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TH Mining AG Partzipationsscheine Vertrieb in Deutschlan nur mit gebilligtem WIB von der BaFin

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BilliTheCat (CC0), Pixabay

Wer an deutsche Kunden sogenannte Partizipationsscheine als Investment vertreiben möchte, benötigt dafür ein sogenanntes Wertpapierinformationsblatt, welches von der BaFin zugelassen ist.

Genau dieses Wertpapierinformationsblatt kennen wir vom Unternehmen TH Mining aus der Schweiz eben nicht.

Über diesen Umstand hatten wir in der Vergangenheit mit Thomas Hölscher vom Unternehmen TH Mining AG auch eine intensive Diskussion. Wir waren damals davon ausgegangen, dass er solch ein WIB erstellen würde. Bis heute kennen wir dieses WIB nicht.

Insofern ist ganz klar: Wenn das Unternehmen TH Mining AG dieses WIB nicht vorlegen kann, dann ist der Vertrieb dieser Partizipationsscheine in Deutschland nicht legal. Jeder Vertriebspartner, der diese Partizipationsscheine verkauft, macht sich somit strafbar.

Daran bitte immer denken. Und ja, ganz klar: Wenn mit dem Investment von Thomas Hölscher und seiner TH Mining AG dann etwas schiefgehen sollte, dann haftet auch der Vertriebspartner gegenüber dem Anleger.

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