Start Allgemein EuGH: Die deutsche Vorratsdatenspeicherung ist mit EU-Recht nicht vereinbar

EuGH: Die deutsche Vorratsdatenspeicherung ist mit EU-Recht nicht vereinbar

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten in Deutschland aufgehoben.

Die Luxemburger Richterinnen und Richter erklärten die Vorratsdatenspeicherung in einer heute veröffentlichten Entscheidung für nicht vereinbar mit europäischem Recht. Die Regelung trug Telekommunikationsanbietern auf, Verkehrsdaten ohne Anlass zu speichern und im Bedarfsfall Sicherheitsbehörden zur Verfügung zu stellen.

Der Münchner Internetanbieter SpaceNet AG klagte gegen die Regelung und hatte 2017 vor dem Oberverwaltungsgericht Köln Erfolg. Daraufhin setzte die deutsche Bundesregierung die Anwendung aus, ging aber vor dem Bundesverwaltungsgericht in Berufung, das den Fall dem EuGH vorlegte.

Es ist nicht das erste Urteil für den EuGH in Sachen Vorratsdatenspeicherung. Das höchste EU-Gericht hatte in den vergangenen Jahren immer wieder über die Vorratsdatenspeicherung zu entscheiden. Meist hob er die nationalen Regelungen auf oder schränkte sie deutlich ein.

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