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Staatsanwaltschaft Osnabrück

qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Osnabrück

Mitteilung an Tatverletzte gem. § 111 l Abs. 4 StPO

1230 Js 5759/​22

Die Staatsanwaltschaft führt ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt.

Einziehungsbeteiligte:
Herr K. A. K., Budapest, Ungarn

Folgender Sachverhalt liegt dem Verfahren zu Grunde:

In dem Vorhaben, die vereinbarten Kaufpreise zu kassieren, ohne die jeweils bestellten Gegenstände zu liefern, erstellten bislang unbekannte Täter die Webseite www.mikida.net, auf der sie zum Schein Waren zum Kauf anboten. Betroffen sind Überweisungen, welche auf folgendes unter dem Namen Einziehungsbeteiligten geführtes Konto DE93 7002 2200 0077 0565 33 bei der FidorBank AG München erfolgt sind. Die unbekannten Täter stehen darüber hinaus im Verdacht, weitere Straftaten zum Nachteil anderer Verletzter begangen zu haben.

Um den unbekannten Tätern und dem Einziehungsbeteiligten das durch die Straftat(en) zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme folgender Vermögenswerte erwirkt und durch Pfändung vorläufig gesichert: Bankguthaben i.H.v. 6.456,44 Euro.

Gemäß § 111 l Abs. 1 und Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) benachrichtige ich Sie hiermit über die Vollziehung der Beschlagnahme. Gleichzeitig werden Sie aufgefordert, alsbald nach Erhalt dieses Schreibens zu erklären, ob Sie die Herausgabe verlangen.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.

 

Osnabrück, den 20.04.2022

gez. Diplom-Rechtspfleger (FH)

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