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Staatsanwaltschaft Karlsruhe

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qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Karlsruhe

Benachrichtigung der Verletzten über die Einziehung des Wertes
des Taterlangten und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459 k StPO)

713 VA 640 Js 46971/​22

Mit Beschluss des Amtsgerichts Ettlingen vom 13.12.2022 – 1 Ds 640 Js 46971/​22- wurde gegen die Einziehungsbetroffenen Irene Milli die Einziehung des Wertes des Taterlangten iHv 1.300 rechtskräftig angeordnet. Hierfür wurden auch EUR 1.300,00 sichergestellt.

Der Verurteilungen liegen Betrugsstraftaten unbekannter Betrüger zugrunde, die sich unbefugten Zugriff auf das Konto der Einziehungsbetroffenen verschafft haben und den Geschädigten Wolfgang Göttlinger (näheres unbekannt) vor dem 31.08.2022 veranlasst haben, EUR 3.800 auf das Konto der Einziehungsbetroffenen zu überweisen.

Diese Mitteilung erfolgt, um Herrn Göttlinger die Möglichkeit zu eröffnen, seine Rechte auf Entschädigung geltend machen zu können.

Hierzu melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe zu dem Aktenzeichen 713 VA 640 Js 46971/​22 an. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos und kostenfrei (§ 459 k StPO).

Es wird darauf hingewiesen, dass eine mögliche Entschädigung nur hinsichtlich der Hauptforderung erfolgen kann; weitere Ansprüche wie Zinsen, Rechtsverfolgungskosten und sonstige Ansprüche können im Verteilungsverfahren nicht berücksichtigt werden.

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, bleibt der Staat Eigentümer – des Verwertungserlöses und – des Wertersatzbetrags.

Auch nach Ablauf der Frist besteht die Möglichkeit, dass Sie oder ein Rechtsnachfolger eine Entschädigung erhalten. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459 k Abs.5 StPO).

Sollten Sie bereits durch eine Versicherung entschädigt oder nicht (mehr) Inhaber des Anspruchs sein, leiten Sie dieses Schreiben bitte an diese oder den Erwerber weiter.

 

gez. Samorei
Rechtspflegerin

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