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Staatsanwaltschaft Trier
bc connect GmbH Gläubigerversammlung – Stimmenbewertung
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bc connect GmbH Gläubigerversammlung – Stimmenbewertung

geralt / Pixabay

Die nimmt nicht der Insolvenzverwalter vor sondern das Insolvenzgericht. So zumindest kennen wir das aus der Vergangenheit mit anderen Insolvenzverfahren.

Natürlich bereitet der vom Insolvenzgericht bestellte vorläufige Insolvenzverwalter die Gläubigerversammlung vor und unterbreitet dem Gericht seine Meinung zu einer möglichen Stimmenbewertung.

Natürlich muss eine Nichtbewertung einer Stimme oder eine nur teilweise angerechnete Forderung auch immer sachlich begründet sein.

Jeder der nachweisbar eine berechtigte Forderung gegen ein insolventes Unternehmen hat und seine Forderung auch angemeldet hat, darf natürlich an einer Gläubigerversammlung teilnehmen. Gemäß seiner vorläufig anerkannten Forderung erhält er dann eine „Stimmenquotelung“, die bei Abstimmungen innerhalb der Gläubigerversammlung dann auch mit dieser Quote gezählt wird.

Natürlich gibt es auch in solchen Gläubigerversammlungen immer heiße Diskussionen unter Rechtsanwälten, die sich bei der Quotierung „benachteiligt“ fühlen. Hier ist dann immer das zuständige Insolvenzgericht gefragt, eine Entscheidung zu treffen. In all den Gläubigerversammlungen, die ich kenne, gab es am Ende immer eine Lösung.

Ich gehe davon aus, dass dies auch bei der am 8. Juni 2022 stattfindenden Gläubigerversammlung der bc connect GmbH so sein wird. Ich gehe auch hier nicht von größeren Diskussionen aus. Nicht anmelden konnten leider die Anleger ihre Forderungen die „Schwarzgeld“ einbezahlt hatten. Die bekommen natürlich auch keine Stimmengewichtung innerhalb der Gläubigerversammlung.

Gerüchteweise haben wir auch gehört, dass sich fast 50 Personen bereits selbst bei den Steuerbehörden angezeigt haben, um so das Strafmaß in einem erträglichen Rahmen zu halten. Sicherlich eine gute Entscheidung.

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