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Staatsanwaltschaft Köln

qimono / Pixabay

Staatsanwaltschaft Köln

Vollstreckungsverfahren gegen Göksel Onger
Tatvorwurf: Diebstahl u. a.
Mitteilung an Verletzte gemäß § 459i Abs. 1 StPO

951 Js 1341/​20 V

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Strafbefehl vom 27.01.2021 hat das Amtsgericht Köln – 528 Ds 653/​20 – hinsichtlich Göksel Onger die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 6.034,96 Euro angeordnet.

Die Entscheidung ist nunmehr rechtskräftig.

Über Ihre gesetzlich normierten Möglichkeiten, die Herausgabe bzw. Rückübertragung der eingezogenen Gegenstände zu erreichen bzw. eine Entschädigung in Höhe des Wertes des Taterlangten zu erlangen, möchte ich Sie hiermit in Kenntnis setzen.

Auf das anliegende Merkblatt, in welchem die verschiedenen Entschädigungsverfahren und die sich hieraus ergebenden Anforderungen für eine Befriedigung von Verletzten dargestellt sind, weise ich hin.

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