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Darf Jeder ein Inkassobüro/Inkassodienst betreiben in Deutschland? Nein!

geralt (CC0), Pixabay

Inkassounternehmen benötigen für ihre Tätigkeit aufgrund der 5. AVO zum Rechtsberatungsgesetz gemäß Artikel 1 § 1 RBerG, seit 01.08.2008 nach den Vorschriften des RDG, eine staatliche (behördliche) Erlaubnis. Inkassounternehmen unterliegen staatlicher Überwachung.

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So heißt es im Gesetz. Jeder der also zu Ihnen kommt und will Geld von Ihnen haben, weil er Inkassodienste anbietet, ist also entweder ein glasklarer Betrüger oder aber er legt Ihnen die Genehmigung des zuständigen Landgerichtes vor. Dann ist das völlig in Ordnung. Kann er das nicht und will von Ihnen Geld, dann erstatten Sie Strafanzeige gegen ihn, dafür geht man ins Gefängnis, um das auch mal deutlich zu sagen.

Also nehmen Sie keine Rücksicht und melden sie ihn oder sie bei der Polizei. Dies geht auch übrigens anonym und online. Hier handelt es sich ganz klar um Kriminelle!

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