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Staatsanwaltschaft Hof

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qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Hof

23 Js 4267/​18

verurteilte Person Sven Jens Kraft
Entscheidung Urteil des Landgerichts Hof vom 22.11.2018, Az: 1 KLs 23 Js 4267/​18, rechtskräftig seit 30.11.2018
Einziehungsanordnung Einziehung des Wertes von Taterträgen (§ 73 c StGB) in Höhe von 57.235,28 EUR

Nach der genannten Entscheidung könnte als Verletzter aus d. der Verurteilung zugrunde liegenden Tat(en) ein Entschädigungsanspruch gegen die Verurteilten zustehen.

Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Im Jahr 2016 entschloss sich Sven Kraft, sich mit einem Geschäft rund um das Thema Hochzeit selbstständig zu machen. Im Hinblick auf die Geschäftseröffnung schloss er eine Reihe von Verträgen ab. Dabei gab er gegenüber seinem jeweiligen Vertragspartner wissentlich falsch an, über ausreichende finanzielle Mittel zu verfügen.

 

Geschädigte (r) Gegenstand Schaden in EUR
Heinrich Seeberger KG, Marktredwitz Mietvertrag über Geschäftsräume in Selb 2 Monatsmieten in Höhe von 10.115 EUR
Oppermann/​Hach KG , Pfungstadt Werbekugelschreiber und Werbeset 401 Teile inkl. Alukoffer Kaufpreis in Höhe von 2.157,92 EUR
Steiner Elektro GmbH , Selb Elektro/​Installationsarbeiten Installationsarbeiten im Wert von 8.296,28 EUR
LocaFox GmbH, Berlin POS-Kassensysteme Kaufpreis in Höhe von 14.617,96 EUR
BV-comOffice GmbH, Regensburg Mietvertrag Kopiergerät, CCD Display und Kopierpapier Miete und Materialkosten in Höhe von 3.643,22 EUR
Autohaus König, Selb Mietauto Seat Ibiza Mietzins für den Zeitraum 20.02.17 bis 02.03.17 in Höhe von 218,90 EUR
Leidl Nutzfahrzeugservice GmbH, Hof Mietauto IVECO Daily Mietzins Zeitraum 28.04.17-06.06.17 in Höhe von 3.156,75 EUR
Martin Reichenberger, Fichtelberg Garage Garagenmietzins für August und September 2017 in Höhe von 360 EUR
Vorwerk Deutschland Stiftung GmbH & Co. KG, Wuppertal Akkusauger VC 100, Glanz-Schnell Set, VK200 Schein- und Rein Set-U, Küchenmaschine Thermomix Kaufpreiszahlung in Höhe von 8.981,00 EUR (in Gesamtschuldnerischer Haftung mit der Mittäterin Anke Kiene)

Seit August 2017 war der Verurteilte mit seiner Lebensgefährtin ohne Wohnsitz. Deshalb mietete er sich unter Vortäuschung seiner Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit in verschiedenen Pensionen und Hotels ein. Entsprechend seiner Absicht bezahlte er die jeweils entstandenen Mietzinsen und verzehrten Speisen nicht.

 

Geschädigte (r) Zeitraum Schaden in EUR
Parkhotel Hagenbeck GmbH, Hamburg; Aufenthalt im Linder Park-Hotel Hagenbeck 05.08.17 bis 13.08.17 1.947,15
Hotel Fährhaus Ziehl, Geesthacht (ges. vertreten durch B-byu Handels und Hotelerie GmbH Hamburg) 24.08.17 bis 10.09.17 1.996,40
Gestüt Wiedenhof, Inhaber Jon Timm, Jesteburg 09.09.17 bis 22.09.17 758,00
Undeloher Hof, Inhaberin Inge Brunkhorst, Undeloh 18.09.17 bis 22.09.17 500,00
Schneider Gasthof zum Waldstein, Inhaberin Katrin Eberhardt, Zell 22.09.17 bis 01.10.17 486,70

Zur Sicherung etwaiger Ansprüche von Verletzten konnten bislang keine Vermögenswerte gesichert werden.

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung bei der Staatsanwaltschaft Hof geltend machen zu können bzw. um mitzuteilen, ob Sie Ihre Rechte bereits anderweitig durchgesetzt haben/​durchsetzen werden und diesbezüglich ggf. schon Maßnahmen ergriffen wurden.

Zur Geltendmachung bei der Staatsanwaltschaft Hof melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Zugang dieser Mitteilung unter Angabe des o.g. Aktenzeichens hier an.
Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos oder mit anliegendem Rückantwortschreiben möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer der bei Vollstreckung der Einziehung beigetriebenen Wertersatzbeträge.

Eine Auszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann nur dann erfolgen, wenn alle anderen Verletzten ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierüber werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.

Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, werden Sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.

Bitte beachten Sie auch die weiteren Erläuterungen im anliegenden Merkblatt.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen und nicht möglich, Auskünfte über etwaige Erfolgsaussichten des Entschädigungsverfahrens zu geben.

Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

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