Staatsanwaltschaft OsnabrückBenachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der EinziehungsanordnungNZS 1240 Js 58857/20 Die Staatsanwaltschaft vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Amtsgericht Westerstede wegen Betrugs (Az. 41 Ds 525/21 (1241 AR 1231/20)) gegen Armelle Suzy Tsiba Dienandi. Diese ist rechtskräftig seit dem 27.04.2021. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen. Auf Grund dieser Entscheidung ist den Verletzten ein Anspruch entstanden, deer nun geltend gemacht werden kann. Es liegt folgender Sachverhalt zugrunde: In dem Vorhaben, die vereinbarten Kaufpreise zu kassieren, ohne die jeweiligs bestellten Gegenstände zu liefern, erstellten bislang nicht ermittelte Täter unter Verwendung der oben angegebenen Aliaspersonalie die Webseite www.angebot-shop.com auf der sie zum Schein Elektrogeräte zum Kauf anboten. Die Kaufpreise sollten auf das Konto DE56 1001 1001 2624 2238 08 bei der N26 Bank GmbH überwiesen werden. Diese Webseite diente allein zu Betrugszwecken. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:
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Diplom-Rechtspflegerin (FH) |
Staatsanwaltschaft Osnabrück


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23.08.2021