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Staatsanwaltschaft Gera

qimono / Pixabay

Staatsanwaltschaft Gera

Benachrichtigung der Verletzten über die selbständige Einziehung von
Vermögenswerten und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459i StPO)

841 Js 35883/​21
Mit Entscheidung des Amtsgerichts Gera vom 14.08.2022, Az.: 13 Ds 841 Js 35883/​21 wurde die selbständige Einziehung gemäß 76a Abs. 1 StGB in Höhe von 614,14 Euro angeordnet. Vermögen in dieser Höhe wurde bereits sichergestellt.

Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Ein unbekannt gebliebener Täter erlangte Zugriff auf das online bei der N26 Bank geführte Konto des Herrn Reinhold Mücke und nutzte es zur Sammlung von Geldern, die aus nicht näher konkretisierbaren Betrugstaten stammen. Es gingen 5 Gutschriften in Höhe von insgesamt 1.728,00 EUR von Geschädigten aus dem In- und Ausland auf dem Konto ein.

Diese Mitteilung erfolgt, um den Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung geltend machen zu können.
Hierzu melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen sechs Monaten nach Zugang dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Gera zu dem o.g. Aktenzeichen. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).

Bei der Anmeldung ist das Aktenzeichen 841 Js 35883/​21 anzugeben.

Bitte beachten Sie die Hinweise zum weiteren Ablauf des Entschädigungsverfahrens. Diese können Sie auf der offiziellen Webseite der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft abrufen unter:

https:/​/​staatsanwaltschaften.thueringen.de/​media/​tmmjv_​staatsanwaltschaft/​Themen/​Geschaedigte/​geschaedigtenmitteilung_​wertersatzeinziehung.pdf

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

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