Start Politik Wirecard-Abschlussbericht nicht durch Verwaltungsgerichte überprüfbar – 23/21

Wirecard-Abschlussbericht nicht durch Verwaltungsgerichte überprüfbar – 23/21

331
Clker-Free-Vector-Images / Pixabay

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt, wonach Beschlüsse parlamentarischer Untersuchungsausschüsse einer verwaltungsgerichtlichen Kontrolle entzogen sind.

Dies ergibt sich aus dem Grundgesetz und verfolgt den Zweck, das parlamentarische Untersuchungsrecht und die Parlamentsautonomie von einer gerichtlichen Einwirkung freizuhalten. Der Antragsteller, ein ehemaliger Bilanzprüfer des Wirecard-Konzerns, kann daher seine namentliche Nennung in dem Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses nicht gerichtlich verhindern.

Beschluss vom 22. Juni 2021 – OVG 3 S 55/21 –

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein