||||||
davon aus Finanzinstrumenten | (0,00) | |||||||||||||||||||
d) Sonstiges | 0,00 | |||||||||||||||||||
(davon in Fremdwährung) | (0,00) | |||||||||||||||||||
Realisierte Verluste | 0,00 | |||||||||||||||||||
a) aus Immobilien | 0,00 | |||||||||||||||||||
(davon in Fremdwährung) | (0,00) | |||||||||||||||||||
b) aus Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften | 0,00 | |||||||||||||||||||
(davon in Fremdwährung) | (0,00) | |||||||||||||||||||
c) aus Liquiditätsanlagen | 0,00 | |||||||||||||||||||
(davon in Fremdwährung) | (0,00) | |||||||||||||||||||
davon aus Finanzinstrumenten | (0,00) | |||||||||||||||||||
d) Sonstiges | 0,00 | |||||||||||||||||||
(davon in Fremdwährung) | (0,00) | |||||||||||||||||||
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften | 0,00 | |||||||||||||||||||
Ertragsausgleich/Aufwandsausgleich | -102.484,14 | |||||||||||||||||||
V.Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | 2.806.040,16 | |||||||||||||||||||
VI.Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | ||||||||||||||||||||
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne | 0,00 | |||||||||||||||||||
(davon in Fremdwährung) | (0,00) | |||||||||||||||||||
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste | -7.724.148,10 | |||||||||||||||||||
(davon in Fremdwährung) | (0,00) | |||||||||||||||||||
3. Währungskursveränderungen | 0,00 | |||||||||||||||||||
Summe der nicht realisierten Ergebnisse des Geschäftsjahres | -7.724.148,10 | |||||||||||||||||||
VII.Ergebnis des Geschäftsjahres | -4.918.107,94 |
Ertrags- und Aufwandsrechnung
Erläuterungen zur Ertrags- und Aufwandsrechnung
Erträge
Die Erträge im Berichtszeitraum betragen insgesamt 6.824 TEUR.
Im Berichtszeitraum des Fonds wurden Erträge aus Liquiditätsanlagen in Höhe von 197 TEUR im Inland erzielt. Diese resultieren aus Zinsen für Bankguthaben.
Die sonstigen Erträge betragen 137 TEUR. Diese resultieren aus der Objektbewirtschaftung (116 TEUR) sowie aus der Auflösung von Rückstellungen (21 TEUR).
Die Erträge aus Immobilien in Höhe von 6.490 TEUR setzen sich im Wesentlichen aus den erwirtschafteten Mieterträgen der Immobilien (5.453 TEUR) sowie Erträgen aus Nebenkostenvorauszahlungen (964 TEUR) zusammen.
Aufwendungen
Die Aufwendungen in Höhe von 3.916 TEUR beinhalten im Wesentlichen die Bewirtschaftungskosten, Steuern, Zinsen aus Kreditaufnahmen sowie die Kosten der Verwaltung des Sondervermögens.
Die Bewirtschaftungskosten in Höhe von 2.121 TEUR setzen sich aus Betriebskosten (1.019 TEUR), Instandhaltungskosten (595 TEUR), Kosten der Immobilienverwaltung (374 TEUR) sowie sonstigen Kosten (133 TEUR) zusammen.
Die Position Steuern in Höhe von 105 TEUR beinhaltet im Wesentlichen die Rückstellungen für Körperschaftsteuer.
Die Position Zinsen aus Kreditaufnahmen beinhaltet den Zinsaufwand für die Darlehen zur Finanzierung der Immobilien in Höhe von 436 TEUR.
Im Berichtszeitraum fielen für die Verwaltungsvergütung 927 TEUR an. Die Ankaufsgebühren für die Objekte sind hier nicht enthalten, da diese nicht in den Aufwand gebucht werden, sondern als Anschaffungsnebenkosten des jeweiligen Objektes berücksichtigt werden.
Die Verwahrstellenvergütung Prüfungs- und Veröffentlichungskostenim Berichtszeitraum betrug 29 TEUR, die 73 TEUR.
Die sonstigen Aufwendungen in Höhe von 224 TEUR sind die dem Sondervermögen gemäß § 11 Abs. 7 BAB belastbaren Kosten. Sie enthalten im Wesentlichen die Kosten der externen Bewerter in Höhe von 192 TEUR sowie allgemeine Rechts- und Steuerberatungskosten in Höhe von 24 TEUR.
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften
Im Berichtszeitraum haben keine Veräußerungsgeschäfte stattgefunden.
Ertragsausgleich / Aufwandsausgleich
Der Ertragsausgleich in Höhe von 102 TEUR ist der Saldo der von Anteilserwerbern im Berichtszeitraum als Ausgleich für aufgelaufene Erträge gezahlten Beträge bzw. vom Fonds bei Anteilrücknahme im Rücknahmepreis vergüteten Erträge.
Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres
Das realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres beträgt 2.806 TEUR.
Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres
Das nicht realisierte Ergebnis des Berichtszeitraumes in Höhe von insgesamt -7.724 TEUR resultiert aus der Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste bei Immobilien.
Ergebnis des Geschäftsjahres
In Summe ergibt sich für das abgelaufene Jahr ein Ergebnis des Geschäftsjahres in Höhe von -4.918 TEUR.
Verwendungsrechnung
zum 31. August 2023
insgesamt | je Anteil | |||||
---|---|---|---|---|---|---|
I. Für die Ausschüttung verfügbar | ||||||
1. Vortrag aus dem Vorjahr | EUR | 641.323,62 | 0,06 | |||
2. Realiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | 2.806.040,16 | 0,27 | |||
3. Zuführung aus dem Sondervermögen | EUR | 0,00 | 0,00 | |||
EUR | 3.447.363,78 | 0,33 | ||||
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet | ||||||
1. Einbehalt von Überschüssen gemäß § 252 KAGB | EUR | -1.000,00 | 0,00 | |||
2. Der Wiederanlage zugeführt | EUR | 0,00 | 0,00 | |||
3. Vortrag auf neue Rechnung | EUR | -1.992.406,38 | -0,19 | |||
EUR | -1.993.406,38 | -0,19 | ||||
III. Gesamtausschüttung | ||||||
1. Zwischenausschüttung | ||||||
a) Barausschüttung | EUR | 0,00 | 0,00 | |||
b) Einbehaltene Kapitalertragssteuer | EUR | 0,00 | 0,00 | |||
c) Einbehaltener Solidaritätszuschlag | EUR | 0,00 | 0,00 | |||
2. Endausschüttung | ||||||
a) Barausschüttung | EUR | 1.453.957,40 | 0,14 | |||
b) Einbehaltene Kapitalertragssteuer | EUR | 0,00 | 0,00 | |||
c) Einbehaltener Solidaritätszuschlag | EUR | 0,00 | 0,00 | |||
Gesamtausschüttung auf 10.385.410 ausgegebene Anteile | EUR | 1.453.957,40 | 0,14 |
Vortrag aus dem Vorjahr
Der Vortrag aus dem Vorjahr beträgt 641.323,62 EUR.
Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres
Das realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres zum 31.08.2023 beträgt 2.806.040,16 EUR.
Zuführung aus dem Sondervermögen
Eine Zuführung aus dem Sondervermögen ist nicht erfolgt.
Einbehalte von Überschüssen gemäß § 252 KAGB
Aus dem Ergebnis des Geschäftsjahres werden für Instandsetzung gemäß § 252 KAGB 1.000,00 EUR einbehalten.
Wiederanlage
Es werden keine Erträge der Wiederanlage zugeführt.
Vortrag auf neue Rechnung
Es werden Erträge in Höhe von 1.992.406,38 EUR auf neue Rechnung vorgetragen.
Für Ausschüttung vorgesehene Erträge
Bei 10.385.410 umlaufenden Anteilen beträgt die Ausschüttung am 01.12.2023 insgesamt 1.453.957,40 EUR. Somit werden pro Anteil 0,14 EUR ausgeschüttet.
Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind
Käufe und Verkäufe von Immobilien und
Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften
Hinsichtlich Käufen und Verkäufen von Immobilien und Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften verweisen wir auf das
Immobilienverzeichnis Teil I (Verzeichnis der Käufe und Verkäufe).
Sonstige Käufe und Verkäufe
Darüber hinaus wurden im Berichtszeitraum keine weiteren Geschäfte abgeschlossen, die nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind.
Anhang
I. Angaben nach der Derivateverordnung
Derivate lagen weder zum Stichtag noch während des Berichtszeitraums vor.
II. Sonstige Angaben
Anteilwert | 10,34 | EUR |
Umlaufende Anteile zum Stichtag | 10.385.410 | Stück |
III. Angaben zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände
Inhaltsverzeichnis
I. Immobilien
1. Grundlagen der Immobilienbewertung
2. Ankaufs- und Regelbewertungen
3. Außerplanmäßige Nachbewertungen
4. Grundstücke im Zustand der Bebauung
II. Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften
III. Liquiditätsanlagen, Sonstige Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen
1. Bankguthaben
2. Wertpapiere, Investmentanteile und Geldmarktpapiere
2.1 An einer Börse zugelassene / in organisiertem Markt gehandelte Vermögensgegenstände
2.2 Nicht an Börsen oder in organisierten Märkten gehandelte Vermögensgegenstände oder Vermögensgegenstände ohne handelbaren Kurs
2.3 Investmentanteile
2.4 Geldmarktinstrumente
3. Derivate
4. Wertpapier-Darlehen
5. Wertpapier-Pensionsgeschäfte
6. Forderungen
7. Anschaffungsnebenkosten
8. Verbindlichkeiten
9. Rückstellungen
9.1 Ansatz und Bewertung von Rückstellungen
9.2 Besonderheiten bei der Ermittlung von Rückstellungen für passive latente Steuern
10. Zusammengesetzte Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten
11. Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
12. Eskalationsmaßnahmen zur Beseitigung von Differenzen bei sonstigen Vermögensgegenständen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen
IV. Auf Fremdwährung lautende Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen
V. Berechnung des Nettoinventarwerts je Anteil
Die Bewertung der Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen des Sondervermögens erfolgt gemäß den Grundsätzen für die Kurs- und Preisfeststellung, die im Kapitalanlagegesetzbuch („KAGB“) und der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und -Bewertungsverordnung (KARBV) genannt sind, sowie den folgenden Grundsätzen:
I. Immobilien
1. Grundlagen der Immobilienbewertung
Für die Bewertung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und vergleichbaren Rechten nach dem Recht anderer Staaten („Immobilien“) oder Immobilien, die für Rechnung des Sondervermögens erworben wurden, bestellt die Gesellschaft externe Bewerter („Bewerter“) in ausreichender Zahl.
Die Bewerter haben die nach dem KAGB und den Anlagebedingungen für das jeweilige Sondervermögen vorgesehenen Bewertungen durchzuführen.
Die Bewerter haben insbesondere zu bewerten:
― |
die für Sondervermögen bzw. für Immobilien-Gesellschaften, an denen die Gesellschaft für Rechnung von Sondervermögen beteiligt ist, zum Kauf vorgesehenen Immobilien, für die ihm von der Gesellschaft die Zuständigkeit zur Bewertung zugewiesen ist; |
― |
die zum Sondervermögen bzw. zu Immobilien-Gesellschaften, an denen die Gesellschaft für Rechnung von Sondervermögen beteiligt ist, gehörenden Immobilien, für die ihm von der Gesellschaft die Zuständigkeit zur Bewertung zugewiesen ist, mindestens in dem von den Anlagebedingungen der entsprechenden Sondervermögen vorgesehenen Turnus, sofern die Gesellschaft keinen früheren Auftrag erteilt; |
― |
die zur Veräußerung vorgesehenen Immobilien von Sondervermögen bzw. der Immobilien-Gesellschaften, an denen die Gesellschaft für Rechnung von Sondervermögen beteiligt ist, und für die ihm von der Gesellschaft die Zuständigkeit zur Bewertung zugewiesen ist. Das Gutachten darf nicht länger vor Abschluss des Kaufvertrags erstellt worden sein, als dieses nach dem in den Anlagebedingungen der entsprechenden Sondervermögen vorgesehenen Turnus zulässig ist; § 251 Abs. 1 Satz 3 KAGB ist zu beachten; |
― |
die zum Sondervermögen bzw. zu Immobilien-Gesellschaften, an denen die Gesellschaft für Rechnung von Sondervermögen beteiligt ist, gehörenden Immobilien, für die ihm von der Gesellschaft die Zuständigkeit zur Bewertung zugewiesen ist, innerhalb von zwei Monaten nach der Bestellung eines Erbbaurechtes. |
Immobilien werden zum Zeitpunkt des Übergangs von Besitz/Nutzen und Lasten mit dem Kaufpreis angesetzt.
Die Behandlung von Anschaffungsnebenkosten ist in Abschnitt III. 7.) geregelt.
Weitere Einzelheiten zur Bewertung ergeben sich aus den Vorschriften des KAGB sowie der KARBV.
2. Ankaufs- und Regelbewertungen
Die Ankaufsbewertung von in § 231 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 KAGB genannten Vermögensgegenständen ist bis zu einer Größe von 50 Mio. Euro von einem Bewerter und ab einer Größe von mehr als 50 Millionen Euro von zwei voneinander unabhängigen Bewertern, die nicht zugleich regelmäßige Bewertungen nach §§ 249 und 251 Satz 1 KAGB für die Gesellschaft durchführen, vorzunehmen. Entsprechendes gilt für Vereinbarungen über die Bemessung des Erbbauzinses und über dessen etwaige spätere Änderung. Vor der Bestellung des Erbbaurechts ist die Angemessenheit des Erbbauzinses entsprechend Satz 1 zu bestätigen.
Die Ankaufsbewertung darf zum Ankaufszeitpunkt (notarielle Beurkundung) nicht älter als drei Monate sein.
Bei Immobilien, die nicht in Euro-Ländern belegen sind, ist in Bezug auf die Einhaltung der 50 Mio. Euro-Grenze der Umrechnungskurs zum Zeitpunkt der Beauftragung des Gutachtens maßgeblich.
Die Regelbewertung sowie außerplanmäßige Bewertungen von Vermögensgegenständen im Sinne des § 231 Absatz 1 KAGB sind stets von zwei voneinander unabhängigen Bewertern durchzuführen. Zur Ermittlung eines Verkehrswertes pro Vermögensgegenstand wird aus den beiden unabhängig voneinander erstellten Gutachten der arithmetische Mittelwert berechnet. Entsprechendes gilt für Immobilien, die durch Immobilien-Gesellschaften (§ 234 KAGB) gehalten werden.
Der Wert der Vermögensgegenstände im Sinne des § 231 Absatz 1 KAGB und des § 234 KAGB ist innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten zu ermitteln.
Die Bewertungen werden gleichmäßig über das Quartal verteilt. Die erste Regelbewertung muss ausgehend vom Tag des Übergangs von Besitz/Nutzen und Lasten bzw. der Fertigstellung des Bauvorhabens innerhalb von drei Monaten erfolgen.
3. Außerplanmäßige Nachbewertungen
Der Wert der Immobilien ist stets erneut zu ermitteln und anzusetzen, wenn nach Auffassung der Gesellschaft der zuletzt ermittelte Wert auf Grund von Änderungen wesentlicher Bewertungsfaktoren nicht mehr sachgerecht ist; die Gesellschaft hat ihre Entscheidung und die Gründe dafür nachvollziehbar zu dokumentieren.
Mögliche signifikante Bewertungsfaktoren können beispielsweise sein:
* Umwelt
Einflüsse aus Umweltkatastrophen wie z. B. Hochwasser, Brände, Vulkanausbrüche, Wirbelstürme, Erdbeben und Erdrutsche
* Grund und Boden
Nach Erwerb bekannt gewordene
― |
Verunreinigung von Grund und Boden durch Grundwasserverschmutzungen bedingt durch chemische Rückstände |
― |
Einlagerungen von unterirdischen Tanks und toxischen Reststoffen sowie Kampfmittel |
― |
Reststoffentsorgungen von Schlick, Klärschlamm, Farben, Lacken und Ölen |
― |
Gefahrenabfälle von giftigen Substanzen, asbesthaltige Materialien sowie radioaktive Strahlung |
* Rechtliche Gegebenheiten
― |
Rechtsverlust aufgrund von Enteignung nach § 95 Abs. 1 S. 1 BauGB |
― |
Abschluss/Verlängerung/Beendigung von Mietverträgen |
― |
Insolvenzen von Mietern |
* Sonstiges
― |
Schäden am Objekt/außerordentliche Investitionen |
― |
Veränderung des Marktumfelds, z. B. Rendite- und Mietentwicklung |
4. Grundstücke im Zustand der Bebauung
Bei im Bau befindlichen Objekten ist während der Bauphase grundsätzlich auch ein Verkehrs- /Marktwert zu ermitteln. Bauleistungen werden, soweit sie bei der Bewertung der Immobilien nicht erfasst wurden, grundsätzlich zu Buchwerten angesetzt. Die Herstellungskosten werden grundsätzlich während der gesamten Bauphase angesetzt (d.h. bei größeren Bauprojekten teilweise 24 Monate und länger) und gehen erst nach Fertigstellung auf den gutachterlichen Verkehrswert über.
II. Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften
Bevor die Gesellschaft eine Beteiligung an einer Immobilien-Gesellschaft erwirbt, ist der Wert der Immobilien-Gesellschaft von einem Abschlussprüfer im Sinne des § 319 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Handelsgesetzbuchs („HGB“) zu ermitteln. Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften werden bei Erwerb und danach nicht länger als drei Monate mit dem Kaufpreis angesetzt. Anschließend werden der Bewertung monatliche Vermögensaufstellungen der Immobilien-Gesellschaft zugrunde gelegt. Spätestens alle drei Monate wird der Wert der Beteiligung auf Grundlage der aktuellsten Vermögensaufstellung von einem Abschlussprüfer im Sinne des § 319 Handelsgesetzbuch ermittelt. Der ermittelte Wert wird anschließend von der Gesellschaft auf Basis der Vermögensaufstellungen bis zum nächsten Wertermittlungstermin fortgeschrieben. Die Bewertung von Vermögen und Schulden des Sondervermögens und der Immobilien-Gesellschaft erfolgt grundsätzlich nach denselben Bewertungsverfahren. Treten bei einer Beteiligung Änderungen wesentlicher Bewertungsfaktoren ein, die durch eine Fortschreibung nicht erfasst werden können, wird die Neubewertung ggf. zeitlich vorgezogen.
Die im Jahresabschluss oder in der Vermögensaufstellung der Immobilien-Gesellschaft ausgewiesenen Immobilien sind mit dem Wert anzusetzen, der entsprechend § 249 Abs. 1 KAGB von den Bewertern festgestellt wurde.
Die Ausführungen im Abschnitt Ankaufs- und Regelbewertung gelten entsprechend für die Bewertung von Immobilien, die im Rahmen einer Beteiligung an einer Immobilien-Gesellschaft gehalten werden.
Für die Vermögensgegenstände und Schulden der Immobilien-Gesellschaft sind in entsprechender Anwendung von § 10 Abs. 5 KARBV die Erkenntnisse nicht zu berücksichtigen, die nach dem Stichtag der Vermögensaufstellung der Immobilien-Gesellschaft bekannt werden. Diese Erkenntnisse werden in der Vermögensaufstellung des auf das Bekanntwerden folgenden Monats berücksichtigt.
Der Wert der Immobilien-Gesellschaft ergibt sich durch Summierung der bewerteten Einzelpositionen der Vermögensaufstellung. Er ist entsprechend der Höhe der Beteiligung unter Berücksichtigung sonstiger wertbeeinflussender Faktoren in das Sondervermögen einzustellen.
Bei der Bewertung von Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften beachtet die Gesellschaft darüber hinaus insbesondere § 31 KARBV.
Die Gesellschaft hat nach Erhalt der Unternehmensbewertung eine unverzügliche Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit sowie auf Plausibilität durchzuführen. Soweit der Gesellschaft unrichtige bzw. unvollständige Angaben in der Unternehmensbewertung auffallen, hat sie dies dem Abschlussprüfer unverzüglich mitzuteilen. Der Unternehmensbewerter hat in diesem Fall seine Wertansätze unverzüglich nochmals zu überprüfen und schriftlich mitzuteilen, ob er an seiner Unternehmensbewertung festhält oder ob sich Änderungen ergeben. In letzterem Fall hat der Unternehmensbewerter der Gesellschaft unverzüglich eine aktualisierte Unternehmensbewertung einzureichen.
III. Liquiditätsanlagen, Sonstige Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen
1. Bankguthaben
Bankguthaben werden grundsätzlich zu ihrem Nennwert zuzüglich zugeflossener Zinsen bewertet.
2. Wertpapiere, Investmentanteile und Geldmarktpapiere
2.1 An einer Börse zugelassene / in organisiertem Markt gehandelte Vermögensgegenstände
Vermögensgegenstände, die zum Handel an Börsen zugelassen sind oder in einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind, sowie Bezugsrechte für das Sondervermögen werden zum letzten verfügbaren, handelbaren Kurs, der eine verlässliche Bewertung gewährleistet, bewertet.
2.2 Nicht an Börsen oder in organisierten Märkten gehandelte Vermögensgegenstände oder Vermögensgegenstände ohne handelbaren Kurs
Vermögensgegenstände, die weder zum Handel an Börsen zugelassen sind noch in einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind oder für die kein handelbarer Kurs verfügbar ist, werden zu dem aktuellen Verkehrswert bewertet, der bei sorgfältiger Einschätzung nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten angemessen ist.
2.3 Investmentanteile
Investmentanteile werden grundsätzlich mit ihrem letzten festgestellten Rücknahmepreis angesetzt oder zum letzten verfügbaren handelbaren Kurs, der eine verlässliche Bewertung gewährleistet. Stehen diese Werte nicht zur Verfügung, werden Investmentanteile zu dem aktuellen Verkehrswert bewertet, der bei sorgfältiger Einschätzung nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten angemessen ist.
2.4 Geldmarktinstrumente
Für die Bewertung von Geldmarktinstrumenten, die nicht an der Börse oder in einem organisierten Markt gehandelt werden (z. B. nicht notierte Anleihen, Commercial Papers und Einlagenzertifikate), werden die für vergleichbare Geldmarktinstrumente vereinbarten Preise und gegebenenfalls die Kurswerte von Geldmarktinstrumenten vergleichbarer Aussteller mit entsprechender Laufzeit und Verzinsung, erforderlichenfalls mit einem Abschlag zum Ausgleich der geringeren Veräußerbarkeit, herangezogen.
3. Derivate
Die zu einem Sondervermögen gehörenden Optionsrechte und die Verbindlichkeiten aus einem Dritten eingeräumten Optionsrechten, die zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen anderen organisierten Markt einbezogen sind, werden zu dem jeweils letzten verfügbaren handelbaren Kurs, der eine verlässliche Bewertung gewährleistet, bewertet.
Das gleiche gilt für Forderungen und Verbindlichkeiten aus für Rechnung des Sondervermögens erworbenen und verkauften Terminkontrakten. Die zu Lasten des Sondervermögens geleisteten Einschüsse werden unter Einbeziehung der am Börsentag festgestellten Bewertungsgewinne und Bewertungsverluste im Wert des Sondervermögens berücksichtigt.
4. Wertpapier-Darlehen
Für die Rückerstattungsansprüche aus Wertpapier-Darlehensgeschäften ist der jeweilige Kurswert der als Darlehen übertragenen Wertpapiere maßgebend.
5. Wertpapier-Pensionsgeschäfte
Werden Wertpapiere für Rechnung des Sondervermögens in Pension gegeben, so sind diese weiterhin bei der Bewertung zu berücksichtigen. Daneben ist der im Rahmen des Pensionsgeschäftes für Rechnung des Sondervermögens empfangene Betrag im Rahmen der liquiden Mittel (Bankguthaben) auszuweisen. Darüber hinaus ist bei der Bewertung eine Verbindlichkeit aus Pensionsgeschäften in Höhe der Rückzahlungsverpflichtungen auszuweisen.
Werden für Rechnung des Sondervermögens Wertpapiere in Pension genommen, so sind diese bei der Bewertung nicht zu berücksichtigen. Aufgrund der vom Sondervermögen geleisteten Zahlung ist bei der Bewertung eine Forderung an den Pensionsgeber in Höhe der Rückzahlungsansprüche zu berücksichtigen.
6. Forderungen
Forderungen aus der Grundstücksbewirtschaftung, Forderungen an Immobilien-Gesellschaften, Zinsansprüche und andere Forderungen werden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Die Werthaltigkeit von Forderungen wird regelmäßig überprüft. Dem Ausfallrisiko wird in Form von Wertberichtigungen und Abschreibungen auf Forderungen Rechnung getragen.
7. Anschaffungsnebenkosten
Nebenkosten, die beim Erwerb einer Immobilie oder Beteiligung für das Sondervermögen anfallen, werden über die voraussichtliche Haltedauer der Immobilie, längstens jedoch über zehn Jahre in gleichen Jahresbeträgen abgeschrieben. Sie mindern das Fondskapital und werden nicht in der Ertrags- und Aufwandsrechnung berücksichtigt. Wird die Immobilie innerhalb der Abschreibungsfrist gemäß Satz 1wieder veräußert, sind die Anschaffungsnebenkosten in voller Höhe abzuschreiben.
Anschaffungsnebenkosten werden auch bei Transaktionen aktiviert, bei denen der Verkäufer oder ein Dritter die Immobilie in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko fertig stellt und das Sondervermögen insofern keine typischen Bauherrenrisiken trägt.
Um einen Gleichlauf zwischen direkten und indirekten Immobilienerwerben herzustellen, soll hinsichtlich der Aktivierung und Abschreibung von Anschaffungsnebenkosten im Rahmen der investmentrechtlichen Vermögensaufstellungen von Immobilien-Gesellschaften in der Regel so verfahren werden, wie es für die Fondsebene gesetzlich vorgegeben ist (Begründung zu § 10 KARBV).
Bei direkt gehaltenen Immobilien und Beteiligungen fließen die zur Abschreibung verbleibenden Anschaffungsnebenkosten rechnerisch in die Vermögensaufstellung und damit in das Fondsvermögen ein.
Die noch nicht abgeschriebenen Anschaffungsnebenkosten verbleiben rechnerisch in der Immobilien-Gesellschaft, in der sie angefallen sind. Dann werden sie bei der Bewertung der Beteiligung an dieser Immobilien-Gesellschaft berücksichtigt. Sie stellen dann keinen gesonderten Posten in der Vermögensaufstellung des Fonds dar.
Im Einzelnen richtet sich die Behandlung von Anschaffungsnebenkosten nach § 30 Abs. 2 Nummer 1 KARBV.
8. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag anzusetzen. Zu den wesentlichen Verbindlichkeiten gehören von Dritten aufgenommene Darlehen, Verbindlichkeiten aus Grundstückskäufen und Bauvorhaben und Verbindlichkeiten der Grundstücksbewirtschaftung.
9. Rückstellungen
9.1 Ansatz und Bewertung von Rückstellungen
Der Ansatz und die Bewertung der Rückstellungen erfolgt nach vernünftiger wirtschaftlicher Beurteilung. Dabei berücksichtigt die Gesellschaft z.B. folgende Rückstellungen:
― |
Rückstellung für Instandhaltungsmaßnahmen |
― |
Rückstellungen für inländische und ausländische Ertragsteuern |
― |
Rückstellungen für passive latente Steuern |
Rückstellungen sind grundsätzlich nicht abzuzinsen. Sie sind aufzulösen, wenn der Rückstellungsgrund entfallen ist.
Rückstellungen können auch im Rahmen von geplanten Maßnahmen/Budgetierungen (z.B. für Instandhaltungsmaßnahmen, Verwaltungskosten, Rechtsstreitigkeiten und in Anspruch genommene Dienstleistungen) gebildet werden.
9.2 Besonderheiten bei der Ermittlung von Rückstellungen für passive latente Steuern
Bei Immobilien sind Rückstellungen für die Steuern zu berücksichtigen, die der Staat, in dem die Immobilie liegt, bei einem Veräußerungsgewinn voraussichtlich erhebt. Der potenzielle Veräußerungsgewinn ergibt sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten bzw. dem aktuellen Verkehrswert der Immobilie und dem steuerlichen Buchwert nach dem jeweiligen Steuerrecht des Staates. Veräußerungsnebenkosten, die üblicherweise anfallen, können berücksichtigt werden. Steuerminderungsmöglichkeiten nach dem Steuerrecht des Staates, in dem die Immobilie belegen ist, sind auf Grund vorliegender, steuerlich verrechenbarer Verluste bis zur Höhe der Steuerbelastung auf den Veräußerungsgewinn zu berücksichtigen. Insofern besteht eine Verrechnungspflicht für steuerlich verrechenbare Verlustvorträge. Sofern die Verluste die passiven latenten Steuern übersteigen, ist kein darüberhinausgehender Wertansatz möglich. Dies gilt grundsätzlich auch bei durch Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien. Falls jedoch von einer Veräußerung der Immobilien-Gesellschaft einschließlich der Immobilie ausgegangen wird, erfolgt bei der Bewertung der Beteiligung ggf. ein Abschlag für latente Steuerlasten. Für die Gesellschaft besteht ein Wahlrecht, die passiven latenten Steuern auf Ebene der Immobilien-Gesellschaft oder auf Ebene des Immobilien-Sondervermögens zu bilden.
Die weiteren Einzelheiten der Behandlung von Rückstellungen nach § 30 Abs. 2 Nummer 2 KARBV werden von der Gesellschaft berücksichtigt.
10. Zusammengesetzte Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten
Aus verschiedenen Bestandteilen bestehende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sind jeweils anteilig nach den vorgenannten Regelungen zu bewerten. Weitere Einzelheiten der Bewertung ergeben sich aus der KARBV.
11. Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
Bei Ansatz und Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen beachtet die Gesellschaft den Grundsatz der intertemporalen Anlegergerechtigkeit. Die Anwendung dieses Grundsatzes soll die Gleichbehandlung der Anleger unabhängig von deren Ein- bzw. Austrittszeitpunkt sicherstellen. Die Gesellschaft wird in diesem Zusammenhang deshalb z. B. die Bildung von Rückstellungen von latenten Steuern und die lineare Abschreibung von Anschaffungsnebenkosten vorsehen.
Die Gesellschaft wendet die formellen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung an, soweit sich aus dem KAGB, der KARBV und der Verordnung (EU) Nr. 231/2013 nichts anderes ergibt. Insbesondere wendet sie den Grundsatz der periodengerechten Erfolgsermittlung an. Danach werden Aufwendungen und Erträge grundsätzlich über die Zuführung zu den Verbindlichkeiten bzw. Forderungen periodengerecht abgegrenzt und im Rechnungswesen des Sondervermögens im Geschäftsjahr der wirtschaftlichen Verursachung und unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlung erfasst. Erfolgsabgrenzungen erfolgen dabei für wesentliche Aufwendungen und Erträge, wie z.B.
― |
Mieterträge aus Liegenschaften, |
― |
Zinserträge aus Liquiditätsanlagen und Gesellschafterdarlehen, |
― |
Zinsaufwendungen aus Darlehensaufnahmen und erhaltenen Erbbaurechten, |
― |
Aufwendungen für Ertragsteuern, |
― |
Aufwendungen für Fonds- und Verwahrstellengebühren. |
Im Sinne der intertemporalen Anlegergerechtigkeit können z.B. die vorgenannten Sachverhalte auch über Budgets abgebildet werden. Für die nicht in Anspruch genommenen Beträge des abgegrenzten Budgets kann dann eine Rückstellung gebildet werden.
Die Gesellschaft beachtet den Grundsatz der Bewertungsstetigkeit. Danach werden die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden beibehalten.
Überdies wendet die Gesellschaft grundsätzlich den Grundsatz der Einzelbewertung an, wonach alle Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen unabhängig voneinander zu bewerten sind; es erfolgt keine Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden und keine Bildung von Bewertungseinheiten. Gleichartige Vermögensgegenstände der Liquiditätsanlage, wie z.B. Wertpapiere, dürfen zu einer Gruppe zusammengefasst und mit dem gewogenen Durchschnittswert angesetzt werden.
12. Eskalationsmaßnahmen zur Beseitigung von Differenzen bei sonstigen Vermögensgegenständen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen
Sonstige Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen unterliegen einer täglichen Plausibilitätskontrolle durch die Abteilung Accounting. Im Falle von Unplausibilitäten erfolgt unverzüglich eine Aufklärung in Abstimmung mit den jeweiligen Fachabteilungen, gegebenenfalls unter Hinzuziehung der Verwahrstelle.
IV. Auf Fremdwährung lautende Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen
Auf Fremdwährung lautende Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen werden zu dem unter Zugrundelegung des Mittags-Fixings der Reuters AG um 13:30 Uhr ermittelten Devisenkurs der Währung des Vortages in Euro umgerechnet.
Sofern an dem Vortag kein Mittags-Fixingum 13:30 Uhr der Reuters AG erfolgt sein sollte, wird der Devisenkurs der Währung des zuletzt erfolgten Mittags-Fixings um 13:30 Uhr der Reuters AG zugrunde gelegt.
V. Berechnung des Nettoinventarwerts je Anteil
Der Wert des Sondervermögens und der Nettoinventarwert je Anteil werden von der Gesellschaft unter Kontrolle der Verwahrstelle bei jeder Möglichkeit zur Ausgabe und Rücknahme von Anteilen ermittelt.
Der Wert des Sondervermögens ist auf Grund der jeweiligen Verkehrswerte der zu ihm gehörenden Vermögensgegenstände abzüglich der aufgenommenen Kredite und sonstigen Verbindlichkeiten zu ermitteln.
Der Nettoinventarwert je Anteil (Anteilwert) wird mit zwei Nachkommastellen ausgewiesen.
Ausgabe- und Rücknahmepreise werden kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Einzelheiten zur Behandlung von Fehlern bei der Anteilpreisermittlung unter Beteiligung der Verwahrstelle sind intern geregelt.
IV. Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote
Gesamtkostenquote | 1,08 | % |
Erfolgsabhängige Vergütung | 0,00 | % |
Transaktionsabhängige Vergütung | 0,00 | % |
Transaktionskosten | 0,00 | EUR |
Die Gesamtkostenquote zeigt die Summe der Kosten und Gebühren als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvermögens innerhalb des Berichtszeitraums.
Die Gesamtkosten beinhalten die Vergütung der Fondsverwaltung, die Verwahrstellenvergütung, die Kosten externer Bewerter sowie sonstige Aufwendungen gemäß § 11 Abs. 7 BAB (mit Ausnahme von Transaktionskosten).
Im Berichtszeitraum ist keine erfolgsabhängige Vergütung angefallen.
Die transaktionsabhängige Vergütung stellt die Summe der Ankauf- und Verkaufsgebühren gem. § 11 Abs. 2, 3 und 4 BAB als Prozentsatz zum durchschnittlichen Fondsvermögen innerhalb des Berichtszeitraums dar. Die Quote ist über die Lebensdauer des Fonds stark schwankend und lässt deshalb keine Rückschlüsse auf die Performance des Fonds zu.
Im Berichtszeitraum ist keine transaktionsabhängige Vergütung angefallen.
Angaben zu den Kosten gemäß § 101 Abs. 2 Nr. 2., 3. und 4. KAGB
Der Kapitalverwaltungsgesellschaft fließen keine Rückvergütungen bezüglich der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen zu.
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft gewährt aus der an sie gezahlten Verwaltungsvergütung an Vermittler, z. B. Kreditinstitute, derzeit keine Vermittlungsentgelte als so genannte Vermittlungserfolgsprovisionen .
Im Geschäftsjahr wurden keine Vergütungen, die dem Sondervermögen von der Kapitalverwaltungsgesellschaft selbst, einer anderen Kapitalverwaltungsgesellschaft oder einer Gesellschaft, mit der die Kapitalverwaltungsgesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist oder einer EU-Verwaltungsgesellschaft oder ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft als Verwaltungsvergütung für die im Sondervermögen gehaltenen Anteile berechnet.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind keine Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge im Sinne von § 101 Abs. 2 Nr. 4. KAGB angefallen.
Wesentliche sonstige Erträge und Aufwendungen
Die sonstigen Erträge betragen 137 TEUR. Diese resultieren aus der Objektbewirtschaftung (116 TEUR) sowie aus der Auflösung von Rückstellungen (21 TEUR).
Die sonstigen Aufwendungen in Höhe von 224 TEUR sind die dem Sondervermögen gemäß § 11 Abs. 7 BAB belastbaren Kosten. Sie enthalten im Wesentlichen die Kosten der externen Bewerter in Höhe von 192 TEUR sowie allgemeine Rechts- und Steuerberatungskosten in Höhe von 24 TEUR.
V. Angaben zur Mitarbeitervergütung gem. § 101 Abs. 3 KAGB
I.
Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr der KVG gezahlten Vergütungen gem. § 101 Abs. 3 Nr. 1 KAGB |
|||
EUR | |||
Summe der im abgelaufenen Geschäftsjahr der KVG gezahlten Mitarbeitervergütungen | 11.559.683,34 | ||
Davon feste Vergütung | 8.345.701,10 | EUR | |
Davon variable Vergütungen | 3.213.982,24 | EUR | |
Zahl der Mitarbeiter im abgelaufenen Geschäftsjahr (31.12.2022) | 96 | ||
Vom Sondervermögen gezahlte Carried Interests | 0,00 | EUR |
II.
Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr der KVG gezahlten Vergütung an Risktaker gem. § 101 Abs. 3 Nr. 2 KAGB |
|||
Summe der im abgelaufenen Geschäftsjahr der KVG gezahlten Mitarbeitervergü- tungen an Mitarbeiter, deren Tätigkeit sich im Wesentlichen auf das Risikoprofil des Sondervermögens ausgewirkt hat. |
5.831.478,97 | EUR | |
Davon an Führungskräfte | 4.070.105,40 | EUR | |
Davon an übrige Mitarbeiter | 1.761.373,57 | EUR |
III. Vergütungssystem der Kapitalverwaltungsgesellschaft
Die Catella Real Estate AG hat geeignete Verfahren und Systeme etabliert, um den gesetzlichen Anforderungen an die Vergütung der Geschäftsleitung, der sogenannten Risikoträger sowie der anderen Mitarbeiter zu entsprechen.
Die Gesamtvergütung der Mitarbeiter setzt sich aus einem Jahresfestgehalt und einer zusätzlichen variablen Vergütung zusammen. Beide Bestandteile stehen zueinander in einem Verhältnis, das sich positiv auf die Motivation und Mitarbeiterbindung auswirkt. Die feste Vergütung der Mitarbeiter ist in der Höhe so festgesetzt, dass die Bestreitung des Lebensunterhaltes sichergestellt ist und marktübliche Fixgehälter bezahlt werden. Variable Vergütung wird in Form von Bonuszahlungen einmal jährlich gezahlt. Eine garantierte variable Vergütung wird (außer in Einzelfällen im Eintrittsjahr) nicht gewährt. Die variable Vergütung orientiert sich am Geschäftserfolg der Gesellschaft sowie an der persönlichen Leistung des Mitarbeiters (anhand der quantitativen und qualitativen Zielerreichung sowie der Verhaltenskompetenz). Die Ziele werden für jedes Jahr festgelegt und nach Ablauf des Geschäftsjahres wird die Zielerreichung in einem Mitarbeiter-Gespräch überprüft.
Auf Grundlage der Größe, ihrer internen Organisation und der Art, dem Umfang und der Komplexität ihrer Geschäfte verfolgt die Catella Real Estate AG einen verhältnismäßigen Ansatz zur Einhaltung der Vergütungsgrundsätze.
Die jeweils identifizierten investmentspezifischen Nachhaltigkeitsrisiken werden im Rahmen des internen Kontrollsystems beobachtet und gesteuert. Die Vergütungspolitik unterstützt dabei ein solides und wirksames Risikomanagement auch in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken dadurch, dass übermäßige Risikobereitschaft im Rahmen der Investitionsprozesse nicht gefördert werden.
Die Gesellschaft hat einen Vergütungsausschuss eingerichtet. Die jährliche Überprüfung des Vergütungssystems durch den Vergütungsausschuss hat ergeben, dass die Grundsätze der Vergütungsrichtlinie und aufsichtsrechtlichen Vorgaben an Vergütungssysteme von Kapitalverwaltungsgesellschaften eingehalten wurden und das Vergütungssystem angemessen ausgestaltet ist. Es konnten keine Unregelmäßigkeiten festgestellt werden. Es gab keine wesentlichen Änderungen an der festgelegten Vergütungspolitik im abgelaufenen Geschäftsjahr.
VI. Angaben zu wesentlichen Änderungen gem. § 101 Abs. 3 KAGB
Wesentliche Änderungen der gemäß § 101 Abs. 3 Nr. 3 KAGB zur Verfügung zu stellenden Informationen im Geschäftsjahr. | n.a. |
VII. Zusätzliche Informationen
Prozentualer Anteil der schwer liquidierbaren Vermögensgegenstände
gem. § 300 Abs. 1 Nr.1 KAGB
Der prozentuale Anteil der schwer liquidierbaren Vermögensgegenstände, für die besondere Regelungen gelten, liegt bei 0,0 %.
Angaben zu neuen Regelungen zum Liquiditätsmanagement gem. § 300 Abs. 1 Nr. 2 KAGB
Im abgelaufenen Berichtszeitraum wurden keine neuen Regelungen zum Liquiditätsmanagement für das Sondervermögen getroffen.
Angaben zum Risikoprofil gem. § 300 Abs. 1 Nr. 3 KAGB
Das Sondervermögen wird mit der Risikoausrichtung Core+ verwaltet und verfolgt eine renditeorientierte Anlagepolitik. Das Risikomanagementsystem für das Sondervermögen umfasst die fortlaufende Erfassung, Messung, Steuerung und Überwachung der wesentlichen Risiken. Wesentliche Risiken, denen das Sondervermögen ausgesetzt ist, sind Adressausfallrisiken, Zinsänderungsrisiken, Liquiditätsrisiken, Marktpreisrisiken sowie operationelle Risiken. Aufgrund der strategischen Ausrichtung des Sondervermögens auf Immobilieninvestments in Bayern ergeben sich zudem insbesondere auch Konzentrationsrisiken. Zur Steuerung der Risiken ist ein dem Risikoprofil des Sondervermögens adäquates Limitsystem eingerichtet, das laufend überwacht wird.
Ein Verfahren zur Früherkennung von Risiken wird vorgehalten.
Risikoprofil 1 | Core + |
Angaben zur Änderung des maximalen Umfangs des Leverage gem. § 300 Abs. 2 Nr. 1 KAGB
Im Berichtsjahr wurde der für das Sondervermögen eingesetzte maximale Umfang des Leverage nicht geändert.
Leverage-Umfang nach Bruttomethode bezüglich ursprünglich festgelegtem Höchstmaß | 2,99 |
Tatsächlicher Leverage-Umfang nach Bruttomethode | 1,23 |
Leverage-Umfang nach Commitmentmethode bezüglich ursprünglich festgelegtem Höchstmaß | 2,99 |
Tatsächlicher Leverage-Umfang nach Commitmentmethode | 1,37 |
1 Entspricht der INREV-Stilklassifizierung „Core“ gemäß Appendix 5.1 der INREV Guidelines vom November 2008 mit Update im Oktober 2012, wobei unter einem „Core+-Fonds“ ein „Core-Fonds“ mit einer Renditeerwartung am oberen Ende der Zielrendite eines „Core-Fonds“ zu verstehen ist. |
Angaben gemäß Artikel 7 Taxonomieverordnung
Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.
Die Gesellschaft berücksichtigt bei der Verwaltung des Sondervermögens nicht die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren gemäß Artikel 7 der Offenlegungsverordnung.
München, 15. November 2023
Catella Real Estate AG
Andreas Wesner | Dr. Bernd Thalmeier |
Vorstandssprecher | Vorstand |
VERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die Catella Real Estate AG, München
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens Catella Bavaria – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom1. September 2022 bis zum 31. August 2023, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 31. August 2023, der Ertrags und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. September 2022 bis zum 31. August 2023 sowie der der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vor-schriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Catella Real Estate AG unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die übrigen Darstellungen und Ausführungen zum Sondervermögen im Gesamtdokument Jahresbericht, mit Ausnahme der im Prüfungsurteil genannten Bestandteile des geprüften Jahresberichts sowie unseres Vermerks.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresbericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht
Die gesetzlichen Vertreter der Catella Real Estate AG sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigung) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Sondervermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die Catella Real Estate AG zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen und Irrtürmern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen und Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
― |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irre-führende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
― |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Catella Real Estate AG abzugeben. |
― |
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern Catella Real Estate AG bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
― |
ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die Catella Real Estate AG aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die Catella Real Estate AG nicht fortgeführt wird. |
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beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts insgesamt, einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u. a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, den 15. November 2023
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez. Griesbeck
Wirtschaftsprüfer
gez. Kopp
Wirtschaftsprüfer
Übersicht Renditen, Bewertung, Vermietung
Renditen
Renditekennzahlen 1 in % |
I. Immobilien | Bruttoertrag 2 | Bewirtschaftungsaufwand 2 | Nettoertrag 2 | Wertänderungen 2 | Ertragsteuern 2 | latente Steuern 2 | Ergebnis vor Darlehensaufwand 2 | Ergebnis nach Darlehens- aufwand in Währung 3 |
Währungsänderungen 3 | Gesamtergebnis in Fondswährung 3 | II. Liquidität 4 | III. Ergebnis gesamter Fonds vor Fonds-kosten 5 | Ergebnis gesamter Fonds nach Fondskosten (BVI-Methode) | ||||||||||||||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
direkt gehalten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Deutschland | 4,3 | -0,8 | 3,4 | -6,8 | -0,1 | 0,5 | -3,0 | -4,6 | 0,0 | -4,6 | 1,1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gesamt direkt gehalten | 4,3 | -0,9 | 3,4 | -6,8 | -0,1 | 0,5 | -3,1 | -4,6 | 0,0 | -4,6 | 1,1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gesamt direkt und indirekt | 4,3 | -0,9 | 3,4 | -6,8 | -0,1 | 0,5 | -3,1 | -4,6 | 0,0 | -4,6 | 1,1 | -3,7 | -4,8 | |||||||||||||||||||||||||||||||||
1 | Die jeweilige historische Wertentwicklung des Sondervermögens ermöglicht keine Prognose für die zukünftige Wertentwicklung. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
2 | Bezogen auf das durchschnittliche direkt bzw. indirekt gehaltene Immobilienvermögen im jeweiligen Land im Zeitraum 31.08.2022 bis 31.08.2023 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
3 | Bezogen auf das durchschnittliche direkt bzw. indirekt gehaltene eigenkapitalfinanzierte Immobilienvermögen des Fonds im Zeitraum 31.08.2022 bis 31.08.2023 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
4 | Bezogen auf das durchschnittliche Liquiditätsvermögen des Fonds im Zeitraum 31.08.2022 bis 31.08.2023 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
5 | Bezogen auf das durchschnittliche Liquiditäts- und eigenkapitalfinanzierte Immobilienvermögen des Fonds im Zeitraum 31.08.2022 bis 31.08.2023 |
Renditen
Kapitalinformationen (Durchschnittszahlen in TEUR) |
Direkt gehaltene Immobilien | Über Beteiligungen gehaltene Immobilien |
Immobilien gesamt | Liquidität | Kreditvolumen | Fonds- vermögen (netto) |
|||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
direkt gehalten | |||||||||||||||||||||
Deutschland | 132.704 | – | 132.704 | 17.940 | 35.570 | ||||||||||||||||
Gesamt direkt gehalten | 132.704 | – | 132.704 | 17.940 | 35.570 | ||||||||||||||||
Gesamt direkt und indirekt | 132.704 | – | 132.704 | 17.940 | 35.570 | 116.087 |
Übersicht Renditen, Bewertung, Vermietung
Bewertung
Informationen zu Wertänderungen (stichtagsbezogen in TEUR) |
Gutachterliche Verkehrswerte Portfolio |
Gutachterliche Bewertungsmieten Portfolio |
Positive Wertänderungen lt. Gutachten |
Sonstige positive Wertänderungen |
Negative Wertänderungen lt. Gutachten |
Sonstige negative Wertänderungen |
Latente Steuern | Wertänderungen lt. Gutachten insgesamt |
Sonstige Wertänderungen insgesamt |
|||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
direkt gehalten | ||||||||||||||||||||||||||||||
Deutschland | 126.215 | 6.029 | 1.385 | – | -9.730 | -736 | 621 | -8.345 | -115 | |||||||||||||||||||||
Gesamt direkt gehalten | 126.215 | 6.029 | 1.385 | – | -9.730 | -736 | 621 | -8.345 | -115 | |||||||||||||||||||||
Gesamt direkt und indirekt | 126.215 | 6.029 | 1.385 | – | -9.730 | -736 | 621 | -8.345 | -115 |
Übersicht Renditen, Bewertung, Vermietung
Vermietungsinformation
Jahresmietertrag 1 | Büro/ Health-Care | Handel/ Gastronomie | Hotel | Industrie (Lager, Hallen) | Wohnen | Freizeit/Bildung | KfZ | Andere | ||||||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
direkt gehalten | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Deutschland | 60,3 | 16,4 | 10,2 | 0,6 | 7,8 | 0,8 | 3,9 | 0,0 | ||||||||||||||||||||||||
Gesamt direkt gehalten | 60,3 | 16,4 | 10,2 | 0,6 | 7,8 | 0,8 | 3,9 | 0,0 | ||||||||||||||||||||||||
Gesamt direkt und indirekt | 60,3 | 16,4 | 10,2 | 0,6 | 7,8 | 0,8 | 3,9 | 0,0 |
Leerstand 2 | Büro/ Health-Care | Handel/ Gastronomie | Hotel | Industrie (Lager, Hallen) | Wohnen | Freizeit/Bildung | KfZ | Andere | Vermietungsquote | |||||||||||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
direkt gehalten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Deutschland | 2,5 | 0,0 | 0,0 | 0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,2 | 0,0 | 97,1 | |||||||||||||||||||||||||||||
Gesamt direkt gehalten | 2,5 | 0,0 | 0,0 | 0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,2 | 0,0 | 97,1 | |||||||||||||||||||||||||||||
Gesamt direkt und indirekt | 2,5 | 0,0 | 0,0 | 0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,2 | 0,0 | 97,1 | |||||||||||||||||||||||||||||
1 | Berechnung der Jahresmieterträge auf Basis der Nettosollmieten. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
2 | Berechnung der Leerstände und Vermietungsquote auf Basis der Bruttosollmieten bis 31.08.2023. |
Vermietungsinformation
Restlaufzeit der Mietverträge in % 1 | unbefristet | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 | 2030 | 2031 | 2032 | 2033+ | |||||||||||||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
direkt gehalten | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Deutschland | 8,5 | 5,6 | 10,8 | 12,7 | 4,4 | 6,4 | 28,1 | 6,2 | 1,1 | 4,3 | 0,0 | 11,9 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Gesamt direkt gehalten | 8,5 | 5,6 | 10,8 | 12,7 | 4,4 | 6,4 | 28,1 | 6,2 | 1,1 | 4,3 | 0,0 | 11,9 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Gesamt direkt und indirekt | 8,5 | 5,6 | 10,8 | 12,7 | 4,4 | 6,4 | 28,1 | 6,2 | 1,1 | 4,3 | 0,0 | 11,9 | |||||||||||||||||||||||||||||||
1 | Mietverträge mit einer festen Laufzeit werden detailliert im jeweiligen Jahr und Verträge ohne feste Laufzeit aggregiert in der Spalte „unbefristet“ dargestellt. |
Entwicklung der Renditen (Mehrjahresübersicht)
Entwicklung der Renditen (Mehrjahresvergleich)1
Rendite- kennzahlen in % |
Berichtszeitraum 2022/2023 | Berichtszeitraum 2021/2022 | Berichtszeitraum 2020/2021 | Berichtszeitraum 2019/2020 | |
---|---|---|---|---|---|
I. Immobilien | |||||
Bruttoertrag | 4,3 | 4,1 | 4,3 | 4,4 | |
Bewirtschaftungsaufwand | -0,9 | -0,7 | -1,0 | -1,0 | |
Nettoertrag | 3,4 | 3,4 | 3,3 | 3,4 | |
Wertänderungen | -6,8 | 5,8 | 0,7 | 1,2 | |
Ertragsteuern | -0,1 | -0,1 | -0,1 | 0,0 | |
latente Steuern | 0,5 | -1,2 | -0,4 | -0,4 | |
Ergebnis vor Darlehensaufwand | -3,1 | 7,9 | 3,5 | 4,2 | |
Ergebnis nach Darlehensaufwand in Währung | -4,6 | 10,4 | 4,4 | 5,4 | |
Währungsänderungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |
Gesamtergebnis in Fondswährung | -4,6 | 10,4 | 4,4 | 5,4 | |
II. Liquidität | 1,1 | -0,5 | -0,5 | -0,4 | |
Ergebnis gesamter Fonds nach Fondskosten 2 | -4,8 | 8,0 | 2,1 | 2,9 | |
1 Die jeweilige historische Wertentwicklung des Sondervermögens ermöglicht keine Prognose für die zukünftige Wertentwicklung 2 nach BVI-Methode |
Steuerliche Hinweise
Die Aussagen zu den steuerlichen Vorschriften gelten nur für Anleger, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Dem ausländischen Anleger empfehlen wir, sich vor Erwerb von Anteilen an dem Sondervermögen mit seinem Steuerberater in Verbindung zu setzen und mögliche steuerliche Konsequenzen aus dem Anteilserwerb in seinem Heimatland individuell zu klären.
Der Fonds ist als Zweckvermögen körperschaftsteuerpflichtig mit seinen inländischen Immobilienerträgen, d.h. inländischen Mieterträgen und Gewinnen aus der Veräußerung inländischer Immobilien (der Gewinn aus dem Verkauf inländischer Immobilien ist hinsichtlich der bis zum 31. Dezember 2017 entstandenen stillen Reserven steuerfrei, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und der Veräußerung mehr als zehn Jahre beträgt), inländischen Beteiligungseinnahmen und sonstigen inländischen Einkünften im Sinne der beschränkten Einkommensteuerpflicht mit Ausnahme von Gewinnen aus dem Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften. Der Steuersatz beträgt 15 %. Soweit die steuerpflichtigen Einkünfte im Wege des Kapitalertragsteuerabzugs erhoben werden, umfasst der Steuersatz von 15 % bereits den Solidaritätszuschlag. Der Fonds ist als Zweckvermögen grundsätzlich von der Gewerbesteuer befreit.
Die Investmenterträge werden jedoch beim Privatanleger als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Einkommensteuer unterworfen, soweit diese zusammen mit sonstigen Kapitalerträgen den Sparer-Pauschbetrag von jährlich 1.000,- EUR (für Alleinstehende oder getrennt veranlagte Ehegatten) bzw. 2.000,- EUR (für zusammen veranlagte Ehegatten) übersteigen.
Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen grundsätzlich einem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer). Der Solidaritätszuschlag wird bei den der Abgeltungsteuer unterliegenden Einkünften aus Kapitalvermögen und bei der Körperschaftsteuer weiterhin erhoben. Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören auch die Erträge aus Investmentfonds (Investmenterträge), d.h. die Ausschüttungen des Fonds, die Vorabpauschalen und die Gewinne aus der Veräußerung der Anteile. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Anleger einen pauschalen Teil dieser Investmenterträge steuerfrei erhalten (sog. Teilfreistellung).
Der Steuerabzug hat für den Privatanleger grundsätzlich Abgeltungswirkung (sog. Abgeltungsteuer), so dass die Einkünfte aus Kapitalvermögen regelmäßig nicht in der Einkommensteuererklärung anzugeben sind. Bei der Vornahme des Steuerabzugs werden durch die depotführende Stelle grundsätzlich bereits Verlustverrechnungen vorgenommen und aus der Direktanlage stammende ausländische Quellensteuern angerechnet. Der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen.
Der Steuerabzug hat u.a. aber dann keine Abgeltungswirkung, wenn der persönliche Steuersatz geringer ist als der Abgeltungssatz von 25 %. In diesem Fall können die Einkünfte aus Kapitalvermögen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Das Finanzamt setzt dann den niedrigeren persönlichen Steuersatz an und rechnet auf die persönliche Steuerschuld den vorgenommenen Steuerabzug an (sog. Günstigerprüfung).
Sofern Einkünfte aus Kapitalvermögen keinem Steuerabzug unterlegen haben (weil z.B. ein Gewinn aus der Veräußerung von Fondsanteilen in einem ausländischen Depot erzielt wird), sind diese in der Steuererklärung anzugeben. Im Rahmen der Veranlagung unterliegen die Einkünfte aus Kapitalvermögen dann ebenfalls dem Abgeltungssatz von 25 % oder dem niedrigeren persönlichen Steuersatz.
Sofern sich die Anteile im Betriebsvermögen befinden, werden die Erträge als Betriebseinnahmen steuerlich erfasst.
Anteile im Privatvermögen (Steuerinländer)
Ausschüttungen
Ausschüttungen des Fonds sind grundsätzlich steuerpflichtig.
Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Immobilienfonds, daher sind 60 % der Ausschüttungen steuerfrei. Die Anwendung der Immobilienteilfreistellung schließt die Anwendung der Aktienteilfreistellung aus.
Die steuerpflichtigen Ausschüttungen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer).
Vom Steuerabzug kann Abstand genommen werden, wenn der Anleger Steuerinländer ist und einen Freistellungsauftrag vorlegt, sofern die steuerpflichtigen Ertragsteile 1.000,- EUR bei Einzelveranlagung bzw. 2.000,- EUR bei Zusammenveranlagung von Ehegatten nicht übersteigen.
Entsprechendes gilt auch bei Vorlage einer Bescheinigung für Personen, die voraussichtlich nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden (sog. Nichtveranlagungsbescheinigung, nachfolgend „NV-Bescheinigung“).
Verwahrt der inländische Anleger die Anteile in einem inländischen Depot, so nimmt die depotführende Stelle als Zahlstelle vom Steuerabzug Abstand, wenn ihr vor dem festgelegten Ausschüttungstermin ein in ausreichender Höhe ausgestellter Freistellungsauftrag nach amtlichem Muster oder eine NV-Bescheinigung, die vom Finanzamt für die Dauer von maximal drei Jahren erteilt wird, vorgelegt wird. In diesem Fall erhält der Anleger die gesamte Ausschüttung ungekürzt gutgeschrieben.
Vorabpauschalen
Die Vorabpauschale ist der Betrag, um den die Ausschüttungen des Fonds innerhalb eines Kalenderjahrs den Basisertrag für dieses Kalenderjahr unterschreiten. Der Basisertrag wird ermittelt durch Multiplikation des Rücknahmepreises des Anteils zu Beginn eines Kalenderjahrs mit 70 % des Basiszinses, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet wird. Dabei ist auf den Zinssatz abzustellen, den die Deutsche Bundesbank anhand der Zinsstrukturdaten jeweils auf den ersten Börsentag des Jahres errechnet. Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht den maßgebenden Zinssatz im Bundessteuerblatt. Der Basisertrag ist auf den Mehrbetrag begrenzt, der sich zwischen dem ersten und dem letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis zuzüglich der Ausschüttungen innerhalb des Kalenderjahrs ergibt. Im Jahr des Erwerbs der Anteile vermindert sich die Vorabpauschale um ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat des Erwerbs vorangeht. Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen.
Vorabpauschalen sind grundsätzlich steuerpflichtig.
Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Immobilienfonds, daher sind 60 % der Vorabpauschalen steuerfrei. Die Anwendung der Immobilienteilfreistellung schließt die Anwendung der Aktienteilfreistellung aus.
Die steuerpflichtigen Vorabpauschalen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer).
Vom Steuerabzug kann Abstand genommen werden, wenn der Anleger Steuerinländer ist und einen Freistellungsauftrag vorlegt, sofern die steuerpflichtigen Ertragsteile 1.000,- EUR bei Einzelveranlagung bzw. 2.000,- EUR bei Zusammenveranlagung von Ehegatten nicht übersteigen.
Entsprechendes gilt auch bei Vorlage einer NV-Bescheinigung für Personen, die voraussichtlich nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden.
Verwahrt der inländische Anleger die Anteile in einem inländischen Depot, so nimmt die depotführende Stelle als Zahlstelle vom Steuerabzug Abstand, wenn ihr vor dem Zuflusszeitpunkt ein in ausreichender Höhe ausgestellter Freistellungsauftrag nach amtlichem Muster oder eine NV-Bescheinigung, die vom Finanzamt für die Dauer von maximal drei Jahren erteilt wird, vorgelegt wird. In diesem Fall wird keine Steuer abgeführt. Andernfalls hat der Anleger der inländischen depotführenden Stelle den Betrag der abzuführenden Steuer zur Verfügung zu stellen. Zu diesem Zweck darf die depotführende Stelle den Betrag der abzuführenden Steuer von einem bei ihr unterhaltenen und auf den Namen des Anlegers lautenden Kontos ohne Einwilligung des Anlegers einziehen. Soweit der Anleger nicht vor Zufluss der Vorabpauschale widerspricht, darf die depotführende Stelle auch insoweit den Betrag der abzuführenden Steuer von einem auf den Namen des Anlegers lautenden Konto einziehen, wie ein mit dem Anleger vereinbarter Kontokorrentkredit für dieses Konto nicht in Anspruch genommen wurde. Soweit der Anleger seiner Verpflichtung, den Betrag der abzuführenden Steuer der inländischen depotführenden Stelle zur Verfügung zu stellen, nicht nachkommt, hat die depotführende Stelle dies dem für sie zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Der Anleger muss in diesem Fall die Vorabpauschale insoweit in seiner Einkommensteuererklärung angeben.
Die Deutsche Bundesbank hat auf den 2. Januar 2023 anhand der Zinsstrukturdaten einen Zinssatz von 2,55 % für Bundeswertpapiere mit jährlicher Kuponzahlung und einer Restlaufzeit von 15 Jahren errechnet. Aufgrund des positiven Basiszins wird gemäß des BMF-Schreibens vom 4. Januar 2023, BStBl. 2023 I (dort Seite 178), die Vorabpauschale für 2023 unter Anwendung des Basiszins ermittelt.
Veräußerungsgewinne auf Anlegerebene
Werden Anteile an dem Fonds nach dem 31. Dezember 2017 veräußert, unterliegt der Veräußerungsgewinn dem Abgeltungssatz von 25 %. Dies gilt sowohl für Anteile, die vor dem 1. Januar 2018 erworben wurden und die zum 31. Dezember 2017 als veräußert und zum 1. Januar 2018 wieder als angeschafft gelten, als auch für nach dem 31. Dezember 2017 erworbene Anteile.
Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Immobilienfonds, daher sind 60 % der Veräußerungsgewinne steuerfrei. Die Anwendung der Immobilienteilfreistellung schließt die Anwendung der Aktienteilfreistellung aus.
Bei Gewinnen aus dem Verkauf von Anteilen, die vor dem 1. Januar 2018 erworben wurden und die zum 31. Dezember 2017 als veräußert und zum 1. Januar 2018 wieder als angeschafft gelten, ist zu beachten, dass im Zeitpunkt der tatsächlichen Veräußerung auch die Gewinne aus der zum 31. Dezember 2017 erfolgten fiktiven Veräußerung zu versteuern sind, falls die Anteile tatsächlich nach dem 31. Dezember 2008 erworben worden sind.
Sofern die Anteile in einem inländischen Depot verwahrt werden, nimmt die depotführende Stelle den Steuerabzug unter Berücksichtigung etwaiger Teilfreistellungen vor. Der Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) kann durch die Vorlage eines ausreichenden Freistellungsauftrags bzw. einer NV-Bescheinigung vermieden werden. Werden solche Anteile von einem Privatanleger mit Verlust veräußert, dann ist der Verlust – ggf. reduziert aufgrund einer Teilfreistellung – mit anderen positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechenbar. Sofern die Anteile in einem inländischen Depot verwahrt werden und bei derselben depotführenden Stelle im selben Kalenderjahr positive Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt wurden, nimmt die depotführende Stelle die Verlustverrechnung vor.
Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns ist der Gewinn um die während der Besitzzeit angesetzten Vorabpauschalen zu mindern.
Anteile im Betriebsvermögen (Steuerinländer)
Erstattung der Körperschaftsteuer des Fonds
Ist der Anleger eine inländische Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dient oder eine Stiftung des öffentlichen Rechts, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dient, oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, die ausschließlich und unmittelbar kirchlichen Zwecken dient, dann erhält er auf Antrag vom Fonds die auf der Fondsebene angefallene Körperschaftsteuer anteilig für seine Besitzzeit erstattet; dies gilt nicht, wenn die Anteile in einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gehalten werden. Dasselbe gilt für vergleichbare ausländische Anleger mit Sitz und Geschäftsleitung in einem Amts- und Beitreibungshilfe leistenden ausländischen Staat. Entsprechendes gilt, soweit die Anteile an dem Fonds im Rahmen von Altersvorsorge- oder Basisrentenverträgen gehalten werden, die nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz zertifiziert wurden. Die Erstattung setzt voraus, dass der Anleger seit mindestens drei Monaten vor dem Zufluss der körperschaftsteuerpflichtigen Erträge des Fonds zivilrechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer der Anteile ist, ohne dass eine Verpflichtung zur Übertragung der Anteile auf eine andere Person besteht. Ferner setzt die Erstattung im Hinblick auf die auf der Fondsebene angefallene Körperschaftsteuer auf deutsche Dividenden und Erträge aus deutschen eigenkapitalähnlichen Genussrechten im Wesentlichen voraus, dass deutsche Aktien und deutsche eigenkapitalähnliche Genussrechte vom Fonds als wirtschaftlichem Eigentümer ununterbrochen 45 Tage innerhalb von 45 Tagen vor und nach dem Fälligkeitszeitpunkt der Kapitalerträge gehalten wurden und in diesen 45 Tagen ununterbrochen Mindestwertänderungsrisiken i.H.v. 70 % bestanden (sog. 45-Tage-Regelung).
Entsprechendes gilt beschränkt auf die Körperschaftsteuer, die auf inländische Immobilienerträge des Fonds entfällt, wenn der Anleger eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts ist, soweit die Anteile nicht einem nicht von der Körperschaftsteuer befreiten Betrieb gewerblicher Art zuzurechnen sind, oder der Anleger eine von der Körperschaftsteuer befreite inländische Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse ist, der nicht die Körperschaftsteuer des Fonds auf sämtliche steuerpflichtigen Einkünfte zu erstatten ist.
Dem Antrag sind Nachweise über die Steuerbefreiung und ein von der depotführenden Stelle ausgestellter Investmentanteil-Bestandsnachweis beizufügen. Der Investmentanteil-Bestandsnachweis ist eine nach amtlichem Muster erstellte Bescheinigung über den Umfang der durchgehend während des Kalenderjahres vom Anleger gehaltenen Anteile sowie den Zeitpunkt und Umfang des Erwerbs und der Veräußerung von Anteilen während des Kalenderjahres. Anstelle des Investmentanteil-Bestandsnachweises tritt bei Anteilen, die an dem Fonds im Rahmen von Altersvorsorge- oder Basisrentenverträgen gehalten werden, eine Mitteilung des Anbieters eines Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrags aus der hervorgeht, zu welchen Zeitpunkten und in welchem Umfang Anteile erworben oder veräußert wurden. Zudem ist die o.g. 45-Tage-Regelung zu berücksichtigen.
Eine Verpflichtung des Fonds bzw. der Gesellschaft, das Erstattungsverfahren durchzuführen, besteht nicht.
Aufgrund der hohen Komplexität der Regelung erscheint die Hinzuziehung eines steuerlichen Beraters sinnvoll.
Ausschüttungen
Ausschüttungen des Fonds sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteuerpflichtig.
Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Immobilienfonds, daher sind 60 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer und 30 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Die Anwendung der Immobilienteilfreistellung schließt die Anwendung der Aktienteilfreistellung aus.
Die Ausschüttungen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Beim Steuerabzug wird die Teilfreistellung berücksichtigt.
Vorabpauschalen
Die Vorabpauschale ist der Betrag, um den die Ausschüttungen des Fonds innerhalb eines Kalenderjahrs den Basisertrag für dieses Kalenderjahr unterschreiten. Der Basisertrag wird ermittelt durch Multiplikation des Rücknahmepreises des Anteils zu Beginn eines Kalenderjahrs mit 70 % des Basiszinses, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet wird. Dabei ist auf den Zinssatz abzustellen, den die Deutsche Bundesbank anhand der Zinsstrukturdaten jeweils auf den ersten Börsentag des Jahres errechnet. Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht den maßgebenden Zinssatz im Bundessteuerblatt. Der Basisertrag ist auf den Mehrbetrag begrenzt, der sich zwischen dem ersten und dem letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis zuzüglich der Ausschüttungen innerhalb des Kalenderjahrs ergibt. Im Jahr des Erwerbs der Anteile vermindert sich die Vorabpauschale um ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat des Erwerbs vorangeht. Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen.
Vorabpauschalen sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteuerpflichtig.
Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Immobilienfonds, daher sind 60 % der Vorabpauschalen steuerfrei für Zwecke der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer und 30 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Die Anwendung der Immobilienteilfreistellung schließt die Anwendung der Aktienteilfreistellung aus.
Die Vorabpauschalen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Beim Steuerabzug wird die Teilfreistellung berücksichtigt.
Die Deutsche Bundesbank hat auf den 2. Januar 2023 anhand der Zinsstrukturdaten einen Zinssatz von 2,55 % für Bundeswertpapiere mit jährlicher Kuponzahlung und einer Restlaufzeit von 15 Jahren errechnet. Aufgrund des positiven Basiszins wird gemäß des BMF-Schreibens vom 4. Januar 2023, BStBl. 2023 I (dort Seite 178), die Vorabpauschale für 2023 unter Anwendung des Basiszins ermittelt.
Veräußerungsgewinne auf Anlegerebene
Gewinne aus der Veräußerung der Anteile unterliegen grundsätzlich der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer. Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns ist der Gewinn um die während der Besitzzeit angesetzten Vorabpauschalen zu mindern.
Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Immobilienfonds, daher sind 60 % der Veräußerungsgewinne steuerfrei für Zwecke der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer und 30 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Die Anwendung der Immobilienteilfreistellung schließt die Anwendung der Aktienteilfreistellung aus.
Im Falle eines Veräußerungsverlustes ist der Verlust in Höhe der jeweils anzuwendenden Teilfreistellung auf Anlegerebene nicht abzugsfähig.
Die Gewinne aus der Veräußerung der Anteile unterliegen i.d.R. keinem Kapitalertragsteuerabzug.
Negative steuerliche Erträge
Eine Zurechnung negativer steuerlicher Erträge des Fonds an den Anleger ist nicht möglich.
Abwicklungsbesteuerung
Während der Abwicklung des Fonds gelten Ausschüttungen insoweit als steuerfreie Kapitalrückzahlung, wie der letzte in diesem Kalenderjahr festgesetzte Rücknahmepreis die fortgeführten Anschaffungskosten unterschreitet.
Steuerausländer
Verwahrt ein Steuerausländer die Fondsanteile im Depot bei einer inländischen depotführenden Stelle, wird vom Steuerabzug auf Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Gewinne aus der Veräußerung der Anteile Abstand genommen, sofern er seine steuerliche Ausländereigenschaft nachweist. Sofern die Ausländereigenschaft der depotführenden Stelle nicht bekannt bzw. nicht rechtzeitig nachgewiesen wird, ist der ausländische Anleger gezwungen, die Erstattung des Steuerabzugs entsprechend der Abgabenordnung zu beantragen. Zuständig ist das für die depotführende Stelle zuständige Finanzamt.
Solidaritätszuschlag
Auf den auf Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen abzuführenden Steuerabzug ist ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % zu erheben. Der Solidaritätszuschlag wird bei den der Abgeltungsteuer unterliegenden Einkünften aus Kapitalvermögen und bei der Körperschaftsteuer weiterhin erhoben.
Kirchensteuer
Soweit die Einkommensteuer bereits von einer inländischen depotführenden Stelle (Abzugsverpflichteter) durch den Steuerabzug erhoben wird, wird die darauf entfallende Kirchensteuer nach dem Kirchensteuersatz der Religionsgemeinschaft, der der Kirchensteuerpflichtige angehört, regelmäßig als Zuschlag zum Steuerabzug erhoben. Die Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer als Sonderausgabe wird bereits beim Steuerabzug mindernd berücksichtigt.
Ausländische Quellensteuer
Auf die ausländischen Erträge des Fonds wird teilweise in den Herkunftsländern Quellensteuer einbehalten. Diese Quellensteuer kann bei den Anlegern nicht steuermindernd berücksichtigt werden.
Folgen der Verschmelzung von Sondervermögen
In den Fällen der Verschmelzung eines inländischen Sondervermögens auf ein anderes inländisches Sondervermögen, bei denen derselbe Teilfreistellungssatz zur Anwendung kommt, kommt es weder auf der Ebene der Anleger noch auf der Ebene der beteiligten Sondervermögen zu einer Aufdeckung stiller Reserven, d.h. dieser Vorgang ist steuerneutral. Erhalten die Anleger des übertragenden Sondervermögens eine im Verschmelzungsplan vorgesehene Barzahlung, ist diese wie eine Ausschüttung zu behandeln.
Weicht der anzuwendende Teilfreistellungssatz des übertragenden von demjenigen des übernehmenden Sondervermögens ab, dann gilt der Investmentanteil des übertragenden Sondervermögens als veräußert und der Investmentanteil des übernehmenden Sondervermögens als angeschafft. Der Gewinn aus der fiktiven Veräußerung gilt erst als zugeflossen, sobald der Investmentanteil des übernehmenden Sondervermögens tatsächlich veräußert wird.
Automatischer Informationsaustausch in Steuersachen
Die Bedeutung des automatischen Austauschs von Informationen zur Bekämpfung von grenzüberschreitendem Steuerbetrug und grenzüberschreitender Steuerhinterziehung hat auf internationaler Ebene in den letzten Jahren stark zugenommen. Die OECD hat hierfür unter anderem einen globalen Standard für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen veröffentlicht (Common Reporting Standard, im Folgenden „CRS“). Der CRS wurde Ende 2014 mit der Richtlinie 2014/107/EU des Rates vom 9. Dezember 2014 in die Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung integriert. Die teilnehmenden Staaten (alle Mitgliedstaaten der EU sowie etliche Drittstaaten) wenden den CRS mittlerweile an. Deutschland hat den CRS mit dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz vom 21. Dezember 2015 in deutsches Recht umgesetzt.
Mit dem CRS werden meldende Finanzinstitute (im Wesentlichen Kreditinstitute) dazu verpflichtet, bestimmte Informationen über ihre Kunden einzuholen. Handelt es sich bei den Kunden (natürliche Personen oder Rechtsträger) um in anderen teilnehmenden Staaten ansässige meldepflichtige Personen (dazu zählen nicht z.B. börsennotierte Kapitalgesellschaften oder Finanzinstitute), werden deren Konten und Depots als meldepflichtige Konten eingestuft. Die meldenden Finanzinstitute werden dann für jedes meldepflichtige Konto bestimmte Informationen an ihre Heimatsteuerbehörde übermitteln. Diese übermittelt die Informationen dann an die Heimatsteuerbehörde des Kunden.
Bei den zu übermittelnden Informationen handelt es sich im Wesentlichen um die persönlichen Daten des meldepflichtigen Kunden (Name; Anschrift; Steueridentifikationsnummer; Geburtsdatum und Geburtsort (bei natürlichen Personen); Ansässigkeitsstaat) sowie um Informationen zu den Konten und Depots (z.B. Kontonummer; Kontosaldo oder Kontowert; Gesamtbruttobetrag der Erträge wie Zinsen, Dividenden oder Ausschüttungen von Investmentfonds); Gesamtbruttoerlöse aus der Veräußerung oder Rückgabe von Finanzvermögen (einschließlich Fondsanteilen)).
Konkret betroffen sind folglich meldepflichtige Anleger, die ein Konto und/oder Depot bei einem Kreditinstitut unterhalten, das in einem teilnehmenden Staat ansässig ist. Daher werden deutsche Kreditinstitute Informationen über Anleger, die in anderen teilnehmenden Staaten ansässig sind, an das Bundeszentralamt für Steuern melden, das die Informationen an die jeweiligen Steuerbehörden der Ansässigkeitsstaaten der Anleger weiterleiten. Entsprechend werden Kreditinstitute in anderen teilnehmenden Staaten Informationen über Anleger, die in Deutschland ansässig sind, an ihre jeweilige Heimatsteuerbehörde melden, die die Informationen an das Bundeszentralamt für Steuern weiterleiten. Zuletzt ist es denkbar, dass in anderen teilnehmenden Staaten ansässige Kreditinstitute Informationen über Anleger, die in wiederum anderen teilnehmenden Staaten ansässig sind, an ihre jeweilige Heimatsteuerbehörde melden, die die Informationen an die jeweiligen Steuerbehörden der Ansässigkeitsstaaten der Anleger weiterleiten.
GRUNDERWERBSTEUER
Der Verkauf von Anteilen an dem Sondervermögen löst keine Grunderwerbsteuer aus.
Hinweis:
Die steuerlichen Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage aus. Sie richten sich an in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtige oder unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Personen. Es kann jedoch keine Gewähr dafür übernommen werden, dass sich die steuerliche Beurteilung durch Gesetzgebung, Rechtsprechung oder Erlasse der Finanzverwaltung nicht ändert.
Gremien
Kapitalverwaltungsgesellschaft
Catella Real Estate AG
Alter Hof 5
80331 München
Telefon +49-89-189 16 65-0
Telefax +49-89-189 16 65-466
Handelsregister: Amtsgericht München
Handelsregisternummer: HRB 169 051
Gründung
18.01.2007
Gezeichnetes und eingezahltes Kapital
am 31.12.2022
2.500 TEUR
Haftendes Eigenkapital
am 31.12.2022
7.759 TEUR
Aufsichtsrat
Timo Nurminen
Aufsichtsratsvorsitzender
Catella Asset Management Oy, Finnland
Head of Property Investment Management
Christoffer Abramson
Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender
Catella AB (publ), Schweden
Chief Executive Officer (CEO)
Bernd Schöffel
München
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Peter Scherkamp
Scherkamp GmbH, München
Selbstständiger Unternehmensberater
Mattias Brodin – bis 09.03.2023
Catella AB (publ), Schweden
Chief Financial Officer
Johanna Bjärnemyr – ab 16.05.2023
Catella AB (publ), Schweden
Head of Group Legal
Vorstand
Dr. Bernd Thalmeier
Andreas Wesner
Gesellschafter
Catella Property Fund Management AB, Stockholm/Schweden (84,4 %)
Catella AB (publ) Stockholm/Schweden (10,1 %)
Fastighetsaktiebolaget Bremia, Kalmar/Schweden (5,5 %)
Verwahrstelle
CACEIS Bank S.A., Germany Branch
Lilienthalallee 36
80939 München
CACEIS Bank S.A., Montrouge Cedex:
Gezeichnetes Kapital
am 31.12.2022
1.280.677 TEUR
Haftendes Eigenkapital
am 31.12.2022
2.403.312 TEUR
Abschlussprüfer
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Klingelhöferstraße 18
10785 Berlin
Externe Bewerter und Ankaufsbewerter
a) Externe Bewerter
Markus Obermeier – bis 30.06.2023
Dipl.-Ing. (FH)
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.
Thore Simon
Dipl.- Oec.
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.
Stefan Zehnter – bis 30.06.2023
Dipl.-Betriebswirt (FH)
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.
Dirk Strelow
Dipl.- Sachverständiger (DIA)
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.
Florian Lehn – ab 01.07.2023
Dipl.-Ing. (FH)
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.
Michael Post – ab 01.07.2023
Dipl.-Betriebswirt (FH)
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten.
Stefan Wicht – ab 01.07.2023
Dipl.-Ing. (FH)
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten.
Timo Bärwolf – ab 01.07.2023
Dipl.-Kfm.
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.
Sylvie Westenberger – ab 01.07.2023
Dipl.-Ing., Architektin
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten.
b) Ankaufsbewerter
Marcus Braun – bis 31.12.2022
Dipl.-Kfm.
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.
Klaus Edenharter – bis 31.12.2022
Dipl.-Ing.
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.
Peter Hihn – bis 31.12.2022
Dipl.-Ing. (VDI)
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.
Renate Grünwald – bis 30.06.2023
Dipl.-Ing.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von Grundstücken und die Ermittlung von Mietwerten.
Florian Dietrich
Dipl.-Ing.
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.
Dr. Martin Töllner
Dipl.-Ing., Architekt
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.
Thorsten Schräder
Dipl.-Kfm., Dipl.-Sachverständiger (DIA)
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.
Timo Bill – ab 01.01.2023
Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH), MBA
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.
Reinhard Möller – ab 01.01.2023
Dipl.-Sachverständiger (DIA)
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.
Carsten Troff – ab 01.07.2023
Dipl.-Volkswirt
DIAZert – Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung mit dem Schwerpunkt Investment nach DIN EN ISO/IEC 17024
Anlageausschuss
Dirk Fabianke
Catella Real Estate AG
Dr. Christian Haslbeck
Bayerische Forschungsstiftung
Thomas Ledertheil
Bayerische Landesstiftung
Objektfotos Bernd Perlbach
DE, München, Bunzlauer Straße
Seiten: Titel
Objektfotos Bernd Perlbach
DE, Fürth, Nürnberger Straße
Seiten: hinter Erläuterung VA
Objektfotos Bernd Perlbach/CREAG
Seiten: Immobilienverzeichnis
Objektfotos Bernd Perlbach
DE, Fürth, Nürnberger Straße
Seiten: hinter Quellenangabe Fotos
Catella Real Estate AG
Sitz in München
Vorstand:
Dr. Bernd Thalmeier
Andreas Wesner
Aufsichtsrat:
Timo Nurminen
Christoffer Abramson
Bernd Schöffel
Peter Scherkamp
Mattias Brodin – bis 09.03.2023
Johanna Bjärnemyr – ab 16.05.2023
www.catella.com/immobilienfonds