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Micky Maus

White77 (CC0), Pixabay

Micky Maus, die berühmte Disney-Figur, erschien erstmals 1928 im animierten Kurzfilm „Steamboat Willie“. Diese frühe Version der Figur, mit dünneren Armen und Beinen sowie einer spitzeren Nase, ist jetzt gemeinfrei, da das Urheberrecht darauf ausgelaufen ist. Ursprünglich hätte „Steamboat Willie“ schon früher gemeinfrei werden sollen, doch Disney konnte das Urheberrecht durch verschiedene Gesetzesänderungen bis 1998 auf 95 Jahre verlängern, was als „Mickey Mouse Protection Act“ bekannt wurde.

Obwohl das Urheberrecht auf diese erste Version von Micky Maus ausgelaufen ist, bleiben alle späteren Versionen der Figur geschützt. Disney behält weiterhin die Markenrechte an der Figur, was bedeutet, dass jede Nutzung der Original-Micky Maus so erfolgen muss, dass sie nicht ausschließlich als Disneys Schöpfung wahrgenommen wird. Die Verwendung der Figur für eigene Geschichten ist theoretisch möglich, solange nicht der Eindruck entsteht, sie stünde in Verbindung mit Disney.

Die kreative Auseinandersetzung mit Disney-Figuren, deren Urheberrecht erloschen ist, wurde bereits am Beispiel von Winnie Puuh demonstriert. Nachdem das Urheberrecht an dieser Figur 2022 endete, erschien 2023 der Horrorfilm „Winnie the Pooh: Blood and Honey“, der Winnie Puuh als mörderische Bestie neu interpretierte. Dies deutet darauf hin, dass ähnliche kreative Neuinterpretationen auch mit der ursprünglichen Version von Micky Maus möglich sein könnten.

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