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Staatsanwaltschaft Hildesheim

qimono / Pixabay

Staatsanwaltschaft Hildesheim

21 Js 28953/​18 VRs

Im Verfahren gegen Rumen Rumenov (geb. 18.09.1974) und Sevdalin Rumenov (geb. 01.08.1976) wurden Gegenstände sichergestellt, deren Herausgabe an die Eigentümer aufgrund deren Versterbens nicht möglich ist.

Etwaige Rechtsnachfolger können Ansprüche auf Herausgabe dieser Gegenstände unter Nachweis der Rechtsnachfolge binnen 3 Monaten nach Veröffentlichung bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim geltend machen.

Es handelt sich um folgende Gegenstände:

1 Handy IPhone mit Ladegerät

1 Handy „asus“

1 Tablet in schwarzer Lederhülle

4 Handy Nokia

1 Handy LG

1 Handy „IPRO“

1 Handy „danew“

1 Handy „freeman“

1 Handy „asus“

1 Handy Samsung

1 Handy „IPRO“

1 Handy Samsung mit Schutzhülle

2 x SIM-Karte

1 Notebook acer (defekt)

Speicherkarte

3 SIM-Kartenverpackung

5 USB-Sticks (1 USB-Stick, 1 USB-Stick, silber, 1 USB-Stick schwarz, 1 USB-Stick Intenso rot, 1 USB Stick, silber)

1 Mobiltelefon Acer, schwarz

1 Mobiltelefon iPhone, schwarz

1 SIM-Karte E 2

1 Handy Samsung, silber

1 Mobiltelefon Acer, 1 Mobiltelefon IPhone, 1 Handy Samsung

 

Künnemann, Erste Staatsanwältin

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