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geralt (CC0), Pixabay

Das Landgericht Freiburg hat in einem Urteil festgelegt, dass die automatische Vorauswahl eines kostenpflichtigen Expressversands im Online-Shop durch ein Opt-out-System rechtswidrig ist. Diese Entscheidung erfolgte nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die Pearl GmbH.

Während des Online-Bestellprozesses bei Pearl konnte zwischen Standard- und Expressversand gewählt werden. Letzterer war mit einem zusätzlichen Euro versehen und als Standardoption vorausgewählt. Kunden, die diesen Service nicht in Anspruch nehmen wollten, mussten die Option manuell deaktivieren.

Das Gericht urteilte, dass der Expressversand nicht als Hauptleistung betrachtet werden könne, sondern als zusätzliche Serviceleistung, für die eine gesonderte Gebühr erhoben wird. Als Hauptleistung gelte nur der Standardversand, bei dem keine zusätzlichen Gebühren anfallen.

Zusätzlich betonte das Gericht, dass die Klarheit des Angebots keinen Einfluss auf die Rechtswidrigkeit der Voreinstellung habe. Auch wenn die Angebotsdetails transparent sind, ist die Vorauswahl kostenpflichtiger Zusatzleistungen im elektronischen Handel nicht erlaubt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; eine Berufung ist beim OLG Karlsruhe anhängig.

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