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Anlegerdesaster – LHI Flugzeugturbinenfonds Dritte GmbH & Co. geschlossene Investment-KG
Anlagebetrug - die FMA Österreich warnt!

Anlegerdesaster – LHI Flugzeugturbinenfonds Dritte GmbH & Co. geschlossene Investment-KG

geralt (CC0), Pixabay

Solch ein Millionenverlust  innerhalb nur eines Jahres sollte die Anleger dann doch bitte aufschrecken. Dieser beträgt hier immerhin über 3,7 Millionen Euro.

LHI Flugzeugturbinenfonds Dritte GmbH & Co. geschlossene Investment-KG

Pullach i. Isartal

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Lagebericht zum 31. Dezember 2019

Abkürzungsverzeichnis

LHI Flugzeugturbinenfonds III KG (0008)

AIF Alternativer Investmentfonds
BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
BDL Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft
BIP Bruttoinlandsprodukt
CACEIS CACEIS Bank S.A., Germany Branch
ESMA European Securities and Markets Authority – Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde
eurostat Statistisches Amt der Europäischen Union
GK Gesamtkapital
IATA International Air Transport Association
InstitutsVergV Institutsvergütungsverordnung
KAGB Kapitalanlagegesetzbuch
KAMaRisk Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Kapitalverwaltungsgesellschaften
KARBV Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung
Komplementär KITANO Verwaltung GmbH
LHI LHI Leasing GmbH
LHI CM LHI Capital Management GmbH
LHI KVG LHI Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH
n.n. nicht nachweisbar
NAV Net-Asset-Value
NIW Netto-Inventarwert
TW III LHI Flugzeugturbinenfonds Dritte GmbH & Co. geschlossene Investment-KG
VKW Verkehrswert

Hinweis: Beträge, die nicht dem Jahresabschluss zu entnehmen sind, werden im Lagebericht mit dem Stichtagskurs 1 EUR = 1,1234 USD (Europäische Zentralbank) umgerechnet, dargestellt.

1 Tätigkeitsbericht

1.1 Geschäftsmodell der Gesellschaft

Die LHI Flugzeugturbinenfonds Dritte GmbH & Co. geschlossene Investment KG – nachfolgend Gesellschaft oder AIF genannt – ist gemäß KAGB ein geschlossener Spezial-AIF mit Sitz in Pullach im Isartal, der sich an semi-professionelle und professionelle Investoren richtet.

Das Festkapital beträgt zum Stichtag 12,8 Mio. USD.

Unternehmensgegenstand der Gesellschaft ist die Anlage und Verwaltung der Mittel der Gesellschaft nach einer festgelegten Anlagestrategie gemäß den Anlagebedingungen der Gesellschaft in ihrer jeweils gültigen Fassung zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage nach §§ 273 bis 277 und 285 bis 292 KAGB zum Nutzen der Anleger.

Die Vertriebserlaubnis wurde von der BaFin mit Schreiben vom 16.06.2015 erteilt.

Mit Gesellschafterbeschluss vom 20.12.2019 wurde die Laufzeit des AIF vom 31.12.2019 auf den 31.12.2021 verlängert.

1.2 Anlageziele und Anlagestrategie

Anlageziel- und Strategie des AIF ist der Erwerb einer Flugzeugturbine des Typs GE 90 sowie deren langfristige Vermietung.

Die Zielgrößen des AIF lauten wie folgt:

Eigenkapitalquote
in %
Fremdkapitalquote
in %
IRR p.a. vor Steuern auf Investorenebene
in %
Investitionsvolumen
in TUSD
ca. 57 ca. 43 5,1 * 22.454

* nach geplanter Veräußerung der Turbine Anfang 2020

Der Anlagestrategie folgend, ist die Gesellschaft zum 31.12.2019 in folgende Sachwerte investiert:

Objekt Seriennummer (ESN) Mieter
TW III Flugzeugturbine 906-213 Emirates Airlines

Emirates ist allen seinen Mietzahlungsverpflichtungen vertragsgemäß nachgekommen. Die ursprünglich für den 28.12.2019 vorgesehene Rückgabe des Triebwerks ist erst am 13.01.2020 erfolgt, so dass der Mietvertrag bis zu diesem Datum formal Bestand hatte.

Mit Abschluss des Verkaufsprozesses des Triebwerks soll noch in 2020 die Liquidation des AIF eingeleitet werden (sofern das Schiedsgerichtsverfahren bis dahin abgeschlossen ist – siehe Nachtragsbericht).

1.3 Fremdverwaltungsvereinbarung und sonstige Verträge

Die LHI KVG ist die externe Kapitalverwaltungsgesellschaft der Gesellschaft, in dieser Funktion hat Sie u.a. die Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen und Bestimmungen insbesondere des KAGB sicherzustellen.

Der Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen dem AIF und der LHI KVG wurde mit unbefristeter Laufzeit geschlossen und ist erstmals zum 31.12.2019, jeweils zum Quartalsende, kündbar gewesen. Eine Kündigung hat bislang nicht stattgefunden. Für die Haftungsregelungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Im Rahmen der kollektiven Vermögensverwaltung werden von der LHI KVG die Portfolioverwaltung inklusive Assetmanagement sowie das Risiko- und Liquiditätsmanagement des AIF übernommen.

Für die Beschaffung und den späteren Verkauf von Objekten ist das Transaktionsmanagement der LHI KVG verantwortlich. Zu den Aufgaben, die die Portfolioverwaltung für den AIF wahrnimmt, zählen u. a. die kaufmännische Bewirtschaftung, das umfassende Vertragsmanagement, die Beauftragung und Überwachung externer Dienstleister bzw. ausgelagerter Tätigkeiten, sowie das operative Risiko- und Liquiditätsmanagement. Insbesondere in letzterer Funktion wird die Wahrnehmung dieser Aufgaben durch ein von der Portfolioverwaltung unabhängiges Risikocontrolling überwacht. Im Zusammenspiel dieser Funktionen soll die LHI KVG auf eine Optimierung des wirtschaftlichen Ergebnisses der Gesellschaft hinwirken.

Zu den an die LHI ausgelagerten Tätigkeiten zählen Buchhaltung und Controlling der LHI KVG, Fondsbuchhaltung, Compliancefunktion, Interne Revision, IT-Dienstleistungen, Meldewesen, Datenschutz und Geldwäschefunktion.

Darüber hinaus übernimmt die LHI Dienstleistungen wie z.B. das Steuermanagement und allgemeine Verwaltungsdienste.

Die Investorenbetreuung ist an die LHI CM ausgelagert. Die Kommunikation zu den Anlegern erfolgt auf Weisung der LHI KVG.

Die laufende Überwachung aller in diesem Zusammenhang stehender Tätigkeiten ist von der LHI KVG persönlich zu erbringen, d.h. sie ist nicht auf fremde Dritte übertragbar.

Ferner hat die LHI KVG die Bewertung der Flugzeugturbinen an externe Bewerter vergeben (Dr. Stuart Hatcher – IBA Group Ltd. und Christopher P. Wills – CIRIUM (Ascend Fligthglobal Advisory Service – Part of Reed Business Information Ltd.)).

Mit der Verwahrstellenfunktion wurde die CACEIS beauftragt. Die Aufgabenverteilung wurde zwischen der LHI KVG und der CACEIS im Rahmen eines Verwahrstellenvertrages geregelt. Über ein Service Level Agreement zwischen der LHI KVG, der CACEIS und dem AIF sind die Zuständigkeiten, Rechte und Pflichten zwischen den drei Parteien fixiert worden.

Auf Ebene des AIF sind im Geschäftsjahr 2019 unter Berücksichtigung der ggf. nicht abzugsfähigen Vorsteuer folgende Kosten angefallen:

Vergütungsart Vertragspartner Vergütung 2019
in TUSD
Geschäftsführungsvergütung LHI Gruppe 12,8
TW III Haftungsvergütung Komplementär LHI Gruppe 7,5
Managementvergütung LHI Gruppe 89,8
Honorar für Bundesbankmeldung LHI Gruppe 1,5
Summe 111,6

Grundlage der hier dargestellten Vergütungen sind jeweils vereinbarte Fixbeträge bzw. %-Sätze auf jeweils vertraglich festgelegte Bemessungsgrundlagen wie z.B. die Investitionssumme oder das Kommanditkapital.

2 Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen im Berichtsjahr

Am 31. Januar 2020 hat eurostat seine Schnellschätzung zur wirtschaftlichen Entwicklung in der Europäischen Union (EU28) aktualisiert und für das Jahr 2019 eine Steigerung des BIP in Höhe von 1,4 % bekannt gegeben. Gemäß statistischem Bundesamt ist das deutsche BIP im gleichen Zeitraum um 0,6 % gestiegen. Dabei wurde die Wirtschaftsleistung im Jahresdurchschnitt 2019 von 45,3 Millionen Erwerbstätigen erbracht, das waren rund 400 000 Personen oder 0,9 % mehr als ein Jahr zuvor.

Neben dem konjunkturellen Umfeld hat auch die Zinsentwicklung maßgeblichen Einfluss auf die Investitionsentscheidungen von Unternehmen bzw. Anlegern. Laut der „Long-term interest statistics for EU Member States“, die von der Europäischen Zentralbank geführt wird, sank die Rendite öffentlicher deutscher Anleihen bis August 2019 kontinuierlich auf einen Tiefpunkt von – 0,65 % p.a. und stieg dann wieder an. Im Dezember 2019 betrug der Wert – 0,30 % p.a. gegenüber dem Vorjahreswert von + 0,19 % p.a.

Luftfahrt

Auch im Jahr 2019 ist die Nachfrage nach Luftverkehr weiterhin gewachsen. Mit 4,2% im globalen Passagierverkehr hat sich das Wachstum gegenüber dem Vorjahr (+6,5%) aber leicht abgeschwächt. Der mit Abstand größte Luftverkehrsmarkt ist mit 39% weiterhin der Verkehr von, nach und innerhalb Asiens. Dahinter folgen die Verkehre von, nach und innerhalb Europas (29%) bzw. Nordamerikas (26%).

Das weltweite Passagieraufkommen an den Flughäfen ist in 2019 um 3,0% gestiegen. Hier wies der afrikanische Kontinent mit einem Wachstum von 6,0% eine weit überdurchschnittliche Quote auf. Während das Wachstum in Europa mit 3,3% auch überdurchschnittlich war verzeichnete Deutschland mit 1,5% Wachstum den niedrigsten Wert aller Regionen. Im Jahr 2018 betrug das Wachstum an deutschen Flughäfen immerhin noch 4,1%. Wesentliche Gründe für diese Entwicklung waren die abnehmende Dynamik der deutschen Wirtschaft, die Bereinigung von Überkapazitäten durch die Fluggesellschaften sowie darüber hinaus eine verstärkte Wahrnehmung alternativer Verkehrsangebote.

Trotz der weiterhin steigenden Nachfrage nach Luftverkehrsleistungen steht die Branche vor großen Herausforderungen. Ziel der Luftverkehrsbranche sollte es sein, gemeinsam mit der europäischen Politik Fortschritte bei der Herstellung und Markteinführung von regenerativen Kraftstoffen zu machen, um das CO 2-neutrale Fliegen zu ermöglichen.

Die Verbreitung des neuen Coronavirus und die damit verbundenen Einschränkungen im Luftverkehr stellen eine weitere Unsicherheit für die Luftverkehrsbranche weltweit dar.

2.2 Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft im Berichtsjahr

Die Mietraten wurden durch den Mieter pünktlich und in der vereinbarten Höhe bezahlt. Auch die Bedienung des Kapitaldienstes erfolgte im Geschäftsjahr 2019 gemäß den vertraglichen Vereinbarungen. Gemäß dem abgeschlossenen Darlehensvertrag ist der AIF verpflichtet zum Stichtag 28.02. und 31.08. jeweils eine DSCR-Berechnung sowie eine LTV-Kennzahlenermittlung durchzuführen. Zum 28.02.2019 und 31.08.2019 waren die Vorgaben der Bank – wie im Vorjahr – erfüllt.

Die Ausschüttung an die Investoren für das Geschäftsjahr 2018 betrug 800 TUSD und erfolgte im April 2019. Die Ausschüttung übertraf die Prognose um 0,25 % (prognostiziert wurden 6,0 %).

Die ursprünglichen Planungsrechnungen sahen einen Verkauf des Triebwerkes zum 31.12.2019 vor. Trotz vielfältiger Verkaufsbemühungen der beauftragten Unternehmen GECAS und Air Partner lag bis zu diesem Datum kein Kaufvertrag und auch kein belastbares Kaufangebot für die Flugzeugturbine vor. Um eine bestmögliche Verwertung des Triebwerks im Sinne des AIF zu erreichen wurden der Darlehensvertrag und der Vertrag mit der Restwertversicherung bis zum 28.03.2020 verlängert. Im Verlauf des ersten Quartals 2020 zeichnete sich bereits die Coronakrise ab, so dass sehr schnell klar wurde, dass ein Verkauf des Triebwerkes kurzfristig nicht mehr umsetzbar sein wird. Die Geschäftsführung hat deshalb der Restwertversicherung und der finanzierenden Bank mitgeteilt, dass die Restwertversicherung in Anspruch genommen wird. Die Versicherungspolice sieht einen garantierten Restwert von 17,3 Mio. USD vor, der auch dann von der Versicherung zu zahlen ist, wenn bis zum Ablauf des Versicherungsvertrages kein Käufer gefunden werden konnte (vgl. dazu auch Nachtragsbericht).

2.3 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage im Berichtsjahr

2.3.1 Ertragslage

Bis zur Verwertung der Turbine bzw. dem Auslaufen des Mietvertrages wird bzw. wurde die Ertragslage der Gesellschaft im Wesentlichen von den erzielten Mieterträgen sowie den Ergebnissen aus Neubewertung geprägt. Die Mietraten wurden im Berichtsjahr fristgerecht und in vertraglich vereinbarter Höhe geleistet.

Laut abgeschlossenem Mietvertrag war der Mieter verpflichtet, alle Inspektionen, Wartungsarbeiten, Instandsetzungen sowie den Austausch von Komponenten während der Vertragslaufzeit auf eigene Kosten durchzuführen (nach Rückgabe erfolgte vertragsgemäß ein Ausgleich zwischen dem technischen Zustand und der vertraglich geschuldeten Rückgabekondition). Nach den uns vorliegenden Informationen ist der Mieter diesen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachgekommen.

Zum Rückgabetermin wurde das Triebwerk generalüberholt. Die Kosten für diese Generalüberholungen sind nach bestimmten Maßgaben zwischen Mieter und Vermieter aufzuteilen. In diesem Zusammenhang hat Emirates eine Ausgleichszahlung, in Höhe von 999.214 USD, vom AIF gefordert. In der Bilanz zum 31.12.2020 wurde eine entsprechende Rückstellung gebildet (vgl. dazu auch Nachtragsbericht).

In der nachfolgenden Tabelle sind das Ergebnis sowie die Mieterträge der Gesellschaft dargestellt:

Mieterträge
in TUSD
2019 2018
TW III 1.836 1.851

Neben den unter Punkt 1.3 aufgeführten Vergütungen bestanden die Aufwendungen im Wesentlichen aus Zinsen der Fremdfinanzierung in Höhe von 259 TUSD (Vorjahr: 278 TUSD) sowie sonstigen Aufwendungen in Höhe von insgesamt 484 TUSD (Vorjahr: 448 TUSD).

Jahresergebnis
in TUSD
2019 2018
TW III -4.010 1.158

Das dargestellte Jahresergebnis beinhaltet auch unrealisierte Ergebnisanteile aus den jährlich vorzunehmenden Neubewertungen der Turbine.

2.3.2 Finanzlage

2.3.2.1 Kapitalstruktur

Die Finanzierung der Turbine erfolgte durch das Kommanditkapital der Investoren sowie ein Darlehen der Sumitomo Mitsui Banking Corporation, Brussels Branch, über 9.500 TUSD.

Zum 31.12.2019 stellt sich die Kapitalstruktur wie folgt dar:

Feste Kapitaleinlage
in TUSD
davon eingefordert
in TUSD
31.12.2019 31.12.2018 31.12.2019 31.12.2018
TW III 12.800 12.800 12.800 12.800
Bankdarlehen
in TUSD
31.12.2019 31.12.2018
TW III 6.800 7.409

Im Berichtszeitraum wurden keine Geschäfte i.S.d. Artikel 3 Nr. 11 bzw. Nr. 18 der Verordnung (EU) 2015/2365 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und der Weiterverwendung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012, d.h. Wertpapierfinanzierungsgeschäfte oder Gesamtrendite-Swaps, abgeschlossen.

2.3.2.2 Investitionen und Desinvestitionen

Im Geschäftsjahr 2019 fanden weder Investitionen noch Desinvestitionen statt.

2.3.2.3 Liquidität

Im Rahmen der Meldungen gem. § 35 KAGB an die BaFin zum Stichtag 31.12.2019 wurden folgende liquiden Mittel für das Gesamtportfolio ausgewiesen:

Freie Liquidität 31.12.2019
in TUSD
Freie Liquidität 31.12.2018
in TUSD
TW III -73 1.174

Die negative Liquidität resultiert insbesondere aus der Stichtagsbetrachtung. Liquiditätsengpässe sind jedoch nicht gegeben, da das Bankdarlehen und die Restwertversicherung einvernehmlich bis zum 28.03.2020 verlängert wurde. Die Restwertversicherung hat inzwischen auch einen Betrag i.H.v. 15,3 Mio. USD an die Fondsgesellschaft ausbezahlt. Erst nach Erhalt dieser Zahlung war das Darlehen an die finanzierende Bank zu begleichen.

Die Gesellschaft hat ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber Dritten im Geschäftsjahr 2019 erfüllt. Zu den wesentlichen Veränderungen der Finanzlage, die sich nach dem Bilanzstichtag ergeben haben, verweisen wir auf den Nachtragsbericht.

2.3.3 Vermögenslage

Die Vermögenslage des AIF wird wesentlich von der Wertentwicklung der Vermögensgegenstände geprägt, die sich direkt oder indirekt in seinem Besitz befinden. Gemäß den Vorgaben des KAGB bzw. der KARBV ist jährlich der VKW dieser Vermögensgegenstände zu bestimmen.

Der wesentliche Vermögensgegenstand des AIF ist die Turbine vom Typ GE 90-115B SP mit der Seriennummer 906-213. Für diese Turbine wurden regelmäßig zwei Gutachten zur Bestimmung der aktuellen Marktwerte in Auftrag gegeben. Auf dieser Basis wurde der VKW der Turbine grundsätzlich als arithmetisches Mittel der beiden Gutachterwerte bestimmt. Nach Ansicht der Gesellschaft weichen die in den Gutachten angegebenen Marktwerte deutlich von den derzeit tatsächlich erzielbaren Verkaufserlösen ab. Die Bewertungsrichtlinie der LHI KVG sieht für einen solchen Fall vor, dass sachverhaltsindividuell darüber zu entscheiden ist, wie ein sachgerechter Verkehrswert zu bestimmen ist. In diesem Fall wurde folgendes Vorgehen gewählt:

Als Verkehrswert wurde der im Vertrag mit der Restwertversicherung vereinbarte Garantiebetrag angesetzt, da bis zum Bilanzstichtag die Flugzeugturbine trotz vielfältiger Bemühungen der beauftragten Unternehmen nicht veräußert werden konnte und auch kein belastbares Kaufpreisangebot vorlag.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Wertentwicklung des Vermögensgegenstandes im abgelaufenen Geschäftsjahr.

VKW 31.12.2019
in TUSD
VKW 31.12.2018
in TUSD
17.300 21.095

KAGB bzw. KARBV sehen zu dem vor, dass auf Basis der VKW der NIW des AIF zu bestimmen ist. Zur Bestimmung des NIW legt die LHI KVG die in § 9 KARBV angegebene Vermögensübersicht als Berechnungsschema zugrunde. Dabei werden die Verbindlichkeiten des AIF, wie gesetzlich vorgeschrieben, mit ihrem Nominalwert in Anrechnung gebracht. Gleiches gilt für die sonstigen Vermögensgegenstände, sofern dieser Wertansatz unter wirtschaftlichen Aspekten als sinnvoll und sachgerecht erachtet werden kann. Sollte im Einzelfall von dieser Regel abgewichen werden, wird eine alternative Bewertung vorgenommen. Diese Bewertung hat angemessen zu sein und ihre Anwendung ist nachvollziehbar zu dokumentieren. Die nachfolgende Tabelle gibt Aufschluss über die Entwicklung des NIW im abgelaufenen Geschäftsjahr.

NIW 31.12.2019
in TUSD
NIW 31.12.2018
in TUSD
TW III 10.427 15.238

Die Veränderung des NIW resultiert im Wesentlichen aus dem niedrigeren VKW der Flugzeugturbine und aus der von Emirates geltend gemachten Ausgleichszahlung für die Generalüberholungen des Triebwerks. Kleinere Veränderungen des NIW haben sich zudem aus Tilgungen auf das Fremdkapital, Abschreibungen von Anschaffungsnebenkosten und durch die Auflösung der Abgrenzung der Prämienkosten für die Restwertversicherung ergeben.

Der Wert der Vermögensgegenstände (Turbine), die schwer zu liquidieren sind, beläuft sich beim AIF zum 31.12.2019 auf 17.300 TUSD (Vorjahr: 21.239 TUSD), was einer Quote von 93,60 % (Vorjahr: 92,48 %) am Gesamtvermögen entspricht. Vermögensgegenstände i.S. § 300 Absatz 1 Nr. 1 KAGB, die schwer zu liquidieren sind und für die deshalb besondere Regelungen gelten, bestehen zum Abschlussstichtag nicht.

2.4 Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Die Steuerung der Gesellschaft erfolgte im abgelaufenen Geschäftsjahr ausschließlich auf Basis finanzieller Leistungsindikatoren.

Bei Auflage des AIFs wurde eine Prognoserechnung erstellt. Die Steuerung der Gesellschaft erfolgt im Wesentlichen durch einen Soll-Ist-Vergleich mit der Prognoserechnung.

Im Verlauf des abgelaufenen Geschäftsjahres hat der Soll-Ist-Abgleich keine Auffälligkeiten gezeigt. Abweichungen haben sich erst zum Jahresultimo ergeben. Wesentliche Faktoren waren hierbei die Verzögerungen im Verkaufsprozess, bzw. die Abweichungen beim Verkaufserlös, sowie die von Emirates geforderte Ausgleichszahlung im Zusammenhang mit Generalüberholungen des Triebwerks.

Die Risiko- und Liquiditätssituation des AIF wird mittels Limiten überwacht. Zudem wird das Liquiditätsrisiko auf Basis einer detaillierten Liquiditätsplanung gesteuert. Limitüberschreitungen wurden zu den Berichtsstichtagen nicht festgestellt. Die Anzahl der umlaufenden Anteile beträgt zum Stichtag 31.12.2019: 11.394 (Anteilswert: 814,62 EUR).

2.5 Gesamtaussage zur Ertrags-, Finanz-, und Vermögenslage

Die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des AIFs ist insgesamt geordnet.

3 Nachtragsbericht

Im Zusammenhang mit von Emirates durchgeführten Generalüberholungen des Triebwerks hat Emirates vom AIF eine Ausgleichszahlung in Höhe von 999.214 USD gefordert. Im ersten Quartal 2020 hat der AIF den Gutachter IBA beauftragt, die Richtigkeit der Ausgleichzahlungsberechnung zu überprüfen. IBA hat die Richtigkeit der Berechnung bestätigt, so dass der AIF im April 2020 die Zahlung an Emirates geleistet hat.

Ebenfalls im ersten Quartal 2020 wurde die Dynamik der Corona-Krise weltweit spürbar. Die Luftfahrtbranche ist von den damit verbundenen Restriktionen, wie z.B. Einschränkungen bei der Reisefreiheit, in besonderem Maße betroffen. Um einen zügigen Verkauf des Triebwerks zu gewährleisten und den AIF keinen weiteren „coronainduzierten“ Risiken auszusetzen, hat der AIF in 2020 die abgeschlossene Restwertversicherung in Anspruch genommen. Dieses u.a. auch deswegen, weil trotz intensiver Bemühungen kein Käufer gefunden werden konnte, der einen Kaufpreis über dem Restwertversicherungsbetrag gezahlt hätte.

Anfang April hat die Restwertversicherung einen Betrag von 15,27 Mio. USD an den AIF ausbezahlt. Dieser Betrag wurde u.a. dazu genutzt, die Bankverbindlichkeiten in Höhe von 6,8 Mio. USD an die finanzierende Bank vollständig zurückzuführen und die mietvertraglich geschuldete Ausgleichszahlung an Emirates in Höhe von ca. 1 Mio. USD zu begleichen.

Der im Versicherungsvertrag festgelegte Kaufpreis beträgt 17,3 Mio. USD. Wenn die Versicherung nun in einem ersten Schritt „nur“ ca. 15,3 Mio. USD geleistet hat, so liegt dies daran, dass sie Ansprüche des AIF in Höhe von insgesamt 4 Mio. USD bestreitet. Aus Sicht der Geschäftsführung des AIF, der vom AIF beauftragten Anwälte, sowie des gemeinsamen Gutachters IBA greift die von der Restwertversicherung vorgebrachte Argumentation nicht. Sie sind alle der Auffassung, dass der AIF Anspruch auf die Zahlung des vertraglich vereinbarten Betrages in Höhe von 17,3 Mio. USD hat.

Aus diesem Grund wirkt die Geschäftsführung des AIF nun darauf hin, dass über den strittigen Betrag in einem sogenannten Schiedsgerichtsverfahren entschieden wird. Das Schiedsgerichtsverfahren kann sowohl durch die Versicherung als auch durch den AIF eingeleitet werden. Der AIF hat seine Gesellschafter über die Einleitung dieses Verfahrens abstimmen lassen. Die Gesellschafter haben am 14.05.2020 der Durchführung des Verfahrens zugestimmt.

Zum Aufstellungszeitpunkt ist die Liquiditätssituation der Gesellschaft geordnet.

4 Risikobericht

4.1 Risikomanagement

Die Gesellschaft ist aufbau- und ablauforganisatorisch in das Risikomanagement der LHI KVG integriert. In dieser Funktion hat die LHI KVG verschiedene Gesetze und aufsichtsrechtliche Anforderungen zu erfüllen. Dabei stecken das KAGB, die Delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 sowie die KAMaRisk den Rahmen für die Ausgestaltung eines Risikomanagement-Systems ab. Die Kernanforderungen der verschiedenen Regelwerke sind dabei sehr ähnlich (Funktionstrennung etc.), allerdings werden die Begrifflichkeiten oft unterschiedlich verwendet. Bzgl. der Begrifflichkeiten orientiert sich die LHI KVG an den KAMaRisk. Dort heißt es:

„Das Risikomanagement-System stellt die Gesamtheit aller Maßnahmen zur Erfassung, Messung, Steuerung, Überwachung und Kommunikation von Risiken (Risikocontrolling und Risikosteuerung) dar. Das Risikomanagement-System ist nicht als abschließende Organisationseinheit aufzufassen, sondern als Gesamtheit von umfangreichen formalen Strukturen und Prozessen zu verstehen. Aufbau- und ablauforganisatorisch können sich Risikocontrolling- und Risikosteuerungsprozesse auf diverse Einheiten erstrecken […]“

Die Delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 fordert in Art. 39 eine „unabhängige Risikomanagementfunktion“ und ordnet dieser Funktion diverse Aufgaben zu. In der LHI KVG werden diese Aufgaben von dem Bereich „Risikocontrolling“ wahrgenommen. Das Risikocontrolling ist von der Portfolioverwaltung organisatorisch, hierarchisch und funktional unabhängig. Diese strenge Funktionstrennung setzt sich bis in die Geschäftsführungsebene fort.

Ablauforganisatorisch ist die Portfolioverwaltung für die operative Bewirtschaftung des AIF, bzw. des Gesellschaftsvermögens verantwortlich, d. h. zum Beispiel für die Fondskonzeption, den An- und Verkauf von Vermögensgegenständen oder die Fondsverwaltung (inkl. Liquiditätsmanagement). Das Risikocontrolling nimmt die Überwachungsfunktion (Strategien, Limite), die Bewertung und die Risikoquantifizierung war.

Der Informationsaustausch zwischen Portfolioverwaltung und Risikocontrolling erfolgt u.a. im Rahmen eines Risikosteuerungskreises. Dieses Gremium tagt ca. alle 3 Monate, um einen regelmäßigen Austausch über risikorelevante Entwicklungen in einzelnen AIFs sicher zu stellen und dabei ein gemeinsames und einheitliches Risikoverständnis zu fördern.

Im Kontext der Anlageziele und der Anlagestrategie eines verwalteten AIFs besteht die Kernaufgabe des Risikomanagement-Systems darin, sämtliche Risiken, die für die jeweilige Anlagestrategie des verwalteten AIFs wesentlich sind, zu identifizieren, zu messen, zu bewerten, zu überwachen und zu steuern.

Die diversen rechtlichen Vorgaben sehen vor, dass bei der Risikoberichterstattung über einen AIF die Kategorien Markt-, Adressenausfall-, Liquiditäts-, operationelle und sonstige Risiken zu unterscheiden sind. Da diese Kategorisierung für die Berichterstattung über ein Sachwertinvestment nur bedingt geeignet ist, wird zunächst dargestellt, wie die Zuordnung der Einzelrisiken zu den Kategorien vorgenommen wurde, um dann auf Basis dieser Struktur über die aktuelle Risikosituation des AIF zu berichten.

Asset-spezifische Risiken Marktrisiken Adressenausfallrisiken Liquiditätsrisiken
Mietmarktrisiken Verwertungsrisiken Kreditrisiken Zahlungsunfähigkeitsrisiken
Mietenausfallrisiken Inflationsrisiken Emittentenrisiken (strukturelle) Liquidierungsrisiken
Zinsänderungsrisiken Dienstleisterausfallrisiken Refinanzierungsrisiken
Währungsrisiken Kontrahentenrisiken (Derivate)
Asset-spezifische Risiken Operationelle Risiken Sonstige Risiken Produkt spezifische Risiken
Mietmarktrisiken Betriebsrisiken Politische Risiken Leverage Risiken
Mietenausfallrisiken Managementrisiken Katastrophenrisiken Individuelle Anlegerrisiken
Rechtsstreitigkeitsrisken Covenantsrisiken

Durch die weltweite Ausbreitung des Corona-Virus werden sich aller Voraussicht nach tiefgreifende gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen ergeben. Aufgrund der Dynamik der aktuellen Entwicklungen hat die LHI KVG ihre Überwachungs- und Steuerungsmaßnahmen hinsichtlich der einzelnen für die Gesellschaft identifizierten Risiken deutlich erhöht. Dabei kommen sowohl die im Rahmen der implementierten Risikoorganisation bereits existierende Instrumente, als auch individuell auf die Situation angepasste Maßnahmen zum Einsatz.

4.1.1 Asset-Spezifische Risiken

Im abgeschlossenen Geschäftsjahr haben die Vertragspartner (Mieter, Dienstleister, etc.) alle ihre Verpflichtungen gegenüber dem AIF im Wesentlichen erfüllt. Auf Grund der Coronakrise sind der Flugverkehr und damit auch die verbundenen Märkte für Passagier-Flugzeuge und Turbinen quasi zum Erliegen gekommen. Die Geschäftsführung des AIF hat sich daher entschlossen, die Restwertversicherung in Anspruch zu nehmen (vgl. dazu Nachtragsbericht).

4.1.2 Marktrisiken

Innerhalb des AIF erfolgen die wesentlichen Zahlungsströme (Kapitaldienst, Ausschüttungen etc.) in einheitlicher Währung, so dass Währungsrisiken von untergeordneter Bedeutung sind. Gleiches gilt für Zinsänderungsrisiken aus Finanzierungsinkongruenzen, da die Kreditaufnahme innerhalb der AIF-Struktur langfristig vorgenommen wurde.

4.1.3 Adressenausfallrisiken

Im Berichtsjahr sind alle Vertragspartner (z.B. Mieter/Nutzer, Dienstleister) ihren Verpflichtungen nachgekommen. Für alle zentralen Vertragspartner des AIF werden regelmäßig bzw. bedarfsorientiert Bonitätsauskünfte u. ä. Informationen eingeholt. Unter Auswertung aller uns zur Verfügung stehenden Informationen haben wir derzeit keine konkreten Hinweise darauf, dass Adressenausfallrisken schlagend werden könnten.

4.1.4 Liquiditätsrisiken

Der AIF hat im Geschäftsjahr alle seine finanziellen Verpflichtungen gegenüber fremden Dritten fristgerecht erfüllt. Ein Liquiditätsrisiko im Sinne eines Zahlungsunfähigkeitsrisikos besteht aktuell nicht. Ähnliches gilt für die Refinanzierungsrisiken, da der AIF inzwischen seine bestehenden Finanzierungsverpflichtungen vollständig zurückgeführt hat. Liquiditätsrisiken aus einer Rücknahmeverpflichtung von Anteilen bestehen nicht, da solche Rücknahmen im Gesellschaftsvertrag nicht vorgesehen sind.

4.1.5 Operationelle Risiken

Im Geschäftsjahr sind keine operationellen Risiken schlagend geworden. Die Asset-spezifischen-Risiken wurden weitgehend auf eine Restwertversicherung mitigiert. Diese bestreitet nun den Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises in voller Höhe, so dass daraus ein operationelles Risiko erwachsen könnte (vgl. Nachtragsbericht).

4.1.6 Sonstige Risiken

Im Geschäftsjahr sind keine sonstigen Risiken (politische oder Katastrophenrisiken) eingetreten. Die in 2020 ausgebrochene Coronapandemie hat zwar die Luftfahrtbranche hart getroffen, diese wird allerdings keine Auswirkungen mehr auf den AIF haben, da der Verkauf der Turbine bereits erfolgt ist (vgl. Nachtragsbericht).

4.1.7 Produktspezifische Risiken

Im Geschäftsjahr sind keine produktspezifischen (Covenantbrüche o.ä.) Risiken eingetreten.

4.1.8 Risikoberichterstattung

Dem Portfoliomanagement obliegt die operative Steuerung der Risikosituation des AIF, welches in Wahrnehmung dieser Funktion durch das Risikocontrolling überwacht wird. Unabhängig voneinander erstellen beide Einheiten vierteljährlich einen Bericht (Quartals- bzw. Risikobericht). Ausweislich dieser Unterlagen zeichneten sich zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichtes keine Risiken ab, die den Fortbestand des AIF gefährden könnten. Die Coronakrise war zu diesem Zeitpunkt allerdings noch nicht virulent. Die möglichen Risiken/Folgen der Krise wurden in den Abschnitten 4.1.1 bis 4.1.7 dieses Kapitels beschrieben.

Zur Beschreibung der Wertentwicklung eines AIF stellt das KAGB stark auf den Begriff des NIW – die entsprechenden EU-Richtlinien auf den korrespondierenden Begriff des NAV – ab. Dabei spielt der aktuelle Zeitwert der Vermögensgegenstände bei der Bestimmung des NIW eine wesentliche Rolle.

Es ist das Wesen von Sachwertinvestments, dass die Vermögensgegenstände in ihrer Beschaffenheit sehr individuell und damit sehr illiquide sind. Zudem ist der An- bzw. Verkauf, aber auch ihre Bewirtschaftung, mit vergleichsweise hohen Kosten verbunden. Dadurch sind Kapitalanlagen in Sachwerte vor allem für Investoren geeignet, die eine Investitionsstrategie verfolgen, bei denen der Inflationsschutz bzw. die Erzielung einer langfristig stabilen Rendite im Vordergrund stehen.

Daher stellt die LHI KVG bei ihrer Risikoquantifizierung auch nicht auf das Risiko bzgl. der Entwicklung des NIW ab. Vielmehr stehen die künftigen Ausschüttungen im Mittelpunkt der Betrachtung, bzw. die Risiken, die diese Cashflows beeinflussen können. Um die Risikosituation in konkrete Zahlen zu fassen wird die Methode der Monte-Carlo-Simulation genutzt. Dazu wird in 30.000 Szenarien durchgespielt, wie sich die Entwicklungen einer Vielzahl von Risikofaktoren in der isolierten Betrachtung, aber auch in ihrem Zusammenspiel, auf das Auszahlungsprofil eines AIF auswirken können. Dabei ergibt sich eine Verteilungsfunktion über die simulierten Ausschüttungsverläufe, die dann statistisch ausgewertet wird. Im Ergebnis liefert das Simulationsverfahren Risikokennzahlen, die dem in der Literatur als „Value at Risk“ bezeichneten Risikomaß sehr ähnlich sind.

In die Simulationsrechnungen werden ausschließlich Risikofaktoren einbezogen, die aus der inneren Struktur des AIF resultieren, also z. B. Einflüsse auf die Ertragscashflows oder etwaige Inkongruenzen bei Laufzeiten. Risiken, die das Ausschüttungsprofil des AIF nicht tangieren, wie z. B. die Entwicklung des risikolosen Zinses, bleiben außen vor. Solche Faktoren können zwar den Barwert der Ausschüttungen und ggf. auch den NIW des AIF beeinflussen, eine zweckmäßige Betrachtung dieser kapitalmarktinduzierten Risiken kann aber nur im Kontext des Gesamtportfolios des jeweiligen Investors erfolgen. Entsprechend sind sie in der Sphäre der Investoren zu quantifizieren bzw. zu steuern.

Die Planungsrechnungen aus dem Berichtsjahr gingen davon aus, dass der AIF bis zu seinem Laufzeitende noch nominale Ausschüttungen (Gewinnausschüttungen und Entnahmen inkl. Gewerbesteuer) in Höhe von rd. 13,0 Mio. USD erwirtschaften würde. Mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 % würden diese Ausschüttungen einen Betrag von 9,5 Mio. USD nicht unterschreiten, d. h. mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 % würde die Abweichung auf die noch erwarteten Ausschüttungen nicht mehr als 3,5 Mio. USD betragen. Auf Basis der heutigen Erkenntnisse gehen die Planungsrechnungen davon aus, dass der AIF bis zu seinem Laufzeitende noch nominale Ausschüttungen (Gewinnausschüttungen und Entnahmen inkl. Gewerbesteuer) in Höhe von rd. 9,9 Mio. USD erwirtschaften wird. Dies geht einher mit der Erwartung, dass ein Betrag von ca. 7,5 Mio. USD nicht unterschritten wird. Gem. den Vorgaben des § 23 Abs. 4 i. V. m. § 8 Abs. 4 KARBV ist für jeden AIF ein Leveragefaktor zu bestimmen. Der Leverage des AIF beträgt zum Stichtag 1,54.

4.2 Liquiditätsmanagement

Die operative Steuerung des Liquiditätsrisikos obliegt der Portfolioverwaltung, die Überwachung dem Risikocontrolling. Dabei zielt das Liquiditätsrisikomanagement darauf ab, die Zahlungsfähigkeit des AIF sowie aller zugehörigen Gesellschaften zu jedem Zeitpunkt sicherzustellen. Dazu wird mittels einer detaillierten Liquiditätsplanung und eines Soll-/Ist-Abgleichs permanent überwacht, ob die operativen Einnahmen ausreichen, um die operativen Ausgaben und den Kapitaldienst leisten zu können. Sollten sich Engpässe abzeichnen, würden umgehend Gegenmaßnahmen ergriffen.

Neben der operativen Steuerung des Liquiditätsrisikos werden durch das Risikocontrolling Simulationsrechnungen und Stresstests durchgeführt, die Aufschluss über die Liquiditätssituation des AIF bis zu seinem geplanten Laufzeitende geben. Durch diese Analysen soll sichergestellt werden, dass sollten sich die Rahmenbedingungen für den AIF ungünstig entwickeln, seine Zahlungsfähigkeit dennoch nicht gefährdet wird.

5 Offenlegungspflichten gem. § 101 Abs. 3 KAGB

Die Regelungen des § 101 Abs. 3 KAGB sehen vor, dass im Lagebericht von extern verwalteten AIFs das Vergütungssystem und die Vergütungen der Kapitalverwaltungsgesellschaft zu beschreiben sind. Aus den nachfolgenden Ausführungen wird deutlich, dass die an die Mitarbeiter der LHI KVG gezahlten Vergütungen keinen Einfluss auf die Ertragslage des AIF haben und dass umgekehrt die Performance des AIF keinen Einfluss auf die Höhe der an die Mitarbeiter der LHI KVG gezahlten Vergütungen hat.

Die LHI Gruppe verfügt über ein einheitliches Vergütungssystem, das darauf abzielt folgende Faktoren in Einklang zu bringen:

Marktgerechte Vergütung der individuellen Funktion und Leistung des Einzelnen

Förderung eines nachhaltigen und risikobewussten Verhaltens der Mitarbeiter, so dass schädliche Anreize, die zum Eingehen unverhältnismäßig hoher Risiken verleiten, bereits im Vorhinein vermieden werden.

Bindung motivierter Mitarbeiter an das Unternehmen

Erfüllung aller regulatorischer Vorgaben

Für die Ausgestaltung des Vergütungssystems ist ein Vergütungsausschuss verantwortlich. Der Vergütungsausschuss besteht aus Mitgliedern des Gesellschafters und tagt zweimal jährlich. Die jährliche Überprüfung der Vergütungspolitik und die Vergütungssystematik sind im Vergütungsbericht dokumentiert und veröffentlicht.

Die LHI KVG macht vom Proportionalitätsgrundsatz (Rz 23+24 ESMA-Guidelines) Gebrauch und verzichtet bei der Ausgestaltung ihres Vergütungssystems auf folgende Elemente:

Auszahlung von variablen Bestandteilen über mehrere Zurückbehaltungszeiträume

Auszahlung in Fondsanteilen

Sperrfrist für variable Gehaltsbestandteile

Ex-post-Risikoanpassung für variable Bestandteile

Die Vergütung der Angestellten der LHI KVG setzt sich aus einer fixen und einer variablen Komponente zusammen. Beide Komponenten stehen in einem angemessenen Verhältnis zueinander und setzen keine Anreize zur Übernahme von Risiken, die unvereinbar mit den Risikoprofilen und den Anlagebedingungen der von ihr verwalteten Investmentvermögen sind. Die feste Komponente ist so bemessen, dass eine flexible Politik bzgl. der variablen Komponente bis hin zum vollständigen Verzicht möglich ist. Die variable Komponente wird nach Feststellung des Jahresabschlusses bis Ende April des Folgejahres der maßgeblichen Leistungsperiode ausgezahlt. Individuelle Prämien werden vom Vergütungsausschuss der LHI KVG festgesetzt. Dieser beachtet insbesondere, dass der zu Grunde gelegte Erfolg nachhaltig im Unternehmen verbleiben kann und wird. Über Sonderprämien wird stets nach eingetretenen Erfolgen entschieden. Eine verhaltenssteuernde Auslobung erfolgt nicht.

Gemäß den Regelungen des § 101 Abs. 3 KAGB in Verbindung mit der InstitutsVergV sind neben den vorgenannten Vergütungskomponenten jegliche weiteren Vergütungsbestandteile auszuweisen wie z.B. auch der Arbeitgeberanteil der betrieblichen Altersvorsorge und Dienstwagenregelungen. Unter Einbeziehung dieser weiteren Komponenten stellen sich die Vergütungen der LHI KVG für ihre Führungskräfte und Mitarbeiter wie folgt dar:

Gesamtvergütung
in TEUR
Fixe Vergütung
in TEUR
Variable Vergütung
in TEUR
Führungskräfte 1.598 996 602
Mitarbeiter 2.855 2.472 383
Summe 4.453 3.468 985

Die LHI KVG hat im abgelaufenen Geschäftsjahr eine Gesamtvergütung von 738 TEUR an Risikoträger geleistet.

Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die LHI KVG 46 Mitarbeiter.

 

Pullach im Isartal, 25. Mai 2020

LHI Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH

F. Heumann

J. Kramer

M. Niedermeier

T. Schober

F. Unterbichler

KITANO Verwaltung GmbH

F. Unterbichler

M. Niedermeier

Bilanz zum 31. Dezember 2019

A. Aktiva

EUR 31.12.2019
EUR
Anteil am Fondsvermögen
in %
Vorjahr
EUR
1. Sachanlagen 15.399.679,54 165,91 18.423.580,79
2. Anschaffungsnebenkosten 0,00 0,00 126.037,58
3. Barmittel und Barmitteläquivalente
Täglich verfügbare Bankguthaben 1.033.655,63 11,13 1.164.469,83
4. Sonstige Vermögensgegenstände 19.206,34 0,21 18.673,38
5. Aktive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00 324.960,69
16.452.541,51 20.057.722,27

B. Passiva

1. Rückstellungen 979.017,58 10,55 23.152,99
2. Kredite
von Kreditinstituten 6.053.053,23 65,21 6.470.703,62
3. Sonstige Verbindlichkeiten
Andere 138.683,42 1,49 134.733,62
4. Passive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00 121.260,26
5. Eigenkapital
a) Kapitalanteile des Komplementärs 0,00 0,00 0,00
b) Kapitalanteile des Kommanditisten
ba) Kapitalanteile 9.048.587,86 97,49 9.576.579,56
bb) Nicht realisierte Gewinne/Verluste aus der Neubewertung -1.655.633,80 -17,84 1.841.368,63
bc) Gewinnvortrag/Verlustvortrag 1.953.004,70 21,04 1.055.396,97
bd) Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahrs -64.171,48 -0,69 834.526,62
9.281.787,28 100,00 13.307.871,78
16.452.541,51 20.057.722,27

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019

2019
EUR
Vorjahr
EUR
1. Erträge
a) Erträge aus Sachwerten 1.639.850,83 1.567.519,05
b) Sonstige betriebliche Erträge 1.541,66 26.007,16
Summe der Erträge 1.641.392,49 1.593.526,21
2. Aufwendungen
a) Zinsen aus Kreditaufnahmen -253.788,83 -256.209,01
b) Bewirtschaftungskosten -4.544,37 -5.136,05
c) Verwaltungsvergütung -80.229,64 -76.051,72
d) Verwahrstellenvergütung -10.775,67 -10.494,34
e) Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -13.426,42 -14.471,35
f) Sonstige Aufwendungen -1.342.799,04 -396.637,12
Summe der Aufwendungen -1.705.563,97 -758.999,59
3. Ordentlicher Nettoertrag/Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -64.171,48 834.526,62
4. Zeitwertänderung
a) Erträge aus der Neubewertung 0,00 1.098.474,47
b) Aufwendungen aus der Neubewertung -3.370.964,85 -673.915,87
c) Abschreibungen Anschaffungsnebenkosten -126.037,58 -122.195,63
Summe des nicht realisierten Ergebnisses des Geschäftsjahres -3.497.002,43 302.362,97
5. Ergebnis des Geschäftsjahres -3.561.173,91 1.136.889,59

Angaben zu den Verbindlichkeiten per 31.12.2019

Gesamtbetrag Davon mit einer Restlaufzeit von
EUR bis zu 1 Jahr
EUR
1 bis 5
Jahren EUR
über 5
Jahren EUR
Kredite
gegenüber Kreditinstituten 6.053.053,23 6.053.053,23 0,00 0,00
(Vorjahr) (6.470.703,62) (6.470.703,62) (0,00) (0,00)
von Gesellschaftern
(Vorjahr) ( ) ( ) ( ) ( )
Andere
(Vorjahr) ( ) ( ) ( ) ( )
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
aus dem Erwerb von Investitionsgütern
(Vorjahr) ( ) ( ) ( ) ( )
aus anderen Lieferungen und Leistungen
(Vorjahr) ( ) ( ) ( ) ( )
aus Rücknahme von Anteilen
(Vorjahr) ( ) ( ) ( ) ( )
Sonstige Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
(Vorjahr) ( ) ( ) ( ) ( )
aus Wertpapierleigegeschäften
(Vorjahr) ( ) ( ) ( ) ( )
aus Pensionsgeschäften
(Vorjahr) ( ) ( ) ( ) ( )
Andere 138.683,42 138.683,42 0,00 0,00
(Vorjahr) (134.733,62) (134.733,62) (0,00) (0,00)
Gesamt 6.191.736,65 6.191.736,65 0,00 0,00
(Vorjahr) (6.605.437,24) (6.605.437,24) (0,00) (0,00)

Verwendungsrechnung und Entwicklungsrechnung

Verwendung Jahresergebnis für das Geschäftsjahr 01.01.-31.12.2019
EUR
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahrs -64.171,48
2. Gutschrift/Belastung auf Rücklagenkonten 0,00
3. Gutschrift/Belastung auf Kapitalkonten 0,00
4. Gutschrift/Belastung auf Verbindlichkeitenkonten 0,00
5. Gewinn-/Verlustvortrag 1) 1.953.004,70
6. Bilanzgewinn 1.888.833,22
Entwicklungsrechnung des Eigenkapitals per 31.12.2019
A. Komplementäre
I. Wert des Eigenkapitals am Beginn des Geschäftsjahrs 0,00
1. Entnahmen für das Vorjahr 0,00
2. Zwischenentnahmen 0,00
3. Mittelzufluss (netto) 0,00
a) Mittelzuflüsse aus Gesellschaftereintritten 0,00
b) Mittelabflüsse wegen Gesellschafteraustritten 0,00
4. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahrs nach Verwendungsrechnung 0,00
5. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahrs 0,00
II. Wert des Eigenkapitals am Ende des Geschäftsjahrs. 0,00
B. Kommanditisten
I. Wert des Eigenkapitals am Beginn des Geschäftsjahrs 2) 13.585.896,14
1. Entnahmen für das Vorjahr -742.934,95
2. Zwischenentnahmen 0,00
3. Mittelzufluss (netto) 0,00
a) Mittelzuflüsse aus Gesellschaftereintritten 0,00
b) Mittelabflüsse wegen Gesellschafteraustritten 0,00
4. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahrs nach Verwendungsrechnung -64.171,48
5. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahrs -3.497.002,43
II. Wert des Eigenkapitals am Ende des Geschäftsjahrs 9.281.787,28

1) Der Bilanzgewinn des Vorjahres wurde vollständig auf neue Rechnung vorgetragen.
2) Der Wert des Eigenkapitals in Euro zum 1.1.2019 wurde entsprechend der Währungsumrechnungssystematik angepasst.

Vermögensangaben gem. § 101 (1) KAGB i.V.m. § 25 (5) Nr. 9 KARBV

lfd Nr Turbinentyp Erwerbsdatum Baujahr Fremdkapitalquote Restlaufzeiten der Nutzungsverträge Nutzer Gutachterlicher Verkehrswert/ Kaufpreis
1 GE90-115B SP, Seriennummer 906213 10.04.2015 Baujahr 2006 37% Mietvertrag bis 28. Dezember 2019 Emirates Group, Dubai/Vereinigte Arabische Emirate Verkehrswert 31.12.2019: 15.400 TEUR

Vermögensaufstellung gemäß §§ 158, 135 Abs. 5, 101 Abs. 1 Nr. 3 KAGB zum 31.12.2019

Anschaffungskosten im Berichtsjahr Anteil am Fondsvermögen
in %
Zugänge
in EUR
Abgänge
in EUR
Bestand
in EUR
Wert
in EUR
31.12.2019
EUR
I. Sachanlagen
Turbine GE90-115B SP, Seriennummer 906213 0,00 0,00 16.970.241,57 15.399.679,54 165,91
II. Bankguthaben 1.033.655,63 11,14
III. Sonstige Vermögensgegenstände 19.206,34 0,21
IV. Rückstellungen -979.017,58 -10,55
Ausgleichszahlung an Emirates -889.455,23 -9,58
Sonstige Rückstellungen -89.562,35 -0,96
V. Kredite -6.053.053,23 -65,21
Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
VI. sonstige Verbindlichkeiten -138.683,42 -1,49
Fondsvermögen 9.281.787,28 100,00
Umlaufende Anteile (Stück) 11.394
Anteilswert (EUR) 814,62

Angaben zum Unternehmen

LHI Flugzeugturbinenfonds Dritte GmbH & Co. geschlossene Investment-KG, Pullach i. Isartal, Amtsgericht München, HR A 93740.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die LHI Flugzeugturbinenfonds Dritte GmbH & Co. geschlossene Investment-KG ist eine geschlossene Investmentkommanditgesellschaft im Sinne des § 158 KAGB und gilt als kleine Gesellschaft im Sinne des § 264a in Verbindung mit § 267 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB).

Der Jahresbericht zum 31.12.2019 wird nach den Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) im Sinne des § 135 in Verbindung mit § 158 KAGB aufgestellt.

Somit sind für den Jahresabschluss die Bestimmungen des Ersten Unterabschnitt des Zweiten Abschnitts des Dritten Buches des HGB und für den Lagebericht § 289 HGB anzuwenden, soweit sich aus den Vorschriften des KAGBs nichts anderes ergibt.

Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend § 135 KAGB in Verbindung mit § 21ff. der Kapitalanlagerechnungslegungs- und Bewertungsverordnung (KARBV) gegliedert und bewertet. Die Vorjahreszahlen (in Klammern) werden ebenfalls ausgewiesen.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Buchführung der Gesellschaft erfolgt in US-Dollar. Die Einzahlungen der Gesellschafter wurden in US-Dollar geleistet, Eingangs- und Ausgangsrechnungen werden in der Gesellschaft ebenfalls im Wesentlichen in US-Dollar abgewickelt.

Die USD-Bilanz und die USD-Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2019 sind Bestandteile des Anhangs (Anlage 1.4/11 und 1.4/12).

Zum 31.12.2019 erfolgte die Umrechnung der USD-Bilanzposten zur Erstellung des Jahresabschlusses zum Bilanzstichtagskurs. Für die Umrechnung wurde der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte Euro-Referenzkurs des Bilanzstichtages zugrunde gelegt: 1 Euro = 1,1234 US-Dollar (1,1450 USD). Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde mit dem amtlichen Mittelkurs 1 Euro = 1,1195 US-Dollar (1,1810 USD) ermittelt.

Die Sachanlagen sind gemäß § 28 KARBV i. V. mit § 168 Absatz 3 KAGB mit dem Verkehrswert zum Abschlussstichtag angesetzt. Dieser ist als der Betrag zu verstehen, zu dem die Vermögensgegenstände in einem Geschäft zwischen sachverständigen, unabhängigen und vertragswilligen Geschäftspartnern ausgetauscht werden könnten. Als Verkehrswert per 31.12.2019 wurde der Wert der Restwertversicherung angesetzt.

Die angefallenen Anschaffungsnebenkosten wurden gemäß § 271 Absatz 1 Nr. 2 des KAGB aktiviert und wurden über 4 Jahre und 9 Monate abgeschrieben.

Die übrigen Aktiva sind zu Nennwerten angesetzt.

Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Das Eigenkapital entspricht den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und der vorgegebenen Gliederung der KARBV.

Aufwendungen und Erträge werden periodengerecht erfasst.

Erläuterungen zum Jahresabschluss

Die Entwicklung der Sachanlagen wird im Anlagespiegel (Anlage 1.4/1) separat aufgeführt.

Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit unter einem Jahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen gebildet für:

Gutachterkosten

Verwahrstellenvergütung

Ausgleichszahlung für Emirates (Mieter)

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch eine sogenannte „New York Law Mortgage“, eine Sicherungsabtretung der Mietansprüche und eine Verpfändung der Konten der Gesellschaft besichert.

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind in der Anlage 1.4/2 separat dargestellt.

Die Verwendungsrechnung und die Entwicklungsrechnung gemäß § 101 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 und 5 KAGB zum Stichtag werden in der Anlage 1.4/3 des Anhangs separat dargestellt.

Das Eigenkapital zum Stichtag stellt sich untergliedert in die jeweiligen Kapitalkonten wie folgt dar:

Komplementär 31.12.2019
EUR
Vorjahr
EUR
Kapitalanteile 0,00 0,00
Entnahmen 0,00 0,00
0,00 0,00
Kommanditisten 31.12.2019
EUR
Vorjahr
EUR
Kapitalanteile 11.393.982,55 11.179.039,30
Entnahmen -2.345.394,69 -1.602.459,74
9.048.587,86 9.576.579,56

Die Darstellung des Eigenkapitals der Kommanditisten gemäß den gesellschaftsvertraglichen Regelungen lautet:

Bezeichnung lt. Gesellschaftsvertrag 31.12.2019
EUR
Vorjahr
EUR
Kapitalkonto I (Festkapitalkonto) 11.393.982,55 11.179.039,30
Kapitalkonto II (Gewinn-/Verlustvortragskonto) 233.199,42 3.731.292,22
Kapitalkonto III (Entnahmekonto) -2.345.394,69 -1.602.459,74

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von USD 1.592,05 (EUR 1.422,11) enthalten.

Die sonstigen Aufwendungen setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:

Aufwendungen 31.12.2019
in USD
31.12.2019
in EUR
Sonstiger betrieblicher Aufwand 504.049,52 450.245,22
Ausgleichszahlung an Emirates 999.214,00 892.553,82
Bezogene Verwaltungsleistungen 51.281,00 45.807,06
Kursverluste 715,62 639,23
Geschäftsführungsvergütung mit USt 12.800,00 11.433,68
Haftungsvergütung mit USt 7.500,00 6.699,42
Geldverkehr 6.852,60 6.121,13
Beratung 74.905,56 66.909,83

Das Ergebnis aus der Neubewertung enthält mit TEUR 347 nicht realisierte Währungskursverluste (Vorjahr: TEUR 674).

Sonstige Angaben

Die Gesellschaft beschäftigt kein Personal.

Die Hafteinlage der Kommanditisten beträgt zum Stichtag EUR 142.900,00.

Die Gesellschaft hat keine derivativen Finanzinstrumente im Geschäftsjahr eingesetzt oder Verträge hierzu abgeschlossen.

Der Wert der Vermögensgegenstände (Turbine), die schwer zu liquidieren sind, beläuft sich beim AIF zum 31.12.2019 auf 15.340 TEUR (Vorjahr: 18.550 TEUR), was einer Quote von 93,60 % (Vorjahr 92,48 %) am Gesamtvermögen entspricht. Vermögensgegenstände i.S. § 300 Absatz 1 Nr. 1 KAGB, die schwer zu liquidieren sind und für die deshalb besondere Regelungen gelten, bestehen zum Abschlussstichtag nicht.

Die Fremdkapitalquote bezogen auf den Wert der Vermögensgegenstände beträgt zum Stichtag 37 %.

Als Kapitalverwaltungsgesellschaft wurde mit Wirkung ab 10.04.2015 die LHI Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH (LHI KVG) beauftragt. Die LHI KVG ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der LHI Leasing GmbH (LHI). Die LHI KVG hat im Geschäftsjahr 2019 folgende Vergütungen (inkl. weiterer Vergütungsbestandteile wie z.B. der Arbeitgeberanteil der betrieblichen Altersvorsorge und Dienstwagenregelungen) an ihre Führungskräfte (FK) und Mitarbeiter (MA) geleistet:

Gesamtvergütung
in TEUR
Fixe Vergütung
in TEUR
Variable Vergütung
in TEUR
Führungskräfte 1.598 966 602
Mitarbeiter 2.855 2.472 383
Summe 4.453 3.468 985

Die LHI KVG hat im abgelaufenen Geschäftsjahr eine Gesamtvergütung von 738 TEUR an Risikoträger geleistet. Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die LHI KVG 46 Mitarbeiter.

Geschäftsführender Gesellschafter:

KITANO Verwaltung GmbH, Pullach im Isartal

Geschäftsführer:

Unterbichler Franz, Geschäftsführer einer Kapitalverwaltungsgesellschaft

Niedermeier Markus, Geschäftsführer einer Kapitalverwaltungsgesellschaft

Persönlich haftender Gesellschafter:

KITANO Verwaltung GmbH, Pullach i. Isartal

Gezeichnetes Kapital: EUR 25.000,00.

Risikomanagement und Risikoprofil der Gesellschaft

Die diversen rechtlichen Vorgaben sehen vor, dass bei der Risikoberichterstattung über einen AIF die untergenannten Kategorien zu unterscheiden sind. Da diese Kategorisierung für die Berichterstattung über ein Sachwertinvestment nur bedingt geeignet ist, wird zunächst dargestellt, wie die Zuordnung der Einzelrisiken zu den Kategorien vorgenommen wurde, um dann auf Basis dieser Struktur über die aktuelle Risikosituation des AIF zu berichten.

Asset-spezifische Risiken Marktrisiken Adressenausfallrisiken
Mietmarktrisiken Verwertungsrisiken Kreditrisiken
Mietenausfallrisiken Inflationsrisiken Emittentenrisiken
Zinsänderungsrisiken Dienstleisterausfallrisiken
Währungsrisiken Kontrahentenrisiken (Derivate)
Asset-spezifische Risiken Liquiditätsrisiken Operationelle Risiken Sonstige Risiken Produkt spezifische Risiken
Mietmarktrisiken Zahlungsunfähigkeitsrisiken Betriebsrisiken Politische Risiken Leverage Risiken
Mietenausfallrisiken (strukturelle) Liquidierungsrisiken Managementrisiken Katastrophenrisiken Individuelle Anlegerrisiken
Refinanzierungsrisiken Rechtsstreitigkeitsrisiken Covenantsrisiken

Zu den einzelnen Risikogruppen verweisen wir auf den Risikobericht (Punkt 4.1) im Lagebericht.

Liquiditätsmanagement

Zur Darstellung des Liquiditätsmanagements verweisen wir auf den Lagebericht (Punkt 4.2).

Die Fremdkapitalquote auf Portfolioebene und der Leverage zum 31.12.2019 wird im Lagebericht angegeben.

Ergebnisverwendung

Das Ergebnis wird den laut Gesellschaftsvertrag am Ergebnis beteiligten Gesellschaftern zugerechnet.

Bezüglich der Ergebnisverwendung gemäß § 24 KARBV verweisen wir auf die Darstellung in Anlage 1.4/3 des Anhangs.

Die ergänzenden Angaben für eine geschlossene Investmentkommanditgesellschaft nach § 25 KARBV werden in der Anlage 1.4/4 des Anhangs sowie in Anlage 1.4/1 separat aufgeführt.

Vergleichende Übersicht gemäß § 101(1)KAGB:

Geschäftsjahr Umlaufende Anteile am Ultimo (Stück) * Fondsvermögen am Ultimo
in EUR
Anteilswert je umlaufenden Anteil
in EUR
01.01. – 31.12.2015 8.919 11.806.041,23 1.323,72
01.01. – 31.12.2016 12.143 14.188.822,63 1.168,47
01.01. – 31.12.2017 10.673 12.429.788,39 1.164,61
01.01. – 31.12.2018 11.179 13.313.420,72 1.190,93
01.01. – 31.12.2019 11.394 9.281.787,28 814,62

*) 1 Anteil entspricht 1.000 EUR am eingeforderten Kapital.

 

Pullach im Isartal, 25. Mai 2020

LHI Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH

J. Kramer

F. Unterbichler

T. Schober

M. Niedermeier

F. Heumann

KITANO Verwaltung GmbH

F. Unterbichler

M. Niedermeier

Erklärung der gesetzlichen Vertreter

entsprechend den Vorgaben des § 264 Abs. 2 S. 3, § 289 Abs. 1 S. 5 HGB (§ 135 Abs. 1 S. 3 KAGB)

Wir versichern nach besten Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Investmentkommanditgesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Investmentkommanditgesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird.

 

Pullach im Isartal, 25.Mai 2020

LHI Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH

J. Kramer

F. Unterbichler

T. Schober

M. Niedermeier

F. Heumann

KITANO Verwaltung GmbH

F. Unterbichler

M. Niedermeier

VERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die LHI Flugzeugturbinenfonds Dritte GmbH & Co. geschlossene Investment-KG, Pullach i. Isartal

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der LHI Flugzeugturbinenfonds Dritte GmbH & Co. geschlossene Investment-KG, Pullach i. Isartal, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der LHI Flugzeugturbinenfonds Dritte GmbH & Co. geschlossene Investment-KG, Pullach i. Isartal, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen.

Gemäß § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen

die übrigen Bestandteile des Geschäftsberichts mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und einschlägigen europäischen Verordnungen zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen gesetzlichen Vorschriften und der einschlägigen europäischen Verordnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER ORDNUNGSGEMÄSSEN ZUWEISUNG VON GEWINNEN, VERLUSTEN, EINLAGEN UND ENTNAHMEN ZU DEN EINZELNEN KAPITALKONTEN

Prüfungsurteil

Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der LHI Flugzeugturbinenfonds Dritte GmbH & Co. geschlossene Investment-KG, Pullach i. Isartal, zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 159 i.V.m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 i.V.m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Zuweisungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren.

 

München, den 26. Mai 2020

Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Andreas Lepple, Wirtschaftsprüfer

Oliver Kube, Wirtschaftsprüfer

Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 wurde am 09.07.2020 festgestellt.

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