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    Put

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    Alexas_Fotos (CC0), Pixabay

    Der Käufer einer Put-Option hat das Recht, innerhalb eines bestimmten Zeitraums – oder zu einem bestimmten Zeitpunkt – zum Beispiel eine Aktie zu einem vorher festgelegten Preis zu verkaufen.

    Der Verkäufer der Option (Stillhalter) ist verpflichtet, die Aktie zu diesem Preis zu kaufen. Der Käufer der Put-Option wettet also auf fallende Kurse, der Verkäufer geht nicht davon aus. Wenn die Kurse steigen, verliert der Käufer die gezahlte Optionsprämie, die gleichzeitig den Gewinn für den Verkäufer bedeutet. Fallen die Kurse, macht der Käufer der Put-Option dagegen Gewinn.

    Rechenbeispiel: Der Käufer erwirbt gegen eine Zahlung von 5 Euro das Recht, innerhalb der nächsten drei Monate eine Aktie, die gegenwärtig bei 100 Euro steht, zum Preis von 80 Euro zu verkaufen. Fällt der Kurs auf 50 Euro, nutzt der Besitzer die Option und macht 25 Euro Gewinn (80-50-5). Statt die Aktie für 50 Euro an der Börse zu verkaufen, verkauft er sie lieber seinem Vertragspartner für 80 Euro. Unter Berücksichtigung der Optionsprämie bleibt somit ein Gewinn von 25 Euro.

    Steigt die Aktie dagegen auf 150 Euro, ist die Optionsprämie verloren. Warum sollte er auch jemanden die Aktie für 80 Euro verkaufen, wenn er an der Börse 150 Euro bekommen kann? Bei diesem Beispiel macht der Käufer letztlich einen Gewinn, wenn der Kurs unter 75 Euro liegt. Liegt der Kurs zwischen 75 und 80 Euro, übt er die Option aus, damit der Verlust der gezahlten Optionsprämie durch den erzielten Kursgewinn verringert wird. Bei einem Kurs von 80 oder mehr übt der Käufer das Recht nicht aus und realisiert einen Verlust in Höhe der gezahlten Optionsprämie.

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