Staatsanwaltschaft HalleBenachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der EinziehungsanordnungStrafvollstreckungssache gegen Steven Portleroi 177 Js 24201/15 VRs Mit Urteil vom 11.12.2020 hat das Landgericht Halle -3 KLs 177 Js 24201/15- die Einziehung des Wertersatzes in Höhe von insgesamt 3.408,54 € angeordnet. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen. Auf Grund dieser Entscheidung ist den Geschädigten oder deren Rechtsnachfolgern ein Anspruch auf Auskehrung eines Betrages in Höhe von insgesamt 3.408,54 € entstanden, den diese nun in der jeweiligen Höhe ihres im o. g. Urteil festgestellten Schadens geltend machen können. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf: Sollten Sie bereits im Ermittlungsverfahren Ansprüche angemeldet haben, hat diese Anmeldung weiterhin Bestand. Gegebenenfalls ist eine ergänzende Anmeldung möglich. Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.
Halle (Saale), 09.04.2021 Schulz |
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13.04.2021