Staatsanwaltschaft HalleBenachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der EinziehungsanordnungStrafvollstreckungssache gegen Jasmin Böttger 235 Js 38809/20 VRs Mit Strafbefehl vom 13.11.2020 hat das Amtsgericht Halle (Saale) – 322 Cs 235 Js 38809/20 – die Einziehung des Wertersatzes in Höhe von insgesamt 42,00 € angeordnet. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen. Auf Grund dieser Entscheidung ist den Geschädigten oder deren Rechtsnachfolgern ein Anspruch auf Auskehrung eines Betrages in Höhe von insgesamt 42,00 € entstanden, den diese nun in der jeweiligen Höhe ihres im o.g. Urteil festgestellten Schadens geltend machen können. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf: Sollten Sie bereits im Ermittlungsverfahren Ansprüche angemeldet haben, hat diese Anmeldung weiterhin Bestand. Gegebenenfalls ist eine ergänzende Anmeldung möglich. Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.
Halle (Saale), 22.03.2021 Schulz |
Staatsanwaltschaft Halle


qimono (CC0), Pixabay