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Energie

Ralphs_Fotos (CC0), Pixabay

Die Strom- und Gaspreisbremse war eine Maßnahme der Bundesregierung, um die finanziellen Belastungen der Verbraucherinnen und Verbraucher infolge der stark gestiegenen Energiepreise zu reduzieren. Die Regelung sah vor, dass die Preise für Gas auf 12 Cent pro Kilowattstunde und für Strom auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt wurden. Diese Preise konnten für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs in Anspruch genommen werden.

Die Preisbremse wurde im Januar 2023 eingeführt und sollte zunächst bis Ende des Jahres gelten. Aufgrund der anhaltenden hohen Energiepreise wurde sie jedoch bis Januar 2024 verlängert.

Die Einführung der Preisbremse war umstritten. Kritiker argumentierten, dass sie zu einer Verknappung des Angebots führen und damit die Preise langfristig noch weiter in die Höhe treiben könnte. Befürworter der Maßnahme betonten, dass sie den Verbraucherinnen und Verbrauchern kurzfristig Entlastung bringe und die Zeit schaffe, sich auf die Energiewende vorzubereiten.

Auswirkungen der Preisbremse

Die Preisbremse hatte einen spürbaren Einfluss auf die Strom- und Gaspreise. Die Preise für Gas sanken im Durchschnitt um rund 40 Prozent, die Preise für Strom um rund 20 Prozent.

Die Preisbremse führte auch zu einer Veränderung des Wettbewerbs zwischen den Energieanbietern. Die Anbieter mussten sich verstärkt auf den Wettbewerb um die 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs konzentrieren, für die die Preisbremse galt. Dies führte zu einer Zunahme der Angebote für Tarife mit variablen Preisen.

Ausblick

Die Preisbremse wird zum 1. Januar 2024 auslaufen. Die Energiepreise werden dann voraussichtlich wieder deutlich steigen. Die Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich daher rechtzeitig auf diese Entwicklung vorbereiten und die Preise verschiedener Anbieter vergleichen.

Konkrete Tipps für Verbraucherinnen und Verbraucher

Verträge genau überprüfen: Verbraucherinnen und Verbraucher sollten ihre Verträge genau überprüfen, um sicherzustellen, dass sie den günstigsten Tarif erhalten. Dabei ist es wichtig, nicht nur auf den Arbeitspreis, sondern auch auf den Grundpreis zu achten.
Vergleichsportale nutzen: Vergleichsportale im Internet können Verbraucherinnen und Verbrauchern dabei helfen, den günstigsten Tarif zu finden. Allerdings ist es wichtig, vorsichtig zu sein, da einige Portale Anbieter hervorheben, die nicht unbedingt die günstigsten sind. Diese Anbieter sind normalerweise auf besondere Weise gekennzeichnet, oft farblich.
Boni ausschalten: Bei der Verwendung von Vergleichsportalen sollten Verbraucherinnen und Verbraucher die Boni ausschalten. Diese Prämien bei Vertragsabschluss können die Vergleichswerte verfälschen.
Grundversorgung prüfen: Verbraucherinnen und Verbraucher sollten prüfen, ob es sich lohnt, in der Grundversorgung zu bleiben. Ein Vertrag in der Grundversorgung hat keine feste Vertragslaufzeit, es gilt immer eine Kündigungsfrist von zwei Wochen.

Zusätzliche Verbraucherinformationen

Mehrwertsteuer für Gas: Die verminderte Mehrwertsteuer für Gas wird zum 1. Januar 2024 wieder auf den regulären Satz von 19 Prozent angehoben.
Netznutzungsentgelte: Die sogenannten „Netznutzungsentgelte“, die einen Teil der Stromrechnung ausmachen, werden voraussichtlich im Jahr 2024 ebenfalls deutlich steigen.

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